Fahrkartenautomat und Evangelische Kirche im Rheinland: Unterschied zwischen den Seiten
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[[Image:Bahnautomat.jpg|thumb|right|Verkaufsautomaten der [[Deutsche Bahn AG|Deutschen Bahn AG]]. Links ein Automat für den Nahverkehr und rechts für den Fernverkehr.]] |
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[[Bild:Alex-fahrkartenautomat.jpg|thumb|Wartende am Fahrkartenautomat [[Bahnhof Alexanderplatz]]]] |
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[[Image:Fahrkartenautomat-im-zug-DB.jpg|thumb|Fahrkartenautomat der DB in einem [[Triebwagen]] der [[Baureihe 642]]]] |
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| colspan="2" align="center" | [[Bild:Ekd-rheinland.png|Karte der Evangelischen Kirche im Rheinland]] |
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'''Fahrkartenautomaten''' werden insbesondere bei [[S-Bahn|S-]] und [[U-Bahn]]en, zum Verkauf der [[Fahrschein]]e eingesetzt. Moderne Fahrkartenautomaten erlauben im Regelfall die Zahlung mit [[Münze]]n oder mit [[Geldschein]]en, mittlerweile auch häufig mit [[Geldkarte]]. |
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| [[Fläche]]: || 12.704 [[Quadratmeter|km²]] |
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| Leitender Geistlicher: || [[Präses]]<br/>[[Nikolaus Schneider]] |
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| Mitgliedschaft: || [[Union Evangelischer Kirchen|UEK]] |
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| [[Kirchenkreis]]e: || 44 |
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| [[Kirchengemeinde]]n: || 797 |
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| Gemeindeglieder: || 2.936.702 ''<small>(31. Dezember 2005<ref>Quelle: http://www.ekd.de/download/kirch_leben_2005.pdf</ref>)</small>'' |
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| Anteil an der<br/>Gesamtbevölkerung: || 23,6 % |
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| Anschrift: || Hans-Böckler-Str. 7<br/>40476 Düsseldorf |
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| Offizielle Website: || [http://www.ekir.de/ www.ekir.de/] |
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| E-Mail-Adresse: || [mailto:pressestelle@ekir.de pressestelle@ekir.de] |
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Die '''Evangelische Kirche im Rheinland''' mit Sitz in [[Düsseldorf]] ist eine von 23 Gliedkirchen ([[Landeskirche]]n) der [[Evangelische Kirche in Deutschland|Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)]]. Wie alle Landeskirchen ist sie eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat ca. 2,94 Millionen Gemeindemitglieder ''(Stand: Januar 2007)'' in 798 [[Kirchengemeinde]]n. Sie ist damit nach der Hannoverschen Landeskirche die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine der [[Unierte Kirchen (evangelisch)|unierten Kirchen]] innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der [[Evangelische Kirche der Union|Evangelischen Kirche der Union (EKU)]], welche zum [[1. Juli]] [[2003]] in der [[Union Evangelischer Kirchen]] aufging. |
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Die Landeskirche unterhält eine [[Evangelische Akademie]] in [[Bonn]]-[[Bad Godesberg]] (früher in [[Mülheim an der Ruhr]]). |
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Der Großteil der Fernverkehrsautomaten (Bild, rechte Hälfte) der [[Deutsche Bahn AG|Deutschen Bahn AG]] erlaubt nur bargeldlose Bezahlung per [[electronic cash]], Kreditkarte oder GeldKarte, einige wenige Geräte akzeptieren auch Bargeld. Obwohl das bargeldlose Bezahlen als Kundenservice vermarktet wird, sehen Kritiker den Grund in einfacherer Wartung und der Aussicht auf weniger [[Vandalismus]]schäden. |
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Außerdem können an den Fernverkehrsautomaten (auch ''NTA'' genannt = '''N'''eue '''T'''icket-'''A'''utomaten) [[Fahrplan]]<nowiki></nowiki>auskünfte eingeholt werden. |
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== Gebiet der Landeskirche == |
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Im Nahverkehr (Bild, linke Hälfte) ist weiterhin die Bezahlung mit Banknoten und Münzen sowie mit [[Geldkarte]] möglich. |
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Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet der früheren preußischen [[Rheinprovinz]] innerhalb der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Nach Auflösung des Staates [[Preußen]] nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] ging die Rheinprovinz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf. Die östliche Exklave der Rheinprovinz (Raum [[Wetzlar]]) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt worden, kam somit 1945 zum Bundesland Hessen, gehört jedoch kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in vier [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländern]]: |
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*in [[Nordrhein-Westfalen]] die Regierungsbezirke [[Regierungsbezirk Düsseldorf|Düsseldorf]] (mit Ausnahme des [[Velbert]]er Ortsteils [[Nierenhof]]) und [[Regierungsbezirk Köln|Köln]] ganz, aus dem [[Regierungsbezirk Münster]] den [[Dorsten]]er Stadtteil Hardt und die [[Isselburg]]er Stadtteile Anholt, Vehlingen und Isselburg sowie aus dem Regierungsbezirk Arnsberg den [[Neunkirchen_(Siegerland)|Neunkirchener]] Stadtteil Struthütten. |
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*in [[Rheinland-Pfalz]] die ehemaligen Regierungsbezirke [[Regierungsbezirk Koblenz|Koblenz]] und [[Regierungsbezirk Trier|Trier]] mit Ausnahme der Landkreise [[Rhein-Lahn-Kreis]] und [[Westerwaldkreis]], der Gemeinden [[Mudersbach]], [[Brachbach]], [[Berod bei Hachenburg|Berod]] und des [[Bendorf]]er Stadtteils Stromberg. Im Bereich der Landkreise [[Landkreis Bad Kreuznach|Bad Kreuznach]] sowie aus dem ehemaligen [[Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz]] die Landkreise [[Landkreis Kusel| Kusel]] und [[Landkreis Mainz-Bingen|Mainz-Bingen]] gehören die in der Regel die Orte, die sich auf dem linken Ufer des Glan bzw. der Nahe befinden und in der Stadt Bad Kreuznach der eigentliche Stadtbereich zur rheinischen Landeskirche. |
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*im [[Saarland]] die Kreise [[Landkreis Merzig-Wadern|Merzig-Wadern]], [[Landkreis Neunkirchen|Neunkirchen]] und [[Landkreis Saarlouis|Saarlouis]] ganz, der [[Stadtverband Saarbrücken]] mit Ausnahme des [[1974]] eingemeindeten Stadtteils [[Saarbrücken-Ensheim|Ensheim]] und des [[Sulzbach/Saar|Sulzbacher]] Stadtteils [[Schnappach]], der [[Landkreis Sankt Wendel]] mit Ausnahme der St. Wendeler Stadtteile Niederkirchen, Hoof, Osterbrücken, Bubach, Saal und Marth sowie im [[Saarpfalz-Kreis]] der [[St. Ingbert]]er Ortsteil [[Rentrisch]]. |
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*in [[Hessen]] die östliche Exklave mit den Kirchenkreisen [[Braunfels]] und [[Wetzlar]] aus Teilen des [[Lahn-Dill-Kreis]]es und des [[Landkreis Gießen|Landkreises Gießen]]. |
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== Geschichte== |
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In [[Stuttgart]] lief 2006 ein Versuch mit neuen '''R'''egionalen '''T'''icket-'''A'''utomaten, die die Vorteile beider Automatenvarianten vereinen und auch einen Wechsel zwischen den Angebotsbereichen (Verbund↔Fernverkehr) noch während des Verkaufsvorganges erlauben. |
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Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte vor [[1800]] zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von [[Kurfürstentum Köln|Köln]] und [[Kurfürstentum Trier|Trier]] sowie die Grafen bzw. Herzöge von [[Pfalz-Zweibrücken]], [[Herzogtum Jülich|Jülich]], [[Herzogtum Kleve|Kleve]] und [[Herzogtum Berg|Berg]]. Letztere sowie einige kleinere Herrschaften führten schon sehr früh die [[Reformation]] ein, wohingegen die Kurfürstentümer Köln und Trier katholisch blieben. Nach dem [[Reichsdeputationshauptschluss]] [[1803]] konnte Preußen erhebliche, vor allem auch katholische Gebiete hinzugewinnen. Aus dem gesamten Gebiet wurden nach dem [[Wiener Kongress]] [[1815]] die beiden Provinzen [[Provinz Jülich-Kleve-Berg|Jülich-Kleve-Berg]] (Hauptstadt Köln) und [[Provinz Großherzogtum Niederrhein|Großherzogtum Niederrhein]] (Hauptstadt Koblenz) gebildet, die 1822 zur [[Rheinprovinz]] (Hauptstadt Koblenz) vereinigt wurden. |
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In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In Düsseldorf wurde bereits [[1814]] provisorisch ein Konsistorium gebildet, das [[1815]] Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde. Am 23. April [[1816]] wurde es nach Köln verlegt. Für die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz ein Oberkonsistorium eingerichtet. „Oberhaupt der Kirche“ bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. [[1817]] verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: [[Ostpreußen]], [[Westpreußen]], [[Brandenburg]] (mit [[Berlin]]), [[Pommern (Land)|Pommern]], [[Posen (Provinz)|Posen]], [[Schlesien]], [[Provinz Sachsen|Sachsen]], [[Rheinprovinz|Rheinland]] und [[Westfalen#Preußische Provinz Westfalen|Westfalen]]. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Im Rheinland gab es anfangs zunächst zwei Provinzialkirchenbehörden (in Köln und Koblenz). Als [[1822]] die beiden Provinzen zur [[Rheinprovinz]] vereinigt wurden, errichtete man vier Jahre später, am 16. Februar [[1826]] auch eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium der Rheinprovinz in Koblenz. [[1835]] wurde der [[Landkreis Sankt Wendel|Kreis St. Wendel]] von [[Sachsen-Coburg und Gotha (Herzogtum)|Sachsen-Coburg und Gotha]] an Preußen übergeben und auch kirchlich eingegliedert. |
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== Technik == |
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Fahrkartenautomaten neuerer Bauart (ab Mitte der 1990er Jahre) bestehen meist aus einem Industriecomputer, einer Geldeinzugseinheit, einem [[TFT]]-Bildschirm, oft ist dieser ein [[Touchscreen]] sowie einem Industriemodem zur Kommunikation mit einem Zentralcomputer (meist zur Verifiaktion diverser Daten, z. B. Kreditkarten-Daten). Die Leistungsaufnahme entspricht im Betrieb rund 200 Watt, im Standby rund 50 Watt. Beim Betriebssystem handelt es sich meist um eine [[Windows]]-Version. |
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Bisher ist keine Automaten-Software bekannt, die [[Open-Source]] wäre. |
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Die Automaten mit TFT-Bildschirm zeigen im Standby-Modus ein spezielles Bild (meist ein Willkommensbild) an, das ständig (ca. alle 30 Sekunden) etwas versetzt angezeigt wird. |
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Ein Hochfahren aus diesem Standby-Modus geschieht bei Druck auf eine Taste bzw. Druck auf den Touchscreen und macht sich derzeit noch dadurch bemerkbar, dass es einige Sekunden dauert bis der Automat die gewünschte Eingabemaske anzeigt. Bei den Touchscreenausführungen wird ein Druck auf einen nicht anklickbaren Bereich durch einen roten Punkt an der gedrückten Stelle angezeigt. |
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[[1850]] wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein „Oberkonsistorium“ errichtet. [[1866]] annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“. |
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Die Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn können innen (mit Strom) beheizt werden und sind somit bis zu -25 [[Grad Celsius]] Außentemperatur voll funktionsfähig. |
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Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des [[Landesherrliches Kirchenregiment|Landesherrlichen Kirchenregiments]]). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher [[1922]] die „Evangelische [[Kirche der Altpreußischen Union]]“. Sie wurde von Generalsuperintendenten und einem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet. |
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== Hersteller == |
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Am [[1. Oktober]] [[1934]] übersiedelte das Konsistorium der Rheinprovinz von Koblenz nach [[Düsseldorf]]. |
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Die meisten Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn sind von der [[Höft & Wessel AG]] und der [[ICA Traffic GmbH]]. Die Höft und Wessel AG aus Hannover, sowie die ICA Traffic GmbH aus Dortmund sind die Lieferanten für die neue Generation der Ticketautomaten der DB AG. Alle Automaten sollen demnächst eine Banknotenverarbeitung haben. Der Hersteller ''TNS'' (Toyo Network Systems) und dessen Dienstleister ''BSC-Europe'' (Bill Sense & Count) mit Sitz in Köln stellen etwa 90 % der Banknotenverarbeitungen der im Feld befindlichen Ticketautomaten. |
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[[1937]] wurde durch das [[Groß-Hamburg-Gesetz]] der [[Landkreis Birkenfeld]], der bisher zum Land Oldenburg gehörte, der Rheinprovinz angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes war nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von Oldenburg selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren 14 Pfarrstellen 1937 der Preußischen Provinzialkirche der Rheinprovinz an. |
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== Benutzeroberfläche/Benutzerführung == |
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Die [[Benutzeroberfläche]] ist meist eine simple, maskenbasierte Oberfläche. |
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Bei [[Touchscreen]]s findet die Dateneingabe direkt in die Masken statt, bei normalen Bildschirmen, |
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durch Eingabe über [[Entprellen|entprellte]] [[Taste]]n. |
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Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Preußischen Provinzialkirchen selbständige Landeskirchen, die [[1954]] als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „[[Evangelische Kirche der Union]]“ als eigenständige Kirche gründeten. |
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== Probleme == |
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Der Touchscreen ist wegen starker Parallaxe nur aus einer bestimmten Höhe zu bedienen. Nach der Wahl der Parameter verschwinden die Eingaben lange bevor die Verbindung rausgesucht wurde, so dass man seine Eingabe nicht kontrollieren kann, sondern einen blauen Schirm oder Werbung sieht. "Expressfahrkarte" heißt, dass man nicht nach indirekten Strecken und Rückfahrten gefragt wird. |
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Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November [[1948]] eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als „Evangelische Kirche im Rheinland“. Sie ist Mitglied der [[Union Evangelischer Kirchen|Union Evangelischer Kirchen (UEK)]], in der die Evangelische Kirche der Union aufgegangen ist, und der [[Evangelische Kirche in Deutschland|Evangelischen Kirche in Deutschland]]. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt. |
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== Leitung der Landeskirche == |
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Wegen dieser Probleme und da die Fahrkartenautomaten an sich besonders von technikunerfahrenen oder älteren Menschen als schwierig empfunden werden, sind seit Anfang 2006 in größeren Bahnhöfen der Deutschen Bahn sogenannte Automatenguides anwesend. Diese Automatenguides sind Angestellte der Deutschen Bahn und helfen Kunden bei Schwierigkeiten oder Fragen zum Fahrkartenautomat. |
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Die Leitung der Kirche liegt bei der Landessynode, die in der Regel einmal jährlich, zumeist in der zweiten Januarwoche, tagt. In der Zwischenzeit wird die Kirche von der Kirchenleitung, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Präses geleitet. |
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=== Präses === |
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An der Spitze der Evangelischen Kirche im Rheinland steht der '''[[Präses]]''', der von der '''[[Landessynode]]''' gewählt wird. Er darf bei seiner Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl - spätestens nach acht Jahren - im Amt bleiben. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode. |
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*[[Verkaufsautomat]] |
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Vor 1948 gab es drei Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzenden der Synode. |
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==Weblinks== |
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Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. Die Dienstanweisung wurde jedoch erst 1836 erlassen. Bis 1877 waren die Generalsuperintendenten in der Rheinprovinz gleichzeitig auch Leiter des Konsistoriums. Danach wurde das Amt des Konsistorialpräsidenten eingeführt. Den Präses als Vorsitzenden der Synode gab es in der Rheinprovinz ab 1835. |
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* [http://www.bahn.de/p/view/planen/vertriebswege/nta/nta_08_standortsuche.shtml Standortsuche für Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn AG] |
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* [http://www.hoeft-wessel.com/de/produkte/almex_station.htm Informationen zu den Fernverkehrsautomaten der Deutschen Bahn, beim Hersteller Höft & Wessel] |
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* [http://www.ica-traffic.de/Traffic_Fahrscheinautomaten/Fahrschein_Ticket_DUALIS_2000DB.htm Weitere Infos zu den Fahrscheinverkaufsautomaten der neuen Generation beim Hersteller und Entwickler ICA Traffic GmbH Dortmund] |
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Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments [[1918]] bildeten Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der rheinischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die rheinische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle drei bisherigen Ämter in einer Person vereinigt. Seit 1997 ist der juristische Vizepräsident Leiter des Landeskirchenamtes. |
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[[Kategorie:Bahntechnik]] |
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[[Kategorie:Elektrogerät]] |
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[[Kategorie:Deutsche Bahn AG]] |
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[[Kategorie:Verkaufsautomat]] |
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Nach 1933 versuchte der nationalsozialistische Staat eine streng hierarchische Ordnung durchzusetzen. So wurde [[1934]] [[Hermann Joseph Oberheid]] als [[Bischof]] des evangelischen Bistums Köln-Aachen installiert. Faktisch war er Ende des Jahres bereits wieder entmachtet und wirkte fortan für die [[Kirchenbewegung Deutsche Christen]] (Thüringer Richtung). |
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[[en:Ticket machine]] |
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[[fr:Distributeur automatique de titres de transport]] |
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==== Generalsuperintendenten ==== |
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[[zh:自动售票机]] |
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*[[1828]] - [[1846]]: [[Wilhelm Johann Gottfried Ross]] (von 1828-1836 provisorisch) |
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*[[1846]] - [[1850]]: [[Johann Abraham Küpper]] |
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*[[1851]] - [[1860]]: [[Georg August Ludwig Schmidtborn]] |
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*[[1860]] - [[1862]]: [[Johann Heinrich Wiesmann]] |
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*[[1862]] - [[1876]]: [[Heinrich Eberts]] |
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*[[1877]] - [[1883]]: [[Friedrich Nieden]] |
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*[[1883]] - [[1897]]: [[Wilhelm Baur]] |
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*[[1898]] - [[1911]]: [[Valentin Umbeck]] |
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*[[1911]] - [[1912]]: [[Christian Rogge]] |
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*[[1913]] - [[1928]]: [[Karl Viktor Klingemann]] |
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*[[1928]] - [[1948]]: [[Emil Ernst Stoltenhoff]] |
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Danach übernahm der Präses das geistliche Amt der Landeskirche. |
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==== Präsides ==== |
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[[Bild:praeses_Schneider.jpg|thumb|170px|Präses Nikolaus Schneider]] |
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Vor 1948 gab es bereits einen Präses, der jedoch lediglich der Vorsitzende der Landessynode war. |
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*[[1948]] - [[1957]]: [[Heinrich Held (Theologe)|Heinrich Karl Ewald Held]] |
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*[[1958]] - [[1971]]: [[Joachim Beckmann| Joachim Wilhelm Beckmann]] |
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*[[1971]] - [[1981]]: [[Karl Immer (Präses)|Karl Immer]] |
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*[[1981]] - [[1989]]: [[Gerhard Brandt]] |
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*[[1989]] - [[1996]]: [[Peter Beier]] |
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*[[1996]] - [[1997]]: [[Hans Ulrich Stephan]], Oberkirchenrat und amtierender Präses |
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*[[1997]] - [[2003]]: [[Manfred Kock]] |
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*[[2003]] - heute: [[Nikolaus Schneider]] |
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=== Landessynode === |
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Das Beschlussgremium der Landeskirche ist die '''[[Landessynode]]'''. Deren Mitglieder, die Landessynodalen, werden auf vier Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Landessynode ist vergleichbar der von politischen Parlamenten. Bis 1975 tagte sie in [[Bad Godesberg]], seither in [[Bad Neuenahr-Ahrweiler]]. Vorsitzender der Synode ist der '''Präses'''. |
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*[[1835]] - [[1846]]: [[Franz Friedrich Gräber]] |
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*[[1847]] - [[1851]]: [[Georg August Ludwig Schmidtborn]] |
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*[[1853]] - [[1860]]: [[Johann Heinrich Wiesmann]] |
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*[[1862]] - [[1864]]: [[Johann Karl Friedrich Maaß]] |
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*[[1865]] - [[1877]]: [[Friedrich Nieden]] |
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*[[1877]] - [[1888]]: [[Stephan Friedrich Evertsbusch]] |
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*[[1890]] - [[1893]]: [[Karl Wilhelm Ferdinand Kirschstein]] |
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*[[1893]] - [[1898]]: [[Valentin Umbeck]] |
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*[[1899]] - [[1905]]: [[Friedrich Wilhelm Schürmann]] |
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*[[1908]] - [[1912]]: [[Albert Hackenberg]] |
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*[[1914]] - [[1917]]: [[Georg Hafner]] |
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*[[1919]] - [[1932]]: [[Friedrich Walter Paul Wolff]] |
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*[[1932]] - [[1934]]: [[Friedrich Schäfer]] |
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*[[1934]] - [[1935]]: [[Paul Humburg]] |
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*[[1935]] - [[1948]]: [[Friedrich Horn]] |
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Nach 1948 wurde der Präses gleichzeitig leitender Geistlicher sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium). |
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== Verwaltung der Landeskirche == |
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=== Konsistorium === |
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==== Konsistorialpräsidenten ==== |
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Das Amt wurde erst 1877 eingeführt. Zuvor leitete der jeweilige Generalsuperintendent das Konsistorium. Nach 1949 wurde das Amt vom Präses übernommen. |
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*[[1877]] - [[1892]]: [[Karl Snethlage]] |
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*[[1892]] - [[1905]]: [[Eduard Grundschöttel]] |
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*[[1905]] - [[1911]]: [[Albert Peter]] |
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*[[1911]] - [[1920]]: [[Gisbert Groos]] |
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*[[1920]] - [[1937]]: [[Johann Freiherr von der Goltz]] |
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*[[1937]] - [[1946]]: [[Walter Koch]] |
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*[[1945]] - [[1949]]: [[Joachim Beckmann]] (Vorsitzender der vorläufigen Leitung der Kirche) |
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=== Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie === |
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Der '''Präses''' hat seinen Amtssitz in Düsseldorf. Er ist Vorsitzender der auf acht Jahre gewählten '''Kirchenleitung''' („Regierung“ der Kirche), wobei die Hälfte der Mitglieder alle vier Jahre neu gewählt wird. Der Kirchenleitung gehören neben dem Präses selbst noch 15 weitere Mitglieder (sechs hauptamtliche und neun nebenamtliche) an. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören. |
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Sie alle arbeiten im Landeskirchenamt (früher Konsistorium), der Verwaltungsbehörde der Landeskirche. |
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In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: <br/> |
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Die Basis bilden die '''[[Kirchengemeinde]]n''' als [[Körperschaft des öffentlichen Rechts|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] mit einem gewählten Leitungsgremium, dem [[Presbyterium]]. Deren ehrenamtliche Mitglieder heißen „[[Presbyter]]“ bzw. „[[Presbyter|Presbyterinnen]]“. Dem Presbyterium gehören außerdem die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an. |
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Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen '''Kirchenkreis''' ''(in der allgemeinen Verwaltung einem [[Landkreis|Kreis]] vergleichbar)'', der ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Er wird von der Kreissynode geleitet, die in der Regel einmal jährlich tagt, deren Mitglieder von den Presbyterien der Kirchengemeinden entsandt werden. In der Zwischenzeit wird der Kirchenkreis vom Kreissynodalvorstand, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Superintendenten geleitet. |
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Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche ''(in der allgemeinen Verwaltung einem [[Bundesland (Deutschland)|Bundesland]] vergleichbar)''. Eine Mittelinstanz ''(in der allgemeinen Verwaltung einem [[Regierungsbezirk]] vergleichbar)'' gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland nicht. |
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=== Die 44 Kirchenkreise === |
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*Aachen |
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*Altenkirchen |
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*An der Agger (''Sitz in Gummersbach)'' |
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*An der Ruhr (''Sitz in Mülheim an der Ruhr'') |
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*An Nahe und Glan (''Sitz in Bad Kreuznach'') |
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*An Sieg und Rhein (''Sitz in Siegburg'') |
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*Bad Godesberg-Voreifel (''Sitz in Bonn'') |
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*Birkenfeld |
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*Bonn |
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*Braunfels (''Sitz in Wetzlar'') |
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*Dinslaken |
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*Duisburg (''am [[1. Juli]] [[2004]] entstanden durch Vereinigung der Kirchenkreise DU-Nord und DU-Süd'') |
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*Düsseldorf-Mettmann |
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*Düsseldorf-Nord |
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*Düsseldorf-Ost |
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*Düsseldorf-Süd |
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*Essen-Mitte |
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*Essen-Nord |
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*Essen-Süd |
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*Gladbach-Neuss (''Sitz in Mönchengladbach'') |
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*Jülich |
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*[[Kleve]] (''Sitz in [[Goch]]'') |
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*Koblenz |
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*Köln-Mitte |
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*Köln-Nord |
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*Köln-Rechtsrheinisch |
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*Köln-Süd |
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*[[Krefeld]]-[[Viersen]] (''Sitz in Krefeld'') |
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*[[Lennep]] |
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*Leverkusen |
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*Moers |
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*Niederberg (''Sitz in Velbert'') |
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*[[Oberhausen]] |
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| width="25%" valign="top" | |
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*[[Ottweiler]] |
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*[[Saarbrücken]] |
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*Simmern-Trarbach (''Sitz in Kirchberg'') |
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*Solingen |
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*[[St. Wendel]] |
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*Trier |
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*[[Völklingen]] |
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*Wesel |
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*Wetzlar |
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*Wied (''Sitz in Neuwied'') |
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*Wuppertal (''am 1. Januar 2005 entstanden durch Vereinigung der Kirchenkreise Barmen und Elberfeld'') |
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|} |
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=== Kirchengemeinden === |
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Die '''44 Kirchenkreise''' bestehen aus '''798 [[Kirchengemeinde|Kirchengemeinden]]'''. Diese Zahl war zur Zeit der Gründung der Kirchengemeinden geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, weil meist in den Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden größer geworden waren und man gezwungen war, sie zu teilen. |
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== Gesangbücher == |
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Die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern: |
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*'''Evangelisches Gesang-Buch'''; herausgegeben nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft Mark, Elberfeld, 1834 |
|||
*'''Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen''', Dortmund, 1883 |
|||
*'''Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen''' (mit dem Stammteil "Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses"), Dortmund, 1929 |
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*'''Evangelisches Kirchengesangbuch''', Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a., 1969 |
|||
*'''[[Evangelisches Gesangbuch]]''', Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn, 1996 |
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== Weblinks == |
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* [http://www.ekir.de/ Offizielle Webseite] |
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==Quellen== |
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<references/> |
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{{Navigationsleiste Gliedkirchen der EKD}} |
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[[Kategorie:Unierte Kirche (evangelisch)]] |
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Version vom 23. Januar 2007, 00:48 Uhr
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Basisdaten | |
Fläche: | 12.704 km² |
Leitender Geistlicher: | Präses Nikolaus Schneider |
Mitgliedschaft: | UEK |
Kirchenkreise: | 44 |
Kirchengemeinden: | 797 |
Gemeindeglieder: | 2.936.702 (31. Dezember 2005[1]) |
Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
23,6 % |
Anschrift: | Hans-Böckler-Str. 7 40476 Düsseldorf |
Offizielle Website: | www.ekir.de/ |
E-Mail-Adresse: | pressestelle@ekir.de |
Die Evangelische Kirche im Rheinland mit Sitz in Düsseldorf ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat ca. 2,94 Millionen Gemeindemitglieder (Stand: Januar 2007) in 798 Kirchengemeinden. Sie ist damit nach der Hannoverschen Landeskirche die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Bonn-Bad Godesberg (früher in Mülheim an der Ruhr).
Gebiet der Landeskirche
Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet der früheren preußischen Rheinprovinz innerhalb der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Nach Auflösung des Staates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Rheinprovinz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf. Die östliche Exklave der Rheinprovinz (Raum Wetzlar) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt worden, kam somit 1945 zum Bundesland Hessen, gehört jedoch kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in vier Bundesländern:
- in Nordrhein-Westfalen die Regierungsbezirke Düsseldorf (mit Ausnahme des Velberter Ortsteils Nierenhof) und Köln ganz, aus dem Regierungsbezirk Münster den Dorstener Stadtteil Hardt und die Isselburger Stadtteile Anholt, Vehlingen und Isselburg sowie aus dem Regierungsbezirk Arnsberg den Neunkirchener Stadtteil Struthütten.
- in Rheinland-Pfalz die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier mit Ausnahme der Landkreise Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis, der Gemeinden Mudersbach, Brachbach, Berod und des Bendorfer Stadtteils Stromberg. Im Bereich der Landkreise Bad Kreuznach sowie aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz die Landkreise Kusel und Mainz-Bingen gehören die in der Regel die Orte, die sich auf dem linken Ufer des Glan bzw. der Nahe befinden und in der Stadt Bad Kreuznach der eigentliche Stadtbereich zur rheinischen Landeskirche.
- im Saarland die Kreise Merzig-Wadern, Neunkirchen und Saarlouis ganz, der Stadtverband Saarbrücken mit Ausnahme des 1974 eingemeindeten Stadtteils Ensheim und des Sulzbacher Stadtteils Schnappach, der Landkreis Sankt Wendel mit Ausnahme der St. Wendeler Stadtteile Niederkirchen, Hoof, Osterbrücken, Bubach, Saal und Marth sowie im Saarpfalz-Kreis der St. Ingberter Ortsteil Rentrisch.
- in Hessen die östliche Exklave mit den Kirchenkreisen Braunfels und Wetzlar aus Teilen des Lahn-Dill-Kreises und des Landkreises Gießen.
Geschichte
Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln und Trier sowie die Grafen bzw. Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, Jülich, Kleve und Berg. Letztere sowie einige kleinere Herrschaften führten schon sehr früh die Reformation ein, wohingegen die Kurfürstentümer Köln und Trier katholisch blieben. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 konnte Preußen erhebliche, vor allem auch katholische Gebiete hinzugewinnen. Aus dem gesamten Gebiet wurden nach dem Wiener Kongress 1815 die beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg (Hauptstadt Köln) und Großherzogtum Niederrhein (Hauptstadt Koblenz) gebildet, die 1822 zur Rheinprovinz (Hauptstadt Koblenz) vereinigt wurden.
In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium gebildet, das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde. Am 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz ein Oberkonsistorium eingerichtet. „Oberhaupt der Kirche“ bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Im Rheinland gab es anfangs zunächst zwei Provinzialkirchenbehörden (in Köln und Koblenz). Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden, errichtete man vier Jahre später, am 16. Februar 1826 auch eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von Sachsen-Coburg und Gotha an Preußen übergeben und auch kirchlich eingegliedert.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein „Oberkonsistorium“ errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“. Sie wurde von Generalsuperintendenten und einem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Am 1. Oktober 1934 übersiedelte das Konsistorium der Rheinprovinz von Koblenz nach Düsseldorf.
1937 wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landkreis Birkenfeld, der bisher zum Land Oldenburg gehörte, der Rheinprovinz angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes war nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von Oldenburg selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren 14 Pfarrstellen 1937 der Preußischen Provinzialkirche der Rheinprovinz an.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Preußischen Provinzialkirchen selbständige Landeskirchen, die 1954 als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche gründeten.
Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November 1948 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als „Evangelische Kirche im Rheinland“. Sie ist Mitglied der Union Evangelischer Kirchen (UEK), in der die Evangelische Kirche der Union aufgegangen ist, und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt.
Leitung der Landeskirche
Die Leitung der Kirche liegt bei der Landessynode, die in der Regel einmal jährlich, zumeist in der zweiten Januarwoche, tagt. In der Zwischenzeit wird die Kirche von der Kirchenleitung, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Präses geleitet.
Präses
An der Spitze der Evangelischen Kirche im Rheinland steht der Präses, der von der Landessynode gewählt wird. Er darf bei seiner Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl - spätestens nach acht Jahren - im Amt bleiben. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.
Vor 1948 gab es drei Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzenden der Synode.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. Die Dienstanweisung wurde jedoch erst 1836 erlassen. Bis 1877 waren die Generalsuperintendenten in der Rheinprovinz gleichzeitig auch Leiter des Konsistoriums. Danach wurde das Amt des Konsistorialpräsidenten eingeführt. Den Präses als Vorsitzenden der Synode gab es in der Rheinprovinz ab 1835.
Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der rheinischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die rheinische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle drei bisherigen Ämter in einer Person vereinigt. Seit 1997 ist der juristische Vizepräsident Leiter des Landeskirchenamtes.
Nach 1933 versuchte der nationalsozialistische Staat eine streng hierarchische Ordnung durchzusetzen. So wurde 1934 Hermann Joseph Oberheid als Bischof des evangelischen Bistums Köln-Aachen installiert. Faktisch war er Ende des Jahres bereits wieder entmachtet und wirkte fortan für die Kirchenbewegung Deutsche Christen (Thüringer Richtung).
Generalsuperintendenten
- 1828 - 1846: Wilhelm Johann Gottfried Ross (von 1828-1836 provisorisch)
- 1846 - 1850: Johann Abraham Küpper
- 1851 - 1860: Georg August Ludwig Schmidtborn
- 1860 - 1862: Johann Heinrich Wiesmann
- 1862 - 1876: Heinrich Eberts
- 1877 - 1883: Friedrich Nieden
- 1883 - 1897: Wilhelm Baur
- 1898 - 1911: Valentin Umbeck
- 1911 - 1912: Christian Rogge
- 1913 - 1928: Karl Viktor Klingemann
- 1928 - 1948: Emil Ernst Stoltenhoff
Danach übernahm der Präses das geistliche Amt der Landeskirche.
Präsides

Vor 1948 gab es bereits einen Präses, der jedoch lediglich der Vorsitzende der Landessynode war.
- 1948 - 1957: Heinrich Karl Ewald Held
- 1958 - 1971: Joachim Wilhelm Beckmann
- 1971 - 1981: Karl Immer
- 1981 - 1989: Gerhard Brandt
- 1989 - 1996: Peter Beier
- 1996 - 1997: Hans Ulrich Stephan, Oberkirchenrat und amtierender Präses
- 1997 - 2003: Manfred Kock
- 2003 - heute: Nikolaus Schneider
Landessynode
Das Beschlussgremium der Landeskirche ist die Landessynode. Deren Mitglieder, die Landessynodalen, werden auf vier Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Landessynode ist vergleichbar der von politischen Parlamenten. Bis 1975 tagte sie in Bad Godesberg, seither in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vorsitzender der Synode ist der Präses.
- 1835 - 1846: Franz Friedrich Gräber
- 1847 - 1851: Georg August Ludwig Schmidtborn
- 1853 - 1860: Johann Heinrich Wiesmann
- 1862 - 1864: Johann Karl Friedrich Maaß
- 1865 - 1877: Friedrich Nieden
- 1877 - 1888: Stephan Friedrich Evertsbusch
- 1890 - 1893: Karl Wilhelm Ferdinand Kirschstein
- 1893 - 1898: Valentin Umbeck
- 1899 - 1905: Friedrich Wilhelm Schürmann
- 1908 - 1912: Albert Hackenberg
- 1914 - 1917: Georg Hafner
- 1919 - 1932: Friedrich Walter Paul Wolff
- 1932 - 1934: Friedrich Schäfer
- 1934 - 1935: Paul Humburg
- 1935 - 1948: Friedrich Horn
Nach 1948 wurde der Präses gleichzeitig leitender Geistlicher sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium).
Verwaltung der Landeskirche
Konsistorium
Konsistorialpräsidenten
Das Amt wurde erst 1877 eingeführt. Zuvor leitete der jeweilige Generalsuperintendent das Konsistorium. Nach 1949 wurde das Amt vom Präses übernommen.
- 1877 - 1892: Karl Snethlage
- 1892 - 1905: Eduard Grundschöttel
- 1905 - 1911: Albert Peter
- 1911 - 1920: Gisbert Groos
- 1920 - 1937: Johann Freiherr von der Goltz
- 1937 - 1946: Walter Koch
- 1945 - 1949: Joachim Beckmann (Vorsitzender der vorläufigen Leitung der Kirche)
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Präses hat seinen Amtssitz in Düsseldorf. Er ist Vorsitzender der auf acht Jahre gewählten Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche), wobei die Hälfte der Mitglieder alle vier Jahre neu gewählt wird. Der Kirchenleitung gehören neben dem Präses selbst noch 15 weitere Mitglieder (sechs hauptamtliche und neun nebenamtliche) an. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören.
Sie alle arbeiten im Landeskirchenamt (früher Konsistorium), der Verwaltungsbehörde der Landeskirche.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Die Basis bilden die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem gewählten Leitungsgremium, dem Presbyterium. Deren ehrenamtliche Mitglieder heißen „Presbyter“ bzw. „Presbyterinnen“. Dem Presbyterium gehören außerdem die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Kreis vergleichbar), der ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Er wird von der Kreissynode geleitet, die in der Regel einmal jährlich tagt, deren Mitglieder von den Presbyterien der Kirchengemeinden entsandt werden. In der Zwischenzeit wird der Kirchenkreis vom Kreissynodalvorstand, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Superintendenten geleitet.
Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung einem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland nicht.
Die 44 Kirchenkreise
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Kirchengemeinden
Die 44 Kirchenkreise bestehen aus 798 Kirchengemeinden. Diese Zahl war zur Zeit der Gründung der Kirchengemeinden geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, weil meist in den Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden größer geworden waren und man gezwungen war, sie zu teilen.
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
- Evangelisches Gesang-Buch; herausgegeben nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft Mark, Elberfeld, 1834
- Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen, Dortmund, 1883
- Evangelisches Gesangbuch für Rheinland und Westfalen (mit dem Stammteil "Lieder des Deutschen Evangelischen Gesangbuches nach den Beschlüssen des Deutschen Evang. Kirchenausschusses"), Dortmund, 1929
- Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe; Bielefeld u.a., 1969
- Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche, in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg; Gütersloh/Bielefeld/Neukirchen-Vluyn, 1996