ADM und Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten: Unterschied zwischen den Seiten
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'''ADM''' steht für: |
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* [[ADM-Aeolus]], ''Atmospheric Dynamics Mission'', einen Klimasatelliten der ESA |
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* [[ADM-Datei]], ein Datenformat für Windows-Gruppenrichtlinien'', siehe'' [[Group Policy Object]] |
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* [[ADM-Design]] eine dreistufige Zufallsstichprobe in der Marktforschung |
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* [[ADM-Masse]], eine Interpretation der Feldgleichungen der Allgemeinen Relativitätstheorie von Arnowitt, Deser und Misner |
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* [[FC Admira Wacker Mödling]], Fußballverein aus Niederösterreich |
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* [[Abu Dhabi Mar]], eine internationale Schiffbaugruppe |
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* [[Action Democratic Movement Party]], Partei in Namibia |
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* [[Adaptive Deltamodulation]], ein Modulationsverfahren in der Übertragungstechnik |
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* [[Add-Drop-Multiplexer]], ein Gerät der Multiplextechnik |
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* [[African Democratic Movement]], politische Organisation in Südafrika |
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* [[Agency Debit Memo]], eine Belastungsanzeige von Fluggesellschaften für Reisebüros |
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* [[Agenzia delle Dogane|Agenzia delle accise, dogane e monopoli]], eine italienische Finanzbehörde |
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* [[Allianz der Mitte]], eine ehemalige deutsche Kleinpartei |
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* [[Algorithmic Decision Making]], eine Entscheidungsfindung durch Algorithmen |
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* [[Arbeitnehmerverband deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter]], eine Gewerkschaft |
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* [[Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute]], ein Verband |
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* [[Archivo Ducal Medinaceli]], ein Archiv in Toledo das rund 1500 Originalurkunden aus Messina besitzt |
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* [[Archer Daniels Midland]], ein führendes Unternehmen der Lebensmittel- und Futtermittelbranche |
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* [[Ardmore (Oklahoma)]], eine US-amerikanische Stadt nach den Amtrak-Code |
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* [[Atomic Demolition Munitions]], die englische Bezeichnung für Kernwaffen mit geringer Sprengkraft |
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* [[Astra Daihatsu Motor]], ein indonesischer Fahrzeughersteller |
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* [[Automatic Drivetrain Management]], ein microprozessorgesteuertes System in Allrad-Nutzkraftfahrzeugen |
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* ''Außendienstmitarbeiter'', siehe [[Außendienst]] |
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Der '''Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten''' ({{enS|standard frequency and time signal-satellite service}}) ist gemäß Definition der [[Internationale Fernmeldeunion|Internationalen Fernmeldeunion]] (ITU) in der [[Vollzugsordnung für den Funkdienst|VO Funk]]<ref>VO Funk, Artikel 1.54, Ausgabe 2012.</ref> ein [[Funkdienst]], der den gleichen Zwecken dient wie der [[Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst]], bei dem für diese Zwecke jedoch [[Weltraumfunkstelle]]n an Bord von [[Erdsatellit]]en benutzt werden. |
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Ein Beispiel dazu ist das Experiment [[Global Transmission Services 2]] (GTS-2). In der Praxis werden für diesen Zweck aufgrund der ubiquitären Verfügbarkeit jedoch die Signale von [[Globales Navigationssatellitensystem|GNSS]]-Satelliten verwendet (vgl. [[GPS-synchronisierter Oszillator]]). |
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* [[Admiral]] |
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* [[adm – Agentur für Dialogmarketing]], ein deutscher Callcenter-Dienstleister |
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== Einteilung == |
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Die VO Funk kategorisiert diesen Funkdienst wie folgt: |
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* [[Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst]] (Artikel 1.53) |
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** Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten (Artikel 1.54) |
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== Frequenzbereiche == |
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'''AdM''' steht für: |
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[[Datei:International Telecommunication Union region.svg|mini|[[ITU-Region]]en |
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* [[Arbeitsgemeinschaft der Memellandkreise]] |
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Diesem Funkdienst stehen in der ITU-Region 1 und insbesondere auf deutschem Hoheitsgebiet u. a. folgende Frequenzbereiche zur Verfügung: |
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! align="center" colspan="5"| Zuweisung an Funkdienste<ref>[[Versalschrift]]: primäre Zuweisung</ref> gemäß VO Funk |
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|400,05–400,15 MHz |
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|NORMALFREQUENZ- UND ZEITZEICHENFUNKDIENST<br />ÜBER SATELLITEN (400,1 MHz) |
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|ziv. |
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|zivile Nutzung<br />D261<ref>'''D261:''' Die Aussendungen müssen innerhalb der Grenzen von ± 25 kHz der Normalfrequenz 400,1 MHz gehalten werden.</ref><br />5<ref>'''5:''' ISM-Anwendungen können Frequenzbereiche mitbenutzen, die Funkdiensten im Frequenzbereich 9 kHz – 300 GHz zugewiesen sind, wenn die für diese Nutzung erforderlichen Frequenzen aufgrund des gewünschten physikalischen Effekts vorgegeben und nicht frei wählbar sind. Die Grenzwerte der zulässigen Abstrahlung und sonstigen störrelevanten Parameter für diese ISM-Anwendungen werden aus der Sicht der Funkverträglichkeit in der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Die ISM-Nutzungen nach dieser Nutzungsbestimmung dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten verursachen. Die Mitnutzung von Frequenzen durch ISM-Anwendungen in Frequenzbereichen, die sicherheitsrelevanten Funkanwendungen gewidmet sind, ist ausgeschlossen.</ref> 31<ref>'''31:''' Die Frequenzbereiche oberhalb von 30 MHz können von Funkanlagen geringster Leistung mitgenutzt werden. Bei der Auswahl der Frequenzbereiche sind die erhöhten Schutzanforderungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen zu gewährleisten. Die Frequenzbereiche, Grenzwerte der zulässigen Strahlungsleistung und sonstigen störrelevanten Parameter von Funkanlagen geringster Leistung werden im Frequenzplan oder der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Funkanlagen geringster Leistung dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten, denen die entsprechenden Frequenzbereiche auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen sind, verursachen. Störungen durch diese anderen Funkanlagen und Funkdienste müssen von Funkanlagen geringster Leistung hingenommen werden.</ref> |
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|Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst<br />über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) |
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|Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst<br />über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) |
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|militärische Nutzung<br />5 31 34 |
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; Anmerkung zur Schreibweise <big>…</big>: |
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* … mit GROSSBUCHSTABEN: [[Funkdienst#Unterscheidung der Zuweisung an Funkdienste|Primärfunkdienst]] |
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* … in Normalschreibweise: [[Funkdienst#Unterscheidung der Zuweisung an Funkdienste|Sekundärfunkdienst]] |
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== Siehe auch == |
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{{Begriffsklärung}} |
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* [[Funkstelle]] |
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== Weblinks == |
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* [http://www.itu.int/ Internationale Fernmeldeunion] |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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[[Kategorie:Satellitenkommunikation]] |
Version vom 23. Juli 2024, 10:27 Uhr

Der Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten (englisch standard frequency and time signal-satellite service) ist gemäß Definition der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in der VO Funk[1] ein Funkdienst, der den gleichen Zwecken dient wie der Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst, bei dem für diese Zwecke jedoch Weltraumfunkstellen an Bord von Erdsatelliten benutzt werden.
Ein Beispiel dazu ist das Experiment Global Transmission Services 2 (GTS-2). In der Praxis werden für diesen Zweck aufgrund der ubiquitären Verfügbarkeit jedoch die Signale von GNSS-Satelliten verwendet (vgl. GPS-synchronisierter Oszillator).
Einteilung
Die VO Funk kategorisiert diesen Funkdienst wie folgt:
- Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst (Artikel 1.53)
- Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten (Artikel 1.54)
Frequenzbereiche

Diesem Funkdienst stehen in der ITU-Region 1 und insbesondere auf deutschem Hoheitsgebiet u. a. folgende Frequenzbereiche zur Verfügung:
Zuweisung an Funkdienste[2] gemäß VO Funk | ||||
---|---|---|---|---|
Deutschland | Nutzer | Bemerkung | ||
238 | 400,05–400,15 MHz | NORMALFREQUENZ- UND ZEITZEICHENFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (400,1 MHz) |
ziv. | zivile Nutzung D261[3] 5[4] 31[5] |
406 | 25,25–25,5 GHz | Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) |
ziv. | 5 31 34[6] |
407 | 25,5–26,5 GHz | Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) |
ziv. | 5 31 43 |
408 | 26,5–27 GHz | Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) |
mil. | militärische Nutzung 5 31 34 |
- Anmerkung zur Schreibweise …
- … mit GROSSBUCHSTABEN: Primärfunkdienst
- … in Normalschreibweise: Sekundärfunkdienst
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ VO Funk, Artikel 1.54, Ausgabe 2012.
- ↑ Versalschrift: primäre Zuweisung
- ↑ D261: Die Aussendungen müssen innerhalb der Grenzen von ± 25 kHz der Normalfrequenz 400,1 MHz gehalten werden.
- ↑ 5: ISM-Anwendungen können Frequenzbereiche mitbenutzen, die Funkdiensten im Frequenzbereich 9 kHz – 300 GHz zugewiesen sind, wenn die für diese Nutzung erforderlichen Frequenzen aufgrund des gewünschten physikalischen Effekts vorgegeben und nicht frei wählbar sind. Die Grenzwerte der zulässigen Abstrahlung und sonstigen störrelevanten Parameter für diese ISM-Anwendungen werden aus der Sicht der Funkverträglichkeit in der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Die ISM-Nutzungen nach dieser Nutzungsbestimmung dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten verursachen. Die Mitnutzung von Frequenzen durch ISM-Anwendungen in Frequenzbereichen, die sicherheitsrelevanten Funkanwendungen gewidmet sind, ist ausgeschlossen.
- ↑ 31: Die Frequenzbereiche oberhalb von 30 MHz können von Funkanlagen geringster Leistung mitgenutzt werden. Bei der Auswahl der Frequenzbereiche sind die erhöhten Schutzanforderungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen zu gewährleisten. Die Frequenzbereiche, Grenzwerte der zulässigen Strahlungsleistung und sonstigen störrelevanten Parameter von Funkanlagen geringster Leistung werden im Frequenzplan oder der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Funkanlagen geringster Leistung dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten, denen die entsprechenden Frequenzbereiche auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen sind, verursachen. Störungen durch diese anderen Funkanlagen und Funkdienste müssen von Funkanlagen geringster Leistung hingenommen werden.
- ↑ 34: Der Frequenzbereich 21,65 – 26,65 GHz darf durch Kraftfahrzeug-Kurzstreckenradare mitgenutzt werden. Die Mitnutzung ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.