„Lex Krupp“ – Versionsunterschied
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Version vom 20. Dezember 2007, 13:17 Uhr
Die Lex Krupp („Erlaß des Führers über das Familienunternehmen der Firma Fried. Krupp“)[1] war ein von Adolf Hitler am 12. November 1943 erlassenes Reichsgesetz, das die Friedrich Krupp AG in eine Personalgesellschaft mit besonders geregelter Nachfolge umwandelte.
Dieses Gesetz ging auf das persönliche Betreiben der Krupps bei Hitler zurück, die in engem Kontakt zu Hitler standen; so traf sich Gustav Krupp allein in den Jahren 1934 bis 1940 zehnmal mit Hitler. Mit Wirkung vom 15. Dezember 1943 wurde die Friedrich Krupp AG in eine Personalgesellschaft umgewandelt.
Sinn der Lex Krupp war es, der Familie Krupp, bei einen Konzernvermögen von über eine Milliarde Reichsmark, etwa 400 Millionen Reichsmark Erbschaftsteuer zu sparen.
Seine volle Bedeutung erlangte die Lex Krupp nach dem Krieg, als Alfried Krupp das gesamte Konzernvermögen von den Amerikanern übernehmen konnte.
Weblinks
Literatur
- Dietrich Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft, Berlin 1985, Band 2
- ↑ „Erlaß des Führers über das Familienunternehmen der Firma Fried. Krupp“, Reichsgesetzblatt 1943 I, 655f.