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Rundfunk und Wikipedia:Benutzersperrung/Versionsarchiv: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Rundfunk''' (amtliche [[Verdeutschung]] des engl. ''broadcasting'', [[1924]]) bezeichnet die [[Informationsübertragung|Übertragung]] von [[Information]]en jeglicher Art (z.B. [[Bild]]er, [[Ton (Musik)|Ton]], [[Text]]) über [[elektromagnetische Wellen]] (''siehe auch:'' [[leitungslose Telekommunikationsverfahren]]), wobei die Informationen für die [[Öffentlichkeit]] gedacht sind und von jedermann empfangen werden können. Dies schließt auch kodierte Informationen ein, die gegen Bezahlung entschlüsselt werden können.
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Zum Rundfunk gehören insbesondere der [[Hörfunk]] ([[Radio]]) und das [[Fernsehen]].

[[umgangssprache|Umgangssprachlich]] ist mit Rundfunk meist ausschließlich Hörfunk gemeint ("Rundfunk und Fernsehen"), was aber inhaltlich falsch ist. Rundfunk umfasst Hörfunk genauso wie Fernsehen, [[Digital Audio Broadcasting|DAB]], [[Digital Radio Mondiale|DRM]] oder [[DVB-T]] sowie Fernsehen und Radio über [[Satellit]] (analog, [[DVB-S]], [[Astra Digital Radio|ADR]], [[Worldspace]]). Eine Sonderform ist das [[Internet-Radio]].

Die Bezeichnung Rundfunk legt als Gegenstück zu "[[Richtfunk]]" die Vorstellung nahe, daß Rundfunksender stets über Antennen mit Rundstrahlcharakteristik verfügen. Dies ist nicht immer der Fall. In allen Rundfunkbereichen - von der [[Langwelle]] bis zur [[Ultrakurzwelle]] - werden zum Teil zur besseren Versorgung bestimmter Gebiete von einem gegebenen Standort, als auch aus Gründen der Frequenzkoordination (wie sie in internationalen Abkommen, zum Beispiel dem [[Genfer Wellenplan]] definiert sind) auch Richtantennen verwendet. Es gibt auch Rundfunksender, insbesondere im [[Langwelle]]n- und [[Mittelwelle]]nbereich, die zu bestimmten Zeiten (meist tagsüber) mit Rundstrahl- und nachts mit Richtstrahlantenne senden.

== Gesetzliche Grundlagen ==

In [[Deutschland]] wird der Rundfunk durch zahlreiche Gesetze geregelt. Da er in den Bereich der [[Gesetzgebung|Landesgesetzgebung]] fällt, besteht seine gesetzliche Grundlage im Rundfunk-[[Staatsvertrag]]. Ausführende Behörde sind die [[Landesmedienanstalt]]en der einzelnen [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländer]], die für die Frequenzvergabe und [[Lizenz]]ierung zuständig sind.

Man spricht beim Rundfunk auch von einem [[duales Rundfunksystem|dualen System]], da auf der einen Seite [[öffentlich-rechtlich]]e Anstalten ([[Westdeutscher Rundfunk|WDR]], [[SWR]] etc.) und auf der anderen Seite private Rundfunkanbieter parallel existieren. Dazu gibt es noch den [[Nichtkommerzieller Lokalfunk|Nichtkommerziellen Lokalfunk]], der in den Landesmediengesetzen unterschiedlich eigenständig bewertet wird.

Weiterhin senden [[Radiosender|Rundfunksender]] für die Versorgung der alliierten Streitkräfte ([[AFN]] und [[BFBS]]). Sowohl der AFN als auch der BFBS senden nur auf Englisch, können aber in vielen Teilen Deutschlands empfangen werden (AFN nachts in ganz Deutschland auf der [[Mittelwelle]]n-Frequenz 873 kHz). Auch einige Auslandsdienste senden von Deutschland. Es sind dies [[Radio Free Europe]] auf [[Kurzwelle]] in Lampertheim, Holzkirchen und Biblis, die [[Voice of America]] (VoA) in Ismaning bei Münschen und die Stimme Russlands in Wachenbrunn. Daneben sendet auch seit [[1955]] der französischsprachige Sender "Europa 1" sein kommerzielles Programm auf der [[Langwelle]]n-Frequenz 183 kHz von [[Felsberg-Berus]] aus mit einer Leistung von 2000 Kilowatt nach Frankreich. Dieser [[Sender]] ist der älteste private Rundfunksender in Deutschland und verdankt seine Entstehung dem besonderen Statut des Saarlands in den 50er Jahren. Ein weiterer Sender ist der [[Evangeliumsrundfunk]] (ERF) mit Sitz in Wetzlar.
Im Falle der Sender der alliierten Streitkräfte und der von Deutschland aus senden Auslandsdienste beschränkt sich die Zuständigkeit der deutschen Behörden auf rein technische Angelegenheiten, wie die Zuteilung der Sendefrequenz.

=== Durchführung des Sendebetriebs ===
In vielen Ländern ist die Durchführung des Studio- und des Sendebetriebs organisatorisch getrennt, wobei den Sendebetrieb in diesen Fällen meist die nationale Fernmeldebehörde übernimmt.
In Deutschland stellt sich die Situation (auch nach Fall des Fernmeldemonopols so dar):
den Sendebetrieb der Landesrundfunkanstalten in den alten Bundesländern erfolgt im Regelfall von Anlagen, die den Landesrundfunkanstalten gehören, während er in den Neuen Bundesländern im Regelfall von Anlagen der Deutschen Telekom AG erfolgt. Die Programme des ZDFs, Deutschlandfunks und des Deutschlandradios werden im Regelfall von Anlagen der Deutschen Telekom AG abgestrahlt.
AFN und BFBS benutzen teilweise Anlagen der Deutschen Telekom AG zur Verbreitung ihrer Programme, teilweise betreiben sie auch ihre Sender im Eigenbetrieb.
Radio Free Europe, Radio Liberty und die Voice of America betreiben ihre Anlagen im Eigenbetrieb, während die Stimme Russlands auf Anlagen der Deutschen Telekom AG zurückgreift.
Der Privatsender "Europe 1" betreibt seinen Sender in [[Felsberg-Berus]] in Eigenregie, während alle anderen privaten Rundfunksender in Deutschland Anlagen der Deutschen Telekom AG oder der Landesrundfunkanstalten zur Verbreitung ihrer Programme nutzen.

''Siehe auch:'' [[Rundfunkgeschichte]], [[Kurzwellenrundfunk]], [[Radiosendung]], [[Verkehrsfunk]], [[ARI]], [[Radio Data System]] (Abk. RDS), [[Amplitudenmoduliertes Datensystem]] (Abkürzung: AMDS), [[AM-Stereo]], [[Genfer Wellenplan]].

== Weblink ==
*[http://www.dra.de Deutsches Rundfunkarchiv]
*[http://www.feieradios.net Archiv freier Radios]

[[Kategorie:Nachrichtentechnik]]

[[da:Radiofoni]] [[en:Broadcasting]] [[fr:Broadcast]] [[ja:放送]]

Version vom 12. Juli 2004, 20:22 Uhr

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