Unvereinbarkeitsbeschluss und Franz Kruckenberg: Unterschied zwischen den Seiten
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[[Bild:Kruckenberg.jpg|thumb|right|250px|Kruckenberg-Gedenktafel an seinem Geburtshaus in der Moltkestraße in Uetersen]] |
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'''Unvereinbarungsbeschlüsse''' sind Regelungen von [[Politische Partei|Parteien]], Vereinen und Verbänden, nach denen die gleichzeitige Mitgliedschaft in dieser Organisation mit der Mitgliedschaft in einer anderen, namentlich benannten Organisation, unvereinbar ist und ein Aufnahmehindernis oder einen Ausschlussgrund darstellt. |
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'''Franz Friedrich Kruckenberg''' (* [[21. August]] [[1882]] in [[Uetersen]]; † [[19. Juni]] [[1965]] in [[Heidelberg]]) war ein deutscher Maschinenbau-[[Ingenieur]] und [[Eisenbahn]]-[[Konstrukteur]]. Er war ein Pionier des Schnellverkehrs auf der Schiene, zu seinen Werken gehört der propellergetriebene [[Schienenzeppelin]] von 1931. |
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== Geschichtliches == |
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Unvereinbarkeitsbeschlüsse sind nichts Neues. Bereits [[1925]] beschloss die [[SPD]] die Unvereinbarkeit mit der Mitgliedschaft in linken Organisationen, zum Beispiel dem [[Internationaler Sozialistischer Kampfbund|Internationalen Jugendbund]] (IJB) und der [[Rote Hilfe Deutschlands|Roten Hilfe]]. [[1948]] erklärte die [[SPD]] eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der [[VVN]] und [[1961]] im [[Sozialistischer Deutscher Studentenbund|SDS]] für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in der SPD. |
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== Leben == |
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== Rechtsfragen (deutsches Recht) == |
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[[Verein]]e haben aufgrund der Vertragsfreiheit nach Maßgabe ihrer Satzung autonome Entscheidungsfreiheit, wen sie als Mitglied aufnehmen. Ein Aufnahmezwang kann jedoch nach [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gwb/__19.html § 19] und [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gwb/__20.html § 20] [[Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen|GWB]] und [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__826.html § 826] [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] für Vereine bestehen, die eine Monopolstellung oder eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich haben, und die deshalb für den einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung sind, oder die mit der Ablehnung der Aufnahme sittenwidrig handeln würden. So können etwa Arbeitnehmer ihre Aufnahme in eine [[Gewerkschaft]] wegen deren überragender Machtstellung erzwingen, wenn keine sachlich berechtigten Gründe für ihre Ablehnung (zum Beispiel wegen gewerkschaftsfeindlicher Betätigung) vorliegen. Der [[Bundesgerichtshof]] unterwirft sie in ständiger Rechtsprechung einem grundsätzlichen Aufnahmezwang und leitet daraus ein begrenztes Ausschlussrecht ab. |
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[[Verein]]e können Mitglieder bei vereinsschädigendem Verhalten ausschließen. Eine gerichtliche Überprüfung findet bei Vereinen nur auf Willkür und Gesetzeswidrigkeit statt. Es gilt Vereinsrecht als autonomes Recht, so dass die Zivilgerichte zuständig sind. |
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Kruckenberg entstammt einer alten Hamburger Kaufmannsfamilie. Als diplomierter Schiffbauingenieur konstruierte er bereits vor dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] Kampfflugzeuge und [[Luftschiff]]e. Bereits zu diesem Zeitpunkt kritisierte er die Luftschiffe wegen ihrer explosiven Gasfüllung und die zivilwirtschaftliche Verwendung von Flugzeugen wegen ihrer hohen Betriebskosten. |
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Nach dem Parteiengesetz sind die Parteien zwar in der Auswahl ihrer Mitglieder frei. Ein Ausschluss ist hingegen an strenge Voraussetzungen geknüpft: Ein Mitglied kann gem. [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/partg/__10.html § 10 Abs. 4] Parteiengesetz nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt |
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Nach dem Ersten Weltkrieg eröffnete Franz Kruckenberg ein Ingenieurbüro in Heidelberg. Zunächst entwarf er eine Art Hänge-Schwebebahn, konnte aber nicht das Kapital für einen Prototyp aufbringen. Später gründete er mit [[Hermann Föttinger]] die Flugbahn-Gesellschaft mbH zum Bau des „Schienenzeppelins“ mit [[Propeller]]antrieb. Die ersten Testfahrten wurden am [[25. September]] [[1930]] auf der [[Bahnstrecke Kreiensen–Altenbeken]] durchgeführt. |
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=== Satzungen === |
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* [[Bündnis 90/Die Grünen]] Satzung § 19 Abs 3: |
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[[Bild:Schienenzeppelin Steilrampe.jpg|thumb|Der per Flugzeugmotor angetriebene ''Schienenzeppelin'']] |
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:''Ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstößt und der Partei damit schweren Schaden zufügt, kann ausgeschlossen werden.'' |
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Am [[21. Juni]] [[1931]] hatte das von ihm konstruierte Schienenfahrzeug seine Jungfernfahrt auf der Strecke zwischen Ludwigslust und Wittenberge. |
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* [[CDU]] Statut § 11 Abs. 1 und § 12 |
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Dieser Schienentriebwagen war ein zweiachsiger [[aerodynamisch]]er Wagen in Leichtbauweise mit Luftschraubenantrieb. Bei dieser Fahrt stellte das Fahrzeug mit 230,2 km/h einen Geschwindigkeitsweltrekord auf. |
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:''(1) Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.'' |
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Mit dem Schienenzeppelin entwickelte der Ingenieur ein für die damalige Zeit revolutionäres Fahrzeug. Seine Idee des strömungsgünstigen Profils beeinflusst bis heute die Bauweise von [[Schnelltriebwagen]]. |
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:''Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer'' |
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::#''zugleich einer anderen Partei innerhalb des Tätigkeitsgebietes der CDU oder einer anderen politischen, mit der CDU konkurrierenden Gruppe oder deren parlamentarischen Vertretung angehört;'' |
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::#''in Versammlungen politischer Gegner, in deren Rundfunksendungen, Fernsehsendungen oder Presseorganen gegen die erklärte Politik der Union Stellung nimmt,'' |
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::#''als Kandidat der CDU in eine Vertretungskörperschaft gewählt ist und der CDU-Fraktion nicht beitritt oder aus ihr ausscheidet,'' |
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::#''vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder an politische Gegner verrät,'' |
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::#''Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.'' |
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Nach dem Schienenzeppelin entwickelte Kruckenberg den ebenfalls wegweisenden [[DRG 137 155|SVT 137 155]]. Dieser Prototyp eines dreiteiligen Triebzuges zeichnete sich durch einen Triebkopf und einen diesel-hydraulischen Antrieb aus. Bei einer Versuchsfahrt am 23. Juni 1939 erreichte der Zug auf der Strecke Hamburg–Berlin einen neuen Geschwindigkeitsrekord von 215 km/h. Die Konstruktion führte nach dem Krieg zu den Baureihen [[DB Baureihe VT 10.5]] („Hanseat“ und „Komet“), [[DB Baureihe VT 11.5]] („TEE“) und in der [[DDR]] zur [[DR Baureihe VT 18.16|VT 18.16]] („Vindobona“). |
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* [[Freie Demokratische Partei|FDP]] Satzung § 6 Abs 2: |
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:''Ein Mitglied kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Ein Verstoß im Sinne von Satz eins liegt vor, wenn ein Mitglied vor oder während seiner Mitgliedschaft in der Partei Mitbürger als Gegner eines totalitären Regimes denunziert oder seine gesellschaftliche Stellung dazu missbraucht hat, andere zu verfolgen. Ein Verstoß im Sinne von Satz eins liegt ferner bei Verletzung der richterlichen Schweigepflicht, Verweigerung des Beitritts zur oder Austritt aus der parlamentarischen Gruppe der Partei sowie bei unterlassener Beitragszahlung vor. Ein Verstoß im Sinne von Satz eins liegt auch vor, wenn ein Mitglied die ihm übertragene Buchführungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt, Spenden nicht den gesetzlichen oder den Vorschriften der Finanzordnung entsprechend abrechnet beziehungsweise abliefert oder Mittel nicht den Vorschriften und Beschlüssen entsprechend verwendet und dadurch der Partei finanziellen Schaden von nicht unbedeutender Höhe zufügt.'' |
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* [[SPD]] Organisationsstatut § 6. |
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:''(1) Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Partei. Das gleiche gilt für die Tätigkeit, Kandidatur oder Unterschriftsleistung für eine andere politische Partei. Das gleiche gilt im Fall einer Kandidatur gegen die von der zuständigen Parteigliederung bereits beschlossene Nominierung für ein öffentliches Amt oder Mandat.'' |
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:''(2) Entsprechendes gilt für Vereinigungen, die gegen die SPD wirken. Die Feststellung der Unvereinbarkeit trifft der Parteivorstand im Benehmen mit dem Parteirat. Er kann die Feststellung wieder aufheben.'' |
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:''(3) Diese Feststellung bindet auch die Schiedskommissionen.'' |
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:''(4) Für kommunale Wählervereinigungen gilt Abs.1 entsprechend, wenn eigene Parteilisten bestehen. Über Ausnahmen entscheidet der Bezirksvorstand.'' |
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* Alfred Gottwaldt: ''Der Schienenzeppelin. Franz Kruckenberg und die Reichsbahn-Schnelltriebwagen der Vorkriegszeit 1929–1939''. Freiburg 2006. |
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* [[IG Metall]] Satzung § 11 Abs 1 Satz 2: |
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* Alfred Gottwaldt: ''Schienenzeppelin. Franz Kruckenberg und die Reichsbahn-Schnelltriebwagen der Vorkriegszeit 1929–1939''. Augsburg 1972. |
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:''Der Ausschluss von Mitgliedern ohne Untersuchungsverfahren kann auch erfolgen, wenn sie einer gegnerischen Organisation angehören oder sich an deren gewerkschaftsfeindlichen Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen.'' |
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== Video == |
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Vereinsfragen sind nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterworfen, die sich auf die Prüfung beschränkt, ob die verhängte Maßnahme eine Grundlage im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßige Verfahren beachtet worden ist, sonst keine Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (vergleiche [[BGHZ]] 87, 337, 343 m.w.N.). |
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* Eisenbahn Romantik – Aktuelles und Interessantes aus der Welt der Bahn. Folge 282 |
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Die Möglichkeit von Unvereinbarkeitsbeschlüssen in Parteien ist in § 10 PartG und den Parteisatzungen geregelt. Es ist nicht Sache der staatlichen Gerichte, über die Auslegung der Satzung und der bestimmenden Parteibeschlüsse zu entscheiden. Die Einschätzung, ob ein bestimmtes Verhalten einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung oder einen erheblichen Verstoß gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei bedeutet und der Partei damit schweren Schaden zufügt ist nicht von Gerichten zu prüfen. Weil es sich bei politischen Parteien weder um Monopolverbände noch um Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich handele, die einem Aufnahmezwang unterlägen, gelte kein erweiterter Prüfungsmaßstab. (Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 307/01) |
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Dagegen gilt bei Gewerkschaften: Es besteht ein Aufnahmezwang, „wenn der Verein oder Verband im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein schwerwiegendes Interesse von Beitrittswilligen am Erwerb der Mitgliedschaft besteht.“ (BGH [[12. Oktober]] [[1984]] – I ZR 91/84 – BGHZ 93, 51 = JuS 1985, 564). Danach sind Gewerkschaften grundsätzlich befugt, zum Schutz ihres Rechtes auf Selbstbewahrung in ihren Satzungen die Beendigung der Mitgliedschaft vorzusehen, wenn ein Mitglied einer mit den Zielen der Gewerkschaft unvereinbaren Gruppierung, insbesondere einer gegnerischen politischen Partei, angehört (BGH, Az:II ZR 255/89). Gerechtfertigt kann danach ein Unvereinbarkeitsbeschluss bei Gewerkschaften in folgenden Fällen sein: |
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* [[Schienenzeppelin]] |
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* Bei Mitgliedschaft in gewerkschaftsfeindlichen Parteien |
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* [[DRG 137 155|SVT 137 155]] |
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:''Es ist durchaus vertretbar, daß die Gewerkschaft in den Programmen der „Die Republikaner“ tatsächliche Anhaltspunkte für eine Verharmlosung des Nationalsozialismus findet und außerdem eine Überbetonung des Nationalen und eine Ausgrenzung der Ausländer feststellt, die es rechtfertigen, die Parteimitgliedschaft für unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft zu halten.'' (LAG Düsseldorf [[22. September]] [[1994]] – 8 O 486/93 – AuR 1995,m 382). |
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== Weblinks == |
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* Bei Mitgliedschaft in radikalen Parteien |
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:Einem Urteil des LG Frankfurt/Main vom [[18. November]] [[2003]] zufolge dürfen Gewerkschaften grundsätzlich Mitglieder radikaler, noch nicht durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärter Parteien (hier: MLPD) ausschließen, soweit die Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt. Das Recht zur parteipolitischen Betätigung aus [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_21.html Art. 21] GG finde im durch [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_9.html Art. 9 Abs.3] GG gewährleisteten Recht der Gewerkschaft zur Verteidigung ihrer inneren Ordnung seine Grenzen (AZ: 2-19 O 160/03) |
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* http://www.hfi.tu-berlin.de/Foettinger/Projekte/SVT137155/svt137155.pdf Beschreibung des SVT 137 155 |
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* Bei Mitgliedschaft in gewerkschaftsfeindlichen Organisationen |
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{{Personendaten| |
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* Aus der Gewerkschaft kann ausgeschlossen werden, wer bei der Betriebsratswahl auf einer Liste kandidiert, die mit einer gewerkschaftlich unterstützten Liste konkurriert(Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 123/93) |
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NAME=Kruckenberg, Franz |
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|ALTERNATIVNAMEN= |
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== Bekannte Unvereinbarungsbeschluss-Regelungen == |
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|KURZBESCHREIBUNG=deutscher Ingenieur |
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*[[IG Metall]]: Seit 1973 erklärt die IGM bestimmte Parteien und Organisationen zu "gegnerischen Organisationen". Wer diese Organisationen aktiv unterstützt oder Mitglied ist, kann ohne weiteres Verfahren aus der IGM ausgeschlossen werde. In den 1970er Jahren wurden aus der IGM wie auch aus vielen anderen [[Deutscher Gewerkschaftsbund|DGB-Gewerkschaften]] vor allem Mitglieder verschiedener [[Maoismus|maoistischer]] [[K-Gruppe|K-Gruppen]] wie [[KPD/ML]], [[KPD/AO]] oder [[KBW]] ausgeschlossen. Viele von diesen Ausschlüssen Betroffenen wurden ab den späten 1970er Jahren, ohne die Unvereinbarkeitsbeschlüsse formell aufzuheben wieder als Gewerkschaftsmitglieder aufgenommen. Ab den 1980er Jahren kam es zu vereinzelten Ausschlüssen von Mitgliedern der [[MLPD]], die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von MLPD-Mitgliedern wurde vom BGH (Az: II ZR 255/89) bestätigt. Zugleich bestehen in allen DGB-Gewerkschaften Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen die Mitglieder rechtsextremer Parteien wie beispielsweise gegen die [[Nationaldemokratische Partei Deutschlands|NPD]] und die [[Deutsche Volksunion|DVU]]. |
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|GEBURTSDATUM=[[21. August]] [[1882]] |
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*[[SPD]] gegen Mitglieder der [[VVN]] (1948), [[Demokratischer Kulturbund Deutschlands]] (1960), des SDS (1961), [[Bund freies Deutschland]] (1974), Scientology (1995), [[Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit e.V.]] (2005) |
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|GEBURTSORT=[[Uetersen]] |
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*[[Freie Demokratische Partei|FDP]] Seit 1990 ist die Mitgliedschaft bei [[Scientology]] mit der FDP-Mitgliedschaft unvereinbar. Zu einer richterlichen Überprüfung kam es bisher nicht. |
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|STERBEDATUM=[[19. Juni]] [[1965]] |
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*[[CDU]] Seit 1991 ist Mitgliedschaft bei Scientology mit der CDU-Mitgliedschaft unvereinbar. Rechtmäßigkeit der Regelung durch das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 307/01) bestätigt |
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|STERBEORT=[[Heidelberg]] |
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=== Öffentlich bekannt gewordene Einzelfälle === |
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* 1975 schloß die SPD den schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten [[Richard Bünemann]] wegen des Verstoßes gegen das Zusammenarbeitsverbot mit der [[Deutsche Kommunistische Partei|DKP]] aus der Partei aus. |
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* 1977 betrieb der Vorstand der [[IGM]] ein Ausschlussverfahren gegen [[Heinz Brandt]], welcher bis 1974 Chefredakteur der Mitgliederzeitschrift ''metall'' gewesen war. Grund war das Engagement Brandts in der [[Anti-AKW-Bewegung]]. Das Verfahren wurde nach Protesten von Teilen der IGM-Basis und aus der linksliberalen und linken Öffentlichkeit eingestellt. |
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* Anfang der [[1990er]] Jahre wurden verschiedene Mitglieder der [[Hamburg]]er [[Freie Demokratische Partei|FDP]] wegen gleichzeitiger Mitgliedschaft bei Scientology aus der Partei ausgeschlossen. Es wird vermutet, dass Scientology den [[Landesverband]] der [[Freie Demokratische Partei|FDP]] hatte [[Unterwanderung|unterwandern]] wollen. |
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* Volker Kraft (Ausschluss aus [[IGM]] wegen [[MLPD]]-Mitgliedschaft ) |
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* Josef Lutz (Ausschluss aus [[IGM]] wegen [[MLPD]]-Mitgliedschaft ) |
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* [[Stefan Engel]] (Ausschluss aus [[IGM]] wegen [[MLPD]]-Mitgliedschaft ) |
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* [[Gegnerfreiheit]] |
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[[Kategorie:Mann|Kruckenberg, Franz]] |
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[[Kategorie:Deutscher|Kruckenberg, Fanz]] |
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[[Kategorie:Geboren 1882|Kruckenberg, Franz]] |
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[[Kategorie:Gestorben 1965|Kruckenberg, Franz]] |
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[[Kategorie:NSDAP-Mitglied|Kruckenberg, Franz]] |
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[[en:Franz Kruckenberg]] |
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* [[Kommunistischer Bund]]: ''Rotbuch zu den Gewerkschaftsausschlüssen. (mit Gutachten zum Russell-Tribunal).'' Hamburg 1978 ISBN 3-88305-011-3 |
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{{DEFAULTSORT:Kruckenberg, Franz}} |
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{{Rechtshinweis}} |
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Version vom 15. März 2008, 12:57 Uhr

Franz Friedrich Kruckenberg (* 21. August 1882 in Uetersen; † 19. Juni 1965 in Heidelberg) war ein deutscher Maschinenbau-Ingenieur und Eisenbahn-Konstrukteur. Er war ein Pionier des Schnellverkehrs auf der Schiene, zu seinen Werken gehört der propellergetriebene Schienenzeppelin von 1931.
Leben
Kruckenberg entstammt einer alten Hamburger Kaufmannsfamilie. Als diplomierter Schiffbauingenieur konstruierte er bereits vor dem Ersten Weltkrieg Kampfflugzeuge und Luftschiffe. Bereits zu diesem Zeitpunkt kritisierte er die Luftschiffe wegen ihrer explosiven Gasfüllung und die zivilwirtschaftliche Verwendung von Flugzeugen wegen ihrer hohen Betriebskosten.
Nach dem Ersten Weltkrieg eröffnete Franz Kruckenberg ein Ingenieurbüro in Heidelberg. Zunächst entwarf er eine Art Hänge-Schwebebahn, konnte aber nicht das Kapital für einen Prototyp aufbringen. Später gründete er mit Hermann Föttinger die Flugbahn-Gesellschaft mbH zum Bau des „Schienenzeppelins“ mit Propellerantrieb. Die ersten Testfahrten wurden am 25. September 1930 auf der Bahnstrecke Kreiensen–Altenbeken durchgeführt.

Am 21. Juni 1931 hatte das von ihm konstruierte Schienenfahrzeug seine Jungfernfahrt auf der Strecke zwischen Ludwigslust und Wittenberge. Dieser Schienentriebwagen war ein zweiachsiger aerodynamischer Wagen in Leichtbauweise mit Luftschraubenantrieb. Bei dieser Fahrt stellte das Fahrzeug mit 230,2 km/h einen Geschwindigkeitsweltrekord auf.
Mit dem Schienenzeppelin entwickelte der Ingenieur ein für die damalige Zeit revolutionäres Fahrzeug. Seine Idee des strömungsgünstigen Profils beeinflusst bis heute die Bauweise von Schnelltriebwagen.
Nach dem Schienenzeppelin entwickelte Kruckenberg den ebenfalls wegweisenden SVT 137 155. Dieser Prototyp eines dreiteiligen Triebzuges zeichnete sich durch einen Triebkopf und einen diesel-hydraulischen Antrieb aus. Bei einer Versuchsfahrt am 23. Juni 1939 erreichte der Zug auf der Strecke Hamburg–Berlin einen neuen Geschwindigkeitsrekord von 215 km/h. Die Konstruktion führte nach dem Krieg zu den Baureihen DB Baureihe VT 10.5 („Hanseat“ und „Komet“), DB Baureihe VT 11.5 („TEE“) und in der DDR zur VT 18.16 („Vindobona“).
Literatur
- Alfred Gottwaldt: Der Schienenzeppelin. Franz Kruckenberg und die Reichsbahn-Schnelltriebwagen der Vorkriegszeit 1929–1939. Freiburg 2006.
- Alfred Gottwaldt: Schienenzeppelin. Franz Kruckenberg und die Reichsbahn-Schnelltriebwagen der Vorkriegszeit 1929–1939. Augsburg 1972.
Video
- Eisenbahn Romantik – Aktuelles und Interessantes aus der Welt der Bahn. Folge 282
Siehe auch
Weblinks
- http://www.hfi.tu-berlin.de/Foettinger/Projekte/SVT137155/svt137155.pdf Beschreibung des SVT 137 155
Personendaten | |
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NAME | Kruckenberg, Franz |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Ingenieur |
GEBURTSDATUM | 21. August 1882 |
GEBURTSORT | Uetersen |
STERBEDATUM | 19. Juni 1965 |
STERBEORT | Heidelberg |