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7. Januar und Wolfgang Fränkel: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Wolfgang Fränkel''' (* [[4. Januar]] 1905 in [[Gablonz]] †) war ein hoher deutscher Jurist.
Der '''7. Januar''' (in Österreich: '''7. Jänner''') ist der 7. Tag des [[Gregorianischer Kalender|Gregorianischen Kalenders]].
{{Januar}}


==Als Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft==
== Ereignisse ==
*[[49 v. Chr.]] - [[Julius Cäsar]] überquert den [[Rubikon]].
*[[1325]] - [[Alfons IV. (Portugal)|Alfons IV.]] wird König von [[Portugal]].
*[[1558]] - Die Franzosen nehmen [[Calais]] ein, das letzte kontinentale Besitztum der Engländer.
*[[1566]] - Antonio Michele Ghislieri wird als [[Pius V.]] zum Papst gewählt und 10 Tage später inthronisiert.
*[[1601]] - [[Robert Devereux]], der [[Earl of Essex]] führt in [[London]] die Revolte gegen [[Elisabeth I. (England)|Elisabeth I.]].
*[[1610]] - [[Galileo Galilei]] entdeckt die nach ihm benannten [[Galileische Monde|Galileischen Monde]] des [[Jupiter (Planet)|Jupiter]].
*[[1789]] - In den [[USA]] finden die ersten landesweiten Wahlen statt.
*[[1894]] - [[William K. Dickson]] erhält in den USA ein [[Patent]] für die Erfindung der [[Filmkamera]].
*[[1927]] - Das erste transatlantische Telefongespräch wird von [[New York City]] nach London geführt.
*[[1953]] - [[US-Präsident]] [[Harry S. Truman]] verkündet, dass die [[USA]] eine [[Wasserstoffbombe]] entwickelt haben.
*[[1959]] - Die USA erkennen die [[Kuba|kubanische]] Regierung unter [[Fidel Castro]] an.
*[[1971]] - Das [[Frauenwahlrecht]] wird in der Schweiz eingeführt.
*[[1973]] - Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen [[Deutschland]] und [[Finnland]]
*[[1975]] - Die [[OPEC]] erhöht die Ölpreise um 10%.
*[[1979]] - [[Pol Pot]] und die [[Rote Khmer|Roten Khmer]] werden von [[Vietnam|vietnamisischen]] Truppen besiegt.
*[[1984]] - [[Brunei]] wird sechstes Mitglied der Association of Southeast Asian Nations ([[ASEAN]]).
*[[1989]] - [[Akihito]] wird Kaiser von [[Japan]].
*[[1990]] - Der [[Schiefer Turm von Pisa|Schiefe Turm von Pisa]] wird aus Sicherheitsgründen für Besucher gesperrt.
*[[1993]] - [[Erling Kagge]] erreicht als erster Mensch allein den [[Südpol]].
*[[1993]] - [[Jerry John Rawlings]] wird Staatspräsident von [[Ghana]]
*[[2000]] - [[Monaco]]. Eigene Vertretung in der [[EU]] in [[Brüssel]]
*[[2001]] - [[John Agyekum Kufuor]] wird Staaspräsident von [[Ghana]]


Fränkel bestand nach Studien in Berlin, Göttingen und Kiel 1928 und 1932 die beiden juristischen Staatsexamina mit hervorragenden Ergebnissen. Am 3. März 1933 wurde er vom Preußischen Justizminister zum Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zugeordnet. Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er, der am 1. Mai 1933 Mitglied der [[NSDAP]] geworden war, zuständig für Presse und politische Strafsachen und bewährte sich, wie ihm in einem Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde, mit ganz ungewöhnlichen Leistungen. Auch politisch wurde ihm in einem Zeugnis der [[Gauleiter|Gauleitung]] Kiel von 1936 bestätigt, dass er ohne Einschränkung zuverlässig sei.
== Geboren ==
* [[1528]] - [[Johanna von Albret]], Königin von Navarra
* [[1653]] - [[Bernhard Albinus]], deutscher Mediziner
* [[1706]] - [[Johann Heinrich Zedler]], deutscher Verleger und Buchhändler
* [[1742]] - [[Christian Garve]], deutscher Philosoph
* [[1745]] - [[Montgolfier|Étienne de Montgolfier]], französischer Ballonpionier
* [[1748]] - [[David Gilly]], preußischer Baumeister
* [[1768]] - [[Joseph Bonaparte]], König von Neapel und Spanien
* [[1794]] - [[Eilhard Mitscherlich]], deutscher Chemiker und Mineraloge
* [[1800]] - [[Millard Fillmore]], US-amerikanischer Politiker (''13. US-Präsident'')
* [[1828]] - [[Karl Sontag]], deutscher Schauspieler
* [[1831]] - [[Heinrich von Stephan]], Organisator des deutschen Postwesens
* [[1834]] - [[Johann Philipp Reis]], deutscher Erfinder (''Telefon'')
* [[1844]] - [[Max Schede]], deutscher Chirurg
* [[1845]] - [[Ludwig III. (Bayern)|Ludwig III.]], König von Bayern
* [[1871]] - [[Emile Borel]], französischer Mathematiker und Politiker
* [[1890]] - [[Henny Porten]], deutsche Filmschauspielerin
* [[1891]] - [[Zora Neale Hurston]], US-amerikanische Anthropologin und Schriftstellerin
* [[1894]] - [[Maximilian Kolbe]], polnischer Franziskaner
* [[1895]] - [[Melchior Vischer]], deutscher Schriftsteller
* [[1896]] - [[Willi Eichler]], deutscher Journalist und Politiker
* [[1898]] - [[Rudolf Fernau]], deutscher Bühnenschauspieler
* [[1899]] - [[Ernst Kuntscher]], deutscher Politiker
* 1899 - [[Francis Poulenc]], französischer Komponist
* [[1901]] - [[Elisabeth Schwarzhaupt]], deutsche Politikerin (''Bundesministerin für das Gesundheitswesen'')
* [[1903]] - [[Albrecht Haushofer]], deutscher Lyriker und Dramatiker
* [[1912]] - [[Günter Wand]], deutscher Dirigent
* [[1916]] - [[Paul Keres]], estnischer Schachspieler
* [[1919]] - [[Elena Ceauşescu]], Ehefrau von ''Nicolae Ceausescu''
* [[1923]] - [[Pinkas Braun]], Schweizer Schauspieler und Regisseur
* [[1934]] - [[Tassos Papadopoulos]], Präsident von Zypern
* [[1936]] - [[Eldee Young]], US-amerikanischer Musiker
* [[1938]] - [[Roland Topor]], französischer Künstler
* [[1941]] - [[Jim West]], US-amerikanischer Musiker
* [[1942]] - [[Paul Revere (Musiker)|Paul Revere]], US-amerikanischer Musiker
* 1942 - [[Danny Williams]], Südafrikanischer Musiker
* [[1944]] - [[Mike McGear]], britischer Musiker
* [[1945]] - [[Dave Cousins]], britischer Musiker
* [[1948]] - [[Kenny Loggins]], US-amerikanischer Musiker
* 1948 - [[Bernd Scheelen]], deutscher Politiker
* [[1953]] - [[Dieter Hoeneß]], deutscher Fußballspieler und Manager
* [[1956]] - [[Uwe Ochsenknecht]], deutscher Schauspieler und Sänger (''Schtonk!'')
* [[1958]] - [[David Lee Murphy]], US-amerikanischer Country-Musiker
* [[1959]] - [[August Zirner]], deutscher Schauspieler
* [[1961]] - [[Roland Suso Richter]], deutscher Regisseur (''Der Tunnel'')
* [[1964]] - [[Nicolas Cage]], US-amerikanischer Filmschauspieler (''Leaving Las Vegas'')


So wurde er nach einer Zwischenstation in Kassel 1936 als Hilfsarbeiter zur [[Reichsanwaltschaft]] nach Leipzig berufen worden, wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tätig war. Zwischenzeitlich war er zum Landgerichtsdirektor befördert worden.
== Gestorben ==
*[[1536]] - [[Katharina von Aragon]], erste Frau Heinrichs VIII.
*[[1715]] - [[Fénelon]] (''François de La Mothe-Fenélon''), französischer Schriftsteller und Priester
*[[1848]] - [[Johann David Gruschwitz]], schlesischer Weber
*[[1890]] - [[Augusta Marie Luise Katharina von Sachsen-Weimar]], deutsche Kaiserin
*[[1905]] - [[Paul Cérésole]], Schweizer Politiker
*[[1932]] - [[André Maginot]], französischer Politiker
*[[1943]] - [[Nikola Tesla]], serbischer Erfinder
*[[1964]] - [[Cyril Davies]], britischer Musiker
*[[1964]] - [[Reginald Parnell]], englischer Rennfahrer und Teamchef
*[[1988]] - [[Trevor Howard]], britischer Schauspieler
*[[1989]] - [[Hirohito]], japanischer Kaiser
*[[1994]] - [[Niels Kaj Jerne]], britischer Mediziner und Nobelpreisträger
*[[2000]] - [[Klaus Wennemann]], deutscher Schauspieler
*[[2003]] - [[Dennis Joseph Enright]], britischer Schriftsteller
*[[2003]] - [[Helmut Zenker]], österreichischer Schriftsteller
*[[2004]] - [[Ingrid Thulin]], schwedische Schauspielerin


==Karriere in der Nachkriegsjustiz==
== Feier- und Gedenktage ==
* [[Valentin von Rätien]] ''(katholisch)''
* [[Raimund von Peñafort]] ''(katholisch)''
* [[Isidor von Sevilla]]
* [[Lukian von Antiochia]]
* Nationalfeiertag in [[Kambodscha]] (Tag der Befreiung)


Nach dem Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft Juli 1946 war Fränkel ab Februar 1947 beim Amtsgericht in Rendsburg tätig. Ende März 1951 wurde er zur Bundesanwaltschaft abgeordnet.
== Siehe auch ==
:[[6. Januar]] - [[8. Januar]]
:[[7. Dezember]] - [[7. Februar]]
:[[Historische Jahrestage]] - [[Zeitskala]]
:[[Wikipedia:Glaskugel]] - [[Wikipedia:Formatvorlage Tag]]


Seine Ernennung zum [[Bundesanwalt]] auf Vorschlag des Bundesjustizministers [[Thomas Dehler]] im Jahre 1951 verzögerte sich jedoch. Der Rechtsausschuß des [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrats]] hielt Fränkel den an das Amt eines Bundesanwaltes zu stellenden Anforderungen für nicht gewachsen. Dies jedoch nicht wegen mangelnder juristischer Qualifikation.
{{Monate}}


Der Ernennungsvorschlag des Justizministers führte im Bundesrat, der nach § 149 GVG zustimmen mußte, zu einer Diskussion darüber, ob ehemalige Mitglieder des [[Reichsgericht|Reichsgerichts]] oder – wie im Fall Fränkels – Mitarbeiter der Reichsanwaltschaft überhaupt als Bundesanwälte tragbar seien. Diese Frage trat gerade im Bereich der personellen Besetzung der Bundesanwaltschaft auf, da diese wegen ihrer Verfolgungszuständigkeit für die Staatsschutzdelikte in besonderer Weise den Schutz der Verfassung zu garantieren hatte. Daher sollte das Personal der Bundesanwaltschaft zumindest ein Gefühl für das Unrecht der Hitler-Diktatur haben. Trotz dieser Diskussion stimmte der Bundesrat am 26. und 27. Juli 1951 bei drei Enthaltungen der Ernennung Fränkels zum Bundesanwalt zu.
[[Kategorie:Jahrestag|0107]]


===Ernennung zum Generalbundesanwalt===
[[af:01-07]]

[[ar:7 يناير]]
Die hervorragende Bewertung in dienstlichen Beurteilungen und seine Position als dienstältester Bundesanwalt machten ihn im März 1962 zum Kandidaten für das Amt des Generalbundesanwalts. Zudem hatte sich sein Vorgänger [[Max Güde]], der am 26. Oktober 1961 sein Amt aufgegeben hatte, für ihn ausgesprochen. Wolfgang Fränkel wurde am 30.3.1962 als dritter Leiter der Bundesanwaltschaft eingeführt und beendete damit die lange Vakanz nach dem Ausscheiden Güdes. Die Problematik der Tätigkeit Fränkels bei der Reichsanwaltschaft im Dritten Reich spielte bei dieser Beförderung keine Rolle. So erfolgte die Berufung durch den Bundespräsidenten [[Heinrich Lübke]] am 23. März 1962 in das Amt des Generalbundesanwalts mit einmütiger Zustimmung von Bundesrat und Bundesregierung.
[[be:7 студзеня]]

[[bg:7 януари]]
===Vorwürfe wegen der Tätigkeit in der NS-Justiz===
[[ca:7 de gener]]

[[cs:7. leden]]
Noch im gleichen Monat war die Vergangenheit Fränkels zum ersten Mal Gegenstand der Kritik der Medien der [[DDR]]. Seine anstehende Ernennung wurde als „ein typisches Beispiel für die Wiederverwendung von Nazis im westdeutschen Justizapparat“ angesehen. Im April nahmen die Vorwürfe zu. Erstmals wurden Einzelheiten der Tätigkeit Fränkels bei der Reichsanwaltschaft verbreitet. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem Mittel des Rechtsbehelfs der [[Nichtigkeitsbeschwerde ]] für eine Verschärfung der Urteile gesorgt zu haben. Diese noch wenig differenzierende Vorwürfe tat die westdeutsche Öffentlichkeit als Propaganda der DDR ab, da schon in früheren Fällen von Seiten der DDR versucht worden war, führende Persönlichkeiten insbesondere im Bereich der Bundeswehr durch unwahre Vorwürfe und gefälschte Dokumente zu diskreditieren.
[[cy:7 Ionawr]]

[[da:7. januar]]
Das [[Justizminister|Bundesjustizministerium]] bat Fränkel daraufhin, über seine damalige Tätigkeit ausführlich zu berichten, um über geeignete Informationen zu verfügen, den Angriffen begegnen zu können. In seiner Antwort bestritt Fränkel jede Beteiligung an Todesurteilen, die aufgrund politischer oder rassistischer Motive verhängt wurden. Er habe nur an rechtsstaatlichen Verfahren mitgewirkt. Nach seiner Erinnerung sei er im Verfahren des außerordentlichen Einspruchs an zwei Fällen beteiligt gewesen, in denen ein Todesurteil verhängt worden sei. Im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde sei in keinem Fall die Todesstrafe durch ein Gericht ausgesprochen worden. Zudem verwies Fränkel darauf, daß er sich bei der Anzahl von 500 bis 600 Strafsachen jährlich nicht mit absoluter Sicherheit an jeden einzelnen Fall erinnern könne.
[[el:7 Ιανουαρίου]]

[[en:January 7]]
Im Juni 1962 gelangten anläßlich eines Artikels im "[[Neues Deutschland|Neuen Deutschland]]“ Beweise an die Öffentlichkeit, die eine Beteiligung Fränkels an fragwürdigen Todesurteilen während seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft nahelegten. Diese Vorwürfe führten zu ersten Reaktionen. Während die einen den Kampagnencharakter der Vorwürfe kritisierten und Teile als eindeutig falsch widerlegten, nahmen die anderen die wahren Vorwürfe auf. So berichtete „[[Der Spiegel]]“ über ein Treffen zwischen Fränkel und dem Justizminister, in dem [[Wolfgang Stammberger|Stammberger]] Fränkel mit den Vorwürfen konfrontiert und dieser die Authentizität der Beweise eingeräumt habe. Daraufhin wurde Fränkel am 2.7.1962 beurlaubt. Vor weiteren Schritten sollten zunächst die Ergebnisse einer Untersuchung der Bundestagsabgeordneten [[Hans Wilhelmi]] (CDU), [[Gerhard Jahn]] (SPD) und [[Thomas Dehler]] (FDP) abgewartet werden. Diese kamen am 9.7.1962 zu dem Schluß, daß Fränkel während seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft keine Amts- oder Dienstpflichten verletzt habe. Allerdings nehme diese Tätigkeit Fränkel aus allgemein-politischen und justizpolitischen Gründen die Eignung, das Amt des Generalbundesanwalts zu bekleiden. Am 24.7.1962 wurde Wolfgang Fränkel nach § 36 I BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
[[eo:7-a de januaro]]

[[es:7 de enero]]
===Einzelheiten===
[[et:7. jaanuar]]

[[eu:Urtarrilaren 7]]
Die Vorwürfe gegen Fränkel waren im Einzelnen umstritten. Es entsprach der Taktik der DDR, authentische Dokumente mit gefälschten zu verbinden. Vordergründig unrichtig war die Aussage in den Anschuldigungen, er sei Reichsanwalt gewesen und habe eng mit [[Roland Freisler]] zusammengearbeitet. Statt dessen war er nur Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft gewesen. Den Vorwurf, sich ideologisch mit dem Nationalsozialismus zu identifizieren, versuchte Fränkel trotz seiner Mitgliedschaft in der [[NSDAP]] durch die Vorlage seiner Tagebucheinträge zu widerlegen. Im privaten Bereich hatte er sich danach eine Distanz zum System des Dritten Reichs bewahrt. Seine Beteiligung an Todesurteilen für geringe Delikte im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde entspricht allerdings den Tatsachen. Seine schriftsätzlichen Ausführungen zeugten auch keineswegs von Zurückhaltung oder gar Distanz zum Unrechtsregime.
[[fi:7. tammikuuta]]

[[fr:7 janvier]]
Als Beispiel (Nachweis unten):
[[fy:7 jannewaris]]
*Das Landgericht Mährisch-Schönberg hatte den 18jährigen tschechischen Landarbeiter Vl. wegen Notzucht zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Es hatte berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft, teilweise geständig und erst 18 Jahre alt war. In der Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, mit welcher Wolfgang Fränkel eine Strafverschärfung anstrebte, schrieb er: "Das Landgericht hat offensichtlich nicht die ungeheuerliche Unverfrorenheit berücksichtigt, die darin liegt, dass ein Tscheche ein deutsches Mädchen genotzüchtigt hat. Das ist ein Rechtsfehler."
[[he:7 בינואר]]
*Der nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppte Pole Stanislaw D., hatte gegenüber einem Landsmann geäußert, dass Hitler nie ganz Europa erobern werde, Die Engländer hätten keine Angst vor ihm. Die Deutschen seien schwach. "Uns" Polen sei es in Rußland besser gegangen als jetzt in Deutschland. Das [[Sondergericht]] [[Kiel]] hatte den Angeklagten wegen "deutschfeindlicher Gesinnung" nach § 1 Abs.3 der sogenannten Polenstrafrechtsverordnung, wonach Polen und Juden zwingend mit dem Tode bestraft wurden, nur in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe, wenn sie durch gehässige oder hetzerische Betätigung eine deutschfeindliche Gesinnung bekundet, insbesondere deutschfeindliche Äußerungen gemacht hatten, zu einer Freiheitstrafe verurteilt. Es liege ein minder schwerer Fall vor, weshalb keine Todesstafe zu verhängen sei. Fränkel formulierte als Sachbearbeiter für den zuständigen Oberreichsanwalt eine Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Ziel der Todesstrafe, weil der Staat "solchen Zersetzungsbestrebungen mit unerbittlicher Härte entgegentreten" müsse.
[[hr:7. siječnja]]
*Der Pole Josef F. war wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (Exhibitionismus) vom Sondergericht Kiel zu 6 Jahren "verschärftes Straflager", also [[Konzentrationslager]] mit ohnehin für ihn als Polen recht sicheren tötlichem Ausgang verurteilt worden. Fränkel war hiermit nicht zufrieden . Der Angeklagte habe hemmungslos gehandelt. Die Taten seien geeignet, Unruhe in der Bevölkerung hervorzurufen und das Gefühl der Sicherheit vor derartigen Angriffen ''Fremdstämmiger'' (Hervorhebung durch den Verfasser) zu beeinträchtigen. Ziel war auch hier die Todesstrafe.
[[hu:Január 7]]
*Im Falle eines nach seiner Auffassung zu Unrecht nicht zum Tode verurteilten Diebes von 3 Paar Schuhen, einer Aktentasche und anderen eher geringwertigen Gegenständen formulierte Fränkel, es handele sich um einen für die Volksgemeinschaft gefährlichen und ''wertlosen'' (Hervorhebung durch den Verfasser) Menschen.
[[is:7. janúar]]
* Im Falle eines wegen Diebstahls "nur" zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie anschließender Sicherungsverwahrung Verurteilten, führte Fränkel mit dem Ziel der Verhängung der Todesstrafe aus, "seine geistige und seelische Minderwertigkeit - die das Sondergericht strafmildernd gewertet habe - hätte den Täter im übrigen veranlassen müssen, seine gemeinschaftsgefährlichen Anlagen durch besondere Anstrengungen auszugleichen". Dies rechtfertige es nicht, von der Todesstrafe abzusehen.
[[it:7 gennaio]]

[[ja:1月7日]]
==Strafrechtliche Aufarbeitung==
[[ko:1월 7일]]

[[nl:7 januari]]
Die bekanntgewordenen Einzelfälle der Mitwirkung Fränkels bei Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, führten zu einem Ermittlungsverfahren. Fränkel wurde in der Hauptverhandlung vor dem OLG Karlsruhe mit der Begründung freigesprochen, daß es ihm nicht nachzuweisen sei, daß er „während des Krieges die Gültigkeit der genannten Bestimmungen auch nur bezweifelt, geschweige denn ihre Ungültigkeit erkannt“ habe. Eine derartige Argumentation entsprach der damals herrschenden Auffassung zum Delikt der [[Rechtsbeugung]]. Auch der [[Bundesgerichtshof]] hat in dem berühmtem Fall [[Hans-Joachim Rehse]]) ähnlich argumentiert.
[[no:7. januar]]

[[oc:7 de genièr]]
==Literatur==
[[pl:7 stycznia]]
*''Justiz und Nationalsozialismus'', Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz 1989, S.373-381
[[pt:7 de Janeiro]]
*Ausschuß für die Deutsche Einheit und Vereinigung demokratischer Juristen Deutschlands,''Von der Reichsanwaltschaft zur Bundesanwaltschaft'', Berlin (Ost), 1962 (zur Echtheit der Dokumente, s. oben im Text)
[[ro:7 ianuarie]]

[[ru:7 января]]
[[Kategorie:NSDAP-Mitglied|Fränkel, Wolfgang]]
[[sl:7. januar]]
[[sv:7 januari]]
[[tr:7 Ocak]]
[[uk:7 січня]]
[[wa:7 di djanvî]]
[[zh:1月7日]]

Version vom 3. September 2004, 09:00 Uhr

Wolfgang Fränkel (* 4. Januar 1905 in Gablonz †) war ein hoher deutscher Jurist.

Als Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft

Fränkel bestand nach Studien in Berlin, Göttingen und Kiel 1928 und 1932 die beiden juristischen Staatsexamina mit hervorragenden Ergebnissen. Am 3. März 1933 wurde er vom Preußischen Justizminister zum Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zugeordnet. Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er, der am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP geworden war, zuständig für Presse und politische Strafsachen und bewährte sich, wie ihm in einem Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde, mit ganz ungewöhnlichen Leistungen. Auch politisch wurde ihm in einem Zeugnis der Gauleitung Kiel von 1936 bestätigt, dass er ohne Einschränkung zuverlässig sei.

So wurde er nach einer Zwischenstation in Kassel 1936 als Hilfsarbeiter zur Reichsanwaltschaft nach Leipzig berufen worden, wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tätig war. Zwischenzeitlich war er zum Landgerichtsdirektor befördert worden.

Karriere in der Nachkriegsjustiz

Nach dem Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft Juli 1946 war Fränkel ab Februar 1947 beim Amtsgericht in Rendsburg tätig. Ende März 1951 wurde er zur Bundesanwaltschaft abgeordnet.

Seine Ernennung zum Bundesanwalt auf Vorschlag des Bundesjustizministers Thomas Dehler im Jahre 1951 verzögerte sich jedoch. Der Rechtsausschuß des Bundesrats hielt Fränkel den an das Amt eines Bundesanwaltes zu stellenden Anforderungen für nicht gewachsen. Dies jedoch nicht wegen mangelnder juristischer Qualifikation.

Der Ernennungsvorschlag des Justizministers führte im Bundesrat, der nach § 149 GVG zustimmen mußte, zu einer Diskussion darüber, ob ehemalige Mitglieder des Reichsgerichts oder – wie im Fall Fränkels – Mitarbeiter der Reichsanwaltschaft überhaupt als Bundesanwälte tragbar seien. Diese Frage trat gerade im Bereich der personellen Besetzung der Bundesanwaltschaft auf, da diese wegen ihrer Verfolgungszuständigkeit für die Staatsschutzdelikte in besonderer Weise den Schutz der Verfassung zu garantieren hatte. Daher sollte das Personal der Bundesanwaltschaft zumindest ein Gefühl für das Unrecht der Hitler-Diktatur haben. Trotz dieser Diskussion stimmte der Bundesrat am 26. und 27. Juli 1951 bei drei Enthaltungen der Ernennung Fränkels zum Bundesanwalt zu.

Ernennung zum Generalbundesanwalt

Die hervorragende Bewertung in dienstlichen Beurteilungen und seine Position als dienstältester Bundesanwalt machten ihn im März 1962 zum Kandidaten für das Amt des Generalbundesanwalts. Zudem hatte sich sein Vorgänger Max Güde, der am 26. Oktober 1961 sein Amt aufgegeben hatte, für ihn ausgesprochen. Wolfgang Fränkel wurde am 30.3.1962 als dritter Leiter der Bundesanwaltschaft eingeführt und beendete damit die lange Vakanz nach dem Ausscheiden Güdes. Die Problematik der Tätigkeit Fränkels bei der Reichsanwaltschaft im Dritten Reich spielte bei dieser Beförderung keine Rolle. So erfolgte die Berufung durch den Bundespräsidenten Heinrich Lübke am 23. März 1962 in das Amt des Generalbundesanwalts mit einmütiger Zustimmung von Bundesrat und Bundesregierung.

Vorwürfe wegen der Tätigkeit in der NS-Justiz

Noch im gleichen Monat war die Vergangenheit Fränkels zum ersten Mal Gegenstand der Kritik der Medien der DDR. Seine anstehende Ernennung wurde als „ein typisches Beispiel für die Wiederverwendung von Nazis im westdeutschen Justizapparat“ angesehen. Im April nahmen die Vorwürfe zu. Erstmals wurden Einzelheiten der Tätigkeit Fränkels bei der Reichsanwaltschaft verbreitet. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem Mittel des Rechtsbehelfs der Nichtigkeitsbeschwerde für eine Verschärfung der Urteile gesorgt zu haben. Diese noch wenig differenzierende Vorwürfe tat die westdeutsche Öffentlichkeit als Propaganda der DDR ab, da schon in früheren Fällen von Seiten der DDR versucht worden war, führende Persönlichkeiten insbesondere im Bereich der Bundeswehr durch unwahre Vorwürfe und gefälschte Dokumente zu diskreditieren.

Das Bundesjustizministerium bat Fränkel daraufhin, über seine damalige Tätigkeit ausführlich zu berichten, um über geeignete Informationen zu verfügen, den Angriffen begegnen zu können. In seiner Antwort bestritt Fränkel jede Beteiligung an Todesurteilen, die aufgrund politischer oder rassistischer Motive verhängt wurden. Er habe nur an rechtsstaatlichen Verfahren mitgewirkt. Nach seiner Erinnerung sei er im Verfahren des außerordentlichen Einspruchs an zwei Fällen beteiligt gewesen, in denen ein Todesurteil verhängt worden sei. Im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde sei in keinem Fall die Todesstrafe durch ein Gericht ausgesprochen worden. Zudem verwies Fränkel darauf, daß er sich bei der Anzahl von 500 bis 600 Strafsachen jährlich nicht mit absoluter Sicherheit an jeden einzelnen Fall erinnern könne.

Im Juni 1962 gelangten anläßlich eines Artikels im "Neuen Deutschland“ Beweise an die Öffentlichkeit, die eine Beteiligung Fränkels an fragwürdigen Todesurteilen während seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft nahelegten. Diese Vorwürfe führten zu ersten Reaktionen. Während die einen den Kampagnencharakter der Vorwürfe kritisierten und Teile als eindeutig falsch widerlegten, nahmen die anderen die wahren Vorwürfe auf. So berichtete „Der Spiegel“ über ein Treffen zwischen Fränkel und dem Justizminister, in dem Stammberger Fränkel mit den Vorwürfen konfrontiert und dieser die Authentizität der Beweise eingeräumt habe. Daraufhin wurde Fränkel am 2.7.1962 beurlaubt. Vor weiteren Schritten sollten zunächst die Ergebnisse einer Untersuchung der Bundestagsabgeordneten Hans Wilhelmi (CDU), Gerhard Jahn (SPD) und Thomas Dehler (FDP) abgewartet werden. Diese kamen am 9.7.1962 zu dem Schluß, daß Fränkel während seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft keine Amts- oder Dienstpflichten verletzt habe. Allerdings nehme diese Tätigkeit Fränkel aus allgemein-politischen und justizpolitischen Gründen die Eignung, das Amt des Generalbundesanwalts zu bekleiden. Am 24.7.1962 wurde Wolfgang Fränkel nach § 36 I BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Einzelheiten

Die Vorwürfe gegen Fränkel waren im Einzelnen umstritten. Es entsprach der Taktik der DDR, authentische Dokumente mit gefälschten zu verbinden. Vordergründig unrichtig war die Aussage in den Anschuldigungen, er sei Reichsanwalt gewesen und habe eng mit Roland Freisler zusammengearbeitet. Statt dessen war er nur Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft gewesen. Den Vorwurf, sich ideologisch mit dem Nationalsozialismus zu identifizieren, versuchte Fränkel trotz seiner Mitgliedschaft in der NSDAP durch die Vorlage seiner Tagebucheinträge zu widerlegen. Im privaten Bereich hatte er sich danach eine Distanz zum System des Dritten Reichs bewahrt. Seine Beteiligung an Todesurteilen für geringe Delikte im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde entspricht allerdings den Tatsachen. Seine schriftsätzlichen Ausführungen zeugten auch keineswegs von Zurückhaltung oder gar Distanz zum Unrechtsregime.

Als Beispiel (Nachweis unten):

  • Das Landgericht Mährisch-Schönberg hatte den 18jährigen tschechischen Landarbeiter Vl. wegen Notzucht zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Es hatte berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft, teilweise geständig und erst 18 Jahre alt war. In der Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, mit welcher Wolfgang Fränkel eine Strafverschärfung anstrebte, schrieb er: "Das Landgericht hat offensichtlich nicht die ungeheuerliche Unverfrorenheit berücksichtigt, die darin liegt, dass ein Tscheche ein deutsches Mädchen genotzüchtigt hat. Das ist ein Rechtsfehler."
  • Der nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppte Pole Stanislaw D., hatte gegenüber einem Landsmann geäußert, dass Hitler nie ganz Europa erobern werde, Die Engländer hätten keine Angst vor ihm. Die Deutschen seien schwach. "Uns" Polen sei es in Rußland besser gegangen als jetzt in Deutschland. Das Sondergericht Kiel hatte den Angeklagten wegen "deutschfeindlicher Gesinnung" nach § 1 Abs.3 der sogenannten Polenstrafrechtsverordnung, wonach Polen und Juden zwingend mit dem Tode bestraft wurden, nur in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe, wenn sie durch gehässige oder hetzerische Betätigung eine deutschfeindliche Gesinnung bekundet, insbesondere deutschfeindliche Äußerungen gemacht hatten, zu einer Freiheitstrafe verurteilt. Es liege ein minder schwerer Fall vor, weshalb keine Todesstafe zu verhängen sei. Fränkel formulierte als Sachbearbeiter für den zuständigen Oberreichsanwalt eine Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Ziel der Todesstrafe, weil der Staat "solchen Zersetzungsbestrebungen mit unerbittlicher Härte entgegentreten" müsse.
  • Der Pole Josef F. war wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (Exhibitionismus) vom Sondergericht Kiel zu 6 Jahren "verschärftes Straflager", also Konzentrationslager mit ohnehin für ihn als Polen recht sicheren tötlichem Ausgang verurteilt worden. Fränkel war hiermit nicht zufrieden . Der Angeklagte habe hemmungslos gehandelt. Die Taten seien geeignet, Unruhe in der Bevölkerung hervorzurufen und das Gefühl der Sicherheit vor derartigen Angriffen Fremdstämmiger (Hervorhebung durch den Verfasser) zu beeinträchtigen. Ziel war auch hier die Todesstrafe.
  • Im Falle eines nach seiner Auffassung zu Unrecht nicht zum Tode verurteilten Diebes von 3 Paar Schuhen, einer Aktentasche und anderen eher geringwertigen Gegenständen formulierte Fränkel, es handele sich um einen für die Volksgemeinschaft gefährlichen und wertlosen (Hervorhebung durch den Verfasser) Menschen.
  • Im Falle eines wegen Diebstahls "nur" zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie anschließender Sicherungsverwahrung Verurteilten, führte Fränkel mit dem Ziel der Verhängung der Todesstrafe aus, "seine geistige und seelische Minderwertigkeit - die das Sondergericht strafmildernd gewertet habe - hätte den Täter im übrigen veranlassen müssen, seine gemeinschaftsgefährlichen Anlagen durch besondere Anstrengungen auszugleichen". Dies rechtfertige es nicht, von der Todesstrafe abzusehen.

Strafrechtliche Aufarbeitung

Die bekanntgewordenen Einzelfälle der Mitwirkung Fränkels bei Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, führten zu einem Ermittlungsverfahren. Fränkel wurde in der Hauptverhandlung vor dem OLG Karlsruhe mit der Begründung freigesprochen, daß es ihm nicht nachzuweisen sei, daß er „während des Krieges die Gültigkeit der genannten Bestimmungen auch nur bezweifelt, geschweige denn ihre Ungültigkeit erkannt“ habe. Eine derartige Argumentation entsprach der damals herrschenden Auffassung zum Delikt der Rechtsbeugung. Auch der Bundesgerichtshof hat in dem berühmtem Fall Hans-Joachim Rehse) ähnlich argumentiert.

Literatur

  • Justiz und Nationalsozialismus, Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz 1989, S.373-381
  • Ausschuß für die Deutsche Einheit und Vereinigung demokratischer Juristen Deutschlands,Von der Reichsanwaltschaft zur Bundesanwaltschaft, Berlin (Ost), 1962 (zur Echtheit der Dokumente, s. oben im Text)