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[[Datei:Bundesarchiv Bild 183-R03618, Locarno, Gustav Stresemann, Chamberlain, Briand.jpg|right|150px|Beratungen in Locarno (1925)]] |
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Die '''[[Verträge von Locarno]]''' sind sieben völkerrechtliche Vereinbarungen, die vom 5. bis 16. Oktober 1925 in Locarno verhandelt und am 1. Dezember 1925 in London unterzeichnet wurden, nachdem die Parlamente zugestimmt hatten. Sie traten am 10. September 1926 mit der Aufnahme von Deutschland in den Völkerbund in Kraft. |
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Die '''[[Schweizerfibel]]''' war ein Erstlesebuch, das von 1925 bis in die 1980er Jahre als Lehrmittel zum Schriftspracherwerb (Lesenlernen) für Kinder in der ersten Klasse der Volksschule herausgegeben wurde. Im weiteren Sinne können auch die kantonalen Erstlesebücher als ''Schweizer Fibeln'' bezeichnet werden. |
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Deutschland einerseits, Frankreich und Belgien andererseits verzichteten auf eine gewaltsame Veränderung ihrer im Friedensvertrag von Versailles gezogenen Grenzen, für die Grossbritannien und Italien die Garantie übernahmen. Eine Revision der Ostgrenzen behielt Deutschland sich vor. Deutschland musste einen französischen Angriff nur noch fürchten, wenn es bei einem Konflikt mit Polen selbst der Angreifer war. Festlegungen hinsichtlich Deutschlands Ostgrenzen lehnte Grossbritannien ab, wodurch Deutschland hierin Handlungsmöglichkeiten behielt. |
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Um unter anderem dem Methodenstreit, wie Lesen lernen erfolgreich zu unterrichten sei, zu begegnen, beschloss der Schweizerische Lehrer- und Lehrerinnenverein, eine Schweizerfibel in deutscher Sprache zu gestalten, welche zwei verschiedene Vorgehensweisen festlegten und für den Unterricht frei gewählt werden konnten. 1925 war es ''Komm lies!'' (''Ade Lisi, ade ade'' in Antiqua), mit Wörtchen beginnend (ganzheitliche Methode, Ausgabe A), die dann den Schriftzeichen entsprechend in Laute getrennt werden müssen. |
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Version vom 30. September 2025, 23:12 Uhr
Die Verträge von Locarno sind sieben völkerrechtliche Vereinbarungen, die vom 5. bis 16. Oktober 1925 in Locarno verhandelt und am 1. Dezember 1925 in London unterzeichnet wurden, nachdem die Parlamente zugestimmt hatten. Sie traten am 10. September 1926 mit der Aufnahme von Deutschland in den Völkerbund in Kraft.
Deutschland einerseits, Frankreich und Belgien andererseits verzichteten auf eine gewaltsame Veränderung ihrer im Friedensvertrag von Versailles gezogenen Grenzen, für die Grossbritannien und Italien die Garantie übernahmen. Eine Revision der Ostgrenzen behielt Deutschland sich vor. Deutschland musste einen französischen Angriff nur noch fürchten, wenn es bei einem Konflikt mit Polen selbst der Angreifer war. Festlegungen hinsichtlich Deutschlands Ostgrenzen lehnte Grossbritannien ab, wodurch Deutschland hierin Handlungsmöglichkeiten behielt.
