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Nationalparks in den Vereinigten Staaten und Offener Investmentfonds: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Bild:Chilehaus Hamburg 1.jpg|thumb|250px|Das Hamburger ''Chilehaus'' gehört einem [[Offener Immobilienfonds|offenen Imobilienfonds]]]]
<div class="tright floatright" style="width:327px; text-align:center">
Ein '''Offener Investmentfonds''', kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der [[Geldanlage]]. Eine Kapitalanlagegesellschaft (auch [[Investmentgesellschaft]], [[Kapitalanlagegesellschaft|KAG]]) sammelt das Geld der [[Anleger|Kapitalanleger]], bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in unterschiedlichen Anlagebereichen. Es existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden. Durch die [[Diversifikation#Anlagediversifikation|Streuung]] wird das [[Risiko|Anlagerisiko]] reduziert. Das Geld wird nach vorher festgelegten Anlagezielen in [[Aktie]]n, [[Festverzinsliche Wertpapiere|festverzinslichen Wertpapieren]], am [[Geldmarkt]] und/oder in [[Immobilie]]n angelegt.
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|<div style="position: relative; width:auto">[[Bild:US_Locator_Blank.svg|317px]]
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<!-- Für den Rahmen ist ein Versatz von xpos +5 Pixel eingefügt -->
| class="thumbcaption" style="line-height: 1.4; text-align: left; font-size: 90%; padding: 3px !important" | Verteilung der Nationalparks in den Vereinigten Staaten (Markierungen sind als Link anklickbar)
|}
</div>


Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens, dem so genannten [[Inventarwert|Nettoinventarwert]] = NIW (oder in Englisch Net Asset Value = NAV), dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht [[Sondervermögen]], das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der [[Kapitalanlagegesellschaft]]. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.
Die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] haben eine Vielzahl von [[Nationalpark]]s eingerichtet. Weitere [[Schutzgebiet]]e sind nationale Denkmäler (''[[National Monument]]s''), historische Parks, Gedenkstätten, Erholungsgebiete, Flüsse und Küstenabschnitte. Alle Nationalparks und ein Teil der anderen Schutzgebiete werden vom [[National Park Service]] verwaltet, einer Behörde unter dem Dach des [[Innenministerium (Vereinigte Staaten)|US-Innenministeriums]].


== Geschlossene Investmentfonds ==
Zur Zeit (Stand: 2007) gibt es 58 offizielle Nationalparks, die vom [[Kongress der Vereinigten Staaten]] den Schutzstatus ''National Park'' zuerkannt bekommen haben.
''Hauptartikel: [[geschlossener Fonds]]''


Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds. Geschlossene Fonds unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des [[Platzierungszeitraum]]s erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht möglich.
== Nationalparks ==
Als erster Nationalpark der Vereinigten Staaten und zugleich weltweit wurde der [[Yellowstone-Nationalpark]] 1872 gegründet. Die Urkunde nennt als Zweck des Gebietes:


== Unterscheidungsmerkmale ==
<blockquote>''as a public park or pleasuring ground for the benefit and enjoyment of the people''<br/>als öffentlichen Park oder Vergnügungsstätte zum Nutzen und zur Freude der Bevölkerung</blockquote>
[[Bild:BrandstaedterZuordnungen.PNG|thumb|250px|Fondskennzahlen]]


Eine Möglichkeit, Investmentfonds zu kategorisieren, ist, sie nach
Erst in späteren Jahren wurden [[Naturschutz]] und [[Bildung]] als weitere Ziele der Gebiete eingeführt, sie stehen heute im Vordergrund. In den Nationalparks wird in der Regel eine große Vielfalt an kulturellen, geologischen oder biologischen [[Ressource]]n unter Schutz gestellt. [[Jagd]] und [[Bergbau]]-Maßnahmen sind normalerweise nicht erlaubt. Soweit Nutzungen schon vor der Ausweisung des Parks existierten, kann ihnen Bestandsschutz gewährt werden, so operiert im [[Death-Valley-Nationalpark]] (gewidmet 1994) eine Erzmine.
der Anlagedauer zu sortieren. Es gibt Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigen oder langfristigen Anlagehorizont. Auch unterscheiden sich Fonds in dem [[Ausgabeaufschlag]]. Es gibt Fonds ohne Ausgabeaufschlag ([[Agio]]). Diese werden oft unter der Bezeichnung Tradingfonds geführt. Diese Fonds haben üblicherweise höhere Verwaltungskosten. Auf der anderen Seite gibt es Fonds mit Ausgabeaufschlag (bis ca. 5 - 6%) diese werden als Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse -A- bezeichnet. Jeder Fonds investiert in einer bestimmten Region, Land, Kontinent oder auch weltweit wodurch zusätzliche [[Währung]]srisiken entstehen können. Eine weitere Unterscheidung ist die Art, wie der Fonds gemanagt wird. Bei gemanagten Fonds hängt der Wertzuwachs wesentlich von der Einschätzung der [[Fondsmanager]] oder ''Advisoren'' ab. Dahingegen werden [[Indexfonds]] nicht gemanaged, wodurch niedrigere Kosten entstehen.


Wenn ein Fonds eine '''[[Börse]]nzulassung''' hat ([[Exchange Traded Funds]]), kann dieser an der Börse gehandelt werden und die Fondsanteile besitzen eine größere [[Fungibilität]]. Das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Bei '''privat platzierten''' Fonds kann man Anteile nur von der Investmentgesellschaft kaufen oder verkaufen. Ein direkter Verkauf von Anteilen an eine andere Person ist meistens nicht möglich.
Der Charakter der einzelnen Parks unterscheidet sich stark. Während die abgelegenen Parks in Alaska oder auch der [[Congaree-Nationalpark]] in den Sümpfen [[South Carolina]]s weitgehend Wildnischarakter haben, leiden Parks in der Nähe von Bevölkerungszentren zumindest in Teilgebieten unter dem [[Massentourismus]], wie das Haupttal des [[Yosemite-Nationalpark]] in Zentralkalifornien.


Basierend auf den formalen Anforderungen des deutschen [[Auslandinvestmentgesetz]] wird unterschieden zwischen: Weißen Fonds (volle Entsprechung), Grauen Fonds (teilweise Entsprechung) und Schwarzen Fonds (überhaupt keine Entsprechung). Bis in einem Urteil des Finanzgerichts Köln am 19. Juli 2007 die Nichtvereinbarkeit mit dem Europarecht festgestellt wurde, war an diese Klassifizierung unter anderem eine Strafbesteuerung für schwarze Fonds geknüpft.
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! Nationalpark
! Lage
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{{US-Nationalparkdetail|sizex=200|sizey=130
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{{US-Nationalparkdetail|sizex=200|sizey=130
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}}
{{US-Nationalparkdetail|sizex=200|sizey=130
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|state1=Utah
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|picture=Zion Canyon.jpg
}}
</table>


Eine weitere Klassifikation sind die [[Anleger]], für die ein Fonds aufgelegt wird. [[Spezialfonds]] sind Fonds, die für einen oder einige wenige [[Institutionelle Anleger]] aufgelegt werden. Hingegen sind [[Publikumsfonds]], Fonds deren Anteile den [[Kleinanleger]]n zum Kauf angeboten werden.
== Aufgelöste Nationalparks ==
{| class="prettytable"
|- class="hintergrundfarbe8"
! Nationalpark
! gegründet
! aufgelöst
! Kommentar
|-
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | Abraham-Lincoln-Nationalpark
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 17. Juli 1916
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 11. August 1939
| umgewandelt in [[Abraham Lincoln Birthplace National Historic Site]]
|-
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | Fort-McHenry-Nationalpark
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 3. März. 1925
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 11. August 1939
| umgewandelt in [[Fort McHenry|Fort McHenry National Monument and Historic Shrine]]
|-
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | Hawaii-Nationalpark
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 1. August 1916
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 13. September 1960
| aufgeteilt in [[Hawaii-Volcanoes-Nationalpark]] und [[Haleakala-Nationalpark]]
|-
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | Mackinac-Nationalpark
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 15. April 1875
| align="left" valign="top" | dem Staat Michigan am 2. März übereignet, Status als ''State Park'' seit dem 31. Mai 1895
| jetzt [[Fort Mackinac|Mackinac Island State Park]]
|-
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | Platt-Nationalpark
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 29. Juni 1906
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 17. March 1976
| jetzt [[Chickasaw National Recreation Area]]
|-
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | Sullys-Hill-Nationalpark
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 27. April 1904
| align="left" valign="top" nowrap="nowrap" | 3. März 1931
| jetzt [[Sullys Hill National Game Preserve]]
|}


== Weitere Schutzgebiete ==
== Kosten ==
[[Bild:BrandstaedterTranchen.PNG|thumb|Bedeutung der Tranchen]]


Die Kosten eines Fonds setzen sich zusammen aus dem Ausgabeaufschlag, den Verwaltungskosten, der Depotgebühr und manchmal einer Erfolgsbeteiligung des Managements. Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Da der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten dient, wird im Direktvertrieb über das Internet teilweise auf ihn verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren.
Die [[National Monument]]s haben einen geringeren Schutzstatus als die Nationalparks und sind in der Regel kleinere Schutzgebiete.


Die jährlichen Managementgebühren liegen im allgemeinen bei 0,1 bis 1,75%, die sich aus dem [[Substanzwert|Nettoinventarwert]] des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45 % p. a. Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf Beteiligung am Gewinn oder Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten ([[Benchmark]]) Bemessungsgrundlage.
[[National Historical Park]]s, [[National Historic Site]]s, Memorials, and Battlefields beinhalten [[Geschichte der USA|historische]] Plätze, [[Denkmal|Denkmäler]] und [[Schlachtfeld]]er. Oft sind das einzelne Gebäude oder kleinere Regionen, die eine historische Bedeutung haben.


In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fonds bei einer Depotbank hinterlegt werden müssen. Die Depotbank berechnet eine jährliche Depotgebühr. Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck- oder Wirtschaftsprüfungskosten, die dem Fondsvermögen entnommen werden und im Bericht ausgewiesen sind (siehe [[Total Expense Ratio]]).
National Recreation Areas, Seashores and Trails sind [[Erholungsgebiet]]e, besondere [[See (Gewässer)|Seen]], [[Fluss (Gewässer)|Flüsse]], [[Küste]]nabschnitte und [[Straße]]n, sowie [[Wanderweg]]e. Wild and Scenic Rivers sind vor massiven Eingriffen geschützt, ihr Erholungs- und Landschaftswert soll erhalten bleiben.


Alle Umschichtungen des Fondsvermögens verursachen zudem Transaktionskosten. Bei Aktienfonds geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote (PTR - Portfolio Turnover Rate) von 1,5 aus. Da die Depotbank des Fonds, die über die Transaktionskosten an allen Umschichtungen verdient, oftmals zum Konzern der Kapitalanlagegesellschaft gehört, können Interessenkonflikte auftreten, wenn zu viele Umschichtungen erfolgen oder die vereinbarten Gebührensätze überhöht sind.
National Preserves würden die Voraussetzung für eine Ausweisung als Nationalpark erfüllen, in ihnen ist aber Bergbau, die Förderung von Erdöl/-gas sowie meistens die Jagd zulässig. [[Wilderness Area (Vereinigte Staaten)|Wilderness Areas]] sind von menschlichen Eingriffen unbeinflusst. Besucher dürfen sich nur zu Fuß oder gegebenenfalls im Kanu und per Pferd bewegen.


Bei Indexfonds sind Umschichtungen nur erforderlich, wenn sich die Zusammensetzung des zugrundeliegenden Index ändert oder das Fondsmanagement auf Mittelzu- oder -abflüsse reagieren muss. Bei Indexfonds geht man daher von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote von nur 0,2 aus.
Außerdem gibt es in den USA bundesstaatliche [[Nationalforst]]e (''National Forest''), die vom [[US Forest Service]] verwaltet werden. In ihnen sind meist nur kleine Bereiche als Schutzgebiete ausgewiesen, der größte Teil der National Forests wird kommerziell durch die [[Forstwirtschaft]] genutzt. Zusätzlich zu den aufgelisteten, von der [[Bundesregierung (USA)|Bundesregierung]] verwalteten Gebieten, betreiben die einzelnen [[US-Bundesstaat|Bundesstaaten]] sogenannte ''[[State Park]]s''.


Der Umfang der jährlichen Transaktionskosten sowie die jährliche Umschlagshäufigkeit sollten für den Anleger klar erkennbar sein. Bestrebungen, § 41 Abs. 1 InvG entsprechend zu ergänzen, sind jedoch immer wieder gescheitert, zuletzt bei der aktuellen Novelle des Investmentgesetzes im November 2007.
== Sonstiges ==


=== Erwerb von Fondsanteilen ===
Neben dem [[National Park Service]] und dem [[US Forest Service]] sind auch das [[Bureau of Land Management]], der [[United States Fish and Wildlife Service|U.S. Fish and Wildlife Service]], die Verwaltungen der [[Indianerreservation]]en und andere bundesstaatliche und lokale Institutionen für die Verwaltung einzelner Parks zuständig. Der bekannteste von Indianern verwaltete Park ist das [[Monument Valley]].
[[Bild:BrandstaedterVola.PNG|thumb|Entscheidungshilfe zum Kauf von Investmentfonds]]
[[Bild:BrandstaedterFachkennt.PNG|thumb|Entscheidungshilfe zur Kapitalanlage in Aktien und Investmentfonds]]


* Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft
== Siehe auch ==
*: Hier wird in der Regel ein Ausgabeaufschlag erhoben.


* Im Bankenvertrieb, am Bankschalter oder bei einer [[Direktbank]]
* [[Geographie der Vereinigten Staaten]]
*: Die Bank wickelt den Auftrag zumeist über eine Investmentgesellschaft ab, so dass auch hier ein (manchmal reduzierter) Ausgabeaufschlag fällig wird.
* Im Börsenhandel
*: Wenn ein Fonds eine Zulassung zum [[Börsenhandel]] hat ([[Exchange Traded Funds]]), dann erhält man die Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag. Neben der üblichen Ordergebühr (vergleichbar mit einer Aktienorder) der Bank fällt nur noch eine geringe Maklercourtage an.
*: Die [[Börse Hamburg]] hat im August 2002 unter der Bezeichnung „[[Fondsbörse Deutschland]]“ als erste Börse in Deutschland mit dem Börsenhandel von offenen Fonds (Investmentfonds) begonnen. Seither kann man Fondsanteile wie Aktien handeln. Somit werden für alle an der Börse gelisteten Fonds während der gesamten Börsenzeit seitens der [[Makler]] fortlaufend handelbare Preise gestellt; zudem kann der Anleger Limite und [[Stop-Loss-Order]] aufgeben.
*: Im Jahr 2006 haben auch die [[Börse München]] und die [[Börse Stuttgart]] den börslichen Fondshandel aufgenommen.


== Vorteile eines offenen Investmentfonds ==
== Literatur ==
Geldanlage in Investmentfonds ist sowohl mit [[Fondssparplan|Sparplänen]] ab ca. 25&nbsp;€ monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen. Gerade beim regelmäßigen Sparen eines gleichbleibenden Betrages macht sich der [[Durchschnittskosteneffekt]] für den Anleger positiv bemerkbar. Zusätzlich kann er innerhalb eines Fonds und durch die Kombination verschiedener Fonds eine Risikostreuung erreichen.


Da die Anlegergelder im [[Sondervermögen]] der [[Investmentgesellschaft]] sind, ist selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder Depotbank das Geld der Anleger sicher. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich die [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin) um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hinsicht so sicher und gut überwacht.
* [[National Geographic Society]]: ''National Geographic's Guide to the National Parks of the United States.'' 3. Aufl. National Geographic, 2001 ISBN 0-7922-7028-2
* Philippe Bourseiller: ''Die Nationalparks der USA'', Knesebeck; Auflage 1 (August 2006), ISBN 3-8966-0393-0
* Christian Heeb & Walter Herdich: "Reise durch die Nationalparks der USA", Stürtz; 2000, ISBN 3-8003-0980-7


== Nachteile eines offenen Investmentfonds ==
== Weblinks ==
Entgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv gemanagten Aktienfonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Auch führt das sogenannte [[Windowdressing]] zu Nachteilen für die Anleger. Diese Nachteile gelten nicht für die [[Indexfonds]].
Die Möglichkeit des Anlegers, an Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben, wird von den Fondsgesellschaften nicht an die Anleger weitergegeben.


Im Vordergrund steht aber das Risiko was mit jeder Investition b.z.w. das spezifische Risikopotential des Fondssektoren verbunden ist. Der Verkaufsprospekt muss diese Informationen enthalten.
* [http://www.nps.gov/ Homepage National Park Service der US Regierung] (engl.)

== Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht ==
Offene Investmentfonds müssen einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert.
Der aktuelle Rechenschaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen einschlägigen Gesetze.

== Monatsbericht und Factsheet (Vergleichsbericht) ==

[[Bild:BrandstaedterMonatsbericht.PNG|thumb|Monatsbericht versus Factsheet]]

An und für sich ist ein Factsheet ein Vergleichsbericht, denn Monatsbericht übersetzt man mit „monthly report“. Der Unterschied zwischen Monatsbericht und Vergleichsbericht erschließt sich in erster Linie dem Insider und ist nicht nur sprachlicher Natur. Ein Monatsbericht kommt direkt von der Datenquelle, also in diesem Fall der KAG. Ein Vergleichsbericht spiegelt zwar den Inhalt des Monatsberichtes zum großen Teil wieder, aber ein Vergleichsbericht kommt nicht von der KAG sondern von einem Analysten. Ein guter Analyst kopiert die Angaben von mehreren tausend Fonds manuell in seine Datenbank. Dazu gehören die Stammdaten die sich nur wenig ändern. Man rechnet bei den Stammdaten mit einem Änderungsvolumen von 5 bis 10 % pro Jahr. Hinzu kommen die sich monatlich ständig ändernden Daten wie Kurs, Ausschüttung, Fondsvolumen und Portfoliostruktur. Diese Angaben werden dem Fondsmonatsbericht der KAG entnommen. Bei den Monatsdaten rechnet man ungefähr mit einem Änderungsvolumen von 95% bis 100% pro Monat. Hieraus ist erkennbar, dass die Erfassungsarbeit bei den Analysten erheblich und kostenintensiv ist. Der Analyst kann auf diese Weise mehrere tausend Fonds miteinander vergleichen, allerdings kann es bei der Erfassungsarbeit der Analysten durchaus zu Erfassungsfehlern kommen. Die Vergleichsberichte der Analysten sind daher grundsätzlich zweitrangiger Natur, zumal ein Zeitverzug zwischen Monatsbericht und Vergleichsbericht besteht. Die Vorteile des Monatsberichts sind Rechtssicherheit, zeitnahe Publikation und nahezu Fehlerfreiheit, währenddessen ein Vergleichsbericht generell keinen der drei eben genannten Vorteile bieten kann. Ein Analyst stellt die Qualität des Vergleichsberichts aufgrund anderer Maßnahmen sicher. Ein Vergleichsbericht ermöglicht dem Analysten den Vergleich zwischen mehreren Fonds unterschiedlicher KAGs auch mit unterschiedlichen Indizes. Dem Leser von Vergleichsberichten erschließt sich der Vorteil dadurch, dass er viele Angaben unterschiedlicher KAGs und Fonds auf einmal abgreifen kann. Der einheitliche Aufbau eines Vergleichsberichts ermöglicht zudem durch eine geringere mentale Belastung ein schnelleres Lesen. Bedingt dadurch, dass ein Vergleichsbericht aufgrund derselben Monatsdaten qualitativ nicht besser sein kann als ein Monatsbericht, versuchen die Analysten das Vergleichsbericht neben den oben genannten Maßnahmen noch durch zusätzliche Rechenläufe aufzuwerten, z.B. durch Rating und Ranking-Angaben. Umgekehrt können die KAGs die Mehrangaben die ein Vergleichsbericht macht, nicht liefern. Die parallele Existenz eines Vergleichsberichts zum Monatsbericht ist also durchaus gerechtfertigt. Allerdings muss man wissen, dass nicht alle KAGs sich dieses Unterschieds bewusst sind. Es gibt einige wenige KAGs die Ihre Monatsberichte irrtümlicherweise als Factsheet bezeichnen.
Die Erstellung eines Vergleichsberichts ist eine kostenintensive Angelegenheit eines Analysten. Aufgrund der vielen Fonds aus Luxemburg die verschiedene Tranchen aufweisen, sowie der ständigen Fondsneugründungen und der vielen kleinen KAGs mit weniger als 10 Fonds, können die Analysten nur schätzungsweise 75% bis 85% mit einem sinnvollen und vollständigen Vergleichsbericht ausrüsten. Genaue Zahlen dazu werden aber nicht publiziert.
Ein Vergleichsbericht kann helfen Unstimmigkeiten in der Wertentwicklung oder der Zuordnung der [[Peer group|Anlagekategorie]] aufzudecken. Der Vergleichsbericht ist aber kein Allheilmittel gegen eine schlechte Wertentwicklung des Fonds oder eine Wunderwaffe gegen einen Börsenkrach. Ein Vergleichsbericht spiegelt an einigen Stellen die Meinung des Analysten wieder und kann, aber muss nicht, im Widerspruch zu der Meinung der KAG stehen. Auch muss dieser Widerspruch nicht zwangsläufig negativ besetzt sein. Erst der kritische Vergleich von Monatsbericht mit Vergleichsbericht und der Reputation der KAG/des Fondsmanagers sowie der Anlagepolitik kann Misswirtschaft offenbaren. Wenn berechtigte Diskrepanzen aufgedeckt werden, werden diese erfahrungsgemäß zuerst an Großinvestoren, Vermögensverwalter sowie der KAG und der Presse gemeldet. Das erklärt sich dadurch, das Großinvestoren/Vermögensverwalter diese sehr teueren Vergleichsberichte abonniert haben und die Presse eine Win-Win-Beziehung anbieten kann. Ein Kleininvestor ist meistens der letzte in der Informationskette der von Diskrepanzen erfährt. Als Kleininvestoren werden in diesem Zusammenhang aus betriebswirtschaftlichen Gründen "arme" Kapitalanleger verstanden, die weniger als 5 Millionen Euro freies Anlagevermögen aufbringen können. Daraus erklärt sich das der Analyst mit seinen Vergleichsberichten auch nicht vorrangig die Kleininvestoren (B2C) erreichen will. Vielmehr will der Analyst mit derselben Datenbasis in akkumulierter bzw. gruppierter tabellarischer Form primär die hochpreisige B2B-Schiene bedienen. Der Vergleichsbericht auf Gratisbasis der den Kleininvestoren nach entsprechender Laufzeit zur Verfügung gestellt wird, ist eigentlich ein Abfallprodukt. Ein guter
Vergleichsbericht korreliert negativ zum Monatsbericht. Der Vergleichsbericht zeigt dann keine Diskrepanzen auf, hat die Bedeutung von Null, ist uninformativ und ist unwichtig. Schätzungsweise 80% der Vergleichsberichte erfüllen diese Erkenntnis. Somit wäre ein Vergleichsbericht an und für sich eigentlich unnötig. Aber ohne Vergleichsberichte/Analysten läuft das ganze System nicht.

== Rating von Fonds ==

Die historische Leistungsfähigkeit einzellener Fonds wird von [[Ratingagenturen]] beurteilt. Wie zum Beispiel [[Morningstar]]. Siehe hierzu den Hauptartikel [[Fondsbenotung]].

== Gesetzliche Grundlagen ==
=== Deutschland ===
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im [[Investmentgesetz (Deutschland)|Investmentgesetz]] und im [[Investmentsteuergesetz (Deutschland)|Investmentsteuergesetz]]. Fonds werden in Deutschland im [[Sondervermögen]] von [[Investmentgesellschaft]]en betrieben, welche als [[Kreditinstitut]]e gelten. Die in Deutschland zugelassenen Investmentfonds unterliegen der Aufsicht der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin). Die genauen gesetzlichen Vorschriften zu Investmentfonds sind im Investmentgesetz (InvG) zu finden.

==== Staatliche Anreize ====
===== [[Vermögenswirksame Leistungen]] =====
Der Staat hilft Arbeitnehmern beim Aufbau eines Fondsdepots mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen (VL) in für VL sparen zugelassenen Fonds anlegt, kann eine [[Sparzulage]] von 18% (= 72 € pro Jahr) erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mind. 60 % Aktienanteil) kommen auch Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen in den Genuss der Förderung. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900&nbsp;€ für Ledige und 35.800&nbsp;€ bei Zusammenveranlagten. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Grenzen, erhält man die Zulage.

===== [[Riester-Rente]] mit offenen Investmentfonds =====
Bei der Riester-Rente werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte gefördert, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt.

Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] vor Angebotsbeginn zu bestätigen.

Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel „Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil“. Gemanagte [[Fondssparplan|Fondssparpläne]] können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlegers keine Rolle.

Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit einem Anlageberater erfolgen.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist immer die Garantie einer lebenslangen Leibrente. Da das biometrische Risiko der Langlebigkeit nicht von Investmentfonds getragen werden kann, verpflichtet die BAFIN die Anbieter für jeden Sparer einen zusätzlichen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen. Die Beiträge hierzu werden mit Rentebeginn aus dem angesparten Kapital entnommen. Die Beitragshöhe ist unsicher. Die Rentenzahlungen aus dem Versicherungsvertrag beginnen i.d.R. mit dem 85. Lebensjahr.

==== Steuerliche Aspekte ====
Die Besteuerung von Investmentfonds richtet sich nach dem Investmentsteuergesetz und wird sich mit der [[Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland]] verändern:

===== Regelung bis 31. Dezember 2008 =====
Für Investmentfonds, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft werden, gilt weiterhin die bisher geltende Regelung. Soweit Investmentfonds die Voraussetzungen des § 5 InvStG erfüllen (Veröffentlichungspflichten, sog. Volltransparenz), werden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge des Investmentfonds steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet. Im Einzelnen ergibt sich folgendes:

* Laufende Investmenterträge, insbesondere [[Zins]]einnahmen und [[Dividende]]n, sind stets auch ohne Ausschüttung steuerbar und werden dem Anleger am Jahresende zugerechnet
* Außerordentliche Gewinne, insbesondere Kursgewinne, die auf Ebene des Fonds erzielt werden, sind auch bei Veräußerung innerhalb der Jahresfrist für [[Privates Veräußerungsgeschäft|private Veräußerungsgeschäfte]] stets steuerfrei, solange diese nicht ausgeschüttet werden (sog. Fondsprivileg)
* Die Rückgabe oder der Verkauf von Investmentanteilen, die der Anleger im Privatvermögen hält, ist nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG (Haltedauer von unter einem Jahr) ein steuerpflichtiger Vorgang. Nach § 8 Abs. 5 InvStG ist das Halbeinkünfteverfahren nicht auf den Verkauf oder die Rückgabe von Investmentanteilen des Privatvermögens anzuwenden

Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100 % steuerpflichtig oder sogar zu 100 % steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt- und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds.

===== Regelung ab 1. Januar 2009 =====
Das derzeit für Privatanleger noch geltenden Fondsprivileg bei Ausschüttungen fällt weg. Die vom Fonds ausgeschütteten Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren (z. B. festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Zertifikaten) gelten zukünftig unabhängig von der Haltedauer als steuerpflichtige Kapitalerträge und unterliegen der [[Abgeltungsteuer]]. Soweit die von Investmentfonds erzielten Wertpapierveräußerungsgewinne allerdings thesauriert werden, sind sie auf Ebene des Anlegers nach wie vor nicht steuerpflichtig.

Für Zertifikate gilt eine Besonderheit: Grundsätzlich gilt, dass Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, nicht unter die neue Besteuerung fallen. Bei Zertifikaten ist die Neuregelung selbst bei Erwerb vor dem 1. Januar 2009 anwendbar, wenn die Erträge nach dem 30. Juni 2009 zufließen.

=== Österreich ===
In [[Österreich]] erfolgt die gesetzliche Regelung durch das [[Investmentfondsgesetz]] (''InvFG'') Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.

=== Schweiz ===
In der [[Schweiz]] erfolgt die gesetzliche Regelung durch das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ (SR 951.31).

Seit dem 1. Januar 2007 ist das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ durch das „Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)“ ersetzt worden.

Abkürzungen:
*''KAG'': Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
*''LPCC'': Loi fédérale sur les placements collectifs de capitaux
*''CISA'': Collective Investment Schemes Act

=== Liechtenstein ===
In [[Liechtenstein]] erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 19. Mai 2005. Die Aufsicht wird durch die [[FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein]] sichergestellt. Die Regulierung entspricht europäischen Standards.

Das IUG kennt drei Fondstypen:
*''Investmentunternehmen für Wertpapiere'' (oder Investmentfonds) sind entsprechend der EU-Richtlinie 85/611/EWG (geändert durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG) konzipiert, erfüllen alle Anforderungen des [[Anlegerschutz]] und verfügen auf Grund der Mitgliedschaft Liechtensteins im [[Europäischer Wirtschaftsraum]] (EWR) über den [[Europa-Pass]] - sie werden auch als [[OGAW]] oder [[UCITS]] bezeichnet.
*''Investmentunternehmen für andere Werte'' werden durch das nationale Liechtensteinische Fondsrecht (IUG) reguliert. Fonds dieses Typs sind sehr liberal reguliert und unterliegen nur den grundlegenden Anforderungen von [[Diversifikation]] und Anlegerschutz - erlauben darüber hinaus aber die Abbildung individueller Anlageziele. Eine Unterkategorie stellen ''Investmentunternehmen mit erhöhtem Risiko'' dar - hier erfolgt die Regulierung von Hedge-Fonds und anderen Alternativen Anlagen.
*''Investmentunternehmen für Immobilien'' spielen heute in Liechtenstein keine Rolle - aktuell wird dieser Fondstyp nicht genutzt.
Die drei Fondstypen können in zwei Rechtsformen aufgesetzt werden:
*Anlagefonds (vertragliche Form als Treuhänderschaft, in [[Luxemburg]] auch [[FCP]] genannt)
*Anlagegesellschaft (körperschaftliche Form, in Luxemburg auch [[SICAV]] oder [[SICAF]] genannt.

== Arten offener Investmentfonds ==

* [[Aktienfonds]] Investment hauptsächlich in Aktien)
* [[Rentenfonds]] Investment hauptsächlich in festverzinsliche Papiere
* [[Mischfonds]] Investment in verschiedenen [[Anlageklasse]]n
* [[Geldmarktfonds]]
* [[Offene Immobilienfonds]]
* [[Dachfonds]] Investment in andere Fonds
* [[Indexfonds]] bildet einen bestimmten [[Index (Statistik)|Index]] wie z. B. den [[DAX]] nach und werden nicht aktiv gemanaged.
* [[Multi Manager Fonds]]
* [[Hedgefonds]] Seit Anfang 2004 in Deutschland und Österreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen (offizielle Bezeichnung: Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken)
* [[Garantiefonds]] Hier werden verschiedene Garantien ermöglicht (z. B. Kapitalerhalt)
* [[AS-Fonds]] Altersvorsorge-Fonds
* [[Laufzeitfonds]] sind zeitlich begrenzt und werden am Ende der Laufzeit aufgelöst
* [[Nachhaltigkeitsfonds]] Investieren z.B. in Wind und Solarenergie
* [[130/30]]


== Investmentstile und wie Sie visuell dargestellt werden ==
[[Bild:BrandstaedterStile.PNG|thumb|Darstellungssysteme]]
Für den Investor mit fortgeschrittenen Kenntnisstand ist der jeweilige Investmentstil wichtig, mit den die Fonds verwaltet werden. Bei der Vielzahl der [[Peer group|Anlagekategorien]] gibt es ebenso viele Investmentstile die dem Leser durch Grafiken leichter erklärt werden sollen. Für die in D/A/CH tätigen Benotungsunternehmen gelten in Ende 2007/Anfang 2008 folgende Erkenntnisse:
# Der Axel-Springer-Verlag mit seiner Abteilung www.fondsnote.de/Smarthouse Media GmbH nutzt Anfang 2008 keine grafische Darstellungsmöglichkeit.
# Die Firma FERI-Trust/Lippers, Bad Homburg/London, nutzt derzeit ebenfalls keine Grafik zur Visualisierung der Anlagestile.
# Die Firma Südprojekt, München, nutzt ein Quadrat mit insgesamt 16 Darstellungsmöglichkeiten.
# Die Firma Morningstar, München, nutzt 2 Quadrate mit jeweils 9 Darstellungsmöglichkeiten.
# Die Firma Morgan Stanley SICAV, ein Fonds aus Luxemburg (vom Indexhersteller MSCI) nutzte bis 2005 zwei Dreiecke mit jeweils 27 Darstellungsmöglichkeiten. Auf der Website der Firma waren/sind Monatsberichte (pdf) zu den Fonds abrufbar die diese Grafiken nutzten. Die Firma nutzt diese Darstellungsmöglichkeit derzeit aber nicht mehr.

Sinn und Zweck dieser Grafiken ist es dem Leser die Funktionsweise des Fonds zu erklären ohne eine hohe mentale Belastung auszuüben. Die Darstellungsmöglichkeiten sind thematisch unterschiedlich und in der nebenan abgebildeten Grafik mit einer zusätzlichen Erklärung einsehbar. Die beste Darstellungsmöglichkeit war die der Firma Morgan Stanley, daran schließt sich das System von Morningstar an. Südprojekt ist als spezielles Unternehmen der breiten Investorenöffentlichkeit leider kaum bekannt und so ist die Bedeutung jenes Systems auch nicht so verbreitet. Das Südprojektsystem ergänzt die Angaben zu Morningstar, gibt aber relativ wenig Auskunft auf die verwendete Berechnungsbasis. FERI Trust/Lippers nutzt wie oben schon erwähnt leider keine grafische Hilfsmittel.

== Siehe auch ==
*[[Fondsklasse]]
*[[Islamic Banking#Schari'a konforme Investmentfonds]]
*[[Fondspicking]] Prozess der individuellen Auswahl von Investmentfonds
*[[Fondsbenotung]] bzw Fondsrating

== Weblinks ==
*[http://www.bvi.de/ Deutscher Fondsverband]
*[http://www.efama.org/ Europäischer Fondsverband]
*[http://www.lafv.li/ Liechtensteinischer Anlagefondsverband]
*[http://www.bafin.de/ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichtsbehörde)]
*[http://www.fma-li.li/ FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (Aufsichtsbehörde)]


{{Informativ}}


[[Kategorie:Liste (Nationalpark)|Vereinigte Staaten]]
[[Kategorie:Steuerrecht]]
[[Kategorie:National Park Service (Vereinigte Staaten)]]
[[Kategorie:Investmentfonds]]
[[Kategorie:Nationalpark in Nordamerika|!Vereinigte Staaten]]
[[Kategorie:Investmentfonds-Kennzahl]]
[[Kategorie:Nationalpark in den Vereinigten Staaten| ]]


[[en:Open-end fund]]
[[en:List of areas in the United States National Park System]]
[[es:Áreas protegidas de Estados Unidos]]
[[nl:Lijst van gebieden in het Nationaal Park Systeem van de Verenigde Staten]]
[[qu:Hukllachasqa Amirika Suyukunapi mama llaqta parkikuna]]

Version vom 9. Februar 2008, 21:36 Uhr

Das Hamburger Chilehaus gehört einem offenen Imobilienfonds

Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der Geldanlage. Eine Kapitalanlagegesellschaft (auch Investmentgesellschaft, KAG) sammelt das Geld der Kapitalanleger, bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in unterschiedlichen Anlagebereichen. Es existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden. Durch die Streuung wird das Anlagerisiko reduziert. Das Geld wird nach vorher festgelegten Anlagezielen in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt.

Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens, dem so genannten Nettoinventarwert = NIW (oder in Englisch Net Asset Value = NAV), dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.

Geschlossene Investmentfonds

Hauptartikel: geschlossener Fonds

Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds. Geschlossene Fonds unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht möglich.

Unterscheidungsmerkmale

Datei:BrandstaedterZuordnungen.PNG
Fondskennzahlen

Eine Möglichkeit, Investmentfonds zu kategorisieren, ist, sie nach der Anlagedauer zu sortieren. Es gibt Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigen oder langfristigen Anlagehorizont. Auch unterscheiden sich Fonds in dem Ausgabeaufschlag. Es gibt Fonds ohne Ausgabeaufschlag (Agio). Diese werden oft unter der Bezeichnung Tradingfonds geführt. Diese Fonds haben üblicherweise höhere Verwaltungskosten. Auf der anderen Seite gibt es Fonds mit Ausgabeaufschlag (bis ca. 5 - 6%) diese werden als Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse -A- bezeichnet. Jeder Fonds investiert in einer bestimmten Region, Land, Kontinent oder auch weltweit wodurch zusätzliche Währungsrisiken entstehen können. Eine weitere Unterscheidung ist die Art, wie der Fonds gemanagt wird. Bei gemanagten Fonds hängt der Wertzuwachs wesentlich von der Einschätzung der Fondsmanager oder Advisoren ab. Dahingegen werden Indexfonds nicht gemanaged, wodurch niedrigere Kosten entstehen.

Wenn ein Fonds eine Börsenzulassung hat (Exchange Traded Funds), kann dieser an der Börse gehandelt werden und die Fondsanteile besitzen eine größere Fungibilität. Das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Bei privat platzierten Fonds kann man Anteile nur von der Investmentgesellschaft kaufen oder verkaufen. Ein direkter Verkauf von Anteilen an eine andere Person ist meistens nicht möglich.

Basierend auf den formalen Anforderungen des deutschen Auslandinvestmentgesetz wird unterschieden zwischen: Weißen Fonds (volle Entsprechung), Grauen Fonds (teilweise Entsprechung) und Schwarzen Fonds (überhaupt keine Entsprechung). Bis in einem Urteil des Finanzgerichts Köln am 19. Juli 2007 die Nichtvereinbarkeit mit dem Europarecht festgestellt wurde, war an diese Klassifizierung unter anderem eine Strafbesteuerung für schwarze Fonds geknüpft.

Eine weitere Klassifikation sind die Anleger, für die ein Fonds aufgelegt wird. Spezialfonds sind Fonds, die für einen oder einige wenige Institutionelle Anleger aufgelegt werden. Hingegen sind Publikumsfonds, Fonds deren Anteile den Kleinanlegern zum Kauf angeboten werden.

Kosten

Datei:BrandstaedterTranchen.PNG
Bedeutung der Tranchen

Die Kosten eines Fonds setzen sich zusammen aus dem Ausgabeaufschlag, den Verwaltungskosten, der Depotgebühr und manchmal einer Erfolgsbeteiligung des Managements. Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Da der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten dient, wird im Direktvertrieb über das Internet teilweise auf ihn verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren.

Die jährlichen Managementgebühren liegen im allgemeinen bei 0,1 bis 1,75%, die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45 % p. a. Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf Beteiligung am Gewinn oder Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten (Benchmark) Bemessungsgrundlage.

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fonds bei einer Depotbank hinterlegt werden müssen. Die Depotbank berechnet eine jährliche Depotgebühr. Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck- oder Wirtschaftsprüfungskosten, die dem Fondsvermögen entnommen werden und im Bericht ausgewiesen sind (siehe Total Expense Ratio).

Alle Umschichtungen des Fondsvermögens verursachen zudem Transaktionskosten. Bei Aktienfonds geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote (PTR - Portfolio Turnover Rate) von 1,5 aus. Da die Depotbank des Fonds, die über die Transaktionskosten an allen Umschichtungen verdient, oftmals zum Konzern der Kapitalanlagegesellschaft gehört, können Interessenkonflikte auftreten, wenn zu viele Umschichtungen erfolgen oder die vereinbarten Gebührensätze überhöht sind.

Bei Indexfonds sind Umschichtungen nur erforderlich, wenn sich die Zusammensetzung des zugrundeliegenden Index ändert oder das Fondsmanagement auf Mittelzu- oder -abflüsse reagieren muss. Bei Indexfonds geht man daher von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote von nur 0,2 aus.

Der Umfang der jährlichen Transaktionskosten sowie die jährliche Umschlagshäufigkeit sollten für den Anleger klar erkennbar sein. Bestrebungen, § 41 Abs. 1 InvG entsprechend zu ergänzen, sind jedoch immer wieder gescheitert, zuletzt bei der aktuellen Novelle des Investmentgesetzes im November 2007.

Erwerb von Fondsanteilen

Datei:BrandstaedterVola.PNG
Entscheidungshilfe zum Kauf von Investmentfonds
Datei:BrandstaedterFachkennt.PNG
Entscheidungshilfe zur Kapitalanlage in Aktien und Investmentfonds
  • Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft
    Hier wird in der Regel ein Ausgabeaufschlag erhoben.
  • Im Bankenvertrieb, am Bankschalter oder bei einer Direktbank
    Die Bank wickelt den Auftrag zumeist über eine Investmentgesellschaft ab, so dass auch hier ein (manchmal reduzierter) Ausgabeaufschlag fällig wird.
  • Im Börsenhandel
    Wenn ein Fonds eine Zulassung zum Börsenhandel hat (Exchange Traded Funds), dann erhält man die Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag. Neben der üblichen Ordergebühr (vergleichbar mit einer Aktienorder) der Bank fällt nur noch eine geringe Maklercourtage an.
    Die Börse Hamburg hat im August 2002 unter der Bezeichnung „Fondsbörse Deutschland“ als erste Börse in Deutschland mit dem Börsenhandel von offenen Fonds (Investmentfonds) begonnen. Seither kann man Fondsanteile wie Aktien handeln. Somit werden für alle an der Börse gelisteten Fonds während der gesamten Börsenzeit seitens der Makler fortlaufend handelbare Preise gestellt; zudem kann der Anleger Limite und Stop-Loss-Order aufgeben.
    Im Jahr 2006 haben auch die Börse München und die Börse Stuttgart den börslichen Fondshandel aufgenommen.

Vorteile eines offenen Investmentfonds

Geldanlage in Investmentfonds ist sowohl mit Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen. Gerade beim regelmäßigen Sparen eines gleichbleibenden Betrages macht sich der Durchschnittskosteneffekt für den Anleger positiv bemerkbar. Zusätzlich kann er innerhalb eines Fonds und durch die Kombination verschiedener Fonds eine Risikostreuung erreichen.

Da die Anlegergelder im Sondervermögen der Investmentgesellschaft sind, ist selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder Depotbank das Geld der Anleger sicher. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hinsicht so sicher und gut überwacht.

Nachteile eines offenen Investmentfonds

Entgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv gemanagten Aktienfonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Auch führt das sogenannte Windowdressing zu Nachteilen für die Anleger. Diese Nachteile gelten nicht für die Indexfonds. Die Möglichkeit des Anlegers, an Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben, wird von den Fondsgesellschaften nicht an die Anleger weitergegeben.

Im Vordergrund steht aber das Risiko was mit jeder Investition b.z.w. das spezifische Risikopotential des Fondssektoren verbunden ist. Der Verkaufsprospekt muss diese Informationen enthalten.

Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht

Offene Investmentfonds müssen einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert. Der aktuelle Rechenschaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen einschlägigen Gesetze.

Monatsbericht und Factsheet (Vergleichsbericht)

Datei:BrandstaedterMonatsbericht.PNG
Monatsbericht versus Factsheet

An und für sich ist ein Factsheet ein Vergleichsbericht, denn Monatsbericht übersetzt man mit „monthly report“. Der Unterschied zwischen Monatsbericht und Vergleichsbericht erschließt sich in erster Linie dem Insider und ist nicht nur sprachlicher Natur. Ein Monatsbericht kommt direkt von der Datenquelle, also in diesem Fall der KAG. Ein Vergleichsbericht spiegelt zwar den Inhalt des Monatsberichtes zum großen Teil wieder, aber ein Vergleichsbericht kommt nicht von der KAG sondern von einem Analysten. Ein guter Analyst kopiert die Angaben von mehreren tausend Fonds manuell in seine Datenbank. Dazu gehören die Stammdaten die sich nur wenig ändern. Man rechnet bei den Stammdaten mit einem Änderungsvolumen von 5 bis 10 % pro Jahr. Hinzu kommen die sich monatlich ständig ändernden Daten wie Kurs, Ausschüttung, Fondsvolumen und Portfoliostruktur. Diese Angaben werden dem Fondsmonatsbericht der KAG entnommen. Bei den Monatsdaten rechnet man ungefähr mit einem Änderungsvolumen von 95% bis 100% pro Monat. Hieraus ist erkennbar, dass die Erfassungsarbeit bei den Analysten erheblich und kostenintensiv ist. Der Analyst kann auf diese Weise mehrere tausend Fonds miteinander vergleichen, allerdings kann es bei der Erfassungsarbeit der Analysten durchaus zu Erfassungsfehlern kommen. Die Vergleichsberichte der Analysten sind daher grundsätzlich zweitrangiger Natur, zumal ein Zeitverzug zwischen Monatsbericht und Vergleichsbericht besteht. Die Vorteile des Monatsberichts sind Rechtssicherheit, zeitnahe Publikation und nahezu Fehlerfreiheit, währenddessen ein Vergleichsbericht generell keinen der drei eben genannten Vorteile bieten kann. Ein Analyst stellt die Qualität des Vergleichsberichts aufgrund anderer Maßnahmen sicher. Ein Vergleichsbericht ermöglicht dem Analysten den Vergleich zwischen mehreren Fonds unterschiedlicher KAGs auch mit unterschiedlichen Indizes. Dem Leser von Vergleichsberichten erschließt sich der Vorteil dadurch, dass er viele Angaben unterschiedlicher KAGs und Fonds auf einmal abgreifen kann. Der einheitliche Aufbau eines Vergleichsberichts ermöglicht zudem durch eine geringere mentale Belastung ein schnelleres Lesen. Bedingt dadurch, dass ein Vergleichsbericht aufgrund derselben Monatsdaten qualitativ nicht besser sein kann als ein Monatsbericht, versuchen die Analysten das Vergleichsbericht neben den oben genannten Maßnahmen noch durch zusätzliche Rechenläufe aufzuwerten, z.B. durch Rating und Ranking-Angaben. Umgekehrt können die KAGs die Mehrangaben die ein Vergleichsbericht macht, nicht liefern. Die parallele Existenz eines Vergleichsberichts zum Monatsbericht ist also durchaus gerechtfertigt. Allerdings muss man wissen, dass nicht alle KAGs sich dieses Unterschieds bewusst sind. Es gibt einige wenige KAGs die Ihre Monatsberichte irrtümlicherweise als Factsheet bezeichnen.

Die Erstellung eines Vergleichsberichts ist eine kostenintensive Angelegenheit eines Analysten. Aufgrund der vielen Fonds aus Luxemburg die verschiedene Tranchen aufweisen, sowie der ständigen Fondsneugründungen und der vielen kleinen KAGs mit weniger als 10 Fonds, können die Analysten nur schätzungsweise 75% bis 85% mit einem sinnvollen und vollständigen Vergleichsbericht ausrüsten. Genaue Zahlen dazu werden aber nicht publiziert.

Ein Vergleichsbericht kann helfen Unstimmigkeiten in der Wertentwicklung oder der Zuordnung der Anlagekategorie aufzudecken. Der Vergleichsbericht ist aber kein Allheilmittel gegen eine schlechte Wertentwicklung des Fonds oder eine Wunderwaffe gegen einen Börsenkrach. Ein Vergleichsbericht spiegelt an einigen Stellen die Meinung des Analysten wieder und kann, aber muss nicht, im Widerspruch zu der Meinung der KAG stehen. Auch muss dieser Widerspruch nicht zwangsläufig negativ besetzt sein. Erst der kritische Vergleich von Monatsbericht mit Vergleichsbericht und der Reputation der KAG/des Fondsmanagers sowie der Anlagepolitik kann Misswirtschaft offenbaren. Wenn berechtigte Diskrepanzen aufgedeckt werden, werden diese erfahrungsgemäß zuerst an Großinvestoren, Vermögensverwalter sowie der KAG und der Presse gemeldet. Das erklärt sich dadurch, das Großinvestoren/Vermögensverwalter diese sehr teueren Vergleichsberichte abonniert haben und die Presse eine Win-Win-Beziehung anbieten kann. Ein Kleininvestor ist meistens der letzte in der Informationskette der von Diskrepanzen erfährt. Als Kleininvestoren werden in diesem Zusammenhang aus betriebswirtschaftlichen Gründen "arme" Kapitalanleger verstanden, die weniger als 5 Millionen Euro freies Anlagevermögen aufbringen können. Daraus erklärt sich das der Analyst mit seinen Vergleichsberichten auch nicht vorrangig die Kleininvestoren (B2C) erreichen will. Vielmehr will der Analyst mit derselben Datenbasis in akkumulierter bzw. gruppierter tabellarischer Form primär die hochpreisige B2B-Schiene bedienen. Der Vergleichsbericht auf Gratisbasis der den Kleininvestoren nach entsprechender Laufzeit zur Verfügung gestellt wird, ist eigentlich ein Abfallprodukt. Ein guter Vergleichsbericht korreliert negativ zum Monatsbericht. Der Vergleichsbericht zeigt dann keine Diskrepanzen auf, hat die Bedeutung von Null, ist uninformativ und ist unwichtig. Schätzungsweise 80% der Vergleichsberichte erfüllen diese Erkenntnis. Somit wäre ein Vergleichsbericht an und für sich eigentlich unnötig. Aber ohne Vergleichsberichte/Analysten läuft das ganze System nicht.

Rating von Fonds

Die historische Leistungsfähigkeit einzellener Fonds wird von Ratingagenturen beurteilt. Wie zum Beispiel Morningstar. Siehe hierzu den Hauptartikel Fondsbenotung.

Gesetzliche Grundlagen

Deutschland

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Investmentgesetz und im Investmentsteuergesetz. Fonds werden in Deutschland im Sondervermögen von Investmentgesellschaften betrieben, welche als Kreditinstitute gelten. Die in Deutschland zugelassenen Investmentfonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die genauen gesetzlichen Vorschriften zu Investmentfonds sind im Investmentgesetz (InvG) zu finden.

Staatliche Anreize

Der Staat hilft Arbeitnehmern beim Aufbau eines Fondsdepots mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen (VL) in für VL sparen zugelassenen Fonds anlegt, kann eine Sparzulage von 18% (= 72 € pro Jahr) erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. mind. 60 % Aktienanteil) kommen auch Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen in den Genuss der Förderung. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 € für Ledige und 35.800 € bei Zusammenveranlagten. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Grenzen, erhält man die Zulage.

Riester-Rente mit offenen Investmentfonds

Bei der Riester-Rente werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte gefördert, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt.

Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Angebotsbeginn zu bestätigen.

Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel „Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil“. Gemanagte Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlegers keine Rolle.

Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit einem Anlageberater erfolgen.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist immer die Garantie einer lebenslangen Leibrente. Da das biometrische Risiko der Langlebigkeit nicht von Investmentfonds getragen werden kann, verpflichtet die BAFIN die Anbieter für jeden Sparer einen zusätzlichen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen. Die Beiträge hierzu werden mit Rentebeginn aus dem angesparten Kapital entnommen. Die Beitragshöhe ist unsicher. Die Rentenzahlungen aus dem Versicherungsvertrag beginnen i.d.R. mit dem 85. Lebensjahr.

Steuerliche Aspekte

Die Besteuerung von Investmentfonds richtet sich nach dem Investmentsteuergesetz und wird sich mit der Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland verändern:

Regelung bis 31. Dezember 2008

Für Investmentfonds, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft werden, gilt weiterhin die bisher geltende Regelung. Soweit Investmentfonds die Voraussetzungen des § 5 InvStG erfüllen (Veröffentlichungspflichten, sog. Volltransparenz), werden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge des Investmentfonds steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet. Im Einzelnen ergibt sich folgendes:

  • Laufende Investmenterträge, insbesondere Zinseinnahmen und Dividenden, sind stets auch ohne Ausschüttung steuerbar und werden dem Anleger am Jahresende zugerechnet
  • Außerordentliche Gewinne, insbesondere Kursgewinne, die auf Ebene des Fonds erzielt werden, sind auch bei Veräußerung innerhalb der Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte stets steuerfrei, solange diese nicht ausgeschüttet werden (sog. Fondsprivileg)
  • Die Rückgabe oder der Verkauf von Investmentanteilen, die der Anleger im Privatvermögen hält, ist nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG (Haltedauer von unter einem Jahr) ein steuerpflichtiger Vorgang. Nach § 8 Abs. 5 InvStG ist das Halbeinkünfteverfahren nicht auf den Verkauf oder die Rückgabe von Investmentanteilen des Privatvermögens anzuwenden

Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100 % steuerpflichtig oder sogar zu 100 % steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt- und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds.

Regelung ab 1. Januar 2009

Das derzeit für Privatanleger noch geltenden Fondsprivileg bei Ausschüttungen fällt weg. Die vom Fonds ausgeschütteten Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren (z. B. festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Zertifikaten) gelten zukünftig unabhängig von der Haltedauer als steuerpflichtige Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Soweit die von Investmentfonds erzielten Wertpapierveräußerungsgewinne allerdings thesauriert werden, sind sie auf Ebene des Anlegers nach wie vor nicht steuerpflichtig.

Für Zertifikate gilt eine Besonderheit: Grundsätzlich gilt, dass Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, nicht unter die neue Besteuerung fallen. Bei Zertifikaten ist die Neuregelung selbst bei Erwerb vor dem 1. Januar 2009 anwendbar, wenn die Erträge nach dem 30. Juni 2009 zufließen.

Österreich

In Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Investmentfondsgesetz (InvFG) Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben.

Schweiz

In der Schweiz erfolgt die gesetzliche Regelung durch das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ (SR 951.31).

Seit dem 1. Januar 2007 ist das „Bundesgesetz über die Anlagefonds“ durch das „Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG)“ ersetzt worden.

Abkürzungen:

  • KAG: Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
  • LPCC: Loi fédérale sur les placements collectifs de capitaux
  • CISA: Collective Investment Schemes Act

Liechtenstein

In Liechtenstein erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 19. Mai 2005. Die Aufsicht wird durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sichergestellt. Die Regulierung entspricht europäischen Standards.

Das IUG kennt drei Fondstypen:

  • Investmentunternehmen für Wertpapiere (oder Investmentfonds) sind entsprechend der EU-Richtlinie 85/611/EWG (geändert durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG) konzipiert, erfüllen alle Anforderungen des Anlegerschutz und verfügen auf Grund der Mitgliedschaft Liechtensteins im Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) über den Europa-Pass - sie werden auch als OGAW oder UCITS bezeichnet.
  • Investmentunternehmen für andere Werte werden durch das nationale Liechtensteinische Fondsrecht (IUG) reguliert. Fonds dieses Typs sind sehr liberal reguliert und unterliegen nur den grundlegenden Anforderungen von Diversifikation und Anlegerschutz - erlauben darüber hinaus aber die Abbildung individueller Anlageziele. Eine Unterkategorie stellen Investmentunternehmen mit erhöhtem Risiko dar - hier erfolgt die Regulierung von Hedge-Fonds und anderen Alternativen Anlagen.
  • Investmentunternehmen für Immobilien spielen heute in Liechtenstein keine Rolle - aktuell wird dieser Fondstyp nicht genutzt.

Die drei Fondstypen können in zwei Rechtsformen aufgesetzt werden:

  • Anlagefonds (vertragliche Form als Treuhänderschaft, in Luxemburg auch FCP genannt)
  • Anlagegesellschaft (körperschaftliche Form, in Luxemburg auch SICAV oder SICAF genannt.

Arten offener Investmentfonds


Investmentstile und wie Sie visuell dargestellt werden

Darstellungssysteme

Für den Investor mit fortgeschrittenen Kenntnisstand ist der jeweilige Investmentstil wichtig, mit den die Fonds verwaltet werden. Bei der Vielzahl der Anlagekategorien gibt es ebenso viele Investmentstile die dem Leser durch Grafiken leichter erklärt werden sollen. Für die in D/A/CH tätigen Benotungsunternehmen gelten in Ende 2007/Anfang 2008 folgende Erkenntnisse:

  1. Der Axel-Springer-Verlag mit seiner Abteilung www.fondsnote.de/Smarthouse Media GmbH nutzt Anfang 2008 keine grafische Darstellungsmöglichkeit.
  2. Die Firma FERI-Trust/Lippers, Bad Homburg/London, nutzt derzeit ebenfalls keine Grafik zur Visualisierung der Anlagestile.
  3. Die Firma Südprojekt, München, nutzt ein Quadrat mit insgesamt 16 Darstellungsmöglichkeiten.
  4. Die Firma Morningstar, München, nutzt 2 Quadrate mit jeweils 9 Darstellungsmöglichkeiten.
  5. Die Firma Morgan Stanley SICAV, ein Fonds aus Luxemburg (vom Indexhersteller MSCI) nutzte bis 2005 zwei Dreiecke mit jeweils 27 Darstellungsmöglichkeiten. Auf der Website der Firma waren/sind Monatsberichte (pdf) zu den Fonds abrufbar die diese Grafiken nutzten. Die Firma nutzt diese Darstellungsmöglichkeit derzeit aber nicht mehr.

Sinn und Zweck dieser Grafiken ist es dem Leser die Funktionsweise des Fonds zu erklären ohne eine hohe mentale Belastung auszuüben. Die Darstellungsmöglichkeiten sind thematisch unterschiedlich und in der nebenan abgebildeten Grafik mit einer zusätzlichen Erklärung einsehbar. Die beste Darstellungsmöglichkeit war die der Firma Morgan Stanley, daran schließt sich das System von Morningstar an. Südprojekt ist als spezielles Unternehmen der breiten Investorenöffentlichkeit leider kaum bekannt und so ist die Bedeutung jenes Systems auch nicht so verbreitet. Das Südprojektsystem ergänzt die Angaben zu Morningstar, gibt aber relativ wenig Auskunft auf die verwendete Berechnungsbasis. FERI Trust/Lippers nutzt wie oben schon erwähnt leider keine grafische Hilfsmittel.

Siehe auch