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George Joseph Smith und Arolsen Archives: Unterschied zwischen den Seiten

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Der '''Internationale Suchdienst''' (ISD), englisch '''International Tracing Service''' (ITS), ist eine vom [[Internationales Komitee vom Roten Kreuz|Internationalen Komitee vom Roten Kreuz]] (IKRK) geleitete und verwaltete Einrichtung mit Sitz in der hessischen Stadt [[Bad Arolsen]]. Hauptaufgabe des Suchdienstes ist die Sammlung, Ordnung und Auswertung von Unterlagen über nichtdeutsche Personen, die sich in der Zeit von 1933 bis 1945 auf dem Gebiet des damaligen [[Deutsches Reich|Deutschen Reiches]] aufgehalten haben und deren Schicksal und Verbleib aufgrund von [[Deportation]], [[Internierung]], [[Vertreibung]] oder anderen mit dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] im Zusammenhang stehenden Gründen ungeklärt ist. Die Erteilung von Auskünften erfolgt dabei nur an die unmittelbar Betroffenen oder ihre Nachkommen. Eine Öffnung des Archivs des Suchdienstes für historische Forschung wird angestrebt.
'''George Joseph Smith''' (* [[11. Januar]] [[1872]] [[London]] + [[13. August]] [[1915]] [[Maidstone]]) ist besser bekannt als der Mörder der “Bräute im Bad”. Er war ein britischer [[Bigamie|Bigamist]], der drei Frauen tötete.


== Historische Informationen ==
==Vorleben==


Der Internationale Suchdienst geht zurück auf Vorläuferinstitutionen, die ab 1943 unter der Leitung verschiedener Behörden und Organisationen bestanden. Ausgangspunkt war ein auf Initiative des [[Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force|Hauptquartiers der Alliierten Streitkräfte]] (''Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force'', SHAEF) in [[London]] eingerichtetes Suchbüro beim Britischen Roten Kreuz. Im Februar 1944 übernahm das SHAEF selbst die Arbeiten des Suchbüros, dessen Standort in Folge des Kriegsverlaufs von London nach [[Versailles]] und anschließend nach [[Frankfurt am Main]] verlegt wurde. Nach dem Ende des Krieges ging die Leitung an die [[United Nations Relief and Rehabilitation Administration]] (UNRRA) und im Juni 1947 an die [[International Refugee Organization]] (IRO) als deren Nachfolgeorganisation über. Bereits im Januar 1946 war der Sitz in die hessische Kleinstadt [[Bad Arolsen]] verlegt worden, da diese in der geografischen Mitte der vier Besatzungszonen in Deutschland lag und über eine durch den Krieg kaum beschädigte Infrastruktur verfügte. Ab dem Januar 1948 wirkte der Suchdienst unter dem noch heute gültigem offiziellem Namen „International Tracing Service“ (ITS).
George Joseph Smith wurde als Sohn eines Versicherungsagenten in [[Bethnal Green]] (London) geboren. Im Alter von neun Jahren wurde er in eine Besserungsanstalt in [[Gravesend]] geschickt und verbüßte später Freiheitsstrafen wegen Betruges und Diebstahls. 1896 wurde er für zwölf Monate inhaftiert, weil er eine Frau angestiftet hatte, ihre Arbeitgeber zu bestehlen. Mit dem Erlös eröffnete er eine Bäckerei in [[Leicester]]. Wahrscheinlich war dies seine letzte Berührung mit ehrlicher Arbeit.


Im April 1951 übernahm zunächst die [[Alliierte Hochkommission für Deutschland]] (''Allied High Commission for Germany'', HICOG) die Leitung des ITS. Aufgrund einer offiziellen Anfrage des damaligen Bundeskanzlers [[Konrad Adenauer]] an [[Paul Ruegger]], zu der Zeit Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, ist seit 1955 das IKRK für die Leitung des Internationalen Suchdienstes zuständig. Der ITS steht dabei unter der Aufsicht eines Internationalen Ausschusses, dem Vertreter von elf Ländern angehören. Zur rechtlichen Regelung dieser Zuständigkeiten und des Mandates des Suchdienstes wurde am 6. Juni 1955 ein entsprechender Vertrag zwischen den Regierungen der beteiligten Länder sowie eine Vereinbarung mit dem IKRK abgeschlossen. Für die Gültigkeit dieser als „Bonner Verträge“ bezeichneten Abkommen wurde nach einer zunächst bestehenden Befristung auf fünf Jahre und einer nochmaligen Verlängerung um weitere fünf Jahre schliesslich am 5. Mai 1965 eine unbestimmte Dauer vereinbart. Im September 1990 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, die Fortführung der Arbeit des Internationalen Suchdienstes weiterhin zu gewährleisten.
1898 heiratete er Caroline Beatrice Thornhill (unter dem Falschnamen Oliver George Love) in Leicester; dies war seine einzige legale Heirat (1899 heiratete er eine andere Frau in bigamistischer Ehe). Das Paar zog nach London, wo sie für eine Reihe von Arbeitgebern als Dienstmädchen arbeitete und für ihren Mann bestahl. Sie wurde schließlich in [[Worthing]] gefassst und zu zwölf Monaten verurteilt. Bei ihrer Freilassung belastete sie ihren Mann, und er wurde im Januar 1891 für zwei Jahre inhaftiert. Bei seiner Entlassung floh Mrs. Love nach Kanada.


Der Schwerpunkt der Arbeit des Internationalen Suchdienstes hat sich im Laufe seiner Geschichte von der Suche nach vermissten Personen verlagert zur Dokumentation in Form der Sammlung und Auswertung von Unterlagen sowie der Erteilung von Auskünften. Da das im Laufe dieser Arbeit entstandene Archiv auch für die historische Forschung von großem Interesse ist, wurde am 16. Mai 2006 ein Protokoll zur Änderung der Bonner Verträge angenommen, das einen entsprechenden Zugriff auf die Unterlagen des Suchdienstes ermöglicht. Dieses Protokoll befindet sich derzeit im Prozess der Ratifizierung durch die elf Vertragspartner der Bonner Verträge. Basierend auf dem Protokoll wurden auf der Jahresversammlung des Internationalen Ausschusses im Mai 2007 konkrete Zugangsregelungen festgelegt.
Smith ging dann zu seiner anderen Frau zurück, hob ihre Ersparnisse ab und verließ sie. Es ist nicht bekannt, mit wie vielen Frauen er in den folgenden Jahren ebenso verfuhr.


== Rechtsgrundlagen und Organisation ==
Bekannt ist jedoch, dass Smith im Juni 1908 Florence Wilson heiratete, eine Witwe aus Worthing. Am 3. Juli verließ er sie, nicht ohne 30 Pfund von ihrem Sparkonto abzuheben und ihre Besitztümer aus der gemeinsamen Wohnung in Camden zu verkaufen. Am 30. Juli heiratete er Edith Peglar, die sich auf eine Stellenanzeige als Haushälterin gemeldet hatte. Er pflegte monatelang zu verschwinden, wobei er sagte, dass er in einer anderen Stadt seinen Geschäften nachgehe, wobei es sich angeblich um Antiquitätenverkauf handelte. Zwischen seinen anderen Heiraten kam Smith immer zu Edith zurück und brachte Geld mit.


Die Rechtsgrundlagen des Internationalen Suchdienstes sind die Bonner Verträge, die im Juni 1955 abgeschlossen wurden. Dies umfasst das Abkommen über die Einrichtung eines Internationalen Ausschusses durch die Regierungen [[Belgien]]s, [[Frankreich]]s, der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]], [[Griechenland]]s, [[Israel]]s, [[Italien]]s, [[Luxemburg]]s, der [[Niederlande]], [[Vereinigtes Königreich|Großbritanniens]] und der [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]], sowie die Vereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz. [[Polen]] trat dem Internationalen Ausschuss später ebenfalls bei, der damit aus elf Ländern besteht. Weitere relevante Abkommen und Vereinbarungen sind die Verlängerungs- und Änderungsprotokolle vom 23. August 1960 und vom 5. Mai 1965, das Übereinkommen vom 15. Juli 1993 über den Rechtsstatus des Internationalen Suchdienstes in Arolsen, die Geschäftsordnung des Suchdienstes in der Fassung vom Mai 2000 sowie das Protokoll zur Änderung der Bonner Verträge vom 16. Mai 2006.
Im Oktober 1909 heiratete er unter dem Namen George Rose Smith Sarah Freeman. Wie bei Florence Wilson verließ er sie, nachdem er ihre Ersparnisse abgehoben und ihre Kriegsanleihen verkauft hatte, mit einer Beute von 400 Pfund. Danach heiratete er Bessie Munday, und danach Alice Burnham. Zwischen Alice Burnham und Margaret Lofty heiratete er im September 1914 Alice Reid unter dem Pseudonym Charles Oliver James. Zwischen 1908 und 1914 schloss Smith insgesamt sieben bigamistische Ehen, und in den meisten dieser Fälle begnügte Smith sich damit, vor seinem Verschwinden das Eigentum seiner Frauen zu plündern.


Der Internationale Suchdienst ist nach deutschem Recht rechts- und geschäftsfähig und wird durch die Bundesrepublik Deutschland finanziert. Die Aufsicht über den ITS obliegt dem Internationalen Ausschuss, der mit Vertretern der elf beteiligten Länder besetzt ist. Geleitet und verwaltet wird der ITS vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, das einen Schweizer Staatsbürger als Direktor ernennt, der nach den Weisungen des IKRK handelt. Dem Direktor unterstehen die drei Bereiche Verwaltung, Anfragenbearbeitung sowie Archiv und Forschung. Das Archiv wird dabei von zwei Koordinatoren für die Aufgabenbereiche Ordnen und Auswerten betreut. Im Jahr 2005 umfasste das Personal des ITS rund 270 in Vollzeit und rund 90 in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiter.
==Zwei ähnliche Todesfälle==


== Aufgaben und Aktivitäten ==
Eines Abends im Januar 1915 erhielt Division Detective Inspector Arthur Neil einen Brief von Joseph Crossley, dem eine Pension in [[Blackpool]] gehörte. Bei dem Brief lagen zwei Zeitungsausschnitte: Einer aus ''The News of the World'', datiert vor Weihnachten 1914, über den tragischen Tod von Margaret Elizabeth Lloyd geb. Lofty, 38 Jahre alt, die in ihrer Wohnung in 14 Bismarck Road in [[Highgate]] verstorben war. Sie war von ihrem Ehemann John Lloyd und ihrer Vermieterin in ihrer Badewanne gefunden worden.


Die Hauptaufgabe des Internationalen Suchdienstes zum Zeitpunkt seiner Gründung war die Suche nach nichtdeutschen Personen, die während des Zweiten Weltkrieges verschleppt worden waren oder aus anderen Gründen vermisst wurden. Zu dieser Aufgabe zählte auch die Unterstützung der betroffenen Menschen bei der Zusammenführung mit ihren Familien. Gegenwärtig besteht die Arbeit des ITS schwerpunktmäßig in der Sammlung, Ordnung und Auswertung von Dokumenten und Unterlagen zum Schicksal und Verbleib folgender Personengruppen:
Der andere Ausschnitt enthielt den Bericht über eine gerichtliche Leichenschau vom 13. Dezember 1913 in Blackpool. Es handelte sich um eine Frau namens Alice Smith geb. Burnham, die in einer Pension dieser Stadt plötzlich in ihrer Badewanne verstorben war. Sie war von ihrem Ehemann George Smith gefunden worden.


* Häftlinge der [[Konzentrationslager]] und vergleichbarer Haftstätten im Gebiet des damaligen Deutschen Reiches sowie den deutsch besetzten Gebieten in der Zeit von 1933 bis 1945
Der Brief, datiert vom 3. Januar, war von Crossley, dem Pensionswirt der Eheleute Smith, im Namen seiner Frau und eines gewissen Charles Burnham geschrieben worden. Beide brachten zum Ausdruck, dass sie die auffällige Ähnlichkeit der beiden Vorfälle verdächtig fanden, und baten die Polizei um eine Untersuchung der Angelegenheit.
* [[Juden]], die während der Zeit des Nationalsozialismus deportiert wurden
* [[Ausländer|ausländische Staatsangehörige]], die sich in der Zeit von 1939 bis 1945 im Gebiet des Deutschen Reiches aufgehalten haben
* verschleppte Personen (''displaces persons'', DP), die von internationalen Hilfsorganisationen wie der UNRRA und der IRO betreut wurden, vorwiegend im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich, der Schweiz, Italien und Grossbritannien
* Angehörige der genannten Personen, wenn sie zum Ende des Zweiten Weltkrieges unter 18 Jahre alt waren und verschleppt beziehungsweise von ihren Eltern getrennt wurden


Auskünfte zum Schicksal betroffener Personen werden nur an diese Menschen, an ihre Angehörigen oder mit dem Einverständnis der Betroffenen an Drittpersonen erteilt. Beim späteren Eingang neuer oder zusätzlicher Informationen werden diese ohne erneute Anfrage durch einen Antragsteller an diesen übermittelt. Ergibt sich aus den Nachforschungen die Festellung des Todes einer Person, kann dies auf Antrag vom Sonderstandesamt Arolsen beurkundet werden.
==Die Jagd==


Der ITS ist nicht zuständig für suchdienstliche Aktivitäten, die das Schicksal von Kriegsgefangenen betreffen. Für diese ist die Zentrale Suchstelle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz als Nachfolgeeinrichtung der früher bestehenden Zentralstelle für Kriegsgefangene zuständig. Nachforschungen nach vermissten deutschen Staatsangehörigen, die nicht als Verfolgte des Nationalsozialismus gelten, liegen in der Zuständigkeit des Suchdienstes des [[Deutsches Rotes Kreuz|Deutschen Roten Kreuzes]] (DRK).
Inspektor Neil ging zu 14 Bismarck Road, wo sich Mr und Mrs Lloyd am 17. Dezember eingemietet hatten. Die Vermieterin fand es merkwürdig, dass Mr Smith, bevor er das Zimmer nahm, zuerst das Bad besichtigt hatte. Die Badewanne war am Boden 50 Zoll (127 cm) lang und 66 Zoll (168 cm) am oberen Rand. Neil fand es schwer glaublich, dass eine Erwachsene wie Mrs Lloyd in einer so kleinen Badewanne ertrunken sein sollte, zumal die Wanne beim Auffinden von Mrs Lloyd zu drei Vierteln voll war. Er ging dann zum Leichenbeschauer, einem Dr. Bates, der den Totenschein ausgestellt hatte, und fragte vorsichtig nach etwaigen Zeichen von Gewalt gegen die Frau. Es gab keine, außer einem kleinen Hämatom oberhalb des linken Ellenbogens. Auffällig an der ganzen Sache war jedoch, dass Mr Lloyd keine Trauer gezeigt und für seine verstorbene Braut den billigsten Sarg bestellt hatte.


Im Jahr 2005 betrug die Zahl der an den ITS gerichteten Anfragen 151.000, nach rund 203.500 im Jahr 2004. Einschliesslich von Anfragen aus vorherigen Jahren wurden 2005 rund 226.500 Anfragen beantwortet, im Vergleich zu rund 264.500 im Jahr davor. Der Gesamtrückstand an unbearbeiteten Anfragen betrug 2005 etwa 407.000, was im Vergleich zu 2004 einen Rückgang um rund 36.500 darstellte. Zum gleichen Zeitpunkt betrug die Zahl an Fällen, die aufgrund fehlender Unterlagen negativ beantwortet werden mussten, etwa 900.000. Diesbezüglich war nach einem leichten Rückgang vom Beginn der 1980er Jahre auf einen Stand von rund 470.000 im Jahr 1990 ein kontinuierlicher Anstieg während der 1990er und 2000er Jahre zu verzeichnen. Der Gesamtbestand des Archivs betrug im Jahr 2005 rund 25,7 laufende Papierkilometer, das heisst hochkant Blatt an Blatt aufgereihtes Papier, und umfasst rund 50 Millionen Einzeldokumente über rund 17,5 Millionen Menschen.
Bei weiteren Nachforschungen erfuhr Neil, dass am 18. ein Testament gemacht worden war, drei Stunden bevor Margaret Lloyd starb, dass der Alleinerbe niemand anders als Mr Lloyd war, und dass dieser das Testament einem Rechtsanwalt „zur Abwicklung“ übergeben hatte. Außerdem hatte Mr Lloyd alle ihre Ersparnisse an diesem Tag abgehoben.


Die Mitarbeiter des Internationalen Suchdienstes kooperieren zur Ergänzung des Dokumentenbestandes mit Archiven im In- und Ausland, um deren Bestand im Hinblick auf den eigenen Informationsbedarf zu sichten und gegebenenfalls Dokumente zu kopieren oder zu erwerben. Ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit ist die Digitalisierung des Archivmaterials, für die im Jahr 2005 ein Stand von 54,6 Prozent erreicht wurde. Darüber hinaus wird der Erhaltungszustand der archivierten Dokumente durch [[Restaurierung]] und [[Konservierung]] soweit wie möglich bewahrt, um die betreffenden Unterlagen vor einem Zerfall und damit einem Informationsverlust zu schützen. Diese Maßnahmen umfassen vor allem die [[Massenentsäuerung|Entsäuerung]] zum Schutz vor [[Papierzerfall]] sowie eine entsprechende geschützte Lagerung.
Am 12. Januar meldete sich Dr. Bates. Er hatte eine Anfrage der Yorkshire-Versicherungsgesellschaft wegen des Todes von Margaret Lloyd erhalten. Drei Tage vor ihrer Hochzeit hatte sie eine Lebensversicherung über 700 Pfund abgeschlossen mit ihrem Ehemann John Lloyd als alleinigem Begünstigten. Neil bat den Arzt prompt, seine Antwort hinauszuzögern. Sofort forderte er von der Polizei in Blackpool weitere Daten über den Fall Smith an. Mrs Smith hatte ebenfalls eine Lebensversicherung abgeschlossen, ein Testament zugunsten ihres Mannes gemacht und die Wohnung in Blackpool erst genommen, nachdem Mr Smith die Badewanne besichtigt hatte.


== Quellen ==
Neil war jetzt überzeugt, dass er es mit dem gleichen Mann zu tun hatte, und bat den Leichenbeschauer, einen günstigen Bericht an die Versicherung zu schicken. Er rechnete darauf, dass der Mann sich mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen werde, und ließ die Kanzlei Tag und Nacht beobachten. Schließlich erschien am 1. Februar ein Mann, auf den die Beschreibung von Lloyd/Smith passte. Inspektor Neil stellte sich vor und fragte ihn, ob er John Lloyd sei. „Ja“, antwortete der Mann. Dann fragte ihn Neil, ob er auch George Smith sei. Das bestritt der Mann heftig. Inspektor Neil, der schon sicher war, dass John Lloyd und George Smith der selbe Mann waren, teilte ihm mit, dass er ihn zu einem Verhör wegen Bigamie mitnehme. Der Mann gab schließlich zu, dass er wirklich George Smith sei.


* Website des Internationalen Suchdienstes
Neil vermutete, dass Smith dies zugab, weil er lieber Bigamie eingestehen wollte als Mord. Jedenfalls war Smith jetzt in Haft.
* Jahresbericht 2005 des Internationalen Suchdienstes


== Weblinks ==
==Spilsbury wird hinzugezogen==


* [http://www.its-arolsen.org/deutsch/index.html Internationaler Suchdienst Bad Arolsen]
Als Smith unter der Beschuldigung der Bigamie und dem Verdacht des Mordes verhaftet war, wurde der namhafte Pathologe [[Bernard Spilsbury]] gebeten festzustellen, wie die Frauen gestorben waren. Obwohl er der Pathologe des Innenministeriums und hauptsächlich beratend tätig war, stand er auch für die direkte Unterstützung der Polizei zur Verfügung.


{{Koordinate Artikel|51_22_41_N_09_1_9_E_type:landmark_region:DE-HE|51° 22' 41" N, 9° 1' 9" O}}
Margaret Lloyds Körper wurde exhumiert, und Spilburys erste Aufgabe war es zu überprüfen, ob [[Ertrinken]] die Todesursache war, und wenn ja, ob durch Unfall oder Fremdeinwirkung.


[[Kategorie:Humanitäre Hilfe (Organisation)]]
Er bestätigte das schon oben erwähnte [[Hämatom]] am Ellenbogen und fand zwei mikroskopisch kleine Zeichen. Auch die Anzeichen für Ertrinken waren nicht sehr ausgeprägt. Es gab keine Anzeichen für eine Herz- oder Kreislauferkrankung, aber der Befund deutete auf einen fast augenblicklichen Tod wie bei einem Herz- oder Gehirnschlag. Gift erschien auch möglich, and Spilsbury ordnete entsprechende Tests an. Schließlich schlug er Neil vor, einige Versuche mit der selben Badewanne anzustellen, in der Margaret gestorben war. Neil ließ sie in der Polizeistation aufstellen.
[[Kategorie:Rotes Kreuz]]
[[Kategorie:Bad Arolsen]]


[[en:International Tracing Service]]
Obwohl die [[Exhumierung]] so diskret wie möglich vorgenommen worden war, hatte die Presse Wind davon bekommen, und Artikel über die „Bräute im Bad“ begannen zu erscheinen. Am 8. Februar hatte der Polizeichef von [[Herne Bay]], einem kleinen Badeort in Kent, die Artikel gelesen, und sandte Neil einen Bericht über einen weiteren Todesfall, der den anderen beiden verblüffend ähnelte.
[[he:שירות האיתור הבינלאומי]]

==Ein drittes Opfer==

Ein Jahr vor Alice Burnhams Tod in Blackpool hatte ein gewisser Henry Williams ein Haus in 80 High Street, ohne Bad, für sich und seine Frau Beatrice „Bessie“ Munday gemietet, die er 1910 in Weymouth geheiratet hatte. Sieben Wochen später mietete er eine Badewanne. Er brachte dann seine Frau zu einem örtlichen Arzt, Frank French, wegen eines angeblichen [[Epilepsie|epileptischen]] Anfalls – Mrs Williams klagte jedoch nur über Kopfschmerzen, für die ihr der Arzt ein Medikament verschrieb. Am 12. Juli 1912 weckte Mr Williams Dr. French und sagte, seine Frau habe einen weiteren Anfall erlitten. Er besuchte sie und versprach, am folgenden Nachmittag wieder zu kommen. Jedoch war er überrascht, als er am folgenden Morgen von Mr Williams informiert wurde, dass seine Frau ertrunken sei. Der Arzt fand Bessie Williams in ihrer Badewanne, den Kopf unter Wasser, die Beine gerade ausgestreckt und die Füße aus dem Wasser ragend. Es gab kein Anzeichen von Gewalt, daher schrieb Dr. French das Ertrinken einem epileptischen Anfall zu. Die Leichenschau-Jury war anscheinend überzeugt und sprach Mr Williams den Betrag von 2.579 Pfund, 13 Schillingen, 7 Pence zu, wie es in Mrs Williams’ Testament stand, das fünf Tage vor ihrem Tod gemacht worden war.

Neil sandte nun Fotografien von Smith nach Herne Bay für eine mögliche Identifizierung und fuhr nach Blackpool, wo Spilsbury die Autopsie von Alice Williams durchführte. Das Ergebnis war das gleiche wie bei Margaret Lloyd: kein Anzeichen von Gewalt, alles deutete auf plötzlichen Tod, und wenig Anzeichen des Ertrinkens. Außerdem gab es keine Giftspuren bei Margaret Lloyd. Ratlos nahm Spilsbury Routine-Messungen der Leiche vor und ließ die Badewanne nach London schaffen.

Als Neil zurück in London war, hatte er eine Bestätigung aus Herne Bay bekommen. „Henry Williams“ war identisch mit „John Lloyd“ und „George Smith“. Als Spilsbury Bessie Williams untersuchte, fand er diesmal ein sicheres Zeichen des Ertrinkens: Gänsehaut. Wie bei den beiden anderen Todesfällen wurde die Badewanne, in der Mrs. Williams gestorben war, nach London geschickt.

==Aufklärung und Prozess==

Wochenlang dachte Spilsbury über die Badewannen und die Körpermaße der Opfer nach. Angenommen, so dachte er, Bessie Williams hatte in der Tat einen epileptischen Anfall erlitten. Dessen erstes Stadium besteht aus einer Versteifung und Streckung des ganzen Körpers. In Anbetracht ihrer Größe (fünf Fuß sieben Zoll = 170 cm) und der Länge der Badewanne (fünf Fuß = 152 cm), hätte dabei der Oberkörper am schrägen Kopfende der Wanne nach oben geschoben werden müssen, weit oberhalb des Wasserspiegels. Das zweite Stadium besteht aus heftigen Spasmen der Glieder, die zum Körper gezogen und dann nach auswärts geschleudert werden. Daher konnte niemand von ihrer Größe auf diese Art unter Wasser geraten, noch nicht einmal, wenn sich im dritten Stadium die Muskeln wieder entspannten: Die Wanne war einfach zu klein.

Plötzlich fiel ihm eine mögliche Lösung ein. Gestützt auf Dr. Frenchs Beschreibung, wie er Bessie Williams in der Badewanne gefunden hatte, vermutete Spilsbury, dass Smith unter dem Vorwand einer Neckerei unter Liebenden Bessie an den Füßen gepackt und diese plötzlich zu sich gezogen haben müsse, wodurch der Oberkörper unter Wasser geriet. Das plötzliche Eindringen von Wasser in Nase und Kehle könnte einen Schock und plötzliche Bewusstlosigkeit verursacht haben. Dies würde das Fehlen von Verletzungen und die geringen Ertrinkungszeichen erklären.

Um Spilsburys Theorie zu testen, heuerte Neil mehrere erfahrene Taucherinnen von gleicher Größe und Körperbau wie die Opfer an. Er versuchte sie mit Gewalt unter Wasser zu drücken, aber dabei gab es unvermeidlich Anzeichen eines Kampfes. Schließlich tat Neil, was Spilsbury vorgeschlagen hatte: Er zog überraschend an den Füßen einer der Taucherinnen, und ihr Kopf glitt unter Wasser, bevor sie wusste, was ihr geschah. Neil erschrak, als er plötzlich bemerkte, dass die Frau sich nicht mehr bewegte. Er zog sie rasch aus der Wanne, aber er und der Arzt brauchten eine halbe Stunde, um sie wiederzubeleben. Als sie zu sich kam, berichtete sie, das einzige, woran sie sich vor dem Bewusstloswerden erinnere, sei der plötzliche Wasserschwall. Dies trotz der Tatsache, dass sie einen Angriff erwartete und eine erfahrene Taucherin war. So wurde Spilsburys Theorie bestätigt.

George Joseph Smith wurde am 23. März 1915 der Morde an Bessie Williams, Alice Smith und Margaret Lloyd angeklagt. Am 22. Juni begann sein Prozess vor dem [[Old Bailey]]. Obwohl ihm nach englischem Gesetz nur für den Mord an Bessie Williams der Prozess gemacht werden konnte, zog der Ankläger die beiden anderen Todesfälle heran, um Smiths [[modus operandi]] darzulegen; dies wurde vom Vorsitzenden Richter Scrutton trotz der Proteste von Smiths Verteidiger, Sir Edward Marshall-Hall, erlaubt.

Es gibt ein oft erzähltes Märchen, dass Smiths Mordmethode im Gerichtssaal demonstriert worden sei und den im Gerichtssaal Anwesenden, nicht zuletzt den Geschworenen, sichtbare Schauder über den Rücken gejagt habe. Das Prozessprotokoll jedoch macht klar, dass im Gericht keine Vorführung stattfand, und Travers Humphreys, einer der Ankläger, schrieb, dass es nie stattgefunden habe.

Die Geschworenen benötigten am 1. Juli etwa 20 Minuten, Smith schuldig zu befinden, und er wurde zum Tode verurteilt. Smiths Berufung gegen Schuldspruch und Urteil wurde abgewiesen, und am 13. August wurde Smith von [[John Ellis]] im Gefängnis von Maidstone gehängt.

[[en:George Joseph Smith]]

Version vom 27. Mai 2007, 23:43 Uhr

Der Internationale Suchdienst (ISD), englisch International Tracing Service (ITS), ist eine vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) geleitete und verwaltete Einrichtung mit Sitz in der hessischen Stadt Bad Arolsen. Hauptaufgabe des Suchdienstes ist die Sammlung, Ordnung und Auswertung von Unterlagen über nichtdeutsche Personen, die sich in der Zeit von 1933 bis 1945 auf dem Gebiet des damaligen Deutschen Reiches aufgehalten haben und deren Schicksal und Verbleib aufgrund von Deportation, Internierung, Vertreibung oder anderen mit dem Zweiten Weltkrieg im Zusammenhang stehenden Gründen ungeklärt ist. Die Erteilung von Auskünften erfolgt dabei nur an die unmittelbar Betroffenen oder ihre Nachkommen. Eine Öffnung des Archivs des Suchdienstes für historische Forschung wird angestrebt.

Historische Informationen

Der Internationale Suchdienst geht zurück auf Vorläuferinstitutionen, die ab 1943 unter der Leitung verschiedener Behörden und Organisationen bestanden. Ausgangspunkt war ein auf Initiative des Hauptquartiers der Alliierten Streitkräfte (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force, SHAEF) in London eingerichtetes Suchbüro beim Britischen Roten Kreuz. Im Februar 1944 übernahm das SHAEF selbst die Arbeiten des Suchbüros, dessen Standort in Folge des Kriegsverlaufs von London nach Versailles und anschließend nach Frankfurt am Main verlegt wurde. Nach dem Ende des Krieges ging die Leitung an die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und im Juni 1947 an die International Refugee Organization (IRO) als deren Nachfolgeorganisation über. Bereits im Januar 1946 war der Sitz in die hessische Kleinstadt Bad Arolsen verlegt worden, da diese in der geografischen Mitte der vier Besatzungszonen in Deutschland lag und über eine durch den Krieg kaum beschädigte Infrastruktur verfügte. Ab dem Januar 1948 wirkte der Suchdienst unter dem noch heute gültigem offiziellem Namen „International Tracing Service“ (ITS).

Im April 1951 übernahm zunächst die Alliierte Hochkommission für Deutschland (Allied High Commission for Germany, HICOG) die Leitung des ITS. Aufgrund einer offiziellen Anfrage des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer an Paul Ruegger, zu der Zeit Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, ist seit 1955 das IKRK für die Leitung des Internationalen Suchdienstes zuständig. Der ITS steht dabei unter der Aufsicht eines Internationalen Ausschusses, dem Vertreter von elf Ländern angehören. Zur rechtlichen Regelung dieser Zuständigkeiten und des Mandates des Suchdienstes wurde am 6. Juni 1955 ein entsprechender Vertrag zwischen den Regierungen der beteiligten Länder sowie eine Vereinbarung mit dem IKRK abgeschlossen. Für die Gültigkeit dieser als „Bonner Verträge“ bezeichneten Abkommen wurde nach einer zunächst bestehenden Befristung auf fünf Jahre und einer nochmaligen Verlängerung um weitere fünf Jahre schliesslich am 5. Mai 1965 eine unbestimmte Dauer vereinbart. Im September 1990 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, die Fortführung der Arbeit des Internationalen Suchdienstes weiterhin zu gewährleisten.

Der Schwerpunkt der Arbeit des Internationalen Suchdienstes hat sich im Laufe seiner Geschichte von der Suche nach vermissten Personen verlagert zur Dokumentation in Form der Sammlung und Auswertung von Unterlagen sowie der Erteilung von Auskünften. Da das im Laufe dieser Arbeit entstandene Archiv auch für die historische Forschung von großem Interesse ist, wurde am 16. Mai 2006 ein Protokoll zur Änderung der Bonner Verträge angenommen, das einen entsprechenden Zugriff auf die Unterlagen des Suchdienstes ermöglicht. Dieses Protokoll befindet sich derzeit im Prozess der Ratifizierung durch die elf Vertragspartner der Bonner Verträge. Basierend auf dem Protokoll wurden auf der Jahresversammlung des Internationalen Ausschusses im Mai 2007 konkrete Zugangsregelungen festgelegt.

Rechtsgrundlagen und Organisation

Die Rechtsgrundlagen des Internationalen Suchdienstes sind die Bonner Verträge, die im Juni 1955 abgeschlossen wurden. Dies umfasst das Abkommen über die Einrichtung eines Internationalen Ausschusses durch die Regierungen Belgiens, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, Griechenlands, Israels, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten, sowie die Vereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz. Polen trat dem Internationalen Ausschuss später ebenfalls bei, der damit aus elf Ländern besteht. Weitere relevante Abkommen und Vereinbarungen sind die Verlängerungs- und Änderungsprotokolle vom 23. August 1960 und vom 5. Mai 1965, das Übereinkommen vom 15. Juli 1993 über den Rechtsstatus des Internationalen Suchdienstes in Arolsen, die Geschäftsordnung des Suchdienstes in der Fassung vom Mai 2000 sowie das Protokoll zur Änderung der Bonner Verträge vom 16. Mai 2006.

Der Internationale Suchdienst ist nach deutschem Recht rechts- und geschäftsfähig und wird durch die Bundesrepublik Deutschland finanziert. Die Aufsicht über den ITS obliegt dem Internationalen Ausschuss, der mit Vertretern der elf beteiligten Länder besetzt ist. Geleitet und verwaltet wird der ITS vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, das einen Schweizer Staatsbürger als Direktor ernennt, der nach den Weisungen des IKRK handelt. Dem Direktor unterstehen die drei Bereiche Verwaltung, Anfragenbearbeitung sowie Archiv und Forschung. Das Archiv wird dabei von zwei Koordinatoren für die Aufgabenbereiche Ordnen und Auswerten betreut. Im Jahr 2005 umfasste das Personal des ITS rund 270 in Vollzeit und rund 90 in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiter.

Aufgaben und Aktivitäten

Die Hauptaufgabe des Internationalen Suchdienstes zum Zeitpunkt seiner Gründung war die Suche nach nichtdeutschen Personen, die während des Zweiten Weltkrieges verschleppt worden waren oder aus anderen Gründen vermisst wurden. Zu dieser Aufgabe zählte auch die Unterstützung der betroffenen Menschen bei der Zusammenführung mit ihren Familien. Gegenwärtig besteht die Arbeit des ITS schwerpunktmäßig in der Sammlung, Ordnung und Auswertung von Dokumenten und Unterlagen zum Schicksal und Verbleib folgender Personengruppen:

  • Häftlinge der Konzentrationslager und vergleichbarer Haftstätten im Gebiet des damaligen Deutschen Reiches sowie den deutsch besetzten Gebieten in der Zeit von 1933 bis 1945
  • Juden, die während der Zeit des Nationalsozialismus deportiert wurden
  • ausländische Staatsangehörige, die sich in der Zeit von 1939 bis 1945 im Gebiet des Deutschen Reiches aufgehalten haben
  • verschleppte Personen (displaces persons, DP), die von internationalen Hilfsorganisationen wie der UNRRA und der IRO betreut wurden, vorwiegend im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich, der Schweiz, Italien und Grossbritannien
  • Angehörige der genannten Personen, wenn sie zum Ende des Zweiten Weltkrieges unter 18 Jahre alt waren und verschleppt beziehungsweise von ihren Eltern getrennt wurden

Auskünfte zum Schicksal betroffener Personen werden nur an diese Menschen, an ihre Angehörigen oder mit dem Einverständnis der Betroffenen an Drittpersonen erteilt. Beim späteren Eingang neuer oder zusätzlicher Informationen werden diese ohne erneute Anfrage durch einen Antragsteller an diesen übermittelt. Ergibt sich aus den Nachforschungen die Festellung des Todes einer Person, kann dies auf Antrag vom Sonderstandesamt Arolsen beurkundet werden.

Der ITS ist nicht zuständig für suchdienstliche Aktivitäten, die das Schicksal von Kriegsgefangenen betreffen. Für diese ist die Zentrale Suchstelle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz als Nachfolgeeinrichtung der früher bestehenden Zentralstelle für Kriegsgefangene zuständig. Nachforschungen nach vermissten deutschen Staatsangehörigen, die nicht als Verfolgte des Nationalsozialismus gelten, liegen in der Zuständigkeit des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK).

Im Jahr 2005 betrug die Zahl der an den ITS gerichteten Anfragen 151.000, nach rund 203.500 im Jahr 2004. Einschliesslich von Anfragen aus vorherigen Jahren wurden 2005 rund 226.500 Anfragen beantwortet, im Vergleich zu rund 264.500 im Jahr davor. Der Gesamtrückstand an unbearbeiteten Anfragen betrug 2005 etwa 407.000, was im Vergleich zu 2004 einen Rückgang um rund 36.500 darstellte. Zum gleichen Zeitpunkt betrug die Zahl an Fällen, die aufgrund fehlender Unterlagen negativ beantwortet werden mussten, etwa 900.000. Diesbezüglich war nach einem leichten Rückgang vom Beginn der 1980er Jahre auf einen Stand von rund 470.000 im Jahr 1990 ein kontinuierlicher Anstieg während der 1990er und 2000er Jahre zu verzeichnen. Der Gesamtbestand des Archivs betrug im Jahr 2005 rund 25,7 laufende Papierkilometer, das heisst hochkant Blatt an Blatt aufgereihtes Papier, und umfasst rund 50 Millionen Einzeldokumente über rund 17,5 Millionen Menschen.

Die Mitarbeiter des Internationalen Suchdienstes kooperieren zur Ergänzung des Dokumentenbestandes mit Archiven im In- und Ausland, um deren Bestand im Hinblick auf den eigenen Informationsbedarf zu sichten und gegebenenfalls Dokumente zu kopieren oder zu erwerben. Ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit ist die Digitalisierung des Archivmaterials, für die im Jahr 2005 ein Stand von 54,6 Prozent erreicht wurde. Darüber hinaus wird der Erhaltungszustand der archivierten Dokumente durch Restaurierung und Konservierung soweit wie möglich bewahrt, um die betreffenden Unterlagen vor einem Zerfall und damit einem Informationsverlust zu schützen. Diese Maßnahmen umfassen vor allem die Entsäuerung zum Schutz vor Papierzerfall sowie eine entsprechende geschützte Lagerung.

Quellen

  • Website des Internationalen Suchdienstes
  • Jahresbericht 2005 des Internationalen Suchdienstes

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