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Beweisverbot und Benutzer Diskussion:Feldkurat Katz: Unterschied zwischen den Seiten

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Bei '''Beweisverboten''' handelt es sich um [[rechtsstaat]]liche Schranken, die der Gewinnung und der Verwertung von [[Beweis (Rechtswesen)|Beweisen]] gesetzt sind. Solche Verbote existieren in zahlreichen Verfahrensordnungen. Sie sollen in erster Linie sicherstellen, dass das Verfahren ausreichende Rücksicht auf die subjektiven Rechte der Verfahrensbeteiligten nimmt. Im Grundsatz sind [[Gericht]]e dazu angehalten, die ihnen angebotenen Beweismittel vollständig auszuwerten, um dem zu beurteilenden Sachverhalt möglichst wahrheitsgemäß zu rekonstruieren. Eine entsprechende Anordnung trifft etwa {{§|244|StPO|dejure}} Abs. 2 [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] für das [[Strafprozessrecht (Deutschland)|deutsche Strafprozessrecht]]. Allerdings kann das Ziel der Wahrheitsfindung in Konflikt mit den Rechten eines Verfahrensbeteiligten geraten, etwa dem [[Persönlichkeitsrecht]] oder der [[Menschenwürde]]. So verhält es sich etwa, wenn der Beweis mithilfe illegal angefertigter Bild- oder Tonaufnahmen geführt werden soll. Die Verwendung solcher Beweismittel kann die betroffene Prozesspartei in unverhältnismäßiger Weise belasten. Um dies zu verhindern, wurden Beweisverbote entwickelt, über die unter bestimmten Voraussetzungen untersagt wird, Beweise zu erheben oder im Prozess zu verwerten.
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|Übersicht =[[Spezial:Präfixindex/Benutzer Diskussion:Feldkurat Katz/Archiv|Archiv]]
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== [[Megingaud von Würzburg]] ==
Über die Notwendigkeit von Beweisverboten besteht in zahlreichen Rechtsordnungen Einigkeit. Uneinigkeit herrscht demgegenüber vielfach darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Beweisverbot anzuerkennen ist. Zu dieser Uneinigkeit trägt bei, dass die Gesetzgeber vieler Staaten Beweisverbote lediglich in geringem Maß kodifiziert haben. So verhält es sich etwa in Deutschland und in den USA. In der Konsequenz werden Beweisverbote in weiten Teilen seitens der Rechtspraxis im Wege der [[Rechtsfortbildung]] gewonnen.


Danke für Deine Korrekturen. Rorinlacha (18. Dezember 2005)
Da sich in Prozessen regelmäßig Tatsachen als beweisbedürftig herausstellen, besitzen Beweisverbote eine hohe praktische Relevanz. Dementsprechend gilt die Frage nach den Voraussetzungen von Beweisverboten in Deutschland als eine der zentralen ungelösten Probleme des Prozessrechts.


== [[Irrenschloss]] ==
== Zwecke von Beweisverboten ==
Beweisverboten kommen mehrere Funktionen zu. Primär dienen sie dem Schutz der subjektiven Rechte der Verfahrensbeteiligten. Nach allgemeiner Auffassung sollen sie verhindern, dass Beweise durch Verletzung von [[Grundrechte]]n oder anderen rechtlich geschützten Interessen gewonnen werden.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=12.04.2005&Aktenzeichen=2%20BvR%201027%2F02|entscheidungsform=Beschluss|datum=12. April 2005|aktenzeichen=2 BvR 1027/02|papierfundstelle=BVerfGE 113, 29 (61)}}. {{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=17 f.}} {{BibISBN|978-3-8114-9415-2|Kapitel=Rn. 454}} {{Literatur |Autor=Thorsten Finger |Titel=Prozessuale Beweisverbote – Eine Darstellung ausgewählter Fallgruppen |Sammelwerk=[[Juristische Arbeitsblätter|JA]] |Datum=2006 |Seiten=529 (530)}} Joachim Herrmann: ''Aufgaben und Grenzen der Beweisverwertungsverbote. Rechtsvergleichende überlegungen zum deutschen und amerikanischen Recht'', S. 1291 (1292). In: {{BibISBN|3428058011}} {{Literatur |Autor=Hans Meyer-Mews |Titel=Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren |Sammelwerk=[[Juristische Schulung|JuS]] |Datum=2004 |Seiten=39}} {{Literatur |Autor=Klaus Rogall |Titel=Gegenwärtiger Stand und Entwicklungstendenzen der Lehre von den strafprozessualen Beweisverboten |Sammelwerk=[[Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft|ZStW]] |Band=91 |Datum=1979 |Seiten=1 (16 f.)}} Mapp v. Ohio, 367 U.S. 643 (1961).</ref> Ferner sichern Beweisverbote die rechtsstaatliche Integrität des Verfahrens, indem sie dazu beitragen, dass sich die Beweisgewinnung in dem durch das Gesetz vorgegebenen Rahmen bewegt.<ref>Mapp v. Ohio, 367 U.S. 643 (1961). {{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=18}} {{Literatur |Autor=Günter Blau |Titel=Beweisverbote als rechtsstaatliche Begrenzung der Aufklärungspflicht im Strafprozeß |Sammelwerk=[[Juristische Ausbildung (Zeitschrift)|Jura]] |Datum=1993 |Seiten=513 (516 f.)}} {{BibISBN|3811454951|Seiten=22}} {{BibISBN|978-3-16-149921-0|Seiten=131}} {{BibISBN|0-19-876498-7|Seiten=157 ff.}} {{Literatur |Autor=Günter Spendel |Titel=Beweisverbote im Strafprozeß |Sammelwerk=[[NJW]] |Datum=1966 |Seiten=1102 (1108)}}</ref>


Danke für die Ergänzungen "Irrenschloß" harry (19. Dezember 2005)
Nach einer im Schrifttum verbreiteten Auffassung sollen Beweisverbote zusätzlich die Qualität der Wahrheitsfindung steigern. Nach dieser Auffassung verhindern Beweisverbote, dass Beweismittel in das Verfahren eingeführt werden, deren Aussagekraft aufgrund der Art ihrer Gewinnung zweifelhaft sei.<ref>{{BibISBN|3-11-007256-4|Seiten=208}} {{Literatur |Autor=Gerald Grünwald |Titel=Beweisverbote und Verwertungsverbote im Strafverfahren |Sammelwerk=[[JuristenZeitung|JZ]] |Datum=1966 |Seiten=489 (493)}} {{Literatur |Autor=Hans-Joachim Rudolphi |Titel=Die Revisibilität von Verfahrensmängeln im Strafprozeß |Sammelwerk=[[Monatsschrift für Deutsches Recht|MDR]] |Datum=1970 |Seiten=93 (98)}} {{Literatur |Autor=Eberhard Schmidt |Titel=Ärztliche Mitwirkung bei Untersuchungen und Eingriffen nach StPO §§ 81a und 81c |Sammelwerk=[[Monatsschrift für Deutsches Recht|MDR]] |Datum=1970 |Seiten=461 (464)}}</ref> So sei etwa der Wahrheitsgehalt einer Aussage unter Folter derart gering, dass sie sich als Beweismittel nicht eigne.


== Denkmallisten- und Stammtischinformation ==
Umstritten ist, inwiefern Beweisverwertungsverbote überdies dazu bestimmt sind, Strafverfolgungsbehörden von Rechtsverletzungen abzuhalten. Sie weisen hierzu jedenfalls eine Eignung auf, da sie verhindern, dass derjenige, der einen Beweis in rechtswidriger Weise gewonnen hat, hieraus einen Vorteil ziehen kann. Im [[Anglo-amerikanisches Recht|anglo-amerikanischen]] Rechtskreis bildet diese Überlegung die primäre Rechtfertigung von Beweisverboten.<ref>{{Literatur |Autor=Craig Bradley |Titel=Beweisverbote in den USA und in Deutschland |Sammelwerk=[[Goltdammer’s Archiv für Strafrecht|GA]] |Datum=1985 |Seiten=99 (101)}} {{Literatur |Autor=Joachim Hermann |Titel=Neuere Entwicklungen in der amerikanischen Strafrechtspflege |Sammelwerk=[[JuristenZeitung|JZ]] |Datum=1985 |Seiten=602 (608)}}</ref> Der [[Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten|Supreme Court]] bezeichnete den Disziplinierungszweck sogar in einer frühen Entscheidung als einzige Funktion der Beweisverbote.<ref>Tehan v. Shott, 382 U.S. 406 (1966).</ref> In Deutschland begegnet man dem Disziplinierungszweck überwiegend kritisch. Einige Autoren schreiben auch in Deutschland Beweisverboten einen solchen Zweck zu.<ref>{{Literatur |Autor=Hans Achenbach |Titel=Strafprozessuale Ergänzungsklage und materielle Rechtskraft |Sammelwerk=[[Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft|ZStW]] |Band=87 |Datum=1975 |Seiten=74 (88)}} {{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=25}} {{Literatur |Autor=Jürgen Baumann |Titel=Sperrkraft der mit unzulässigen Mitteln herbeigeführten Aussage |Sammelwerk=[[Goltdammer’s Archiv für Strafrecht|GA]] |Datum=1959 |Seiten=33 (34 f.)}} {{Literatur |Autor=Gerald Grünwald |Titel=Beweisverbote und Verwertungsverbote im Strafverfahren |Sammelwerk=[[JuristenZeitung|JZ]] |Datum=1966 |Seiten=489 (499)}} {{Literatur |Autor=Günter Spendel |Titel=Beweisverbote im Strafprozeß |Sammelwerk=[[NJW]] |Datum=1966 |Seiten=1102 (1104 f.)}}</ref> Nach dort vorherrschender Auffassung handelt es sich bei der Disziplinierungswirkung hingegen allenfalls um einen Nebeneffekt von Beweisverboten, da Rechtsverstöße von Ermittlungsbeamten vorrangig durch das deutsche [[Beamtenrecht (Deutschland)|Beamten- und das Strafrecht]] sanktioniert würden.<ref>{{Literatur |Autor=Werner Beulke |Titel=Hypothetische Kausalverläufe im Strafverfahren bei rechtswidrigem Vorgehen von Er-
[[File:Wikipedia-Lounge-Wien - 9er-Bräu - Liechtenwerderplatz 2, 1090 Wien.jpg|thumb|Ein Blick in die Wikipedia-Lounge]]
mittlungsorganen |Sammelwerk=[[Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft|ZStW]] |Band=103 |Datum=1991 |Seiten=657 (664)}} {{BibISBN|3-452-18277-0|Seiten=54 f.}} {{Literatur |Autor=Thorsten Finger |Titel=Prozessuale Beweisverbote – Eine Darstellung ausgewählter Fallgruppen |Sammelwerk=[[Juristische Arbeitsblätter|JA]] |Datum=2006 |Seiten=529 (530)}} {{BibISBN|3-406-50754-9}} {{BibISBN|3-428-11980-0|Seiten=70 f.}}</ref>
Hallo Feldkurat Katz, folgendes gibt es anzukündigen!


# Am 9. September gibt es in Wien den ersten Stammtisch nach dem Sommer, es wird zum Thema Denkmalschutz einen Vortrag vom Bundesdenkmalamt mit anschließender Diskussion in unserer Wikimedia-Lounge dazu geben. Alle Informationen dazu findest du auf der [[WP:Wien|WP-Wien-Seite!]]. Bitte melde Dich rasch an, wenn Du kommen kannst!
== Entstehungsgeschichte ==
# Das derzeit laufende Projekt [[Wikipedia:WikiProjekt Denkmalpflege/Österreich|Denkmalpflege Österreich]], ist nun in seiner Grundstruktur fertiggestellt, alle Objekte wurden nun mit Objekt-IDs versehen, mehr als . Somit sind wir auch für den Fotowettbewerb "Wiki Loves Monuments" gerüstet. Aktuell wird noch am Feinschliff für das Upload-Prozedere gearbeitet. Wir werden Dich dazu noch einmal extra Anfang September informieren. Zur Zeit sind 29% aller Objekte bebildert, 66% sind mit Geokoordinaten versehen und 17% aller Objekte haben bereits eine Kurzbeschreibung. Ebenso sind alle österreichischen Gemeinden mit den jeweiligen ortsbezogenen Denkmallisten verlinkt.<br />Vieles ist getan, noch viel ist zu tun!


Wir würden uns freuen, dich kennenzulernen, auch von auswärts, wenn du die Möglichkeit hast, nach Wien zu kommen! [[Benutzer:AleXXw|AleXXw]], [[Benutzer:Karl_Gruber|Karl Gruber]] und [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
=== Beweisverbote des römischen Rechts ===
Die Beweisfunktion im Strafprozess zeichnete sich bereits im [[Römisches Recht|römischen Recht]] ab und war erstmals schriftlich fixiert im [[Zwölftafelgesetz]].<ref>Beispielhafte Regelung in Tafel VIII: ''Qui se sierit testarier libripensve fuerit, ni testimonium fatiatur, inprobus intestabilisque esto.''; „Wer sich herbeigelassen hat, als Zeuge aufzutreten, [oder bei einem Kauf- oder Schenkungsakt] Waagehalter gewesen ist, der soll, wenn er nicht [auf Verlangen] Zeugnis ablegt, ehrlos und zeugnisunfähig sein“.</ref> Ab dem 2. Jahrhundert v. Chr. entwickelte sich ein systematisches [[Römisches Straf- und Strafverfahrensrecht|Strafverfahrensrecht]]. Der öffentliche römische Strafprozess diente der geordneten Aufklärung des Tatgeschehens mittels Beweiserhebung. Bestandteil des Prozessrechts waren Beweisregeln. So verbot Kaiser [[Trajan]] in der [[Römische Kaiserzeit|Kaiserzeit]] das Stellen von [[Suggestivfrage]]n im Strafprozess. Ein Schwerpunkt des römischen Beweisrechts lag auf der Zulässigkeit von [[Folter]]. Bereits zur Zeit der [[Römische Republik|Republik]] verbot das römische Prozessrecht die Beweisgewinnung durch Folter.<ref>{{Literatur |Autor=Theodor Mommsen |Titel=Römisches Strafrecht |Ort=Leipzig |Datum=1899 |Seiten=405}} {{BibISBN|978-3-8300-4757-5|Seiten=16}}</ref> Kaiser [[Augustus]] erließ ein [[Edikt]], wonach es unzulässig war, den Nachweis einer Straftat durch Begehung einer solchen zu gewinnen; auch von Folter sollte zu diesem Zweck allenfalls geringer Gebrauch gemacht werden. Bei dieser Regelung handelt es sich um das früheste bekannte geschriebene Beweisverbot.<ref>{{BibISBN|978-3-8300-4757-5|Seiten=16 f.}}</ref> Unter späteren Kaisern wurde dieses Verbot aufgeweicht und die Folter phasenweise und in unterschiedlichem Umfang zugelassen.<ref>{{Literatur |Autor=Theodor Mommsen |Titel=Römisches Strafrecht |Ort=Leipzig |Datum=1899 |Seiten=406}}</ref> Ein erneutes Beweisverwertungsverbot entstand unter der Herrschaft von [[Septimius Severus]]. Dieser ordnete an, dass durch Folter erwirkte Aussagen nicht als Beweismittel verwertet werden durften.<ref>{{BibISBN|3-428-12257-7|Seiten=249}} {{BibISBN|978-3-8300-4757-5|Seiten=17 f.}}</ref>


''PS: Diese Einladung ergeht an alle, welche sich für den Stammtisch Wien angemeldet haben, sowie auch als Information an alle Mitarbeiter, welche ihren Anteil zu den Denkmallisten beigetragen haben.''
=== Bedeutungsverlust von Beweisverboten im mittelalterlichen Strafprozess ===
Im [[Frühmittelalter]] veränderte sich das Prozessrecht erheblich. Das [[Fränkisches Recht|fränkische Recht]] fasste Zivil- und Strafverfahren zusammen, methodisch ein Rückkehrprozess zum Standard des [[Altrömisches Recht|altzivilen]] Recht Roms,<ref>Vgl. zur Ausgliederung des Strafrechts aus dem Zivilrecht im römischen Recht, [[Uwe Wesel]]: ''Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zur Gegenwart''. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47543-4. Rn.&nbsp;133 (''Strafrecht und Strafprozess''), S.&nbsp;169–174, hier S.&nbsp;170.</ref> und rückte statt der Aufklärung des Tatgeschehens die persönliche Integrität der Parteien in den Mittelpunkt des Prozesses. Es oblag den Parteien, möglichst viele Leumundszeugen zu benennen, die jeweils die Integrität ihrer Partei bestätigen sollten. Es obsiegte die Partei, die eine größere Anzahl solcher Zeugen aufbieten konnte. Ergänzt wurde das Prozessrecht durch religiöse Rituale, darunter die [[Feuerprobe]], die [[Wasserprobe (Recht)|Wasserprobe]] und die [[Bahrprobe]]. Diese kamen allerdings nur selten zur Anwendung. Aufgrund der spezifischen Ausrichtung des fränkischen Prozessrechts besaß die Frage der Zulässigkeit von Beweismitteln dort nur eine untergeordnete Rolle.<ref>{{BibISBN|978-3-8300-4757-5|Seiten=19-21}}</ref>


== Zedlerpreis für unser Denkmallistenprojekt ==
Im 12. Jahrhundert begann die [[Römisch-katholische Kirche|katholische Kirche]], Zivil- und Strafverfahren wieder voneinander zu trennen. Zudem rückte sie das Ziel der Tataufklärung in den Mittelpunkt des Prozesses. Da die Rechtspraxis strenge Anforderungen an den Tatnachweis anlegte, entwickelte sich das Geständnis des Täters zum wichtigsten Beweismittel. Zu dessen Gewinnung wurde Folter zunehmend als legitimes Mittel anerkannt. Durch Folter erwirkte Beweise gewannen so in der Praxis erhebliche Bedeutung. Angesichts der weitreichenden Befugnisse zur Beweisgewinnung besaßen Beweisverbote auch in dieser Epoche keine große Bedeutung.
[[File:Zedler-Preis 2012 - Denkmallistenprojekt Österreich.jpg|thumb|left|Unsere Urkunde]]
[[File:Zedler-Preis 2012-4777.jpg|thumb|right|Gemeinsam in Berlin]]
Hallo Feldkurat Katz, genau ein Jahr, nachdem es das erste Gespräch mit dem Bundesdenkmalamt gegeben hat, haben wir nun in Berlin den Zedlerpreis für das [http://blog.wikimedia.de/2012/07/02/zedler-preis-2012-wir-gratulieren-den-gewinnern/ beste Communityprojekt] für das Jahr 2011 entgegennehmen können. Weitere Bilder von der Veranstaltung findest du [[commons:Category:Zedler-Preis_2012|'''hier!''']]


Ein Erfolg, der nur durch eine beispiellose Zusammenarbeit von vielen österreichischen Wikipedianern zustandekam. Aber auch als Ergebnis einer bislang einzigartigen, weiterhin andauernden Kooperation mit einer Behörde war, dem österreichischen Bundesdenkmalamt.
=== Bedeutungsgewinn von Beweisverboten mit zunehmender Abkehr von der Folter ===
Mit der zunehmenden [[Rezeption des römischen Rechts]] wurde eine gegenläufige Entwicklung eingeleitet. Diese führte zu einer starken Rückbesinnung auf das römische Recht, darunter auch das damalige Prozessrecht. Zu den durch die Rezeption beeinflussten Gesetzeswerken zählte die [[Constitutio Criminalis Carolina]] (CCC) von 1532. Diese beschränkte die Folter, indem sie sie lediglich bei Vorliegen entsprechender Tatindizien gestattete.<ref>{{BibISBN|978-3-8300-4757-5|Seiten=22-24}}</ref> Art. 20 CCC sicherte diese Beschränkung durch Beweisverbote ab. Hiernach durften Geständnisse nicht verwertet werden, die durch Folter erwirkt wurden, welche trotz Fehlens von Tatindizien angeordnet worden war.<ref>{{BibISBN|978-3-8300-4757-5|Seiten=25 f.}}</ref> Ein weiteres Beweisverbot bestand für rechtswidrig erlangte Zeugenaussagen.


Wir, welche den Preis gemeinsam mit Renate Holzschuh-Hofer stellvertretend für die Community und dem BDA entgegengenommen haben, möchten uns auf diesem Weg dafür bei Dir bedanken. Wir werden uns freuen, auch Dich zur Abschlussveranstaltung (Preisverleihung) von Wiki Loves Monuments in der Wiener Hofburg in diesem Jahr vielleicht begrüssen zu können. Der Auftakt zu WLM findet am 26. August bei der [[Wikipedia:Oberösterreich/Ortsbildmesse|Ortsbildmesse in Perg]] statt. Vielleicht kannst du dabei sein! Wir Wikipedianer wollen dort ganz aktiv auftreten!
In der Phase der [[Aufklärung]] wurde das mittelalterliche Strafverfahrensrecht grundlegend reformiert. Als Maßstab für eine Verurteilung entwickelte sich die richterliche Überzeugung von der persönlichen Schuld des Angeklagten. Dies spiegelte sich etwa in der 1877 in Kraft getretenen deutschen [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] wider, deren § 261 die freie richterliche Beweiswürdigung anordnete. Diese stärkte die Aufgabe des Gerichts, das Tatgeschehen eigenständig von Amts wegen aufzuklären. Das Geständnis des Täters konnte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, allerdings konnten Verurteilungen zunehmend auch auf andere Beweismittel gestützt werden.


Liebe Grüße von [[Benutzer:Ailura|Ailura]], [[Benutzer:Geiserich77|Geiserich]] und [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
=== Entwicklung einer Beweisverbotslehre in Deutschland ===
Die Flexibilisierung des Beweisrechts weckte Bedarf nach der Anerkennung neuer Beweisverbote. In Deutschland fanden solche bereits in den Anfangsbestand der StPO Einzug, so etwa das Recht Angehöriger zur Verweigerung der [[Zeugenaussage]], über das der Zeuge zu Beginn seiner Vernehmung belehrt werden musste. Diese Vorschriften wurden jedoch unabhängig voneinander konzipiert, ohne dass ihnen ein gemeinsames dogmatisches Konzept zugrunde lag. Auch waren sie unvollständig, da sie regelmäßig keine Aussage darüber trafen, welche Folgen eine rechtswidrige Beweiserhebung nach sich zog. Daher oblag es zunächst Rechtsprechung und Lehre, diese Lücke zu schließen. In Bezug auf das oben angesprochene Zeugnisverweigerungsrecht entschied das [[Reichsgericht]], dass eine Zeugenaussage nicht als Beweismittel verwertet werden durfte, wenn die vorgeschriebene Belehrung nicht erfolgt ist.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=Reichsgericht{{!}}RG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=RGSt%208%2C%20122&Suche=RGSt%208%2C%20122|entscheidungsform=Urteil|datum=5. Februar 1883|aktenzeichen=80/83|papierfundstelle=RGSt 8, 122}}. Bestätigt durch {{Entscheidung-D|gericht=Reichsgericht{{!}}RG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=RGSt%2020%2C%20186&Suche=RGSt%2020%2C%20186|entscheidungsform=Urteil|datum=17. Januar 1890|aktenzeichen=3339/89|papierfundstelle=RGSt 20, 186 (187)}}. {{Entscheidung-D|gericht=Reichsgericht{{!}}RG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=RG&Datum=12.05.1922&Aktenzeichen=I%201628/21|entscheidungsform=Urteil|datum=12. Mai 1922|aktenzeichen=I 1628/21|papierfundstelle=RGSt 57, 63 (65, 67)}}.</ref>[[Datei:Ernst-Beling.jpg|alt=Portraitfoto von Ernst Beling|mini|201x201px|Ernst Beling]]Daraufhin unternahm die Strafrechtswissenschaft den Versuch, die punktuellen Beweisbestimmungen der StPO miteinander zu verknüpfen und zu abstrahieren. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der Strafrechtler [[Ernst von Beling|Ernst Beling]], der 1902 erstmals eine Lehre vom Beweisverbot formulierte. Er arbeitete heraus, dass die Hauptfunktion des Strafprozesses – die Wahrheitsfindung – durch gegenläufige Interessen der Verfahrensbeteiligten begrenzt wird. Als solche nannte Beling insbesondere die [[Menschenwürde]] und die [[freie Entfaltung der Persönlichkeit]].<ref>{{Literatur |Autor=Ernst Beling |Titel=Die Beweisverbote als Grenzen der Wahrheitserforschung im Strafprozess |Verlag=Schletter |Ort=Breslau |Datum=1903 |Seiten=37}}</ref> Beide Interessen wurden später durch die [[Weimarer Reichsverfassung]] und das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] als Grundrechte anerkannt und besitzen mittlerweile eine zentrale Bedeutung für das Beweisrecht. Zum Schutz dieser Rechte sei es – so Beling – notwendig, die Befugnis zur Beweisgewinnung bzw. -verwertung im Strafprozess einzuschränken. Eine solche Beschränkung forderte Beling insbesondere für rechtswidrig gewonnene Beweise. Diese dürften generell nicht verwertet werden.<ref>{{Literatur |Autor=Ernst Beling |Titel=Die Beweisverbote als Grenzen der Wahrheitserforschung im Strafprozess |Verlag=Schletter |Ort=Breslau |Datum=1903 |Seiten=30}}</ref> Auch wenn das Reichsgericht derart generalisierende Aussagen vermied, bewegte sich Beling mit seiner These in den von der Rechtsprechung vorgezeichneten Bahnen, die jedenfalls für die Zeugenvernehmung rechtswidrig erlangte Beweismittel nicht anerkannten.


:''Hinweis: Der [[Wikipedia:Niederösterreich#Stammtisch in Lilienfeld|Wikipedia-Wanderzirkus]] hat seine nächste Station im Stift Lilienfeld am 21. Juli! Melde Dich an, wenn du Lust und Zeit hast!''
In der Folgezeit beließ es der Gesetzgeber bei der fragmentarischen Regelung von Beweisverboten. Zwar ergänzte er zwischenzeitlich vor allem im Bereich der Datenverarbeitung punktuelle Verbote, jedoch verzichtete er auch weiterhin darauf, einen strukturierenden dogmatischen Unterbau für diese zu entwickeln. Aus diesem Grund oblag es im Wesentlichen der Lehre und der Gerichtspraxis, das Recht der Beweisverbote weiterzuentwickeln. Der praktische Bedarf hiernach war groß, da die Verwertbarkeit von Beweismitteln im Strafprozess regelmäßig einen zentralen Streitpunkt darstellt. In Lehre und Praxis bestand Einigkeit darüber, dass die Wahrheit im Strafprozess nicht um jeden Preis ermittelt werden darf. Der [[Bundesgerichtshof]] hielt als Nachfolger des Reichsgerichts ausdrücklich fest, dass der Beschuldigte einen Anspruch auf ein rechtmäßiges Strafverfahren habe, weshalb die Wahrheit lediglich mit verfahrensrechtlich zulässigen Mitteln und in verfahrensrechtlich zulässiger Weise erforscht werden dürfe.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=3 StR 195/55|datum=12. Januar 1956|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20StR%20195%2F55&Suche=3%20StR%20195%2F55|papierfundstelle=BGHSt 9, 59 (60)}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=1 StR 683/59|datum=14. Juni 1960|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=14.06.1960&Aktenzeichen=1%20StR%20683/59|papierfundstelle=BGHSt 14, 358 (365)}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=RiZ(R) 3/77|datum=27. Januar 1978|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.01.1978&Aktenzeichen=RiZ(R)%203/77|papierfundstelle=BGHZ 71, 9}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=4 StR 640/82|datum=17. März 1983|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=17.03.1983&Aktenzeichen=4%20StR%20640%2F82|papierfundstelle=BGHSt 31, 304 (308)}}.</ref> Uneinigkeit bestand jedoch darüber, wie weit dieses Prinzip reicht. Belings Standpunkt, wonach rechtswidrig erlangte Beweismittel generell nicht verwertbar sind, stieß zunächst auf verbreitete Zustimmung.<ref>{{Literatur |Autor=Bernhard Haffke |Titel=Schweigepflicht, Verfahrensrevision und Beweisverbot |Sammelwerk=[[Goltdammer's Archiv für Strafrecht |GA]] |Datum=1973 |Seiten=65 (79)}} {{Literatur |Autor=Hans Kellner |Titel=Verwendung rechtswidrig erlangter Briefe als Beweisurkunden in Ehesachen |Sammelwerk=[[Juristische Rundschau|JR]] |Datum=1950 |Seiten=270 (271)}} {{BibISBN|3506733338|Seiten=293 ff.}} {{Literatur |Autor=Eberhardt Schmidt |Titel=Die Verletzung der Belehrungspflicht gemäß StPO § 55 II als Revisionsgrund |Sammelwerk=[[JuristenZeitung|JZ]] |Datum=1958 |Seiten=596 (601)}} {{Literatur |Autor=Günter Spendel |Titel=Beweisverbote im Strafprozeß |Sammelwerk=[[NJW]] |Datum=1966 |Seiten=1102 (1108)}} Ebenfalls in der Sache zustimmend {{Entscheidung-D|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=3 StR 195/55|datum=12. Januar 1956|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20StR%20195%2F55&Suche=3%20StR%20195%2F55|papierfundstelle=BGHSt 9, 59 (60)}}.</ref> Bestärkt durch einen Beschluss des [[Großer Senat|Großen Senats]] des BGH<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2011%2C%20213&Suche=BGHSt%2011%2C%20213|datum=21. Januar 1958|entscheidungsform=Beschluss|aktenzeichen=GSSt 4/57|papierfundstelle=BGHst 11, 213 (214)}}.</ref> setzte sich jedoch allmählich die Auffassung durch, dass es eines differenzierteren Ansatzes bedurfte. Dies war darauf zurückzuführen, dass die umfassende Sachverhaltsaufklärung maßgeblich dazu beiträgt, dass eine materiell zutreffende Entscheidung gefällt wird. Beweisverwertungsverbote erschweren dies, weshalb sie lediglich in Ausnahmefällen bestehen sollen.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|entscheidungsform=Urteil|datum=27. April 2000|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvR%2075%2F94&Suche=2%20BvR%2075%2F94|aktenzeichen=2 BvR 1990/96, 2 BvR 75/94|papierfundstelle=[[NJW]] 2000, 3556 (3557)}}. {{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|entscheidungsform=Urteil|datum=9. November 2010|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=09.11.2010&Aktenzeichen=2%20BvR%202101/09|aktenzeichen=2 BvR 2101/09|papierfundstelle=[[NJW]] 2011, 2417 Rn. 44}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=4 StR 640/82|datum=17. März 1983|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=17.03.1983&Aktenzeichen=4%20StR%20640%2F82|papierfundstelle=BGHSt 31, 304 (308)}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=3 StR 181/98|datum=11. November 1998|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20StR%20181%2F98&Suche=3%20StR%20181%2F98|papierfundstelle=BGHSt 44, 243}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|entscheidungsform=Beschluss|aktenzeichen=3 StR 16/22|datum=5. April 2022|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.04.2022&Aktenzeichen=3%20StR%2016%2F22|papierfundstelle=[[NJW]] 2022, 2126}}. {{BibISBN|3811454951|Seiten=28}} {{Literatur |Autor=Gerson Trüg, Jörg Habetha |Titel=Beweisverwertung trotz rechtswidriger Beweisgewinnung – insbesondere mit Blick auf die „Liechtensteiner Steueraffäre“ |Sammelwerk=[[NStZ]] |Datum=2008 |Seiten=481 (482)}}</ref> Wodurch sich diese Ausnahmefälle auszeichnen, ist umstritten und bislang nicht abschließend geklärt. Rechtsprechung und Lehre entwickelten hierzu zahlreiche unterschiedliche Konzepte. Da der Gesetzgeber bislang auf entsprechende Regelungen weitgehend verzichtet hat, bestimmen diese Konzepte in Deutschland bis in die Gegenwart hinein maßgeblich die Grenzen der Beweisverwertung.<ref>{{BT-Drs|16|5846}}, S. 24 f.</ref>


== Wiki takes oberes Murtal ==
Ähnlich verlief die Entwicklung im deutschen [[Zivilprozessrecht (Deutschland)|Zivilprozessrecht]]. Auch dort verzichtete der Gesetzgeber auf eine Kodifizierung von Beweisverboten, weshalb dieses Thema auch dort in hohem Maß durch Rechtsfortbildung geprägt ist.<ref>Vgl. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=15.05.2018&Aktenzeichen=VI%20ZR%20233/17|entscheidungsform=Urteil|datum=15. Mai 2018|aktenzeichen=VI ZR 233/17|papierfundstelle=BGHZ 218, 348 Rn. 28}}.</ref> Die vertiefte Analyse dieses Problemkreises begann in den 1950er Jahren.<ref>{{Literatur |Autor=Christoph Betz |Titel=Die gerichtliche Verwertbarkeit datenschutzwidrig erlangter Beweismittel |Sammelwerk=[[Recht der Arbeit|RdA]] |Datum=2018 |Seiten=100}} {{BibISBN|978-3-16-158865-5|Seiten=22}}</ref> Da die Paralleldiskussion im Strafrecht zu dieser Zeit bereits weit vorangeschritten war, diente sie der zivilrechtlichen Literatur als Orientierungshilfe.<ref>{{BibISBN|978-3-16-158865-5|Seiten=22}} {{Literatur |Autor=Olaf Werner |Titel=Verwertung rechtswidrig erlangter Beweismittel |Sammelwerk=[[NJW]] |Datum=1988 |Seiten=993 (994)}}</ref>
[[Bild:Stand_Denkmallisten_Österreich_Bilder.svg|thumb]]
Hallo Feldkurat Katz, das obere Murtal ist in der Karte der Bebilderung der Denkmallisten derzeit (Stand Juli 2012) deutlich als roter Fleck zu erkennen. Während in stadtnahen Regionen die Wikipedianer schon ganze Regionen vollständig bebildert haben, fehlen in den Alpen noch viele Bilder. Dem soll mit einer Schwerpunktaktion an einem Wochenende Abhilfe geschaffen werden.


[[Wikipedia:Wiki Loves Monuments 2012/Wiki takes oberes Murtal|'''Hier''']], auf dieser Seite wird diese Aktion koordiniert, die auch gleichzeitig viele Bilder für ''Wiki loves Monments'' bringen soll. Bis jetzt sind sieben verschiedene Routen in Vorbereitung.
=== Entwicklungen in anderen Staaten ===
Auch in anderen Staaten ist das Thema Beweisverbot vornehmlich mit dem Strafprozess verknüpft. Für das US-amerikanische Strafprozessrecht, das im Einklang mit der anglo-amerikanischen Rechtstradition in besonders hohem Maß durch die Rechtsprechung geprägt ist, hat der [[Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten|Supreme Court]] Ende des 19. Jahrhunderts die Entwicklung von Beweisverboten eingeleitet. Zunächst hielt er fest, dass Geständnisse nicht verwertbar sind, die durch Drohungen oder Versprechungen erwirkt worden waren.<ref>Grundlegend Hopt v. Utah, 110 U.S. 574 (1884). Weiterhin Bram v. U.S., 168 U.S. 532 (1897). Brown v. Mississippi, 297 U.S. 278 (1936).</ref> In späteren Entscheidungen entwickelte er diesen Ansatz weiter und untersagte die gerichtliche Verwertung von Beweisen, die unter Missachtung von Beschuldigtenrechten gewonnen worden sind.<ref>Weeks v. U.S., 232 U.S. 383 (1914). Wolf v. Colorado, 338 U.S. 25 (1949). Mapp v. Ohio, 367 U.S. 643 (1961). Gilbert v. California, 388 U.S. 263 (1973).</ref> Anders als in Deutschland orientierte sich die Rechtsprechung dabei nicht an materiellen Grundrechten wie dem Persönlichkeitsrecht, sondern an prozessualen Rechten, etwa dem Verbot willkürlicher Durchsuchungen und Beschlagnahmen und dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung.<ref>{{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=129 f.}} Joachim Herrmann: ''Aufgaben und Grenzen der Beweisverwertungsverbote. Rechtsvergleichende überlegungen zum deutschen und amerikanischen Recht'', S. 1291 (1298). In: {{BibISBN|3428058011}}</ref>


Es wäre schön, wenn auch Du Dir Zeit dafür nehmen könntest!
Den vorwiegend durch die Rechtsprechung geprägten Systemen aus Deutschland und den USA stehen Rechtsordnungen gegenüber, die Beweisverbote weit stärker durch den Gesetzgeber konturieren. Dies betrifft vorwiegend Strafprozessordnungen, die in jüngerer Zeit grundlegend überarbeitet wurden. Ein Beispiel hierfür bietet [[Strafprozessrecht (Italien)|Italien]]. Die dortige Strafprozessordnung bestimmt in Art. 191, dass rechtswidrig gewonnene Beweismittel im Strafverfahren generell nicht verwertet werden dürfen. Auch das [[Strafprozessrecht (Österreich)|österreichische]] und das [[Strafprozessrecht (Schweiz)|Schweizer Strafprozessrecht]] regeln Beweisverbote ausführlich; anders als Italien verfolgen sie allerdings einen differenzierteren Ansatz. Sie erklären illegal gewonnene Beweise nicht generell für unverwertbar, sondern ordnen diese Rechtsfolge lediglich für ausgewählte, besonders schwere Verfahrensfehler an.


Liebe Grüße von [[Benutzer:Ailura|Ailura]] und [[Benutzer:PLauppert|Peter Lauppert]]
== Dogmatik der Beweisverbote im deutschen Recht ==


== Einladung zum ersten Stammtisch 2013 ==
=== Strafprozessrecht als Wegbereiter der Beweisverbotslehre ===
Hallo Feldkurat Katz, unser diesjähriger Febertermin im 9er-Bräu findet am Freitag dem 22. Feber - Beginn 18 Uhr - statt. Weitere Informationen und Anmeldung auf [[Wikipedia:Wien]]. Bist Du mit dabei? lb Grüße [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
Da die Entwicklung der Beweisverbote in Deutschland vornehmlich durch das Strafrecht geprägt wurde, hat sich dort eine besonders umfangreiche Dogmatik entwickelt, an der sich die anderen Fachbereiche teilweise orientieren. Das Strafrecht differenziert zunächst zwischen Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten.<ref>{{BibISBN|3-452-18277-0|Seiten=4 ff.}} {{Literatur |Autor=Gerhard Fezer |Titel=Grundfälle zum Verlesungsverbot und Verwertungsverbot im Strafprozeß |Sammelwerk=[[JuS]] |Datum=1978 |Seiten=104}}</ref> Erstere richten sich gegen die Erhebung von Beweismitteln durch die Ermittlungsbeamten, letztere gegen deren Würdigung im Gerichtsprozess.<ref>{{Literatur |Autor=Thorsten Finger |Titel=Prozessuale Beweisverbote – Eine Darstellung ausgewählter Fallgruppen |Sammelwerk=[[Juristische Arbeitsblätter|JA]] |Datum=2006 |Seiten=529 (530)}}</ref> Beweiserhebungsverbote unterteilen sich nach verbreiteter Sichtweise in Beweisthemaverbote, Beweismittelverbote, Beweismethodenverbote und in relative Beweisverbote. Diese Differenzierungen sollen unterschiedliche Ansatzpunkte zur Begründung von Beweisverboten zu verdeutlichen.<ref>{{Literatur |Autor=Thorsten Finger |Titel=Prozessuale Beweisverbote – Eine Darstellung ausgewählter Fallgruppen |Sammelwerk=[[Juristische Arbeitsblätter|JA]] |Datum=2006 |Seiten=529 (530)}}</ref>


<small>Falls du keine Einladung mehr bekommen möchtest, trage dich aus [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|dieser Liste]] aus.</small>
=== Systematik der Beweiserhebungsverbote ===


== Einladung zum März-Stammtisch 2013 ==
==== Beweisthemaverbot ====
Hallo Feldkurat Katz, unser zweiter Stammtisch in diesem Jahr - wieder im 9er-Bräu - findet am Freitag dem 29. März - Beginn 18 Uhr - statt. Weitere Informationen und Anmeldung [[Wikipedia:Wien#Frühlingsstammtisch_am_29._März_ab_18_Uhr|'''hier!''']]
Beweisthemaverbote verbieten es, bestimmte Tatsachen zum Gegenstand der Beweiserhebung zu machen.<ref>Peter G. Mayr: ''Das Beweisrecht in Österreich''. In: José Lebre de Freitas: ''Beweisrecht in der Europäischen Union''. Kluwer Law International, 2004, S. 42</ref> Sie rechtfertigen sich primär durch die Schutzwürdigkeit der betroffenen Informationen. Häufig drückt sich diese in einer Geheimhaltungspflicht aus. So besteht ein Beweisthemaverbot etwa für Tatsachen, die dem richterlichen [[Beratungsgeheimnis]] ({{§|43|DRiG|dejure}} [[Deutsches Richtergesetz|DRiG]]), der [[Amtsverschwiegenheit]] ({{§|54|StPO|dejure}} StPO) oder dem [[Wahlgeheimnis]] ({{Art.|38|gg|dejure}} Abs. 1 S. 1 GG) unterliegen. Darüber hinaus können Beweisthemaverbote daraus folgen, dass eine bestimmte Information keine prozessuale Verwendung mehr finden soll. Dies trifft etwa auf Tatsachen zu, die bereits getilgte [[Vorstrafe]]n ({{§|51|BZRG|dejure}} [[Bundeszentralregistergesetz|BZRG]]) oder [[Entscheidung (Gericht)|gerichtliche Entscheidungen]] im [[Fahreignungsregister]] ({{§|29|StVG|juris}} StVG) betreffen.<ref>{{Literatur |Autor=Christian Fahl |Titel=Relative Beweisverwertungsverbote |Sammelwerk=[[NStZ]] |Datum=2021 |Seiten=261}} {{BibISBN|978-3-8487-3865-6|Kapitel=§ 21 Rn. 137}}</ref> Ein weiteres Beweisthemaverbot folgt aus {{§|100d|StPO|dejure}} Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;1 StPO, der den Ermittlungsbehörden verbietet, durch [[akustische Wohnraumüberwachung]] Informationen zu erlangen, die zum Kernbereich privater Lebensgestaltung zählen. Auch das [[Schweigen (Recht)|Schweigerecht]] eines Beschuldigten begründet einem Beweisthemaverbot: Die Verweigerung der Aussage darf weder zum Beweisthema werden, noch als Beweis oder Indiz für eine Annahme genutzt werden.<ref>{{Literatur |Autor=Olaf Klemke, Hansjörg Elbs |Titel=Einführung in die Praxis der Strafverteidigung |Verlag=Hüthig Jehle Rehm |Ort=Heidelberg |Datum=2013 |ISBN=978-3-8114-4714-1 |Seiten=143}}</ref>


'''Zwei Neuerungen gleich vorweg:'''
==== Beweismittelverbot ====
* Die Wien-Stammtische werden jetzt [[Wikipedia:Wien#H.C3.A4ufigere_Stammtische|monatlich durchgeführt]], es wird dann - was schon ein alter Wunsch war - alternierend einmal der Donnerstag und der Freitag dafür angesetzt. Somit wird der April-Stammtisch am Donnerstag, dem 25. April stattfinden. Eine gesonderte Einladung erfolgt rechtzeitig!
Von einem Beweismittelverbot spricht man, wenn eines der im Strafprozess grundsätzlich zulässigen [[Beweismittel]] ([[Urkunde]], [[Zeuge]], [[Sachverständigengutachten]], [[Augenschein]]) aufgrund besonderer Sachverhaltsumstände nicht verwendet werden darf. So verhält es sich etwa, wenn sich ein Zeuge in seiner [[Vernehmung]] auf sein [[Zeugnisverweigerungsrecht]] beruft.<ref>{{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=21}} {{Literatur |Autor=Christian Fahl |Titel=Relative Beweisverwertungsverbote |Sammelwerk=[[NStZ]] |Datum=2021 |Seiten=261}}</ref> In diesem Fall darf er nicht zur Aussage gezwungen werden. Die StPO enthält mehrere Zeugnisverweigerungsrechte: {{§|52|stpo|juris}} StPO billigt Zeugen ein solches zu, die Angehörige des Beschuldigten sind. Die Norm soll verhindern, dass Zeugen gezwungen werden, Angehörige zu belasten.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=08.05.1952&Aktenzeichen=3%20StR%201199/51|datum=8. Mai 1952|papierfundstelle=BGHSt 2, 351 (354)|aktenzeichen=3 StR 1199/51|entscheidungsform=Urteil}}.</ref> Gemäß {{§|53|stpo|juris}} StPO dürfen ferner Berufsgeheimnisträger das Zeugnis über Tatsachen verweigern, die ihrer beruflichen Schweigepflicht unterliegen. Diese Vorschrift schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Berufsträgern und deren Vertragspartnern.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=OLG Oldenburg|entscheidungsform=Beschluss|datum=10. Juni 1982|aktenzeichen=2 Ws 204/82|papierfundstelle=[[NStZ]] 1983, 39|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Oldenburg&Datum=10.06.1982&Aktenzeichen=2%20Ws%20204/82}}. {{Entscheidung-D|gericht=OLG Schleswig|entscheidungsform=Beschluss|datum=27. Mai 1980|aktenzeichen=1 Ws 160, 161/80|papierfundstelle=[[NJW]] 1981, 294|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=30.03.2016&Aktenzeichen=1%20Ws%20160/16}}.</ref> Die genannten Zeugnisverweigerungsrechte werden durch {{§|252|stpo|juris}} StPO flankiert, wonach Aussagen, die der Zeuge vor Ausübung seines Verweigerungsrechts getätigt hat nicht durch Verlesung eines Vernehmungsprotokolls in die Hauptverhandlung eingeführt werden darf.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20StR%2067%2F51&Suche=1%20StR%2067%2F51|datum=30. Oktober 1951|papierfundstelle=BGHSt 1, 373 (375)|aktenzeichen=1 StR 67/51|entscheidungsform=Urteil}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20StR%20341%2F51&Suche=1%20StR%20341%2F51|datum=15. Januar 1952|papierfundstelle=BGHSt 2, 99 (101)|aktenzeichen=1 StR 341/51|entscheidungsform=Urteil}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+22%2C+219|datum=30. Juli 1968|papierfundstelle=BGHSt 22, 219 (220)|aktenzeichen=2 StR 136/68|entscheidungsform=Urteil}}.</ref> Dies soll sicherstellen, dass Aussagen, die der Zeuge durch sein Zeugnisverweigerungsrecht gesperrt hat, nicht mithilfe anderer Beweismittel in den Prozess eingeführt werden.<ref>{{Literatur |Autor=Mohamad El-Ghazi, Andreas Merold |Titel=Die Reichweite des Beweisverwertungsverbotes nach § 252 StPO |Sammelwerk=[[Juristische Arbeitsblätter|JA]] |Datum=2012 |Seiten=44}} Walter Gollwitzer: § 252 Rn. 3. In: {{BibISBN|978-3-89949-485-3}} Entsprechende Anwendung findet {{§|252|stpo|juris}} StPO für Aussagen, die der Zeuge gegenüber seinem Anwalt tätigt, siehe {{Entscheidung-D|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+46%2C+1|papierfundstelle=BGHSt 46, 1|entscheidungsform=Urteil|datum=10. Februar 2000|aktenzeichen=4 StR 616/99|gericht=BGH}}.</ref>
* Viele Aktivitäten in, um und über österreichspezifische Aktivitäten gehen in den verschiedenen Seiten unter. Deshalb gibt es im April den Startschuss für ein österreichisches Nachrichtenmagazin nach dem Muster vom [[WP:Kurier|Wikipedia-Kurier]]. Aktuell sind wir gerade dabei, einen Namen dafür zu finden, bitte beteiligt euch - ebenso an der Bewertung der bereits [[Wikipedia_Diskussion:Wien#Was_hat_der_Wikipedia-Kurier_mit_uns_zu_tun.3F|eingegangenen Vorschläge!]]


Ich freu mich auf euer Kommen! lb Grüße [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
Ein weiteres Beweisverbot folgt aus dem das gesamte Strafverfahrensrecht beherrschenden [[Unmittelbarkeitsprinzip|Unmittelbarkeitsgrundsatz]], wonach zwecks möglichst zuverlässiger Beweisgewinnung<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvR%20215/81|datum=26. Mai 1981|papierfundstelle=BVerfGE 57, 250 (278)|aktenzeichen=2 BvR 215/81|entscheidungsform=Beschluss}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvR%20215/81|datum=4. April 2007|papierfundstelle=BGHSt 51, 280 Rn. 21|aktenzeichen=4 StR 345/06|entscheidungsform=Beschluss}}.</ref> die entscheidungsrelevanten Tatsachen möglichst unmittelbar in die [[Urteil (Recht)|Urteile]] der Gerichte einfließen sollen. Zum Ausdruck kommt dies insbesondere in {{§|250|stpo|juris}} S.&nbsp;2 StPO, wonach die Vernehmung nicht durch Verlesung des über eine frühere Vernehmung aufgenommenen Protokolls ersetzt werden darf.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|datum=27. April 2007|aktenzeichen=2 StR 490/06|papierfundstelle=BGHSt 51, 325 (328)|entscheidungsform=Urteil|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.04.2007&Aktenzeichen=2%20StR%20490/06}}. {{Literatur |Autor=Mohamad El-Ghazi, Andreas Merold |Titel=Die Reichweite des Beweisverwertungsverbotes nach § 252 StPO |Sammelwerk=[[Juristische Arbeitsblätter|JA]] |Datum=2012 |Seiten=44}}</ref>


<small>Falls du keine Einladung mehr bekommen möchtest, trage dich aus [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|dieser Liste]] aus.</small>
Schließlich findet sich ein Beweismittelverbot in {{§|96|stpo|juris}} StPO, wonach eine oberste Dienstbehörde durch Abgabe einer [[Sperrerklärung]] verhindern darf, dass ein Schriftstück, das sind in amtlicher Verwahrung befindet, als Beweismittel genutzt wird.


== Einladung zum April-Stammtisch 2013 ==
==== Beweismethodenverbot ====
Hallo Feldkurat Katz, unser dritter Stammtisch in diesem Jahr - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am '''Donnerstag''' dem 25. April - Beginn 18 Uhr - statt. Weitere Informationen und Anmeldung [[Wikipedia:Wien#Erster_Donnerstag-Stammtisch_am_25._April_2013|'''hier!''']]
Das Beweismethodenverbot untersagt bestimmte Methoden der Beweisgewinnung. Eine solche Regelung findet sich etwa in {{§|136a|stpo|dejure}} StPO.<ref>{{Literatur |Autor=Christian Fahl |Titel=Relative Beweisverwertungsverbote |Sammelwerk=[[NStZ]] |Datum=2021 |Seiten=261}}</ref> Die Norm verbietet zwecks Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrensablaufs und der Menschenwürde,<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|papierfundstelle=BGHSt 44, 129 (134)|aktenzeichen=5 StR 302/97|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=21.07.1998&Aktenzeichen=5%20StR%20302/97|entscheidungsform=Urteil|datum=21. Juli 1998}}. {{BibISBN|978-3-8114-9415-2|Kapitel=Rn. 455}} Herbert Diemer: § 136a Rn. 2. In: {{BibISBN|978-3-406-69511-7}} Joachim Herrmann: ''Aufgaben und Grenzen der Beweisverwertungsverbote. Rechtsvergleichende überlegungen zum deutschen und amerikanischen Recht'', S. 1291 (1295). In: {{BibISBN|3428058011}}</ref> Beweismittel durch Methoden zu gewinnen, welche die Entschließungsfreiheit des Beschuldigten verletzen, etwa Misshandlung, Folter, Hypnose und Ermüdung.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|papierfundstelle=BGHSt 5, 332 ff.|aktenzeichen=1 StR 578/53|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%205%2C%20332&Suche=BGHSt%205%2C%20332|entscheidungsform=Urteil|datum=16. Februar 1954}} {{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=30}}</ref> Ferner verbietet {{§|136a|stpo|dejure}} StPO Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Vernommenen beeinträchtigen. Die Vorschrift findet unmittelbar auf Beschuldigtenvernehmungen Anwendung und gilt gemäß {{§|72|stpo|dejure}}, {{§|69|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;3 StPO entsprechend für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen.


'''Dazu eine Vorankündigung für Mai'''
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom [https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=141600&anz=1157&pos=4 13. März 2025 - 2 StR 232/24 -] entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen dazu befugt ist, einen Fingerabdruck [[Unmittelbarer Zwang|zwangsweise]] auf das Mobiltelefon eines Beschuldigten zu legen, um Zugriff auf gespeicherte Daten zu erhalten.<ref>{{Internetquelle |autor=Joschka Buchholz |url=https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/2str23224-bgh-auflegen-finger-entsperren-handy-ermittlungen-dateien |titel=BGH: Polizei darf Finger unter Zwang aufs Handy legen |werk=LTO.de |hrsg=Legal Tribune Online |sprache=de |abruf=2025-05-21}}</ref> Grundlage dieser Maßnahme ist die Strafprozessordnung ([https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81b.html § 81b Abs. 1] i.V.m. §§ 94ff. StPO), sofern eine richterlich angeordnete [[Durchsuchungsbeschluss|Durchsuchung]] auf das Auffinden von Mobiltelefonen abzielt und die Datenzugriffsmethode als verhältnismäßig gilt. Die Entscheidung fiel im Kontext eines Falles schwerer kinderpornographischer Straftaten, bei dem der Angeklagte sich trotz eines Berufsverbots erneut in der Kinderbetreuung betätigte und illegales Material auf seinen Mobilgeräten speicherte. In der Revision wurde ein Verwertungsverbot der Beweise geltend gemacht, doch der BGH lehnte dies ab, da die Maßnahme mit europäischem Recht vereinbar sei und die Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten nicht beeinträchtige.<ref>{{Internetquelle |autor=Jens Usebach |url=https://www.jura.cc/rechtstipps/zwangsweise-entsperrung-von-mobiltelefonen-durch-fingerabdruck-rechtliche-bewertung-nach-%C2%A7-81b-abs-1-stpo/ |titel=Zwangsweise Entsperrung von Mobiltelefonen durch Fingerabdruck: Rechtliche Bewertung nach § 81b Abs. 1 StPO |datum=2025-05-20 |sprache=de |abruf=2025-05-21}}</ref>
Für den Maistammtisch am 31. 5. konnte ich als besonderen Gast [[Peter Turrini]] gewinnen. Er freut sich, für uns eine Lesung halten zu können. Infos und ein Auszug aus dem Mail an mich [[Wikipedia:Wien#Vorank.C3.BCndigung_Maistammtisch.21|'''hier''']]
'''Der neue Name für ein österr. Nachrichtenblatt'''


kann nun gewählt werden. Die Idee dazu fand überraschend hohe Zustimmung, es wurden 43 Namensvorschläge gemacht. Nun kommt es darauf an, aus all den Vorschlägen den Sieger zu küren. Bis zum 30. April kann jede/r [[Wikipedia_Diskussion:Wien#Die_Namenswahl|'''hier''']] drei Stimmen abgeben. Bitte beteilige Dich!
==== Relatives Beweisverbot ====
Relative Beweiserhebungsverbote beschränken schließlich die Befugnis, einen bestimmten Beweis zu erheben, auf spezifische Personen. Ein Beispiel hierfür stellt die [[körperliche Untersuchung]] des Beschuldigten dar, die gemäß {{§|81a|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;2 S. 1 StPO im Grundsatz ausschließlich Richter anordnen dürfen.<ref>{{BibISBN|978-3-8487-3865-6|Kapitel=§ 21 Rn. 140}}</ref>


Ich freu mich auf Dein Kommen! lb Grüße [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
=== Systematik der Beweisverwertungsverbote ===


<small>Diese Aussendung geht '''ausnahmsweise''' an einen erweiterten Adressatenkreis (Teilnehmer an den Denkmallisten), weil ich die Namenswahl für die neue Infoseite so breit wie möglich durchführen möchte. Es ist ja nicht eine Wien-Angelegenheit! Es kann durchaus sein, dass auch Nichtösterreicher diese Information bekommen! </small>
==== Gesetzliche Regelungen ====
Die StPO normiert in unterschiedlichen Kontexten mehrere punktuelle Beweisverwertungsverbote. Um eine besonders prominente Regelung handelt es sich bei {{§|136a|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;3 S.&nbsp;2 StPO. Dieser knüpft zum Schutz der Menschenwürde des Beschuldigten an die bereits angesprochenen verbotenen Vernehmungsmethoden an und untersagt die Verwertung der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse, unabhängig davon, ob der Vernommene der Verwertung zustimmt.<ref name="Kessing">{{Literatur |Autor=Daniel Kessing |Titel=Die Verwertbarkeit von Beweisen bei Verstoß gegen § 105 Absatz I 1 StPO |Sammelwerk=[[Juristische Schulung|JuS]] |Datum=2004 |Seiten=675}}</ref> Einen starken Grundrechtsbezug weist ferner {{§|100d|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;2 StPO auf. Hiernach dürfen Funde nicht verwertet werden, die im Rahmen einer [[Telekommunikationsüberwachung]] ({{§|100a|stpo|dejure}} StPO), einer [[Online-Durchsuchung]] ({{§|100b|stpo|dejure}} StPO) oder eines [[Großer Lauschangriff|großen Lauschangriffs]] ({{§|100c|stpo|dejure}} StPO) gewonnen werden und die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Dieser Kernbereich ist von Verfassungs wegen unantastbar, weshalb er nicht zu strafprozessualen Zwecken ausgeforscht werden darf.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=14.09.1989&Aktenzeichen=2%20BvR%201062/87|datum=14. September 1989|aktenzeichen=2 BvR 1062/87|papierfundstelle=BVerfGE 80, 367 (381)|entscheidungsform=Beschluss}}.</ref>


== Einladung zum Mai-Stammtisch 2013 ==
Einige weitere Beweisverwertungsverbote flankieren Zeugnisverweigerungsrechte. So darf gemäß {{§|252|stpo|juris}} StPO die Aussage eines Zeugen, der sich später auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, nicht mittelbar mithilfe eines anderen Beweismittels in den Prozess eingeführt werden, etwa durch Vernehmung der Person, welche die Aussage entgegengenommen hat.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+2%2C+99|datum=15. Januar 1952|papierfundstelle=BGHSt 2, 99 (101)|aktenzeichen=1 StR 341/51|entscheidungsform=Urteil}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+32%2C+25|datum=29. Juni 1983|papierfundstelle=BGHSt 32, 25 (29)|aktenzeichen=2 StR 150/83|entscheidungsform=Urteil}}. {{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=37}} {{Literatur |Autor=Erik Kraatz |Titel=Das Beweisverbot des § 252 StPO |Sammelwerk=[[Juristische Ausbildung (Zeitschrift)|Jura]] |Datum=2011 |Seiten=170 (171)}} Da {{§|252|stpo|juris}} StPO ausschließlich dem Schutz des Zeugen dient, kann dieser allerdings die Beweisverwertung durch Einwilligung gestatten; siehe {{Entscheidung-D|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%252045%2C%2520203&Suche=BGHSt%2045%2C%20203|gericht=BGH|aktenzeichen=4 StR 189/99|papierfundstelle=BGHSt 45, 203|datum=23. September 1999|entscheidungsform=Urteil}}. {{Entscheidung-D|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.10.2023&Aktenzeichen=1%20StR%20222%2F23|gericht=BGH|aktenzeichen=1 StR 222/23|papierfundstelle=[[NJW]] 2024, 909 Rn. 7 f.|datum=18. Oktober 2023|entscheidungsform=Beschluss}}</ref> Eine Ausnahme hiervon macht die Rechtsprechung indes für Vernehmungen, die nach {{§|162|stpo|juris}} StPO von einem [[Richter (Deutschland)|Richter]] durchgeführt worden sind, da die StPO richterlichen Vernehmungen ein besonderes Vertrauen entgegenbringe, was sich etwa an {{§|251|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;2 StPO und an {{§|254|stpo|dejure}} StPO zeige.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=15.01.1952&Aktenzeichen=1%20StR%20341/51|papierfundstelle=BGHSt 2, 99 (106 ff.)|entscheidungsform=Urteil|datum=15. Januar 1952|aktenzeichen=1 StR 341/51}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2021%2C%20218&Suche=BGHst%2021%2C%20218|papierfundstelle=BGHSt 21, 218, (219)|entscheidungsform=Urteil|datum=14. März 1967|aktenzeichen=5 StR 540/66}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2046%2C%20189&Suche=BGHSt%2046%2C%20189|papierfundstelle=BGHSt 46, 189 (192–195)|entscheidungsform=Urteil|datum=3. November 2011|aktenzeichen=2 StR 354/00}}. Hierzu kritisch {{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=37 f.}} {{BibISBN|3-406-50754-9|Seiten=270 f.}}</ref> {{§|160a|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;1 StPO verbietet, Aussagen zu verwerten, die durch Ermittlungsmaßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern gewonnen werden. Auch dies schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Berufsgeheimnisträger und dessen Vertragspartnern außerhalb von Vernehmungssituationen.<ref>{{Literatur |Autor=Joachim Kretschmer |Titel=§ 160a StPO – gelungene oder misslungene Gesetzgebung? |Sammelwerk=[[HRRS]] |Datum=2010 |Seiten=551 |Online=https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/10-12/hrrs-12-10.pdf}}</ref> {{§|108|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;2 StPO ergänzt das Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten ({{§|53|stpo|dejure}} Abs. 1 Nr. 3 StPO), indem er bestimmt, dass [[Zufallsfund]]e, die durch eine Durchsuchung bei einem Arzt gewonnen werden, nicht in Strafverfahren wegen [[Schwangerschaftsabbruch]]s verwertet werden dürfen. Dies soll das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin schützen.<ref>{{Literatur |Autor=Malte Cordes, Eerke Pannenborg |Titel=Strafprozessuale und verfassungsrechtliche Grenzen im Umgang mit Zufallsfunden |Sammelwerk=[[NJW]] |Datum=2019 |Seiten=2973 (2974 f.)}}</ref> Ebenfalls auf Zufallsfunde beziehen sich {{§|479|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;2 S. 1, {{§|161|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;3 StPO. Hiernach dürfen personenbezogene Daten, die aufgrund von Maßnahmen erlangt werden, die nur bei Verdacht auf bestimmte Katalogtaten angeordnet werden dürfen, ohne Einwilligung des Betroffenen nur in solchen Verfahren als Beweismittel genutzt werden, die eine Katalogtat zum Gegenstand haben. Diese Regelungsstruktur findet sich vor allem bei technischen Überwachungsmaßnahmen. So können etwa Informationen aus einer Telekommunikationsüberwachung ({{§|100a|stpo|dejure}} StPO), die zur Aufklärung eines [[Raub (Deutschland)|Raubs]] angeordnet wurde, nicht genutzt werden, um eine [[Trunkenheitsfahrt]] aufzuklären. Diese Regelung schützt die [[informationelle Selbstbestimmung]] des von der Maßnahme Betroffenen.
[[Datei:Peter Turrini - Nestroy-Theaterpreis 2011.jpg|miniatur|hochkant|]]
Hallo Feldkurat Katz, unser vierter Wien-Stammtisch in diesem Jahr - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am '''Freitag, dem 31. Mai''' statt, Beginn 18 Uhr.


Wie du ja vielleicht schon weißt, konnte ich für dieses Treffen [[Peter Turrini]] für eine Lesung gewinnen. Es ist für uns als Wikipedianer wie auch für mich als Organisator eine Premiere, deswegen bitte ich Dich unbedingt, dass du dich auch wirklich einträgst, damit ich die Veranstaltung auch optimal vorbereiten kann. Und ich bitte Dich für dieses Mal mal ausnahmsweise um Pünktlichkeit. Wie immer sind auch neue Gäste willkommen!
{{§|257c|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;4 S.&nbsp;3 StPO enthält ein weiteres Beweisverwertungsverbot, das in engem Zusammenhang zur [[Verständigung im Strafverfahren|Verständigung]] steht. Hiernach dürfen Geständnisse des Beschuldigten, die dieser im Vertrauen auf die Verbindlichkeit einer Verständigung abgegeben hat, nicht verwendet werden, wenn die Verständigung nachträglich ihre Rechtswirkung verliert.<ref>{{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=29 f.}} {{Literatur |Autor=Matthias Jahn, Martin Müller |Titel=Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren – Legitimation und Reglementierung der Absprachenpraxis |Sammelwerk=[[NJW]] |Datum=2009 |Seiten=2625 (2629)}}</ref>


Weitere Informationen - so auch das Mail von Peter und die Liste für die Anmeldung findest du [[Wikipedia:Wien#Maistammtisch_2013|'''hier!''']]
Auch außerhalb der StPO finden sich vereinzelte Beweisverwertungsverbote. So bestimmt {{§|51|bzrg|dejure}} [[Bundeszentralregistergesetz|BZRG]], dass eine im [[Bundeszentralregister]] getilgte oder zu tilgende Eintragung über eine Verurteilung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden darf. Damit darf sie insbesondere nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren genutzt werden. Diese Norm soll die Resozialisierung von Straftätern bestärken.<ref>Joachim Herrmann: ''Aufgaben und Grenzen der Beweisverwertungsverbote. Rechtsvergleichende überlegungen zum deutschen und amerikanischen Recht'', S. 1291 (1296). In: {{BibISBN|3428058011}}</ref> Gemäß {{§|393|ao|dejure}} Abs.&nbsp;2 [[Abgabenordnung|AO]] dürfen Beweismittel, die aus Steuerakten stammen, lediglich zur Verfolgung von Steuerstraftaten verwendet werden. Dies wurzelt im Recht des Beschuldigten, sich [[Nemo tenetur|nicht selbst belasten zu müssen]].<ref>Joachim Herrmann: ''Aufgaben und Grenzen der Beweisverwertungsverbote. Rechtsvergleichende überlegungen zum deutschen und amerikanischen Recht'', S. 1291 (1296). In: {{BibISBN|3428058011}}</ref> Eine ähnliche Zielrichtung verfolgt {{§|97|inso|dejure}} Abs.&nbsp;1 S.&nbsp;3 [[Insolvenzordnung (Deutschland)|InsO]], wonach Auskünfte, die der Schuldner dem Insolvenzverwalter in einem [[Insolvenzverfahren (Deutschland)|Insolvenzverfahren]] erteilt, nur mit dessen Zustimmung in einem Straf- oder [[Ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeitenverfahren]] verwendet werden dürfen.


Ich freu mich auf Dein Kommen! lb Grüße [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
==== Ungeschriebene Beweisverwertungsverbote ====


== Einladung zum Juni-Stammtisch 2013 ==
===== Unselbstständige Verbote =====
[[File:Stammtisch-Wien 01-06-13 01.jpg|thumb|Peter Turrini, seit dem 31. Mai korrekt adjustiert!]]
Hallo Feldkurat Katz, unser fünfter Wien-Stammtisch in diesem Jahr - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am '''Donnerstag, dem 27. Juni''' statt, Beginn 18 Uhr.


Der Mai-Stammtisch mit [[Peter Turrini]] hat sich - mit insgesamt 29 Teilnehmern trotz Fenstertag - gerade wegen unseres Ehrengastes als ganz besonderes Ereignis mit einigen Überraschungen herausgestellt - auch für mich als Gastgeber. Eine [[Wikipedia:Wien#Nachlese|Nachlese]] gibt es!
====== Dogmatik ======
Die gesetzlichen Beweisverwertungsverbote bieten den Beschuldigtenrechten aufgrund ihres punktuellen Zuschnitts lediglich lückenhaften Schutz. Daher hat die Rechtswissenschaft im Wege der [[Rechtsfortbildung]] zahlreiche ungeschriebene Beweisverwertungsverbote entwickelt. In der Praxis hat sich etabliert, insoweit zwischen unselbstständigen und selbstständigen Verwertungsverboten zu unterscheiden. Erstere knüpfen daran an, dass eine Beweiserhebung in rechtswidriger Weise erfolgt ist. Selbstständige Verbote sind demgegenüber von der Beweiserhebung unabhängig und stützen sich auf grundrechtliche Wertungen.<ref>{{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=23}} {{Literatur |Autor=Daniel Kessing |Titel=Die Verwertbarkeit von Beweisen bei Verstoß gegen § 105 Absatz I 1 StPO |Sammelwerk=[[Juristische Schulung|JuS]] |Datum=2004 |Seiten=675}} {{Literatur |Autor=Klaus Rogall |Titel=Gegenwärtiger Stand und Entwicklungstendenzen der Lehre von den strafprozessualen Beweisverboten |Sammelwerk=[[Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft|ZStW]] |Band=91 |Datum=1979 |Seiten=1 (3)}}</ref> Diese Unterscheidung besitzt primär eine systematische Funktion, da sie unterschiedliche Argumentationsansätze zur Begründung eines Beweisverbots zum Ausdruck bringt.<ref>{{BibISBN|978-3-428-18930-4|Seiten=37}}</ref>


Weitere Informationen findest du [[Wikipedia:Wien#Juni-Stammtisch_2013|'''hier!''']]
Den Ausgangspunkt der Feststellung eines unselbstständigen Beweisverwertungsverbots bildet die Auslegung der verletzten Verfahrensnorm. Wie bereits angesprochen, begründen Fehler bei der Beweiserhebung nach mittlerweile gefestigter Auffassung nur ausnahmsweise ein Beweisverwertungsverbot. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verwertung des betroffenen Beweises aus rechtsstaatlicher Sicht nicht tragbar wäre. Unter welchen Voraussetzungen dies im Einzelfall gegeben ist, ist seit langem umstritten. Die Anforderungen an unselbstständige Beweisverbote stellen ein zentrales, noch nicht abschließend geklärtes Problem der Lehre von den Beweisverboten dar.<ref>{{Literatur |Autor=Knut Amelung |Titel=Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren |Sammelwerk=[[NJW]] |Datum=1991 |Seiten=2533 f.}} {{Literatur |Autor=Michael Heghmanns |Titel=Beweisverwertungsverbote |Sammelwerk=[[Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik|ZIS]] |Datum=2016 |Seiten=404}}</ref>


=== Sommer ist Freiluft - Vorankündigung ===
Der BGH vertrat zunächst die [[Rechtskreistheorie]], wonach das Bestehen eines Beweisverwertungsverbots davon abhing, ob die verletzte Norm den Rechtskreis des Angeklagten in wesentlicher Weise berührte.<ref>Grundlegend: {{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 11, 213|entscheidungsform=Urteil|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+11%2C+213|gericht=BGH|datum=21. Januar 1958|aktenzeichen=GSSt 4/57}}. Zust. {{Literatur |Autor=Wolfram Bauer |Titel=Ist die Kritik an der "Rechtskreistheorie" (methodisch) noch zu halten? |Sammelwerk=[[NJW]] |Datum=1994 |Seiten=2530}}</ref> Dies verneinte der BGH beispielsweise in Bezug auf Verstöße gegen die Belehrungspflicht des {{§|55|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;2 StPO. Hiernach ist ein Zeuge darüber zu belehren, dass er keine Aussage machen muss, die ihn belastet. Unterbleibt die Belehrung, begründet dies nach Auffassung des BGH kein Beweisverbot im Verfahren gegen den Beschuldigten, da {{§|55|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;2 StPO nicht diesen schützen solle, sondern den Zeugen. Unverwertbar sei die Aussage daher lediglich in einem späteren Strafverfahren gegen den Zeugen.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+38%2C+302|entscheidungsform=Urteil|datum=26. Mai 1992|aktenzeichen=5 StR 122/92|papierfundstelle=BGHSt 38, 302 (304)}}.</ref> Demgegenüber bestehe ein Beweisverwertungsverbot in Fällen, in denen ein Angehöriger des Beschuldigten entgegen {{§|52|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;3 StPO nicht über sein [[Zeugnisverweigerungsrecht]] belehrt worden sei, da dieses auch den Beschuldigten schütze.<ref>{{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 11, 213 (216)|entscheidungsform=Urteil|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+11%2C+213|gericht=BGH|datum=21. Januar 1958|aktenzeichen=GSSt 4/57}}.</ref>
Für den ersten [[Wikipedia:Wien#Sommerstammtische|Sommerstammtisch am 26. Juli]] (Freitag!) hat sich bereits Dirk Franke angemeldet, noch ist der Ort nicht geklärt. es wird davor oder danach auch ein Treffen zum Thema paid-editing geben. Wer mitmachen möchte ist willkommen, nähere Infos folgen.


Am 11. Juli gibz ein Treffen mit WMF-Vertretern, es geht auch um das Budget 2014. Infos [[Wikipedia:Wien#Einladung_zum_Treffen_mit_WMF-Vertretern|hier]]
Die Rechtskreistheorie erfuhr im Schrifttum starke Kritik. Sie sei methodisch unsauber, da es regelmäßig nicht möglich sei, eine Norm einem bestimmten Rechtskreis zuzuordnen, da viele Bestimmungen der StPO mehrere Schutzzwecke aufweisen.<ref>{{BibISBN|978-3-658-34683-6|Seiten=33}}</ref> Ihr wurde ferner vorgeworfen, Beschuldigtenrechte zu lückenhaft zu schützen.<ref>{{Literatur |Autor=Klaus Geppert |Titel=Das Beweisverbot des § 252 StPO |Sammelwerk=[[Juristische Ausbildung (Zeitschrift)|Jura]] |Datum=1988 |Seiten=305 (313)}} {{BibISBN|978-3-8487-3865-6|Kapitel=§ 23 Rn. 13}}</ref> Die Rechtsprechung reagierte auf diese Einwände, indem es die Rechtskreistheorie zu einer Einzelfallabwägung weiterentwickelte.<ref>So bereits ansatzweise {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2013%2C%20394&Suche=BGHSt%2013%2C%20394|datum=14. Oktober 1959|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=2 StR 249/59|papierfundstelle=BGHSt 13, 394}}. Weiterhin {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.02.1992&Aktenzeichen=5%20StR%20190%2F91|datum=27. Februar 1992|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=5 StR 190/91|papierfundstelle=BGHSt 38, 214 (219 f.)}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2042%2C%20372&Suche=BGHSt%2042%2C%20372|datum=15. Januar 1997|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=StB 27/96|papierfundstelle=BGHSt 42, 372 (377)}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2047%2C%20172&Suche=BGHSt%2047%2C%20172|datum=22. November 2001|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=1 StR 220/01|papierfundstelle=BGHSt 47, 172 (173)}}.</ref> Hiernach ergibt sich das Vorliegen eines Beweisverbots aus einer Abwägung, für die insbesondere der Schutzzweck der verletzten Verfahrensnorm, die Schwere der Rechtsverletzung sowie das Gewicht des staatlichen Strafanspruchs von Bedeutung sind.<ref>{{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 38, 214 (225)|entscheidungsform=Urteil|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2038%2C%20214&Suche=BGHSt%2038%2C%20214|gericht=BGH|datum=27. Februar 1992|aktenzeichen=5 StR 190/91}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2047%2C%20172&Suche=BGHSt%2047%2C%20172|datum=22. November 2001|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=1 StR 220/01|papierfundstelle=BGHSt 47, 172 (173)}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20StR%20318/07|datum=20. Dezember 2007|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=3 StR 318/07|papierfundstelle=BGHSt 52, 110}}. Dem zustimmend {{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|datum=20. Mai 2011|entscheidungsform=Beschluss|aktenzeichen=2 BvR 2072/10|papierfundstelle=BVerfGK 18, 444|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=20.05.2011&Aktenzeichen=2%20BvR%202072/10}}. {{Literatur |Autor=Klaus Rogall |Titel=Gegenwärtiger Stand und Entwicklungstendenzen der Lehre von den strafprozessualen Beweisverboten |Sammelwerk=[[Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft|ZStW]] |Band=91 |Datum=1979 |Seiten=1 (29 ff.)}}</ref> Regelmäßig unverwertbar sind hiernach etwa Beweise, die unter Missachtung eines [[Beschlagnahme]]verbots ({{§|97|stpo|dejure}} Abs.&nbsp;1 StPO)<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+18%2C+227|datum=23. Januar 1963|papierfundstelle=BGHSt 18, 227 (229)|aktenzeichen=2 StR 534/62|entscheidungsform=Urteil}}.</ref> oder der Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten über das Schweigerecht ({{§|136|stpo|dejure}} Abs. 1 S. 2 StPO)<ref>{{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 38, 214 (225)|entscheidungsform=Urteil|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2038%2C%20214&Suche=BGHSt%2038%2C%20214|gericht=BGH|datum=27. Februar 1992|aktenzeichen=5 StR 190/91}}. {{Entscheidung-D|papierfundstelle=[[NStZ]] 2007, 653|entscheidungsform=Urteil|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NStZ%202007%2C%20653&Suche=NStZ%202007%2C%20653|gericht=BGH|datum=3. Juli 2007|aktenzeichen=1 StR 3/07}}. {{Entscheidung-D|papierfundstelle=NStZ-RR 2009, 283 (284)|entscheidungsform=Urteil|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20Ss%2085%2F08&Suche=3%20Ss%2085%2F08|gericht=OLG Hamm|datum=7. Mai 2009|aktenzeichen=3 Ss 85/08}}. {{Literatur |Autor=Gabriele Rose, Olaf Witt |Titel=Fälle zu den Beweisverwertungsverboten |Sammelwerk=[[Juristische Arbeitsblätter|JA]] |Datum=1998 |Seiten=400}} {{Literatur |Autor=Ulrich Schroth |Titel=Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren – Überblick, Strukturen und Thesen zu einem umstrittenen Thema |Sammelwerk=[[Juristische Schulung|JuS]] |Datum=1998 |Seiten=969}}</ref> gewonnen werden, da diese Vorschriften wesentliche Beschuldigtenrechte schützen. Auch Verstöße gegen die Pflicht zur Belehrung angehöriger Zeugen begründen wie schon unter Geltung der Rechtskreistheorie ein Beweisverwertungsverbot. Ausgeschlossen ist eine Beweisverwertung ferner regelmäßig bei bewusster oder grob fahrlässiger Missachtung eines [[Richtervorbehalt]]s durch die Ermittlungsbehörden, beispielsweise nach {{§|105|stpo|dejure}} StPO oder {{§|81a|stpo|juris}} Abs.&nbsp;2 StPO.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|papierfundstelle=BGHSt 51, 285 (290)|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%202007%2C%202269&Suche=NJW%202007%2C%202269|entscheidungsform=Urteil|datum=18. April 2007|aktenzeichen=5 StR 546/06 (1)}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|papierfundstelle=[[NJW]] 2020, 3400|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4%20StR%2015%2F20&Suche=4%20StR%2015%2F20|entscheidungsform=Urteil|datum=4. Juni 2020|aktenzeichen=4 StR 15/20}}. {{Entscheidung-D|gericht=OLG Köln|papierfundstelle=[[NStZ]] 2009, 406|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=83%2520Ss%252069%2F08&Suche=83%20Ss%2069%2F08%2C%201%20Ws%2032%2F08|entscheidungsform=Urteil|datum=26. September 2008|aktenzeichen=83 Ss 69/08, 1 Ws 32/08}}. {{Entscheidung-D|gericht=OLG Stuttgart|papierfundstelle=[[NStZ]] 2008, 238|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NStZ%202008%2C%20238&Suche=NStZ%202008%2C%20238|entscheidungsform=Urteil|datum=26. November 2007|aktenzeichen=1 Ss 532/07}}.</ref> Gefährdungen der körperlichen Integrität des Beschuldigten überwiegen das Strafverfolgungsinteresse hingegen in der Regel nicht. Dies ist darauf zurückzuführen, das beide Interessen grundsätzlich voneinander unabhängig sind. So sind etwa auch solche Blutproben verwertbar, die entgegen {{§|81a|stpo|juris}} Abs.&nbsp;1 S.&nbsp;2 StPO von einer anderen Person als einem Arzt genommen wurden.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|papierfundstelle=BGHSt 24, 125 (128)|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+24%2C+125|entscheidungsform=Urteil|datum=17. März 1971|aktenzeichen=3 StR 189/70}}.</ref> Ein anderes Abwägungsergebnis ist jedoch möglich, wenn die Gefährdung so erheblich ist, dass sie einer Folter nahekommt. So verhält es sich etwa bei der zwangsweisen Verabreichung eines [[Emetikum|Brechmittels]]. Solche Mittel dienen vor allem dazu, um verschluckte [[Droge]]npäckchen aus dem Magen-Darm-Trakt eines Beschuldigten zu fördern. Problematisch hieran ist, dass Drogenpäckchen leicht beschädigt werden können, was eine akute und möglicherweise tödliche [[Intoxikation]] zur Folge hat. Steht daher im Einzelfall zu befürchten, dass die Päckchen durch das zwangsweise Erbrechen beschädigt werden, ist nicht nur der Brechmitteleinsatz in aller Regel rechtswidrig, auch können die hierdurch gewonnenen Beweise nicht verwertet werden.<ref>{{Literatur |Autor=Karsten Gaede |Titel=Deutscher Brechmitteleinsatz menschenrechtswidrig: Begründungsgang und Konsequenzen der Grundsatzentscheidung des EGMR im Fall Jalloh |Sammelwerk=[[HRRS]] |Datum=2006 |Seiten=241 (248) |Online=https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/06-07/index.php?sz=7}} {{Literatur |Autor=Jan Schuhr |Titel=Brechmitteleinsatz als unmenschliche und erniedrigende Behandlung |Sammelwerk=[[NJW]] |Datum=2006 |Seiten=3538 (3540)}} {{Literatur |Autor=Kay Schumann |Titel=Brechmitteleinsatz ist Folter? |Sammelwerk=[[Strafverteidiger (Zeitschrift)|StV]] |Datum=2006 |Seiten=661 (665)}} Siehe auch {{Entscheidung-D|gericht=EGMR|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=54810/00|datum=11. Juli 2006|aktenzeichen=54810/00|papierfundstelle=[[NJW]] 2006, 3117 (Jalloh/Deutschland)|entscheidungsform=Urteil}}, der das Problem allerdings schwerpunktmäßig beim nemo-tenetur-Grundsatz verortet, der in Deutschland insoweit als nicht einschlägig angesehen wird.</ref> Schließlich sind Beweismittel unverwertbar, welche die Ermittlungsbehörden gewinnen, indem sie den Täter in rechtswidriger Weise zur Begehung einer Straftat provozieren.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=EGMR|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=40495%2F15&Suche=40495%2F15|datum=15. Oktober 2020|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=40495/15|papierfundstelle=[[NJW]] 2021, 3115 (3521)|kommentar=Akbay/Deutschland}}</ref>


Ich freu mich auf Dein Kommen! Offenbar gibt es wirklich Termine und Auswahl zuhauf!
Auch die Abwägungslehre des BGH sieht sich der Kritik ausgesetzt. Rechtswissenschaftler werfen ihr vor, zu unscharfe Kriterien zu verwenden, die zu beliebigen Resultaten führen würden. So entstehe eine schwer zu überschauende [[Kasuistik]].<ref>{{Literatur |Autor=Gerhard Fezer |Titel=Überwachung der Telekommunikation und Verwertung eines „Raumgesprächs“ |Sammelwerk=[[NStZ]] |Datum=2003 |Seiten=625 (629)}} {{BibISBN|3-406-50754-9|Seiten=67}} {{BibISBN|978-3-8487-3865-6|Kapitel=§ 23 Rn. 17}} {{BibISBN|978-3-8300-4757-5|Seiten=10}}</ref> Aus diesem Grund hat das Schrifttum einige alternative Konzepte entwickelt. Teilweise bemühen sich diese – mit Unterschieden im Detail – darum, aus dem Zweck der verletzten Verfahrensnorm eine Aussage über das Bestehen eines Beweisverbots zu gewinnen.<ref>{{Literatur |Autor=Werner Beulke |Titel=Hypothetische Kausalverläufe im Strafverfahren bei rechtswidrigem Vorgehen von Ermittlungsorganen |Sammelwerk=[[Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft|ZStW]] |Band=103 |Datum=1991 |Seiten=657 ff.}} {{BibISBN|3-406-50754-9|Seiten=139 ff.}} {{Literatur |Autor=Klaus Rogall |Titel=Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote im Spannungsfeld zwischen den Garantien des Rechtsstaates und der effektiven Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus |Sammelwerk=[[JuristenZeitung|JZ]] |Datum=2008 |Seiten=818 (824)}}</ref> Andere Ansätze unterziehen die Beweisverwertung einer Verhältnismäßigkeitskontrolle, in deren Rahmen sie berücksichtigen, ob die Beweiserhebung illegal war.<ref>Matthias Jahn: DTJ Gutachten, 2008, C 66 ff.</ref> Trotz ihrer unterschiedlichen Konzeptionierungen gelangen die einzelnen Ansätze regelmäßig zu vergleichbaren Ergebnissen, da sie im Wesentlichen darin übereinstimmen, welche Verfahrensrechte eine so große Bedeutung aufweisen, dass ihre Missachtung die Unverwertbarkeit von Beweisen rechtfertigt.


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====== Sonderproblem Widerspruchslösung ======
Bei der Widerspruchslösung handelt es sich um eine Figur, die vor allem bei Belehrungsfehlern zur Anwendung kommt. Verstöße gegen {{§|136|stpo|dejure}} Abs. 1 S. 2 StPO führen wie beschrieben grundsätzlich zu einem Beweisverwertungsverbot. Ausnahmsweise ist die Aussage des Beschuldigten indes verwertbar, sofern dieser sein Schweigerecht kennt<ref>{{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 38, 214 (224)|entscheidungsform=Urteil|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2038%2C%20214&Suche=BGHSt%2038%2C%20214|gericht=BGH|datum=27. Februar 1992|aktenzeichen=5 StR 190/91}}.</ref> oder dessen Verteidiger der Beweisverwertung in der [[Hauptverhandlung]] bis zum in {{§|257|stpo|dejure}} StPO genannten Zeitpunkt, dem Abschluss der jeweiligen Beweiserhebung, nicht widerspricht.<ref name="Rspr|BGHSt 38, 214">{{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 38, 214 (225)|entscheidungsform=Urteil|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2038%2C%20214&Suche=BGHSt%2038%2C%20214|gericht=BGH|datum=27. Februar 1992|aktenzeichen=5 StR 190/91}},</ref> Hat der Angeklagte keinen Verteidiger, führt das Unterbleiben eines Widerspruchs zur Verwertbarkeit eines Beweismittels, wenn er zuvor über die Notwendigkeit eines Widerspruchs belehrt worden ist. Bei absoluten Beweisverwertungsverboten, die aus Verstößen gegen {{§|136a|stpo|juris}} und {{§|252|stpo|juris}} StPO folgen, besteht nach der Rechtsprechung ausnahmsweise ein solches Widerspruchserfordernis nicht.<ref>{{Literatur |Autor=Petra Velten |Titel=Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 11.&nbsp;September 2007, 1&nbsp;StR&nbsp;273/07 |Sammelwerk=[[Zeitschrift für das Juristische Studium|ZJS]] |Datum=2008 |Seiten=76}}</ref> Im juristischen Schrifttum wird die Widerspruchslösung weitgehend abgelehnt, da sie dem Verteidiger oder dem belehrten Beschuldigten umfangreiche Kontrollpflichten auferlegt, die das Gericht tragen sollte. Zudem lässt sie zu, dass Beweise, die im Rahmen schwerer Verfahrensverstöße gewonnen wurden, gegen den Beschuldigten verwertet werden können.<ref>{{Literatur |Autor=Mohamad El-Ghazi, Andreas Merold |Titel=Der Widerspruch zur rechten Zeit |Sammelwerk=[[HRRS]] |Datum=2013 |Seiten=412 |Online=https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-10/index.php?sz=11}}</ref>


== Einladung zum Kochtreffen ==
Die Widerspruchslösung findet ferner auf die Missachtung der Anordnungvoraussetzungen einer Maßnahme nach {{§|100a|stpo|dejure}} StPO Anwendung,<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5%20StR%20223%2F00&Suche=5%20StR%20223%2F00|datum=15. August 2000|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=5 StR 223/00|papierfundstelle=[[Strafverteidiger (Zeitschrift)|StV]] 2001, 545.}}</ref> nicht hingegen auf Beschlagnahmeverbote.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20StR%2046%2F15&Suche=2%20StR%2046%2F15|datum=6. Oktober 2016|aktenzeichen=2 StR 46/15|papierfundstelle=[[NJW]] 2017, 1335|entscheidungsform=Urteil}}.</ref>


Hallo Feldkurat Katz! Österreichische Kochthemen führen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten im Bereich [[:Portal Diskussion:Essen und Trinken|Essen und Trinken]]. Um diese aus dem Weg zu räumen oder zumindest mehr Verständnis für die unterschiedlichen Positionen zu vermitteln und außerdem beim Kochen einzelner Gerichte Fotos für die Artikelbebilderung aufzunehmen, veranstalten wir vom 30. August bis 1. September ein Kochtreffen in Wien, zu dem wir auch Dich herzlich einladen. Diskutiere und koche mit uns und/oder fotografiere Kochvorgänge und fertige Gerichte – und hilf uns hinterher beim Vernichten dessen, was wir angerichtet haben! Näheres findest Du [[:Portal:Essen und Trinken/Wien 2013|hier]]. Bitte bis 25. August anmelden, damit wir die Einkäufe kalkulieren können. Auf Dein Kommen freuen sich [[Benutzer:Oliver S.Y.|Oliver S.Y.]] und [[Benutzer:Haeferl|Häferl]] <small>(Diese Einladung erhalten alle, die in einem der österreichischen Länderportale eingetragen sind oder innerhalb des letzten Jahres im Portal Essen und Trinken editiert haben.)</small>
===== Selbständige Verbote =====


== Einladung zum September-Stammtisch 2013 ==
====== Dogmatik ======
Hallo Feldkurat Katz, unser nächster Wien-Stammtisch - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am '''Freitag, dem 27. September''' statt, Beginn 18 Uhr.
Ein selbständiges Beweisverwertungsverbot besteht, wenn das staatliche Interesse an der Aufklärung eines Sachverhalts im Einzelfall hinter kollidierende verfassungsrechtliche Gewährleistungen zurücktritt.<ref>{{Entscheidung-D|papierfundstelle=BVerfGE 34, 238 (249 ff.)|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE+34%2C+238|gericht=BVerfG|entscheidungsform=Beschluss|datum=31. Januar 1973|aktenzeichen=2 BvR 454/71}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=21.02.1964&Aktenzeichen=4%20StR%20519/63|datum=21. Februar 1964|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=4 StR 519/63|papierfundstelle=BGHSt 19, 325 (329)}}.</ref> Hierzu kann es insbesondere kommen, wenn die Ermittlungsbehörden in das [[Allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] des Beschuldigten eingreifen, das durch {{Art.|2|gg|dejure}} Abs.&nbsp;1 und {{Art.|1|gg|dejure}} Abs.&nbsp;1 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]] verfassungsrechtlich gewährleistet wird.<ref>{{BibISBN|978-3-428-13393-2|Seiten=70}}</ref> Dass Beweiserhebungen regelmäßig mit dem Persönlichkeitsrecht kollidieren, liegt daran, dass dieses Grundrecht jedem Bürger eine private Sphäre zusichert, die vor staatlichen Einblicken geschützt ist. Ob im Rahmen dieser Kollision das Persönlichkeitsrecht oder das Strafverfolgungsinteresse obsiegt, ergibt sich aus einer Abwägung dieser Güter. Daher zeichnet sich die Feststellung selbstständiger Beweisverbote durch eine besonders ausgeprägte Einzelfallbezogenheit aus.


Weitere Informationen findest du [[Wikipedia:Wien#September-Stammtisch_2013|'''hier!''']]
====== Beispiele ======
In seiner insoweit grundlegenden Entscheidung setzte sich der BGH mit der Verwertbarkeit von [[Tagebuch|Tagebuchaufzeichnungen]] auseinander. Diese zeichnen sich durch ein besonders hohes Maß an Vertraulichkeit aus. Deshalb stellt deren Verlesung als Beweismittel in grundsätzlich öffentlichen Gerichtsterminen einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dieser ist nur gerechtfertigt, wenn das kollidierende Strafverfolgungsinteresse ein hohes Gewicht aufweist aufweist.<ref>Grdl. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=21.02.1964&Aktenzeichen=4%20StR%20519/63|datum=21. Februar 1964|entscheidungsform=Urteil|aktenzeichen=4 StR 519/63|papierfundstelle=BGHSt 19, 325 (329 ff.)}}. Weiterhin {{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE+80%2C+367|papierfundstelle=BVerfGE 80, 367 (374-376)|entscheidungsform=Beschluss|datum=14. September 1989|aktenzeichen=2 BvR 1062/87}}. {{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=01.02.2006&Aktenzeichen=2%20BvR%20147/06|entscheidungsform=Beschluss|datum=1. Februar 2006|aktenzeichen=2&#160;BvR&#160;147/06}}. {{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=17.11.2007&Aktenzeichen=2%20BvR%20518%2F07|entscheidungsform=Beschluss|datum=17. November 2007|aktenzeichen=2 BvR 518/07}}. {{Entscheidung-D|gericht=BVerfGE|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGK+14%2C+20|datum=26. Juni 2008|papierfundstelle=BVerfGK 14, 20|aktenzeichen=2 BvR 219/08|entscheidungsform=Beschluss}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE+80%2C+367|papierfundstelle=BGHSt 34, 397|entscheidungsform=Urteil|datum=9. Juli 1987|aktenzeichen=4 StR 223/87}}.</ref> Dies bejahte der BGH etwa, als mithilfe der Tagebuchaufzeichnungen ein Mord aufgeklärt werden sollte.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE+80%2C+367|papierfundstelle=BGHSt 34, 397|entscheidungsform=Urteil|datum=9. Juli 1987|aktenzeichen=4 StR 223/87}}.</ref>


Ich freu mich auf Dein Kommen, bitte trag dich ein! lb. Grüße [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
Ein selbstständiges Beweisverwertungsverbot besteht ferner regelmäßig bei nichtöffentlichen Selbstgesprächen. Führt jemand, sich allein wähnend, ein Selbstgespräch, fällt dies regelmäßig in den Bereich der Intimsphäre, also in den Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, in den Hoheitsträger generell nicht eingreifen dürfen. Schließlich handelt es sich typischerweise um eine Äußerung, die im Vertrauen darauf getätigt wird, dass kein anderer die Äußerung zur Kenntnis nehmen kann.<ref>{{Entscheidung-D|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20StR%20509%2F10&Suche=2%20StR%20509%2F10|papierfundstelle=BGHSt 57, 71 Rn. 15|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|datum=22. Dezember 2011|aktenzeichen=2 StR 509/10}}.</ref> Vernimmt ein Ermittlungsbeamter ein nichtöffentliches Selbstgespräch, indem er den Äußernden heimlich belauscht, oder lässt er es mithilfe eines versteckten Mikrofons aufzeichnen, darf dies daher im Prozess nicht als Beweismittel verwendet werden.<ref>{{Entscheidung-D|papierfundstelle=BVerfGE 34, 238|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE+34%2C+238|gericht=BVerfG|entscheidungsform=Beschluss|datum=31. Januar 1973|aktenzeichen=2 BvR 454/71}}. {{Entscheidung-D|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+50%2C+206|papierfundstelle=BGHSt 50, 206 (210-212)|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|datum=10. August 2005|aktenzeichen=1 StR 140/05}}. {{Entscheidung-D|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20StR%20509%2F10&Suche=2%20StR%20509%2F10|papierfundstelle=BGHSt 57, 71 Rn. 14|gericht=BGH|entscheidungsform=Urteil|datum=22. Dezember 2011|aktenzeichen=2 StR 509/10}}. {{BibISBN|3-428-06383-X|Seiten=264}}</ref>


== Einladung zum Oktoberstammtisch 2013 ==
{{Anker|Nemo tenetur se ipsum accusare}}Um eine für den Strafprozess besonders bedeutende Ausprägung des Persönlichkeitsrechts handelt es sich schließlich beim Prinzip [[Latein im Recht#Nemo tenetur se ipsum accusare|nemo tenetur se ipsum accusare]]. Hiernach der Beschuldigte nicht dazu verpflichtet oder gedrängt werden, sich selbst zu belasten. Dementsprechend billigen {{§|55|stpo|juris}} Abs.&nbsp;1 StPO und in {{§|136|stpo|juris}} Abs.&nbsp;1 S.&nbsp;2 StPO Zeugen und Beschuldigten ein Schweigerecht zu. Auf das nemo-tenetur-Prinzip stützen sich vor allem Beweisverbote, die eine Umgehung des Schweigerechts verhindern sollen. Eine solche Umgehung droht etwa, wenn ein [[verdeckter Ermittler]] den Beschuldigten in vernehmungsähnlicher Weise dazu drängt, ihm gegenüber zur Tat auszusagen. Gibt der Beschuldigte dem nach, ist seine Aussage im anschließenden Strafprozess nicht verwertbar.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=26.07.2007&Aktenzeichen=3%20StR%20104/07|datum=26. Juli 2007|aktenzeichen=3 StR 104/07|papierfundstelle=BGHSt 52, 11 Rn. 32 ff.|entscheidungsform=Urteil}}</ref>
Hallo Feldkurat Katz, unser nächster Wien-Stammtisch - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am '''Donnerstag, dem 31. Oktober''' statt, Beginn 18 Uhr.


Weitere Informationen findest du [[Wikipedia:Wien#Oktober-Stammtisch 2013|'''hier!''']]
==== Beweisgewinnung durch Private ====
Die StPO enthält keine Regelungen für Fälle, in denen Privatpersonen Beweise gewinnen; ihr Beweisrecht richtet sich an die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen, nicht jedoch an Private.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|entscheidungsform=Urteil|datum=9. November 2010|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=09.11.2010&Aktenzeichen=2%20BvR%202101/09|aktenzeichen=2 BvR 2101/09|papierfundstelle=[[NJW]] 2011, 2417 Rn. 58}}. {{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 27, 355 (357)|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+27%2C+355|entscheidungsform=Urteil|datum=22. Februar 1978|aktenzeichen=2 StR 334/77|gericht=BGH}}. {{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 34, 39 (52)|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.04.1986&Aktenzeichen=3%20StR%20551%2F85|entscheidungsform=Urteil|datum=9. April 1986|aktenzeichen=3 StR 551/85|gericht=BGH}}. {{BibISBN|3-7890-4502-0|Seiten=17}} {{BibISBN|978-3-428-18930-4|Seiten=44}}</ref> Daher ist umstritten, welche Grenzen für die Verwertung von Beweismitteln bestehen, die durch Private beschafft worden sind.<ref>{{Literatur |Autor=Luís Greco, Christian Caracas |Titel=Internal Investigations und Selbstbelastungsfreiheit |Sammelwerk=[[NStZ]] |Datum=2015 |Seiten=7 ff.}}</ref> Unterscheiden lässt sich insoweit zwischen Konstellationen, in denen ein Privater eigeninitiativ tätig wird und Konstellationen, in denen Behörden die Beweiserhebung durch Private veranlassen.


Wir freuen uns auf Dein Kommen, bitte trag dich ein! lb. Grüße [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]], [[Benutzer:Karl_Gruber|Karl Gruber]]
{{Anker|Hörfalle}}Letztere Konstellation wurde maßgeblich durch die Rechtsprechung zu Hörfallen konturiert. Hierbei führt eine Privatperson auf Veranlassung der Ermittlungsbehörde ein (Telefon-)Gespräch mit einem Beschuldigten. In dessen Rahmen bemüht sich die Privatperson, das Gespräch auf die jeweilige Tat zu lenken, um den Beschuldigten zu Einlassungen zu veranlassen. Die Ermittlungsbehörden hören dieses Gespräch ab, was dem Beschuldigten verborgen bleibt. Innerhalb des BGH war zunächst umstritten, ob der Gesprächsinhalt als Beweismittel verwertet werden darf. Der 5. Strafsenat des BGH hielt dies im Hinblick auf {{§|136|stpo|juris}} StPO für unzulässig. Zwar liege mangels staatlicher Befragung keine Vernehmung vor, jedoch komme die Hörfalle einer solchen derart nahe, dass es geboten sei, den Beschuldigten darüber zu informieren, dass er sich nicht selbst belasten muss.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=20.12.1995&Aktenzeichen=5%20StR%20680/94|datum=20. Dezember 1995|aktenzeichen=5 StR 680/94|papierfundstelle=[[NStZ]] 1996, 200|entscheidungsform=Beschluss}}. In eine gegenteilige Richtung argumentierten {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=08.10.1993&Aktenzeichen=2%20StR%20400/93|datum=8. Oktober 1993|aktenzeichen=2 StR 400/93|papierfundstelle=BGHSt 39, 335|entscheidungsform=Urteil}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2040%2C%20211&Suche=BGHSt%2040%2C%20211|datum=21. Juli 1994|aktenzeichen=1 StR 83/94|papierfundstelle=BGHSt 40, 211|entscheidungsform=Urteil}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2041%2C%2042&Suche=BGHSt%2041%2C%2042|datum=22. Februar 1995|aktenzeichen=3 StR 552/94|papierfundstelle=BGHSt 41, 42|entscheidungsform=Urteil}}.</ref> Der Große Senat des BGH sah hierin jedoch eine unsachgemäße Ausdehnung des Vernehmungsbegriffs. Es fehle der Hörfalle an der für Vernehmungen typischen Zwangswirkung, die sich daraus ergibt, dass sich der Beschuldigte mit den Fragen eines Ermittlungsbeamten konfrontiert sieht. Allerdings könne die heimliche Ausforschung des Beschuldigten mithilfe von Privatpersonen einer erzwungenen Selbstbelastung nahekommen. Um dem gerecht zu werden, beurteilte der Große Senat die Zulässigkeit der Hörfalle einzelfallbezogen anhand einer Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und dem staatlichen Aufklärungsinteresse. Hiernach dürfen mittels einer Hörfalle gewonnene Erkenntnisse verwertet werden, sofern es um die Aufklärung einer schweren Straftat geht und die Erforschung des Sachverhaltes unter Einsatz anderer Ermittlungsmethoden erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert ist.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+42%2C+139|datum=13. Mai 1996|papierfundstelle=BGHSt 42, 139|aktenzeichen=GSSt 1/96|entscheidungsform=Beschluss}}. Bestätigt durch {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=09.10.2002&Aktenzeichen=1%20BvR%201611/96|datum=9. Oktober 2002|papierfundstelle=BVerfGE 106, 28|aktenzeichen=1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98|entscheidungsform=Beschluss}}.</ref> Unzulässig ist es demgegenüber in aller Regel, einen Spitzel in die Zelle eines Untersuchungshäftlings einzuschleusen, um diesen zu einer Aussage zu bewegen, da dies die mit der [[Untersuchungshaft (Deutschland)|Untersuchungshaft]] verbundene Zwangswirkung zweckentfremde.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=28.04.1987&Aktenzeichen=5%20StR%20666/86|datum=28. April 1987|aktenzeichen=5 StR 666/86|papierfundstelle=BGHSt 34, 362 (363 f.)|entscheidungsform=Urteil}}.</ref>


== Einladung zum Jännerstammtisch 2014 ==
In Bezug von Beweisen, die eigeninitiativ von Privaten gewonnen wurden, geht die überwiegende Auffassung davon aus, dass diese Beweismittel verwertet werden dürfen, auch wenn sie in rechtswidriger Weise gewonnen wurden.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=06.12.1961&Aktenzeichen=2%20StR%20485/60|entscheidungsform=Urteil|datum=6. Dezember 1961|aktenzeichen=2 StR 485/60|papierfundstelle=BGHSt 17, 14 (19)}}.</ref> So gestattete die Rechtsprechung etwa die Verwertung von Dokumenten über Steuerverstöße, die den Ermittlungsbehörden unter Verletzung des [[Bankgeheimnis|Bankgeheimnisses]] übermittelt wurden.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BVerfG|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvR%202101%2F09&Suche=2%20BvR%202101%2F09|aktenzeichen=2 BvR 2101/09|datum=9. November 2010|entscheidungsform=Beschluss|papierfundstelle=[[NJW]] 2011, 2417}}.</ref>
Hallo Feldkurat Katz, unser nächster Wien-Stammtisch - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am '''Freitag, dem 24. Jänner''' statt, Beginn 18 Uhr.


Weitere Informationen findest du [[Wikipedia:Wien#Jännerstammtisch am 24. 1. 2014|'''hier!''']]
=== Beweisverbote im Zivilprozessrecht ===
Inwiefern sich die strafprozessuale Systematik der Beweisverbote auf das Zivilrecht übertragen lässt, ist in Rechtsprechung und Lehre umstritten. Überwiegend wird dies angesichts der unterschiedlichen Strukturen von Straf- und Zivilverfahren abgelehnt.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20164%2F79&Suche=VI%20ZR%20164%2F79|datum=24. November 1981|aktenzeichen=VI ZR 164/79|entscheidungsform=Urteil|papierfundstelle=[[NJW]] 1982, 277 (278)}}. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=10.12.2002&Aktenzeichen=VI%20ZR%20378/01|datum=10. Dezember 2002|aktenzeichen=VI ZR 378/01|entscheidungsform=Urteil|papierfundstelle=BGHZ 153, 165}}. {{BibISBN|978-3-16-158865-5|Seiten=22 f.}}</ref> So unterliege etwa die Beweisgewinnung anders als im Strafprozess in Ermangelung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens keinen prozessualen Regeln. Auch finden die Grundrechte auf die Beweisgewinnung im Zivilverfahren keine unmittelbare Anwendung, da diese nicht von einer Behörde betrieben wird, sondern von Privaten.<ref>{{BibISBN|978-3-16-158865-5|Seiten=24}}</ref>


Wir freuen uns auf Dein Kommen, bitte trag dich ein! lb. Grüße [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]], [[Benutzer:Karl_Gruber|Karl Gruber]]
Ungeachtet dieser Streitfrage beurteilt sich das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots auch im Zivilprozess nach gefestigter Auffassung anhand einer Abwägung zwischen den Interessen des durch die Beweiserhebung Betroffenen und den Interessen des Beweisführenden.<ref>Vgl. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=15.05.2018&Aktenzeichen=VI%20ZR%20233/17|entscheidungsform=Urteil|datum=15. Mai 2018|aktenzeichen=VI ZR 233/17|papierfundstelle=BGHZ 218, 348 Rn. 29, 31}}.</ref> Für zulässig hielt die Rechtsprechung etwa die Verwendung datenschutzwidrig hergestellter [[Dashcam]]-Aufzeichnungen, da die bei Verkehrsunfällen häufige Beweisnot des Geschädigten sowie die Aussagekraft der Aufzeichnungen den Eingriff in die Sozialsphäre des Gefilmten überwiege.<ref>Vgl. {{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=15.05.2018&Aktenzeichen=VI%20ZR%20233/17|entscheidungsform=Urteil|datum=15. Mai 2018|aktenzeichen=VI ZR 233/17|papierfundstelle=BGHZ 218, 348 Rn. 39 ff.}}</ref>


== Einladung zum Feberstammtisch 2014 ==
== Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten ==
Hallo Feldkurat Katz, unser nächster Wien-Stammtisch - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am '''Donnerstag, dem 27. Feber''' statt, Beginn 18 Uhr.
{{Hauptartikel|Früchte des vergifteten Baumes}}
Strittig ist in der Rechtswissenschaft, wie weit die Folgen eines Beweisverwertungsverbots reichen. Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn aufgrund eines nicht verwertbaren Beweises weitere Beweismittel entdeckt werden, die für sich genommen keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen; so etwa, wenn die Ermittlungsbehörden durch Folter Informationen über das Versteck des Täters erzwingen, in dem sie weitere Beweismittel finden.


Weitere Informationen findest du [[Wikipedia:Wien#Donnerstag-Stammtisch_am_27._Feber_2014|'''hier!''']]
Für das US-amerikanische Strafverfahrensrecht hat der Supreme Court 1920 die Auffassung eingenommen, wonach Beweise, die mittelbar infolge eines Verfahrensverstoßes erlangt werden, grundsätzlich einem Verwertungsverbot unterliegen. Andernfalls drohe die Gefahr, dass der Zweck der Beweiserhebungsverbote unterlaufen wird.<ref>Grundlegend Silverthorne Lumber Co. v. U.S., 251 U.S. 385 (1920).</ref> Diese Auffassung hat sich seitdem dort gefestigt. Im deutschen Recht ist hingegen umstritten, ob Beweisverbote eine Fernwirkung entfalten. Die Rechtsprechung lehnt eine Fernwirkung von Beweisverboten grundsätzlich ab.<ref>{{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 27, 355 (358)|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+27%2C+355|entscheidungsform=Urteil|datum=22. Februar 1978|aktenzeichen=2 StR 334/77|gericht=BGH}}. {{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 32, 68 (71)|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+32%2C+68|entscheidungsform=Urteil|datum=24. August 1983|aktenzeichen=3 StR 136/83|gericht=BGH}}. {{Entscheidung-D|papierfundstelle=BGHSt 34, 362 (364)|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=28.04.1987&Aktenzeichen=5%20StR%20666/86|entscheidungsform=Urteil|datum=28. April 1987|aktenzeichen=5 StR 666/86|gericht=BGH}}.</ref> Lediglich bei Verstößen im Rahmen der Post- und Telekommunikationsüberwachung erkennt sie eine Fernwirkung an, da diese Vorschriften die Grenze zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und dem Kernbereich privater Lebensgestaltung ziehen und ihre Restriktionen auf staatliche Nichtkenntnis angelegt seien.<ref>{{Entscheidung-D|gericht=BGH|url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+29%2C+244|datum=18. April 1980|papierfundstelle=BGHSt 29, 244 (247)|aktenzeichen=2 StR 731/79|entscheidungsform=Urteil}}.</ref> Die grundsätzliche Ablehnung der Fernwirkung stützt sich auf die Annahme, dass eine solche im deutschen Recht nicht erforderlich sei. Die Fernwirkungsdoktrin sei eng mit der Disziplinierungsfunktion der Beweisverbote verbunden, weshalb für sie in Deutschland kein Bedarf bestehe. So werde der Sachverhalt anders als in den USA durch das Gericht umfassend aufgeklärt. Ferner sei die Staatsanwaltschaft verpflichtet, auch die zur Entlastung des Angeklagten dienenden Umstände zu ermitteln, wodurch sie eine deutlich objektivere Verfahrensrolle einnimmt als ihr US-amerikanisches Pendant. Einige Stimmen des Schrifttums erkennen demgegenüber eine Fernwirkung von Beweisverboten an, da eine solche notwendig sei, um ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.<ref>{{BibISBN|3-452-18277-0|Seiten=79 f.}} {{Literatur |Autor=Bernhard Haffke |Titel=Schweigepflicht, Verfahrensrevision und Beweisverbot |Sammelwerk=[[Goltdammer’s Archiv für Strafrecht|GA]] |Datum=1973 |Seiten=65 (80)}} Heiko Lesch: Funktionale Rekonstruktion der Lehre von den Beweisverboten, S. 311 (320 f.). In: {{BibISBN|978-3-406-58650-7}} {{Literatur |Autor=Manfred Maiwald |Titel=Zufallsfunde bei zulässiger Telefonüberwachung – BGH NJW 1976, 1462 |Sammelwerk=[[JuS]] |Datum=1978 |Seiten=379 (384 f.)}}</ref>


Wir freuen uns auf Dein Kommen, bitte trag dich ein! lb. Grüße [[Benutzer:Regiomontanus|Regiomontanus]], [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
Entfaltet ein Beweisverbot Fernwirkung, kann der betroffene Beweis ausnahmsweise verwertet werden, wenn der Beweis zumindest auch mithilfe einer rechtmäßigen Beweiserhebung gewonnen wurde<ref>Grundlegend Silverthorne Lumber Co. v. U.S., 251 U.S. 385 (1920).</ref> oder hätte gewonnen werden können.<ref>Nix v. Williams 467 U.S. 431 (1984).</ref> Diese Auffassung fußt auf der in der USA entwickelten [[Früchte des vergifteten Baumes|Clean-Path-Theory]] und wurde von der deutschen Rechtsprechung adaptiert. Gegebenenfalls sind aber Beweiserhebungsfehler bei einer Verurteilung zugunsten des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen.<ref>{{BibISBN|978-3-8114-9415-2|Kapitel=Rn. 483}}</ref>


== Einladung Wikipedia meets University ==
== Literatur ==
Hallo Feldkurat Katz, am Samstag, dem 15. März 2014, trifft Wikipedia im Juridicum Wien auf die universitäre Welt. Gerne möchten wir, Claudia Garad und ich, dich dazu einladen.
* {{BibISBN|978-3-428-13393-2}}
* {{Literatur
|Autor=Ernst Beling
|Titel=Die Beweisverbote als Grenzen der Wahrheitserforschung im Strafprozess
|Verlag=Schletter
|Ort=Breslau
|Datum=1903
|Seiten=}}
* {{BibISBN|3-428-06383-X}}
* {{BibISBN|3-452-18277-0}}
* {{BibISBN|3811454951|Seiten=}}
* {{BibISBN|3-406-50754-9}}
* {{BibISBN|978-3-16-158865-5}}
* {{BibISBN|978-3-16-149921-0}}
* {{BibISBN|978-3-8300-4757-5}}
* {{BibISBN|978-3-16-151677-1}}


Weitere Informationen findest du [[Wikipedia:Wien#Wikipedia_meets_University_-_Samstag.2C_15._M.C3.A4rz_im_Juridicum|'''hier!''']] auf der Wikipedia-Wien-Seite. Oder gleich [https://www.wikimedia.at/content/15-m%C3%A4rz-2014-wikipedia-meets-university '''hier, bei WMAT'''], wo man auch die Info bekommt, wie man sich anmelden kann.
== Weblinks ==
* [http://www.juratexte.de/Beweisverwertung%20im%20Strafprozess.pdf ''Beweisverwertung im deutschen Strafprozess''.] (PDF; 72 kB) juratexte.de
* Bernd Heinrich, Tobias Reinbacher: [https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150030/Strafprozessrecht/26-beweisverwertungsverbote-1-2.pdf jura.uni-wuerzburg.de] (PDF)
* Bernd Heinrich, Tobias Reinbacher: [https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150030/Strafprozessrecht/29-beweisverwertungsverbote-4-2.pdf jura.uni-wuerzburg.de] (PDF)
* Bernd Heinrich, Tobias Reinbacher: [https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150030/Strafprozessrecht/33-beweisverwertungsverbote-8-2.pdf jura.uni-wuerzburg.de] (PDF)


Wir freuen uns auf Deine Teilnahme, somit auch deine Hilfe zum Zustandekommen einer großartigen, vielleicht sogar zukunftsweisenden Veranstaltung. Bitte melde ich an! lb. Grüße [[Benutzer:Claudia.Garad|Claudia Garad, Wikimedia]] und [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
== Einzelnachweise ==
<references responsive />


== Ausg´steckt is! ==
{{Rechtshinweis}}
[[File:White Wine Glas.jpg|thumb|Wien und Wein. Da Weu ´n Wean.]]
Hallo Feldkurat Katz, am Freitag, dem 20. Juni, trifft sich der wiener Stammtisch zu einem Heurigentreffen. Dieses Mal von Ailura organisiert! Für alle, die das lange Wochenende mit Fenstertag nicht für einen Kurzurlaub auf den Salomonen oder mit nächtlichem Gänseblümchenpflücken in Grönland ver(sch)wenden wollen. Auch wenn man dieser Beschäftigung dort auch die ganze Nacht über nachgehen könnte.


Weitere Informationen findest du [[Wikipedia:Wien|'''hier''']] auf der Wikipedia-Wien-Seite.
[[Kategorie:Strafprozessrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Zivilprozessrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Strafprozessrecht]]
[[Kategorie:Zivilprozessrecht]]


Wir freuen uns auf Deine Teilnahme! Grüße [[Benutzer:Ailura|Ailura]] und [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]
[[fr:Auto-incrimination]]

== Septemberstammtisch ==
Hallo Feldkurat Katz, am Samstag, dem 13. September, trifft sich der wiener Stammtisch zu einem Sondertreffen. Österreichischen Wikipedianer treffen die Gäste bzw. Teilnehmer der [https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GLAM/Wien_2014 GLAM-Konferenz] in Wien.

Eine gute Gelegenheit, auch einmal Kollegen aus Deutschland zu treffen, für diejenigen, welche sich sonst an internationalen Treffen nicht beteiligen oder beteiligen können.

;Hinweis:

Selbstverständlich kann sich noch jeder als Teilnehmer/Zuhörer zu dieser Konferenz eintragen!
Weitere Informationen findest du [[Wikipedia:Wien|'''hier''']] auf der Wikipedia-Wien-Seite.

;Vorschau auf den Oktoberstammtisch:

Das Mittelburgenland, speziell Pinkafeld, macht die Tore auf für einen weiteren Wanderzirkus! Der Termin wird voraussichtlich Samstag der 11. oder der 18. Oktober sein. Karl und Hubertl haben nach Anfrage die ersten Kontakte geknüpft eine Zusammenfassung des ersten Treffens gibt es [https://mitglieder.wikimedia.at/Nachrichten/2014-08-14 hier]. Das genaue Datum und das Programm folgt demnächst.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme! Grüße [[Benutzer:Hubertl|Hubertl]]

<small>Ausnahmsweise werden die Kollegen aus Niederösterreich zusätzlich informiert.</small>

== Überregionales Treffen in Pinkafeld ==

[[File:Pinkafeld Museum.JPG|thumb|left|<small>Angeblich eine Kirche, muss aber noch geklärt werden!</small>]]
Hallo {{<includeonly>subst:</includeonly>PAGENAME}}, am '''Samstag, dem 11. Oktober''' laden wir alle Wikipedianer aus NÖ, dem Burgenland, der östlichen Steiermark und Graz zu einem Treffen in Pinkafeld. Das umfangreiche Programm dieses Tages gibt es auf den jeweiligen [[WP:Graz|Grazer-]], [[Wikipedia:Wien#Oktoberstammtisch_Pinkafeld|Wiener-]] und [[WP:Niederösterreich|Niederösterreich-Seiten.]] Natürlich kommt auch das Gemütliche nicht zu kurz!

Bitte meldet euch bei [[Benutzer Diskussion:Hubertl|mir]] oder [[Benutzer Diskussion:Karl Gruber|Karl]], wenn es um die Frage der Mitfahrgelegenheit geht, wir versuchen das so gut wie möglich zu organisieren. Eine gemeinsame Teilnehmerliste gibt es [[WP:Wien|''hier'']]. Bitte tragt euch rechtzeitig ein, wir wissen zur Zeit nicht, wieviele kommen werden, entsprechend müssen wir auch die Größe der Räumlichkeit für das Abendessen festlegen.
Wir freuen uns auf Deine Teilnahme! Grüße--[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 23:31, 23. Sep. 2014 (CEST)

<small>Ausnahmsweise werden die Kollegen aus Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark zusätzlich informiert.</small>
<!-- Nachricht versandt von Benutzer:MBq@dewiki durch Verwendung der Liste unter http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=134304301 -->

== Einladung zum November-Stammtisch ==


Hallo Feldkurat Katz, wir laden Dich herzlich zu unserem nächsten Stammtisch am '''Donnerstag, dem 20. November''' ein !<br />
[[File:Cafe Schoenbrunn Wien.jpg|thumb|Wien, Café Schönbrunn]]
Dieser findet diesmal im [http://www.cafeschoenbrunn.at/ '''Café Restaurant Schönbrunn'''], <br />
[https://www.google.at/maps/place/Sch%C3%B6nbrunner+Stra%C3%9Fe+244,+1120+Wien/@48.1831314,16.3239502,15z/data=!4m2!3m1!1s0x476da811a0c975c1:0x3bab9f4fc595e1b6?sa=X&ei=XrBKVOToIc3taua0gjA&ved=0CCAQ8gEwAA 1120 Wien, Schönbrunner Straße 244] (in unmittelbarer Nähe der U4-Station ''Meidling Hauptstraße'') statt.<br />
Selbstverständlich sind Angehörige und Freunde jeglicher Art willkommen!<br />

Der November-Stammtisch ist gleichzeitig auch die offizielle Nachfeier zur Preisverleihung von Wiki Loves Monuments, die am 20. November 2014 ab 13 Uhr zum vierten Mal im Ahnensaal des Bundesdenkmalamts in der Wiener Hofburg erfolgt.
<br /><br />
Alle Details und die Anmeldung findest Du '''[[Wikipedia:Wien#Novemberstammtisch_am_Do..2C_dem_20._November_2014|hier]]'''.

Wir freuen uns auf Dein kommen! <br />
Liebe Grüße --[[Benutzer:Agruwie|Agruwie]]<sup><small>&nbsp;&nbsp;''[[Benutzer Diskussion:Agruwie|Disk]]''&nbsp;&nbsp;</small></sup> und das Team vom [[Wikipedia:Wien/WikiDienstag|WikiDienstag]]&nbsp;
14:00, 11.November 2014&nbsp;(CET)

<!-- Nachricht versandt von Benutzer:Inkowik@dewiki durch Verwendung der Liste unter http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=135372825 -->

== [[Wikipedia:Wien#77. Stammtisch am Do, den 13. Oktober 2022|Einladung zum 77. Wiener Stammtisch am Do, den 13. Oktober 2022]] ==

Servus,

Es ist wieder einmal Zeit für einen Wiener Stammtisch!

Wir läuten die Herbstsaison mit einem Stammtisch am '''Donnerstag, dem 13. Oktober''' im [https://www.cafebenno.at/ '''Cafe Benno'''], [https://www.openstreetmap.org/#map=19/48.21505/16.34225 Alser Straße 67, 1080 Wien] ein. Dort steht uns ein Extraraum im Keller zur Verfügung. Damit auch alle Platz haben bitten wir um (zahlreiche) Anmeldungen. Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen.

→ [[Wikipedia:Wien#77. Stammtisch am Do, den 13. Oktober 2022|Alle Details und die Anmeldung zum Stammtisch]]

Liebe Grüße,<br />
[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]], [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]]
<!-- Nachricht versandt von Benutzer:Tsui@dewiki durch Verwendung der Liste unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=223932781 -->

== Wikipedia-Geburtstagsjause + WikiDienstage ==

[[Datei:Wikipedia 20 birthday cake.jpg|150px|rechts]]
[[Wikipedia]] ging am 15. Jänner 2001 online – wird also 22 Jahre alt. Der Geburtstag fällt diesmal auf einen Sonntag. Das bietet sich für eine nachmittägliche Jause aus, um gemütlich über alte und neue Zeiten zu plaudern oder sich vielleicht überhaupt erst kennenzulernen. [[Wikipedia:Wikimedia Österreich|Wikimedia Österreich]] lädt alle interessierten Wikipedianerinnen und Wikipedianer in die Geschäftsstelle nach Wien ein. Damit für das rechte Maß an Jausengrundstock gesorgt ist, meldet euch bitte nach Möglichkeit schon vor dem Wochenende an.
* '''[[Wikipedia:Wien#Wikipedia-Geburtstagsjause am So, 15. Jänner 2023|Wikipedia-Geburtstagsjause am So, 15. Jänner 2023]]'''
Ab Februar 2023 möchten wir auf vielfachen Wunsch auch die [[Wikipedia:Wien/WikiDienstag|WikiDienstage]] wieder aufleben lassen.
* '''[[Wikipedia:Wien/WikiDienstag|WikiDienstage 2023]]'''
Wir freuen uns auf ein (Wieder-)Sehen nach einer langen Pause ohne Community-Treffen in der Wiener Geschäftsstelle!

Herzliche Grüße,<br />
[[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] für das WMAT-Team. 21. Dezember 2022

<small>''(Du hast diese Einladung erhalten, weil du auf der [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|Wien-Einladungsliste]] eingetragen bist.)''</small>
<!-- Nachricht versandt von Benutzer:Tsui@dewiki durch Verwendung der Liste unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=228900104 -->

== 79. Stammtisch mit de.wikipedia-Geburtstagsfeier am Do, den 16. März 2023 ==

[[Datei:Wiki birthday.png|220px|right|]]
Seit 16. März 2001 schreiben wir Wikipedia Edit für Edit auch auf Deutsch. Den 22. Geburtstag feiern wir im Rahmen des Wiener Stammtischs am 16. März 2023 im Cafe Benno in der Josefstadt.
* [[Wikipedia:Wien#79. Stammtisch mit de.wikipedia-Geburtstagsfeier am Do, den 16. März 2023|'''Details auf Wikipedia:Wien''']]
Wir freuen uns auf euch! Liebe Grüße, [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]], 15. Februar 2023

<small>Du erhältst diese Nachricht, weil du auf der [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|Wiener Einladungsliste]] stehst.</small>
<!-- Nachricht versandt von Benutzer:Tsui@dewiki durch Verwendung der Liste unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=228900104 -->

== Einladung zur Preisverleihung von WikiDaheim und zum 80. Wiener Stammtisch ==

[[Datei:WikiDaheim Wort-Bild-Marke (bunt).svg|rechts|110px]]
Hallo,

gerne laden wir dich zur feierlichen [[Wikipedia:Wien#WikiDaheim-Preisverleihung| Preisverleihung von WikiDaheim 2022]] am 9. Mai 2023 (15 Uhr) im ehrwürdigen Ahnensaal im Bundesdenkmalamt ein!<br />Danach lassen wir den Tag im Wirtshaus & Bierhaus Zattl im Rahmen des [[Wikipedia:Wien#80. Stammtisch nach der WikiDaheim-Preisverleihung|80. Wiener Stammtischs]] ab 18 Uhr ausklingen.

Wir freuen uns auf dein Kommen, [[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie Buchmann (WMAT)]] für das Team von Wikimedia Österreich, 6. April 2023

<small>Du erhältst diese Nachricht, weil du auf der [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|Wiener Einladungsliste]] stehst.</small>
<!-- Nachricht versandt von Benutzer:Tsui@dewiki durch Verwendung der Liste unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=228900104 -->

== [[Wikipedia:Wien#81. Stammtisch am Do, den 22. Juni 2023 (Heurigen-Stammtisch)|Einladung zum 81. Wiener Stammtisch am Do, den 22. Juni 2023]] ==

Servus,

Der Wiener Stammtisch macht eine Landpartie nach Mauer! Wir würden uns freuen dich am 22. Juni ab 18:30 beim Heurigen Edlmoser (Maurer-Lange-Gasse 123, in 1230 Wien) zu treffen! Damit auch alle Platz haben, bitten wir um (zahlreiche) Anmeldungen. Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen.

→ [[Wikipedia:Wien#81. Stammtisch am Do, den 22. Juni 2023 (Heurigen-Stammtisch)|Alle Details und die Anmeldung zum Stammtisch]]

Liebe Grüße,<br />
[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]], [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]], [[Benutzer:Christian Philipp (WMAT)|Christian]]
<!-- Nachricht versandt von Benutzer:Herzi Pinki@dewiki durch Verwendung der Liste unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=233113033 -->

== [[Wikipedia:Wien#Stadtspaziergang Alsergrund und 82. Stammtisch am Do, den 23. November 2023 |Einladung zu Stadtspaziergang Alsergrund und 82. Stammtisch am Do, den 23. November 2023]] ==

[[Datei:Wien - Bezirk Alsergrund, Wappen.svg|mini|hochkant|Wir erkunden den Alsergrund]]
Servus,

Am 23. November treffen wir uns schon um 16:00 im 9. Bezirk und machen einen von [[Benutzer:Maclemo|Maclemo]] fachkundig geführten Stadtspaziergang durch den [[Alsergrund]], zu dem wir dich gerne einladen! Teil des Programms ist ein Besuch des jüdischen Friedhofs in der Seegasse, bis wir schlussendlich im Restaurant ''D’Landsknecht'' zum Stammtisch einkehren. Damit auch alle Platz haben, bitten wir um (zahlreiche) Anmeldungen. Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen.

→ [[Wikipedia:Wien#Stadtspaziergang Alsergrund und 82. Stammtisch am Do, den 23. November 2023|Alle Details und die Anmeldung zum Stadtspaziergang und/oder Stammtisch]]

Liebe Grüße,<br />
[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]], [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]]
<!-- Nachricht versandt von Benutzer:Tsui@dewiki durch Verwendung der Liste unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=237065901 -->

== [[Wikipedia:Wien#Stammtisch plus: Do, den 8. Februar 2024|Einladung zu Parlamentsführung und 83. Wiener Stammtisch am Do, den 8. Februar 2024]] ==

Servus,

Unser neues Format Stammtisch plus (Stammtisch mit Vorprogramm) geht in die nächste Runde! Wir laden dich ein, mit uns am 8. Februar 2024 um 17:00 das Parlament bei einer Sonderführung zu besichtigen und danach mit uns den Abend bei einem Stammtisch (dem 83.!) im Restaurant Marienhof ab 19:00 ausklingen zu lassen.

Es gibt eine getrennte Anmeldung, die bei der Parlamentsführung aus Sicherheitsgründen ein bisschen anders als gewohnt funktioniert. Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen.

→ [[Wikipedia:Wien#Stammtisch plus: Do, den 8. Februar 2024|Alle Details und die Anmeldung zu Parlamentsführung und/oder Stammtisch]]

Liebe Grüße,<br />
[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]], [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]]
<!-- Nachricht versandt von Benutzer:Tsui@dewiki durch Verwendung der Liste unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=238494236 -->

== [[Wikipedia:Wien#85. Wiener Stammtisch: Heurigen-Stammtisch Edition 2024|Einladung zum 85. Wiener Stammtisch: Heurigen-Stammtisch Edition 2024]] ==

[[Bild:Wikipedia Stammtisch Wien 22. Juni 2023.jpg|frameless|right|120px]]
Servus,<br />
Wir laden dich herzlich ein, am 13. Juni mit uns eine hoffentlich lauen Sommerabend beim Heurigen-Stammtisch in Mauer beim Heurigen Edlmoser zu verbringen! Wie immer sind Verwandte und Freunde willkommen.

→ [[Wikipedia:Wien#85. Wiener Stammtisch: Heurigen-Stammtisch Edition 2024|Alle Details und die Anmeldung]]

Liebe Grüße,<br />
--[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]], [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]] 12:40, 15. Mai 2024 (CEST)

<small>Du erhältst diese Einladung, weil du auf [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|dieser]] Liste stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.</small>
<!-- Nachricht versandt von Benutzer:Tsui@dewiki durch Verwendung der Liste unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wien/Einladungsliste&oldid=242950146 -->

== [[Wikipedia:Wien#86. Stammtisch am Di, 17. September 2024|Einladung zum 86. Wiener Stammtisch am 17. September]] ==

Servus,<br />
Wir laden dich herzlich zum 86. Wiener Stammtisch ein. Diesmal ein Dienstag und mit internationaler Besetzung, da zu dieser Zeit das [[Wikipedia:Arbeitsgemeinschaft Kunstwissenschaften + Wikipedia/Treffen Wien 2024|Treffen der Arbeitsgemeinschaft Kunstwissenschaften + Wikipedia]] stattfindet. Wie immer sind Verwandte und Freunde willkommen. Wir freuen uns auf dich!

→ [[Wikipedia:Wien#86. Stammtisch am Di, 17. September 2024|Alle Details und die Anmeldung]]

Liebe Grüße,<br />
–[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]], [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]] 11:40, 19. Aug. 2024 (CEST)

== [[Wikipedia:Wien#Stadtspaziergang Rudolfsheim-Fünfhaus und 87. Stammtisch am Do, den 10. Oktober 2024|Einladung zu Stadtspaziergang durch Rudolfsheim-Fünfhaus und 87. Stammtisch am Do, den 10. Oktober 2024]] ==

[[Datei:Wien 15 Henriettenpark e.jpg|mini|hochkant=0.9|Rund um den Henriettenplatz]]

Servus,<br />
Wir laden dich herzlich ein, mit uns unter der Führung von [[Benutzer:Ermione 13|Ermione 13]] Rudolfsheim-Fünfhaus rund um den Henriettenplatz zu erkunden und danach im Gasthaus Quell einzukehren. Wie immer sind Freunde und Familie herzlich willkommen!

→ [[Wikipedia:Wien#Stadtspaziergang Rudolfsheim-Fünfhaus und 87. Stammtisch am Do, den 10. Oktober 2024|Alle Details und die Anmeldung]]

Liebe Grüße,<br />
–-[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]], [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]] 12:42, 6. Sep. 2024 (CEST)

<small>Du erhältst diese Einladung, weil du auf [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|dieser]] Liste stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.</small>

== [[Wikipedia:Wien#Werksführung Müllverbrennungsanlage Spittelau und 88. Stammtisch am Do, den 27. Februar 2025|Einladung zu Werkführung Müllverbrennungsanlage Spittelau und 88. Stammtisch am Do, den 27. Februar 2025]] ==

[[Datei:Müllverbrennungsanlage Spittelau at sunset.jpg|mini|hochkant=0.9|Da gehts rein]]

Servus,<br />
Wir laden dich herzlich ein, am Donnerstag, 27. Februar ab 16:45 mit uns eine Führung durch die Müllverbrennungsanlage Spittelau der Wien Energie zu besuchen und danach beim 88. Stammtisch (19:00/19:30) einkehren.

→ [[Wikipedia:Wien#Werksführung Müllverbrennungsanlage Spittelau und 88. Stammtisch am Do, den 27. Februar 2024|Alle Details und die Anmeldung]]

Liebe Grüße,<br />
–[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]], [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]] 11:47, 24. Jan. 2025 (CET)

<small>Du erhältst diese Einladung, weil du auf [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|dieser]] Liste stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.</small>

== [[Wikipedia:Wien|Preisverleihung WikiDaheim und 89. Wiener Stammtisch]] ==

[[Datei:WikiDaheim Wort-Bild-Marke (bunt).svg|rechts|150px]]
Auch heuer findet wieder die Preisverleihung der [[Wikipedia:WikiDaheim/Archiv_2024|prämierten WikiDaheim-Bilder des Vorjahres]] im prunkvollen Ahnensaal des Bundesdenkmalamts statt! Danach treffen wir uns zum 89.&nbsp;Wiener Stammtisch ab 17:30&nbsp;Uhr im Wirtshaus Zattl.

*'''Termin:''' Donnerstag, 10. April 2025, ab 15 Uhr
*'''Ort:''' Räumlichkeiten des [[Bundesdenkmalamt]]s in der Wiener Hofburg, danach Wirtshaus Zattl, 1010&nbsp;Wien.

* weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung: '''[[Wikipedia:Wien|Preisverleihung WikiDaheim und 89. Wiener Stammtisch]]'''

Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen!<br />
Herzlich, Euer Team von [[WP:Wikimedia Österreich|Wikimedia Österreich]], 14:07, 13. Mär. 2025 (CET)

<small>Du erhältst diese Einladung, weil du auf [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|dieser Liste]] stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus. --[[Benutzer:MediaWiki message delivery|MediaWiki message delivery]] ([[Benutzer Diskussion:MediaWiki message delivery|Diskussion]]) 14:07, 13. Mär. 2025 (CET) </small>

== [[Wikipedia:Wikipedianische KulTour/ehemalige Semmelweis-Frauenklinik|Wikipedianische KulTour in die ehemalige Semmelweis-Frauenklinik]] 22. Mai 2025 ==

[[Datei:Semmelweis-Frauenklinik 01.jpg|mini|Eingang der ehem. Semmel&shy;weis-Frauenklinik in Wien]]
Die ehemalige, denkmalgeschützte [[Semmelweis-Frauenklinik]] in Wien-Währing, eröffnet 1910 und benannt nach dem Arzt [[Ignaz Semmelweis]], dem „Retter der Mütter“, war bis zur Schließung 2019 als Vorreiterin in Sachen Geburtstechniken und Geburtskunde eines der führenden Geburtenhäuser in Wien. Die Pavillons werden aktuell teils vom Kunst- und Kulturverein Semmelweisklinik zwischengenützt. Wir besuchen die ehemalige Klinik im Zuge einer für uns exklusiven Führung des Kunst- und Kulturvereins und werden das Haus 4 besichtigen.

* weitere Details und Anmeldung: '''[[Wikipedia:Wikipedianische KulTour/ehemalige Semmelweis-Frauenklinik|Wikipedianische KulTour in die ehemalige Semmelweis-Frauenklinik]]'''

Liebe Grüße,<br />
–[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]], [[Benutzer:Manfred Werner (WMAT)|Manfred]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]] 16:23, 30. Apr. 2025 (CEST)

<small>Du erhältst diese Einladung, weil du auf [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|dieser Liste]] stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.</small>

== [[Wikipedia:Wien#Weinbaumuseum Döbling und 90. Wiener Stammtisch am Donnerstag, den 19. Juni 2025|Einladung ins Weinbaumuseum Döbling und zum 90. Wiener Stammtisch am Donnerstag, den 19. Juni 2025]] ==

[[Datei:Bezirksmuseum Döbling Weinpresse.jpg|mini|hochkant|Weinpresse im Museum Döbling]]
Servus,<br />
Unser Sommerstammtisch findet diesmal beim Heurigen Hengl-Haslbrunner in Döbling statt. Als Einstimmung besuchen wir davor gemeinsam das Weinbaumuseum in Döbling.

→ [[Wikipedia:Wien#Wikipedia:Wien#Weinbaumuseum Döbling und 90. Wiener Stammtisch am Donnerstag, den 19. Juni 2025|Alle Details und die Anmeldung]]

Wir freuen uns auf dein Kommen!

Liebe Grüße,<br />
–[[Benutzerin:Annemarie Buchmann (WMAT)|Annemarie]] und [[Benutzer:Raimund Liebert (WMAT)|Raimund]] 17:41, 21. Mai 2025 (CEST)

<small>Du erhältst diese Einladung, weil du auf [[Wikipedia:Wien/Einladungsliste|dieser Liste]] stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.</small>

Version vom 21. Mai 2025, 17:41 Uhr

Danke für Deine Korrekturen. Rorinlacha (18. Dezember 2005)

Danke für die Ergänzungen "Irrenschloß" harry (19. Dezember 2005)

Denkmallisten- und Stammtischinformation

Ein Blick in die Wikipedia-Lounge

Hallo Feldkurat Katz, folgendes gibt es anzukündigen!

  1. Am 9. September gibt es in Wien den ersten Stammtisch nach dem Sommer, es wird zum Thema Denkmalschutz einen Vortrag vom Bundesdenkmalamt mit anschließender Diskussion in unserer Wikimedia-Lounge dazu geben. Alle Informationen dazu findest du auf der WP-Wien-Seite!. Bitte melde Dich rasch an, wenn Du kommen kannst!
  2. Das derzeit laufende Projekt Denkmalpflege Österreich, ist nun in seiner Grundstruktur fertiggestellt, alle Objekte wurden nun mit Objekt-IDs versehen, mehr als . Somit sind wir auch für den Fotowettbewerb "Wiki Loves Monuments" gerüstet. Aktuell wird noch am Feinschliff für das Upload-Prozedere gearbeitet. Wir werden Dich dazu noch einmal extra Anfang September informieren. Zur Zeit sind 29% aller Objekte bebildert, 66% sind mit Geokoordinaten versehen und 17% aller Objekte haben bereits eine Kurzbeschreibung. Ebenso sind alle österreichischen Gemeinden mit den jeweiligen ortsbezogenen Denkmallisten verlinkt.
    Vieles ist getan, noch viel ist zu tun!

Wir würden uns freuen, dich kennenzulernen, auch von auswärts, wenn du die Möglichkeit hast, nach Wien zu kommen! AleXXw, Karl Gruber und Hubertl

PS: Diese Einladung ergeht an alle, welche sich für den Stammtisch Wien angemeldet haben, sowie auch als Information an alle Mitarbeiter, welche ihren Anteil zu den Denkmallisten beigetragen haben.

Zedlerpreis für unser Denkmallistenprojekt

Unsere Urkunde
Gemeinsam in Berlin

Hallo Feldkurat Katz, genau ein Jahr, nachdem es das erste Gespräch mit dem Bundesdenkmalamt gegeben hat, haben wir nun in Berlin den Zedlerpreis für das beste Communityprojekt für das Jahr 2011 entgegennehmen können. Weitere Bilder von der Veranstaltung findest du hier!

Ein Erfolg, der nur durch eine beispiellose Zusammenarbeit von vielen österreichischen Wikipedianern zustandekam. Aber auch als Ergebnis einer bislang einzigartigen, weiterhin andauernden Kooperation mit einer Behörde war, dem österreichischen Bundesdenkmalamt.

Wir, welche den Preis gemeinsam mit Renate Holzschuh-Hofer stellvertretend für die Community und dem BDA entgegengenommen haben, möchten uns auf diesem Weg dafür bei Dir bedanken. Wir werden uns freuen, auch Dich zur Abschlussveranstaltung (Preisverleihung) von Wiki Loves Monuments in der Wiener Hofburg in diesem Jahr vielleicht begrüssen zu können. Der Auftakt zu WLM findet am 26. August bei der Ortsbildmesse in Perg statt. Vielleicht kannst du dabei sein! Wir Wikipedianer wollen dort ganz aktiv auftreten!

Liebe Grüße von Ailura, Geiserich und Hubertl

Hinweis: Der Wikipedia-Wanderzirkus hat seine nächste Station im Stift Lilienfeld am 21. Juli! Melde Dich an, wenn du Lust und Zeit hast!

Wiki takes oberes Murtal

Hallo Feldkurat Katz, das obere Murtal ist in der Karte der Bebilderung der Denkmallisten derzeit (Stand Juli 2012) deutlich als roter Fleck zu erkennen. Während in stadtnahen Regionen die Wikipedianer schon ganze Regionen vollständig bebildert haben, fehlen in den Alpen noch viele Bilder. Dem soll mit einer Schwerpunktaktion an einem Wochenende Abhilfe geschaffen werden.

Hier, auf dieser Seite wird diese Aktion koordiniert, die auch gleichzeitig viele Bilder für Wiki loves Monments bringen soll. Bis jetzt sind sieben verschiedene Routen in Vorbereitung.

Es wäre schön, wenn auch Du Dir Zeit dafür nehmen könntest!

Liebe Grüße von Ailura und Peter Lauppert

Einladung zum ersten Stammtisch 2013

Hallo Feldkurat Katz, unser diesjähriger Febertermin im 9er-Bräu findet am Freitag dem 22. Feber - Beginn 18 Uhr - statt. Weitere Informationen und Anmeldung auf Wikipedia:Wien. Bist Du mit dabei? lb Grüße Hubertl

Falls du keine Einladung mehr bekommen möchtest, trage dich aus dieser Liste aus.

Einladung zum März-Stammtisch 2013

Hallo Feldkurat Katz, unser zweiter Stammtisch in diesem Jahr - wieder im 9er-Bräu - findet am Freitag dem 29. März - Beginn 18 Uhr - statt. Weitere Informationen und Anmeldung hier!

Zwei Neuerungen gleich vorweg:

  • Die Wien-Stammtische werden jetzt monatlich durchgeführt, es wird dann - was schon ein alter Wunsch war - alternierend einmal der Donnerstag und der Freitag dafür angesetzt. Somit wird der April-Stammtisch am Donnerstag, dem 25. April stattfinden. Eine gesonderte Einladung erfolgt rechtzeitig!
  • Viele Aktivitäten in, um und über österreichspezifische Aktivitäten gehen in den verschiedenen Seiten unter. Deshalb gibt es im April den Startschuss für ein österreichisches Nachrichtenmagazin nach dem Muster vom Wikipedia-Kurier. Aktuell sind wir gerade dabei, einen Namen dafür zu finden, bitte beteiligt euch - ebenso an der Bewertung der bereits eingegangenen Vorschläge!

Ich freu mich auf euer Kommen! lb Grüße Hubertl

Falls du keine Einladung mehr bekommen möchtest, trage dich aus dieser Liste aus.

Einladung zum April-Stammtisch 2013

Hallo Feldkurat Katz, unser dritter Stammtisch in diesem Jahr - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am Donnerstag dem 25. April - Beginn 18 Uhr - statt. Weitere Informationen und Anmeldung hier!

Dazu eine Vorankündigung für Mai

Für den Maistammtisch am 31. 5. konnte ich als besonderen Gast Peter Turrini gewinnen. Er freut sich, für uns eine Lesung halten zu können. Infos und ein Auszug aus dem Mail an mich hier

Der neue Name für ein österr. Nachrichtenblatt

kann nun gewählt werden. Die Idee dazu fand überraschend hohe Zustimmung, es wurden 43 Namensvorschläge gemacht. Nun kommt es darauf an, aus all den Vorschlägen den Sieger zu küren. Bis zum 30. April kann jede/r hier drei Stimmen abgeben. Bitte beteilige Dich!

Ich freu mich auf Dein Kommen! lb Grüße Hubertl

Diese Aussendung geht ausnahmsweise an einen erweiterten Adressatenkreis (Teilnehmer an den Denkmallisten), weil ich die Namenswahl für die neue Infoseite so breit wie möglich durchführen möchte. Es ist ja nicht eine Wien-Angelegenheit! Es kann durchaus sein, dass auch Nichtösterreicher diese Information bekommen!

Einladung zum Mai-Stammtisch 2013

Hallo Feldkurat Katz, unser vierter Wien-Stammtisch in diesem Jahr - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am Freitag, dem 31. Mai statt, Beginn 18 Uhr.

Wie du ja vielleicht schon weißt, konnte ich für dieses Treffen Peter Turrini für eine Lesung gewinnen. Es ist für uns als Wikipedianer wie auch für mich als Organisator eine Premiere, deswegen bitte ich Dich unbedingt, dass du dich auch wirklich einträgst, damit ich die Veranstaltung auch optimal vorbereiten kann. Und ich bitte Dich für dieses Mal mal ausnahmsweise um Pünktlichkeit. Wie immer sind auch neue Gäste willkommen!

Weitere Informationen - so auch das Mail von Peter und die Liste für die Anmeldung findest du hier!

Ich freu mich auf Dein Kommen! lb Grüße Hubertl

Einladung zum Juni-Stammtisch 2013

Peter Turrini, seit dem 31. Mai korrekt adjustiert!

Hallo Feldkurat Katz, unser fünfter Wien-Stammtisch in diesem Jahr - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am Donnerstag, dem 27. Juni statt, Beginn 18 Uhr.

Der Mai-Stammtisch mit Peter Turrini hat sich - mit insgesamt 29 Teilnehmern trotz Fenstertag - gerade wegen unseres Ehrengastes als ganz besonderes Ereignis mit einigen Überraschungen herausgestellt - auch für mich als Gastgeber. Eine Nachlese gibt es!

Weitere Informationen findest du hier!

Sommer ist Freiluft - Vorankündigung

Für den ersten Sommerstammtisch am 26. Juli (Freitag!) hat sich bereits Dirk Franke angemeldet, noch ist der Ort nicht geklärt. es wird davor oder danach auch ein Treffen zum Thema paid-editing geben. Wer mitmachen möchte ist willkommen, nähere Infos folgen.

Am 11. Juli gibz ein Treffen mit WMF-Vertretern, es geht auch um das Budget 2014. Infos hier

Ich freu mich auf Dein Kommen! Offenbar gibt es wirklich Termine und Auswahl zuhauf!

lb Grüße Hubertl

Einladung zum Kochtreffen

Hallo Feldkurat Katz! Österreichische Kochthemen führen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten im Bereich Essen und Trinken. Um diese aus dem Weg zu räumen oder zumindest mehr Verständnis für die unterschiedlichen Positionen zu vermitteln und außerdem beim Kochen einzelner Gerichte Fotos für die Artikelbebilderung aufzunehmen, veranstalten wir vom 30. August bis 1. September ein Kochtreffen in Wien, zu dem wir auch Dich herzlich einladen. Diskutiere und koche mit uns und/oder fotografiere Kochvorgänge und fertige Gerichte – und hilf uns hinterher beim Vernichten dessen, was wir angerichtet haben! Näheres findest Du hier. Bitte bis 25. August anmelden, damit wir die Einkäufe kalkulieren können. Auf Dein Kommen freuen sich Oliver S.Y. und Häferl (Diese Einladung erhalten alle, die in einem der österreichischen Länderportale eingetragen sind oder innerhalb des letzten Jahres im Portal Essen und Trinken editiert haben.)

Einladung zum September-Stammtisch 2013

Hallo Feldkurat Katz, unser nächster Wien-Stammtisch - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am Freitag, dem 27. September statt, Beginn 18 Uhr.

Weitere Informationen findest du hier!

Ich freu mich auf Dein Kommen, bitte trag dich ein! lb. Grüße Hubertl

Einladung zum Oktoberstammtisch 2013

Hallo Feldkurat Katz, unser nächster Wien-Stammtisch - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am Donnerstag, dem 31. Oktober statt, Beginn 18 Uhr.

Weitere Informationen findest du hier!

Wir freuen uns auf Dein Kommen, bitte trag dich ein! lb. Grüße Hubertl, Karl Gruber

Einladung zum Jännerstammtisch 2014

Hallo Feldkurat Katz, unser nächster Wien-Stammtisch - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am Freitag, dem 24. Jänner statt, Beginn 18 Uhr.

Weitere Informationen findest du hier!

Wir freuen uns auf Dein Kommen, bitte trag dich ein! lb. Grüße Hubertl, Karl Gruber

Einladung zum Feberstammtisch 2014

Hallo Feldkurat Katz, unser nächster Wien-Stammtisch - wieder im 9er-Bräu - findet dieses Mal am Donnerstag, dem 27. Feber statt, Beginn 18 Uhr.

Weitere Informationen findest du hier!

Wir freuen uns auf Dein Kommen, bitte trag dich ein! lb. Grüße Regiomontanus, Hubertl

Einladung Wikipedia meets University

Hallo Feldkurat Katz, am Samstag, dem 15. März 2014, trifft Wikipedia im Juridicum Wien auf die universitäre Welt. Gerne möchten wir, Claudia Garad und ich, dich dazu einladen.

Weitere Informationen findest du hier! auf der Wikipedia-Wien-Seite. Oder gleich hier, bei WMAT, wo man auch die Info bekommt, wie man sich anmelden kann.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme, somit auch deine Hilfe zum Zustandekommen einer großartigen, vielleicht sogar zukunftsweisenden Veranstaltung. Bitte melde ich an! lb. Grüße Claudia Garad, Wikimedia und Hubertl

Ausg´steckt is!

Wien und Wein. Da Weu ´n Wean.

Hallo Feldkurat Katz, am Freitag, dem 20. Juni, trifft sich der wiener Stammtisch zu einem Heurigentreffen. Dieses Mal von Ailura organisiert! Für alle, die das lange Wochenende mit Fenstertag nicht für einen Kurzurlaub auf den Salomonen oder mit nächtlichem Gänseblümchenpflücken in Grönland ver(sch)wenden wollen. Auch wenn man dieser Beschäftigung dort auch die ganze Nacht über nachgehen könnte.

Weitere Informationen findest du hier auf der Wikipedia-Wien-Seite.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme! Grüße Ailura und Hubertl

Septemberstammtisch

Hallo Feldkurat Katz, am Samstag, dem 13. September, trifft sich der wiener Stammtisch zu einem Sondertreffen. Österreichischen Wikipedianer treffen die Gäste bzw. Teilnehmer der GLAM-Konferenz in Wien.

Eine gute Gelegenheit, auch einmal Kollegen aus Deutschland zu treffen, für diejenigen, welche sich sonst an internationalen Treffen nicht beteiligen oder beteiligen können.

Hinweis

Selbstverständlich kann sich noch jeder als Teilnehmer/Zuhörer zu dieser Konferenz eintragen! Weitere Informationen findest du hier auf der Wikipedia-Wien-Seite.

Vorschau auf den Oktoberstammtisch

Das Mittelburgenland, speziell Pinkafeld, macht die Tore auf für einen weiteren Wanderzirkus! Der Termin wird voraussichtlich Samstag der 11. oder der 18. Oktober sein. Karl und Hubertl haben nach Anfrage die ersten Kontakte geknüpft eine Zusammenfassung des ersten Treffens gibt es hier. Das genaue Datum und das Programm folgt demnächst.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme! Grüße Hubertl

Ausnahmsweise werden die Kollegen aus Niederösterreich zusätzlich informiert.

Überregionales Treffen in Pinkafeld

Angeblich eine Kirche, muss aber noch geklärt werden!

Hallo Feldkurat Katz, am Samstag, dem 11. Oktober laden wir alle Wikipedianer aus NÖ, dem Burgenland, der östlichen Steiermark und Graz zu einem Treffen in Pinkafeld. Das umfangreiche Programm dieses Tages gibt es auf den jeweiligen Grazer-, Wiener- und Niederösterreich-Seiten. Natürlich kommt auch das Gemütliche nicht zu kurz!

Bitte meldet euch bei mir oder Karl, wenn es um die Frage der Mitfahrgelegenheit geht, wir versuchen das so gut wie möglich zu organisieren. Eine gemeinsame Teilnehmerliste gibt es hier. Bitte tragt euch rechtzeitig ein, wir wissen zur Zeit nicht, wieviele kommen werden, entsprechend müssen wir auch die Größe der Räumlichkeit für das Abendessen festlegen.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme! Grüße--Hubertl (Diskussion) 23:31, 23. Sep. 2014 (CEST)

Ausnahmsweise werden die Kollegen aus Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark zusätzlich informiert.

Einladung zum November-Stammtisch

Hallo Feldkurat Katz, wir laden Dich herzlich zu unserem nächsten Stammtisch am Donnerstag, dem 20. November ein !

Wien, Café Schönbrunn

Dieser findet diesmal im Café Restaurant Schönbrunn,
1120 Wien, Schönbrunner Straße 244 (in unmittelbarer Nähe der U4-Station Meidling Hauptstraße) statt.
Selbstverständlich sind Angehörige und Freunde jeglicher Art willkommen!

Der November-Stammtisch ist gleichzeitig auch die offizielle Nachfeier zur Preisverleihung von Wiki Loves Monuments, die am 20. November 2014 ab 13 Uhr zum vierten Mal im Ahnensaal des Bundesdenkmalamts in der Wiener Hofburg erfolgt.

Alle Details und die Anmeldung findest Du hier.

Wir freuen uns auf Dein kommen!
Liebe Grüße --Agruwie  Disk   und das Team vom WikiDienstag  14:00, 11.November 2014 (CET)


Servus,

Es ist wieder einmal Zeit für einen Wiener Stammtisch!

Wir läuten die Herbstsaison mit einem Stammtisch am Donnerstag, dem 13. Oktober im Cafe Benno, Alser Straße 67, 1080 Wien ein. Dort steht uns ein Extraraum im Keller zur Verfügung. Damit auch alle Platz haben bitten wir um (zahlreiche) Anmeldungen. Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen.

Alle Details und die Anmeldung zum Stammtisch

Liebe Grüße,
Annemarie, Manfred und Raimund

Wikipedia-Geburtstagsjause + WikiDienstage

Wikipedia ging am 15. Jänner 2001 online – wird also 22 Jahre alt. Der Geburtstag fällt diesmal auf einen Sonntag. Das bietet sich für eine nachmittägliche Jause aus, um gemütlich über alte und neue Zeiten zu plaudern oder sich vielleicht überhaupt erst kennenzulernen. Wikimedia Österreich lädt alle interessierten Wikipedianerinnen und Wikipedianer in die Geschäftsstelle nach Wien ein. Damit für das rechte Maß an Jausengrundstock gesorgt ist, meldet euch bitte nach Möglichkeit schon vor dem Wochenende an.

Ab Februar 2023 möchten wir auf vielfachen Wunsch auch die WikiDienstage wieder aufleben lassen.

Wir freuen uns auf ein (Wieder-)Sehen nach einer langen Pause ohne Community-Treffen in der Wiener Geschäftsstelle!

Herzliche Grüße,
Manfred für das WMAT-Team. 21. Dezember 2022

(Du hast diese Einladung erhalten, weil du auf der Wien-Einladungsliste eingetragen bist.)

79. Stammtisch mit de.wikipedia-Geburtstagsfeier am Do, den 16. März 2023

Seit 16. März 2001 schreiben wir Wikipedia Edit für Edit auch auf Deutsch. Den 22. Geburtstag feiern wir im Rahmen des Wiener Stammtischs am 16. März 2023 im Cafe Benno in der Josefstadt.

Wir freuen uns auf euch! Liebe Grüße, Manfred, 15. Februar 2023

Du erhältst diese Nachricht, weil du auf der Wiener Einladungsliste stehst.

Einladung zur Preisverleihung von WikiDaheim und zum 80. Wiener Stammtisch

Hallo,

gerne laden wir dich zur feierlichen Preisverleihung von WikiDaheim 2022 am 9. Mai 2023 (15 Uhr) im ehrwürdigen Ahnensaal im Bundesdenkmalamt ein!
Danach lassen wir den Tag im Wirtshaus & Bierhaus Zattl im Rahmen des 80. Wiener Stammtischs ab 18 Uhr ausklingen.

Wir freuen uns auf dein Kommen, Annemarie Buchmann (WMAT) für das Team von Wikimedia Österreich, 6. April 2023

Du erhältst diese Nachricht, weil du auf der Wiener Einladungsliste stehst.

Servus,

Der Wiener Stammtisch macht eine Landpartie nach Mauer! Wir würden uns freuen dich am 22. Juni ab 18:30 beim Heurigen Edlmoser (Maurer-Lange-Gasse 123, in 1230 Wien) zu treffen! Damit auch alle Platz haben, bitten wir um (zahlreiche) Anmeldungen. Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen.

Alle Details und die Anmeldung zum Stammtisch

Liebe Grüße,
Annemarie, Manfred und Raimund, Christian

Wir erkunden den Alsergrund

Servus,

Am 23. November treffen wir uns schon um 16:00 im 9. Bezirk und machen einen von Maclemo fachkundig geführten Stadtspaziergang durch den Alsergrund, zu dem wir dich gerne einladen! Teil des Programms ist ein Besuch des jüdischen Friedhofs in der Seegasse, bis wir schlussendlich im Restaurant D’Landsknecht zum Stammtisch einkehren. Damit auch alle Platz haben, bitten wir um (zahlreiche) Anmeldungen. Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen.

Alle Details und die Anmeldung zum Stadtspaziergang und/oder Stammtisch

Liebe Grüße,
Annemarie, Manfred und Raimund

Servus,

Unser neues Format Stammtisch plus (Stammtisch mit Vorprogramm) geht in die nächste Runde! Wir laden dich ein, mit uns am 8. Februar 2024 um 17:00 das Parlament bei einer Sonderführung zu besichtigen und danach mit uns den Abend bei einem Stammtisch (dem 83.!) im Restaurant Marienhof ab 19:00 ausklingen zu lassen.

Es gibt eine getrennte Anmeldung, die bei der Parlamentsführung aus Sicherheitsgründen ein bisschen anders als gewohnt funktioniert. Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen.

Alle Details und die Anmeldung zu Parlamentsführung und/oder Stammtisch

Liebe Grüße,
Annemarie, Manfred und Raimund

Servus,
Wir laden dich herzlich ein, am 13. Juni mit uns eine hoffentlich lauen Sommerabend beim Heurigen-Stammtisch in Mauer beim Heurigen Edlmoser zu verbringen! Wie immer sind Verwandte und Freunde willkommen.

Alle Details und die Anmeldung

Liebe Grüße,
--Annemarie, Manfred und Raimund 12:40, 15. Mai 2024 (CEST)

Du erhältst diese Einladung, weil du auf dieser Liste stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.

Servus,
Wir laden dich herzlich zum 86. Wiener Stammtisch ein. Diesmal ein Dienstag und mit internationaler Besetzung, da zu dieser Zeit das Treffen der Arbeitsgemeinschaft Kunstwissenschaften + Wikipedia stattfindet. Wie immer sind Verwandte und Freunde willkommen. Wir freuen uns auf dich!

Alle Details und die Anmeldung

Liebe Grüße,
Annemarie, Manfred und Raimund 11:40, 19. Aug. 2024 (CEST)

Rund um den Henriettenplatz

Servus,
Wir laden dich herzlich ein, mit uns unter der Führung von Ermione 13 Rudolfsheim-Fünfhaus rund um den Henriettenplatz zu erkunden und danach im Gasthaus Quell einzukehren. Wie immer sind Freunde und Familie herzlich willkommen!

Alle Details und die Anmeldung

Liebe Grüße,
–-Annemarie, Manfred und Raimund 12:42, 6. Sep. 2024 (CEST)

Du erhältst diese Einladung, weil du auf dieser Liste stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.

Da gehts rein

Servus,
Wir laden dich herzlich ein, am Donnerstag, 27. Februar ab 16:45 mit uns eine Führung durch die Müllverbrennungsanlage Spittelau der Wien Energie zu besuchen und danach beim 88. Stammtisch (19:00/19:30) einkehren.

Alle Details und die Anmeldung

Liebe Grüße,
Annemarie, Manfred und Raimund 11:47, 24. Jan. 2025 (CET)

Du erhältst diese Einladung, weil du auf dieser Liste stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.

Auch heuer findet wieder die Preisverleihung der prämierten WikiDaheim-Bilder des Vorjahres im prunkvollen Ahnensaal des Bundesdenkmalamts statt! Danach treffen wir uns zum 89. Wiener Stammtisch ab 17:30 Uhr im Wirtshaus Zattl.

  • Termin: Donnerstag, 10. April 2025, ab 15 Uhr
  • Ort: Räumlichkeiten des Bundesdenkmalamts in der Wiener Hofburg, danach Wirtshaus Zattl, 1010 Wien.

Wie immer sind Angehörige und Freunde jeglicher Art herzlich willkommen!
Herzlich, Euer Team von Wikimedia Österreich, 14:07, 13. Mär. 2025 (CET)

Du erhältst diese Einladung, weil du auf dieser Liste stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus. --MediaWiki message delivery (Diskussion) 14:07, 13. Mär. 2025 (CET)

Eingang der ehem. Semmel­weis-Frauenklinik in Wien

Die ehemalige, denkmalgeschützte Semmelweis-Frauenklinik in Wien-Währing, eröffnet 1910 und benannt nach dem Arzt Ignaz Semmelweis, dem „Retter der Mütter“, war bis zur Schließung 2019 als Vorreiterin in Sachen Geburtstechniken und Geburtskunde eines der führenden Geburtenhäuser in Wien. Die Pavillons werden aktuell teils vom Kunst- und Kulturverein Semmelweisklinik zwischengenützt. Wir besuchen die ehemalige Klinik im Zuge einer für uns exklusiven Führung des Kunst- und Kulturvereins und werden das Haus 4 besichtigen.

Liebe Grüße,
Annemarie, Manfred und Raimund 16:23, 30. Apr. 2025 (CEST)

Du erhältst diese Einladung, weil du auf dieser Liste stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.

Weinpresse im Museum Döbling

Servus,
Unser Sommerstammtisch findet diesmal beim Heurigen Hengl-Haslbrunner in Döbling statt. Als Einstimmung besuchen wir davor gemeinsam das Weinbaumuseum in Döbling.

Alle Details und die Anmeldung

Wir freuen uns auf dein Kommen!

Liebe Grüße,
Annemarie und Raimund 17:41, 21. Mai 2025 (CEST)

Du erhältst diese Einladung, weil du auf dieser Liste stehst. Möchtest du solche Nachrichten künftig nicht mehr erhalten, trage dich dort bitte aus.