Feme und Straßenlauf: Unterschied zwischen den Seiten
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Hedd (Diskussion | Beiträge) mit amtlich vermessen stimmt nicht mehr, nach DLV Richtlinien nur (noch) DLV eigene Vermesser, keine amtlichen, siehe Quellenlink im Text |
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Der '''Straßenlauf''' ist eine Disziplin der [[Leichtathletik]] bzw. des [[Laufsport]]es und wird definiert als ein [[Langstreckenlauf]], der nicht auf einer [[Kampfbahn|Bahn]] stattfindet, sondern auf einer abgemessenen Strecke außerhalb eines Stadions. Wie der Name sagt, wird dabei vorwiegend auf asphaltiertem Untergrund gelaufen (ansonsten spricht man von [[Crosslauf|Cross-]] oder ''Waldläufen''). |
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'''Feme''', Veme: der Begriff wird vor allem für die Gerichtsbarkeit der Femegerichte und die von diesen verhängte Strafe verwendet. Bezeichnungen der [[Gericht]]e: Femgericht, Femegericht, ''vemedinc'' sowie "Freigericht" oder "Freistuhl" (seltener: Vehmgericht, Fehmgericht, Vehmic Gerichte, Vehm oder die heilige Vehme). |
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[[Image:League of the Holy Court.JPG|thumb|200px|Ein Femegericht auf einem alten Bild]] |
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==Herkunft des Begriffs== |
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Das Wort „Feme“ ist seit dem [[13. Jahrhundert]] sicher belegt. Es soll sich um ein [[Mittelniederdeutsche Sprache|mittelniederdeutsches]] Wort mit der ursprünglichen Bedeutung „Vereinigung, Bund, namentlich Bund der zum gleichen Gericht gehörenden Freien“ handeln. Zugleich wird es auch als Bezeichnung für den [[Landfrieden|Landfrieden]] verwendet. Nach einer anderen Auffassung soll „Feme“ ein Wort für „[[Strafe]]“ gewesen sein. |
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Im Sinne des [[Deutscher Leichtathletik-Verband|Deutschen Leichtathletik-Verband]] (DLV) grenzt sich der Straßenlauf zusätzlich zum [[Volkslauf]] ab, und zwar durch enger gefasste Teilnahmevoraussetzungen (Besitz eines Startpasses, keine vom Verband ausgesprochene Sperre), eine von einem DLV- akkreditierten Vermesser vermessene Strecke und die Anmeldung der Veranstaltung beim DLV als Straßenlauf[http://www.hlv.de/BREITENSPORT/VOLKSLAUF/strassenlauf.html]. Reine Straßenläufe werden wegen des erhöhten Aufwandes und der geringeren Teilnehmerzahl seltener veranstaltet als Volksläufe und sind meistens sportlich hochklassige Veranstaltungen (Meisterschaften, internationale Wettkämpfe). Häufiger anzutreffen ist dagegen ein kombinierter ''Volks- und Straßenlauf''. |
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Im späten Mittelalter entwickeln sich folgende mit "veme" zusammengesetzte Begriffe mit Bezug zur [[Strafvollstreckung]]: ''vemer'', ''vememeister'' als Umschreibung für den Nachrichter oder [[Henker]], ''vemen'' für verurteilen, strafen, ''vemestat'' für Richtstätte. |
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== Standardstrecken == |
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==Zeitliche und örtliche Zuordnung, sachliche Zuständigkeit== |
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[[Image:Femebrief 1489.JPG|thumb|200px|Femebrief von 1489]] |
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Belege zu Femegerichten finden sich vor allem im späten Mittelalter (14. und 15. Jahrhundert) im niederdeutschen Sprachgebiet. Einzelne weitere Belege gibt es aus den angrenzenden Jahrhunderten (13. und 16. Jahrhundert), vereinzelt bis 18. Jahrhundert, außerdem aus einigen mitteldeutschen Gebieten wie der [[Oberlausitz]] und [[Schlesien]]. Sachlich waren die Femegerichte meist für schwere Gewalttaten, wie Tötungen, Raub und Brandstiftung zuständig und leitet seine rechtl. Ursprünge aus dem sächsisch, germanischen Rechtskreis und seinen Traditionen her. |
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Ursprünglich war der sachliche Zuständigkeitsbereich auf "handhafte Tat" beschränkt. Dies bedeutet, dass ein Täter, der inflagranti erwischt wurde, unverzüglich zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Die Ursprünge hierfür liegen im sächsisch-germanischen Recht und stand den Freien zu. Der Anspruch der sachlichen Zuständigkeit erweiterte sich auf Betreiben der Mitglieder der Freigerichte, nicht zuletzt der Freischöffen, die über das ganze Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation verstreut waren, solange es dagegen keinen Widerspruch gab. Dies war auch deshalb möglich, da die Freigerichte mit zunehmender Kompetenzerweiterung auch die germanische Tradition der finanziellen Ablöse der Schuld wiederbelebten. Es war nicht zwingend bei allen Delikten eine Verurteilung mit dem Tod des Verurteilten verbunden, die Femeschuld konnte auch finanziell abgegolten werden, so z.B. wenn ganze Städte verfemt wurden (siehe hierzu beispielhaft aus der Spätzeit der Feme den [[Imhoffprozeß]] und die freie [[Reichsstadt]] [[Nürnberg]], oder auch [[Basel]]). Insbesondere bei Kauf- und Erbschaftssachen stand eine finanzielle Abgeltung im Vordergrund. |
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Die [[International Association of Athletics Federations]] (IAAF) führt Rekordlisten über 10 km, 15 km, 20 km, [[Halbmarathon]] (21,097 km), 25 km, 30 km, [[Marathonlauf|Marathon]] (42,195 km) und 100 km. |
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Rechtsmittel gegen ein Urteil der Freigerichte nach heutigem Rechtsverständnis war nicht möglich. Es handelte sich um einen Rechtszug mit nur einer Instanz. |
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Es gab in beschränktem Umfang die Möglichkeit gegen Formfehler vorzugehen; es gibt eine Reihe von Beispielen, in denen erfolgreich gegen eine fehlerhafte Ladung vorgegangen wurde. |
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Ein Erscheinen aufgrund einer fehlerhaften Ladung vor Gericht heilte diesen Fehler und das Verfahren nahm seinen Lauf. |
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Weitere beliebte Distanzen sind 5 km, 10 [[Meile]]n (16,1 km) und 50 km. |
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==Feme im mittelalterlichen Westfalen== |
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Häufig wird die Feme schlechthin mit [[Westfalen|westfälischen]] Femegerichten gleichgesetzt. Diese waren in der Tat die rechtshistorisch bedeutendsten Femegerichte und wiesen gegenüber den Femegerichten in Ost- und Mitteldeutschland (siehe unten) Besonderheiten auf: |
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== Rekorde == |
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Die westfälische Feme entwickelte sich im 13. und 14. Jahrhundert aus der Gerichtsbarkeit der westfälischen [[Freigericht|Freigerichte]]. Diese waren die Gerichte westfälischer Freigrafschaften in der Nachfolge alter [[Graf|gräflicher]] und [[Vogt|vogteigerichtlicher]] Zuständigkeit. Der Hauptsitz aller Femegerichte für Westfalen lag in Dortmund. |
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(Stand Januar 2007) |
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Sonderelemente der Feme gegenüber dem allgemeinen Freigericht ergaben sich aufgrund von Einwirkungen der Landfrieden, aufgrund der speziellen Zuständigkeit für schwere Straftaten abgeleitet aus der alten Rechtspraxis der "Handhaften Tat" und durch Übernahme von Elementen eines [[Notgericht|Notgerichts]]. Gegen den Verurteilten wurde auf Hinrichtung durch [[Erhängen]] erkannt. Diese Strafe konnte sofort vollstreckt werden, gegebenenfalls sofort nach (späterer) Ergreifung des Betroffenen. Hier ist jedoch zu unterscheiden zwischen Hängen und Henken. Henken war durchwegs hoheitlich und führte zwangsläufig zum Tode. Hängen hatte dies nicht zwingend zur Folge; bei der Vollstreckung der Handhaften Tat, wurde der Delinquent "aufgehängt" (nicht zwingend am Hals "bis zum Eintritt des Todes", sondern vielmehr wurde er "gebunden aufgehängt" (siehe hierzu alte Darstellungen z.B. im Sachsenspiegel und mittelalterliche Darstellungen der Prangerung), der Delinquent wurde nach einer festgesetzten Zeit (drei Tage), in der er auch von Angehörigen versorgt werden konnte, wieder noch lebend abgehängt (sofern er diese Strafeprangerung überlebt hatte). |
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Kam ein geladener Beschuldigter nicht zum Prozess, konnte er in Abwesenheit verurteilt werden. Er musste dann ohne Mitteilung des Urteils jederzeit mit der Vollstreckung rechnen. Weiterhin hatte die Feme Elemente eines [[Geheimprozess]]es, häufig (in der Spätzeit sogar fast ausschließlich) waren die Femegerichte heimliche Gerichte. Ein Femegericht war mit einem Freigrafen und sieben [[Freischöffe]]n besetzt. Alle hatten den Schöffeneid abgelegt. Der Bewerber um das Freischöffenamt musste "echt, recht und frei" sein und es bedurfte der Bürgschaft von 2 Schöffen. |
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=== Weltrekorde der IAAF === |
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Der besondere Erfolg der westfälischen Feme im ganzen Reich ergab sich aus dem überörtlichen Anspruch westfälischer Femegerichte. Ihre Vorladungen wurden - anders als die anderer deutscher Gerichte - zeitweise in fast den gesamten deutschen Sprachraum ausgesendet, und aus fast dem ganzen Reich fanden sich Kläger in Westfalen ein. Diese Kläger mussten Mitglieder des Freischöffenstandes sein. Im frühen [[15. Jahrhundert]] wurde der Anspruch auf überörtliche sog. „interterritoriale [[Jurisdiktion]]“ in vielen Fällen durchgesetzt und fand schließlich im Frankfurter [[Reichsabschied]] von [[1442]] eine - freilich vorsichtige und begrenzte - reichsgesetzliche Anerkennung. |
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''Männer:'' |
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Als Rechtsgrund dieses überregionalen Anspruchs wird vermutet, dass die westfälischen Freigerichte als nahezu einzige Gerichte im Reich an der sog. unmittelbaren [[Bannleihe]] durch den König festgehalten hatten. Die Freigerichte führten ihren Kompetenzanspruch auf eine Belehnung durch Karl den Großen zurück (Strittig). |
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* 10 km: 27:02, [[Haile Gebrselassie]] ([[Äthiopien|ETH]]), 11. Dezember 2002, [[Doha]] |
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[[1422]] war dem Erzbischof von Köln das Aufsichtsrecht über alle freigräflichen Handlungen verliehen worden. Man geht allerdings davon aus, dass er es kaum wirksam durchsetzen konnte. In der Spätzeit der Feme im [[15. Jahrhundert]] wollten die Femegerichte ihre Kompetenz immer mehr ausdehnen, also nicht mehr nur über schwere Gewalttaten urteilen, sondern über alle denkbaren Streitgegenstände, soweit den örtlich eigentlich zuständigen Gerichten Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung angelastet wurde. [[1431]] wurde gar König [[Sigismund (HRR)|Sigismund]] vor ein Femegericht geladen und einige Jahre später Kaiser [[Friedrich III. (HRR)| Friedrich III.]] |
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* 15 km: 41:29, [[Felix Limo]], ([[Kenia|KEN]]), 11. November 2001, [[Nijmegen]] |
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* 20 km: 55:48, Haile Gebrselassie (ETH), 15. Januar 2006, [[Phoenix (Arizona)|Phoenix]] |
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* Halbmarathon: 58:55, Haile Gebrselassie (ETH), 15. Januar 2006, Phoenix |
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* 25 km: 1:12:45, [[Paul Malakwen Kosgei]] (KEN), 9. Mai. 2004, [[Run Berlin|Berlin]] |
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* 30 km: 1:28:00, [[Takayuki Matsumiya]] ([[Japan|JPN]]), 27. Februar 2005, [[Kumamoto]] |
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* Marathon: 2:04:55, [[Paul Tergat]] (KEN), 28. September 2003, [[Berlin-Marathon|Berlin]] |
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* 100 km: 6:13:33, [[Takahiro Sunada]] (JPN), 21. Juni 1998, [[Kitami]] |
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''Frauen:'' |
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Viele Fürsten selbst waren jedoch Mitglieder der Feme, wie etwa Kaiser Sigmund, die Kurfürsten Friedrich der I. und II. von Brandenburg, die sächsischen Kurfürsten Friedrich der I. und II., Herzog Wilhelm III. von Sachsen, die Herzöge Heinrich der Reiche und Wilhelm II. von Bayern, der Landgraf Ludwig II. von Hessen, der Herzog Wilhelm I. von Braunschweig, die Pfalzgrafen Ludwig II., Johann und Otto und andere. |
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* 10 km: 30:21, [[Paula Radcliffe]] ([[Vereinigtes Königreich|GBR]]), 23. Februar 2003, [[San Juan (Puerto Rico)|San Juan]] |
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==Feme in Ost- und Mitteldeutschland== |
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* 15 km: 46:55, [[Kayoko Fukushi]] (JPN), 5. Februar 2006, [[Marugame]] |
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In Ost- und Mitteldeutschland waren die Femegerichte obrigkeitlich eingesetzte Sondergerichte zum Schutz des Landfriedens. Die meisten Gerichte entstanden im 14. Jahrhundert. Der Begriff Feme bezeichnet hier meist den Landfrieden, gelegentlich auch das Femegericht. Bereits im 15. Jahrhundert übernimmt hier nach und nach die ordentliche Gerichtsbarkeit die Funktion der Femegerichte. Im 16. Jahrhundert sind die Femegerichte fast völlig verschwunden. |
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* 20 km: 1:03:21, [[Lornah Kiplagat]] ([[Niederlande|NED]]), 8. Oktober 2006, [[Debrecen]] |
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* Halbmarathon: 1:06:44, [[Elana Meyer]] ([[Südafrika|RSA]]), 15. Januar 1999, [[Tokio]] |
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* 25 km: 1:22:13, [[Mizuki Noguchi]] (JPN), 25. September, [[Berlin-Marathon|Berlin]] |
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* 30 km: 1:38:49, Mizuki Noguchi (JPN), 25. September, Berlin |
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* Marathon: 2:15:25, Paula Radcliffe (GBR), 13. April 2003, [[London-Marathon|London]] |
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* 100 km: 6:33:11, [[Tomoe Abe]] (JPN), 25. Juni 2000, Kitami |
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Die strengere Kriterien anlegende ''Association of Road Racing Statisticians'' weicht in folgenden Punkten von dieser Liste ab: |
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==Rückgang und Ende der Feme== |
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Die Zahl der Freischöffen in Deutschland zum Höhepunkt der Feme wird auf 15.000-30.000 geschätzt. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts geht der Einfluss der Femegerichte deutlich zurück und wird schließlich fast völlig ausgeschaltet. Dieser Prozess ist Mitte des 16. Jahrhunderts weitgehend abgeschlossen. |
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''Männer:'' |
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Die Forschung führt den Rückgang der Feme auf ein Bündel einander ergänzender unterschiedlicher Ursachen zurück: Enttäuschung vieler Kläger über zu langsame Verfahren, Probleme bei Vollstreckung der Urteile, Abwehrversuche der von Femeklagen betroffenen Territorien (u. a. Unterbindung des Rechtszugs nach Westfalen, Anstrengung von Gegenprozessen gegen Femekläger und Femegericht), Missbräuche der Feme durch unehrenhafte Elemente (Käuflichkeit, Korruption, willkürliche Entscheidungen), Zuständigkeitswirrwarr im Femewesen, fehlende Kodifizierung des Femerechts, Rivalitäten der Femegerichte untereinander, nach 1450 auch mangelnde Unterstützung durch Kaiser und Reich, Ende des 15. Jahrhunderts schließlich die Ausrufung eines allgemeinen Landfriedens und Schaffung einer Reichsgerichtsbarkeit ([[Reichskammergericht]]). |
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Nichtzuletzt hatten die Freigerichte regelmäßig die Oberhoheit des Königs/Kaisers für reichsweite Rechtsprechung in Abrede gestellt und waren somit für die höchste Autorität des Reiches für eine reichsweite Rechtsausübung nicht mehr akzeptabel. |
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* 10 km: 27:18, [[Sammy Kipketer]] (KEN), 8 April 2001, [[Brunssum]] |
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Mancherorts bestanden westfälische Femegerichte allerdings bis ins 18. Jahrhundert hinein fort. Dort, wo sie existierten, waren sie aber nun auf eine örtlich begrenzte Gerichtsbarkeit in Bagatellangelegenheiten beschränkt. Der letzte amtierende Freigraf verstarb 1848 bei Dortmund. |
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* 20 km: 56:01, [[Zersenay Tadesse]] ([[Eritrea|ERI]]), 8. Oktober 2006, Debrecen |
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Die Femegerichte wurden mit der napoleonischen Rechtsreform entmachtet und aufgehoben. |
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* Halbmarathon: 59:07, Paul Malakwen Kosgei (KEN), 2. April 2006, [[Berliner Halbmarathon|Berlin]] |
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* 100 km: 6:15:30, [[Jean-Paul Praet]] ([[Belgien|BEL]]), 24. Juni 1989, [[Torhout]] |
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==20. Jahrhundert und Gegenwart== |
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In der gegenwärtigen Rechtssprache spielt der Begriff der Feme keine Rolle mehr, es gibt nicht einmal einen entsprechenden speziellen Straftatbestand. Allerdings ist die Ausführung einer staatlich nicht legitimierten Privatjustiz ohnehin nach allgemeinen Strafrechtsnormen zu verfolgen. Ausnahmegerichte, auch staatliche Ausnahmegerichte, sind grundsätzlich unzulässig. Es gilt die Garantie des gesetzlichen Richters (in Deutschland Art. 101 I [[Grundgesetz|GG]]). Die gerichtliche Verfolgung von Straftaten obliegt allein dem Staat und seinen dafür bestellten örtlich zuständigen Organen, in der Regel aufgrund staatlicher Ermittlungen, in Ausnahmefällen aufgrund von [[Privatklage]]. Dieses Verfolgungsmonopol ist aus dem staatlichen [[Gewaltmonopol]] und auch aus rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien wie dem Grundsatz „[[nulla poena sine lege]]“ (keine Strafe ohne Gesetz, in Deutschland Art. 103 II [[Grundgesetz|GG]]; §§ 1, 2 I [[Strafgesetzbuch|StGB]]) ableitbar. |
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* 15 km: 46:57, Elana Meyer (RSA), 2. November 1991, [[Kapstadt]] |
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Dennoch gab es im Laufe des 20. Jahrhunderts verschiedene nicht gesetzlich legitimierte Geheimverfahren oder illegale Tötungen nach unklarem Verfahren, die journalistisch als „Fememorde“ oder „Femetaten“ bezeichnet wurden. Sie hatten nicht viel mit der rechtshistorisch vorliegenden Feme gemeinsam, und die Bezeichnung dieser neuen Taten als „Feme“ folgte keiner deutlich erkennbaren Systematik. So werden Anschläge und Morde bewaffneter radikaler Gruppen der [[Weimarer Republik]] wie der [[Organisation Consul]] oft als Feme bezeichnet (auch in der Selbstdefinition der Täter: „Verräter verfallen der Feme“). Sogenannte [[Fememorde in der Weimarer Republik|Fememorde]] beschäftigten in der Weimarer Republik zeitweise das öffentliche und politische Leben. Das frühere Mitglied der [[Schwarze Reichswehr|Schwarzen Reichswehr]], [[Carl Mertens]], deckte [[1925]] in der Zeitschrift ''[[Die Weltbühne]]'' mehrere Fememorde innerhalb der nationalistischen Verbände selbst auf, was anschließend zu Festnahmen, Strafprozessen und einer Debatte im [[Reichstag (Weimarer Republik)|Reichstag]] führte. Das [[Reichsgericht]] räumte in einer Entscheidung vom [[8. Mai]] [[1929]] aber zu Gunsten der Fememörder ein, ''„dass es auch ein Notwehrrecht des einzelnen Staatsbürgers gegenüber rechtswidrigen Angriffen auf die Lebensinteressen des Staates gibt“'' ([[RGSt]] 63, 215 (220)). |
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* 25 km: 1:22:28, [[Grete Waitz]] ([[Norwegen|NOR]]), 19 März 1986, [[Paderborner Osterlauf|Paderborn]] |
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* 30 km: 1:39:09, Mizuki Noguchi (JPN), 15. Februar 2004, [[Ōme]] bei [[Tokio]] |
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* 100 km: 7:00:48, [[Ann Trason]] ([[Vereinigte Staaten|USA]]), 16. September 1995, [[Winschoten]] |
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=== Deutsche Rekorde des DLV === |
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Es wird auch von „Femeurteilen“ der damaligen [[Reichswehr]] aufgrund angemaßter Privatgerichtsbarkeit gesprochen, für Tötungen Festgenommener im Jahre [[1933]] durch die [[SA]] ohne staatliche Gerichtsverhandlung wird der Begriff dagegen in der Regel nicht gebraucht. Die Tötung des abtrünnigen Gesinnungsgenossen [[Ulrich Schmücker]] durch Linksterroristen wurde in den [[1970er]] Jahren häufig als Fememord bezeichnet, die Tötung des entführten Arbeitgeberpräsidenten [[Hanns-Martin Schleyer]] dagegen nicht, obwohl die Entführer zuvor ansatzweise ein „Gerichtsverfahren“ vor einem sog. „Volksgericht“ inszeniert hatten. |
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Die Handlungen staatlich gebildeter oder zumindest geduldeter Sondergerichte im 20. Jahrhundert (z.B. im Nationalsozialismus aufgrund der Verordnung vom 21. März 1933) werden nicht mit dem Begriff der "Feme" in Verbindung gebracht. Dieser hat im alltäglichen Sprachgebrauch eine Bedeutungsverschiebung hinter sich und wird oft mit Selbstjustiz oder [[Lynchjustiz]] gleichgesetzt, was mit dem rechtshistorischen Begriffsinhalt nicht unbedingt im Einklang steht. |
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* 10 km: 27:47, [[Carsten Eich]], 10. April 1993, [[Paderborner Osterlauf]] |
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==Literatur== |
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* Halbmarathon: 1:00:34, Carsten Eich, 4. April 1993, [[Berliner Halbmarathon]] |
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*Baake, K.: ''Der Imhoff-Prozeß'',1999, S. 322. |
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* 25 km: 1:13:58, [[Karl Fleschen]], 16. April 1978, [[Frankenberg]] |
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*Fricke, E.: ''Die westfälische Veme.'' 2002. |
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* Marathon: 2:08:47, [[Jörg Peter]], 14. Februar 1988, [[Tokio-Marathon]] |
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*Gimbel, R.: Feme (Veme), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG) I, Sp. 1099; ders.: Femgerichte, HRG I, Sp. 1100-1103. |
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* 100 km: 6:24:29, [[Kazimierz Bak]], 26. Juni 1994, Kitami |
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*Emil Julius Gumbel, ''Vier Jahre politischer Mord'', Verlag der Neuen Gesellschaft, Berlin, 1922 |
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*Emil Julius Gumbel, ''Vom Fememord zur Reichskanzlei'', Verlag Lampert Schneider, Heidelberg, 1962 |
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*Harnisch, W.: Anmerkungen zu neueren Ansichten über die Feme. Zeitschrift der Savigny Stiftung für Rechtsgeschichte (GA) 102 (1985), S. 247. |
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*Hofmann, Ulrike Claudia: "Verräter verfallen der Feme!". Fememorde in Bayern in den zwanziger Jahren, Köln [u.a.] : Böhlau, 2000 |
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*Köbler, G.: Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 2003, S. 168. |
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*Lindner, T.: Die Veme. 2. Aufl. 1896. Neudruck 1989. |
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*Nagel, Irmela: Fememorde und Fememordprozesse in der Weimarer Republik, (Kölner historische Abhandlungen; 36), Köln [u.a.]: Böhlau, 1991 |
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*Richter: 200 amtliche Fememorde; Berlin : Internat. Arbeiter-Verlag, 1928 |
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*Sauer, Bernhard: Schwarze Reichswehr und Fememorde : eine Milieustudie zum Rechtsradikalismus in der Weimarer Republik (Reihe: Dokumente, Texte, Materialien / Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin; 50), Berlin: Metropol, 2004 |
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*Schnettler, O.: Die Veme. 2. Aufl. 1933. |
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*Usener, F. Ph.: Die Frei- und heimlichen Gerichte Westphalens. 1832. |
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*Veit, L.: Nürnberg und die Feme. 1955. |
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*Eberhard Fricke, Heimatbund Märkischer Kreis (Hrsg.), ''Die westfälische Veme, dargestellt am Beispiel des Freistuhls zu Lüdenscheid'', Altena, 1985, ISBN 3-89053-014-1 |
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''Frauen:'' |
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* 10 km: 31:28, [[Irina Mikitenko]], 19. April 2003, [[Paderborner Osterlauf]] |
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'''Siehe auch:''' [[Haberfeldtreiben]] |
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* Halbmarathon: 1:07:58, [[Uta Pippig]], 19. März 1995, [[Kyoto]] |
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* 25 km: 1:24:41, [[Kathrin Ullrich]], 3. Mai 1992, [[Run Berlin|25 km von Berlin]] |
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* Marathon <nowiki>*</nowiki>: 2:24:35, [[Katrin Dörre]], 25. April 1999, [[Hamburg-Marathon]] |
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* 100 km: 7:18:57, [[Birgit Lennartz]], 28. April 1990, [[Hanau]] |
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<nowiki>*</nowiki> Uta Pippigs Zeit von 2:21:45 beim [[Boston-Marathon]] 1994 wird nicht als offizieller Deutscher Rekord geführt, da die dortige Strecke wegen ihres Netto-Gefälles und des zu großen Abstands zwischen Start und Ziel nicht den Anforderungen des DLV entspricht. |
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== Weblinks == |
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{{Wiktionary|Verfemung}} |
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* [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/normal/txt19.pdf Ausführungen in einem historischen Werk von 1926 PDF] (pdf-Datei; 270 KB) |
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Die strengere Kriterien anlegende ''Association of Road Racing Statisticians'' weicht in folgenden Punkten von dieser Liste ab: |
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[[Kategorie:Rechtsgeschichte]] |
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[[Kategorie:Geschichte (Deutschland)]] |
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[[en:League of the Holy Court]] |
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[[fr:Sainte-Vehme]] |
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* 25 km: 1:15:21, [[Rainer Wachenbrunner]], 3. Mai 1982, [[Run Berlin|25 km von Berlin]] |
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[[pt:Liga da Corte Sagrada]] |
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* 100 km: 6:26:56, [[Rainer Müller]], 10. April 1999, [[Troisdorf]] |
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== Siehe auch == |
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* [[Liste der Marathonläufe]] |
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* [[German Road Races]] |
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== Weblinks == |
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* [http://www.iaaf.org/newsfiles/23484.pdf Straßenlaufreglement der IAAF] (engl.) siehe "Rule 240" |
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* [http://www.hlv.de/BREITENSPORT/VOLKSLAUF/strassenlauf.html Anforderungen an einen Straßenlauf in Deutschland] auf der Seite des Hessischen Leichtathletik-Verbandes |
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* [http://www.arrs.net/ Association of Road Racing Statisticians] (engl.) Sammlung von nationalen und internationalen Rekorden und Statistiken zu Straßenläufen |
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[[Kategorie:Leichtathletik]] |
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[[en:Road running]] |
Version vom 22. Januar 2007, 23:11 Uhr
Der Straßenlauf ist eine Disziplin der Leichtathletik bzw. des Laufsportes und wird definiert als ein Langstreckenlauf, der nicht auf einer Bahn stattfindet, sondern auf einer abgemessenen Strecke außerhalb eines Stadions. Wie der Name sagt, wird dabei vorwiegend auf asphaltiertem Untergrund gelaufen (ansonsten spricht man von Cross- oder Waldläufen).
Im Sinne des Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) grenzt sich der Straßenlauf zusätzlich zum Volkslauf ab, und zwar durch enger gefasste Teilnahmevoraussetzungen (Besitz eines Startpasses, keine vom Verband ausgesprochene Sperre), eine von einem DLV- akkreditierten Vermesser vermessene Strecke und die Anmeldung der Veranstaltung beim DLV als Straßenlauf[1]. Reine Straßenläufe werden wegen des erhöhten Aufwandes und der geringeren Teilnehmerzahl seltener veranstaltet als Volksläufe und sind meistens sportlich hochklassige Veranstaltungen (Meisterschaften, internationale Wettkämpfe). Häufiger anzutreffen ist dagegen ein kombinierter Volks- und Straßenlauf.
Standardstrecken
Die International Association of Athletics Federations (IAAF) führt Rekordlisten über 10 km, 15 km, 20 km, Halbmarathon (21,097 km), 25 km, 30 km, Marathon (42,195 km) und 100 km.
Weitere beliebte Distanzen sind 5 km, 10 Meilen (16,1 km) und 50 km.
Rekorde
(Stand Januar 2007)
Weltrekorde der IAAF
Männer:
- 10 km: 27:02, Haile Gebrselassie (ETH), 11. Dezember 2002, Doha
- 15 km: 41:29, Felix Limo, (KEN), 11. November 2001, Nijmegen
- 20 km: 55:48, Haile Gebrselassie (ETH), 15. Januar 2006, Phoenix
- Halbmarathon: 58:55, Haile Gebrselassie (ETH), 15. Januar 2006, Phoenix
- 25 km: 1:12:45, Paul Malakwen Kosgei (KEN), 9. Mai. 2004, Berlin
- 30 km: 1:28:00, Takayuki Matsumiya (JPN), 27. Februar 2005, Kumamoto
- Marathon: 2:04:55, Paul Tergat (KEN), 28. September 2003, Berlin
- 100 km: 6:13:33, Takahiro Sunada (JPN), 21. Juni 1998, Kitami
Frauen:
- 10 km: 30:21, Paula Radcliffe (GBR), 23. Februar 2003, San Juan
- 15 km: 46:55, Kayoko Fukushi (JPN), 5. Februar 2006, Marugame
- 20 km: 1:03:21, Lornah Kiplagat (NED), 8. Oktober 2006, Debrecen
- Halbmarathon: 1:06:44, Elana Meyer (RSA), 15. Januar 1999, Tokio
- 25 km: 1:22:13, Mizuki Noguchi (JPN), 25. September, Berlin
- 30 km: 1:38:49, Mizuki Noguchi (JPN), 25. September, Berlin
- Marathon: 2:15:25, Paula Radcliffe (GBR), 13. April 2003, London
- 100 km: 6:33:11, Tomoe Abe (JPN), 25. Juni 2000, Kitami
Die strengere Kriterien anlegende Association of Road Racing Statisticians weicht in folgenden Punkten von dieser Liste ab:
Männer:
- 10 km: 27:18, Sammy Kipketer (KEN), 8 April 2001, Brunssum
- 20 km: 56:01, Zersenay Tadesse (ERI), 8. Oktober 2006, Debrecen
- Halbmarathon: 59:07, Paul Malakwen Kosgei (KEN), 2. April 2006, Berlin
- 100 km: 6:15:30, Jean-Paul Praet (BEL), 24. Juni 1989, Torhout
Frauen:
- 15 km: 46:57, Elana Meyer (RSA), 2. November 1991, Kapstadt
- 25 km: 1:22:28, Grete Waitz (NOR), 19 März 1986, Paderborn
- 30 km: 1:39:09, Mizuki Noguchi (JPN), 15. Februar 2004, Ōme bei Tokio
- 100 km: 7:00:48, Ann Trason (USA), 16. September 1995, Winschoten
Deutsche Rekorde des DLV
Männer:
- 10 km: 27:47, Carsten Eich, 10. April 1993, Paderborner Osterlauf
- Halbmarathon: 1:00:34, Carsten Eich, 4. April 1993, Berliner Halbmarathon
- 25 km: 1:13:58, Karl Fleschen, 16. April 1978, Frankenberg
- Marathon: 2:08:47, Jörg Peter, 14. Februar 1988, Tokio-Marathon
- 100 km: 6:24:29, Kazimierz Bak, 26. Juni 1994, Kitami
Frauen:
- 10 km: 31:28, Irina Mikitenko, 19. April 2003, Paderborner Osterlauf
- Halbmarathon: 1:07:58, Uta Pippig, 19. März 1995, Kyoto
- 25 km: 1:24:41, Kathrin Ullrich, 3. Mai 1992, 25 km von Berlin
- Marathon *: 2:24:35, Katrin Dörre, 25. April 1999, Hamburg-Marathon
- 100 km: 7:18:57, Birgit Lennartz, 28. April 1990, Hanau
* Uta Pippigs Zeit von 2:21:45 beim Boston-Marathon 1994 wird nicht als offizieller Deutscher Rekord geführt, da die dortige Strecke wegen ihres Netto-Gefälles und des zu großen Abstands zwischen Start und Ziel nicht den Anforderungen des DLV entspricht.
Die strengere Kriterien anlegende Association of Road Racing Statisticians weicht in folgenden Punkten von dieser Liste ab:
Männer:
- 25 km: 1:15:21, Rainer Wachenbrunner, 3. Mai 1982, 25 km von Berlin
- 100 km: 6:26:56, Rainer Müller, 10. April 1999, Troisdorf
Siehe auch
Weblinks
- Straßenlaufreglement der IAAF (engl.) siehe "Rule 240"
- Anforderungen an einen Straßenlauf in Deutschland auf der Seite des Hessischen Leichtathletik-Verbandes
- Association of Road Racing Statisticians (engl.) Sammlung von nationalen und internationalen Rekorden und Statistiken zu Straßenläufen