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„Diskussion:Johanna Trodt-Limpl“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Schreckgespenst in Abschnitt Auflistung von Strafverfahren
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== Auflistung von Strafverfahren ==
== Auflistung von Strafverfahren ==


Ist ein eigener Abschnitt "Strafverfahren" hier wirklich gerechtfertigt, vor allem dann, wenn in keinem der beiden Verfahren eine Verurteilung vorliegt (eines mittel Diversion beendet, eines erst am Beginn)? Man soll nichts verschweigen, die erste Ergänzung zum aktuellen Verfahren war auch von mir. Allerdings ist Frau Trodt-Limpl nun schon seit mehreren Jahren Privatperson mit entsprechenden Persönlichkeitsrechten. Ihr Artikel sollte nicht zu einem immerwährenden Pranger etwaiger Verfehlungen werden, vor allem, solange keine Verurteilung vorliegt. Selbst wenn es zu einer solchen kommen sollte wäre dem Informationsbedarf mit wenigen Sätzen im allgemeinen Artikeltext genüge getan. Momentan wirkt es auf mich einfach unverhältnismäßig ,vor allem, wie gesagt, solange kein Verurteilung vorliegt.--[[Benutzer:Schreckgespenst|Schreckgespenst]] • [[Benutzer Diskussion:Schreckgespenst|Buh!]] 13:51, 15. Jan. 2021 (CET)
Ist ein eigener Abschnitt "Strafverfahren" hier wirklich gerechtfertigt, vor allem dann, wenn sie in keinem der Verfahren veruteilt wurde (eines mittel Diversion beendet, eines erst am Beginn)? Man soll nichts verschweigen, die erste Ergänzung zum aktuellen Verfahren war auch von mir. Allerdings ist Frau Trodt-Limpl nun schon seit mehreren Jahren Privatperson mit entsprechenden Persönlichkeitsrechten. Ihr Artikel sollte nicht zu einem immerwährenden Pranger etwaiger Verfehlungen werden. Selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte wäre dem Informationsbedarf mit wenigen Sätzen im allgemeinen Artikeltext genüge getan. Momentan wirkt es auf mich einfach unverhältnismäßig ,vor allem, wie gesagt, solange keine Straftat erwiesen ist.--[[Benutzer:Schreckgespenst|Schreckgespenst]] • [[Benutzer Diskussion:Schreckgespenst|Buh!]] 13:51, 15. Jan. 2021 (CET)

Aktuelle Version vom 15. Januar 2021, 13:53 Uhr

Auflistung von Strafverfahren

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Ist ein eigener Abschnitt "Strafverfahren" hier wirklich gerechtfertigt, vor allem dann, wenn sie in keinem der Verfahren veruteilt wurde (eines mittel Diversion beendet, eines erst am Beginn)? Man soll nichts verschweigen, die erste Ergänzung zum aktuellen Verfahren war auch von mir. Allerdings ist Frau Trodt-Limpl nun schon seit mehreren Jahren Privatperson mit entsprechenden Persönlichkeitsrechten. Ihr Artikel sollte nicht zu einem immerwährenden Pranger etwaiger Verfehlungen werden. Selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte wäre dem Informationsbedarf mit wenigen Sätzen im allgemeinen Artikeltext genüge getan. Momentan wirkt es auf mich einfach unverhältnismäßig ,vor allem, wie gesagt, solange keine Straftat erwiesen ist.--SchreckgespenstBuh! 13:51, 15. Jan. 2021 (CET)Beantworten