„Absolution“ – Versionsunterschied
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Das Wort '''Absolution''' ([[Lateinische Sprache|lat.]] ''absolvere'' „lösen“, „freisprechen“) bedeutet das Vergeben einer [[Sünde]] nach dem [[Schuldbekenntnis]] ([[Beichte]]). Absolution dient auch als Bezeichnung im Allgemeinen für die Aufhebung von [[Sündenstrafe]]n. |
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Für den Erlass der Schuld ist nach reformatorischem Verständnis nicht zwingend eine vermittelnde Instanz, wie zum Beispiel der Zuspruch eines Priesters notwendig, aber - aus seelsorgerlicher Sicht - hilfreich. In der Evangelischen Theologie ist der Zuspruch der Vergebung ein Auftrag für alle Christen, gemäß dem jesuanischen Auftrag an die Jünger in Joh.20,23 und Mt. 18,18. Im kleinen Katechismus Luthers, der ein praktizierender Verfechter der Beichte war (Zitat: "Die heimliche Beichte will ich mir von niemandem nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schätze geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst vom Teufel überwunden und abgewürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hätte.") findet sich eine Anleitung dazu. |
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==Evangelisch-Lutherisches Verständnis== |
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In der [[evangelisch-lutherische Kirchen|Evangelisch-Lutherischen Kirche]] bildet die Absolution den Abschluß und Höhepunkt der Beichte. Die Sünden werden unter Handauflegung im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes ausschließlich durch den ordinierten Geistlichen nach vorheriger Reue und Bußgebet durch den Pönitenten (Beichtender) gespendet (gilt zumindest für die [[Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche]]). Die Absolution kann sich entweder als Privat- oder Einzelbeichte vor einem Pfarrer beispielsweise in der Sakristei ereignen oder aber in der Allgemeinen Beichte in einem Bußgottesdienst. Grundsätzlich wird die Beichte aber nur von einem ordinierten Geistlichen abgenommen. In der lutherischen Kirche ist umstritten, inwieweit die Beichte auch als Sakrament zu verstehen ist. Die [[Confessio Augustana]] von 1530 legt den Schluß nahe, dass die Beichte als Sakrament in den lutherischen Kirchen zu verstehen ist, da sie zum einen von Christus eingesetzt ist (Joh. 20,22+23 und Matthäus 18,18) und zum anderen hat sie die Verheißung Christi (Sündenvergebung). Umstritten bleibt, ob die Hand (Handauflegung durch den Pfarrer) als Element (notwendig, damit es in der lutherischen Kirche ein Sakrament ist) gelten kann. Neben der Confessio Augustana von 1530 und deren Apologie aus den Jahren 1530/1531 findet sich auch im Kleinen Katechismus Dr. Martin Luthers eine Erklärung zur Beichte und ein Ablauf eines Beichtvorganges. Martin Luther hat zeitlebens die Beichte sehr hoch geachtet und sie bis zum Schluß praktiziert. (Zitat: "Die heimliche Beichte will ich mir von niemandem nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schätze geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst vom Teufel überwunden und abgewürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hätte.") |
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==Andere Konfessionen== |
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⚫ | Im Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Handel von [[Ablass|Ablässen]] im ausgehenden Mittelalter sehen andere [[Christentum|christliche]] [[Konfession]]en die Buße zwar nicht als ein [[Sakrament]] an, glauben jedoch auch an die Sündenvergebung, nur nicht durch einen Priester oder einen Stellvertreter einer Kirche, sondern durch Gott selbst. |
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Für den Erlass der Schuld ist es nicht zwingend eine vermittelnde Instanz, wie zum Beispiel der Zuspruch eines Priesters notwendig, aber - aus seelsorgerlicher Sicht - hilfreich. In der Evangelischen Theologie ist der Zuspruch der Vergebung ein Auftrag für alle Christen. |
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==Andere Religionen== |
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Fast alle Religionen der Welt kennen ähnliche Vorstellungen zur Vergebung der Schuld durch Gott, jedoch gibt es nur im Christentum den Glauben an einen Gott, der von sich aus, aus innerer Leidenschaft für den Menschen, das Bedürfnis den Menschen aus der Verstrickung in Schuld und Irrwege zu befreien, in sich trägt und nicht erst durch Handlungen wie Opfer, Bußhandlungen, Gebete dazu "überredet" werden muss. |
Fast alle Religionen der Welt kennen ähnliche Vorstellungen zur Vergebung der Schuld durch Gott, jedoch gibt es nur im Christentum den Glauben an einen Gott, der von sich aus, aus innerer Leidenschaft für den Menschen, das Bedürfnis den Menschen aus der Verstrickung in Schuld und Irrwege zu befreien, in sich trägt und nicht erst durch Handlungen wie Opfer, Bußhandlungen, Gebete dazu "überredet" werden muss. |
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==Begriffsklärung== |
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Absolution ist nicht mit den Praktiken des „[[Absolutismus]]“ zu verwechseln, in denen der Herrscher alle staatlichen Kompetenzen und gesetzliche Immunität ([[Lateinische Sprache|lat.]] ''legibus absolutus'' „losgelöst von den Gesetzen“) für sich allein beansprucht (Sonnenkönig [[Ludwig XIV. (Frankreich)|Ludwig XIV.]]: „Der Staat bin ich.“). |
Absolution ist nicht mit den Praktiken des „[[Absolutismus]]“ zu verwechseln, in denen der Herrscher alle staatlichen Kompetenzen und gesetzliche Immunität ([[Lateinische Sprache|lat.]] ''legibus absolutus'' „losgelöst von den Gesetzen“) für sich allein beansprucht (Sonnenkönig [[Ludwig XIV. (Frankreich)|Ludwig XIV.]]: „Der Staat bin ich.“). |
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==Siehe auch== |
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* [[Beichte]] |
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[[Kategorie: Christentum]] |
[[Kategorie: Christentum]] |
Version vom 16. April 2007, 08:55 Uhr
Das Wort Absolution (lat. absolvere „lösen“, „freisprechen“) bedeutet das Vergeben einer Sünde nach dem Schuldbekenntnis (Beichte). Absolution dient auch als Bezeichnung im Allgemeinen für die Aufhebung von Sündenstrafen.
Römisch-Katholisches Verständnis
In der römisch-katholischen Kirche ist die Absolution der Abschluss des Bußsakraments und kann nur vom Priester erteilt werden. Vor der Vergebung der Sünden muss der Sünder sein Tun bereuen und Besserung geloben.
Evangelisch-Lutherisches Verständnis
In der Evangelisch-Lutherischen Kirche bildet die Absolution den Abschluß und Höhepunkt der Beichte. Die Sünden werden unter Handauflegung im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes ausschließlich durch den ordinierten Geistlichen nach vorheriger Reue und Bußgebet durch den Pönitenten (Beichtender) gespendet (gilt zumindest für die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche). Die Absolution kann sich entweder als Privat- oder Einzelbeichte vor einem Pfarrer beispielsweise in der Sakristei ereignen oder aber in der Allgemeinen Beichte in einem Bußgottesdienst. Grundsätzlich wird die Beichte aber nur von einem ordinierten Geistlichen abgenommen. In der lutherischen Kirche ist umstritten, inwieweit die Beichte auch als Sakrament zu verstehen ist. Die Confessio Augustana von 1530 legt den Schluß nahe, dass die Beichte als Sakrament in den lutherischen Kirchen zu verstehen ist, da sie zum einen von Christus eingesetzt ist (Joh. 20,22+23 und Matthäus 18,18) und zum anderen hat sie die Verheißung Christi (Sündenvergebung). Umstritten bleibt, ob die Hand (Handauflegung durch den Pfarrer) als Element (notwendig, damit es in der lutherischen Kirche ein Sakrament ist) gelten kann. Neben der Confessio Augustana von 1530 und deren Apologie aus den Jahren 1530/1531 findet sich auch im Kleinen Katechismus Dr. Martin Luthers eine Erklärung zur Beichte und ein Ablauf eines Beichtvorganges. Martin Luther hat zeitlebens die Beichte sehr hoch geachtet und sie bis zum Schluß praktiziert. (Zitat: "Die heimliche Beichte will ich mir von niemandem nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schätze geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst vom Teufel überwunden und abgewürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hätte.")
Andere Konfessionen
Im Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Handel von Ablässen im ausgehenden Mittelalter sehen andere christliche Konfessionen die Buße zwar nicht als ein Sakrament an, glauben jedoch auch an die Sündenvergebung, nur nicht durch einen Priester oder einen Stellvertreter einer Kirche, sondern durch Gott selbst. Für den Erlass der Schuld ist es nicht zwingend eine vermittelnde Instanz, wie zum Beispiel der Zuspruch eines Priesters notwendig, aber - aus seelsorgerlicher Sicht - hilfreich. In der Evangelischen Theologie ist der Zuspruch der Vergebung ein Auftrag für alle Christen.
Andere Religionen
Fast alle Religionen der Welt kennen ähnliche Vorstellungen zur Vergebung der Schuld durch Gott, jedoch gibt es nur im Christentum den Glauben an einen Gott, der von sich aus, aus innerer Leidenschaft für den Menschen, das Bedürfnis den Menschen aus der Verstrickung in Schuld und Irrwege zu befreien, in sich trägt und nicht erst durch Handlungen wie Opfer, Bußhandlungen, Gebete dazu "überredet" werden muss.
Begriffsklärung
Absolution ist nicht mit den Praktiken des „Absolutismus“ zu verwechseln, in denen der Herrscher alle staatlichen Kompetenzen und gesetzliche Immunität (lat. legibus absolutus „losgelöst von den Gesetzen“) für sich allein beansprucht (Sonnenkönig Ludwig XIV.: „Der Staat bin ich.“).