„Plackerer“ – Versionsunterschied
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Als '''Plackerer''' (auch ''Plakerer'' oder ''Placker'') bezeichnete man einen [[Adel]]igen (beispielsweise einen [[Ritter]]), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum ''Fehder'', der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt ([[Fehdebrief]]) und damit den Raub legitimiert (bis zum [[Ewiger Landfriede|„ewigen Landfrieden“]] 1495), greift der ''Plackerer'' überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als '''Plackerei''' bezeichnet wurde. Daher sollte man auch von ''Plackerern'' und nicht von [[Raubritter|Raubrittern]] sprechen. |
Als '''Plackerer''' (auch ''Plakerer'' oder ''Placker'') bezeichnete man einen [[Adel]]igen (beispielsweise einen [[Ritter]]), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum ''Fehder'', der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt ([[Fehdebrief]]) und damit den Raub legitimiert (bis zum [[Ewiger Landfriede|„ewigen Landfrieden“]] 1495), greift der ''Plackerer'' überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als '''Plackerei''' bezeichnet wurde. Daher sollte man auch von ''Plackerern'' und nicht von [[Raubritter|Raubrittern]] sprechen. |
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Version vom 18. Dezember 2016, 13:29 Uhr
Als Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnete man einen Adeligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt (Fehdebrief) und damit den Raub legitimiert (bis zum „ewigen Landfrieden“ 1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Daher sollte man auch von Plackerern und nicht von Raubrittern sprechen.
Weblinks
- Placker auf Deutschem Rechtswörterbuch
- Ulrich Baron: Placker, Schnapphähne, Staudenhechte. Die Welt. 27. Juli 2002, abgerufen am 18. Dezember 2016.
- Wiktionary: Plackerei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen