Zum Inhalt springen

Steuer und M2: Unterschied zwischen den Seiten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Unterschied zwischen Seiten)
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Frühere Steuerarten: Staat entsteht aus Steuern
 
Zwobot (Diskussion | Beiträge)
K Head - Bot: Ändere Textbaustein: Begriffsklärung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Der Begriff '''M2''' bezeichnet
''Dieser Artikel befasst sich mit der Steuer als Abgabe. Weiteres siehe: '' [[Steuer_(Begriffsklärung)]].
* einen [[x86]]-Mikroprozessor - ein Vertreter der [[Pentium]]- bzw. [[80586]]-Generation - der von der Firma [[Cyrix]] entwickelt wurde, siehe auch [[AMD]] und [[K6]]
[[en:Tax]] [[es:Impuesto]] [[eo:Imposto]] [[fr:Impôt]]
* den [[MUA]] (Mail-Client) von [[Opera]]
[[nl:Belasting]] [[pl:Podatek]] [[sv:Skatt]]
* einen Teil der Geldmenge in der Volkswirtschaft, siehe [[Geldmenge]]
----
'''Steuern''' (von [[althochdeutsch]] "stiura" = "Unterstützung") sind [[Öffentliche Abgaben|Abgabe]]n, die der [[Staat]] oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Gegenleistungen erhebt. Mit Steuern verschafft sich der Staat die Möglichkeit, auch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Für das Einziehen der Steuern sind in der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] die [[Finanzamt|Finanzämter]] (Besitz- und Verkehrssteuern) und die [[Hauptzollamt|Hauptzollämter]] ([[Zölle]] und Verbrauchsteuern) zuständig.


{{Begriffsklärung}}
Man unterscheidet [[direkte Steuern|direkte]] und [[indirekte Steuern]].

==Steuern in Deutschland==
===Definition===

Steuern sind nach § 3 Abs. 1 [[Abgabenordnung]] (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen (= Abgaben im Rahmen der EG-Agrarpolitik) sind Steuern im Sinne der [[Abgabenordnung]].

===Steuersystem===
Die Steuerverteilung in [[Deutschland]] zwischen Bund, [[Bundesland|Ländern]] und [[Gemeinde]]n wird primär in der Finanzverfassung (Art. 104a ff. [[Grundgesetz]]) geregelt.

Der äußere Rahmen des [[Steuerrecht]]s ist durch die [[Abgabenordnung]] (AO) gegeben.

'''Arten von Steuern in der BRD'''

*Im Jahr 2001 hatte die Einkommensteuer (einschließlich der Lohnsteuer und des Zinsabschlags, die eine besondere Erhebungsart der Einkommensteuer darstellt) mit einem Aufkommen von 150,4 Mrd. ? einen Anteil von 32,7 Prozent an den gesamten Steuereinnahmen (=446,2 Mrd. ? ).
*Links dazu: **http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.11632/Steueraufkommen.htm
**[http://sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/212/20192/ süddeutsche: Verdeckte Steuern - Zocken für Deutschland]

{| border="1"
! Steuerart
! Aufkommen 2001
! Aufkommen 2002
|-----
| Gesamtaufkommen || 446,2 Mrd € || 441,7 Mrd €
|-----
| [[Lohnsteuer]] + [[Einkommensteuer]]
| 141,4 Mrd € || 139,7 Mrd €
|-----
| [[Mehrwertsteuer]] || 138,9 Mrd €
| 138,2 Mrd €
|-----
| [[Mineralölsteuer]] || 40,7 Mrd €
| 42,2 Mrd €
|-----
| [[Gewerbesteuer]] || 24,5 Mrd €
| 23,5 Mrd €
|-----
| [[Kapitalertragsteuer]] || 20,9 Mrd €
|  
|-----
| [[Tabaksteuer]] || 12,1 Mrd € || 13,8 Mrd €
|-----
| [[Solidaritätszuschlag]] || 11,1 Mrd €
| 10,4 Mrd €
|-----
| [[Grundsteuer]] || 9,1 Mrd € || 9,2 Mrd €
|-----
| [[Kfz-Steuer]] || 8,4 Mrd € || 7,6 Mrd €
|-----
| [[Versicherungssteuer]] || 7,4 Mrd €
| 8,3 Mrd €
|-----
| [[Grunderwerbsteuer]] || 4,9 Mrd €
| 4,8 Mrd €
|-----
| [[Zinsabschlagsteuer]] || 9,0 Mrd €
| 8,5 Mrd €
|-----
| Sonstige; u.a. <br/>[[Hundesteuer]]<br/>[[Jagdsteuer]]<br/>
[[Erbschaftsteuer]]<br/>[[Alkoholsteuer]]<br/>[[Körperschaftssteuer]]
<br/>[[Vermögenssteuer]]
| 18,2 Mrd € || &nbsp;
|}

'''Frühere Arten von Steuer'''
*[[Salzsteuer]]
*[[Zündholzsteuer]]

=== Aktuelle Diskussion ===

{| style="float:right;margin-left:0.5em"
! bgcolor="#c0c0c0" | EU-Staat || bgcolor="#c0c0c0" | Nominale Steuerbelastung<br />von Kapitalgesellschaften 2004
|-----
| bgcolor="#ffc0c0" | [[Deutschland]] || bgcolor="#ffc0c0" | 38,7&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffc0c0" | [[Frankreich]] || bgcolor="#ffc0c0" | 35,4&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffc0c0" | [[Spanien]] || bgcolor="#ffc0c0" | 35,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffc0c0" | [[Griechenland]] || bgcolor="#ffc0c0" | 35,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffe8c0" | [[Niederlande]] || bgcolor="#ffe8c0" | 34,5&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffe8c0" | [[Belgien]] || bgcolor="#ffe8c0" | 34,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffe8c0" | [[Österreich]] || bgcolor="#ffe8c0" | 34,0&nbsp;% (ab 2005: 25,0&nbsp;%)
|-----
| bgcolor="#ffe8c0" | [[Italien]] || bgcolor="#ffe8c0" | 34,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffe8c0" | [[Portugal]] || bgcolor="#ffe8c0" | 33,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffe8c0" | [[Luxemburg]] || bgcolor="#ffe8c0" | 30,4&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffe8c0" | [[Vereinigtes Königreich]] || bgcolor="#ffe8c0" | 30,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffe8c0" | [[Dänemark]] || bgcolor="#ffe8c0" | 30,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffffc0" | [[Finnland]] || bgcolor="#ffffc0" | 29,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffffc0" | [[Tschechien]] || bgcolor="#ffffc0" | 28,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffffc0" | [[Norwegen]] || bgcolor="#ffffc0" | 28,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffffc0" | [[Schweden]] || bgcolor="#ffffc0" | 28,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#ffffc0" | [[Estland]] || bgcolor="#ffffc0" | 26,0&nbsp;% (0,0&nbsp;% für im Land reinvestierte Gewinne)
|-----
| bgcolor="#ffffc0" | [[Slowenien]] || bgcolor="#ffffc0" | 25,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#e8ffc0" | [[Polen]] || bgcolor="#e8ffc0" | 19,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#e8ffc0" | [[Slowakei]] || bgcolor="#e8ffc0" | 19,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#e8ffc0" | [[Ungarn]] || bgcolor="#e8ffc0" | 16,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#e8ffc0" | [[Zypern]] || bgcolor="#e8ffc0" | 15,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#e8ffc0" | [[Litauen]] || bgcolor="#e8ffc0" | 15,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#e8ffc0" | [[Lettland]] || bgcolor="#e8ffc0" | 15,0&nbsp;%
|-----
| bgcolor="#c0ffc0" | [[Republik Irland|Irland]] || bgcolor="#c0ffc0" | 12,5&nbsp;%
|}

Es gibt Vermutungen, dass etwa drei Viertel der weltweiten Steuerliteratur sich auf das deutsche Steuersystem bezieht.

Besonders das deutsche [[Einkommensteuerrecht]] ([[Gesetz]]e, [[Verordnung]]en und [[Richtlinie]]n zur [[Einkommensteuer]]) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren [[Steuersatz|Steuersätzen]].
Kernpunkt aller Vorschläge zu einer [[Einkommensteuerreform]] ist eine Vereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken.

Aktuell führt die erhöhte Mobilität von Firmen und Gutverdienern, verbunden mit einem verschärften weltweiten Steuerwettbewerb, zu einem Verfall der Steuereinnahmen und einer Aushöhlung der staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Deutschland

== Steuergeschichte ==
Steuern gibt es schon seit dem frühen Altertum. Wo gemeinschaftliche Bedürfnisse entstanden und befriedigt werden mußten, waren auch die entsprechenden finanziellen Mittel erforderlich.
Das Wort Steuer kommt aus dem althochdeutschen "stiura" und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe.

===Frühere Steuerarten===
Im [[Mittelalter]] und der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] wurden eine Kopfsteuer (Vorschoß) und eine Proportionalsteuer (Schwörschoß) unterschieden.

Dabei wurden
#Steuern im Reich ([[Bede]]),
#Städtische Steuern ([[Schoß]]) und
#Steuern der Landesherren ([[Akzise]]) unterschieden.

Das Einziehen von Steuern durch den Staat, (der damals durch den Herrscher repräsentiert wurde) geschah im Mittelalter zunächst nur in Ausnahmefällen. Üblich waren Feudalabgaben in Naturalien und Dienstleistungen, die einem [[Grundherr]]n als Gegenleistung für den Schutz, den er den [[Höriger |Hörigen]] bieten musste. Auch der Adel zahlte keine Steur, sondern war durch [[Lehenswesen |lehensrechtliche]] Bindungen verpflichtet, dem Lehensherrn mit Rat und Tat beizustehen.

Auch als die zentrale Verwaltung almählich wuchs und damit teurer wurde, erwartete man von einem tugendhaften Herrscher, dass er diese aus seinem [[Eigengut]] bestreiten könnte. Musste der Herrscher darüber hinaus Steuern einziehen, war das ein Hinweis auf Verschwendung, und deutete an, dass der Herrscher seiner Aufgabe nicht ganz gewachsen war.

Steuern wurden nur in Ausnahmefällen erhoben, vor allem im Kriegsfall, wenn ein Lösegeld zu zahlen war und wenn eine Prinzessin eine Mitgift brauchte. Es ist zu Vermutungen, dass die Erhebung der Steuer die Steuereinnahmen mehr oder weniger verschlang, schließlich musste man den Einzug der Steuer jedesmal neu organisieren.

Trotzdem war die Erhebung von Steuern für den Herrscher attraktiv. Sie waren eine der wenigen Möglichkeiten, mit denen er mit seinen Untertanen direkt in Kontakt treten konnte, denn Steuern wurden von jedermann eingezogen. Ansonsten konnte der Herrscher nur mit seinen großen Lehensträgern in Kontakt treten, so dass Entscheidungen des Königs nur über den Umweg der Lehenspyramide an alle Unertanen weitergegeben wurden.
Überspitz könnte man sagen, dass Steuer älter sind als der Staat und dass Steuern den Staat erst geschaffen haben.

==Politischer Streit über die Steuererhebung==
Durch die finanziellen Auswirkungen auf den Bürger sind Steuern und die Steuergesetzgebung ein ständiger politischer Streitpukt und vielfacher Kritik ausgesetzt.Die Kritik an Steuern teilt sich im wesentlichen in die Punkte Gerechtigkeit und Angemessenheit, Wirksamkeit (bei Steuern als Lenkungsfunktion - z.B. der [[Ökosteuer]]), Durchsetzbarkeit und die ökonomischen Folgen. Verschiedene politische Richtungen führen gegen bestimmte Steuern - und manche Gruppierungen sogar gegen die Steuer ansich - Argumente an, die teilweise wissenschaftlich umstritten sind.

=== Vorteile der Steuererhebung ===
Steuern haben einen Fiskalzweck: Steuern generieren Staatseinnahmen, mit denen der Staat seine Ausgaben finanziert.

Steuern haben einen Lenkungszweck: Bestimmte Steuern sollen dazu dienen, bestimmte Verhaltensweisen zu beeinflussen. So kann man beispielsweise versuchen, mit einer hohen Tabaksteuer das Rauchen einzudämmen oder mit einer Umweltsteuer Schadstoffausstöße eindämmen. Letztlich eignen sich Steuern insbesondere also als Maßnahmen bei [[Marktversagen]].

Steuern haben einen Umverteilungszweck: Steuern können über die Besteuerung nach der [[Leistungsfähigkeit]], dazu dienen, eine politisch erwünschtere soziale Verteilung des Einkommens zu erreichen. Einige Kritiker fordern internationale [[Mindestbesteuerung]]en, um [[Sozialabbau]] entgegenzutreten.

=== Nachteile der Steuererhebung ===
Das wohl bedeutendste Argument gegen Steuern ist, dass sie grundsätzlich zu einem [[Nettowohlfahrtsverlust]] führen (ausführliche Beschreibung im Artikel).

Steuern sind im Allgemeinen nicht entscheidungsneutral. Gerade in der angelsäsischen Literatur wird dehalb oft drauf hingewiesen, Steuern auf solche Märkte zu erheben, deren Nachfrage auf Preise unelastisch reagiert [[Preiselaszitität|(siehe auch Preiselaszitität)]].

Steuern wirken verzerrend.
Steuern finanzieren (möglicherweise) ineffiziente Staatstätigkeit.

Kosten: Steuererhebung und -durchsetzung verursacht teilweise erhebliche [[Kosten]], vor allem bei Steuern mit niedrigem Aufkommen ([[Vermögensteuer]], [[Bagatellsteuer]]n).

Steuern schaffen einen Wettbewerbsnachteil. Beispielsweise werden sich bei sonst gleichen Bedingungen Unternehmen in Staaten ansiedeln, in denen die Steuerlast geringer ist als anderswo. Langfristig können damit Steuern zu [[Arbeitslosigkeit]] führen. Im Wettbewerb der Steuersysteme ist daher eine Anpassung an Staaten mit geringen Steuern zu erwarten. Nur internationale Abkommen zur Harmonisierung der Steuern könnten diesen Handlungszwang zur Anpassung nach unten beenden. Dies ist vorerst nicht zu erwarten.

==Siehe auch==
'''Siehe auch:''' [[Liste politischer Konzepte]], [[Lenkungssteuer]], [[Cross-Border-Leasing]], [[Steuerverfahrensrecht]], [[Steuerzahler]], [[Steuerschuldner]]

== Weblinks ==
* http://www.finanzamt.de/
* http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.htm
* http://www.steuerlinks.de/ - mit kostenfreiem Newsletter (Zweimal im Monat)
* http://www.steuerportal.com
* http://www.steuerartenueberblick.de

Version vom 3. Juni 2004, 18:04 Uhr

Der Begriff M2 bezeichnet

  • einen x86-Mikroprozessor - ein Vertreter der Pentium- bzw. 80586-Generation - der von der Firma Cyrix entwickelt wurde, siehe auch AMD und K6
  • den MUA (Mail-Client) von Opera
  • einen Teil der Geldmenge in der Volkswirtschaft, siehe Geldmenge