„Reparation“ – Versionsunterschied
Erscheinungsbild
[ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Wst (Diskussion | Beiträge) erw |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Nach dem [[1. Weltkrieg]] wurde der Kriegsverursacher Deutschland durch den [[Versailler Vertrag]] zu massiven Reparationen herangezogen. |
Nach dem [[1. Weltkrieg]] wurde der Kriegsverursacher Deutschland durch den [[Versailler Vertrag]] zu massiven Reparationen herangezogen. |
||
Ebenso nach dem [[2. Weltkrieg]] beide Teile Deutschlands. Mit der Eröffnung der [[Kalten Krieg]]es stellten zuerst die westlichen [[Allierte]]n die |
Ebenso nach dem [[2. Weltkrieg]] beide Teile Deutschlands. Mit der Eröffnung der [[Kalten Krieg]]es stellten zuerst die westlichen [[Allierte]]n die Reparationsforderungen ein. |
Version vom 9. Dezember 2003, 15:03 Uhr
Reparationen sind wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen bzw. Schadensersatz in finanzieller oder Sachform eines besiegten Landes für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an ein anderes, siegreiches Land.
Nach dem 1. Weltkrieg wurde der Kriegsverursacher Deutschland durch den Versailler Vertrag zu massiven Reparationen herangezogen.
Ebenso nach dem 2. Weltkrieg beide Teile Deutschlands. Mit der Eröffnung der Kalten Krieges stellten zuerst die westlichen Allierten die Reparationsforderungen ein.