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Siedewasserreaktor und Steuerberater: Unterschied zwischen den Seiten

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{{Dieser Artikel|behandelt den freiberuflichen Berater im Steuerrecht. Zur juristischen Fachzeitschrift siehe [[Der Steuerberater]].}}
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Der '''Siedewasserreaktor''' ('''SWR''') ist ein [[Leichtwasserreaktor|Leichtwasser]]-[[Kernreaktor]] zur [[Wärme]]erzeugung in [[Kraftwerk]]en, bei dem [[Wasser]] als [[Moderator (Physik)|Moderator]] und Kühlmittel dient. Nach dem [[Druckwasserreaktor]] (DWR), der ebenfalls in der Regel mit Leichtwasser betrieben wird, ist es der zweitmeist verbreitete Kernreaktortyp (20 % der Energieerzeugung<ref>[https://www.euronuclear.org/info/encyclopedia/n/npp-reactor-types.htm Nuclear power plants, world-wide, reactor types; European Nuclear Society, 2015]</ref>). Im Gegensatz zum DWR mit Primär- und Sekundärkreislauf verfügt der SWR nur über einen Dampf-Wasser-Kreislauf. Der Kreislauf des [[Radioaktivität|radioaktiv]] belasteten Kühlmittels ist somit nicht auf den [[Sicherheitsbehälter]] (Containment) beschränkt. Der erreichbare [[Wirkungsgrad]] eines SWR-Kraftwerks liegt geringfügig über dem Wert von DWR-Kraftwerken, da das Wasser im Reaktor selbst verdampft und die zusätzliche Wärmeübertragung im Verdampfer deshalb entfällt. Druck und Temperatur sind kleiner als beim DWR.


Als '''Steuerberater (StB)''' wird der Angehörige eines [[Freier Beruf (Deutschland)|freien Berufs]] bezeichnet, der in [[steuer]]rechtlichen und [[betriebswirtschaft]]lichen Fragen berät. Der Beruf des Steuerberaters zählt in Deutschland und Österreich zu den klassischen [[Kammerberuf]]en mit besonders strengen [[Berufsrecht|berufsrechtlichen]] Zugangsregelungen. Die Berufsbezeichnung ''Steuerberater'' ist in diesen Ländern gesetzlich geschützt. Der Verdienst eines Steuerberaters wurde aus seriöser Hand und sicheren Quellen auf das Durchschnittseinkommen eines Normalbürger geschätz. Dabei kann es vereinzelt auch Abweichungen geben doch hier redet man von maximal 500€. Der Beruf des Steuerberaters ist sehr anspruchsvoll und verhältnismäßig unterbezahlt. Dieser Meinung war auch der Steuerminister Peter Halbig, der 2005 versuchte die Einnahmen eines Steuerberaters allgemein auf ein Mindestenseinkommen festzulegen.
Der Siedewasserreaktor wurde vom [[Argonne National Laboratory]] und [[General Electric]] in der Mitte der 1950er Jahre entwickelt. Der wichtigste gegenwärtige Hersteller ist [[GE Hitachi Nuclear Energy]], ein Unternehmen mit Hauptsitz in [[Wilmington (North Carolina)]], das auf die Konzeption und den Bau dieser Art von Reaktor spezialisiert ist.


== Deutschland ==
[[Datei:Boiling water reactor german.svg|mini|hochkant=2.0|Schema eines Kernkraftwerks mit Siedewasserreaktor]]
Der Beruf des Steuerberaters wird freiberuflich ausgeübt und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der [[Gewerbeordnung (Deutschland)|Gewerbeordnung]].


In Deutschland sind der Tätigkeitsbereich und die Zulassung umfassend im [[Steuerberatungsgesetz]] und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Viele Beratungstätigkeiten gehören zu den Vorbehaltsaufgaben und dürfen nur von zugelassenen Steuerberatern und einigen wenigen weiteren Berufsangehörigen ausgeführt werden.
== Wirkungsweise ==
Das vorgewärmte [[Speisewasser]] wird in den [[Druckbehälter|Reaktordruckbehälter]] gepumpt, der durch den Sicherheitsbehälter vom restlichen Aufbau isoliert ist. In dem Druckbehälter befinden sich die [[Brennelement]]e, meist mit auf etwa 4 % [[Uran-Anreicherung|angereichertem]] [[Urandioxid]] als Brennstoff. Der Reaktordruckbehälter ist zu ungefähr zwei Dritteln mit [[Wasser]] gefüllt. Durch die bei der [[Kernspaltung]] entstehende Wärme verdampfen Teile des Wassers ([[Siedekühlung]]) bei z.&nbsp;B. 71 [[Bar (Einheit)|bar]] und 286&nbsp;[[Grad Celsius|°C]] im Reaktordruckbehälter; dieser [[Heißdampf]] treibt die [[Turbine]]n an. Ein [[Generator]] wandelt die von den Turbinen gelieferte Energie in [[Elektrischer Strom|elektrischen Strom]] um. Der entspannte Wasserdampf wird durch [[Kühlwasser]] im [[Kondensator (Dampfturbine)|Kondensator]] verflüssigt und wieder dem Kreislauf zugeführt. Die im [[Kernreaktor|Reaktor]] erzeugte Dampfmenge beträgt bei einem Siedewasserreaktor typischerweise etwa 7000 [[Tonne (Einheit)|Tonnen]] pro Stunde.


Die berufsständische Vertretung der Steuerberater in Deutschland sind die [[Steuerberaterkammer]]n, die sich unter dem Dach der [[Bundessteuerberaterkammer]] zusammenschließen.
Die Reaktorleistung kann über [[Kreiselpumpe|Umwälzpumpen]] innerhalb des Reaktordruckbehälters im Bereich zwischen etwa 50 und 100 % zur [[Kernkraftwerk#Lastanpassung|Lastanpassung]] geregelt werden. Die Regelung der Kernspaltung findet mittels [[Steuerstab|Steuerstäben]] aus [[Borcarbid]], [[Hafnium]] oder [[Cadmium]] statt. Da die Moderatordichte im oberen Bereich geringer ist (Dampfbildung), werden die Steuerstäbe beim SWR von unten eingefahren, sodass die Reaktion möglichst homogen verteilt bleibt. Beim Abschalten aller Umwälzpumpen fällt die Leistung auf 30 bis 40 % der [[Nennleistung]] in den sogenannten Naturumlaufpunkt. Der (potentielle) Wirkungsgrad eines Siedewasserreaktors ist unwesentlich größer als der des Druckwasserreaktors (≈ 33 %); der Nettowirkungsgrad eines SWRs liegt bei ca. 35 %, da geringere Temperatur und Druck verwendet werden. In der Praxis spielen die Unterschiede im Wirkungsgrad jedoch nur eine untergeordnete Rolle, da bei der Stromerzeugung die Brennstoffkosten lediglich etwa 20 % betragen.


=== Tätigkeitsbereich ===
== Sicherheit und Kontamination ==
Steuerberater haben die Aufgabe der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, zur [[Stellvertretung|Vertretung]] in [[finanzgericht]]lichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Tätigkeit kann selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.
{{Hauptartikel|Sicherheit von Kernkraftwerken}}


Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden [[Beratung]] für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von [[Buchführung]]en, [[Jahresabschluss|Jahresabschlüssen]] und [[Steuererklärung]]en sowie der anschließenden Überprüfung von [[Steuerbescheid]]en und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem [[Finanzamt]] und vor dem [[Finanzgericht]].
[[Datei:Montage Steuerstabantriebe.JPG|mini|Montagearbeiten an den Steuerstabantrieben in Gundremmingen]]


Nicht zulässig ist die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten ([[Vorbehaltsaufgabe]] der [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]]) und die [[Prüfung]] von [[Jahresabschluss|Jahres-]] und [[Konzernabschluss|Konzernabschlüssen]] (Vorbehaltsaufgabe der [[Wirtschaftsprüfer]]).
Die [[Dampfturbine]] wird im Siedewasserreaktor – im Gegensatz zum Druckwasserreaktor – direkt von dem im Reaktordruckbehälter erzeugten Wasserdampf betrieben, so dass die mit dem Dampf transportierten radioaktive Stoffe in das Turbinengebäude ([[Maschinenhaus]]) gelangen. Dieses gehört daher – anders als beim Druckwasserreaktor – zum [[Strahlenschutzbereich|Kontrollbereich]]. Daraus ergeben sich die folgenden drei wesentlichen Unterschiede:
* Ein großer Teil des Maschinenhauses kann bei Betrieb nur eingeschränkt begangen werden; kurz nach dem Ausschalten ist dies möglich (siehe unten).
* Die [[Welle (Mechanik)|Turbinenwelle]] muss mit einem aufwändigen System zur [[Dichtung (Technik)|Abdichtung]] und zum Absaugen von eventuell austretendem Leckagedampf ausgestattet sein.
* Es ist ein aufwändiges System zum Absaugen und Behandeln der mit dem Dampf mitgeführten Gase erforderlich.


Der Steuerberater muss die Tätigkeiten nicht vollständig selbst ausüben, sondern kann sich der Hilfe von fachkundigem Personal ([[Steuerfachangestellter|Steuerfachangestellte]], [[Steuerfachwirt|Steuerfachwirte]], etc.) bedienen. Bedingung ist, dass die Mitarbeiter ausschließlich weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.
Die den Dampf [[Kontamination (Radioaktivität)|kontaminierenden]] radioaktiven Stoffe lassen sich in drei Gruppen einteilen:
; Wassergetragene Stoffe
: Dabei handelt es sich um [[Aktivierung (Radioaktivität)|aktivierte]] Ionen (z.&nbsp;B. <sup>24</sup>[[Natrium|Na]]), um Metallpartikel aus den Rohr- und Behälterwerkstoffen (z.&nbsp;B. <sup>60</sup>[[Cobalt|Co]]) und um wasserlösliche Spaltprodukte (z.&nbsp;B. <sup>137</sup>[[Cäsium|Cs]], <sup>99m</sup>[[Technetium|Tc]]).
: Bei den heute in Betrieb befindlichen SWR-Kernkraftwerken ist innerhalb des Reaktordruckbehälters eine Kombination aus [[Wasserabscheider]] und [[Dampftrockner]] eingebaut. Die wassergetragene Kontamination verbleibt daher zusammen mit dem abgetrennten Wasser zum überwiegenden Teil innerhalb des Reaktordruckbehälters.
; Gasförmige Stoffe
: Die gasförmigen Stoffe werden praktisch vollständig mit dem Dampf aus dem Reaktordruckbehälter ausgetragen und passieren die Turbine. Bei der anschließenden Kondensation des Dampfes werden die Gase aus dem Kondensator abgesaugt und einem Abgasbehandlungssystem zugeführt.
: Der dominierende Teil der Radioaktivität im Dampf besteht aus <sup>16</sup>[[Stickstoff|N]], das durch [[Aktivierung (Radioaktivität)|Aktivierung]] aus dem Sauerstoffisotop <sup>16</sup>[[Sauerstoff|O]] entsteht. <sup>16</sup>N hat eine Halbwertszeit von 7 Sekunden. Nach Beendigung des Reaktorbetriebs kann das Maschinenhaus daher nach wenigen Minuten wieder begangen werden. Weiterhin kommen im Dampf gasförmige Spaltprodukte vor, die radioaktive Isotope der Edelgase [[Krypton]] und [[Xenon]] enthalten.
; [[Jod]]
: Der Übertrag von Jodisotopen aus dem Reaktorwasser in den Dampf wird einerseits von der Wasserlöslichkeit und andererseits von der Flüchtigkeit des Jods bzw. seiner chemischen Verbindungen bestimmt. Die Konzentration an radioaktivem Jod im Dampf ist grundsätzlich höher als die der wassergetragenen Isotope.<ref>[http://books.google.de/books?id=SJOE00whg44C&pg=PA235#v=onepage&q&f=false Karl-Heinz Neeb: The radiochemistry of nuclear power plants with light water reactors Seite 235]</ref>


Die Tätigkeit des Steuerberaters umfasst im Einzelnen die folgenden Aufgaben:
Durch die radioaktiven Stoffe im Dampf und deren [[Zerfallsreihe|Zerfallsprodukte]] werden Rohrleitungen und Teile der Turbinen an der Oberfläche kontaminiert. Wenn solche Teile ausgetauscht werden, müssen die Altmaterialien vor der Verschrottung durch Abtragen der Oberfläche, zum Beispiel durch [[Sandstrahlen]], [[Dekontamination|dekontaminiert]] werden. Leitungen, die Reaktorwasser führen, werden vor [[Inspektion]]sarbeiten oder vor dem Austausch mit chemischen Verfahren dekontaminiert.


==== Beratung in Fragen der Steuerdeklaration (Steuererklärung) ====
Die Steuerstäbe werden bei Siedewasserreaktoren von unten in den Reaktor eingefahren. Sie werden bei den deutschen und allgemein bei neueren Siedewasserreaktoren durch [[Antriebstechnik|elektrische Antriebe]] justiert. Für die [[Reaktorschnellabschaltung|Schnellabschaltung]] steht unabhängig davon ein [[Hydraulik|hydraulisches]] System zur Verfügung, bei dem unter hohem Druck stehendes Wasser die Steuerstäbe in den Reaktor einschiebt. Das Schnellabschaltsystem ist nach dem [[Fail-Safe|Fail-safe-Prinzip]] aufgebaut, d.&nbsp;h. Fehler im System führen zum selbstständigen Auslösen der Schnellabschaltung.
* Führung der [[Buchhaltung]], insbesondere für [[Gewerbebetrieb|gewerbliche]] Mandanten
Darüber hinaus ist ein System zur Einspeisung einer Borsalzlösung<ref name="Bor" />, also neutralisierter [[Borsäure]], vorhanden, die einen hohen Wirkungsquerschnitt für Neutroneneinfang besitzt und daher die nukleare Kettenreaktion unterbrechen helfen kann.
* Führung der [[Aufzeichnungspflicht|Aufzeichnungen]] für freiberufliche Mandanten
* Erstellung der [[Lohnbuchhaltung|Lohn- und Gehaltsabrechnung]] für [[Arbeitgeber]]
* Erstellung von Jahresabschlüssen für [[bilanz]]ierende Mandanten
* Erstellung der [[Einnahmenüberschussrechnung]] für nichtbilanzierende Mandanten
* Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich
* Erstellung schriftlicher Erläuterungsberichte zum Jahresabschluss
* Erstellung von Formulierungsvorschlägen für die Abfassung des Anhangs oder des Lageberichts bei Kapitalgesellschaften


==== Beratung in Fragen der Steuerrechtsdurchsetzung ====
Unabhängig vom Reaktortyp muss nach dem Abschalten, d.&nbsp;h. dem Unterbrechen der nuklearen Kettenreaktion, die [[Nachzerfallswärme]] abgeführt werden. Beim Siedewasserreaktor kann das durch Ableiten von Dampf in den [[Kondensator (Verfahrenstechnik)|Turbinenkondensator]] oder in einen Kondensationsbehälter geschehen. Trotz hoher Energieabfuhr über die [[Verdampfungswärme]] benötigt der Siedewasserreaktor eine anhaltende und ausreichende Wassernachspeisung. In vielen Siedewasseranlagen steht dazu eine Hochdruckpumpe zur Verfügung, die von einer kleinen Dampfturbine angetrieben wird. Es wird dabei zugleich Energie aus dem Reaktor abgeführt, wie auch Wasser nachgespeist. Die Speisung dieses Aggregats kann aus Batterien erfolgen, so dass für begrenzte Zeit eine Kernkühlung auch ohne Notstromgeneratoren möglich ist.
*Prüfung von Steuerbescheiden auf ihre Rechtmäßigkeit
*Vertretung von Mandanten gegenüber Finanzämtern
*Vertretung von Mandanten vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit (z.B. Finanzgericht, Bundesfinanzhof)
*Vertretung von Mandanten vor Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Steuerstrafsachen
*Beratung von Mandantenbei bei Außenprüfungen und in Bußgeldverfahren


==== Beratung in Fragen der Steuergestaltung ====
Ein Unterschied zum Druckwasserreaktor besteht darin, dass bei einem Kühlmittelverlust bis unter die Oberkante des [[Reaktorkern]]s in begrenzten Umfang noch eine Kühlung des oberen Teils der [[Brennelement]]e durch vorbeiströmenden Dampf gegeben ist. Bei den [[Nuklearkatastrophe von Fukushima|Nuklearunfällen von Fukushima I]] hat sich gezeigt, dass Schäden durch Überhitzung an den Brennelementen in den früheren Siedewasserreaktor-Baureihen dadurch allerdings nicht verhindert werden.
*Beratung von Mandanten in Fragen der Steuergestaltung, um die zukünftige Steuerbelastung zu minimieren
*Beratung von Mandanten bei Unternehmensgründungen, der Planung der Rechtsform eines zukünftigen Unternehmens, bei Personal- und Investitionsentscheidungen
*Beratung von Mandanten in Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung sowie im Bereich der privaten Lebensführung (z.B. Vermögensanlagestrategien oder letztwillige Verfügungen)


==== Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen ====
=== Versagen der Kühlung ===
*Erledigung von Kostenrechnungen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen erstellen, z.B. Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalysen durchführen, Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben prüfen, ggf. Aufgaben im externen Finanzcontrolling
Das Versagen der Kühlung des Reaktors außer Betrieb führt zur Überhitzung und nachfolgend zum Schmelzen der Brennstäbe ([[Kernschmelze]]). Die [[Brennstabhülle]]n, welche in der Regel aus [[Zirkaloy]] bestehen, reagieren bei hoher Temperatur chemisch mit Wasser. Dabei wird [[Wasserstoff]] gebildet. Bei der Vermischung mit Luft entsteht ein explosionsfähiges Gemisch, das zu heftigen Explosionen im Reaktorgebäude führen kann.
*Beratung von Mandanten in Fragen der Finanzierung und der Finanzplanung, der Beschaffung und Lagerhaltung, des Marketings und Vertriebs sowie beim Einsatz moderner Datenverarbeitungsanlagen
Die klassische deutsche Sicherheitsphilosphie für Kernkraftwerke nahm an, dass als ''größter anzunehmender Unfall'' ([[GAU]]), ein Bruch der Hauptkühlmittelleitung mit vollständigem Verlust des Kühlwassers eintritt. Dieser sog. [[Auslegungsstörfall]] sollte als Genehmigungsvoraussetzung ohne massive Verstrahlung der Umwelt noch beherrscht werden können. Kommt es zur teilweisen oder vollständigen Kernschmelze, so sammelt sich eine bis zu 2400&nbsp;°C<ref>[[Johann Bienlein]] und [[Roland Wiesendanger]]: ''Einführung in die Struktur der Materie'', S. 205. B. G. Teubner Verlag, Leipzig, 2003.</ref> heiße radioaktive Schmelze am Boden des [[Reaktordruckbehälter]]s an und kann das Durchschmelzen des Behälterbodens bewirken. Wenn die radioaktive Schmelze den Reaktordruckbehälter sowie den Sicherheitsbehälter durchdrungen hat, wird ein Großteil der Radioaktivität des Reaktors in die Umwelt freigesetzt. Dieses Ereignis wird als „[[Super-GAU]]“ bezeichnet, da es über den „GAU“, auf den die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch ausgelegt sind, hinausgeht. Wenn das [[Corium (Reaktortechnik)|Corium]] (die radioaktive Schmelze) auf Wasser, z.&nbsp;B. äußeres Kühlwasser, trifft, kann eine [[Physikalische Explosion|Wasserdampfexplosion]] stattfinden, bei der erhebliche Mengen des Materials atmosphärisch freigesetzt werden. Das heiße radioaktive Material kann sich auch bis ins Erdreich durchschmelzen und das [[Grundwasser]] verseuchen. Das Vorhandensein eines [[Core-Catcher]]s könnte dieses Durchschmelzen in den Boden verhindern. Momentan sind jedoch nur wenige Atomkraftwerke mit Core-Catchern ausgerüstet.
*Beratung von Mandanten hinsichtlich ihrer Kreditwünsche, z.B. durch die Analyse von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, ggf. Durchführung von Ratings
*Beratung von Mandanten in Organisationsfragen (z.B. Betriebs- und Verwaltungsablauf, Organisation des Rechnungswesens)


==== Freiwillige Prüfungen ====
== In Deutschland verwendete Baulinien ==
*Durchführung freiwilliger Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen bei Unternehmen, für die keine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben ist
[[Datei:Mark I Containment.svg|mini|SWR vom Typ Mark I]]
*Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der Bilanz, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie ggf. des Anhangs und des Lageberichts
In Deutschland sind nur noch am Standort Gundremmingen Siedewasserreaktoren in Betrieb (bis 2021). International weit verbreitet sind Siedewasserreaktoren des US-amerikanischen Unternehmens [[General Electric]]. Die ''Boiling Water Reactor'' (BWR) genannten Reaktorkerne der Baureihen 1-4 (BWR/1 bis BWR/4) wurden in einen Sicherheitsbehälter des Typs ''Mark I'' bzw. ab der Reaktorkernbaureihe BWR/5 des Typs ''Mark II'' eingebaut. Auch die erste Generation der in Deutschland errichteten Siedewasserreaktoren geht auf eine Kooperation mit General Electric zurück.


=== Erste Generation (AEG-GE) ===
==== Sonstige Aufgaben ====
*Durchführung gesetzlicher Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung bei Immobilien- und Darlehensmaklern sowie aktienrechtliche Gründungsprüfungen
[[Datei:KRB in Gundremmingen-2.JPG|mini|[[Kernkraftwerk Gundremmingen#Sonstiges|KRB]] in Gundremmingen, August 1966]]
*Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen
*Wahrnehmung von Aufgaben als unabhängige/r und neutrale/r Gutachter/in in zivil-, straf-, verwaltungsrechtlichen sowie Insolvenzverfahren
*Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben als Vermögensverwalter/in, Testamentsvollstrecker/in, Nachlasspfleger/in, Pfleger/in, Vormund, Konkursverwalter/in, Liquidator/in oder Nachlassverwalter/in
*Wahrnehmung von Vorbehaltsaufgaben, d.h. Steuerdeklarations-, Steuerdurchsetzungs- und Steuerabwehrberatung als Syndikus-Steuerberater/in im Angestelltenverhältnis für gewerbliche Unternehmen


=== Berufszugang ===
Bei den Siedewasserreaktoren in Deutschland (und teilweise in anderen Ländern) wird zwischen verschiedenen Baulinien unterschieden. Typisches Merkmal für die Typen der ersten Baulinien waren das kuppelförmige Gebäude mit einem Containment unter der Betonhülle. Diese Reaktoren wurden in den 1950er und 1960er Jahren von [[AEG]] in Zusammenarbeit mit [[General Electric]] entworfen. Deutsche Kraftwerke dieser Baulinie waren [[Kernkraftwerk Kahl|Kahl]], [[Kernkraftwerk Gundremmingen|Gundremmingen A]] und [[Kernkraftwerk Lingen|Lingen]]. Alle drei Reaktoren sind inzwischen stillgelegt und [[Abriss (Bauwesen)|zurückgebaut]] worden, bzw. befinden sich in der Rückbauphase. In den Nachbarländern Deutschlands sind noch von General Electric gebaute Siedewasserreaktoren in Betrieb, z.&nbsp;B. die schweizerischen Kernkraftwerke [[Kernkraftwerk Mühleberg|Mühleberg]] und [[Kernkraftwerk Leibstadt|Leibstadt]].<br>
Den Beruf des Steuerberaters darf nur ausüben, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist. Bestellt werden kann in der Regel nur, wer die Steuerberaterprüfung i.S.d. § 37 [[Steuerberatungsgesetz]] (StBerG) bestanden hat. Ohne Steuerberaterprüfung können zum Steuerberater bestellt werden:
Eine Sonderbauform des vorgenannten Reaktortypen war der [[Kernkraftwerk Großwelzheim|Heißdampfreaktor Großwelzheim]] in Karlstein am Main, direkt neben dem Kernkraftwerk Kahl.
* Professoren, die auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mindestens zehn Jahre gelehrt haben
* ehemalige Finanzrichter, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind
* ehemalige Beamte des höheren bzw. gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Angestellte der [[Finanzverwaltung (Deutschland)|Finanzverwaltung]], der [[Gesetzgebende Körperschaft|gesetzgebenden Körperschaften]], der Gerichte der [[Finanzgerichtsbarkeit]] sowie der obersten Behörden und der [[Rechnungsprüfungsamt|Rechnungsprüfungsbehörden]] des Bundes und der Länder. Diese müssen mindestens zehn bzw. fünfzehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Sachgebietsleiter bzw. Sachbearbeiter tätig gewesen sein.


Neben der fachlichen Eignung prüft die zuständige Steuerberaterkammer vor der Bestellung die persönliche Eignung der Antragsteller. Dabei ist die Bestellung vor allem zu versagen, wenn der Bewerber
=== Baulinie 69 (KWU) ===
*nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
Bei der zweiten Baulinie handelt es sich um die Baulinie 69. Dieser Reaktortyp wurde im Jahre 1969 von der damaligen [[Kraftwerk Union]] konzipiert. Ein typisches Merkmal für diese Kraftwerke sind die kastenförmigen Bauten und der separate kugelförmige [[Sicherheitsbehälter]] innerhalb des Gebäudes. Ein direkter Vorläufer des Typs 69 war das stillgelegte und im Rückbau befindliche [[Kernkraftwerk Würgassen]].
*infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
*aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf ordnungsgemäß auszuüben,
*sich so verhalten hat, dass die Besorgnis begründet ist, er werde den Berufspflichten als Steuerberater nicht genügen, oder
*keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegt.


Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer durch Aushändigung der Berufsurkunde. Zuvor hat der Bewerber die Versicherung abzugeben, dass er die Pflichten eines Steuerberaters gewissenhaft erfüllen wird. Erst nach Bestellung darf die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ geführt werden.
Das ARD-Politikmagazin "[[Fakt (Magazin)|Fakt]]" berichtete am 14. März 2011, dass eine österreichische Studie über die Baulinie 69<ref>Wolfgang Kromp et al.: [http://www.risk.boku.ac.at/Schwachstellenbericht_SWR_69.pdf ''Schwachstellenbericht Siedewasserreaktoren Baulinie 69''] (PDF-Datei; 1,4&nbsp;MB), ISR Report 2010/2a, Oktober 2010.</ref> einen gravierenden Konstruktionsfehler erkannt hat: an der Schweißnaht des [[Reaktordruckbehälter]]s kann es zu [[Haarriss]]en kommen, die zu einem Bruch führen könnten. Der Studie zufolge besteht diese Gefahr auch bei den in Deutschland eingesetzten Kraftwerken der Baureihe 69. Dabei bestehe die Gefahr, so der Bericht, dass die Überprüfung der gefährdeten Schweißnähte schwer bis gar nicht möglich sei. Dieser Konstruktionsfehler ist nicht durch Umbauten zu beheben.


Die Bestellung ist nur zulässig, wenn eine selbständige Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechtes (sogenannte Vorbehaltsaufgaben) oder auf den Gebieten der vereinbaren Tätigkeiten ausgeübt wird.
In Betrieb befanden sich bis 2011 noch die Kernkraftwerke
* [[Kernkraftwerk Brunsbüttel|Brunsbüttel]],
* [[Kernkraftwerk Isar|Isar 1]],
* [[Kernkraftwerk Philippsburg|Philippsburg 1]] sowie
* [[Kernkraftwerk Krümmel|Krümmel]].
Letztere Anlage war bis zur Leistungserhöhung von [[Kernkraftwerk Oskarshamn|Oskarshamn 3]] im Jahre 2010/11 der leistungsstärkste Siedewasserreaktor weltweit.<ref>Broschüre: Das Kernkraftwerk Krümmel geht in Betrieb, Sonderdruck aus "Atomtechnik 29 (1984)", Herausgeber Kraftwerk Union AG</ref> <ref>[http://www.nuklearforum.ch/ebarticle.php?art_id=de-131729636215&id=de-116487550462 Schweden: Oskarshamn-3 mit voll erhöhter Leistung]</ref>


Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind gem. § 3 StBerG auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer befugt ohne gleichzeitig Steuerberater sein zu müssen.
Nach dem von der Bundesregierung im März 2011 verhängten [[Atom-Moratorium]] infolge der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurde Ende Mai 2011 von Bund und Ländern beschlossen, die vorgenannten Reaktoren (sowie vier weitere) stillzulegen.
{{Hauptartikel|Atomgesetz_(Deutschland)#Novellierung_2011}}


=== Baulinie 72 (KWU) ===
=== Steuerberaterprüfung ===
{{Siehe auch|Steuerberaterprüfung}}
Die bisher letzte in Deutschland verwirklichte Baulinie ist die Baulinie 72, ebenfalls nach dem Jahr ihrer Konzipierung benannt. Die Reaktoren dieser Kraftwerke sind in zylinderförmigen Gebäuden untergebracht. Innerhalb der Stahlbetonhülle befindet sich ein zylindrisches Containment. Als weltweit einziges Kernkraftwerk wurden die Blöcke B und C des [[Kernkraftwerk Gundremmingen|Kernkraftwerks Gundremmingen]] mit Reaktoren dieser Baulinie errichtet. Die Baulinie 72 ist eine technische Weiterentwicklung der 69er-Baulinie, mit überarbeitetem Sicherheitskonzept und neuer Gebäudekonzeption und -auslegung.<ref>Broschüre: Start in 4 Phasen, Sonderdruck aus "[[Energiewirtschaftliche Tagesfragen]] 36 (1986)", Herausgeber Kraftwerk Union AG</ref>
Die Prüfung zum Steuerberater gilt als eine der härtesten Berufsprüfungen in Deutschland. Im langjährigen Mittel fällt rund die Hälfte der Kandidaten bundesweit durch.<ref>[http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/deutschlands-schwierigste-abschlusspruefungen-a-885409.html Deutschlands schwierigste Abschlusstests] KarriereSPIEGEL</ref> Bezogen auf die Zahl der zur Prüfung zugelassenen Kandidaten bestehen nur rund 40 % die Prüfung.


Die Steuerberaterkammern, die zusammen mit den Finanzverwaltungen der Länder die schriftliche Prüfung organisieren, verteidigen die Durchfallquote mit ihrem hohen Qualitätsanspruch: Der Steuerberater habe einen verantwortungsvollen Job, alle Aspiranten müssten deshalb auf Herz und Nieren geprüft werden.<ref>[http://www.karriere.de/karriere/haertepruefung-zum-steuerberater-7070/ Härteprüfung zum Steuerberater] karriere.de</ref>
Diese Baureihe, als einzige Siedewasserreaktor-Bahreihe noch (2015) in Deutschland in Betrieb, hat wesentliche Sicherheitsverbesserungen in Vergleich zum Siedewasserreaktor in Fukushima, unter anderem eine 6-fach redundante Notstromversorgung, passiv arbeitende Kühlsysteme, ein stärkeres Containmentgebäude, Druckablasskamin und die Möglichkeit, Kühlmittelverluste von außen auszugleichen<ref>[https://www.kit.edu/downloads/Japan-Hintergrundinfo_Nr_017_Vergleich_SWR_Deutschland_Japan_00_AH_2.pdf Was unterscheidet die deutschen Siedewasserreaktoren von den Reaktoren in Fukushima?], Bericht von der [[Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren|Helmoltz Gemeinschaft]], [[Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf]], [[Forschungszentrum Jülich]], [[Karlsruher Institut für Technologie]], 2011, Abgerufen am 30. Juli 2015</ref>


Die Steuerberaterprüfung ist in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und in einen mündlichen Teil gegliedert. Prüfungsgebiete sind nach § 37 Abs. 3 StBerG:
=== Weiterentwicklung ===
Unter dem Namen KERENA (bis März 2009 SWR 1000) wird von [[Areva NP]] in Kooperation mit [[E.ON]] der Nachfolgetyp der Baureihe 72 entwickelt, ein Siedewasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1250 MW. AREVA NP und die kanadische Provinz [[New Brunswick]] haben im Juli 2010 eine Absichtserklärung unterzeichnet, die den Bau eines KERENA als Option enthält.<ref>Handelszeitung [http://www.handelszeitung.ch/artikel/Unternehmen-AWP_Areva-baut-neues-Atomkraftwerk-in-Kanada_754348.html]</ref>


* [[Steuerverfahrensrecht|Steuerliches Verfahrensrecht]],
== Anwendungsbereich und Standorte ==
* Steuern vom Einkommen und Ertrag,
Siedewasserreaktoren sind weniger verbreitet als Druckwasserreaktoren, obwohl beide Reaktortypen einen ähnlichen [[Wirkungsgrad]] besitzen. Ihr Vorteil gegenüber Druckwasserreaktoren ist der geringere bautechnische Aufwand (es gibt nur einen Wasserkreislauf statt zwei, die Betriebsdruck und -temperatur sind deutlich geringer) sowie eine theoretisch einfachere Störfallbeherrschung. Ein wesentlicher Nachteil ist die wegen der dort herrschenden Strahlung eingeschränkte Begehbarkeit von Teilbereichen des Maschinenhauses während des Leistungsbetriebs (in erster Linie wegen <sup>16</sup>N-Aktivität). Die Leistung des Siedewasserreaktors wird zwischen etwa 50 und 100 Prozent durch Verändern der Umlaufgeschwindigkeit des Wassers und damit des Dampfblasengehalts im Reaktor geregelt. Wegen seiner höheren [[Kernkraftwerk#Lastanpassung|Regelgeschwindigkeit]] ist der Siedewasserreaktor für die Erzeugung von [[Mittellast]] einsetzbar.
* [[Bewertungsgesetz|Bewertungsrecht]], [[Erbschaftsteuer]] und [[Grundsteuer]],
* [[Verbrauchsteuer]]n und [[Verkehrsteuer]]n, Grundzüge des [[Zoll (Abgabe)|Zollrechts]]
* [[Handelsrecht (Deutschland)|Handelsrecht]] sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des [[Gesellschaftsrecht]]s, des [[Insolvenzrecht]]s und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft,
* [[Betriebswirtschaft]] und [[Rechnungswesen]],
* [[Volkswirtschaft]],
* Berufsrecht.


Notwendige Voraussetzung für die Zulassung ist in der Regel der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums.
Damit die Verteilung der Dampfblasen im Reaktorwasser weitgehend gleichmäßig verteilt ist, muss der SWR senkrecht stehen. In der gebräuchlichen Konstruktion mit internem Sieden kann er daher nicht als Schiffsreaktor eingesetzt werden.


Steuerberater können sich zum ''[[Fachberater für Internationales Steuerrecht]]'' und zum ''Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern'' weiterqualifizieren.
Eine Variante des Siedewasserreaktors ist der Siedewasser[[druckröhrenreaktor]], dessen bekanntester Typ der [[RBMK]], ein Reaktor sowjetischer Bauart, ist.


=== Haftung ===
Standorte in Deutschland:
Der Steuerberater schuldet seinem Mandanten umfassende richtige Beratung. Ein Steuerberater ist insbesondere dazu verpflichtet, seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden zu bewahren. Daher hat er seinen Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren, um so eine Fehlentscheidung vermeiden zu können.
* [[Kernkraftwerk Kahl]] (Rückbau 2010 abgeschlossen)
* [[Kernkraftwerk Großwelzheim]] (Rückbau 2008 abgeschlossen)
* [[Kernkraftwerk Lingen]] (sicherer Einschluss, Rückbau ab 2013 geplant)
* [[Kernkraftwerk Würgassen]] (im Rückbau)
* [[Kernkraftwerk Brunsbüttel]] ([[Nachbetriebsphase|Nachbetrieb]])
* [[Kernkraftwerk Philippsburg]] (Block 1, Nachbetrieb)
* [[Kernkraftwerk Isar]] (Block 1, Nachbetrieb)
* [[Kernkraftwerk Krümmel]] (Nachbetrieb)
* [[Kernkraftwerk Gundremmingen]] (Block A im Rückbau, Blöcke B/C in Betrieb)


Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Steuerberatungsgesellschaften müssen gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden [[Haftpflicht|Haftpflichtgefahren]] angemessen versichert sein ({{§|67|stberg|juris|text=§§ 67, }}, {{§|72|stberg|juris|text=72 Abs. 1 StBerG}}). Der Versicherungsschutz muss die in {{§|33|stberg|juris|text=§ 33 StBerG}} genannten Aufgaben der Hilfestellung in Steuersachen umfassen.
Standorte in der Schweiz:
* [[Kernkraftwerk Leibstadt]] (in Betrieb)
* [[Kernkraftwerk Mühleberg]] (in Betrieb)


Die Mindestversicherungssumme muss für den einzelnen Versicherungsfall mindestens 250.000 EUR betragen ({{§|52|stbdv|juris|text=§ 52 Abs. 1 DVStB}}). Wird eine Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden vereinbart, muss sie mindestens 1.000.000 EUR betragen ({{§|52|stbdv|juris|text=§ 52 Abs. 3 DVStB}}). In Fällen, in denen die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt wird, muss die Haftungssumme dem 4-fachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme entsprechen ({{§|67a|stberg|juris|text=§ 67 a Abs. 1 Nr. 2 StBerG}}).
Standort in Österreich:
* [[Kernkraftwerk Zwentendorf]] (nach einer Volksabstimmung nicht in Betrieb gegangen)


Vielfach wird die Mindestversicherungssumme nicht ausreichen und nicht den tatsächlichen Risiken entsprechen. Bei der Wahl der Versicherungssumme ist daher die Struktur der Praxis, insbesondere Art, Umfang und Zahl der Aufträge sowie die Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter zu beachten.
Weitere Anlagen mit SWR in Europa:
* [[Kernkraftwerk Olkiluoto]] (Finnland)
* [[Kernkraftwerk Santa María de Garoña]] (Spanien)
* [[Kernkraftwerk Cofrentes]] (Spanien)
* [[Kernkraftwerk Oskarshamn]] (Schweden)
* [[Kernkraftwerk Ringhals]] (Schweden)
* [[Kernkraftwerk Forsmark]] (Schweden)
* Außerdem 5 stillgelegte Blöcke in Italien, den Niederlanden und Schweden


Die Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung knüpft allein an die Bestellung an. Sie besteht daher auch dann, wenn ein Berufsangehöriger für eine gewisse Zeit keine Berufstätigkeit ausübt. Lediglich angestellte Berufsangehörige sind von der Versicherungspflicht befreit, soweit sie in der Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers mitversichert sind. Das Nichtunterhalten einer vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist ein zwingender Widerrufsgrund für die Bestellung.
== Siehe auch ==
* [[Auslegungsstörfall]]
* [[Sicherheitsbehälter]]
* [[Liste der Kernkraftwerke]]
* [[Advanced Boiling Water Reactor|Fortgeschrittener Siedewasserreaktor]]
* [[Kernreaktor#Reaktortypen|Reaktortypen]]


{{Siehe auch|Berufshaftpflichtversicherung}}
== Literatur ==
* {{Cite book
| edition = 2. Aufl.
| publisher = Deutscher Taschenbuch-Verlag
| isbn = 9783423043670
| last = Michaelis
| first = Hans
| title = Handbuch der Kernenergie
| location = München
| date = 1982
}}


=== Honorar ===
* {{Cite book
Das Honorar für die Steuerberatung wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung<ref>{{§§|stbgebv|juris|text=Steuerberatervergütungsverordnung (Gesetzestext)}}</ref> (StBVV; bis 2012: Steuerberatergebührenverordnung) abgerechnet.
| edition = 5., überarb. und erw. Aufl.
| publisher = Vieweg Teubner
| isbn = 9783834812070
| last = Zahoransky
| first = Richard
| title = Energietechnik Systeme zur Energieumwandlung Kompaktwissen für Studium und Beruf mit 44 Tabellen
| location = Wiesbaden
| date = 2010
}}


Grundlage ist meist der Gegenstandswert oder der Zeitfaktor.
* {{Cite book
| edition = 3., überarb. und erw. Aufl.
| publisher = Vieweg Teubner
| isbn = 9783834808011
| last = Krieger
| first = Hanno
| title = Grundlagen der Strahlungsphysik und des Strahlenschutzes
| location = Wiesbaden
| date = 2009
}}


=== Berufliche Zusammenarbeit ===
* {{Cite book
Statt der Berufsausübung als Einzelperson ist der Zusammenschluss mehrerer Steuerberater und die Gründung einer Kapitalgesellschaft (insbesondere [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)|GmbH]] oder [[Aktiengesellschaft]]) zulässig (Steuerberatungsgesellschaft). Hierzu müssen aber [[Vorstand]] bzw. [[Geschäftsführung (Deutschland)|Geschäftsführung]] und [[Aktionär]]e bzw. [[Gesellschafter]] mehrheitlich Steuerberater sein.
| edition = 1. Aufl.
| publisher = Vogel Industrie Medien
| isbn = 9783834331311
| last = Borlein
| first = Markus
| title = Kerntechnik
| location = Würzburg
| date = 2009
}}


Der Zusammenschluss mehrerer Steuerberater zwecks Beratung in steuerlichen Fragen kann daneben in Form einer
* {{Cite book
* [[Sozietät]] als [[Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)|Gesellschaft bürgerlichen Rechts]]
| publisher = Springer
* [[Partnerschaftsgesellschaft]]
| isbn = 9783540131809
* [[Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung]]
| last = Ziegler
* [[Bürogemeinschaft]]
| first = Albert
* [[Kommanditgesellschaft]] (auch eine GmbH & Co. KG ist möglich; aber nur, wenn überwiegend Treuhandtätigkeiten übernommen werden)
| title = Lehrbuch der Reaktortechnik
* [[offene Handelsgesellschaft]] erfolgen.
| location = Berlin
| date = 1984
}}


Steuerberater können in diesem Rahmen auch mit sog. sozietätsfähigen Berufen (insb. Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten) zusammenarbeiten. Bei Steuerberatungsgesellschaften dürfen die Nicht-Steuerberater die Steuerberater weder auf Ebene der Anteilseigner noch auf Ebene der Unternehmensleitung dominieren.
* {{Cite book
| edition = 2. Aufl.
| publisher = Braun
| isbn = 9783765020186
| last = Smidt
| first = Dieter
| title = Reaktortechnik
| location = Karlsruhe
| date = 1976
}}


=== Syndikus-Steuerberater ===
* {{Cite book
Eine Anstellung im gewerblichen Bereich, beispielsweise in einem [[Industrie]]unternehmen, ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar, da das Verbot der Tätigkeit als [[Syndikus-Steuerberater]] durch § 58 Satz 2 Nr. 5a des am 11. April 2008 verkündeten Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I Nr. 14/08 S.&nbsp;666) aufgehoben wurde. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2011 (Aktenzeichen VII R 2/11) kann der Syndikus Anzahl und Umfang seiner Mandate frei bestimmen und darf auch als Feierabend-Steuerberater tätig werden.
| edition = 6., aktualisierte Aufl.

| publisher = Meyers
=== Abgrenzung zu ähnlichen Berufen ===
| isbn = 9783411088560
Neben den Steuerberatern sind die folgenden Berufsangehörigen zur steuerrechtlichen Beratung bzw. der Durchführung von Teilaufgaben befugt:
| last = Kilian
* [[Steuerbevollmächtigter|Steuerbevollmächtigte]]
| first = Ulrich
* [[Rechtsanwalt]]; speziell der [[Fachanwalt (Deutschland)|Fachanwalt]] für [[Steuerrecht]]
| title = Wie funktioniert das? Die Technik
* [[Wirtschaftsprüfer]] und [[vereidigter Buchprüfer]]
| location = Mannheim
* [[Prozessagent]]en nach § 157 Abs. 1 StBerG
| date = 2011
* [[Lohnsteuerhilfeverein]]e, die Mitgliedern Steuerberatung im Rahmen ihrer Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz bieten
}}
* [[Buchführungshelfer]], die allerdings, teilweise mit Einschränkungen, nur die [[Finanzbuchhaltung]] erstellen dürfen.

=== EU-Probleme ===

Steuerberater aus anderen EU-Staaten dürfen ihre Mandanten grenzüberschreitend auch in Deutschland beraten, sofern dies auf vorübergehender Basis, also ohne feste Niederlassung, geschieht (geregelt in der [[Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen|Berufsqualifikations-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG]]). Hierbei müssen sie mit ihrer ausländischen Berufsbezeichnung auftreten, damit sowohl der Mandant als auch die Finanzverwaltung erkennen können, dass es sich nicht um Steuerberater mit Qualifikation nach deutschem Recht handelt. Mandanten von Steuerberatern aus anderen EU-Staaten tragen außerdem das Risiko, dass ihre Berater wegen mangelnder Kenntnisse im deutschen Steuerrecht von der Finanzverwaltung zurückgewiesen werden können.
Berater aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die eine dauerhafte Niederlassung als Steuerberater in Deutschland anstreben, müssen eine Eignungsprüfung (§ 37a (2) Steuerberatungsgesetz) absolvieren, die eine vereinfachte Steuerberaterprüfung darstellt.

Zum Teil wird die Ansicht vertreten, dass die berufsständischen Zulassungsvoraussetzungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien. Andere EU-Mitgliedstaaten könnten die Öffnung des deutschen Steuerberatermarktes für ihre eigenen Bürger verlangen, auch wenn es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche bis gar keine Zulassungsvoraussetzungen gibt und natürlich unterschiedliches nationales Steuerrecht gilt. Hiergegen wenden sich die deutschen Steuerberaterkammern, die als Interessenvertretungen ihrer Mitglieder auftreten und somit ebenfalls der Steuerrechtspflege dienen. Sie begründen dies mit der mangelhaften Ausbildung ausländischer Berater im deutschen Steuerrecht.

Insbesondere Buchhalter- und Bilanzbuchhalterverbände fordern, bestimmte Tätigkeiten, die derzeit Steuerberatern vorbehalten sind, auch Buchhalterberufen zu öffnen. Aus Sicht deutscher Bilanzbuchhalter ergibt sich eine [[Inländerdiskriminierung]] aus der Tatsache, dass österreichische Bilanzbuchhalter unter Berufung auf die Richtlinie 2005/36/EG auf vorübergehender Basis in Deutschland Tätigkeiten erbringen dürfen, die deutsche Bilanzbuchhalter nicht erbringen dürfen. Inländerdiskriminierung ist europarechtlich zulässig.

=== Weitere Tätigkeitsfelder der Steuerberater ===
Neben der selbständigen und nichtselbständigen Tätigkeit in den Vorbehaltsaufgaben kann der Steuerberater die folgenden Tätigkeiten mit seinem Berufsstand vereinbaren:
* [[Aufsichtsrat]]stätigkeit
* [[Insolvenzverwalter|Insolvenzverwaltung]] und [[Liquidation]]
* Nachlassverwaltung, [[Testamentsvollstrecker|Testamentsvollstreckung]]
* [[Vormund]]schaftliche, [[Pflegschaft|pflegerische]] und [[treuhänder]]ische Aufgaben
* [[Unternehmensberatung]] und [[Rating]]-Beratung.

=== Steuerberaterverzeichnis ===
Die Bundessteuerberaterkammer führt ein öffentliches Verzeichnis aller Steuerberater, das online im Internet als ''Steuerberatersuche'' abrufbar ist. Ferner führt die Zeitschrift [[Focus|Focus Money]] jährlich einen Steuerberatertest durch.<ref>[http://www.dupps-selbach.com/?page_id=569 Steuerberatertests 2014, 2013 und 2012 aus Focus Money im Volltext] auf dupps-selbach.com, abgerufen am 26. November 2014.</ref>

== Österreich ==
Der Beruf des Steuerberaters ist ein [[freier Beruf (Österreich)|freier Beruf]] und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Die berufsständische Vertretung der Steuerberater ist in Österreich die [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]]. Um die Tätigkeit des Steuerberaters ausführen zu dürfen, bedarf es einer Fachprüfung.

Der Begriff [[Wirtschaftstreuhänder]] umfasst in [[Österreich]] folgende Berufsgruppen:

* [[Wirtschaftsprüfer]]
* Steuerberater

Bis 2005 gab es zusätzlich die Bezeichnung „beeideter [[Buchprüfer]]“; diese Berechtigung konnte ab 1999 jedoch nicht mehr erworben werden; die bestehenden Buchprüfer wurden 2005 durch eine Übergangsbestimmung zu Wirtschaftsprüfern erklärt.

Des Weiteren waren sogenannte [[Selbständige Buchhalter|selbständigen Buchhalter]] Mitglieder der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]]. Sie übten einen Wirtschaftstreuhandberuf aus, durften jedoch nicht die Berufsbezeichnung [[Wirtschaftstreuhänder]] führen. Die Möglichkeit zur Aufnahme dieses Berufes endete jedoch am 30. Juni 2008. Bestehende Berufsberechtigungen als Selbständiger Buchhalter durften weiter ausgeübt werden, jedoch endete die Mitgliedschaft dieser Personengruppe in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, sofern sie nicht zur Steuerberaterprüfung zugelassen wurden oder eine Berufsberechtigung nach dem neuen Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) erwarben, nach einer entsprechenden Übergangsfrist.

Die Rechte und Pflichten der Wirtschaftstreuhänder sind im Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG) geregelt.

=== Tätigkeiten der Steuerberater ===
Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) regelt welche Tätigkeiten ein Steuerberater im Rahmen seines Berufes ausüben darf bzw. welche Tätigkeiten Steuerberatern vorbehalten sind (§ 3 WTBG). Diese umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

* Führung der [[Buchhaltung]] und [[Lohnbuchhaltung]]
* Erstellung von [[Jahresabschluss|Jahresabschlüssen]]
* Erstellung von [[Steuererklärung]]en
* Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren vor [[Finanzbehörde|Abgabenbehörden]]
* Sonstige Vertretung insbesondere vor [[Sozialversicherung]]en
* Beratungsleistungen
** betriebswirtschaftliche Beratung
** Steuerberatung
** Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen und der Beratung betreffend der Organisation und Einrichtung des [[Internes Kontrollsystem|internen Kontrollsystems]]
** Sanierungsberatung, Erstellung von Sanierungsgutachten etc.
** Beratung in Rechtsangelegenheiten, soweit diese mit wirtschaftstreuhändischen Tätigkeiten unmittelbar in Zusammenhang stehen
* Treuhandaufgaben
* Prüfungsaufgaben (die nicht die Erteilung eines förmlichen [[Bestätigungsvermerk]]es erfordern)
* Sachverständigengutachten

Neben der „klassischen“ Tätigkeit des Steuerberaters - der steuerlichen Beratung und Vertretung und der Erstellung von Jahresabschlüssen und von Abgabenerklärungen - tritt die betriebswirtschaftliche Beratung der Klienten in letzter Zeit immer mehr in den Vordergrund.

=== Verantwortlichkeit des Steuerberaters ===
Steuerberater sind verpflichtet, die von ihnen übernommenen Aufgaben

* gewissenhaft
* sorgfältig
* eigenverantwortlich
* unabhängig und
* verschwiegen

auszuüben.

Ebenso wie in Deutschland ist die Anstellung in einem anderen Beruf (z.&nbsp;B. in einem Industrieunternehmen) mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Es besteht lediglich die Pflicht die andere Tätigkeit der [[Kammer der Wirtschaftstreuhänder]] zu melden, die diese Tätigkeit untersagen kann.

=== Erlangung der Berufsbefugnis ===
Um die Berufsbefugnis als Steuerberater zu erlangen, erfordert das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) bestimmte Voraussetzungen. Diese sind:

# volle Handlungsfähigkeit
# besondere Vertrauenswürdigkeit
# geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
# aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
# Berufssitz
# Vorbildung und praktische, facheinschlägige Tätigkeit
# positive Absolvierung der entsprechenden Fachprüfung

==== Volle Handlungsfähigkeit ====
Die Handlungsfähigkeit ist aus dem Bestimmungen des [[Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch|Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches]] (ABGB) abzuleiten. Nur Personen, die über volle [[Handlungsfähigkeit (Deutschland)|Handlungsfähigkeit]] verfügen, d.h. sich durch ihr eigenes Handeln berechtigen und verpflichten können, dürfen den Beruf eines Steuerberaters ausüben.

==== Besondere Vertrauenswürdigkeit ====
Steuerberater müssen sich durch besondere Vertrauenswürdigkeit auszeichnen. Diese liegt nach dem Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG) '''nicht''' vor, wenn

* eine rechtskräftige Verurteilung
** von einem Gericht wegen einer mit Vorsatz begangenen Straftat zu einer mehr als dreimonatigen Freiheitsstrafe oder
** von einem Gericht wegen einer mit Bereicherungsvorsatz begangenen Straftat oder
** von einer Finanzstrafbehörde wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens vorliegt,
* und die Verurteilung oder Bestrafung noch nicht getilgt ist.

==== Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ====
Steuerberater müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen. Solche liegen '''nicht''' vor, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre über das Vermögen

* ein Konkurs oder
* zwei Sanierungsverfahren eröffnet bzw. durchgeführt wurden, oder
* ein gestellter Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wurde '''UND''' mittlerweile nicht '''sämtliche''' Verbindlichkeiten beglichen wurden.

==== Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ====
Steuerberater sind verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens EUR 72.673,- pro Versicherungsfall abzuschließen. Steuerberater, die ausschließlich unselbständig tätig sind, sind von der Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung befreit.

==== Berufssitz ====
Der Berufsitz ist eine feste Einrichtung, welche durch ihre personelle, sachliche und funktionelle Ausstattung die Erfüllung der fachlichen Anforderungen des Steuerberaters gewährleistet.

Der Berufssitz muss in einem EU- oder EWR Mitgliedstaat gelegen sein und kann auch der [[Wohnsitz (Österreich)|Hauptwohnsitz]] des Steuerberaters sein. Vom Berufssitz aus, kann der Steuerberater in ganz Österreich tätig werden.

Weiters ist es möglich, dass Steuerberater - neben ihrem Berufsitz - Zweigniederlassungen errichten. Die Leitung einer Zweigniederlassung muss einem Berufsberechtigten übertragen werden, der seinen Berufsitz im Bundesland der Zweigniederlassung hat, in der Zweigniederlassung hauptberuflich (ohne jede Wirtschaftstreuhänder-Tätigkeit auf eigene Rechnung) tätig ist und die entsprechende Berufsberechtigung (siehe unten) für die in der Zweigstelle ausgeübte Tätigkeit besitzt.

==== Vorbildung und praktische facheinschlägige Tätigkeit ====
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist ein erfolgreich abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschul- oder Fachhochschulstudium und eine 3-jährige praktische Tätigkeit als Berufsanwärter bei einem Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) oder als Revisionsanwärter bei einem Revisionsverband Voraussetzung. Alternativ kann auch eine Zulassung ohne Studium nach mindestens 5-jähriger hauptberuflicher Tätigkeit als Bilanzbuchhalter erfolgen. Verschiedene facheinschlägige Tätigkeiten sind auf die Berufsanwärterzeit bzw. auf die Tätigkeit als Bilanzbuchhalter bis zu 1 1/2 Jahren bzw. bis zu 2 Jahren anrechenbar.

==== Fachprüfung ====
Die Fachprüfung zum Steuerberater umfasst zwei schriftliche Klausurarbeiten aus den Gebieten Abgabenrecht und Betriebswirtschaftslehre von einer Ausarbeitungszeit von je sieben Stunden. Dazu kommt eine mündliche Prüfung aus den Gebieten Qualitätssicherung und Berufsrecht, Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts, Rechnungslegung, Betriebswirtschaftslehre und Rechtslehre.

Für die Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer sind dazu noch drei viereinhalbsündige Klausuren aus den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Rechtslehre zu absolvieren. Der mündliche Teil wird um die Gebiete Abschlussprüfung, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft und Grundzüge des Bank-, Versicherungs-, Wertpapierrechts und Devisenrechts ergänzt.

=== Steuerberatungsgesellschaft ===
In '''Österreich''' kann der Beruf des Steuerberaters auch im Rahmen einer [[Personengesellschaft|Personen-]] oder [[Kapitalgesellschaft]] ausgeübt werden, wobei jedoch durch das Wirtschaftsberufsgesetz (WTBG) die Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] mit einigen Auflagen verbunden ist. Diese sind

# Zulässige [[Rechtsform|Gesellschaftsform]]: Nur folgende Gesellschaften sind zulässig
## [[Offene Gesellschaft (Österreich)|Offene Gesellschaft]] (OG) (bis 31. Dezember 2006 "[[Offene Erwerbsgesellschaft]] - OEG")
## [[Kommanditgesellschaft]] (KG) (bis 31. Dezember 2006 "[[Kommandit-Erwerbsgesellschaft]] - KEG")
## [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)|Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] (GmbH)
## [[Aktiengesellschaft]] (AG) mit [[Namensaktie#Vinkulierte_Namensaktie|vinkulierten Namensaktien]]
# Es muss ein schriftlicher [[Gesellschaftsvertrag]] abgeschlossen werden
# [[Gesellschafter]] bzw. [[Aktionär]]e dürfen nur Berufsberechtigte, deren Ehegatten und Kinder oder andere Wirtschaftstreuhandgesellschaften sein. Es bestehen außerdem 'interdisziplinäre Gesellschaften' mit Bilanzbuchhaltern (entsprechend § 71 WTBG), wobei der Bilanzbuchhalter Gesellschafter bzw. Geschäftsführer ist.
# Allfällige Mitglieder des [[Aufsichtsrat]]es müssen ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR Mitgliedstaat haben und über besondere Vertrauenswürdigkeit und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verfügen.
# Die Gesellschaft muss eine Vermögensschaden-[[Haftpflichtversicherung]] abschließen

Die [[Geschäftsführung]] und Vertretung nach außen hat durch Berufsberechtigte zu erfolgen.

== Schweiz ==
In der Schweiz gibt es keine Zulassungsbeschränkungen für den Beruf des Steuerberaters. Die Berufsbezeichnung in der Schweiz ist "Treuhänder". Die fehlende Zugangsbeschränkung (praktisch kann jeder ein Treuhandbüro eröffnen) führt dazu, dass es umgangssprachlich sogenannte "Feld-, Wald- und Wiesentreuhänder" gibt. Wer sich sicher und gut beraten lassen will, sollte auf jeden Fall einen ausgebildeten und geprüften Treuhänder aufsuchen.

Trotz der fehlenden Zulassungsbeschränkung gibt es eine Reihe von Ausbildungen, welche mit einer staatlichen Prüfung (der [[Höhere Fachprüfung|höheren Fachprüfung]]) abschließen und als "Qualitätssiegel" betrachtet werden können:

* [[dipl. Treuhandexperte]]
* [[Diplomierter Steuerexperte|dipl. Steuerexperte]]
* [[dipl. Wirtschaftsprüfer]]

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung gibt es allerdings eine Zulassungsbeschränkung durch das [[Obligationenrecht (Schweiz)|Obligationenrecht]] welches für gewisse Gesellschaften und Vorgänge die Prüfung durch einen besonders befähigten Revisor verlangt. Diese Anforderung erfüllen ausschließlich Berufsleute mit dem eidgenössischen Diplom als Wirtschaftsprüfer sowie dipl. Treuhandexperten und Steuerexperten (sowie andere Berufsleute) mit entsprechender Fachpraxis.

Am 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsaufsichtsgesetz<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/ff/2005/7349.pdf Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren] (PDF; 525&nbsp;kB) auf admin.ch</ref> in Kraft getreten, welches die Zulassung der Revisorinnen und Revisoren bzw. der Revisionsgellschaften abschließend reglementiert. Der Vollzug erfolgt durch eine staatliche Aufsichtsbehörde.<ref>[http://www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch Homepage] auf revisionsaufsichtsbehoerde.ch</ref>

Wie in anderen Ländern auch, haftet ein Treuhänder, geprüft oder nicht, für Schaden den er verursacht.

== Literatur ==
* Detlef J. Brauner: ''Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften 2008.'' Wissenschaft & Praxis, 2008, ISBN 3-89673-451-2.
* Andrea Lauterbach: ''Berufsziel Steuerberater/Wirtschaftsprüfer 2011.'' Wissenschaft & Praxis, 2010, ISBN 978-3-89673-573-7.
* {{Literatur | Autor= Anja Bierwirth / Heinz Dennenwaldt u.a.| Titel= Berufsstart Steuern & WP| Auflage= 1.| Reihe= Praxis Konkret| Verlag= DSV Studenten Verlag| Ort= St. Gallen, Schweiz| Jahr= 1999| ISBN= 3-905440-38-5| Kommentar= Vertrieb: FORUM Verlag, Konstanz}}
* Christoph Goez u.a.: ''Steuerberater Handbuch 2013'' Stotax, 2013, ISBN 978-3-083740-13-1
* Heßler / Mosebach: ''Strategie und Marketing - Handbuch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.'' ISBN 978-3834940612.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary|Siedewasserreaktor}}
{{Wiktionary|Steuerberater}}
;Deutschland
{{Commonscat|Schemata of boiling water reactor|Schemazeichnungen von Siedewasserreaktoren}}
* [http://www.bstbk.de Bundessteuerberaterkammer] auf bstbk.de
* [http://www.strom-online.ch/fortschrkkw.html Strom online - Siedewasserreaktor]
* [http://www.dstv.de Deutscher Steuerberaterverband e.V.] auf dstv.de
* [http://www.bayern-online.com/v2261/artikelliste.cfm?DID=203&Objectgroup_ID=5600 Bildersammlung Siedewasserreaktor Zwentendorf am Tag der offenen Tür]
* [http://www.energieinfo.de/eglossar/node155.html Sicherheitstechnische Informationen]
* [http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/index.html Steuerberatungsgesetz] auf gesetze-im-internet.de
* [http://www.steuerberater-perspektiven.de Leitbild des steuerberatenden Berufs] auf steuerberater-perspektiven.de
* [http://betablogger.info/?p=411 Kernfragen im Brennpunkt] - Vergleichende Diskussion von Siede-, Druckwasser-, und Hochtemperaturreaktoren und ihrer physikalischen Konzeption

* [https://www.kit.edu/downloads/Japan-Hintergrundinfo_Nr_017_Vergleich_SWR_Deutschland_Japan_00_AH_2.pdf Was unterscheidet die deutschen Siedewasserreaktoren von den Reaktoren in Fukushima?], Bericht von der [[Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren|Helmoltz Gemeinschaft]], [[Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf]], [[Forschungszentrum Jülich]], [[Karlsruher Institut für Technologie]], 2011
;Österreich
* [http://www.kwt.or.at Kammer der Wirtschaftstreuhänder] auf kwt.or.at
* [http://search.kwt.or.at/search.asp Verzeichnis der Wirtschaftstreuhänder] auf search.kwt.or.at

;Schweiz
* [http://www.treuhand-kammer.ch Schweizerische Treuhandkammer] auf treuhand-kammer.ch
* [http://www.stv-usf.ch Schweizerischer Treuhänderverband] auf stv-usf.ch


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references>
<references />

<ref name="Bor">[http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/iet/wket/texte/bor_boehlke.pdf Über die Flüchtigkeit von Boraten bei Siedewasserreaktoren] (PDF; 741&nbsp;kB)</ref>
{{Rechtshinweis}}
</references>


[[Kategorie:Reaktortyp]]
[[Kategorie:Dienstleistungsberuf]]
[[Kategorie:Steuerrecht]]
[[Kategorie:Beruf (Rechtspflege)]]
[[Kategorie:Freier Beruf (Deutschland)]]

Version vom 11. November 2015, 21:31 Uhr

Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Der Beruf des Steuerberaters zählt in Deutschland und Österreich zu den klassischen Kammerberufen mit besonders strengen berufsrechtlichen Zugangsregelungen. Die Berufsbezeichnung Steuerberater ist in diesen Ländern gesetzlich geschützt. Der Verdienst eines Steuerberaters wurde aus seriöser Hand und sicheren Quellen auf das Durchschnittseinkommen eines Normalbürger geschätz. Dabei kann es vereinzelt auch Abweichungen geben doch hier redet man von maximal 500€. Der Beruf des Steuerberaters ist sehr anspruchsvoll und verhältnismäßig unterbezahlt. Dieser Meinung war auch der Steuerminister Peter Halbig, der 2005 versuchte die Einnahmen eines Steuerberaters allgemein auf ein Mindestenseinkommen festzulegen.

Deutschland

Der Beruf des Steuerberaters wird freiberuflich ausgeübt und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung.

In Deutschland sind der Tätigkeitsbereich und die Zulassung umfassend im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Viele Beratungstätigkeiten gehören zu den Vorbehaltsaufgaben und dürfen nur von zugelassenen Steuerberatern und einigen wenigen weiteren Berufsangehörigen ausgeführt werden.

Die berufsständische Vertretung der Steuerberater in Deutschland sind die Steuerberaterkammern, die sich unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer zusammenschließen.

Tätigkeitsbereich

Steuerberater haben die Aufgabe der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Tätigkeit kann selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.

Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.

Nicht zulässig ist die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten (Vorbehaltsaufgabe der Rechtsanwälte) und die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen (Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer).

Der Steuerberater muss die Tätigkeiten nicht vollständig selbst ausüben, sondern kann sich der Hilfe von fachkundigem Personal (Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, etc.) bedienen. Bedingung ist, dass die Mitarbeiter ausschließlich weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.

Die Tätigkeit des Steuerberaters umfasst im Einzelnen die folgenden Aufgaben:

Beratung in Fragen der Steuerdeklaration (Steuererklärung)

  • Führung der Buchhaltung, insbesondere für gewerbliche Mandanten
  • Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten
  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für bilanzierende Mandanten
  • Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten
  • Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich
  • Erstellung schriftlicher Erläuterungsberichte zum Jahresabschluss
  • Erstellung von Formulierungsvorschlägen für die Abfassung des Anhangs oder des Lageberichts bei Kapitalgesellschaften

Beratung in Fragen der Steuerrechtsdurchsetzung

  • Prüfung von Steuerbescheiden auf ihre Rechtmäßigkeit
  • Vertretung von Mandanten gegenüber Finanzämtern
  • Vertretung von Mandanten vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit (z.B. Finanzgericht, Bundesfinanzhof)
  • Vertretung von Mandanten vor Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Steuerstrafsachen
  • Beratung von Mandantenbei bei Außenprüfungen und in Bußgeldverfahren

Beratung in Fragen der Steuergestaltung

  • Beratung von Mandanten in Fragen der Steuergestaltung, um die zukünftige Steuerbelastung zu minimieren
  • Beratung von Mandanten bei Unternehmensgründungen, der Planung der Rechtsform eines zukünftigen Unternehmens, bei Personal- und Investitionsentscheidungen
  • Beratung von Mandanten in Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung sowie im Bereich der privaten Lebensführung (z.B. Vermögensanlagestrategien oder letztwillige Verfügungen)

Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen

  • Erledigung von Kostenrechnungen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen erstellen, z.B. Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalysen durchführen, Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben prüfen, ggf. Aufgaben im externen Finanzcontrolling
  • Beratung von Mandanten in Fragen der Finanzierung und der Finanzplanung, der Beschaffung und Lagerhaltung, des Marketings und Vertriebs sowie beim Einsatz moderner Datenverarbeitungsanlagen
  • Beratung von Mandanten hinsichtlich ihrer Kreditwünsche, z.B. durch die Analyse von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, ggf. Durchführung von Ratings
  • Beratung von Mandanten in Organisationsfragen (z.B. Betriebs- und Verwaltungsablauf, Organisation des Rechnungswesens)

Freiwillige Prüfungen

  • Durchführung freiwilliger Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen bei Unternehmen, für die keine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben ist
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der Bilanz, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie ggf. des Anhangs und des Lageberichts

Sonstige Aufgaben

  • Durchführung gesetzlicher Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung bei Immobilien- und Darlehensmaklern sowie aktienrechtliche Gründungsprüfungen
  • Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen
  • Wahrnehmung von Aufgaben als unabhängige/r und neutrale/r Gutachter/in in zivil-, straf-, verwaltungsrechtlichen sowie Insolvenzverfahren
  • Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben als Vermögensverwalter/in, Testamentsvollstrecker/in, Nachlasspfleger/in, Pfleger/in, Vormund, Konkursverwalter/in, Liquidator/in oder Nachlassverwalter/in
  • Wahrnehmung von Vorbehaltsaufgaben, d.h. Steuerdeklarations-, Steuerdurchsetzungs- und Steuerabwehrberatung als Syndikus-Steuerberater/in im Angestelltenverhältnis für gewerbliche Unternehmen

Berufszugang

Den Beruf des Steuerberaters darf nur ausüben, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist. Bestellt werden kann in der Regel nur, wer die Steuerberaterprüfung i.S.d. § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden hat. Ohne Steuerberaterprüfung können zum Steuerberater bestellt werden:

  • Professoren, die auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mindestens zehn Jahre gelehrt haben
  • ehemalige Finanzrichter, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind
  • ehemalige Beamte des höheren bzw. gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, der gesetzgebenden Körperschaften, der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sowie der obersten Behörden und der Rechnungsprüfungsbehörden des Bundes und der Länder. Diese müssen mindestens zehn bzw. fünfzehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Sachgebietsleiter bzw. Sachbearbeiter tätig gewesen sein.

Neben der fachlichen Eignung prüft die zuständige Steuerberaterkammer vor der Bestellung die persönliche Eignung der Antragsteller. Dabei ist die Bestellung vor allem zu versagen, wenn der Bewerber

  • nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
  • infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf ordnungsgemäß auszuüben,
  • sich so verhalten hat, dass die Besorgnis begründet ist, er werde den Berufspflichten als Steuerberater nicht genügen, oder
  • keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegt.

Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer durch Aushändigung der Berufsurkunde. Zuvor hat der Bewerber die Versicherung abzugeben, dass er die Pflichten eines Steuerberaters gewissenhaft erfüllen wird. Erst nach Bestellung darf die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ geführt werden.

Die Bestellung ist nur zulässig, wenn eine selbständige Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechtes (sogenannte Vorbehaltsaufgaben) oder auf den Gebieten der vereinbaren Tätigkeiten ausgeübt wird.

Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind gem. § 3 StBerG auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer befugt ohne gleichzeitig Steuerberater sein zu müssen.

Steuerberaterprüfung

Die Prüfung zum Steuerberater gilt als eine der härtesten Berufsprüfungen in Deutschland. Im langjährigen Mittel fällt rund die Hälfte der Kandidaten bundesweit durch.[1] Bezogen auf die Zahl der zur Prüfung zugelassenen Kandidaten bestehen nur rund 40 % die Prüfung.

Die Steuerberaterkammern, die zusammen mit den Finanzverwaltungen der Länder die schriftliche Prüfung organisieren, verteidigen die Durchfallquote mit ihrem hohen Qualitätsanspruch: Der Steuerberater habe einen verantwortungsvollen Job, alle Aspiranten müssten deshalb auf Herz und Nieren geprüft werden.[2]

Die Steuerberaterprüfung ist in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und in einen mündlichen Teil gegliedert. Prüfungsgebiete sind nach § 37 Abs. 3 StBerG:

Notwendige Voraussetzung für die Zulassung ist in der Regel der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums.

Steuerberater können sich zum Fachberater für Internationales Steuerrecht und zum Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern weiterqualifizieren.

Haftung

Der Steuerberater schuldet seinem Mandanten umfassende richtige Beratung. Ein Steuerberater ist insbesondere dazu verpflichtet, seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden zu bewahren. Daher hat er seinen Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren, um so eine Fehlentscheidung vermeiden zu können.

Selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie Steuerberatungsgesellschaften müssen gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§§ 67,, 72 Abs. 1 StBerG). Der Versicherungsschutz muss die in § 33 StBerG genannten Aufgaben der Hilfestellung in Steuersachen umfassen.

Die Mindestversicherungssumme muss für den einzelnen Versicherungsfall mindestens 250.000 EUR betragen (§ 52 Abs. 1 DVStB). Wird eine Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden vereinbart, muss sie mindestens 1.000.000 EUR betragen (§ 52 Abs. 3 DVStB). In Fällen, in denen die Haftung durch Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) begrenzt wird, muss die Haftungssumme dem 4-fachen der gesetzlichen Mindestversicherungssumme entsprechen (§ 67 a Abs. 1 Nr. 2 StBerG).

Vielfach wird die Mindestversicherungssumme nicht ausreichen und nicht den tatsächlichen Risiken entsprechen. Bei der Wahl der Versicherungssumme ist daher die Struktur der Praxis, insbesondere Art, Umfang und Zahl der Aufträge sowie die Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter zu beachten.

Die Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung knüpft allein an die Bestellung an. Sie besteht daher auch dann, wenn ein Berufsangehöriger für eine gewisse Zeit keine Berufstätigkeit ausübt. Lediglich angestellte Berufsangehörige sind von der Versicherungspflicht befreit, soweit sie in der Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers mitversichert sind. Das Nichtunterhalten einer vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung ist ein zwingender Widerrufsgrund für die Bestellung.

Honorar

Das Honorar für die Steuerberatung wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung[3] (StBVV; bis 2012: Steuerberatergebührenverordnung) abgerechnet.

Grundlage ist meist der Gegenstandswert oder der Zeitfaktor.

Berufliche Zusammenarbeit

Statt der Berufsausübung als Einzelperson ist der Zusammenschluss mehrerer Steuerberater und die Gründung einer Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH oder Aktiengesellschaft) zulässig (Steuerberatungsgesellschaft). Hierzu müssen aber Vorstand bzw. Geschäftsführung und Aktionäre bzw. Gesellschafter mehrheitlich Steuerberater sein.

Der Zusammenschluss mehrerer Steuerberater zwecks Beratung in steuerlichen Fragen kann daneben in Form einer

Steuerberater können in diesem Rahmen auch mit sog. sozietätsfähigen Berufen (insb. Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten) zusammenarbeiten. Bei Steuerberatungsgesellschaften dürfen die Nicht-Steuerberater die Steuerberater weder auf Ebene der Anteilseigner noch auf Ebene der Unternehmensleitung dominieren.

Syndikus-Steuerberater

Eine Anstellung im gewerblichen Bereich, beispielsweise in einem Industrieunternehmen, ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar, da das Verbot der Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater durch § 58 Satz 2 Nr. 5a des am 11. April 2008 verkündeten Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I Nr. 14/08 S. 666) aufgehoben wurde. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2011 (Aktenzeichen VII R 2/11) kann der Syndikus Anzahl und Umfang seiner Mandate frei bestimmen und darf auch als Feierabend-Steuerberater tätig werden.

Abgrenzung zu ähnlichen Berufen

Neben den Steuerberatern sind die folgenden Berufsangehörigen zur steuerrechtlichen Beratung bzw. der Durchführung von Teilaufgaben befugt:

EU-Probleme

Steuerberater aus anderen EU-Staaten dürfen ihre Mandanten grenzüberschreitend auch in Deutschland beraten, sofern dies auf vorübergehender Basis, also ohne feste Niederlassung, geschieht (geregelt in der Berufsqualifikations-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG). Hierbei müssen sie mit ihrer ausländischen Berufsbezeichnung auftreten, damit sowohl der Mandant als auch die Finanzverwaltung erkennen können, dass es sich nicht um Steuerberater mit Qualifikation nach deutschem Recht handelt. Mandanten von Steuerberatern aus anderen EU-Staaten tragen außerdem das Risiko, dass ihre Berater wegen mangelnder Kenntnisse im deutschen Steuerrecht von der Finanzverwaltung zurückgewiesen werden können. Berater aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die eine dauerhafte Niederlassung als Steuerberater in Deutschland anstreben, müssen eine Eignungsprüfung (§ 37a (2) Steuerberatungsgesetz) absolvieren, die eine vereinfachte Steuerberaterprüfung darstellt.

Zum Teil wird die Ansicht vertreten, dass die berufsständischen Zulassungsvoraussetzungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien. Andere EU-Mitgliedstaaten könnten die Öffnung des deutschen Steuerberatermarktes für ihre eigenen Bürger verlangen, auch wenn es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche bis gar keine Zulassungsvoraussetzungen gibt und natürlich unterschiedliches nationales Steuerrecht gilt. Hiergegen wenden sich die deutschen Steuerberaterkammern, die als Interessenvertretungen ihrer Mitglieder auftreten und somit ebenfalls der Steuerrechtspflege dienen. Sie begründen dies mit der mangelhaften Ausbildung ausländischer Berater im deutschen Steuerrecht.

Insbesondere Buchhalter- und Bilanzbuchhalterverbände fordern, bestimmte Tätigkeiten, die derzeit Steuerberatern vorbehalten sind, auch Buchhalterberufen zu öffnen. Aus Sicht deutscher Bilanzbuchhalter ergibt sich eine Inländerdiskriminierung aus der Tatsache, dass österreichische Bilanzbuchhalter unter Berufung auf die Richtlinie 2005/36/EG auf vorübergehender Basis in Deutschland Tätigkeiten erbringen dürfen, die deutsche Bilanzbuchhalter nicht erbringen dürfen. Inländerdiskriminierung ist europarechtlich zulässig.

Weitere Tätigkeitsfelder der Steuerberater

Neben der selbständigen und nichtselbständigen Tätigkeit in den Vorbehaltsaufgaben kann der Steuerberater die folgenden Tätigkeiten mit seinem Berufsstand vereinbaren:

Steuerberaterverzeichnis

Die Bundessteuerberaterkammer führt ein öffentliches Verzeichnis aller Steuerberater, das online im Internet als Steuerberatersuche abrufbar ist. Ferner führt die Zeitschrift Focus Money jährlich einen Steuerberatertest durch.[4]

Österreich

Der Beruf des Steuerberaters ist ein freier Beruf und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Die berufsständische Vertretung der Steuerberater ist in Österreich die Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Um die Tätigkeit des Steuerberaters ausführen zu dürfen, bedarf es einer Fachprüfung.

Der Begriff Wirtschaftstreuhänder umfasst in Österreich folgende Berufsgruppen:

Bis 2005 gab es zusätzlich die Bezeichnung „beeideter Buchprüfer“; diese Berechtigung konnte ab 1999 jedoch nicht mehr erworben werden; die bestehenden Buchprüfer wurden 2005 durch eine Übergangsbestimmung zu Wirtschaftsprüfern erklärt.

Des Weiteren waren sogenannte selbständigen Buchhalter Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Sie übten einen Wirtschaftstreuhandberuf aus, durften jedoch nicht die Berufsbezeichnung Wirtschaftstreuhänder führen. Die Möglichkeit zur Aufnahme dieses Berufes endete jedoch am 30. Juni 2008. Bestehende Berufsberechtigungen als Selbständiger Buchhalter durften weiter ausgeübt werden, jedoch endete die Mitgliedschaft dieser Personengruppe in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, sofern sie nicht zur Steuerberaterprüfung zugelassen wurden oder eine Berufsberechtigung nach dem neuen Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) erwarben, nach einer entsprechenden Übergangsfrist.

Die Rechte und Pflichten der Wirtschaftstreuhänder sind im Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG) geregelt.

Tätigkeiten der Steuerberater

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) regelt welche Tätigkeiten ein Steuerberater im Rahmen seines Berufes ausüben darf bzw. welche Tätigkeiten Steuerberatern vorbehalten sind (§ 3 WTBG). Diese umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Führung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren vor Abgabenbehörden
  • Sonstige Vertretung insbesondere vor Sozialversicherungen
  • Beratungsleistungen
    • betriebswirtschaftliche Beratung
    • Steuerberatung
    • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen und der Beratung betreffend der Organisation und Einrichtung des internen Kontrollsystems
    • Sanierungsberatung, Erstellung von Sanierungsgutachten etc.
    • Beratung in Rechtsangelegenheiten, soweit diese mit wirtschaftstreuhändischen Tätigkeiten unmittelbar in Zusammenhang stehen
  • Treuhandaufgaben
  • Prüfungsaufgaben (die nicht die Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes erfordern)
  • Sachverständigengutachten

Neben der „klassischen“ Tätigkeit des Steuerberaters - der steuerlichen Beratung und Vertretung und der Erstellung von Jahresabschlüssen und von Abgabenerklärungen - tritt die betriebswirtschaftliche Beratung der Klienten in letzter Zeit immer mehr in den Vordergrund.

Verantwortlichkeit des Steuerberaters

Steuerberater sind verpflichtet, die von ihnen übernommenen Aufgaben

  • gewissenhaft
  • sorgfältig
  • eigenverantwortlich
  • unabhängig und
  • verschwiegen

auszuüben.

Ebenso wie in Deutschland ist die Anstellung in einem anderen Beruf (z. B. in einem Industrieunternehmen) mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Es besteht lediglich die Pflicht die andere Tätigkeit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu melden, die diese Tätigkeit untersagen kann.

Erlangung der Berufsbefugnis

Um die Berufsbefugnis als Steuerberater zu erlangen, erfordert das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) bestimmte Voraussetzungen. Diese sind:

  1. volle Handlungsfähigkeit
  2. besondere Vertrauenswürdigkeit
  3. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  4. aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  5. Berufssitz
  6. Vorbildung und praktische, facheinschlägige Tätigkeit
  7. positive Absolvierung der entsprechenden Fachprüfung

Volle Handlungsfähigkeit

Die Handlungsfähigkeit ist aus dem Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) abzuleiten. Nur Personen, die über volle Handlungsfähigkeit verfügen, d.h. sich durch ihr eigenes Handeln berechtigen und verpflichten können, dürfen den Beruf eines Steuerberaters ausüben.

Besondere Vertrauenswürdigkeit

Steuerberater müssen sich durch besondere Vertrauenswürdigkeit auszeichnen. Diese liegt nach dem Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG) nicht vor, wenn

  • eine rechtskräftige Verurteilung
    • von einem Gericht wegen einer mit Vorsatz begangenen Straftat zu einer mehr als dreimonatigen Freiheitsstrafe oder
    • von einem Gericht wegen einer mit Bereicherungsvorsatz begangenen Straftat oder
    • von einer Finanzstrafbehörde wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens vorliegt,
  • und die Verurteilung oder Bestrafung noch nicht getilgt ist.

Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Steuerberater müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen. Solche liegen nicht vor, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre über das Vermögen

  • ein Konkurs oder
  • zwei Sanierungsverfahren eröffnet bzw. durchgeführt wurden, oder
  • ein gestellter Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wurde UND mittlerweile nicht sämtliche Verbindlichkeiten beglichen wurden.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Steuerberater sind verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens EUR 72.673,- pro Versicherungsfall abzuschließen. Steuerberater, die ausschließlich unselbständig tätig sind, sind von der Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung befreit.

Berufssitz

Der Berufsitz ist eine feste Einrichtung, welche durch ihre personelle, sachliche und funktionelle Ausstattung die Erfüllung der fachlichen Anforderungen des Steuerberaters gewährleistet.

Der Berufssitz muss in einem EU- oder EWR Mitgliedstaat gelegen sein und kann auch der Hauptwohnsitz des Steuerberaters sein. Vom Berufssitz aus, kann der Steuerberater in ganz Österreich tätig werden.

Weiters ist es möglich, dass Steuerberater - neben ihrem Berufsitz - Zweigniederlassungen errichten. Die Leitung einer Zweigniederlassung muss einem Berufsberechtigten übertragen werden, der seinen Berufsitz im Bundesland der Zweigniederlassung hat, in der Zweigniederlassung hauptberuflich (ohne jede Wirtschaftstreuhänder-Tätigkeit auf eigene Rechnung) tätig ist und die entsprechende Berufsberechtigung (siehe unten) für die in der Zweigstelle ausgeübte Tätigkeit besitzt.

Vorbildung und praktische facheinschlägige Tätigkeit

Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist ein erfolgreich abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschul- oder Fachhochschulstudium und eine 3-jährige praktische Tätigkeit als Berufsanwärter bei einem Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) oder als Revisionsanwärter bei einem Revisionsverband Voraussetzung. Alternativ kann auch eine Zulassung ohne Studium nach mindestens 5-jähriger hauptberuflicher Tätigkeit als Bilanzbuchhalter erfolgen. Verschiedene facheinschlägige Tätigkeiten sind auf die Berufsanwärterzeit bzw. auf die Tätigkeit als Bilanzbuchhalter bis zu 1 1/2 Jahren bzw. bis zu 2 Jahren anrechenbar.

Fachprüfung

Die Fachprüfung zum Steuerberater umfasst zwei schriftliche Klausurarbeiten aus den Gebieten Abgabenrecht und Betriebswirtschaftslehre von einer Ausarbeitungszeit von je sieben Stunden. Dazu kommt eine mündliche Prüfung aus den Gebieten Qualitätssicherung und Berufsrecht, Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts, Rechnungslegung, Betriebswirtschaftslehre und Rechtslehre.

Für die Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer sind dazu noch drei viereinhalbsündige Klausuren aus den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Rechtslehre zu absolvieren. Der mündliche Teil wird um die Gebiete Abschlussprüfung, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft und Grundzüge des Bank-, Versicherungs-, Wertpapierrechts und Devisenrechts ergänzt.

Steuerberatungsgesellschaft

In Österreich kann der Beruf des Steuerberaters auch im Rahmen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft ausgeübt werden, wobei jedoch durch das Wirtschaftsberufsgesetz (WTBG) die Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft mit einigen Auflagen verbunden ist. Diese sind

  1. Zulässige Gesellschaftsform: Nur folgende Gesellschaften sind zulässig
    1. Offene Gesellschaft (OG) (bis 31. Dezember 2006 "Offene Erwerbsgesellschaft - OEG")
    2. Kommanditgesellschaft (KG) (bis 31. Dezember 2006 "Kommandit-Erwerbsgesellschaft - KEG")
    3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    4. Aktiengesellschaft (AG) mit vinkulierten Namensaktien
  2. Es muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden
  3. Gesellschafter bzw. Aktionäre dürfen nur Berufsberechtigte, deren Ehegatten und Kinder oder andere Wirtschaftstreuhandgesellschaften sein. Es bestehen außerdem 'interdisziplinäre Gesellschaften' mit Bilanzbuchhaltern (entsprechend § 71 WTBG), wobei der Bilanzbuchhalter Gesellschafter bzw. Geschäftsführer ist.
  4. Allfällige Mitglieder des Aufsichtsrates müssen ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR Mitgliedstaat haben und über besondere Vertrauenswürdigkeit und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verfügen.
  5. Die Gesellschaft muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen

Die Geschäftsführung und Vertretung nach außen hat durch Berufsberechtigte zu erfolgen.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine Zulassungsbeschränkungen für den Beruf des Steuerberaters. Die Berufsbezeichnung in der Schweiz ist "Treuhänder". Die fehlende Zugangsbeschränkung (praktisch kann jeder ein Treuhandbüro eröffnen) führt dazu, dass es umgangssprachlich sogenannte "Feld-, Wald- und Wiesentreuhänder" gibt. Wer sich sicher und gut beraten lassen will, sollte auf jeden Fall einen ausgebildeten und geprüften Treuhänder aufsuchen.

Trotz der fehlenden Zulassungsbeschränkung gibt es eine Reihe von Ausbildungen, welche mit einer staatlichen Prüfung (der höheren Fachprüfung) abschließen und als "Qualitätssiegel" betrachtet werden können:

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung gibt es allerdings eine Zulassungsbeschränkung durch das Obligationenrecht welches für gewisse Gesellschaften und Vorgänge die Prüfung durch einen besonders befähigten Revisor verlangt. Diese Anforderung erfüllen ausschließlich Berufsleute mit dem eidgenössischen Diplom als Wirtschaftsprüfer sowie dipl. Treuhandexperten und Steuerexperten (sowie andere Berufsleute) mit entsprechender Fachpraxis.

Am 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsaufsichtsgesetz[5] in Kraft getreten, welches die Zulassung der Revisorinnen und Revisoren bzw. der Revisionsgellschaften abschließend reglementiert. Der Vollzug erfolgt durch eine staatliche Aufsichtsbehörde.[6]

Wie in anderen Ländern auch, haftet ein Treuhänder, geprüft oder nicht, für Schaden den er verursacht.

Literatur

  • Detlef J. Brauner: Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften 2008. Wissenschaft & Praxis, 2008, ISBN 3-89673-451-2.
  • Andrea Lauterbach: Berufsziel Steuerberater/Wirtschaftsprüfer 2011. Wissenschaft & Praxis, 2010, ISBN 978-3-89673-573-7.
  • Anja Bierwirth / Heinz Dennenwaldt u.a.: Berufsstart Steuern & WP (= Praxis Konkret). 1. Auflage. DSV Studenten Verlag, St. Gallen, Schweiz 1999, ISBN 3-905440-38-5 (Vertrieb: FORUM Verlag, Konstanz).
  • Christoph Goez u.a.: Steuerberater Handbuch 2013 Stotax, 2013, ISBN 978-3-083740-13-1
  • Heßler / Mosebach: Strategie und Marketing - Handbuch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. ISBN 978-3834940612.
Wiktionary: Steuerberater – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Deutschland
Österreich
Schweiz

Einzelnachweise

  1. Deutschlands schwierigste Abschlusstests KarriereSPIEGEL
  2. Härteprüfung zum Steuerberater karriere.de
  3. Steuerberatervergütungsverordnung (Gesetzestext)
  4. Steuerberatertests 2014, 2013 und 2012 aus Focus Money im Volltext auf dupps-selbach.com, abgerufen am 26. November 2014.
  5. Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (PDF; 525 kB) auf admin.ch
  6. Homepage auf revisionsaufsichtsbehoerde.ch