Tine Stein und Diskussion:Strafgesetzbuch (Deutschland): Unterschied zwischen den Seiten
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'''Tine Stein''' (* [[1965]]) ist eine deutsche Politikwissenschaftlerin. Sie lehrt als Professorin mit dem Schwerpunkt [[Politische Theorie]] an der [[Christian-Albrechts-Universität zu Kiel]]. |
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So, wie ich das Kürzel de in der Url verstanden habe, geht es weniger um Deutschland, als um den deutschsprachigen Teil dieser Welt. Es wäre nett, wenn die Eidgenossen oder ihnen vertraute Menschen Hinweise auf die Alpenvariante liefern könnten. Selbiges gilt für Österreich und mit Einschränkungen halt auch für Belgien. [[Benutzer:Presroi|Presroi]] -- 19:40 04.01.2004 |
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:Wie wär's mit einer Begriffserklärung, die dann auf Artikel für die einzelnen Strafgesetzbücher im deutschsprachigen Raum verweist? -- [[Benutzer:John Doe|John Doe]] 14:27, 6. Mär 2004 (CET) |
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Stein studierte [[Politikwissenschaft]], [[Philosophie]] und [[Germanistik]] an der [[Universität zu Köln]] und schloss 1990 mit dem [[Magister]]examen ab. Nach hauptamtlicher Tätigkeit für eine Bürgerinitiative arbeitete sie von 1991 bis 1996 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an Forschungsinstitut für Politische Wissenschaft und Europäische Fragen der Universität Köln. Ebendort wurde sie 1996 [[Promotion (Doktor)|promoviert]]. Ihre Doktorarbeit verfasste sie unter dem Titel ''Demokratie und Verfassung an den Grenzen des Wachstums. Zur ökologischen Kritik und Reform des demokratischen Verfassungsstaates''. Die Arbeit wurde von den Politikwissenschaftlern Ulrich Matz und Axel Misch betreut. Danach war sie für ein halbes Jahr Visiting Scholar an der [[New School for Social Research]] in [[New York City|New York]] und anschließend [[Wissenschaftlicher Assistent|Wissenschaftliche Assistentin]] am [[Otto-Suhr-Institut]] für Politikwissenschaft der [[Freie Universität Berlin|FU Berlin]]. Dort [[Habilitation|habilitierte]] sie sich 2005. In ihrer Habiliation ging sie der Frage nach, inwiefern an der Bibel orientiertes Denken auf Demokratie und Verfassung eine inspirative Wirkung entfalteten.<ref>Vgl.: [[Christian-Albrechts-Universität zu Kiel|Christiana Albertina]] 70/2010, S. 74.</ref> Nach Vertretungsprofessuren an der [[Universität Bremen]] und der [[Universität Hamburg]] sowie Forschung am [[Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung|Wissenschaftszentrum Berlin]] ist Stein seit dem September 2009 Professorin für Politikwissenschaft in Kiel. |
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Änderung von Strafgesetzbuch |
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Sie forscht und lehrt unter anderem zu den Themen Politik und Religion sowie den rechtlichen Grundlagen der Politik. Zudem interessiert sie sich für die Legitmitätsgrundlagen politischer Ordnung in der Modernen, wobei sie sich diesbezüglich insbesondere mit der ideengeschichtlichen Herausbildung von Ansprüchen der Legimität auseinandersetzt.<ref>Vgl.: Ebd.</ref> |
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"''# (Aktuell) (Letzte) . . 19:49, 4. Jan 2004 . . Andrsvoss (rev., es gibt keinen Grund, den aktuelle Link auf die offizielle Seite der Bundesregierung durch einen Link auf eine private Site zu ersetzen)''" |
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bundesrecht.juris.de ist *NICHT* die offizielle Seite der Bundesregierung. Juris ist eine private GmbH, die vor 20 Jahren aus Bundesmitteln ausgegründet wurde. Die Bundesrepublik ist dort Kunde. Die eigentliche Änderung ist okay, denn bundesrecht.juris.de ist i.d.R recht aktuell. [[Benutzer:Presroi|Presroi]] -- 09:11 05.01.2004 |
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* Ergänzung: juris ist keine rein private GmbH, Mehrheitseigner ist der Bund. |
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Stein gehört dem seit September 2006 dem Vorstand der [[Deutsche Vereinigung für Politische Wissenschaft|Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft]] an. <ref>Vgl. [https://www.dvpw.de/wir/gremien/vorstand.html Deutsche Vereinigung für Politische Wissenschaft]</ref> Sie ist zudem Mitglied im Beirat der ''Grünen Akademie'' der [[Heinrich-Böll-Stiftung]]. <ref>Vgl. [http://www.boell.de/stiftung/akademie/akademie-4896.html Tine Stein in der Grünen Akademie]</ref> |
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:* Aeh, ja, nichts anderes schrieb ich. Das ändert nichts daran, daß der Bund Geld an juris für den Betrieb von bundesrecht.juris.de bezahlt. In Ermangelung einer brauchbaren Signaturinfrastruktur und gesetzlicher Regelungen gibt es keine offiziellen Quellen für Gesetze im Internet. Valide Quelle ist das (gedruckte) BGBl, der Rest ist as is. Juris legt seine XML-DTD nicht offen, kann also nicht beweisen, daß sie überhaupt in der Lage sind, Gesetzestexte authentisch zu speichern (Tücken gibt es genug). -- [[Benutzer:Presroi|Presroi]] 12:19 05.01.2004 |
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== Schriften (Auswahl) == |
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* ''Demokratie und Verfassung an den Grenzen des Wachstums. Zur ökologischen Kritik und Reform des demokratischen Verfassungsstaates'', Opladen, Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, 1998, ISBN 3-531-13129-X (zugleich Dissertationsschrift, Köln 1996) |
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* ''Interessenvertretung der Natur in den USA. Mit vergleichendem Blick auf die deutsche Rechtslage'', Baden-Baden: Nomos, 2002, ISBN 3-7890-8232-5 |
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* ''Christentum und Demokratie'', hrsg. zusammen mit [[Manfred Brocker]], Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2006. |
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* ''Himmlische Quellen und irdisches Recht. Religiöse Voraussetzungen des freiheitlichen Verfassungsstaates'', Frankfurt am Main, New York: Campus-Verlag, 2007, ISBN 978-3-593-38338-5 (zugleich Habilitationsschrift, Berlin 2005) |
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== Artikel - Insolvenzdelikt & Buchführungsdelikt == |
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== Weblinks == |
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* {{DNB-Portal|132395649}} |
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* [http://www.politik.uni-kiel.de/index.php?ac=stein Tine Stein an der Universität Kiel] |
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Hallo, hat vielleicht jemand Interesse an der Überarbeitung des Artikels [[Buchführungsdelikt]] oder [[Insolvenzdelikt]], der sich auf den [[WP:QS|QS-Seiten]] befindet: [[Wikipedia:Qualitätssicherung/20. September 2005]]? Ein fachmännischer Kommentar, hilft natürlich auch schon. Danke & Gruß -- [[Benutzer:WikiCare|WikiCare]] 15:30, 2. Okt 2005 (CEST) |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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== BKL I nötig == |
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{{Normdaten|PND=132395649|LCCN=n/92/83810|VIAF=69023135}} |
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Die Abschnitte zu den Strafgesetzbüchern der Schweiz und Österreichs wurden kürzlich in eigene Artikel ( [[Strafgesetzbuch (Schweiz)]] - [[Strafgesetzbuch (Österreich)]] ) ausgelagert; das ist gut. Nun sollte auch dieser Artikel in "Strafgesetzbuch (Deutschland)" umbenannt werden und unter "Strafgesetzbuch" eine [[Wikipedia:Begriffsklärung|Begriffsklärung]] nach Modell I eingerichtet werden. Wenn es keine Einwände gibt, werd' ich das demnächst erledigen. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 21:24, 7. Nov 2005 (CET) |
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{{SORTIERUNG:Stein, Tine}} |
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[[Kategorie:Politikwissenschaftler]] |
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[[Kategorie:Hochschullehrer (Kiel)]] |
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[[Kategorie:Deutscher]] |
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[[Kategorie:Geboren 1965]] |
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[[Kategorie:Frau]] |
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:Ich sehe darin keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Lösung. Wenn wir einmal theoretisch annehmen, daß alle drei Artikel eine gleichgroße Anzahl von Personen interessieren, dann erhalten gegenwärtig 33,3% der Wikipedia-Nutzer sofort den gewünschten Artikel, 66,6% müssen ein weiteres mal klicken. Wird dein Vorschlag realisiert, müßten dagegen alle Nutzer ein zweites Mal klicken, um den aus ihrer Sicht richtigen Artikel zu erreichen. -- [[Benutzer:Manu|Manu]] 21:59, 7. Nov 2005 (CET) |
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{{Personendaten |
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|NAME=Stein, Tine |
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::Eine BKL II (so wie jetzt) sollte nur eingerichtet werden, wenn einer der Artikel klar sehr viel wichtiger als die anderen ist. Das ist hier nicht der Fall. Und so ist es zur Zeit nun mal geregelt. Mit deiner Argumentation dürfte es ja gar keine BKL I mehr geben. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 22:35, 7. Nov 2005 (CET) |
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|ALTERNATIVNAMEN= |
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|KURZBESCHREIBUNG=deutsche Politikwissenschaftlerin |
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:::Eine BKL I ist angebracht, wenn ein Wort mehr als drei Bedeutungen hat, anderenfalls kann ohne Probleme das Modell II verwendet werden. -- [[Benutzer:Manu|Manu]] 15:27, 8. Nov 2005 (CET) |
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|GEBURTSDATUM=1965 |
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|GEBURTSORT= |
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:::Das ist deine Privatansicht; sie entspricht nicht der jetzigen Regelung in der Wikipedia. [[Wikipedia:Begriffsklärung]] sagt unter Modell I: "Wenn es zu einem Schlagwort '''zwei oder mehr''' Artikel gibt ..." - substantielle Einwände scheint's nicht zu geben, werd' mich also heute noch darum kümmern. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 15:49, 8 November 2005 (CET) |
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|STERBEDATUM= |
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::::Gute Idee. Eigentlich sollte das ein klarer Fall sein. --[[Benutzer:Alib|Alib]] 16:43, 8. Nov 2005 (CET) |
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|STERBEORT= |
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::::Die "jetzige Regelung" stellt auch nur die Privatsicht einiger Wikipedianer dar, nämlich der Verfasser von [[Wikipedia:Begriffsklärung]]. Ich finde es sehr schade, daß du lieber auf fragwürdige Autoritäten verweist statt dich kritisch mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Modelle in bezug auf diesen konkreten Fall auseinanderzusetzen. -- [[Benutzer:Manu|Manu]] 17:53, 8. Nov 2005 (CET) |
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:::::Du sagst hier ja selbst nichts zum "konkreten Fall" sondern argumentierst grundsätzlich, zuerst indem du das Modell I gänzlich ablehnst, dann mit einer mehr-als-drei-Bedeutungen-Forderung - solche Vorschläge, die bisherige Praxis zu ändern, können wir gerne auf [[Wikipedia_Diskussion:Begriffsklärung]] diskutieren, hier aber sind sie fehl am Platz. Vorerst sollte nach der gängigen Praxis verfahren werden. Im übrigen würde es der Logik entbehren, ein Stichwort willkürlich auf einen von mehreren gleichwertigen Artikeln zeigen zu lassen. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 01:30, 9. Nov 2005 (CET) |
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::::::Ich habe ein pragmatisches Argument gebracht, um die von mir favorisierte Verfahrensweise zu begründen. -- [[Benutzer:Manu|Manu]] 16:46, 9. Nov 2005 (CET) |
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== RStGB -> StGB == |
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Wann fand der Übergang statt? --[[Benutzer:Fg68at|Fg68at]] <small>[[Benutzer_Diskussion:Fg68at|Disk]]</small> 20:28, 24. Mär 2006 (CET) |
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: Es war kein wirklicher Übergang; nach dem zweiten Weltkrieg (ca. 1950, genauer Jahreszahl kann ich nachsehen) wurde das Strafgesetzbuch neu verkündet und dabei der Zusatz "für das Deutsche Reich" weggelassen. |
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== Bücherliste == |
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Welchen Sinn hat eine Auflistung der Gesetzeskommentare? Bzw. wie soll diese denn neutral gehalten werden? Irgendwas vergisst man ja immer. |
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Das gilt imo noch viel mehr für die Lehrbücher. Es gibt ja soviele davon.... --[[Benutzer:Kal-El|Hagbard Celine]] 02:05, 5. Sep. 2008 (CEST) |
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: Sieben Jahre später kann mich hier in Anlehnung an [[WP:LIT#Auswahl]] nur anschließen: Der Literaturabschnitt ist in etwa so lang, wie der Artikeltext, somit erheblich überdimensioniert. Hier ist [[WP:WWNI|kein Literaturverzeichnis]], es besteht unter enzyklopädischen Gesichtspunkten kein Grund hier eine möglichst vollständige Liste von Kommentaren und Lehrbüchern zu erstellen. Daher an dieser Stelle meine Bitte an die Hauptautoren, die (anhand der Rezeption im Fachbereich) wichtigsten Werke herauszufiltern und den Rest zu entfernen. Danke und Gruß --[[Benutzer:GUMPi|GUMPi]] ([[Benutzer Diskussion:GUMPi|Diskussion]]) 15:48, 7. Jul. 2015 (CEST) |
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== Einleitung == |
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Die Behauptung |
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"Die meisten Änderungen betreffen den Besonderen Teil (BT). Der Allgemeine Teil (AT) sowie die Abschnitte und Titel blieben nahezu unverändert." |
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ist angesichts des Textnachweises in http://delegibus.com/2010,1.pdf offensichtlich unhaltbar. Auch die Vorschriften des AT, der ursprünglich übrigens gar nicht so hieß, wurden massiv geändert. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:79.215.60.67|79.215.60.67]] ([[Benutzer Diskussion:79.215.60.67|Diskussion]] | [[Spezial:Beiträge/79.215.60.67|Beiträge]]) 13:02, 3. Apr. 2010 (CEST)) </small> |
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== Strafen für Menschenrechtsverletzungen? == |
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Wo finde ich die Strafen für Menschenrechtsverletzungen, z.B. wenn jemand das Recht des anderen auf Selbstbestimmung verletzt? <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/2.240.40.33|2.240.40.33]] ([[Benutzer Diskussion:2.240.40.33|Diskussion]])<nowiki/> 13:35, 28. Apr. 2015 (CEST))</small> |
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:Das kann eine Freiheitsberaubung sein, oder eine Nötigung, oder ganz etwas anderes, es kommt ganz auf den Einzelfall an. Die konkrete Strafe bemisst sich überdies an einer Vielzahl von Kriterien. Gruß, --[[Benutzer:Gnom|Gnom]] ([[Benutzer Diskussion:Gnom|Diskussion]]) 17:49, 28. Apr. 2015 (CEST) |
Version vom 7. Juli 2015, 15:52 Uhr
Deutschsprachig
So, wie ich das Kürzel de in der Url verstanden habe, geht es weniger um Deutschland, als um den deutschsprachigen Teil dieser Welt. Es wäre nett, wenn die Eidgenossen oder ihnen vertraute Menschen Hinweise auf die Alpenvariante liefern könnten. Selbiges gilt für Österreich und mit Einschränkungen halt auch für Belgien. Presroi -- 19:40 04.01.2004
- Wie wär's mit einer Begriffserklärung, die dann auf Artikel für die einzelnen Strafgesetzbücher im deutschsprachigen Raum verweist? -- John Doe 14:27, 6. Mär 2004 (CET)
Änderung von Strafgesetzbuch "# (Aktuell) (Letzte) . . 19:49, 4. Jan 2004 . . Andrsvoss (rev., es gibt keinen Grund, den aktuelle Link auf die offizielle Seite der Bundesregierung durch einen Link auf eine private Site zu ersetzen)" bundesrecht.juris.de ist *NICHT* die offizielle Seite der Bundesregierung. Juris ist eine private GmbH, die vor 20 Jahren aus Bundesmitteln ausgegründet wurde. Die Bundesrepublik ist dort Kunde. Die eigentliche Änderung ist okay, denn bundesrecht.juris.de ist i.d.R recht aktuell. Presroi -- 09:11 05.01.2004
- Ergänzung: juris ist keine rein private GmbH, Mehrheitseigner ist der Bund.
- Aeh, ja, nichts anderes schrieb ich. Das ändert nichts daran, daß der Bund Geld an juris für den Betrieb von bundesrecht.juris.de bezahlt. In Ermangelung einer brauchbaren Signaturinfrastruktur und gesetzlicher Regelungen gibt es keine offiziellen Quellen für Gesetze im Internet. Valide Quelle ist das (gedruckte) BGBl, der Rest ist as is. Juris legt seine XML-DTD nicht offen, kann also nicht beweisen, daß sie überhaupt in der Lage sind, Gesetzestexte authentisch zu speichern (Tücken gibt es genug). -- Presroi 12:19 05.01.2004
Artikel - Insolvenzdelikt & Buchführungsdelikt
Hallo, hat vielleicht jemand Interesse an der Überarbeitung des Artikels Buchführungsdelikt oder Insolvenzdelikt, der sich auf den QS-Seiten befindet: Wikipedia:Qualitätssicherung/20. September 2005? Ein fachmännischer Kommentar, hilft natürlich auch schon. Danke & Gruß -- WikiCare 15:30, 2. Okt 2005 (CEST)
BKL I nötig
Die Abschnitte zu den Strafgesetzbüchern der Schweiz und Österreichs wurden kürzlich in eigene Artikel ( Strafgesetzbuch (Schweiz) - Strafgesetzbuch (Österreich) ) ausgelagert; das ist gut. Nun sollte auch dieser Artikel in "Strafgesetzbuch (Deutschland)" umbenannt werden und unter "Strafgesetzbuch" eine Begriffsklärung nach Modell I eingerichtet werden. Wenn es keine Einwände gibt, werd' ich das demnächst erledigen. Gestumblindi 21:24, 7. Nov 2005 (CET)
- Ich sehe darin keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Lösung. Wenn wir einmal theoretisch annehmen, daß alle drei Artikel eine gleichgroße Anzahl von Personen interessieren, dann erhalten gegenwärtig 33,3% der Wikipedia-Nutzer sofort den gewünschten Artikel, 66,6% müssen ein weiteres mal klicken. Wird dein Vorschlag realisiert, müßten dagegen alle Nutzer ein zweites Mal klicken, um den aus ihrer Sicht richtigen Artikel zu erreichen. -- Manu 21:59, 7. Nov 2005 (CET)
- Eine BKL II (so wie jetzt) sollte nur eingerichtet werden, wenn einer der Artikel klar sehr viel wichtiger als die anderen ist. Das ist hier nicht der Fall. Und so ist es zur Zeit nun mal geregelt. Mit deiner Argumentation dürfte es ja gar keine BKL I mehr geben. Gestumblindi 22:35, 7. Nov 2005 (CET)
- Eine BKL I ist angebracht, wenn ein Wort mehr als drei Bedeutungen hat, anderenfalls kann ohne Probleme das Modell II verwendet werden. -- Manu 15:27, 8. Nov 2005 (CET)
- Das ist deine Privatansicht; sie entspricht nicht der jetzigen Regelung in der Wikipedia. Wikipedia:Begriffsklärung sagt unter Modell I: "Wenn es zu einem Schlagwort zwei oder mehr Artikel gibt ..." - substantielle Einwände scheint's nicht zu geben, werd' mich also heute noch darum kümmern. Gestumblindi 15:49, 8 November 2005 (CET)
- Gute Idee. Eigentlich sollte das ein klarer Fall sein. --Alib 16:43, 8. Nov 2005 (CET)
- Das ist deine Privatansicht; sie entspricht nicht der jetzigen Regelung in der Wikipedia. Wikipedia:Begriffsklärung sagt unter Modell I: "Wenn es zu einem Schlagwort zwei oder mehr Artikel gibt ..." - substantielle Einwände scheint's nicht zu geben, werd' mich also heute noch darum kümmern. Gestumblindi 15:49, 8 November 2005 (CET)
- Die "jetzige Regelung" stellt auch nur die Privatsicht einiger Wikipedianer dar, nämlich der Verfasser von Wikipedia:Begriffsklärung. Ich finde es sehr schade, daß du lieber auf fragwürdige Autoritäten verweist statt dich kritisch mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Modelle in bezug auf diesen konkreten Fall auseinanderzusetzen. -- Manu 17:53, 8. Nov 2005 (CET)
- Du sagst hier ja selbst nichts zum "konkreten Fall" sondern argumentierst grundsätzlich, zuerst indem du das Modell I gänzlich ablehnst, dann mit einer mehr-als-drei-Bedeutungen-Forderung - solche Vorschläge, die bisherige Praxis zu ändern, können wir gerne auf Wikipedia_Diskussion:Begriffsklärung diskutieren, hier aber sind sie fehl am Platz. Vorerst sollte nach der gängigen Praxis verfahren werden. Im übrigen würde es der Logik entbehren, ein Stichwort willkürlich auf einen von mehreren gleichwertigen Artikeln zeigen zu lassen. Gestumblindi 01:30, 9. Nov 2005 (CET)
- Ich habe ein pragmatisches Argument gebracht, um die von mir favorisierte Verfahrensweise zu begründen. -- Manu 16:46, 9. Nov 2005 (CET)
RStGB -> StGB
Wann fand der Übergang statt? --Fg68at Disk 20:28, 24. Mär 2006 (CET)
- Es war kein wirklicher Übergang; nach dem zweiten Weltkrieg (ca. 1950, genauer Jahreszahl kann ich nachsehen) wurde das Strafgesetzbuch neu verkündet und dabei der Zusatz "für das Deutsche Reich" weggelassen.
Bücherliste
Welchen Sinn hat eine Auflistung der Gesetzeskommentare? Bzw. wie soll diese denn neutral gehalten werden? Irgendwas vergisst man ja immer. Das gilt imo noch viel mehr für die Lehrbücher. Es gibt ja soviele davon.... --Hagbard Celine 02:05, 5. Sep. 2008 (CEST)
- Sieben Jahre später kann mich hier in Anlehnung an WP:LIT#Auswahl nur anschließen: Der Literaturabschnitt ist in etwa so lang, wie der Artikeltext, somit erheblich überdimensioniert. Hier ist kein Literaturverzeichnis, es besteht unter enzyklopädischen Gesichtspunkten kein Grund hier eine möglichst vollständige Liste von Kommentaren und Lehrbüchern zu erstellen. Daher an dieser Stelle meine Bitte an die Hauptautoren, die (anhand der Rezeption im Fachbereich) wichtigsten Werke herauszufiltern und den Rest zu entfernen. Danke und Gruß --GUMPi (Diskussion) 15:48, 7. Jul. 2015 (CEST)
Einleitung
Die Behauptung
"Die meisten Änderungen betreffen den Besonderen Teil (BT). Der Allgemeine Teil (AT) sowie die Abschnitte und Titel blieben nahezu unverändert."
ist angesichts des Textnachweises in http://delegibus.com/2010,1.pdf offensichtlich unhaltbar. Auch die Vorschriften des AT, der ursprünglich übrigens gar nicht so hieß, wurden massiv geändert. (nicht signierter Beitrag von 79.215.60.67 (Diskussion | Beiträge) 13:02, 3. Apr. 2010 (CEST))
Strafen für Menschenrechtsverletzungen?
Wo finde ich die Strafen für Menschenrechtsverletzungen, z.B. wenn jemand das Recht des anderen auf Selbstbestimmung verletzt? (nicht signierter Beitrag von 2.240.40.33 (Diskussion) 13:35, 28. Apr. 2015 (CEST))
- Das kann eine Freiheitsberaubung sein, oder eine Nötigung, oder ganz etwas anderes, es kommt ganz auf den Einzelfall an. Die konkrete Strafe bemisst sich überdies an einer Vielzahl von Kriterien. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:49, 28. Apr. 2015 (CEST)