„Udo Pastörs“ – Versionsunterschied
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Was soll der spekulative Mist? Pastörs hat gezahlt und gut. |
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Nachdem Pastörs in seiner Rede beim [[Politischer Aschermittwoch|politischen Aschermittwoch]] der NPD am 25. Februar 2009 in Saarbrücken die Bundesrepublik Deutschland als „[[Zionist Occupied Government#Abwandlungen_und_verwandte_Begriffe|Judenrepublik]]“, türkische Männer als „Samenkanonen“ und [[Alan Greenspan]] als „Krummnase“ bezeichnet hatte,<ref>[http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/pastoersnpdhetzrede102.html daserste.ndr.de/panorama]</ref> verurteilte ihn das [[Amtsgericht Saarbrücken]] am 6. Mai 2010 wegen [[Volksverhetzung]] ({{§|130|StGB|dejure}} StGB) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung mit einer Geldauflage ({{§|59a|StGB|dejure}} Abs. 2 Nr. 3 StGB) von 6.000 Euro zur [[Bewährung (Deutschland)|Bewährung]] ausgesetzt wurde.<ref>[http://www.ag-sb.saarland.de/medien/download/PM4.10.pdf Pressemitteilung des Amtsgerichts Saarbrücken] (PDF; 25 kB) vom 7. Mai 2009</ref> Pastörs' [[Berufung (Recht)|Berufung]] wurde am 19. Oktober 2010 vom [[Landgericht Saarbrücken]] zurückgewiesen.<ref>[http://www.saarland.de/72404.htm Pressemitteilung] vom 19. Oktober 2010</ref> Auf seine Revision bestätigte das [[Saarländisches Oberlandesgericht|Saarländische Oberlandesgericht]] am 28. Juni 2011 zwar den Schuldspruch wegen Volksverhetzung, wies die Sache allerdings zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht insofern zurück, „als die Feststellungen zum subjektiven Tatbestand einer der beiden von dem Landgericht straferschwerend angenommenen Alternativen der Volksverhetzung lückenhaft waren und deshalb auch der Strafausspruch keinen Bestand haben konnte“.<ref>Pressemitteilung des OLG Saarbrücken vom 30. Juni 2011, vgl. [http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/203159/olg-saarbruecken-verurteilung-wegen-volksverhetzung-bestaetigt wkdis.de]</ref> Diese Feststellungen ließ das Landgericht in der Hauptverhandlung am 22. Februar 2013 fallen und reduzierte die Freiheitsstrafe auf sieben Monate.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-mann-pastoers-wegen-volksverhetzung-verurteilt-a-885005.html |titel=Volksverhetzung: Weniger Strafe für NPD-Mann Pastörs |hrsg=Der Spiegel |datum=2013-02-22 |zugriff=2013-02-23}}</ref> |
Nachdem Pastörs in seiner Rede beim [[Politischer Aschermittwoch|politischen Aschermittwoch]] der NPD am 25. Februar 2009 in Saarbrücken die Bundesrepublik Deutschland als „[[Zionist Occupied Government#Abwandlungen_und_verwandte_Begriffe|Judenrepublik]]“, türkische Männer als „Samenkanonen“ und [[Alan Greenspan]] als „Krummnase“ bezeichnet hatte,<ref>[http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/pastoersnpdhetzrede102.html daserste.ndr.de/panorama]</ref> verurteilte ihn das [[Amtsgericht Saarbrücken]] am 6. Mai 2010 wegen [[Volksverhetzung]] ({{§|130|StGB|dejure}} StGB) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung mit einer Geldauflage ({{§|59a|StGB|dejure}} Abs. 2 Nr. 3 StGB) von 6.000 Euro zur [[Bewährung (Deutschland)|Bewährung]] ausgesetzt wurde.<ref>[http://www.ag-sb.saarland.de/medien/download/PM4.10.pdf Pressemitteilung des Amtsgerichts Saarbrücken] (PDF; 25 kB) vom 7. Mai 2009</ref> Pastörs' [[Berufung (Recht)|Berufung]] wurde am 19. Oktober 2010 vom [[Landgericht Saarbrücken]] zurückgewiesen.<ref>[http://www.saarland.de/72404.htm Pressemitteilung] vom 19. Oktober 2010</ref> Auf seine Revision bestätigte das [[Saarländisches Oberlandesgericht|Saarländische Oberlandesgericht]] am 28. Juni 2011 zwar den Schuldspruch wegen Volksverhetzung, wies die Sache allerdings zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht insofern zurück, „als die Feststellungen zum subjektiven Tatbestand einer der beiden von dem Landgericht straferschwerend angenommenen Alternativen der Volksverhetzung lückenhaft waren und deshalb auch der Strafausspruch keinen Bestand haben konnte“.<ref>Pressemitteilung des OLG Saarbrücken vom 30. Juni 2011, vgl. [http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/203159/olg-saarbruecken-verurteilung-wegen-volksverhetzung-bestaetigt wkdis.de]</ref> Diese Feststellungen ließ das Landgericht in der Hauptverhandlung am 22. Februar 2013 fallen und reduzierte die Freiheitsstrafe auf sieben Monate.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-mann-pastoers-wegen-volksverhetzung-verurteilt-a-885005.html |titel=Volksverhetzung: Weniger Strafe für NPD-Mann Pastörs |hrsg=Der Spiegel |datum=2013-02-22 |zugriff=2013-02-23}}</ref> |
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Am 16. August 2012 verurteilte ein Schöffengericht des [[Amtsgericht Schwerin|Amtsgerichts Schwerin]]<ref>Amtsgericht Schwerin 38 Ls 322/11 = Staatsanwaltschaft Schwerin 111 Js 21811/10</ref> Pastörs wegen [[Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener]] in Tateinheit mit [[Verleumdung (Deutschland)|Verleumdung]] von Opfern der nationalsozialistischen Diktatur zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung mit einer Geldauflage ({{§|59a|StGB|dejure}} Abs. 2 Nr. 3 StGB) von 6.000 Euro zur [[Bewährung (Deutschland)|Bewährung]] ausgesetzt wurde.<ref name="Bewährungsstrafe">ndr.de: [http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/pastoers165.html ''Bewährungsstrafe für NPD-Politiker Pastörs''], 16. August 2012</ref> Nachdem die NPD-Fraktion der Feier des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zum [[Holocaustgedenktag]] am 27. Januar 2010 ferngeblieben war, hatte Pastörs in der Landtagssitzung am 28. Januar 2010 von „Schuldkult“, „Betroffenheitstheater“, „Propagandalügen“ und „Auschwitzprojektionen“ gesprochen und, als der Fraktionsvorsitzende der SPD [[Norbert Nieszery]] als eines der Ziele Hitlers die „Vernichtung des [[Jüdischer Bolschewismus|jüdischen Bolschewismus]]“ nannte, dazwischengerufen, das sei „eine gute Idee“ gewesen.<ref>[http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/29080/plenarprotokoll-5-88.pdf Plenarprotokoll 28. Januar 2010 pdf] S. 75 und 78</ref> Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte Pastörs damit den [[Holocaustleugnung|Holocaust indirekt geleugnet]]. Als Landtagsabgeordneter genießt Pastörs [[Indemnität]], die ihn grundsätzlich vor strafrechtlicher Verfolgung wegen im Landtag gemachter Äußerungen schützt. Dies gilt auch für eine Leugnung des Holocausts, nicht aber für verleumderische Beleidigungen;<ref>Art. 24 Abs. 1 der [http://www.verfassungen.de/de/mv/mv93-index.htm Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern]</ref> insofern hatte der Landtag die Anklageerhebung am 26. Januar 2011 und die Durchführung des gerichtlichen Strafverfahrens am 1. Februar 2012 genehmigt.<ref>[https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Druckerzeugnisse/Chronik_fuenfte_Wahrperiode.pdf Zur Arbeit des Landtages in der 5. Wahlperiode], S. 392; [http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/31268/plenarprotokoll-6-8.pdf Plenarprotokoll vom 1. Februar 2012], S. 25 zu Drucksache 6/275; der Landtag folgte damit einer [http://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/6_Wahlperiode/D06-0000/Drs06-0275.pdf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses]</ref> Am 25. März 2013 wies das Landgericht Pastörs' Berufung zurück; seine Revision wurde am 16. August 2013 vom [[Oberlandesgericht Rostock]] als unbegründet verworfen.<ref>OLG Rostock: Beschluss vom 16. August 2013, Az. 1 Ss 57/13 (62/13) http://openjur.de/u/642181.html</ref> Am 29. Januar 2014 genehmigte der Landtag dann auch die Strafvollstreckung.<ref>[http://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Beschlussprotokolle/60_sitz_06.pdf Beschlussprotokoll 29. Januar 2014] Seite 5 Tagesordnungspunkt 7; der Landtag folgte damit einer [http://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/6_Wahlperiode/D06-2000/Drs06-2647.pdf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses]</ref> |
Am 16. August 2012 verurteilte ein Schöffengericht des [[Amtsgericht Schwerin|Amtsgerichts Schwerin]]<ref>Amtsgericht Schwerin 38 Ls 322/11 = Staatsanwaltschaft Schwerin 111 Js 21811/10</ref> Pastörs wegen [[Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener]] in Tateinheit mit [[Verleumdung (Deutschland)|Verleumdung]] von Opfern der nationalsozialistischen Diktatur zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung mit einer Geldauflage ({{§|59a|StGB|dejure}} Abs. 2 Nr. 3 StGB) von 6.000 Euro zur [[Bewährung (Deutschland)|Bewährung]] ausgesetzt wurde.<ref name="Bewährungsstrafe">ndr.de: [http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/pastoers165.html ''Bewährungsstrafe für NPD-Politiker Pastörs''], 16. August 2012</ref> Nachdem die NPD-Fraktion der Feier des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zum [[Holocaustgedenktag]] am 27. Januar 2010 ferngeblieben war, hatte Pastörs in der Landtagssitzung am 28. Januar 2010 von „Schuldkult“, „Betroffenheitstheater“, „Propagandalügen“ und „Auschwitzprojektionen“ gesprochen und, als der Fraktionsvorsitzende der SPD [[Norbert Nieszery]] als eines der Ziele Hitlers die „Vernichtung des [[Jüdischer Bolschewismus|jüdischen Bolschewismus]]“ nannte, dazwischengerufen, das sei „eine gute Idee“ gewesen.<ref>[http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/29080/plenarprotokoll-5-88.pdf Plenarprotokoll 28. Januar 2010 pdf] S. 75 und 78</ref> Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte Pastörs damit den [[Holocaustleugnung|Holocaust indirekt geleugnet]]. Als Landtagsabgeordneter genießt Pastörs [[Indemnität]], die ihn grundsätzlich vor strafrechtlicher Verfolgung wegen im Landtag gemachter Äußerungen schützt. Dies gilt auch für eine Leugnung des Holocausts, nicht aber für verleumderische Beleidigungen;<ref>Art. 24 Abs. 1 der [http://www.verfassungen.de/de/mv/mv93-index.htm Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern]</ref> insofern hatte der Landtag die Anklageerhebung am 26. Januar 2011 und die Durchführung des gerichtlichen Strafverfahrens am 1. Februar 2012 genehmigt.<ref>[https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Druckerzeugnisse/Chronik_fuenfte_Wahrperiode.pdf Zur Arbeit des Landtages in der 5. Wahlperiode], S. 392; [http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/31268/plenarprotokoll-6-8.pdf Plenarprotokoll vom 1. Februar 2012], S. 25 zu Drucksache 6/275; der Landtag folgte damit einer [http://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/6_Wahlperiode/D06-0000/Drs06-0275.pdf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses]</ref> Am 25. März 2013 wies das Landgericht Pastörs' Berufung zurück; seine Revision wurde am 16. August 2013 vom [[Oberlandesgericht Rostock]] als unbegründet verworfen.<ref>OLG Rostock: Beschluss vom 16. August 2013, Az. 1 Ss 57/13 (62/13) http://openjur.de/u/642181.html</ref> Am 29. Januar 2014 genehmigte der Landtag dann auch die Strafvollstreckung.<ref>[http://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Beschlussprotokolle/60_sitz_06.pdf Beschlussprotokoll 29. Januar 2014] Seite 5 Tagesordnungspunkt 7; der Landtag folgte damit einer [http://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/6_Wahlperiode/D06-2000/Drs06-2647.pdf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses]</ref> |
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Version vom 8. August 2015, 17:34 Uhr

Udo Michael Wilhelm Pastörs (* 24. August 1952 in Wegberg) ist ein deutscher Politiker der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und gilt als eine der Schlüsselfiguren der Neonazi-Szene in Deutschland.[1] Seit 2006 ist er Abgeordneter des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und war zudem zeitweise stellvertretender NPD-Bundesvorsitzender. Nach dem Rücktritt Holger Apfels führte Pastörs die Partei zunächst kommissarisch, bis er im Januar 2014 vom Parteivorstand zum Bundesvorsitzenden gewählt wurde. Dieses Amt hatte er bis November 2014 inne.
Leben
Nach einer Uhrmacherlehre war er vier Jahre Zeitsoldat bei der Luftwaffe (Bundeswehr). Im Anschluss daran erwarb er an der Uhrmacherfachschule den Meisterbrief in seinem Handwerk. Danach war Pastörs einige Jahre als Kaufmann im Goldhandel aktiv.[2] Ende der 1990er Jahre zog er aus den alten in die neuen Bundesländer. Er wurde in Lübtheen (Mecklenburg-Vorpommern) ansässig und betrieb dort bis Juni 2006 einen Uhren- und Schmuckladen. Seither fungieren die Räume als Wahlkreisbüro der NPD.[3] Pastörs ist verheiratet und hat eine Tochter.
Politische Karriere
Nach eigenen Angaben war Udo Pastörs im Umfeld rechtskonservativer Kreise der CDU aktiv [4], trat im Jahr 2000 der NPD bei und war mehrere Jahre im NPD-Kreisverband Ludwigslust aktiv. Allerdings agierte er zunächst nur im Hintergrund und trat gelegentlich als Schulungsleiter der Bundes-NPD und als Referent bei NPD-Veranstaltungen auf.
Seit 2005 ist er stellvertretender Landesvorsitzender der NPD Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Landesparteitag der NPD am 5. Februar 2006 wurde er ohne Gegenkandidaten mit 95,35 Prozent auf Platz 1 der Landesliste zur Landtagswahl gewählt. Hintergrund war ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen den NPD-Landesvorsitzenden Stefan Köster, welches dazu führte, dass dieser nicht als Spitzenkandidat zur Verfügung stand. Die Wahl fiel daher auf Kösters Stellvertreter als Landesvorsitzenden, Udo Pastörs. Im Zuge dieser Nominierung hat seine Präsenz in der Öffentlichkeit deutlich zugenommen. In seiner Heimatgemeinde Lübtheen engagierte er sich stark im kommunalen Alltagsleben. Aus der 2005 dort gegründeten Bürgerinitiative „Braunkohle Nein e.V.“ wurde er durch Vorstandsbeschluss vom 16. Oktober 2006 ausgeschlossen.[5] Mit dem Einzug der NPD in den Schweriner Landtag nach den Wahlen vom September 2006 wurde Pastörs Landtagsabgeordneter, außerdem ist er Fraktionsvorsitzender der NPD.
Auf dem Parteitag der NPD in Berlin am 4. April 2009 kandidierte Pastörs gegen den amtierenden Vorsitzenden Udo Voigt für das Amt des Parteivorsitzenden, unterlag in der Abstimmung jedoch deutlich. Als Spitzenkandidat der NPD für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2011 wurde er am 4. September 2011 erneut in den Landtag gewählt. Sein Büroleiter ist Andreas Theißen, der mit Pastörs Ehefrau im Stadtrat von Lübtheen sitzt. Am 13. November 2011 wurde Pastörs bei einem Bundesparteitag in Neuruppin zu einem von drei Stellvertretenden Bundesvorsitzenden der NPD gewählt. Nach dem Rücktritt des amtierenden Bundesvorsitzenden Apfel von diesem Amt und dem Vorsitz der sächsischen Landtagsfraktion der NPD übernahm Pastörs kommissarisch den Bundesvorsitz im Dezember 2013. Am 9. Januar 2014 wurde er auf einer Vorstandssitzung in Dresden zum Bundesvorsitzenden gewählt.[6]
Auf dem Bundesparteitag der NPD am 18. Januar 2014 in Kirchheim scheiterte Pastörs mit seinem Vorhaben, die Partei als Spitzenkandidat in die bevorstehende Europawahl zu führen. In einer Kampfkandidatur um den ersten Listenplatz unterlag er mit 71 Stimmen dem früheren Parteivorsitzenden Udo Voigt, der 93 Stimmen erhielt. Daraufhin zog Pastörs seine Kandidatur zurück.[7] Beim Bundesparteitag im November 2014 kandidierte Pastörs nicht mehr für den Parteivorsitz, zu seinem Nachfolger wurde Frank Franz gewählt.[8]
Strafverfahren
Nachdem Pastörs in seiner Rede beim politischen Aschermittwoch der NPD am 25. Februar 2009 in Saarbrücken die Bundesrepublik Deutschland als „Judenrepublik“, türkische Männer als „Samenkanonen“ und Alan Greenspan als „Krummnase“ bezeichnet hatte,[9] verurteilte ihn das Amtsgericht Saarbrücken am 6. Mai 2010 wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung mit einer Geldauflage (§ 59a Abs. 2 Nr. 3 StGB) von 6.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt wurde.[10] Pastörs' Berufung wurde am 19. Oktober 2010 vom Landgericht Saarbrücken zurückgewiesen.[11] Auf seine Revision bestätigte das Saarländische Oberlandesgericht am 28. Juni 2011 zwar den Schuldspruch wegen Volksverhetzung, wies die Sache allerdings zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht insofern zurück, „als die Feststellungen zum subjektiven Tatbestand einer der beiden von dem Landgericht straferschwerend angenommenen Alternativen der Volksverhetzung lückenhaft waren und deshalb auch der Strafausspruch keinen Bestand haben konnte“.[12] Diese Feststellungen ließ das Landgericht in der Hauptverhandlung am 22. Februar 2013 fallen und reduzierte die Freiheitsstrafe auf sieben Monate.[13]
Am 16. August 2012 verurteilte ein Schöffengericht des Amtsgerichts Schwerin[14] Pastörs wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in Tateinheit mit Verleumdung von Opfern der nationalsozialistischen Diktatur zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung mit einer Geldauflage (§ 59a Abs. 2 Nr. 3 StGB) von 6.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt wurde.[15] Nachdem die NPD-Fraktion der Feier des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zum Holocaustgedenktag am 27. Januar 2010 ferngeblieben war, hatte Pastörs in der Landtagssitzung am 28. Januar 2010 von „Schuldkult“, „Betroffenheitstheater“, „Propagandalügen“ und „Auschwitzprojektionen“ gesprochen und, als der Fraktionsvorsitzende der SPD Norbert Nieszery als eines der Ziele Hitlers die „Vernichtung des jüdischen Bolschewismus“ nannte, dazwischengerufen, das sei „eine gute Idee“ gewesen.[16] Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte Pastörs damit den Holocaust indirekt geleugnet. Als Landtagsabgeordneter genießt Pastörs Indemnität, die ihn grundsätzlich vor strafrechtlicher Verfolgung wegen im Landtag gemachter Äußerungen schützt. Dies gilt auch für eine Leugnung des Holocausts, nicht aber für verleumderische Beleidigungen;[17] insofern hatte der Landtag die Anklageerhebung am 26. Januar 2011 und die Durchführung des gerichtlichen Strafverfahrens am 1. Februar 2012 genehmigt.[18] Am 25. März 2013 wies das Landgericht Pastörs' Berufung zurück; seine Revision wurde am 16. August 2013 vom Oberlandesgericht Rostock als unbegründet verworfen.[19] Am 29. Januar 2014 genehmigte der Landtag dann auch die Strafvollstreckung.[20]
Weblinks
- Biographie auf der Website des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern
- Udo Pastörs auf abgeordnetenwatch.de
Einzelnachweise
- ↑ http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-04/nazis-npd-pastoers-mecklenburg
- ↑ Abgeordneteninformation über Udo Pastörs auf Seite des Landtags Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/laenderreport/720737/
- ↑ https://www.facebook.com/udo.pastoers/info?ref=br_tf
- ↑ Die Mitgliederversammlung vom 6. März 2007 bestätigte den Ausschluss mit 51:4 Stimmen, http://www.braunkohle-nein.net/pressemitgliederversammlung.htm
- ↑ Pastörs ist neuer NPD-Vorsitzender. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Januar 2014, abgerufen am 11. Januar 2014.
- ↑ NPD-Parteitag: Voigt setzt sich als Europa-Spitzenkandidat durch,http://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-parteitag-voigt-setzt-sich-als-europa-spitzenkandidat-durch-a-944305.html
- ↑ Neuer NPD-Chef Frank Franz: Pastörs' Erbe setzt sich durch. Spiegel Online, 1. November 2014, abgerufen am gleichen Tage
- ↑ daserste.ndr.de/panorama
- ↑ Pressemitteilung des Amtsgerichts Saarbrücken (PDF; 25 kB) vom 7. Mai 2009
- ↑ Pressemitteilung vom 19. Oktober 2010
- ↑ Pressemitteilung des OLG Saarbrücken vom 30. Juni 2011, vgl. wkdis.de
- ↑ Volksverhetzung: Weniger Strafe für NPD-Mann Pastörs. Der Spiegel, 22. Februar 2013, abgerufen am 23. Februar 2013.
- ↑ Amtsgericht Schwerin 38 Ls 322/11 = Staatsanwaltschaft Schwerin 111 Js 21811/10
- ↑ ndr.de: Bewährungsstrafe für NPD-Politiker Pastörs, 16. August 2012
- ↑ Plenarprotokoll 28. Januar 2010 pdf S. 75 und 78
- ↑ Art. 24 Abs. 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ↑ Zur Arbeit des Landtages in der 5. Wahlperiode, S. 392; Plenarprotokoll vom 1. Februar 2012, S. 25 zu Drucksache 6/275; der Landtag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
- ↑ OLG Rostock: Beschluss vom 16. August 2013, Az. 1 Ss 57/13 (62/13) http://openjur.de/u/642181.html
- ↑ Beschlussprotokoll 29. Januar 2014 Seite 5 Tagesordnungspunkt 7; der Landtag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
Personendaten | |
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NAME | Pastörs, Udo |
ALTERNATIVNAMEN | Pastörs, Udo Michael Wilhelm (vollständiger Name) |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Politiker (NPD) und Neonazi |
GEBURTSDATUM | 24. August 1952 |
GEBURTSORT | Wegberg |
- Wikipedia:GND fehlt 2014-02
- Holocaustleugner
- Bundesvorsitzender der NPD
- Landtagsabgeordneter (Mecklenburg-Vorpommern)
- NPD-Mitglied
- Politiker (20. Jahrhundert)
- Politiker (21. Jahrhundert)
- Volksverhetzer nach deutschem Recht
- Kaufmann
- Juwelier
- Deutscher
- Mitglied der Wiking-Jugend
- Geboren 1952
- Mann
- Person des Antisemitismus
- Vertreter einer Verschwörungstheorie
- Mitglied des Finanzausschusses (Landtag M-V)
- Mitglied des Wirtschaftsausschusses (Landtag M-V)