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Version vom 26. Januar 2007, 05:02 Uhr
Unter Unselbständiger Literatur versteht man (im Gegensatz zur Selbständigen Literatur bzw. den Monografien) gedruckte Publikationen wie Artikel und Aufsätze aus Zeitschriften und Sammelbänden (Festschriften, Kongressakten, thematische Aufsatzsammlungen usw.), die Teil eines übergeordneten Werkes sind.
Die Unselbständige Literatur wird traditionell von Bibliotheken nicht katalogisiert, sondern ist weitgehend nur über Bibliographien, die heutzutage oft als Datenbanken online angeboten werden, recherchierbar. Über einzeln katalogisierte Sonderdrucke (Separata) und verschiedene Erschließungsinitiativen insbesondere von Spezialbibliotheken ist aber trotzdem eine Fülle Unselbständiger Literatur über den Karlsruher Virtueller Katalog (KVK), das Nachweisinstrument primär für Monografien und Zeitschriften, ermittelbar. Beispielsweise katalogisieren im Südwestverbund die juristischen Bibliotheken des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Juristischen Seminars der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Unselbständige Literatur.
Mit dem Aufkommen der elektronischen Publikationen hat die Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Literatur an Bedeutung verloren.
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