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Diskussion:Datenschutz/Archiv/1 und Butanon: Unterschied zwischen den Seiten

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{{Infobox Chemikalie
{{Archiv|Diskussion:Datenschutz}}
| Strukturformel = [[Datei:Butan-2-one 200.svg|Struktur von Butanon]]
| Suchfunktion = C4H8O
| Andere Namen = * MEK
* Methylethylketon
* Ethylmethylketon
* 2-Butanon
* Butan-2-on
* Methylpropanon
* Methylaceton
| Summenformel = C<sub>4</sub>H<sub>8</sub>O
| CAS = 78-93-3
| PubChem = 6569
| Beschreibung = leichtentzündliche, farblose, [[aceton]]ähnlich riechende Flüssigkeit<ref name="GESTIS" /><ref name="Roempp">{{RömppOnline|Name=Butan-2-on |Datum=01. November 2016 |ID=RD-02-03080 }}</ref>
| Molare Masse = 72,11 g·mol<sup>−1</sup>
| Aggregat = flüssig
| Dichte = 0,805 g·cm<sup>−3</sup><ref name="GESTIS">{{GESTIS|Name=|ZVG=13330|CAS=78-93-3|Datum=17. Oktober 2016}}.</ref><ref name="Roempp" />
| Schmelzpunkt = −86 [[°C]]<ref name="GESTIS" /><ref name="Roempp" />
| Siedepunkt = 79,6 °C<ref name="Roempp" />
| Dampfdruck = * 105 [[Hektopascal|hPa]] (20&nbsp;°C)<ref name="GESTIS" />
* 370 hPa (50&nbsp;°C)<ref name="GESTIS" />
* 635 hPa (65&nbsp;°C)<ref name="GESTIS" />
| Löslichkeit = leicht löslich in Wasser (292 g·l<sup>−1</sup> bei 20&nbsp;°C)<ref name="GESTIS" />
| Brechungsindex = 1,3788 (20&nbsp;°C)<ref name="CRC90_3_74">{{CRC Handbook|Auflage=90|Titel=Physical Constants of Organic Compounds|Kapitel=3|Startseite=74}}</ref>
| CLH = {{CLH-ECHA|ID=100.001.054 |Name=Butanone |Datum=1. Februar 2016}}
| Quelle GHS-Kz = <ref name="GESTIS" />
| GHS-Piktogramme = {{GHS-Piktogramme|02|07}}
| GHS-Signalwort = Gefahr
| H = {{H-Sätze|225|319|336}}
| EUH = {{EUH-Sätze|066}}
| P = {{P-Sätze|210|305+351+338|403+233}}
| Quelle P = <ref name="GESTIS" />
| MAK =
* [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|DFG]]: 200 ml·m<sup>−3</sup> bzw. 600 mg·m<sup>−3</sup><ref name="GESTIS" />
* Schweiz: 200 ml·m<sup>−3</sup> bzw. 590 mg·m<sup>−3</sup><ref>{{SUVA-MAK|Jahr=2015|Abrufdatum=2. November 2015}}</ref>
| ToxDaten = * {{ToxDaten |Typ=LD50 |Organismus=Ratte |Applikationsart=oral |Wert=2737 mg·kg<sup>−1</sup> |Quelle=<ref>{{Alfa|22924|Datum=24. Januar 2010}}</ref><ref name="Roempp" /> }}
* {{ToxDaten |Typ=LD50 |Organismus=Kaninchen |Applikationsart=dermal |Wert=6480 mg·kg<sup>−1</sup> |Quelle=<ref name="GESTIS" />}}
}}


'''Butanon''' ist neben [[Aceton]] eines der wichtigsten industriell genutzten [[Ketone]]. Es ist eine farblose, leicht bewegliche Flüssigkeit mit einem typischen Geruch und wird allgemein als ''Methylethylketon'' (MEK) bezeichnet.
= - 2004 - =


== Orwell/Warnung? ==
== Nomenklatur ==
Butanon ist [[Isomerie|isomer]] zum entsprechenden [[Aldehyd]] namens [[Butanal|Butyraldehyd]].


== Gewinnung und Darstellung ==
Ist es wirklich sicher, das Orwell '''warnen''' wollte?
Butanon wird teilweise durch [[Hydratation]] von [[2-Buten]] und anschließender Dehydrierung des entstandenen [[2-Butanol]]s hergestellt.<ref name="Roempp" /> Eine andere Möglichkeit ist die direkte katalytische [[Oxidation]] von [[n-Butan|''n''-Butan]].<ref>{{Patent
| Land = US
| V-Nr = 6479707
| Typ = Erteilung
| Titel = Process for producing 2-butanone and 2-butanol
| A-Datum = 2001-12-12
| V-Datum = 2002-11-12
| Erfinder = Hideki Omori, Kazuhiko Haba
| Anmelder = [[Maruzen Petrochemical]] Co., Ltd.
| DB = Google
}}</ref> Eine biotechnologische Herstellung aus [[Butan-2,3-diol]] basiert auf nachwachsenden Rohstoffen.<ref name="Roempp" />


== Eigenschaften ==
Es wird heute als Warnung verstanden, aber gibt es Quellen, die belegen "Ich, Orwell, will warnen vor..." oder wollte er vielleicht nur einen netten Roman schreiben? --[[Benutzer:171.24.253.45|171.24.253.45]] 10:25, 7. Mai 2004 (CEST)
=== Physikalische Eigenschaften ===
Butanon ist eine farblose, niedrigviskose Flüssigkeit mit einem typischen ketonartigen Geruch, der dem von [[Aceton]] sehr ähnlich ist.<ref name="ullmann" /> Die Verbindung siedet unter Normaldruck bei 79,6&nbsp;°C.<ref name="ullmann" /> Die [[Dampfdruck]]funktion ergibt sich nach [[Antoine-Gleichung|Antoine]] entsprechend log<sub>10</sub>(P) = A−(B/(T+C)) (P in bar, T in K) mit A = 3,9894, B = 1150,207 und C = −63,904.<ref>J. K. Nickerson, K. A. Kobe, John J. McKetta: ''The Thermodynamic Properties of the Methyl Keton Series.'' In: ''[[J. Phys. Chem.]]'' 65, 1961, S.&nbsp;1037–1043; [[doi:10.1021/j100824a038]].</ref><ref>[http://webbook.nist.gov/cgi/cbook.cgi?ID=C78933&Units=SI&Mask=4&Type=ANTOINE&Plot=on#ANTOINE NIST Webbook] des [[National Institute of Standards and Technology]].</ref> Die Verbindung bildet mit einer Reihe von Lösungsmitteln [[azeotrop]] siedende Gemische. Die azeotropen Zusammensetzungen und Siedepunkte finden sich in der folgenden Tabelle. Keine Azeotrope werden mit [[Toluol]], [[m-Xylol]], [[Ethylbenzol]], [[1-Propanol]], [[n-Butanol]], [[iso-Butanol]], [[sec-Butanol]], [[Allylalkohol]], Aceton, [[1,4-Dioxan]], [[Methylacetat]], [[Isopropylacetat]], [[n-Butylacetat]], [[Isobutylacetat]], [[Ameisensäure]] und [[Essigsäure]] gebildet.<ref name="Smallwood" /><ref name="ullmann" />


{| class="wikitable left" style="text-align:center; font-size:90%;"
:Dies so dezidiert zu schreiben mag vielleicht nicht richtig sein: Es ist aber schon richtig, dass jemand, der so eine absolute negativ-Fiktion in einen Roman verpackt, mittels seiner Literatur auf eine mögliche (wahrscheinliche) Entwicklung einer bestimmten Gesellschaft oder Gesellschaft allgemein aufmerksam machen möchte. Folglich warnt er. Hier kann man aber eventuell trotzdem eine bessere Formulierung entwickeln - v.a. sollte hier aber mal jemand gaaanz viel am Inhalt tun... --[[Benutzer:Root axs|Root axs]] 10:33, 7. Mai 2004 (CEST)
|-
| class="hintergrundfarbe6" colspan="12" | '''Azeotrope mit verschiedenen Lösungsmitteln'''<ref name="Smallwood">I. M. Smallwood: ''Handbook of organic solvent properties.'' Arnold, London 1996, ISBN 0-340-64578-4, S. 175–177.</ref><ref name="ullmann" />
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" | [[Lösungsmittel]]
| || [[Wasser]] || [[n-Hexan]] || [[n-Heptan]] || [[Cyclohexan]] || [[Benzol]] || [[Chloroform]] || [[Tetrachlorkohlenstoff]] ||
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" | Gehalt Butanon
| in % (m/m)|| 88,7 || 29,5 || 71,3 || 44,1 || 44,3 || 83 || 29 ||
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" | [[Siedepunkt]]
| in °C || 73,4 || 64,3 || 77,0 || 71,8 || 78,4 || 80 || 74 ||
|-
|
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" | Lösungsmittel
| || [[Methanol]] || [[Ethanol]] || [[2-Propanol]] || [[tert-Butanol]] || [[Ethylacetat]] || [[Methylpropionat]] || [[Diisopropylether]] || [[Dipropylether|Di-n-propylether]]
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" | Gehalt Butanon
| in % (m/m) || 32,8 || 60,9 || 70,4 || 69,0 || 18,0 || 60,0 || 16,2 || 74,6
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" | Siedepunkt
| in °C || 63,9 || 74,0 || 77,5 || 78,7 || 77,0 || 79,0 || 66,8 || 78,3
|-
|}


Die Mischbarkeit mit Wasser ist begrenzt. Mit steigender Temperatur sinkt die Löslichkeit von Butanon in Wasser bzw. steigt die Löslichkeit von Wasser in Butanon.<ref name="Stephenson" />
::Vorschlag
::Anstatt "Bereits 1948 warnte George Orwell in seinem Roman 1984 (Roman) vor der Negativ-Utopie des totalen/totalitären Überwachungsstaates" könnte man schreiben: "G. Orwells Roman 1984 zeigte schon 1948/1949 die Negativ-Utopie eines totalitären Überwachungsstaates". --[[Benutzer:171.24.253.45|171.24.253.45]] 12:50, 11. Mai 2004 (CEST)


:{| class="wikitable left" style="text-align:center; font-size:90%;"
:::Jo, habs ein bisschen geändert und dann in den Artikel gebaut.--[[Benutzer:Root axs|Root axs]] 13:22, 11. Mai 2004 (CEST)
|-
| class="hintergrundfarbe6" colspan="13" | '''Löslichkeiten zwischen Butanon und Wasser'''<ref name="Stephenson">R. M. Stephenson: ''Mutual Solubilities: Water-Ketones, Water-Ethers, and Water-Gasoline-Alcohols.'' In: ''[[J. Chem. Eng. Data]].'' 37, 1992, S.&nbsp;80–95; [[doi:10.1021/je00005a024]].</ref>
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" | [[Temperatur]]
| °C || 0 || 9,6 || 19,3 || 29,7 || 39,6 || 49,7 || 60,6 || 70,2
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" |Butanon in Wasser
| in % (m/m) || 35,7 || 31,0 || 27,6 || 24,5 || 22,0 || 20,6 || 18,0 || 18,2
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" | Wasser in Butanon
| in % (m/m) || 10,9 || 11,1 || 11,2 || 11,3 || 11,7 || 11,9 || 13,4 || 13,7
|}


Wichtige thermodynamische Größen werden in der folgenden Tabelle gegeben:
:genaugenommen zeigt er keine Utopie sondern eine ueberspitze Sicht der zeit 1948 (Orwell hat die Zahlen nur vertauscht um behaubten zu können er haette einen fiktiven Roman geschrieben, aehnlich wie in einer Fabel) --IP 12. Jan. 2007
{| class="wikitable"
|+Zusammenstellung der wichtigsten thermodynamischen Eigenschaften
|- class="hintergrundfarbe6"
! width="30%"| Eigenschaft
! width="10%"| Typ
! width="30%"| Wert [Einheit]
! width="30%"| Bemerkungen
|-
| [[Standardbildungsenthalpie]]
| Δ<sub>f</sub>H<sup>0</sup><sub>liquid</sub><br />Δ<sub>f</sub>H<sup>0</sup><sub>gas</sub>
| −273,3&nbsp;kJ·mol<sup>−1</sup><ref name="Sinke">G. C. Sinke, F. L. Oetting: ''The Chemical Thermodynamic Properties of Methyl Ethyl Ketone.'' In: ''[[J. Phys. Chem.]]'' 68, 1964, S.&nbsp;1354–1358; [[doi:10.1021/j100788a014]].</ref><br /> −238,1&nbsp;kJ·mol<sup>−1</sup><ref name="Sinke" />
| als Flüssigkeit<br />als Gas
|-
| [[Verbrennungsenthalpie]]
| Δ<sub>c</sub>H<sup>0</sup><sub>liquid</sub>
| −2444,2&nbsp;kJ·mol<sup>−1</sup><ref name="Sinke" />
| als Flüssigkeit
|-
| [[Wärmekapazität]]
| c<sub>p</sub>
| 158,91&nbsp;J·mol<sup>−1</sup>·K<sup>−1</sup> (25&nbsp;°C)<ref name="Sinke" /><br /> 2,204&nbsp;J·g<sup>−1</sup>·K<sup>−1</sup> (25&nbsp;°C)
| als Flüssigkeit
|-
| [[Kritischer Punkt (Thermodynamik)|Kritische Temperatur]]
| T<sub>c</sub>
| 535,7&nbsp;K<ref name="Key">W. B. Kay, C. L. Young: ''Gas-liquid critical properties. Diethylamine, 2-butanone (methylethyl ketone) system.'' In: ''Int. DATA Ser., Sel. Data Mixtures.'' Ser. A, 1976, No. 1, S.&nbsp;76.</ref>
|
|-
| [[Kritischer Druck]]
| p<sub>c</sub>
| 41,5&nbsp;bar<ref name="Key" />
|
|-
| [[Kritischer Punkt (Thermodynamik)|Kritische Dichte]]
| ρ<sub>c</sub>
| 3,74&nbsp;mol·l<sup>−1</sup><ref name="Key" />
|
|-
| [[Schmelzenthalpie]]
| Δ<sub>f</sub>H
| 8,439&nbsp;kJ·mol<sup>−1</sup><ref name="Sinke" />
| beim Schmelzpunkt
|-
| [[Verdampfungsenthalpie]]
| Δ<sub>V</sub>H
| 31,3&nbsp;kJ·mol<sup>−1</sup><ref name="Majer Svoboda">V. Majer, V. Svoboda: ''Enthalpies of Vaporization of Organic Compounds: A Critical Review and Data Compilation.'' Blackwell Scientific Publications, Oxford 1985, S.&nbsp;300.</ref>
| beim Normaldrucksiedepunkt
|}


Die Temperaturabhängigkeit der [[Verdampfungsenthalpie]] lässt sich entsprechend der Gleichung Δ<sub>V</sub>H<sup>0</sup>=A·e<sup>(−βT<sub>r</sub>)</sup>(1−T<sub>r</sub>)<sup>β</sup> (Δ<sub>V</sub>H<sup>0</sup> in kJ/mol, T<sub>r</sub> =(T/T<sub>c</sub>) reduzierte Temperatur) mit A = 51,87&nbsp;kJ/mol, β = 0,2925 und T<sub>c</sub> = 536,8 K im Temperaturbereich zwischen 298 K und 371 K beschreiben.<ref name="Majer Svoboda" />
== 20. Jhdt. ==


=== Chemische Eigenschaften ===
Was hat es m.d. Bemerkung auf sich, der Begriff des DS stamme aus dem 20. Jhdt.? Da er ein Begriff ist, der in derzeitigen Auseinandersetzungen einer Rolle spielt, weis ich nicht ob das da so stehen sollte: Man könnte den als überholt verstehen... Vielleicht liege ich da aber auch falsch..:)--[[Benutzer:Root axs|Root axs]] 17:56, 7. Mai 2004 (CEST)
2-Butanon ist bei Raumtemperatur und in Abwesenheit von Luftsauerstoff stabil. In Gegenwart von Luftsauerstoff können bei längerer Lagerung Peroxide gebildet werden.<ref name="ullmann" /> Die gezielte Oxidation mit Luftsauerstoff mittels Katalysatoren führt zum [[Diacetyl]].<ref name="ullmann" /> Die Reaktion mit [[Amylnitrit]] führt zur Oxidation in α-Position zum Monooxim des Diacetyls.<ref name="ullmann" />


[[Datei:2-Butanone reaction02.svg|rahmenlos|hochkant=3.5|]]
== Externe Links ==


Die Umsetzung mit [[Wasserstoffperoxid]] ergibt das Methylethylketonperoxid, welches als Polymerisationsinitiator verwendet werden kann.<ref name="ullmann" /> Die Reaktion mit [[Salpetersäure]] oder anderen starken [[Oxidationsmittel]]n führt zu einem Gemisch aus [[Ameisensäure]] und [[Propionsäure]].<ref name="ullmann" /> Die Selbstkondensation führt im basischen bzw. sauren Medium zu unterschiedlichen Reaktionsprodukten.<ref name="ullmann" /> Unter basischer Katalyse reagiert die Carbonylfunktion mit der Methylgruppe, während unter sauren Bedingungen die Methylengruppe α-Position die Carbonylfunktion angreift.<ref name="ullmann" />
Der Artikel quillt über vor externen Links. Die Hinweise unter [[Wikipedia:Verlinken]] (keine externen Links im Artikel selbst, möglichst nicht mehr als 5 externe Links) werden leider ignoriert. Da ich mich immer schwertue, Beiträge von fremder Hand ersatzlos zu löschen, bitte ich die jeweiligen Verfasser, mal darüber nachzudenken, ob nicht auf den einen oder anderen externen Link verzichtet werden kann. -- [[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 19:17, 21. Sep 2004 (CEST)


[[Datei:2-Butanone reaction01.svg|rahmenlos|hochkant=2.5|]]
:Stimme dem teilweise zu - zumindest sollte man das mehr Strukturieren (Institutionen, Artikel und dieser komische Blog-Eintrag mit wenig Inhalt gehen hier wild durcheinander). [[Benutzer:Tonk|Tonk]] 19:45, 20. Dez 2004 (CEST)


Die Kondensation mit [[Formaldehyd]] ergibt das [[Methylisopropylketon]].<ref name="ullmann" /> 2-Butanon bildet mit [[Cyanwasserstoff]] sowie mit [[Natriumhydrogensulfit]] bzw. [[Kaliumhydrogensulfit]] Additionsprodukte.<ref name="ullmann" /> Durch die Umsetzung mit [[Hydroxylamin]] erhält man das [[2-Butanonoxim]].<ref name="ullmann" /> Die [[Halogenierung]] erfolgt in α-Position zur Ketogruppe.<ref name="ullmann" /> Mit [[Grignard-Verbindungen]] werden tertiäre Alkohole gebildet.<ref name="ullmann" />
::Wenn du mir teilweise zustimmst, warum erweiterst du dann die Weblink-Liste? Der Artikel-29-Link existiert im dazugehörigen [[Artikel-29-Datenschutzgruppe|Artikel]]. Wenn du es anders siehst – was dein gutes Recht ist ;-) – dann solltest du auch Weblinks zu allen 16 Landesdatenschutzbeauftragten hinzufügen. (Ist jetzt etwas polemisch, nix für ungut.)
::Zudem: Einige Autoren arbeiten nach dem Motto "Viel hilft viel". Manch Wikipedia-Artikel erinnert mehr an eine Linkfarm. Das Schöne an Wikipedia ist doch, dass man schnell die wesentlichen Informationen präsentiert bekommt. Wenn am Ende eines Artikels zwei Dutzend Weblinks erscheinen, hilft mir das erstmal gar nichts, weil ich nämlich nicht die Zeit habe, mir jeden weiterführenden Link anzusehen. Und besonders hier im "Hauptartikel" Datenschutz sollte man doch eher Grundsätzliches verlinken und nicht jeden Schrott, den irgendwer in sein Blog schreibt.
::Langer Rede kurzer Sinn: Ich lösche jetzt mal ein paar Links und warte auf die zornigen Reaktionen. *g* --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 20:42, 20. Dez 2004 (CET)


=== Sicherheitstechnische Kenngrößen ===
::Gesagt, getan. Jetzt sind es nur noch vier Links. Geblieben sind das Virtuelle Datenschutzbüro (beste Information zum Thema im Internet), das ULD (imho beste amtliche deutsche Website) sowie die österreichischen und schweizer Datenschutz-Links, wobei ich diese beiden Links lieber in einem dazugehörigen Wikipedia-Artikel platzieren würde. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 20:51, 20. Dez 2004 (CET)
Butanon bildet leicht entzündliche Dampf-Luft-Gemische. Die Verbindung hat einen [[Flammpunkt]] bei −7,5&nbsp;°C.<ref name="GESTIS" /> Der [[Explosionsgrenze|Explosionsbereich]] liegt zwischen 1,5&nbsp;Vol.-% (45&nbsp;g/m<sup>3</sup>) als [[Explosionsgrenze|untere Explosionsgrenze]] (UEG) und 12,6&nbsp;Vol.-% (378&nbsp;g/m<sup>3</sup>) als [[Explosionsgrenze|obere Explosionsgrenze]] (OEG).<ref name="Brandes">E. Brandes, W. Möller: ''Sicherheitstechnische Kenngrößen.'' Band 1: ''Brennbare Flüssigkeiten und Gase.'' Wirtschaftsverlag NW – Verlag für neue Wissenschaft, Bremerhaven 2003.</ref> Mit einer [[Mindestzündenergie]] von 0,27 mJ sind Dampf-Luft-Gemische extrem zündfähig.<ref name="GESTIS" /><ref name="BG RCI T033">BG RCI-Merkblatt T 033 ''Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen.'' Jedermann-Verlag, 2009, ISBN 978-3-86825-103-6.</ref> Der maximale [[Explosionsdruck]] beträgt 9,3 bar.<ref name="GESTIS" /> Mit steigender Temperatur und reduziertem Ausgangsdruck sinkt der maximale Explosionsdruck.<ref name="PTB" /> Die [[Sauerstoffgrenzkonzentration]] liegt bei 20&nbsp;°C bei 9,5 Vol.-%.<ref name="Brandes" /> Tendenziell steigt der Wert mit sinkenden Druck bzw. verringert sich mit steigender Temperatur.<ref name="PTB" /> Die [[Grenzspaltweite]] wurde mit 0,85&nbsp;mm bestimmt.<ref name="Brandes" /> Es resultiert damit eine Zuordnung in die [[Explosionsgruppe]] IIB.<ref name="Brandes" /><ref name="GESTIS" /> Die [[Zündtemperatur]] beträgt 475&nbsp;°C.<ref name="Brandes" /><ref name="GESTIS" /> Der Stoff fällt somit in die [[Temperaturklasse]] T1. Die elektrische Leitfähigkeit ist mit 3,6·10<sup>−9</sup>&nbsp;S·m<sup>−1</sup> eher gering.<ref name="Smallwood" />


:{| class="wikitable left" style="text-align:center; font-size:90%;"
::Ein fünfter Link kam hinzu: Der zum Datenschutzportal der EU. Die Links zu den einzelnen RL habe ich gelöscht, man erreicht die RL auch über die EU. Gerne würde ich auch Hand an die kirchlichen Weblinks legen. Leider kann ich deren Qualität nicht beurteilen. Kann das jemand anders übernehmen? Wer schreibt den Artikel [[Datenschutz in der Kirche]]? --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 21:00, 20. Dez 2004 (CET)
|-
| class="hintergrundfarbe6" colspan="13" | '''Maximaler Explosionsdruck und Sauerstoffgrenzkonzentration unter reduziertem Druck '''<ref name="PTB">D. Pawel, E. Brandes: Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben ''Abhängigkeit sicherheitstechnischer Kenngrößen vom Druck unterhalb des atmosphärischen Druckes.'' [[Physikalisch-Technische Bundesanstalt]] (PTB), Braunschweig 1998. [http://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_3/3.4_grundlagen_des_explosionsschutzes/3.41/bericht_vakuum2.pdf pdf-Datei].</ref>
|-
| class="hintergrundfarbe5" align="left" | [[Druck (Physik)|Druck]]
| in mbar || || 1013 || 600 || 400 || 300 || 200 || 150 || 100
|-
| rowspan="2" class="hintergrundfarbe5" align="left" | Maximaler Explosionsdruck
| rowspan="2" | in bar || bei 20 °C || 9,5 || 5,7 || || 2,7 || 1,8 || 1,4 || 0,9
|-
| bei 100 °C || 7,5 || 4,6 || 3,1 || || 1,5 || || 0,7
|-
| rowspan="2" class="hintergrundfarbe5" align="left" | [[Sauerstoffgrenzkonzentration]]
| rowspan="2" | in Vol% || bei 20 °C || 9,5 || 9,5 || 9,9 || || || ||
|-
| bei 100 °C || 8,5 || 8,5 || 8,7 || || 9,1 || || 12,5
|-
|}


== Verwendung ==
== [[:Kategorie:Datenschutz]] ==
Butanon ist wie [[Aceton]] ein gutes [[Lösungsmittel]], in dem eine Vielzahl von [[Kunststoff]]en, Harzen und [[Lack]]en gelöst werden kann.<ref name="Roempp" /> Daneben wird es auch zur Entparaffinierung von [[Schmieröl]]en, [[Entfettung]] von Metalloberflächen, Extraktion von Fetten und Ölen aus natürlichen Harzen, als künstlicher [[Aromastoff]] und zur Sterilisation medizinischer Instrumente verwendet. Durch die Reaktion von Butanon mit [[Wasserstoffperoxid]] entsteht Methylethylketonperoxid, ein wichtiger [[Radikalstarter]] für die Polymerisation von [[Polyesterharz]]en.<ref name="Roempp" /> Seit 1962 wird es in Deutschland wegen des ähnlichen Siedepunktes als [[Vergällungsmittel]] für [[Ethanol]] verwendet.<ref name="ullmann">Detlef Hoell, Thomas Mensing, Rafael Roggenbuck, Michael Sakuth, Egbert Sperlich, Thomas Urban, Wilhelm Neier, Guenther Strehlke: ''2-Butanone.'' In: ''[[Ullmanns Enzyklopädie der Technischen Chemie|Ullmann’s Encyclopedia of Industrial Chemistry]].'' Wiley-VCH, Weinheim 2012; [[doi:10.1002/14356007.a04_475.pub2]].</ref>


2001 wurden global 950.000 Tonnen Butanon verwendet.<ref name="ullmann" />
Ich überlege, ob es sinnvoll ist, für das Thema '''Datenschutz''' eine eigene '''Kategorie''' anzulegen. Was meint die Wikipedia-Gemeinde dazu? -- [[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 15:09, 18. Okt 2004 (CEST)


== Sicherheitshinweise/Toxikologie ==
== Auskunfteien ==
Die Auswirkungen von Butanon auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt werden unter [[REACH]] im Jahr 2018 im Rahmen der [[Stoffbewertung]] von Schweden geprüft.<ref>{{CoRAP-Status |ID=100.001.054|Name=Butanone|Evaluationsjahr=2018|Status=In Planung|Datum=8. Oktober 2017}}</ref>


== Einzelnachweise ==
was heißt "Auskunfteien" ?? --IP 4. Nov 2004
:Guckst du hier: http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/a14.html --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 23:35, 4. Nov 2004 (CET)

= - 2005 - =

== Wem nützt Datenschutz ==

Ich muß mich jetzt hier einfach mal ausschütten. Es möge sich keiner persönlich angegriffen fühlen, so ist es sicher nicht gemeint.

Der liebe Datenschutz ist eines meiner favorisierten Aufregthemen - der gläserne Bürger - uiuiuiui.

Daten fallen in einem menschlichen Leben in sehr großer Menge an.
Urkunden, Zeugnisse, Legitimationspapiere, Besitzurkunden, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, ICQ-Nummern, Online-Account Daten, Einkaufsbelege, Haushaltsausgaben und Einnahmen, Daten über Finanzgeschäfte (Wer von Ihnen weis wo und in welcher höhe die eigenen Freistellungsaufträge laufen?), Behördendaten, medizinische Daten ...

Den Durchblick haben die allermeisten Privatleute wohl eher weniger. Die Frage im Bekanntenkreis oder an sich selbst: Wofür man denn sein hart verdientes Geld ausgibt, führt zu meist ebenso großer Ratlosigkeit wie die Frage nach dem Status des eigenen Impfschutzes.
Einfach in den Impfpass schauen und dann sich heraussuchen, wie oft die Impfung aufgefrischt werden muß.
Tatsächlich ist das eine der Tätigkeiten die gerne unter: "Müsste ich eigentlich dringend mal machen" abgetan werden.
Oder beim ersten Beispiel einfach Haushaltsbuch führen - immer einen Zettel und Stift griffbereit haben und alle Ausgaben notieren.
Längere Einkaufsabrechnungen ggf. befügen, um am Monatsende auch zu wissen, wie sich die 100€ Supermarktrechnung denn zusammensetzt.
Könnte man machen - ja - macht aber "keiner", denn der Aufwand ist gar nicht so gering, denn bequem sind wir wohl alle.
Die Führung des Haushaltsbuchs und besonders dessen Auswertung benötigt richtig viel Zeit und Disziplin.

'''Befürchtung 1:'''

Seit Jahren hört man in der Argumentation der Datenschützer über den - wie schon erwähnt - ach so gefürchteten - gläsernen Bürger, über den in geheimen Datenbanken der Megakonzerne der Welt Daten über sein Kaufverhalten gesammelt werden - ja schon heute. Damit wird dann sein Kaufverhalten analysiert und für gezieltes Marketing missbraucht.

OK - ich schaue in meinen Briefkasten und finde trotz der Aufforderung "Bitte keine Werbung
einwerfen" einen Haufen Papiermüll, der sogleich in Selbigen wandert.
Der Grund ist klar: Ich interessiere mich weder für Gartenmöbel, noch für die Kleidersammlung und auch die Sonderangebote von REAL kümmern mich einen feuchtent.
Der Zweck von solchen Verteilungsaktionen kann höchstens ein sozialer sein, nämlich, dass sich ein paar Jugendliche ihr Taschengeld aufbessern können.
Selektive Werbung - hahaha. Noch lustiger sprich sinnloser wird es, wenn ich in mein Email Postfach reinschaue.

Ich wäre dankbar für selektive Werbung, wo erkannt wird, für welche Dinge ich mich interessiere und bereit bin mein Geld auszugeben - was soll daran bitte schlimm sein???

::''Schlimm wird es ganz einfach dann, wenn andere durch diese Daten einen Vorteil haben, die für dich einen Nachteil bedeuten: z. B. wird es dich sicherlich stören, wenn deine freien "Lebensäußerungen" (Konsumverhalten, Wohnlage, Finanzsituation etc.) von potenziellen Vertragspartnern so gedeutet werden, dass du einen Kredit nicht bekommst, den du ohne Vorhandensein dieser Daten bekommen hättest.'' --[[Benutzer:Pelle6|Pelle6]] 14:48, 2. Sep 2005 (CEST)
:::Du meinst so wie die Schufa-Akten? ;) --[[Benutzer:Marlon P.|Marlon P.]] 29. Mai 2007

'''Befürchtung 2:'''

Die Gesammelten Daten könnten von z.B. Lebens- oder Krankenversicherungen zur Kategorisierung von potenziellen Kunden führen. Stimmt, das könnte passieren.
Genauso wie Heute ein HIV positiver keine Lebensversicherung mehr abschließen kann oder ein Krebspatient Probleme haben wird von einer privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Bei Rücken- oder Kniebeschwerden wird von der zukünftigen Krankenversicherung nach Rücksprache mit dem behandelnden Artzt ein Risikoaufschlag in Rechnung gestellt.
Diese Möglichkeit hat die Private Krankenversicherung wohlgemerkt deswegen, weil Ihr vom Versicherungsnehmer vertraglich gestattet wird Erkundigungen bei Ärzten und ehemaligen Krankenkassen einzuholen. Und der Vertrag kann solchen Genehmigungen nur deshalb beinhalten weil der Gesetzgeber nichts dagegen hat.
D.h. erstens könnte man den Zugriff auf solche Daten zu Versicherungszwecken gesetzlich verbieten. Würde sich eine Versicherung darüber hinwegsetzten hätte sie arge Probleme Ihre Beitragsanhebung oder gar die Ablehnung des Antragstellers zu argumentieren.
Ein Beispiel bei dem heute schon so verfahren wird ist eine nicht genehmigte Hausdurchsuchung. Deren Erkenntnisse vor Gericht ohne Belang sind.

Zweitens stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es wirklich unfair der Gemeinschaft gegenüber ist, wenn derjenige der vermutlich mehr Leistung benötigt (Krebsdiagnose oder Potenzial) auch im Rahmen seines Risikos mehr bezahlt. Wobei ich den letzten Satz als echte Frage verstanden wissen möchte.

Ich habe nichts dagegen, wenn meine Daten irgendwo gespeichert würde - und wenn sich unter großem Aufwand einhacken möchte um festzustellen, welche Musik ich gerne höre, wo ich im Sommer im Urlaub war oder in welchem Kinofilm ich zuletzt war - viel Spaß.
Hingegen Kriminelle - ob nun Geldwäscher, Spammer oder ähnliches - müßten sich ernsthaft Gedanken machen, denn auch Ihre Daten wären gespeichert und
von befugten abrufbar.

Ist doch für denjenigen der nichts wirklich relevantes zu verbergen hat die beste Sache der Welt.

--[[Benutzer:Garak76|Garak76]] 18:56, 18. Okt 2004 (CEST)

: Interessantes und durchaus diskussionswürdiges Statement - aber: Was ist das Ziel dieses Diskussionsbeitrages? Möchtest du irgendwas im Artikel ändern? [[Benutzer:Mwka|Mwka]] 23:02, 18. Okt 2004 (CEST)

::Es ging mir darum auch mal eine andere Position zu dem Thema darzulegen. Und je nach dem wie die Reaktion darauf ausfällt könnte man das eine oder andere am Artikel verändern / erweitern --[[Benutzer:Garak76|Garak76]] 08:40, 19. Okt 2004 (CEST)

:Garak76, die "Ich-habe-ja-nichts-zu-verbergen-Diskussion" findet jeden Tag aufs Neue im Forum von heise.de statt. Ich will sie deshalb an dieser Stelle nicht auch noch führen. Nur soviel, Garak76: Im Gegensatz zu dir habe ich etwas zu verbergen und deshalb setze ich mich wo ich kann für eine Verbesserung des Datenschutzes ein.
:Zu diesem Artikel hier: Er wird von Leute gepflegt, die sich für Datenschutz interessieren. Du gehörst offenbar nicht dazu. Wenn du Datenschutz für überflüssig hältst, ist das okay, aber dann bist du hier bei diesem Artikel eh falsch. Ich halte das mit Themen, die mich nicht interessieren, genauso. Ansonsten hätte ich schon alle Artikel zu [[Formel 1]] & Co. gelöscht, weil so ein Müll in der Wikipedia nichts verloren hat... ;-) -- [[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 16:02, 19. Okt 2004 (CEST)

::Hallo Forevermore,
::ich finde dass du dich ein bischen im Ton vergriffen hast.
::Mir zu sagen, dass ich hier, nichts verloren habe steht dir wohl genauso wenig zu, wie die Formel-1 als deplazierten Müll
::zu bezeichnen.
::Auch, dass ich mich nicht für das Thema interessiere stimmt nicht, denn sonst wäre ich schließlich nicht hier.
::Wenn diese Diskussion bei heise.de täglich stattfindet, was mir bei einem Blick auf die 5 verfügbaren Thread-Seiten
::unter Heise/Foren/Recht/Datenschutz nicht aufgefallen wäre, dann sei doch bitte so freundlich und poste einen Link
::unter dem das Thema erschöpfend Diskutiert wurde.
::Außerdem würde eine tägliche Diskussion zeigen, dass es viele Leute gibt, die kontroverse Meinungen vertreten.
::Um weiterem "Sinnlosen" hin und her vorzubeugen fände ich es deshalb gut in den Wikipedia Artikel die wichtigsten Argumente
::der Datenschutz Gegner aufzunehmen und direkt zu entkräften.
::--[[Benutzer:Garak76|Garak76]] 22:28, 19. Okt 2004 (CEST)

:::Ich habe mich offenbar nicht klar genug ausgedrückt: Wikipedia ist kein Diskussionsforum. Wenn du über Datenschutz diskutieren möchtest, dann bist du bei heise.de, auf einem beliebigen Stammtisch oder in einer politischen Partei besser aufgehoben - hier soll eine neutrale Sicht der Dinge präsentiert werden. [[Benutzer:Mwka|Mwka]] 23:27, 19. Okt 2004 (CEST)

::::Also da ich auf der Seite ''Diskussion'' des Artikel ''Datenschutz'' schreibe, kann es doch nicht so deplaziert sein über
::::den Inhalt des Artikels Datenschutz diskutieren zu wollen?!
::::In meinem Vorheringen Post hatte ich geschrieben, welche Erweitereung ich für Sinnvoll halte.
::::Wenn das keiner außer mir so sieht, soll es mit mir auch OK sein.
::::--[[Benutzer:Garak76|Garak76]] 12:13, 20. Okt 2004 (CEST)
:::::Tu es doch einfach! -- [[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 14:04, 20. Okt 2004 (CEST)

::::::Hallo Garak
::::::Ich finde, Datenschutz geht jeden was an. Stell dir vor, deine Bank würde deine Daten nicht sicher verwahren. Würde es dich freuen von mir dann zum Beispiel zu hören, dass du dein Konto schon wieder überzogen hast? Stell dir vor, dein Internetprovider würde deine Daten nicht sicher verwahren. Du willst sicherlich auch nicht, dass ich dadurch weiß, wie viel Zeit du im Internet verbringst, auf welchen Seiten du warst, wie oft du was auf Wikipedia z.b. geändert hast. Willst vielleicht nicht, dass ich weiß, wie oft du auf irgendwelchen Sexseiten dich evtl rumtreibst. Stell dir vor, der Datenschutz deines Telefon / Mobilfunkanbieters ist ausser Kraft. Willst du, dass ich weiß, mit wem du wann wie lange telefoniert hast, evtl sogar mit dem Inhalt? Evtl weiß ich sogar, wo du dich bewegt hast. Funknetze machen es möglich. Evtl nutzt du schon einen biometrischen Reisepass. Und vielleicht bin ich zufällig mit einem RFID Scanner bei dir vorbeigegangen, als du in den Urlaub fliegen willst. Willst du wirklich, dass ich dann mit deiner Identität irgendetwas verbotenes mache? Wer weiß, vielleicht willst du das alles. Ich würde es nicht wollen!!
::::::--IP 13. Jan. 2007
:::: http://www.zeit.de/2007/03/Big-Brother?page=all willst du so leben garak? --IP 15. Jan. 2007

== Literatur ==

Die Literatur-Liste hat einige Einträge, die sich z.T. aber nur auf Datenschutz im Internet beziehen oder schlimmer: vom Autor selbst reingelinkt wurden, um seine Reputation zu erhöhen (als ich das nun eben wieder sah, war das der Grund, mich hier anzumelden). Ich habe daher einen solchen ([http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Contributions&target=3systems Rost] hat offensichtlich mehrfach versucht, Wikipedia als Werbung für seinen Kram zu mißbrauchen, statt hier in der Wikipedia zu den Themen beizutragen) gestrichen. Der zweite Eintrag, den ich gestrichen habe, ist das ''Datenschutz von A-Z'' - ich habe es nämlich gelesen. Es hat kein wirklich schlüssiges Konzept und wird seit der Pensionierung von Bäumler wohl auch nicht weiter gepflegt. Dagegen ist das ''Handbuch Datenschutzrecht'' von Roßnagel im Datenschutz-Recht ein Standard-Werk. Soviel zur Einleitung, hier nun mein Anliegen:<br />
Unter Literatur sollten max. 5 Bücher verlinkt sein und dabei sollte es sich statt des jetzigen Sammelsuriums um etablierte Standardwerke handeln. Mein erster Vorschlag dazu ist wie erwähnt das ''Handbuch Datenschutzrecht''. Welche weiteren etablierten Standardwerke zu Datenschutz im Allgemeinen, nicht zu Spezialthemen, gibt es? Sie sollten sowohl Recht als auch Technik abdecken. --[[Benutzer:Devanitator|Devanitator]] 23:42, 16. Mai 2005 (CEST)

:Grundsätzlich stimme ich zu. Aber wieso kommst du auf maximal fünf Bücher? In der Literaturliste sollten alle Standardwerke stehen, und ob das jetzt drei oder zehn sind müsste erst noch ermittelt werden. Allein bei Amazon.de komme ich schon auf 611 Treffer zum Thema.
:Unabhängig von der Anzahl der genannten Werke sollte aber von der Formatvorlage [[Wikipedia:Literatur]] Gebrauch gemacht werden. Dort steht übirgens auch etwas zu der Frage, welche Werke in die Literaturliste aufgenommen werden sollten. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 15:02, 17. Mai 2005 (CEST)

::Durch das sog. Bürokratieabbaugesetz vom 22.8.2006 (BGBl.S. 1970) wurde das BDSG geändert; die derzeit einzige Kommentierung findet sich bei Bergmann/Möhrle/Herb, Kommentar zum Datenschutzrecht, Boorberg Verlag Stuttgart, 33. Lieferung mit Stand August 2006 (Während beispielsweise bislang ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden musste, wenn "fünf Arbeitnehmer" beschäftigt wurden, ist jetzt diese Zahl auf "10 Personen" erhöht worden. Es ist fraglich, ob diese Änderung mit Art. 18 der EG-Datenschutzrichtlinie in Übereinstimmung zu bringen ist; kritisch hierzu der obige Kommentar insbesondere in RdNrn. 18 bis 20 zu § 4 d BDSG). --IP 19. Nov. 2006

== Abschnitt: "Grundsätzliche Kritik des Datenschutzes" ==

Dieser Abschnitt befasst sich nicht mit dem Datenschutz an sich, sondern mit seinem technischen Aspekt: der Datensicherheit.

Hauptthema des Datenschutzes ist es ja gerade, jegliche Datensicherheit anzuzweifeln und deshalb jede Art von Datenerfassung, wo nur möglich, zu verhindern. Eben weil die technische Sicherheit nicht ohne weiteres gewährleistet ist, braucht es den Datenschutz mit seinem Datenvermeidungs-Grundsatz.

Da der genannte Abschnitt wie beschrieben den Datenschutz nicht kritisiert, sondern Argumente, die für den Datenschutz-Gedanken sprechen, gegen ihn verwendet, sollte er in dieser Form gestrichen werden bzw. abgewandelt woanders eingeordnet werden, wie z. B. unter "Kritik an der Sicherheit in der Datenverarbeitung". --[[Benutzer:Pelle6|Pelle6]] 14:49, 2. Sep 2005 (CEST)

= - 2006 - =

== Schutz vor Zerstörung und Änderung ==

Gehört zum Datenschutz nur der Schutz gegen missbräuchliche Weitergabe oder auch der Schutz vor Zerstörung oder Veränderung? (Im Falle der Wikipedia ist das ein wesentlicher Selbstschutz.) --[[Benutzer:Hutschi|Hutschi]] 10. Mai 2005

: Ein Schutz vor Zerstörung im Sinne von Löschung ist nicht Gegenstand des Datenschutzs. Gang im Gegenteil, die Löschung von personenbezogenen Daten ist sogar im Sinne des Datenschutz. Es gibt natürlich auch Regelungen, welche die unbefugte Zerstörung von Daten verhindern sollen. Diese haben aber nichts mit Datenschutz zu tun.
: Datenschutz hat insofern mit dem Schutz vor Veränderung von Daten zu tun, dass der Betroffene ein Recht auf Richtigkeit von personenbezogenen Daten hat. Gegebenenfalls ist eine Veränderung von personenbezogenen Daten also im Sinne des Datenschutzes, kann aber auch einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Prinzipien darstellen. (Im Falle der Wikipedia ist das ja genauso ;) ) -- [[Benutzer:THamTHon|THamTHon]] 10:31, 16. Jan 2006 (CET)

:: Datenschutz im engen Sinne läßt sich als "Grundrechtsschutz" zusammenfassen. "keine Daten" bedeuten i.d.R. auch keine Grundrechtsverletzung. In Sonderfällen kann "keine Daten" aber auch bedeuten, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wurde, weil das Vorhandensein bestimmter Daten Vorraussetzung (z.B. für die Erteilung eines Kredites) ist. Dieses Problem wird aktuell aber AFAIK eher weniger diskutiert, da die Probleme meistens aus zuviel/falschen Daten resultieren, so dass eine Sperre/Löschung ein adäquates Schutzinstrument darstellt. Auch haben Datenschutzgesetze zwar einen Löschanspruch, aber keine "Aufnahmeanspruch", den müsste man dann anderweitig herleiten.
::--[[Benutzer:Badenserbub|Badenserbub]] 10:51, 16. Mai 2006 (CEST)

::: Mehrere Datenschutzgesetze haben in der letzten durch die EG-Richtlinie bedingten Novellierungsrunde auch einen Katalog technisch-organisatorischer Schutzziele aufgenommen, der im Arbeitskreis Technik der Datenschutzkonferenz erarbeitet wurde. Ein Schutzziel ist die Integrität: personenbezogene Daten sollen während der Verarbeitung unversehrt, vollständig und aktuell bleiben. Auch die Verfälschung und die Zerstörung von personenbezogenen Daten (nicht gleichzusetzen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Löschung) ist datenschutzrechtlich bedeutsam, denn werden solche nicht validen Daten weiterverarbeitet, ist die Datenverarbeitung nicht geeignet und damit unzulässig. Darüber hinaus könnte selbst eine eigentlich rechtlich vorgesehene Löschung von personenbezogenen Daten unzulässig sein, wenn dabei Rechtsansprüche des Betroffenen ausgehebelt werden, der z. B. eine unrechtmäßige Datenverarbeitung aufklären will. Das Thema ist also durchaus datenschutzrelevant. --IP 18. Mai 2006

== Abschnitt: Kritik ==

Kommt es mir nur so vor oder ist der Abschnitt "Kritik" alles andere als neutral?
Der Abschnitt ließt sich imho wie eine "auf einer Demo verteilte Werbebroschüre" für den Datenschutz, deren Authoren keinerlei Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung haben.
Der Abschnitt sollte entfernt oder überarbeitet werden. --[[Benutzer:80.132.223.200|80.132.223.200]] 07:36, 7. Feb 2006 (CET)

:Ich kann deine Ansicht nicht nachvollziehen. Welche Aussagen in dem Abschnitt „Kritik“ erscheinen dir unausgewogen? Kannst du das etwas präziser belegen? --[[Benutzer:Jpp|jpp]] [[Benutzer Diskussion:Jpp|?!]] 09:02, 7. Feb 2006 (CET)

:: Im Sinne des Datenschutzes sollte die öffentliche Diskussion um Onlinezugriffe und die Vorratsdatenspeicherung in diesem Abschnitt aufgegriffen und detailliert dargestellt werden. Der Beginn des Abschnittes ist meiner Meinung nach zu theoretisch. --[[Benutzer:Dolores152|doris]] 18:22, 12. Nov. 2007 (CET)

18.12.2009: Ich habe gerade die Anmerkung zur fehlenden Neutralität dieses Abschnitts hinzugefügt. (Siehe auch gleichlautender Hinweis einer weiteren Person zu Beginn dieser Diskussion.)<br />
Der Abschnitt Kritik soll nachvollziehbar die Kritik zum jeweiligen Thema beinhalten. Hier hingegen dient der Abschnitt überwiegend dem Zweck, die bestehende Kritik verkürzt und einseitig als falsch hinzustellen (siehe bspw. letzter Satz des ersten Absatzes, zweiter Absatz, dritter Absatz...). Dies kann nicht im Sinne einer ausgewogenen Darstellung von Standpunkten sein.<br />
Bis eine bessere Version existiert, schlage ich eine Kürzung auf eine reine Nennung der Kritikpunkte (bspw. Behinderung von Forschung, Erschwerung von Strafverfolgung, Verhinderung der Kommunikation zwischen Ärzten) vor. JN <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:85.183.20.226|85.183.20.226]] ([[Benutzer Diskussion:85.183.20.226|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/85.183.20.226|Beiträge]]) 12:08, 18. Dez. 2009 (CET)) </small>

: Der Abschnitt Kritik ist wirklich gruselig. Wir sollten die Kritikpunkte neutral als Konflikte darstellen. Ich habe einmal einen Abschnitt "Konflikte" mit einem ersten Punkt "Datenschutz und Informationsfreiheit" eingestellt. Ensprechend sollten wir "Datenschutz und Kosten", "Datenschutz und Kriminalitätsbekämpfung", "Datenschutz und Effizienz" und "Datenschutz und Speicherpflichten" aufnehmen.[[Benutzer:Karsten11|Karsten11]] 13:24, 20. Dez. 2009 (CET)

== Rollyosuche über die meisten Datenschutzangebote der Länder und des Bundes ==

http://******.com/klausgraf/datenschutz/ --[[Benutzer:Historiograf|Historiograf]] 00:52, 8. Mär 2006 (CET)
:Aufgrund des WP-Spamschutzfilters geändert: ****** steht für rollyo --[[Benutzer:Gabbahead.|Gabbahead.]] 15:08, 7. Nov. 2006 (CET)

== Vandalismus ==

Hat jemand eine Erklärung dafür, warum dieser Artikel so häufig vandaliert wird? --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 20:21, 15. Mai 2006 (CEST)
:Hab ich mich auch schon gefragt. Vielleicht verweist irgendein vielfrequentierter Einführungsartikel aus dem Wikipedia-Namensraum hierher? Oder die Leute beginnen sich tatsächlich für Datenschutz zu interessieren, wobei natürlich die Frage wäre, warum es so überdurchschnittlich viele Vandalen sind :o) --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 20:31, 15. Mai 2006 (CEST)
:::Ja, ja, aus dem Schutz anonymer IP-Adressen heraus den [[Datenschutz]] kaputtmachen! Ein Wiederspruch in sich! Lösungsvorschlag: Eine Vandalen-Weiterleitung auf [[Innere Sicherheit]] oder [[Otto Schily]]. Dann träfe es wenigstens die Richtigen! --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 20:56, 15. Mai 2006 (CEST)
:::: Hallo, bringt es etwas den Artikela auf die Lister der Beobachtungskandidaten zu setzen? --[[Benutzer:Badenserbub|Badenserbub]] 09:24, 19. Jun 2006 (CEST)

== Kirche ==

HÄ?
Was hat das hineingeflickte "... . das ist falsch." am Ende des Absatzes -->Regelungen-->Kirche da zu suchen??
Isses nu falsch oder nicht? Nur dazuschreiben "das is falsch" is wohl einer wikipedia unwürdig...
WEIß jemand mehr? --[[Benutzer:85.255.146.62]] <small>Signatur nachgetragen</small>

#gehören neue Einträge nach unten
#gehören Beiträge signiert
#anempfehle ich (und das nicht nur für die Wikipedia) immer alles kritisch zu hinterfragen. Wie dir ein medienkompetenter Blick in die Versionsgeschichte des Artikels gezeigt hätte wird dieser Artikel regelmäßig vandaliert. Das "das ist falsch" ist also lediglich ein Überbleibsel eines Vandalismus, der [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datenschutz&diff=16550980&oldid=16349443 bei der Wiederherstellung übersehen wurde]. --[[Benutzer:C.Löser|C.Löser]] [[Benutzer Diskussion:C.Löser|<sup>Diskussion</sup>]] 11:46, 28. Mai 2006 (CEST)

Gehörte nicht unter Datenschutz/Kirche auch der Hinweis darauf, daß die Kirchen, die ihre Daten so gutmenschlich und kanonisch schützen, gerade diese Daten dereinst ohne zu zögern an die Nazis weitervermittelten, damit gerade diese Nazis ohne großen Aufwand alles desjenigen habhaft werden konnten, das ihren rassentheoretischen Wahnbildern nach jüdisch war? Schöne Grüße.
<small>(''Vorstehender nicht [[Wikipedia:Signatur|signierter]] Beitrag stammt von'' [[Benutzer:84.57.236.250|84.57.236.250]] ([[Benutzer Diskussion:84.57.236.250|Diskussion]] • [[Spezial:Contributions/84.57.236.250|Beiträge]]) 2:03, 3 Okt 2006) -- [[Benutzer:Badenserbub|Badenserbub]] [[Benutzer Diskussion:Badenserbub|<sub>Disk.</sub>]] [[Benutzer:Badenserbub/Bewertung|<sup>Bewerte mich!</sup>]] 08:03, 3. Okt 2006 (CEST)</small>

:Bitte sehr sauber mit Quellen belegen, dann [[WP:NPOV]] gerecht formulieren und einarbeiten --[[Benutzer:Badenserbub|Badenserbub]] [[Benutzer Diskussion:Badenserbub|<sub>Disk.</sub>]] [[Benutzer:Badenserbub/Bewertung|<sup>Bewerte mich!</sup>]] 08:03, 3. Okt 2006 (CEST)

== Recht auf Daten- und Akteneinsicht bei Privaten Institutionen ==

Mich würde sehr interessieren, wie man bei seiner Versicherung, Baugenossenschaft oder Bank in seine Unterlagen einsehen darf. Danke. -- [[Benutzer:84.60.24.127|84.60.24.127]] 09:29, 20. Sep 2006 (CEST)

:Schau mal unter dem Stichwort [[Selbstauskunft]]/[[Recht auf Selbstauskunft]], ansonsten
:'''Hinweis:''' ''Für Fragen, die nicht direkt etwas mit Wikipedia zu tun haben, gibt es die [[Wikipedia:Auskunft]].'' --[[Benutzer:Badenserbub|Badenserbub]] [[Benutzer Diskussion:Badenserbub|<sub>Disk.</sub>]] [[Benutzer:Badenserbub/Bewertung|<sup>Bewerte mich!</sup>]] <small>10:19, 20. Sep 2006 (CEST)</small>

:Versuch mal das hier - [http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/ Fragebogen] für DE. Für Österreich gibt es hier weiteren Input und Muster: [[Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten#Recht auf Auskunft|Auskunft DSG]]. Gilt für öffentliche wie private gleichermassen, --[[Benutzer:Majx|Majx]] 01:01, 21. Sep 2006 (CEST)

== Abschnitt: Datenschutzkontrolle ==

Meiner Meinung nach falsch/ungenau. z.B. bezieht sich die Anzahl der Mitarbeiter nur auf solche, die personenbezogene Daten verarbeiten. Der DSB kann durchaus Mitarbeiter des Unternehmens sein, es darf nur kein Interessenskonflikt vorliegen. Siehe dazu auch den Artikel [[Datenschutzbeauftragter]] im Abschnitt Ausbildung. --[[Benutzer:Steg-mz|Steg-mz]] 16:20, 25. Sep 2006 (CEST)
:Passt eh nicht, weil sicher Ländespezifisch, habe mich mal an einer Anpassung versucht. Im Übrigen gilt [[Wikipedia:Sei mutig]] --[[Benutzer:Badenserbub|Badenserbub]] [[Benutzer Diskussion:Badenserbub|<sub>Disk.</sub>]] [[Benutzer:Badenserbub/Bewertung|<sup>Bewerte mich!</sup>]] <small>07:13, 26. Sep 2006 (CEST)</small>

::Ein kurzer instruktiver Überblick über die Struktur der Datenschutzkontrollstellen in der Bundesrepublik findet sich im Heft 7/2004 der Zeitschrift ZUM (S. 530 bis 532). --IP 19. Nov. 2006

:::Neben der Wichtigkeit der in Länderhoheit befindlichen Aufsichtsbehörden sind die betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten als Kontrollinstanzen hervorzuheben. Seit der Änderung des BDSG 2006 sollte deutlich gemacht werden, daß die Bestellung eines betrieblichen/behördlichen Datenschutzbeauftragten wesentlich weniger Bürokratie bedeutet als staatliche Datenschutzbeauftragten --[[Benutzer:Annoh-Nym|Annoh-Nym]] 19. Mär. 2007

== Rechtschreibfehler unter Punkt Österreich ==

Datensschutzes --> Datenschutzes --IP 8. Nov. 2006

:Ist behoben. Danke für den Hinweis ;-) --[[Benutzer:Gabbahead.|Gabbahead.]] 17:02, 8. Nov. 2006 (CET)

= - 2007 - =

== Wer klar denkt ... ==

... kann sich auch klar ausdrücken: ''Die gewichtigste Kritik am "Datenschutz" ist eine semantische. Während rechtspolitische Aktivisten naturgemäß eine emotionale Rhetorik pflegen, sind die rechtswissenschaftlichen Anforderungen an eine Terminologie bisher nicht erfüllt. Die normativen Begriffe sind ohne klare Zielsetzungen und inkohärent.'' Aber sonst seid ihr gesund? --[[Benutzer:217.231.13.165|217.231.13.165]] 22:34, 13. Apr. 2007 (CEST)

: Nein, wir sind hier alle krank. Krank, weil wir unsere Freizeit für die Erstellung einer Enzyklopädie opfern und uns zum Dank anschließend von anonymen IP-Postern anmachen zu lassen. Wenn dir der Satz nicht gefällt, lieber Unbekannter, '''dann ändere ihn!''' --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 20:07, 8. Mai 2007 (CEST)

Ich bin über diesen Satz auch gestolpert. '''Worin''' genau besteht die Inkohärenz der normativen Begriffe? Dass sie keine klare Zielsetzung haben, liegt wohl daran, dass der Staat das *wie* normieren will, und nicht das *warum* -- könnte sich mit dem Aufkommen von Selbstregulierungsansätzen wie bei der FSK bei Kinofilmen irgendwann erledigen. Leider kenne ich mich mit der Materie nicht gut genug aus, um das selbst korrekt in den Artikel einzupflegen. --[[Spezial:Beiträge/141.3.48.116|141.3.48.116]] 14:57, 22. Feb. 2008 (CET)

== Darstellung der rechtlichen Regelungen ==

"In der Bundesrepublik Deutschland wird das Datenschutzgesetz als oberstes und zuerst zu bearbeitendes Gesetz gesehen."

Dieser Satz macht für mich überhaupt keinen Sinn. Weder ist klar, was mit "das Datenschutzgesetz" gemeint ist, noch, wie man ein Gesetz "bearbeitet".
Auch Varianten, die mir einfallen machen keinen Sinn, denn Datenschutz ist in der Regel gegen andere Interessen abzuwägen. Könnte daher komplett gestrichen werden.

"Die Europäische Datenschutzkonvention ist bis heute in Kraft, sie hat jedoch lediglich empfehlenden Charakter. "
Ist m.E. jedenfalls irreführend, eher falsch. Die Konvention ist natürlich in Kraft, aber ihr Rechtscharakter bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts und den Regeln jedes Vertragsstaates über die Geltung von völkerrechtlichen Verträgen in seinem innerstaatlichen Recht, da es sich bei der Konvention um einen traditionellen völkerrechtlichen Vertrag handelt. In der Regel bedeutet das, dass die Datenschutzkonvention zunächst als Gesetz beschlossen werden müsste oder sie in die bestehenden Gesetze eingearbeitet wird, sie danach aber im Prinzip durch ein späteres Gesetz wieder aufgehoben werden könnte, ohne dass der Einzelne sich dagegen wehren kann. Lediglich im Verhältnis zu den anderen Vertragsstaaten liegt dann ein Rechtsbruch vor.
Darin liegt die Schwäche der Konventionen des Europarates gegenüber dem EU-Recht.
Von einem empfehlenden Charakter kann nur insofern gesprochen werden, als es den Vertragsstaaten überlassen bleibt a) die Konvention zu unterzeichnen und b) sie in innerstaatliches Recht umzusetzen. 38 der 46 Mitgliedstaaten des Europarates haben dies aber getan, so dass die Konvention in diesen Staaten innerstaatlich Gesetzeskraft hat.

Eine Überarbeitung in diesem Sinne wäre notwendig. --[[Spezial:Beiträge/195.50.170.50|195.50.170.50]] 4. Sep. 2007

: Stimmt teilweise. Den im ersten Absatz erwähnten sinnlosen Satz habe ich gelöscht. Was die Europäische Datenschutzkonvention betrifft, stimmt imho die Darstellung im Artikel. [[Benutzer:Karsten11|Karsten11]] 20:57, 4. Sep. 2007 (CEST)

= - 2008 - =

== Siehe auch ==

[[Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung]] --IP 6. Mär. 2008 <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:129.187.19.164|129.187.19.164]] ([[Benutzer Diskussion:129.187.19.164|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/129.187.19.164|Beiträge]]) 23:05, 6. Mär. 2008 (CET)) </small>

== Definition im ersten Satz ==

Der erste Satz des Artikels - ''Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch.'' - ist auf Deutschland bezogen schlichtweg falsch. Diese Definition ist ein Vierteljahrhundert alt und wurde in der Bundesrepublik nach dem [[Volkszählungsurteil]] ad acta gelegt. Datenschutz bedeutet heute Schutz des Rechts auf [[informationelle Selbstbestimmung]]. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 20:08, 7. Apr. 2008 (CEST)

== Abschnitt Datenschutzkontrolle ==

Mittlerweile gibt es auch erste Firmen, die Datenschutz-Dienstleistungen für Privatkunden anbieten. Ziel ist es, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, bewusst über den Verbleib seiner Daten entscheiden zu können (im wesentlichen durch technische Beratung und EDV-Installationen).
Beispiel: [http://www.praemandatum.de Praemandatum]
Sollte Derartiges in diesem Abschnitt auftauchen?
--[[Spezial:Beiträge/89.183.25.37|89.183.25.37]] 10:41, 28. Apr. 2008 (CEST)

: Diesen Aspekt würde ich eher im Artikel [[Selbstdatenschutz]] ansprechen. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 13:40, 6. Mär. 2010 (CET)

== Schule eine Besonderheit? ==

Bin ich der einzige, der es etwas... naja, über die tatsächliche Bedeutung der Schule hinausgehend findet, daß diese so prominent im Artikel mit einem eigenen Absatz, in dem aber eigentlich nichts steht, erwähnt wird? Also mir fallen da auf Anhieb einige Institutionen ein, bei denen m.E. der Datenschutz wesentlich wichtiger ist als in einer Schule. Und die Handlungsanweisungen.. naja, nett daß es sowas gibt, aber da wo es im Augenblick steht gehört es nicht hin. Und damit ich nicht nur meckere: Wenn innerhalb 24 Stunden keine Gegenrede erfolgt, werde ich den Abschnitt "Schuldatenschutz" auflösen und z.T. in den restlichen Artikel einarbeiten. Grüße --[[Benutzer:PhilSchuster|Philipp H. Schuster]] 23:00, 18. Mai 2008 (CEST)

== Protokollierungpflicht über Weitergabe/Erhalt ==

Gibt es soetwas wie eine Protokollierungspflicht, an wen die Daten weitergegeben wurde oder von wem sie erhalten wurden? Dies ist inbesondere dann interessant, wenn man die Daten löschen lassen möchte. Laut [[http://www.schnappmatik.de/TFFFFF]] scheint auch eine automatisch Sperrung von Daten bei Dritten möglich zu sein. Zitat: "Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG". -- [[Benutzer:Qopep|Qopep]] 09:12, 25. Aug. 2008 (CEST)
: Hier hilft ein Blick in die zitierte Vorschrift [http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__6.html]. Hier geht es darum, dass verschiedene Stellen speicherungsberechtigt sind, diese aber aus organisatorischen Gründen eine gemeinsame Datenhaltung haben. Ein Beispiel wären z.B. Fälle von Outsourcing. Hier ist den beteiligten Stellen sowieso bekannt, wer wo die Daten hält. Es geht in diesem Paragraphen nicht um die (rechtmäßige) Weitergabe von Daten an Dritte (z.B. [[Listbroker]]. Wenn der Kunde z.B. wirksam einer Weitergabe der Daten an Dritte zugestimmt hat, besteht keine Protokollierungpflicht über Weitergabe[[Benutzer:Karsten11|Karsten11]] 10:25, 25. Aug. 2008 (CEST)

== Datenschutz: Beispiel Molfsee ==

An einer etwas entlegenen Stelle, auf der Diskussionsseite der Gemeinde Molfsee, hat sich eine, wie ich meine: [[Diskussion:Molfsee#Ein Kommentar aus Süddeutschland|interessante Datenschutz-Diskussion]] ergeben. Wer hinschauen mag. --[[Benutzer:Delabarquera|Delabarquera]] 13:31, 3. Nov. 2008 (CET)

= - 2009 - =

== Datenschutz und Korruptionsbekämpfung -- konkret ==

Datenschutz und Verbrechen stehen ja immer in einem schönen Spannungsverhältnis. Ob es nun um Kinderporno-Handel oder um Korruption geht. -- Die Meldung von heute nun: [http://de.reuters.com/article/deEuroRpt/idDEWEA571120090402"Airbus Deutschland - 2005 bis 2007 Mitarbeiter-Daten abgeglichen]". Nur eine Forstsetzung anderer Meldungen aus anderen Unternehmen. Was nirgendwo in den Nachrichten gesagt wird und vielleicht im vorliegenden Artikel oder bei [[Korruption]] geklärt werden müsste: Es ist ja kaum anzunehmen, dass sich einer, der sich bestechen lässt, die Summe auf sein Gehaltskonto einzahlt oder dorthin anweisen lässt. Wenn aber einer irgendwo in der Welt sein geheimes 'Korruptionskonto' unterhalten hat, wie soll ein Datenabgleich so etwas zutage fördern? --[[Benutzer:Delabarquera|Delabarquera]] 14:04, 2. Apr. 2009 (CEST)

== Wissenschaftliche Datensammlungen ==

Jemand sollte den Artikel um den Aspekt Wissenschaftliche Datensammlungen erweitern. Nicht nur Unternehmen sammeln Daten, sondern auch staatliche und wissenschaftliche Institutionen, um politische Entscheidungen besser zu treffen. Zb [[Statistisches Bundesamt]], [[SOEP]]. Vielleicht sollte man eine Liste mit Datensammlungen, deren Zeck, Erhebungsmerkmale und Einschätzung der Datensicherheit erstellen. --[[Spezial:Beiträge/79.193.230.196|79.193.230.196]] 23:26, 10. Aug. 2009 (CEST)

: In diesen Datensammlungen dürften wohl keine [[personenbezogene Daten|personenbezogenen Daten]] gespeichert sein. Insofern sind sie kein Fall für den Datenschutz und damit auch nicht für diesen Artikel. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 13:39, 6. Mär. 2010 (CET)

= - 2010 - =

== Beleg für Abschnitt: Geschichte ==

Der Teil "Ausgangspunkt der weltweiten Debatte um den Datenschutz sind die Pläne der..." ist meiner Meinung nach ungenügend belegt. Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, war aber extra in der Unibibliothek und hab zwei Bücher über die Regierungszeit Kennedys durchgeackert - und konnte keinerlei Hinweise auf das finden, was hier beschrieben wird. Grüße -- [[Benutzer:Snellius|Snellius]] 00:56, 9. Jan. 2010 (CET)

== Privacy Act ==

Vielleicht hat jemand Lust einen Artikel zum Privacy Act anzulegen. Er wird genannt, dann wäre es auch schön, wenn es einen Artikel bei uns gibt. Die englische Wikipedia hat schon einen. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:90.136.251.223|90.136.251.223]] ([[Benutzer Diskussion:90.136.251.223|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/90.136.251.223|Beiträge]]) 13:46, 8. Feb. 2010 (CET)) </small>

== [[Identitätsdiebstahl]] ==

Bitte einen Link zum Artikel [[Identitätsdiebstahl]] in den Artikel Aufnehmen. Danke --[[Spezial:Beiträge/91.37.172.2|91.37.172.2]] 14:51, 21. Feb. 2010 (CET)

== Datenschutz/Meinungsfreiheit ==

"Auch sei schon in vielen Staaten der Welt der Datenschutz als Instrument zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit eingesetzt worden."

Kann jemand Beispiele dazu nennen? Und bitte nicht nur banale Fälle wo Journalisten Politiker anschwärzen wollen. [[Spezial:Beiträge/92.104.121.33|92.104.121.33]] 10:48, 29. Mär. 2010 (CEST)

== Redundanz ==

Es gibt starke Redundanzen zum Artikel Datenschutzrecht. Vielleicht wäre es angebracht, die rechtlichen Abschnitte hier zu kürzen und ggf dort einzuarbeiten. Hier dann vor allem Politik, öffentliche Diskussion, Unternehmensstandards, ökonomische Aspekte (Kosten) etc. Dort Darstellung der Gesetze, Rechtsprechung, Rechtsdogmatik.--[[Benutzer:Olag|Olag]] 11:11, 12. Jun. 2010 (CEST)

= - 2011 - =

== Veraltet ==

''Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, da einige Landesdatenschutzbeauftragte und alle Landesbehörden nicht „in völliger Unabhängigkeit“ arbeiten, sondern die Landesregierung weisungsbefugt ist.[3].''

Urteil des EuGH vom 9. März 2010 (Rechtssache C-518/07) - Auszug:

''Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt und entschieden:

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.
''
Meiner Ansicht nach wäre es besser lediglich auf den Artikel "Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie)" zu referenzieren und evtl. Klagen/Urteile etc. nur dort zu behandeln sprich Redundanz zu minimieren.
--[[Spezial:Beiträge/82.206.65.182|82.206.65.182]] 08:14, 5. Jan. 2011 (CET)
== Abschnitt zur Rechtslage in der Schweiz fehlerhaft ==

1.
Die Informationspflicht in der Schweiz (Art. 7a altDSG) wurde nicht aufgehoben; die Bestimmung findet sich neu in Art. 14 DSG (Beschaffung durch Private) und in Art. 18a DSG (strengere Vorschriften bei Beschaffung durch Bundesorgane).

2.
Der Begriff "Persönlichkeitsprofil" wird in [recte:] Art. 3 Bst. d DSG definiert.

-- [[Spezial:Beiträge/178.82.234.55|178.82.234.55]] 00:21, 2. Jun. 2011 (CEST)
== Polnische Sprachversion ==

Link zur Polnischen Version bitte einbinden:
http://pl.wikipedia.org/wiki/Ochrona_danych_osobowych

-- ltune , 6.07.2011 <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/87.77.186.230|87.77.186.230]] ([[Benutzer Diskussion:87.77.186.230|Diskussion]]) 15:00, 6. Jul 2011 (CEST)) </small>

: Erledigt. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] 08:02, 29. Jan. 2012 (CET)
== Weblink ==

3. Bitte unter Weblinks hinzufügen:
[https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/index.php Datenschutz-Forum] des BfDI

mfg Ulrich Dammann <small>(15:11, 12. Jul 2011 (CEST), ''Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe [[Hilfe:Signatur]]'')</small>
: Nein. [[WP:WEB#Einzelrichtlinien]] Punkt 2. --[[Benutzer:PeeCee|P.C.]] [[Benutzer Diskussion:PeeCee|✉]] 17:41, 12. Jul. 2011 (CEST)

4. Bitte folgenden Weblink hinzufügen:
[http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/modelcontracts/index_en.htm|EU-Standardvertragsklauseln] in bearbeitbarer Form unter "Word documents" <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/62.96.245.74|62.96.245.74]] ([[Benutzer Diskussion:62.96.245.74|Diskussion]]) 15:19, 15. Aug. 2011 (CEST)) </small>
: Du verstehst vermutlich nicht, was [[WP:WEB]] mit "weiterführende Informationen" meint. Hier geht es nicht um "irgendwass, was man bei der Arbeit als Datenschutzbeauftragter braucht", sondern um (lexiographische) Informationen zum Thema Datenschutz. --[[Benutzer:PeeCee|P.C.]] [[Benutzer Diskussion:PeeCee|✉]] 15:22, 15. Aug. 2011 (CEST)

= - 2012 - =

== Abgrenzung zu "Datensicherung" wieder raus - schade? ==

von [[Benutzer:MarioS]]:''(Die letzte Textänderung von BabelFischMenu wurde verworfen und die Version 105598355 von The Philosoph wiederhergest. grund: vorher war klar, dass es synonyme waren)''<br>
Als Reaktion zu meiner Änderung ''(Abgrenzung zu "Datensicherung" (hoffentlich) prägnanter formuliert) ''

Über Formulierungen lässt sich ja gerne streiten. Mir war es wichtig, den Begriff "Datensicherung" reinzubringen, mit diesem Begriff wird das (so meine Erfahrung) häufig verwechselt - (ja, [[Informationssicherheit]] ist ein Synonym - und?).
Grüße --[[Benutzer:BabelFischMenu|BabelFischMenu]] ([[Benutzer Diskussion:BabelFischMenu|Diskussion]]) <small>(16:34, 23. Aug. 2012 (CEST), ''Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe [[Hilfe:Signatur]]'')</small>
: Neee, is klar, Daten''sicherung'' wird praktisch nie mit Daten''sicherheit'' verwechselt. --~~ <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:PeeCee|PeeCee]] ([[Benutzer Diskussion:PeeCee|Diskussion]]&nbsp;|&nbsp;[[Spezial:Beiträge/PeeCee|Beiträge]])<nowiki/> 20:20, 23. Aug. 2012 (CEST)) </small>
::mir ging es nur um die ungenaue formulierung "verwendet im Bereich", wo ich es besser finde, klar zu sagen, dass die begriffe synonym waren. der hinweis auf datensicherung kann gerne wieder rein, das habe ich ueberlesen. --[[Benutzer:MarioS|Mario]] [[Benutzer Diskussion:MarioS|d]] 23:25, 23. Aug. 2012 (CEST)
::: Sehe ich nicht so. Ja, Datenschutz wird oft als "Schutz der Daten" missverstanden. Aber in meiner Arbeit als Datenschutzbeauftragter ist mir noch nie jemand begegnet, der Datensicherung und Datenschutz verwechselt hat, oder Datenschutz in das Thema Datensicherung eingeordnet hat. --[[Benutzer:PeeCee|P.C.]] [[Benutzer Diskussion:PeeCee|✉]]

== Datenschutz ist auch Datenlöschung, Unternehmen, Anbieter haben eine Pflicht die Kunden vorher per Einwilligung zu fragen, ob Chatdaten gespeichert werden dürfen ! ==

Im Zuge von Facebook und Co. ist das Thema wieder brisant geworden !

Die Frage ist, dürfen illegale Daten für weitere Ermittlungen herangezogen werden, Datenschutz leitet sich auch direkt aus der Verfassung ab.

Es gibt sowohl im Zivilrecht ( § 12 TMG) u.a als auch im Strafrecht Gesetze ( § 202a StGB) die es verbieten zum einen Daten zu stehlen, auszupähen oder sie anhand der AGBs zu speichern, da man dafür nach § 13 TMG eine ''ausdrückliche Genehmigung'' braucht.

Zum anderen verstösst so was gegen § 138 i.V.m § 307 BGB, in denen steht das AGBs nichts sittenwidriges oder eindeutig zum Nachteil des Knden beinhaltete Infos haben dürfen...
Das heisst, man muss einwilligen, bevor ein Unternehmen seine personenbezogenen Daten ausmisten darf !
Ich bin dafür, dass der Bereich zur Datenlöschungsfristen von privaten Anbietern analog zur VDS hier wieder rein sollte!

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datenschutz&diff=107880111&oldid=107867108

"..Im Rahmen der [[Amtshilfe]] können Deutsche Behörden allerdings auf Daten, die das Ausland erhebt - und wo weniger restriktive Vorgaben gelten - zugreifen.
Eine Ausnahme ergibt sich aber etwa im Bereich der Vorratsdatenspeicherung, die in Deutschland mit der Verfassung kollidiert, solche Daten unterliegen in Deutschland nach allgemeiner Ansicht einem [[Beweisverwertungsverbot]]. <ref>google HTML Version von Uni Basel [http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:mU-L_jume38J:https://ius.unibas.ch/uploads/publics/8709/20100913144823_4c8e1d97320a2.pdf+&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=de Auslandsbezug Uni Basel Sabine Gless] ''Beweisverbote in Fällen mit Auslandsbezug''
</ref>

Anders als bei der Speicherung von sog. IPS im Rahmen der [[Vorratsdatenspeicherung]] gibt es für die Speicherung ganzer Datenbestände, die etwa durch Chatprotokolle entstehen, keine oder nicht eingeschränkte Regelungen, was die Speicherdauer privater Anbieter betrifft.
Die Klassifizierung eines Chats als flüchtiger Speicher - ähnlich einem Telefongespräch - kann aber nahelegen, dass die Anbieter vorher eine Einwilligung ihrer Kunden für eine dauerhafte Speicherung einholen müssen.
Dieser relativ neue Bereich ist rechtlich noch nicht ganz geklärt.
Die Faustregel in der Literatur lautet: Das immer, wenn was illegal erworben wird, hier weitreichende Verbote aus der Verfassung greifen, die insbesondere den [[Kernbereich privater Lebensgestaltung]] betreffen.
Diese erhobenen Daten unterliegen im Strafrecht einem Beweisverbot, können also nicht verwendet werden. <ref>BVerfGE 34, 238 - Tonband </ref>
Indirekt Bestätigung fand diese Rechtssprechung durch das Landesarbeitsgericht Hamm, dass eine Einschränkung bei beruflichen Tätigkeiten und Arbeitsplätzen sah. <ref>LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10</ref>
Der Gesetzgeber hatte dem durch die §§ 12 ff. TMG und §§ 91 ff. TKG bereits Rechnung getragen, in dem er festlegte, dass Chatprotokolle und andere flüchtige Unterhaltungen für eine Speicherung der Einwilligung des Betroffenen bedürfe, zumindest jedenfalls dann, wenn es in den jeweiligen Unterhaltungen eine Verbindung zu einer [[Natürliche Person|natürlichen Person]] gibt.
Solche [[Personenbezogene Daten|personenbezogenen Daten]] müssen regelmäßig ohne Einwilligung des Nutzers gelöscht werden.
Grundsätzlich kann ein Anbieter nicht alle Unterhaltungen prüfen, so dass diese regelmäßig entfernt werden müssen, eine vorherige Einwilligungserklärung in den AGBs reicht nach Ansicht in Schrifttum und Literatur nicht aus. <ref>[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap07.htm#72 31. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein zu Google Analytics]</ref>
Die Einwilligung muss daher bewusst erfolgen ( § 13 Abs. 2 TMG), diese darf auch nicht einfach ''versteckt'' erfolgen, sondern muss deutlich gesondert vereinbart werden, da sie den Nutzer ungewöhnlich stark beteiligt.
Die Literatur zieht daher ihre Ableitungen insbesondere aus § 138 i.V.m § 307 BGB, in der sie die ''wesentlichen Grundgedanken '' für den Datenschutz des Gesetzgebers untermauert.
Eine ähnliche Situation ergibt sich bei [[Web_Analytics#Abkl.C3.A4rung_der_Einhaltung_des_Datenschutzes_n.C3.B6tig|Web Analytics]] in der eine besondere Einwilligung erforderlich sein soll. <ref>http://www.wirspeichernnicht.de/content/view/4/21/</ref>
Die Anbieter sind daher zur Löschung von flüchtigen Inhalten gehalten, gesetzliche Regelungen in em Bereich sind auch verfassungsrechtlich interessant, in dem [[Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme]] in Verbindung mit dem Grundrecht auf [[Informationelle Selbstbestimmung]] legte das Verfassungsgericht bereits Regelungen für illegal erworbene Daten fest.
Diese Daten unterliegen nach Art. 2 einem Beweisverbot.<ref>Bernd Heinrich [https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:C9NQL5gavfwJ:heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/stpo_2011/29-beweisverwertungsverbote-4.pdf+&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESjcxTyTC3w-io0oSIowzV2J6a_OWqh79rWVtPMgxbFDMRJg6Xywdvrk1eKtoL7uGdgOw-q-g6HJA4W7uJCEtVo44feYXc-jfGOTNqT-Q6jgPqXZEMiJW6s8K1Z-W_hNDXhmDhL8&sig=AHIEtbQuVW_duaTpvK0B6vi4VJa_5dPN8g google books] Examinum Strafprozessrecht Arbeitsblatt. 29 ''Beweisverwertungsverbote IV Schutz der Intimsphäre''vgl. Amelung/Kerckhoff Abgerufen am 18.08.12</ref><ref>[https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:CUHeAx03mSAJ:www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2011/januar/stellungnahme-der-brak-2011-09.pdf+&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESgL4Y6Ho44I46eqM1LY2Zw8jv7opsRQUetMNsbblOsypxqE9c7XdGN--IL9enwmT5rcnBudZFZm8LRuZerMescKSQ7DXcK1vWe9DI_NCCzAUYF84Hqiu64KBC1tU4ekHSnszoOZ&sig=AHIEtbRGUxwfi2M_VPcSFAAoxdK86Hq3Fw Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer], Nr. 09/2011 (Januar 2011).</ref>
Durch die gleichzeitige Strafandrohung in § 202 a StGB ist das widerrechtliche Ausspähen von Daten unter Strafe gestellt.

Daten, die den Kernbereich erreichen, dürfen daher nicht verwendet werden. <ref> [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv034238.html servat]BVerfGE 34, 238 – Tonband A. Tschentscher, Rainer Christmann Abgerufen am 18.August 2012</ref>

Aktuell durchsucht Facebook die Chats seiner Nutzer, nach allgemeiner Ansicht ist dies mit den aktuellen Datenschutzbestimmungen nicht kompatibel..." http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datenschutz&action=history
Etwas ähnliches wurde hier übrigens schon mal eingefügt, leider wurde das gelöscht, dabei gehört löschen zu den wichtigsten Bereichen des Datenschutzes, denn nur durch löschen erreicht man, dass seine Daten geschützt werden, denn das Original darfst nur zu selber haben !
Dasist ein Grundsatz .
So hier mal paar Ansatz ( ich weiß das die Quellen nicbt ausreichen, dass müssen sie hier aber auch nicht)
Ra Wilking http://www.frag-einen-anwalt.de/Wie-lange-duerfen-Anbieter-Daten-speichern-__f197022.html

sowie http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorratsdaten-per-AGB-__f196941.html
Ra Hermes
Der Artikel ist daher unvollständig
----
<references />
<references />


== Weblinks ==
--[[Benutzer:Mgrasek100|Martin]] ([[Benutzer Diskussion:Mgrasek100|Diskussion]]) 21:19, 10. Sep. 2012 (CEST)
{{Commonscat|Butanone|Butanon}}

{{Wiktionary}}
:Lass doch endlich mal diese unsäglichen ''frag-einen-anwalt.de''-Links draußen, sie sind wissenschaftlich als Informationsquelle völlig ungeeignet und wenig reputabel. Dort schreiben unbekannte Anwälte – mal mehr oder minder qualifiziert – zu einem Fachgebiet; das sind aber letztlich keine anerkannten Rechtswissenschaftler und deren Aussagen auch nicht immer haltbar. Folglich sind auch deren Kommentare und Stellungnahmen enzyklopädisch unbrauchbar und ebenso [[WP:KTF|Theoriefindung]].
* [http://www.cdc.gov/niosh/ipcsneng/neng0179.html International Chemical Safety Cards: Methylethylketon]
:Ob Facebook irgendwas untersucht, ist nur dann relevant, wenn darauf in reputablen Fachquellen eingegangen wird (also nicht in Tageszeitungen oder Internetforen und unwissenschaftlichen -portalen).
:Dein ganzer Beitrags-Block mit fast 5.400 Byte (!) fügt sich zudem nicht in das bestehende Artikelgesamtbild ein, sondern wirkt eher wie hineingeklatscht (auch sowas sollte vor dem Hintergrund eines enzykl. Schreibstils beachtet werden).
:Deine Einzelnachweise sind weiterhin unvollständig, ungenau und in Teilen unverständlich.
:Einfache Frage: Warum benutzt du die Vorlagen nicht, die ich dir aufgezeigt habe?
:Und zuletzt: Achte doch mal etwas auf deine Rechtschreibung; mit den vielen Typo-Fehlern kannst du jedenfalls keine tragbaren Inhalte veröffentlichen. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 08:40, 11. Sep. 2012 (CEST)

:: Ich kann keine unvollständigen Quellen entdecken, bitte genau kennzeichnen.
:: Die Links von FEA diennten nur der Anregung, die dann recherchierten Quellen habe ich eingefügt. --[[Benutzer:Mgrasek100|Martin]] ([[Benutzer Diskussion:Mgrasek100|Diskussion]]) 11:56, 11. Sep. 2012 (CEST)
:::Die Einzelnachweise 1, 5, 6, 8 sind entweder falsch formatiert und/oder unvollständig. Auf meine Frage nach der Vorlagennutzung bist du wieder nicht eingegangen. --[[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 19:15, 11. Sep. 2012 (CEST)

= - 2013 - =

== Länder, in die Daten aus der EU "exportiert" werden dürfen ==

Hier eine aktuelle Liste der Länder, in die Daten aus der EU "exportiert" werden dürfen (kann's leider nicht bearbeiten, Seite ist gesperrt ...):

Andorra, Argentina, Australia, Canada, Switzerland, Faeroe Islands, Guernsey, State of Israel, Isle of Man, Jersey, United States (nur unter “Safe Harbor” Prinzipien und Flugzeugpassagierdaten), New Zealand, Eastern Republic of Uruguay

Quelle: http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/international-transfers/adequacy/index_en.htm

--[[Spezial:Beiträge/2A01:1E8:E167:0:224:D7FF:FEE7:16AC|2A01:1E8:E167:0:224:D7FF:FEE7:16AC]] <small>(18:35, 14. Mär. 2013 (CET), ''Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe [[Hilfe:Signatur]]'')</small>
== Schweiz: Schutz der Bankkunden Daten / Customer Identifiable Data (CID) ==

Eine Branchen spezifische Ausprägung (Lex specialis) des "Datenschutzes" findet sich in der Schweiz im Art. 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (BankG). Dieser Artikel, auch als Schweizer Bankgeheimnis bekannt, untersagt ein Geheimnis welches einem als Organ/Angestellter anvertraut wurde, darunter fallen auch die innerhalb der Schweiz abgelegten Bankkundendaten kurz CID (Customer Identifiable Data), preiszugeben - Zuwiederhandlungen sind, im Vergleich zum Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), ein offizialdelikt (wird auch ohne Antrag behördlich verfolgt) und sehen nebst Busse auch die Freiheitsstrafe vor.
Quellen:
- Bundesgesetz über den Datenschutz http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/index.html
- Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen http://www.admin.ch/ch/d/sr/952_0/index.html <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/81.62.184.177|81.62.184.177]] ([[Benutzer Diskussion:81.62.184.177|Diskussion]])<nowiki/> 14:08, 18. Mär. 2013 (CET))</small>
== dradio hintergund ==

* Simone Hamm: ''[http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/2148297/ Big Boss is watching you – Der Datenhunger der amerikanischen Geheimdienste und Unternehmer].'' In: ''[[Deutschlandfunk]]'' – ''Hintergrund'', 18.&nbsp;Juni 2013
könnte mal eingearbeitet werden. --[[Benutzer:Hans Haase|Hans Haase]] ([[Benutzer Diskussion:Hans Haase|Diskussion]]) 22:31, 23. Jun. 2013 (CEST)
== Kirche ==

1. Der Abschnitt ist ja eine einzige PR-Aktion. Das Beichtgeheimnis wird zum Datenschutz (v)erklärt (so wie an anderer Stelle gern den sog. Menschenrechten ein christlicher Ursprung angedichtet wird. Aber ich schweife ab.). Dass das Beichtgeheimnis als Datenschutz aufgefallt wird, das ist zusammengedichtet, unbequellt und daher TF.

2. Der Satz

:''In Deutschland gelten die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern im Bereich der öffentlich-rechtlichen Kirchen (einschließlich Caritas und Diakonie) nicht unmittelbar, da die Kirchen diesbezüglich ein Selbstbestimmungsrecht haben.''

ist irreführend, weil er suggeriert, dass die DSGe der Länder und das BDSG ''mittelbar'' gelten. Diese weltlichen Normen gelten aber auch nicht mittelbar, sondern schlicht überhaupt nicht.

Ich werde den Text ändern. [[Spezial:Beiträge/91.9.120.137|91.9.120.137]] 18:29, 31. Aug. 2013 (CEST)
: Offensichtlich dient das [[Beichtgeheimnis]] (ähnlich wie die ebenfalls verlinkte [[Ärztliche Schweigepflicht]]) dem Datenschutz. Datenschutz gab es eben schon bevor das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht erfand. Und natürlich gelten die Datenschutzbestimmungen ''mittelbar'', in dem Sinne, dass diese in den zitierten Spezialgesetzen weitgehend enthalten sind. Wobei ''mittelbar'' zumindest juristisch unsauber ist. Ich habe einmal versucht, das umfzuformulieren.--[[Benutzer:Karsten11|Karsten11]] ([[Benutzer Diskussion:Karsten11|Diskussion]]) 19:40, 1. Sep. 2013 (CEST)

:: Sehe ich genauso. Ungenauigkeiten sind noch keine kirchliche PR. Danke für die Korrekturen, Karsten11. --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] ([[Benutzer Diskussion:Forevermore|Diskussion]]) 19:26, 2. Sep. 2013 (CEST)
== Begriff und wissenschaftliche Begründung ==

Drahtloser hat den ersten Abschnitt eingefügt. Ein Punkt stört mich allerdings: ''Technisch unsichere Daten sind immer rechtlich formal ungeschützte Daten, weil sie von den Schutzmaßnahmen nicht präzise erfasst werden.'' Da es sowohl technische als auch gesetzliche/organisatorische Maßnahmen gibt, können technisch unsichere Daten sehr wohl rechtlich formal geschützt sein. Beispiel: Ein Papierumschlag ist kein technisch sicherer Schutz, da er problemlos überwunden werden kann. Organisatorisch greift aber das [[Briefgeheimnis]], so dass die Daten trotzdem geschützt sind. Analog zum Urheberrecht: Auch Dinge, die nicht technisch geschützt sind, sind urheberrechtlich geschützt. --[[Benutzer:PeeCee|P.C.]] [[Benutzer Diskussion:PeeCee|✉]] 07:46, 8. Sep. 2014 (CEST)
: Nach mehrmaligem Durchlesen habe ich den gesamten Absatz von Benutzer:Drahtloser entfernt, weil das meiste unbequellt, im Widerspruch zum restlichen Absatz, oder an der falschen Stelle war. Datenschutz ist mehr als die TOM, die häufige Verwechslung vermute ich auch, aber kann nicht durch das Gesetz belegt werden, technisch unsichere Daten können geschützt sein, und die Interessen der Regierung sollten nicht vor der eigentlichen Definition auftauchen. --[[Benutzer:PeeCee|P.C.]] [[Benutzer Diskussion:PeeCee|✉]] 07:54, 8. Sep. 2014 (CEST)
== Begriff und wissenschaftliche Begründung ==

Gibt es für diese Aussage "Für die wissenschaftliche Begründung des Datenschutzbegriffes wurde Dr. Seidel bereits 1986 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet." einen Beleg? Ich persönlich finde nirgens Angaben, das ein Ulrich Seidel ein Bundesverdienstkreuz erhalten hat! <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/178.24.208.9|178.24.208.9]] ([[Benutzer Diskussion:178.24.208.9|Diskussion]])<nowiki/> 20:12, 5. Feb. 2014 (CET))</small>

:Von Anfang Februar bis Anfang Dezember 2014 -- keinen Beleg gefunden? Und es steht ja immer noch da. In der [[Liste_der_Träger_des_Bundesverdienstkreuzes_am_Bande#S|Bundesverdienstkreu-WP-Liste]] ist der Dr. S. jedenfalls nicht zu finden. --[[Benutzer:Delabarquera|Delabarquera]] ([[Benutzer Diskussion:Delabarquera|Diskussion]]) 14:14, 6. Dez. 2014 (CET)

== Relevanz des Datenschutzes ... ==

... a) für die berufsmäßigen Datenschützer, b) die offizielle Politik, c) die Journalisten ("veröffentlichte Meinung"), d) die normalen Bürger?

Nachdem ich letzthin im WP-Café eine Diskussion über den "Google-Schutz" angeleiert habe und heute von der Fa. Abelsoft* eine Mail bekommen habe, in der ich aufgefordert wurde, ein Programm zu kaufen, um mich vor Google zu schützen, wollte ich mich mal zu der Frage informieren, wie groß das Interesse der Gruppen da oben am Thema ''Datenschutz'' jeweils ist. Das natürlich auch vor dem Hintergrund der immer mal wieder zu lesenden Informationen, dass es berufsmäßige Datenschützer gibt, die das Thema ''Datenkrake Google'' usw. aus berufsmäßig bedingten Eigeninteressen hochjazzen, während dieses Thema den Normalbürgern am A... vorbeigeht. Je nun, ich habe in dem Artikel hier viel, aber nichts zu diesem Thema gefunden. (Sollte ich doch was überlesen haben: Ich bitte um einen milden Tadel und einen schön formulierten Hinweis.)

Unter den großen Sorgen der Deutschen 2014 bei [http://de.statista.com/statistik/daten/studie/321259/umfrage/umfrage-zu-den-groessten-aengsten-der-deutschen/ statista.com] habe ich das Thema nicht gefunden. Was aber nicht viel heißen muss. (Meine Kritik dieser Umfrage [http://haizara-x.blogspot.de/2014/12/die-angste-der-deutschen.html hier].) Unterm Strich jedenfalls: Informationen zu der Relevanzfrage wäre m. E. in dem vorliegenden Artikel wichtig.

| * Abelsoft-Mail: "'''Achtung: Bald weiß Google alles über Sie!''' // Google ist eine datenhungrige Krake. Was viele nicht wissen: Besuchen wir Websites oder nutzen wir Google-Dienste, werden wir permanent und schutzlos ausspioniert." Dann, aha, es soll gekauft werden: "Schluss damit! GoogleClean ist die Tarnkappe für Ihren Schutz"

Nachtrag (09.12.2014): Die statista.com-Seite wurde eigenartiger Weise am nächsten Tag nur noch mit Mitglieder bereitgestellt. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Ergebnisse ohnehin [http://www.ruv.de/de/presse/download/pdf/aengste-der-deutschen-2014/grafiken-bundeslander.pdf von ruv.de] übernommen waren.


--[[Benutzer:Delabarquera|Delabarquera]] ([[Benutzer Diskussion:Delabarquera|Diskussion]]) 13:57, 6. Dez. 2014 (CET)

== Kosten des Datenschutzes ==

Die Zahlen zu den Kosten des Datenschutzes sind total veraltet. Zudem ist fraglich wieso zu den Kosten mehr steht als zum Datenschutz selbst. Ich sag nur Lobby gegen Datenschutz? <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/217.251.239.210|217.251.239.210]] ([[Benutzer Diskussion:217.251.239.210|Diskussion]])<nowiki/> 11:14, 19. Jun. 2015 (CEST))</small>

== "Internet vigilantism" ==

Vorab mal: Ich schäme mich etwas, weil ich im Moment und trotz einiger Suche nicht zu dem WP-Teil hinfinde, auf dem man Artikel vorschlagen kann. Aber wie auch immer, hier ist die Sache vielleicht auch gut aufgehoben: Ich habe eben festgestellt, dass es den Artikel ''[https://en.wikipedia.org/wiki/Internet_vigilantism Internet vigilantism]'' nur auf englisch und Portugiesisch gibt. Zu diesem Artikel bin ich durch den SPIEGEL-Online-Bericht "[https://id.sueddeutsche.de/login?service_id=osc&redirect_uri=https%3A%2F%2Fservice.sueddeutsche.de%2Findex.html Anti-Diebstahl-App: Darf man Handydiebe per Twitter suchen?]" gekommen. Ich finde, diesen Artikel sollte es auch hier, auf Deutsch geben. Man kann ja mit einer Übersetzung beginnen und dann mit Beispielen aus Deutschland ergänzen. Meinungen? --[[Benutzer:Delabarquera|Delabarquera]] ([[Benutzer Diskussion:Delabarquera|Diskussion]]) 12:18, 21. Feb. 2015 (CET)
: Du hast deshalb keinen "WP-Teil" gefunden, auf dem man allgemein Artikel vorschlagen kann, weil es einen solchen Teil nicht gibt. Um den Artikel "[[Vigilantismus]] im Internet", bzw. "[[Selbstjustiz]] im Internet" zu besprechen würde ich mich an deiner Stelle an die [[Wikipedia:WikiProjekt_Recht]] wenden, und es z.B. dort auf der Diskussionsseite versuchen. Nur als Hinweis: Der Artikel des Südeutschen ist nicht lesbar, da bezahlpflichtig, und daher als Quelle kaum verwendbar. Ausserdem könnte in dem Lemma ein großer Teil "Begriffsfindung" vorliegen, da zumindest mir der Begriff kaum als allgemeines Schlagwort bekannt ist. (und als Datenschutzbeauftragter ist mir das Thema nicht fern)
: Für diesen Artikel ist lediglich die Konsequenz interessant: Auch mutmaßliche Verbrecher haben Rechte. Hier ist es aber das "[[Recht am eigenen Bild]]", was zwar auch etwas mit Datenschutz zu tun hat, aber ein eigenes Lemma ist. --[[Benutzer:PeeCee|P.C.]] [[Benutzer Diskussion:PeeCee|✉]] 16:02, 22. Feb. 2015 (CET)

== Welche Daten sind nicht geschützt? ==

In dem wirklich guten Artikel fehlt mir aber die Info, welche Daten nicht geschützt sind. Das könnten zB sein: Name, Wohnort, Telefon, (stehen in jedem Telefonbuch), Internetadresse. Sonst könnte man nie mit den Leuten Kontakt aufnehmen.
Manche verweigern die Daten (vielleicht in Unkenntnis oder Angst?) mit dem Hinweis auf den Datenschutz, auch wenn die Daten "guten" Zwecken dienen und nicht missbraucht werden. Eine Klärung wäre sehr nützlich.

D. May<small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/84.128.94.151|84.128.94.151]] ([[Benutzer Diskussion:84.128.94.151|Diskussion]])<nowiki/> 14:57, 31. Jul. 2015 (CEST))</small>
: Keine personenbezogene Daten sind "nicht geschützt". Es sind auch keine "geschützt". Datenschutz ist der Schutz von Personen vor der missbräuchlichen Verarbeitung ihrer Daten. Im BDSG wird dann definiert, welche Datenverarbeitungen erlaubt sind. Und unter anderem sagt halt §28, dass Datenverarbeitung von Firmen erlaubt ist, wenn die Daten allgemein zugänglich sind, und es keine anderen "schützenswerten Interessen" des Betroffenen existieren. Das alles betrifft aber a) nur Deutschland und b) das [[Datenschutzrecht]], was ein anderer Artikel ist. --[[Benutzer:PeeCee|P.C.]] [[Benutzer Diskussion:PeeCee|✉]] 16:20, 1. Aug. 2015 (CEST)

:: In Deutschland sind grds. alle Daten, die einen Personenbezug aufweisen, geschützt, also auch Name, Wohnort, Telefonnummer. Ihre Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ist ebenso grds. verboten. Das BDSG und andere Gesetze erlauben aber eine Verbreitung dieser Daten, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn ein Gesetz die Verarbeitung erlaubt.
:: PeeCee, deine Definition des Datenschutzes halte ich für überholt. Sie entspricht der des BDSG 1977, siehe [http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/BDSG_1977 hier]. In Deutschland wird Datenschutz überwiegend als Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verstanden. Gruß --[[Benutzer:Forevermore|Forevermore]] ([[Benutzer Diskussion:Forevermore|Diskussion]]) 10:53, 2. Aug. 2015 (CEST)
::: Ich denke, Du hast mich missverstanden. Das Datenschutzgesetz spricht an keiner Stelle von "geschützen Daten", sondern immer nur von erlaubter Nutzung. "Schutz" von Daten ist eigentlich nicht die Aufgabe des Datenschutzes. Zumal "Schutz" missverständlich ist. Wovor sollen die Daten denn geschützt werden? --[[Benutzer:PeeCee|P.C.]] [[Benutzer Diskussion:PeeCee|✉]] 07:44, 4. Aug. 2015 (CEST)

== Relevanz von DS in den verschiedenen Staaten ==

Gibt es Untersuchungen, für wie wichtig in den verschiedenen Ländern der DS von der Bevölkerung genommen wird, in Konkurrenz zu anderen, vor allem zu verbundenen Werten? ''DS'' <> ''Bekämpfung von Kriminalität / Terrorismus'', usw. Ich finde da weder im Artikel noch bei einer schnellen Suche etwas. Es wäre aber doch wichtig. (Meine subjektive Empfindung: Den Deutschen ist der DS viel wichtiger als den GroßbritInnen. Vgl. die Verbreitung von Straßenüberwachung per Videokamera. Aber das ist natürlich nur ein höchst persönliches Urteil. Ich hätte es schon gerne gediegen-empirisch.) -- Wenn ich etwas überlesen haben sollte: Bitte einfach drauf hinweisen. --[[Benutzer:Delabarquera|Delabarquera]] ([[Benutzer Diskussion:Delabarquera|Diskussion]]) 16:30, 6. Nov. 2015 (CET)

== Aktualität? ==

Zitat: am 12. März 2014 durch das Plenum bestätigt wurde.[15] Seitdem verhandeln die Mitgliedstaaten (Rat) über den Entwurf. Anschließend, voraussichtlich 2015, erfolgt dann die Abstimmung zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission (sogenannter Trilog).
Wie ist der aktuelle Stand, bzw. muss hier neu 2016 stehen? --[[Spezial:Beiträge/85.127.79.217|85.127.79.217]] 14:51, 1. Mär. 2016 (CET)
----
Datenschutz-Grundordnung verabschiedet am 14. April 2016 ([[Datenschutz-Grundverordnung|https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung]])
Save Habor Prinzip und Big Data (Privatwirtschaft wie google, bing, yahoo, facerbook) Aspekte fehlen mir hier, oder ein Link auf die Problematik.
Gerne bin ich auch bei der inhaltlichen Aktualisierung behilflich.
[[Benutzer:BaiMENTO|baiMENTO - Bayer und Münchner mit ein wenig mehr Lenzen]] ([[Benutzer Diskussion:BaiMENTO|Diskussion]]) 13:25, 24. Mai 2016 (CEST)

== Begriff und wissenschaftliche Begründung ==

Wo ist da die "wissenschaftliche" Begründung? ich lese alte Gesetze z.B. aus Hessen von 1970, die passen da nicht. --[[Benutzer:House1630|House1630]] ([[Benutzer Diskussion:House1630|Diskussion]]) 12:42, 15. Apr. 2016 (CEST)


{{Normdaten|TYP=s|GND=4147064-3}}
== [[Benutzer:Bautsch/Portal:Digitale Welt|Portal:Digitale Welt]] ==


[[Kategorie:Dialkylketon]]
Hat jemand Interesse, das in der Entstehung begriffene [[Benutzer:Bautsch/Portal:Digitale Welt|Portal:Digitale Welt]] [[Wikipedia:WikiProjekt_Portale/Baustelle#Portal:Digitale_Welt|hier auf der Portal-Baustelle]] zu unterstützen oder zu befürworten&nbsp;?--[[Benutzer:Bautsch|Bautsch]] 17:57, 9. Jan. 2017 (CET)

Version vom 13. Dezember 2017, 01:34 Uhr

Strukturformel
Struktur von Butanon
Allgemeines
Name Butanon
Andere Namen
  • MEK
  • Methylethylketon
  • Ethylmethylketon
  • 2-Butanon
  • Butan-2-on
  • Methylpropanon
  • Methylaceton
Summenformel C4H8O
Kurzbeschreibung

leichtentzündliche, farblose, acetonähnlich riechende Flüssigkeit[1][2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 78-93-3
PubChem 6569
Wikidata Q372291
Eigenschaften
Molare Masse 72,11 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

0,805 g·cm−3[1][2]

Schmelzpunkt

−86 °C[1][2]

Siedepunkt

79,6 °C[2]

Dampfdruck
  • 105 hPa (20 °C)[1]
  • 370 hPa (50 °C)[1]
  • 635 hPa (65 °C)[1]
Löslichkeit

leicht löslich in Wasser (292 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Brechungsindex

1,3788 (20 °C)[3]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[4] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 225​‐​319​‐​336
EUH: 066
P: 210​‐​305+351+338​‐​403+233[1]
MAK
  • DFG: 200 ml·m−3 bzw. 600 mg·m−3[1]
  • Schweiz: 200 ml·m−3 bzw. 590 mg·m−3[5]
Toxikologische Daten
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C

Butanon ist neben Aceton eines der wichtigsten industriell genutzten Ketone. Es ist eine farblose, leicht bewegliche Flüssigkeit mit einem typischen Geruch und wird allgemein als Methylethylketon (MEK) bezeichnet.

Nomenklatur

Butanon ist isomer zum entsprechenden Aldehyd namens Butyraldehyd.

Gewinnung und Darstellung

Butanon wird teilweise durch Hydratation von 2-Buten und anschließender Dehydrierung des entstandenen 2-Butanols hergestellt.[2] Eine andere Möglichkeit ist die direkte katalytische Oxidation von n-Butan.[7] Eine biotechnologische Herstellung aus Butan-2,3-diol basiert auf nachwachsenden Rohstoffen.[2]

Eigenschaften

Physikalische Eigenschaften

Butanon ist eine farblose, niedrigviskose Flüssigkeit mit einem typischen ketonartigen Geruch, der dem von Aceton sehr ähnlich ist.[8] Die Verbindung siedet unter Normaldruck bei 79,6 °C.[8] Die Dampfdruckfunktion ergibt sich nach Antoine entsprechend log10(P) = A−(B/(T+C)) (P in bar, T in K) mit A = 3,9894, B = 1150,207 und C = −63,904.[9][10] Die Verbindung bildet mit einer Reihe von Lösungsmitteln azeotrop siedende Gemische. Die azeotropen Zusammensetzungen und Siedepunkte finden sich in der folgenden Tabelle. Keine Azeotrope werden mit Toluol, m-Xylol, Ethylbenzol, 1-Propanol, n-Butanol, iso-Butanol, sec-Butanol, Allylalkohol, Aceton, 1,4-Dioxan, Methylacetat, Isopropylacetat, n-Butylacetat, Isobutylacetat, Ameisensäure und Essigsäure gebildet.[11][8]

Azeotrope mit verschiedenen Lösungsmitteln[11][8]
Lösungsmittel Wasser n-Hexan n-Heptan Cyclohexan Benzol Chloroform Tetrachlorkohlenstoff
Gehalt Butanon in % (m/m) 88,7 29,5 71,3 44,1 44,3 83 29
Siedepunkt in °C 73,4 64,3 77,0 71,8 78,4 80 74
Lösungsmittel Methanol Ethanol 2-Propanol tert-Butanol Ethylacetat Methylpropionat Diisopropylether Di-n-propylether
Gehalt Butanon in % (m/m) 32,8 60,9 70,4 69,0 18,0 60,0 16,2 74,6
Siedepunkt in °C 63,9 74,0 77,5 78,7 77,0 79,0 66,8 78,3

Die Mischbarkeit mit Wasser ist begrenzt. Mit steigender Temperatur sinkt die Löslichkeit von Butanon in Wasser bzw. steigt die Löslichkeit von Wasser in Butanon.[12]

Löslichkeiten zwischen Butanon und Wasser[12]
Temperatur °C 0 9,6 19,3 29,7 39,6 49,7 60,6 70,2
Butanon in Wasser in % (m/m) 35,7 31,0 27,6 24,5 22,0 20,6 18,0 18,2
Wasser in Butanon in % (m/m) 10,9 11,1 11,2 11,3 11,7 11,9 13,4 13,7

Wichtige thermodynamische Größen werden in der folgenden Tabelle gegeben:

Zusammenstellung der wichtigsten thermodynamischen Eigenschaften
Eigenschaft Typ Wert [Einheit] Bemerkungen
Standardbildungsenthalpie ΔfH0liquid
ΔfH0gas
−273,3 kJ·mol−1[13]
−238,1 kJ·mol−1[13]
als Flüssigkeit
als Gas
Verbrennungsenthalpie ΔcH0liquid −2444,2 kJ·mol−1[13] als Flüssigkeit
Wärmekapazität cp 158,91 J·mol−1·K−1 (25 °C)[13]
2,204 J·g−1·K−1 (25 °C)
als Flüssigkeit
Kritische Temperatur Tc 535,7 K[14]
Kritischer Druck pc 41,5 bar[14]
Kritische Dichte ρc 3,74 mol·l−1[14]
Schmelzenthalpie ΔfH 8,439 kJ·mol−1[13] beim Schmelzpunkt
Verdampfungsenthalpie ΔVH 31,3 kJ·mol−1[15] beim Normaldrucksiedepunkt

Die Temperaturabhängigkeit der Verdampfungsenthalpie lässt sich entsprechend der Gleichung ΔVH0=A·e(−βTr)(1−Tr)βVH0 in kJ/mol, Tr =(T/Tc) reduzierte Temperatur) mit A = 51,87 kJ/mol, β = 0,2925 und Tc = 536,8 K im Temperaturbereich zwischen 298 K und 371 K beschreiben.[15]

Chemische Eigenschaften

2-Butanon ist bei Raumtemperatur und in Abwesenheit von Luftsauerstoff stabil. In Gegenwart von Luftsauerstoff können bei längerer Lagerung Peroxide gebildet werden.[8] Die gezielte Oxidation mit Luftsauerstoff mittels Katalysatoren führt zum Diacetyl.[8] Die Reaktion mit Amylnitrit führt zur Oxidation in α-Position zum Monooxim des Diacetyls.[8]

Die Umsetzung mit Wasserstoffperoxid ergibt das Methylethylketonperoxid, welches als Polymerisationsinitiator verwendet werden kann.[8] Die Reaktion mit Salpetersäure oder anderen starken Oxidationsmitteln führt zu einem Gemisch aus Ameisensäure und Propionsäure.[8] Die Selbstkondensation führt im basischen bzw. sauren Medium zu unterschiedlichen Reaktionsprodukten.[8] Unter basischer Katalyse reagiert die Carbonylfunktion mit der Methylgruppe, während unter sauren Bedingungen die Methylengruppe α-Position die Carbonylfunktion angreift.[8]

Die Kondensation mit Formaldehyd ergibt das Methylisopropylketon.[8] 2-Butanon bildet mit Cyanwasserstoff sowie mit Natriumhydrogensulfit bzw. Kaliumhydrogensulfit Additionsprodukte.[8] Durch die Umsetzung mit Hydroxylamin erhält man das 2-Butanonoxim.[8] Die Halogenierung erfolgt in α-Position zur Ketogruppe.[8] Mit Grignard-Verbindungen werden tertiäre Alkohole gebildet.[8]

Sicherheitstechnische Kenngrößen

Butanon bildet leicht entzündliche Dampf-Luft-Gemische. Die Verbindung hat einen Flammpunkt bei −7,5 °C.[1] Der Explosionsbereich liegt zwischen 1,5 Vol.-% (45 g/m3) als untere Explosionsgrenze (UEG) und 12,6 Vol.-% (378 g/m3) als obere Explosionsgrenze (OEG).[16] Mit einer Mindestzündenergie von 0,27 mJ sind Dampf-Luft-Gemische extrem zündfähig.[1][17] Der maximale Explosionsdruck beträgt 9,3 bar.[1] Mit steigender Temperatur und reduziertem Ausgangsdruck sinkt der maximale Explosionsdruck.[18] Die Sauerstoffgrenzkonzentration liegt bei 20 °C bei 9,5 Vol.-%.[16] Tendenziell steigt der Wert mit sinkenden Druck bzw. verringert sich mit steigender Temperatur.[18] Die Grenzspaltweite wurde mit 0,85 mm bestimmt.[16] Es resultiert damit eine Zuordnung in die Explosionsgruppe IIB.[16][1] Die Zündtemperatur beträgt 475 °C.[16][1] Der Stoff fällt somit in die Temperaturklasse T1. Die elektrische Leitfähigkeit ist mit 3,6·10−9 S·m−1 eher gering.[11]

Maximaler Explosionsdruck und Sauerstoffgrenzkonzentration unter reduziertem Druck [18]
Druck in mbar 1013 600 400 300 200 150 100
Maximaler Explosionsdruck in bar bei 20 °C 9,5 5,7 2,7 1,8 1,4 0,9
bei 100 °C 7,5 4,6 3,1 1,5 0,7
Sauerstoffgrenzkonzentration in Vol% bei 20 °C 9,5 9,5 9,9
bei 100 °C 8,5 8,5 8,7 9,1 12,5

Verwendung

Butanon ist wie Aceton ein gutes Lösungsmittel, in dem eine Vielzahl von Kunststoffen, Harzen und Lacken gelöst werden kann.[2] Daneben wird es auch zur Entparaffinierung von Schmierölen, Entfettung von Metalloberflächen, Extraktion von Fetten und Ölen aus natürlichen Harzen, als künstlicher Aromastoff und zur Sterilisation medizinischer Instrumente verwendet. Durch die Reaktion von Butanon mit Wasserstoffperoxid entsteht Methylethylketonperoxid, ein wichtiger Radikalstarter für die Polymerisation von Polyesterharzen.[2] Seit 1962 wird es in Deutschland wegen des ähnlichen Siedepunktes als Vergällungsmittel für Ethanol verwendet.[8]

2001 wurden global 950.000 Tonnen Butanon verwendet.[8]

Sicherheitshinweise/Toxikologie

Die Auswirkungen von Butanon auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt werden unter REACH im Jahr 2018 im Rahmen der Stoffbewertung von Schweden geprüft.[19]

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m n o p Eintrag zu CAS-Nr. 78-93-3 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich).
  2. a b c d e f g h i Eintrag zu Butan-2-on. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag
  3. David R. Lide (Hrsg.): CRC Handbook of Chemistry and Physics. 90. Auflage. (Internet-Version: 2010), CRC Press / Taylor and Francis, Boca Raton FL, Physical Constants of Organic Compounds, S. 3-74.
  4. Eintrag zu Butanone in der Datenbank ECHA CHEM der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  5. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva): Grenzwerte – Aktuelle MAK- und BAT-Werte
  6. Datenblatt Butanon bei Alfa Aesar (Seite nicht mehr abrufbar).
  7. Patent US6479707: Process for producing 2-butanone and 2-butanol. Angemeldet am 12. Dezember 2001, veröffentlicht am 12. November 2002, Anmelder: Maruzen Petrochemical Co., Ltd., Erfinder: Hideki Omori, Kazuhiko Haba.
  8. a b c d e f g h i j k l m n o p q r Detlef Hoell, Thomas Mensing, Rafael Roggenbuck, Michael Sakuth, Egbert Sperlich, Thomas Urban, Wilhelm Neier, Guenther Strehlke: 2-Butanone. In: Ullmann’s Encyclopedia of Industrial Chemistry. Wiley-VCH, Weinheim 2012; doi:10.1002/14356007.a04_475.pub2.
  9. J. K. Nickerson, K. A. Kobe, John J. McKetta: The Thermodynamic Properties of the Methyl Keton Series. In: J. Phys. Chem. 65, 1961, S. 1037–1043; doi:10.1021/j100824a038.
  10. NIST Webbook des National Institute of Standards and Technology.
  11. a b c I. M. Smallwood: Handbook of organic solvent properties. Arnold, London 1996, ISBN 0-340-64578-4, S. 175–177.
  12. a b R. M. Stephenson: Mutual Solubilities: Water-Ketones, Water-Ethers, and Water-Gasoline-Alcohols. In: J. Chem. Eng. Data. 37, 1992, S. 80–95; doi:10.1021/je00005a024.
  13. a b c d e G. C. Sinke, F. L. Oetting: The Chemical Thermodynamic Properties of Methyl Ethyl Ketone. In: J. Phys. Chem. 68, 1964, S. 1354–1358; doi:10.1021/j100788a014.
  14. a b c W. B. Kay, C. L. Young: Gas-liquid critical properties. Diethylamine, 2-butanone (methylethyl ketone) system. In: Int. DATA Ser., Sel. Data Mixtures. Ser. A, 1976, No. 1, S. 76.
  15. a b V. Majer, V. Svoboda: Enthalpies of Vaporization of Organic Compounds: A Critical Review and Data Compilation. Blackwell Scientific Publications, Oxford 1985, S. 300.
  16. a b c d e E. Brandes, W. Möller: Sicherheitstechnische Kenngrößen. Band 1: Brennbare Flüssigkeiten und Gase. Wirtschaftsverlag NW – Verlag für neue Wissenschaft, Bremerhaven 2003.
  17. BG RCI-Merkblatt T 033 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen. Jedermann-Verlag, 2009, ISBN 978-3-86825-103-6.
  18. a b c D. Pawel, E. Brandes: Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Abhängigkeit sicherheitstechnischer Kenngrößen vom Druck unterhalb des atmosphärischen Druckes. Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Braunschweig 1998. pdf-Datei.
  19. Community Rolling Action Plan (CoRAP) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA): ButanoneVorlage:CoRAP-Status/2018Fehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:CoRAP-Status): "Datum"
Commons: Butanon – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Butanon – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen