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Baugesetzbuch und Kabinett Jazenjuk II: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Datei:Будинок уряду України, Київ.JPG|mini|[[Regierungsgebäude der Ukraine]] in [[Kiew]], seit 1991 Sitz des [[Ministerkabinett der Ukraine|Ministerkabinetts]].]]
{{Infobox Gesetz
[[Datei:Arseniy Yatsenyuk 2014-02-01.jpg|mini|hochkant|Ministerpräsident [[Arsenij Jazenjuk]]]]
| Titel=Baugesetzbuch
Am 2. Dezember 2014 wurde das '''zweite Ministerkabinett Jazenjuk''' von der [[Werchowna Rada]], dem Parlament der [[Ukraine]] als neue Regierung der Ukraine bestätigt, nachdem fünf der Parteien, die bei der [[Parlamentswahl in der Ukraine 2014|Parlamentswahl im Oktober 2014]] in das neue Parlament gewählt wurden, am 21. November einen Koalitionsvertrag vorstellten.
| Kurztitel=
| Früherer Titel=Bundesbaugesetz
| Abkürzung=BauGB
| Art=[[Bundesgesetz (Deutschland)|Bundesgesetz]]
| Geltungsbereich=[[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]]         
| Rechtsmaterie=[[Baurecht (Deutschland)|Baurecht]]
| FNA=213-1
| DatumGesetz=23. Juni 1960<br />({{BGBl|1960n I S. 341}})
| Inkrafttreten=30. Oktober 1960<br />bzw. 30. Juni 1961
| Neubekanntmachung=23. September 2004<br />({{BGBl|2004n I S. 2414}})
| Neufassung=8. Dezember 1986<br />({{BGBl|1986n I S. 2191, 2253}})
| InkrafttretenNeufassung=1. Juli 1987
| LetzteÄnderung=Art. 1 G vom 20. November 2014<br/>({{BGBl|2014n I S. 1748}})
| InkrafttretenLetzteÄnderung=26. November 2014<br/>(Art. 2 G vom 20. November 2014)
| Außerkrafttreten=
| GESTA=N007
}}


[[Arsenij Jazenjuk]] wurde am 27. November 2014 erneut zum Ministerpräsidenten der Ukraine gewählt und kann die in der [[Kabinett Jazenjuk I|vergangenen Regierungsperiode]] begonnene Annäherung an die [[Europäische Union]] fortsetzen. Er erhielt 341 Stimmen der Parlamentsabgeordneten, notwendig zur Wiederwahl waren lediglich 226 Stimmen. <ref>[http://www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-jazenjuk-bleibt-regierungschef-a-1005381.html ''Ukraine: Jazenjuk bleibt Regierungschef''] bei ''[[Spiegel Online]]'' vom 27. November 2014; abgerufen am 6. Dezember 2014).</ref><ref>[http://www.nzz.ch/international/europa/die-ukraine-strebt-weiter-gegen-westen-1.18429801 NZZ über die Regierungsbildung]</ref><ref name="Zweites Kabinett">[http://ukraine-nachrichten.de/zweite-kabinett-arsenij-jazenjuk_4155_politik Zweites Kabinett Jazenjuk] auf Ukraine-Nachrichten vom 2. Dezember 2014; abgerufen am 6. Dezember 2014</ref>
Das deutsche '''Baugesetzbuch''' (amtliche Abkürzung '''BauGB'''), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des [[Bauplanungsrecht]]s in Deutschland. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der [[Stadt|Städte]] und [[Dorf|Dörfer]]. Es definiert die wichtigsten [[Stadtplanung|stadtplanerischen]] Instrumente, die den [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]] zur Verfügung stehen. Diese Darstellung folgt der Gliederung des Baugesetzbuches in die vier Teile ''Allgemeines Städtebaurecht'', ''Besonderes Städtebaurecht'', ''Sonstige Vorschriften'' und ''Überleitungs- und Schlussvorschriften'', beschränkt sich jedoch auf einen allgemeinen Überblick über Gegenstände und Instrumente des Gesetzes.


== Historische Entwicklung ==
== Koalitionspartner ==
{| class="wikitable"
Das Bundesbaugesetz (BBauG) vom 23. Juni 1960 mit den Regelungen zum ''allgemeinen Städtebaurecht'' und das ergänzend dazu geschaffene Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) vom 27. Juli 1971 mit Regelungen zum ''besonderen Städtebaurecht'' (v.a. Sanierungsrecht) wurden zum 1. Juli 1987 in überarbeiteter Form im "Baugesetzbuch" (BauGB) zusammengefasst. Es wurde mehrfach, u.a. 2004 im Rahmen des [[Europarechtsanpassungsgesetz Bau]] (EAG Bau), umfassend novelliert. Die Regelungskompetenz für den Bund richtet sich nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 (Bodenrecht) in Verbindung mit Art. 72 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]]. Am 1. Januar 2007 trat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (Gesetz vom 21. Dezember 2006, {{BGBl|2006n I S. 3316}}) in Kraft, das die durch das EAG Bau eingeführte förmliche Umweltprüfung für Bauleitpläne erheblich einschränkt.
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! Logo !! Partei
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| [[Datei:Bloc Petro Poroshenko.png|60px]] || [[Block Petro Poroschenko]]
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| [[Datei:Popular Front Ukraine logo.svg|60px]] || [[Volksfront (Ukraine)|Volksfront]]
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| [[Datei:RP Lyashko.png|60px]] || [[Radikale Partei Oleh Ljaschkos]]
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| [[Datei:ВО «Батьківщина».png|60px]] || [[Allukrainische Vereinigung „Vaterland“]]
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| [[Datei:Самопоміч, логотип.jpg|60px]] || [[Selbsthilfe (Partei)|Selbsthilfe]]
|}


== Vorgeschichte ==
== Zur Entstehungsgeschichte des Bundesbaugesetzes ==
Nachdem im Parlament mehrere Wirtschaftsgesetze abgelehnt worden waren, darunter eines, das die Beteiligung ausländischer Investoren am Gastransportsystem der Ukraine ermöglicht hätte, reichte Jazenjuk im Juli 2014 seinen Rücktritt ein.<ref>SPIEGEL Online v. 24. Juli 2014: [http://www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-regierung-tritt-zurueck-a-982784.html Machtkampf in Kiew: Regierung der Ukraine tritt zurück]</ref> Der im [[Präsidentschaftswahl in der Ukraine 2014|Mai 2014 gewählte]] [[Präsident der Ukraine|ukrainische Präsident]] [[Petro Poroschenko]] forderte daraufhin Jazenjuk auf, im Amt zu bleiben. Bei einer Abstimmung am 31. Juli 2014 lehnte eine breite Mehrheit der Abgeordneten seinen Rücktritt ab und so blieb Jazenjuk im Amt.<ref>[[Ukrajinska Prawda]]: [http://www.pravda.com.ua/rus/news/2014/07/31/7033526/ Рада оставила Яценюка в кресле премьера]</ref>
Das im Jahre 1960 verabschiedete Bundesbaugesetz setzt den Endpunkt einer recht langen und über mehrere politische Epochen hinweglaufenden Gesetzesgenese. Die Aufteilung der Funktionen zwischen Bund und Ländern und die damit einhergehende Gesetzgebungskompetenz führten dazu, dass der schon 1950 vorgelegte und dabei weitgehend auf den Vorfassungen basierende Entwurf zu einem Baugesetz für die Bundesrepublik Deutschland von der Bauleitplanung (Erster Teil) über die Erschließung (Sechster Teil) bis zur Bebauung (Siebter Teil) und zum baulichen Nachbarrecht (Achter Teil) sich gesetzestechnisch nicht umsetzen ließ. Durch das Weinheimer Gutachten ergab sich die Aufteilung in ein Bundesbaugesetz mit der städtebaulichen Planung unter dem Stichwort Bodenrecht und die Landesbauordnungen.
Am 25. August 2014 löste der Staatspräsident Petro Poroschenko per Dekret vorzeitig das Parlament auf, um vorgezogene Neuwahlen als Teil seines Friedensplans zu ermöglichen. Bereits zu seinem Amtsantritt im Juni 2014 hatte dieser ankündigt, Parlamentsneuwahlen anzustreben.<ref name="n24">[http://www.n-tv.de/politik/Kiew-Poroschenko-loest-Parlament-auf-article13486356.html Neuwahlen im Oktober – Kiew: Poroschenko löst Parlament auf], auf n24 vom 25. August 2014, abgerufen am 25. August 2014</ref> Die Parlamentswahl fand am 26. Oktober 2014 statt, bei der die Volksfront-Partei des Ministerpräsidenten 76 Parlamentssitze und die Partei des Präsidenten, der Block Petro Poroschenko 127 Plätze erhielt.


== Neuerungen ==
== Allgemeines Städtebaurecht (Erstes Kapitel) ==
Mit dem Informationsministerium wurde ein neues Ministerium gegründet, um der konfliktfördernden russischen Propaganda entgegenwirken zu können.
Das ''allgemeine Städtebaurecht'' behandelt die [[Bauleitplanung]] und die sie begleitenden Maßnahmen, die ihre Durchführung sichern und den Schutz der Natur gewährleisten sollen. Darin enthalten sind die wichtigen Vorschriften über die Ausweisung von Gebieten für bestimmte Nutzungen oder auch deren Freihaltung (aus [[Flächennutzungsplan|Flächennutzungs-]], [[Bebauungsplan|Bebauungspläne]] sowie aus der [[Landschaftsplanung]]). Diese Pläne werden von den kommunalen Gebietskörperschaften ([[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]] oder [[Landkreis|Kreise]]) erstellt. Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an die Qualität des Planungsvorgangs und an die angemessene Integration einer Vielzahl unterschiedlicher Belange in das Planungsergebnis. Insofern existieren umfangreiche Regelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie zum Schutz der Umwelt (hier unter anderem die Anfertigung eines [[Umweltbericht (Bauleitplanung)|Umweltberichtes]]). Die Bauleitplanung kann die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken auch einschränken. Deswegen enthält das Gesetz auch Regelungen über die Entschädigung für solche planungsbedingten Wertverluste.


In der neuen Regierung sind drei ehemalige Ausländer, die kurzfristig die ukrainische Staatsbürgerschaft verliehen bekamen, vertreten. Es ist die neue Finanzministerin [[Natalija Jaresko]], die aus den [[USA]] stammt, der Georgier [[Olexander Kwitaschwili]], der das Gesundheitsministerium übernimmt sowie der aus Litauen stammende Wirtschaftsminister [[Aivaras Abromavičius]]. Die Idee, Minister aus dem Ausland zu holen stammt vom ukrainischen Präsidenten Poroschenko, da aus dem Ausland stammende Minister keine korrupten Seilschaften in der Ukraine pflegen und den Einfluss der alten, trägen Eliten eindämmen. <ref>[http://www.welt.de/politik/ausland/article134991182/Drei-Auslaender-regieren-jetzt-in-Kiew-mit.html Drei Ausländer regieren jetzt in Kiew mit] in: [[Die Welt]] vom 3. Dezember 2014; abgerufen am 6. Dezember 2014</ref>
Der Verwirklichung der Bauleitplanung dienen umfangreiche Vorschriften über die [[Bodenordnung]]. Sie ermöglichen die [[Umlegung]] von Grundstücken, um deren Zuschnitt geplanten Bebauungen anzupassen und treffen Regelungen über den Ausgleich für betroffene Grundstückseigentümer.


== Zusammensetzung des Kabinetts ==
Die Verwirklichung mancher Planungen wird z.B. dadurch behindert, dass Eigentümer ihre Grundstücke nicht entsprechend den im Plan festgesetzten Zwecken nutzen oder ein Gebäude verfallen lassen, obwohl eine gemeindliche Satzung die Erhaltung gebietet. Für solche und einige andere Fälle stellt das Gesetz als "letztes Mittel" die Möglichkeit der [[Enteignung]] bereit und regelt die Entschädigung.
{| class="wikitable"

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Das Gesetz enthält außerdem Vorschriften über die Zulässigkeit von Vorhaben in den Bereichen des Gemeindegebietes, für die (noch) kein Bebauungsplan besteht. Dieses sind entweder die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ([[Innenbereich]]) oder der [[Außenbereich]].
! Logo !! Portfolio !! Minister !! Foto !! Parteizugehörigkeit !! Amtszeit

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Weitere Regelungen weisen den Gemeinden die Aufgabe der [[Erschließung (Recht)|Erschließung]] zu, d.h. das Zugänglichmachen der Grundstücke durch Straßen und Wege, deren Beleuchtung, den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen. Ein Teil der Aufwendungen für die [[Erschließung (Recht)|Erschließung]] wird von den Grundstückseigentümern getragen, indem die Gemeinde dafür Erschließungsbeiträge erhebt.
| || Ministerpräsident || [[Arsenij Jazenjuk]] || [[Datei:Arseniy Yatsenyuk 2011-09-28.jpg|70px]] || Volksfront || 2. Dezember 2014 –

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Schließlich werden formale Einzelheiten für Erhaltungsmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes geregelt, da das Baugesetzbuch anstrebt, Schädigungen des Naturhaushaltes zu kompensieren (''siehe auch:'' [[Eingriffsregelung]]). Hierbei sind das besondere Verhältnis zum Naturschutzgesetz und die örtlichen Ziele von [[Naturschutz]] und Landschaftspflege, die [[Landschaftsplanung]], zu beachten. Mit der Novelle vom Juli 2004 (EAG Bau) wurde für alle [[Bauleitplan|Bauleitpläne]] eine [[strategische Umweltprüfung]] oder auch Plan-UP eingeführt, die aus der [[Umweltverträglichkeitsprüfung]] (UVP) entwickelt ist, welche nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für einzelne Vorhaben durchzuführen ist.
| [[Datei:Эмблема МВД Украины.svg|70px]] || Innenminister || [[Arsen Awakow]] || [[Datei:Arsen Avakov 2010-08-12.jpg|70px]] || Volksfront || 2. Dezember 2014 –

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== Besonderes Städtebaurecht (Zweites Kapitel) ==
| || Vizeministerpräsident,<br /> Minister für Kultur || [[Wjatscheslaw Kyrylenko]] || [[Datei:Vyacheslav Kyrylenko.jpg|70px]] || Volksfront || 2. Dezember 2014 –
Das ''besondere Städtebaurecht'' behandelt städtebauliche [[Städtebauliche Sanierungsmaßnahme|Sanierungs-]] und [[Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme|Entwicklungsmaßnahmen]], die die Gemeinde zur Behebung städtebaulicher Missstände in Stadtteilen mit dem Ziel beschließt, sie wesentlich zu verbessern oder umzugestalten. Das Gesetz definiert Kriterien für die Sanierungsbedürftigkeit und allgemeine Zielsetzungen für diese Maßnahmen und regelt die Mitwirkung Betroffener. Die Förderung zur [[Stadterneuerung]] betroffener Stadtteile und Gemeinden erfolgt seit 1971 durch die [[Städtebauförderung]] und bei [[Städte mit historischen Stadtkernen|Städten mit historischen Stadtkernen]] zusätzlich durch das Programm "[[Städtebaulicher Denkmalschutz]]", bislang jedoch nur in den neuen Ländern. Seit Juni 2004 enthält das Kapitel auch Regelungen zum [[Stadtumbau]] und zur [[Soziale Stadt|Sozialen Stadt]].
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| || Ministerin beim Ministerkabinett || [[Hanna Onyschtschenko]] || || Volksfront || 2. Dezember 2014 –
Zahlreiche Einzelvorschriften betreffen die Durchführung solcher Maßnahmen, indem sie die Verantwortlichkeiten für Planung und Kostentragung regeln und Anforderungen an die Träger der Sanierung stellen. Der Gefahr, dass Sanierungsmaßnahmen zum Anlass von Grundstücksspekulation und der Verdrängung von Bewohnern führen, versucht das Gesetz dadurch zu begegnen, dass es den Gemeinden mit der Befugnis zum Erlass von [[Erhaltungssatzung]]en und städtebaulichen Geboten eine Feinsteuerung der Maßnahmen ermöglicht. In Vierteln mit besonderem Rückstand bei der Gebäudeunterhaltung hat die Gemeinde die Möglichkeit, per Satzung die Instandhaltung und/oder Modernisierung von Gebäuden anzuordnen. Wertsteigerungen der Bodenwerte durch die Sanierungsmaßnahmen kann die Gemeinde abschöpfen. Wenn infolge solcher Maßnahmen eine Verdrängung der Wohnbevölkerung droht, ist die Gemeinde zu Hilfsangeboten verpflichtet, die in einem Sozialplan zusammengefasst werden. Zudem soll sie, soweit es angemessen ist, verdrängten Mietern oder Pächtern einen Härteausgleich gewähren.
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| || Justizminister || [[Pawlo Petrenko]] || [[Datei:Pavlo Petrenko April 2014 (cropped).jpg|70px]] || Volksfront || 2. Dezember 2014 –
== Sonstige Vorschriften (Drittes Kapitel) ==
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Die ''Sonstigen Vorschriften'' (drittes Kapitel) enthalten im Wesentlichen Verfahrensvorschriften, vor allem über die [[Wertermittlung|Ermittlung von Grundstückswerten]], die bei Entschädigungen zugrunde zu legen sind, die Einrichtung von [[Gutachterausschuss|Gutachterausschüssen]], die Planerhaltung bei Bauleitplänen und das Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten über Verwaltungsakte, die im Rahmen städtebaulicher Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen erlassen wurden.
| || Vizeministerpräsident,<br /> Minister für Regionalentwicklung, Bauwirtschaft<br /> und kommunale Wohnungswirtschaft || [[Hennadij Subko]] || || BPP || 2. Dezember 2014 –

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== Überleitungs- und Schlussvorschriften (Viertes Kapitel) ==
| [[Datei:MFA UA.png|70px]] || Außenminister || [[Pawlo Klimkin]] || [[Datei:Antrittsbesuch ukrainischer Botschafter Pavlo Klimkin im Rathaus von Köln-7273 (cropped).jpg|70px]] || BPP || 2. Dezember 2014 –
Die „Überleitungs- und Schlussvorschriften“ beinhalten die Überleitungsregeln vom vorher geltenden Bundesbau- und Städtebauförderungsgesetz zum Baugesetzbuch.
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| [[Datei:Ministry of Finance (Ukraine).jpg|70px]] || Finanzminister || [[Natalija Jaresko]] || [[Datei:Natalie Ann Jaresko in government 2014-12-03 (cropped).jpg|70px]] || BPP || 2. Dezember 2014 –
== Siehe auch ==
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| [[Datei:Emblem of the Ukrainian Armed Forces.svg|70px]] || Verteidigungsminister || [[Stepan Poltorak]] || [[Datei:Stepan Poltorak.jpg|70px]] || BPP || 2. Dezember 2014 –
* zum Gesamtzusammenhang: [[Stadtplanung]], [[Innenentwicklung]]
|-
* zum Thema Naturschutz: [[Eingriffs-Ausgleichs-Regelung]], [[Umweltverträglichkeitsprüfung]]
| [[Datei:Ministry of Economic Development and Trade (Ukraine).jpg|70px]] || Minister für Ökonomische Entwicklung und Handel || [[Aivaras Abromavičius]] || || BPP || 2. Dezember 2014 –
* zum Thema Regelung der Nutzmöglichkeiten von Grundstücken [[Bebauungsplan]], [[Innenbereich]], [[Außenbereich]], [[Gebot der Rücksichtnahme]]
|-

| [[Datei:Emblem of the Ministry of Fuel and Energy of Ukraine.gif|70px]] || Minister für Energiewirtschaft und Kohleindustrie || [[Wolodymyr Demtschyschyn]] || || BPP || 2. Dezember 2014 –
== Literatur ==
|-
* Ernst, Zinkahn, [[Walter Bielenberg|Bielenberg]], Krautzberger: ''Baugesetzbuch''. Standard-Kommentar zum BauGB. C.H. Beck, München, ISBN 978-3-406-38165-2
| [[Datei:Emblem of the Ministry of Transport and Communications.gif|70px]] || Minister für Infrastruktur || [[Andrij Pywowarskyj]] || || BPP || 2. Dezember 2014 –
* [[Ulrich Battis]], [[Michael Krautzberger]], Rolf-Peter Löhr: ''BauGB - Baugesetzbuch''. C.H.Beck, München 2009, 11. Auflage, ISBN 3-406-58383-0
|-
* Michael Krautzberger, Wilhelm Söfker: ''Baugesetzbuch mit ergänzenden Vorschriften''. Rehm, 2010, 12. Aufl., ISBN 3-8073-0095-3
| || Minister für Informationspolitik || [[Jurij Stez]] || || BPP || 2. Dezember 2014 –
* Michael Krautzberger: ''Die «Innenentwicklungsnovelle 2013».'' In: ''Grundstücksmarkt und Grundstückswert (GuG)'' 2013, 193 ff.
|-
* Michael Krautzberger, [[Bernhard Stüer]]: ''BauGB-Novelle 2013. Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts.'' In: ''[[Deutsches Verwaltungsblatt]] (DVBl)'' 2013, S. 805–815.
| [[Datei:Mon ukraine.png|70px]] || Minister für Bildung und Wissenschaft || [[Serhij Kwit]] || [[Datei:Квіт Сергій Миронович.jpg|70px]] || BPP || 2. Dezember 2014 –
* Ronald Kunze: Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden, in: Kunze/Welters (Hg.), Das Praxishandbuch der Bauleitplanung, WEKA MEDIA, Kissing 2011
|-
* Ronald Kunze, Hartmut Welters (Hg.): Baugesetzbuch 2013. Textausgabe mit Einführung. BauGB, BauNVO, PlanZV. WEKAMEDIA, Kissing 2013
| [[Datei:UA MinOkhZdor emblem.png|70px]] || Minister für Gesundheitsschutz || [[Olexander Kwitaschwili]] || || BPP || 2. Dezember 2014 –
* Wilhelm Söfker (Hg.): ''Baugesetzbuch (BauGB). BauNVO, PlanzV, WertVu. -Richtlinien, Raumordnungsgesetz.'' Dt. Taschenbuch-Verlag, München 2005
|-
* Hans Otto Sprengnetter: ''BauGB 2009 - Kommentar zu den Rechtsgrundlagen der Wertermittlung'', Sprengnetter GmbH, 1. Auflage 2009, ISBN 978-3-937513-48-5
| [[Datei:Mlsp.jpg|70px]] || Minister für Sozialpolitik || [[Pawlo Rosenko]] || || BPP || 2. Dezember 2014 –
|-
| [[Datei:Logo of the Ministry of Ecology and Natural Resources of Ukraine 2013.gif|70px]] || Minister für Ökologie und Naturressourcen || [[Ihor Schewtschenko]] || || Vaterland || 2. Dezember 2014 –
|-
| || Minister für Jugend und Sport || [[Ihor Shdanow]] || || Vaterland || 2. Dezember 2014 –
|-
| [[DAtei:Emblem of the Ministry of Agrarian Policy of Ukraine.gif|70px]] || Minister für Agrarpolitik und Lebensmittel || [[Olexij Pawlenko]] || || Selbsthilfe || 2. Dezember 2014 –
|-
| || Erster Vize-Ministerpräsident || [[Walerij Woschtschewskyj]] || || Radikale Partei || 2. Dezember 2014 –
|}
=== Weitere wichtige Ämter ===
* Parlamentspräsident: [[Wolodymyr Hrojsman]], BPP
* Leiter der [[Präsidialamt der Ukraine|Präsidialverwaltung]]: [[Borys Loschkin]] <ref>[http://www.president.gov.ua/content/apu_head.html Offizielle Webpräsenz des Präsidenten der Ukraine – Borys Loschkin, Leiter der Administration des Präsidenten der Ukraine], abgerufen am 5. Dezember 2014</ref>
* Generalstaatsanwalt: [[Witalij Jarema]], Vaterland


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://rada.gov.ua/news/Novyny/Povidomlennya/99432.html Offizielles Portal der Werchowna Rada – „Resolution über die Bildung des Ministerkabinetts der Ukraine“]
*[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/index.html Text des Baugesetzbuches]
*[http://edoc.difu.de/edoc.php?id=ICMKE8O7 BauGB-Novelle 2006 im Praxistest (difu)]
*[http://www.bmvbs.de/artikel-,302.967378/Gesetz-zur-Erleichterung-von-P.htm Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur BauGB-Novelle 2006]
*[http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0801-900/855-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/855-06.pdf Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte, Bundesrat-Drucksache 855/06] (PDF-Datei; 725&nbsp;kB)
*[http://www.krautzberger-online.de/index.shtml Weiterführende und aktuelle Informationen über das BauGB]
* [http://delegibus.com/2011,3.pdf Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. Juni 1960. Historisch-synoptische Edition. 1960—2011] – sämtliche Fassungen seit dem Inkrafttreten mit Geltungszeitraum und Synopsen (PDF-Datei; 2,79&nbsp;MB)


== Einzelnachweise ==
{{Rechtshinweis}}
<references />


{{Navigationsleiste Ukrainische Kabinette}}
{{Normdaten|TYP=w|GND=4122065-1}}


[[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]
[[Kategorie:Kabinett (Ukraine)|Jazenjuk II]]
[[Kategorie:Öffentliches Baurecht (Deutschland)]]

Version vom 6. Dezember 2014, 22:07 Uhr

Regierungsgebäude der Ukraine in Kiew, seit 1991 Sitz des Ministerkabinetts.
Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk

Am 2. Dezember 2014 wurde das zweite Ministerkabinett Jazenjuk von der Werchowna Rada, dem Parlament der Ukraine als neue Regierung der Ukraine bestätigt, nachdem fünf der Parteien, die bei der Parlamentswahl im Oktober 2014 in das neue Parlament gewählt wurden, am 21. November einen Koalitionsvertrag vorstellten.

Arsenij Jazenjuk wurde am 27. November 2014 erneut zum Ministerpräsidenten der Ukraine gewählt und kann die in der vergangenen Regierungsperiode begonnene Annäherung an die Europäische Union fortsetzen. Er erhielt 341 Stimmen der Parlamentsabgeordneten, notwendig zur Wiederwahl waren lediglich 226 Stimmen. [1][2][3]

Koalitionspartner

Logo Partei
Block Petro Poroschenko
Volksfront
Radikale Partei Oleh Ljaschkos
Allukrainische Vereinigung „Vaterland“
Selbsthilfe

Vorgeschichte

Nachdem im Parlament mehrere Wirtschaftsgesetze abgelehnt worden waren, darunter eines, das die Beteiligung ausländischer Investoren am Gastransportsystem der Ukraine ermöglicht hätte, reichte Jazenjuk im Juli 2014 seinen Rücktritt ein.[4] Der im Mai 2014 gewählte ukrainische Präsident Petro Poroschenko forderte daraufhin Jazenjuk auf, im Amt zu bleiben. Bei einer Abstimmung am 31. Juli 2014 lehnte eine breite Mehrheit der Abgeordneten seinen Rücktritt ab und so blieb Jazenjuk im Amt.[5] Am 25. August 2014 löste der Staatspräsident Petro Poroschenko per Dekret vorzeitig das Parlament auf, um vorgezogene Neuwahlen als Teil seines Friedensplans zu ermöglichen. Bereits zu seinem Amtsantritt im Juni 2014 hatte dieser ankündigt, Parlamentsneuwahlen anzustreben.[6] Die Parlamentswahl fand am 26. Oktober 2014 statt, bei der die Volksfront-Partei des Ministerpräsidenten 76 Parlamentssitze und die Partei des Präsidenten, der Block Petro Poroschenko 127 Plätze erhielt.

Neuerungen

Mit dem Informationsministerium wurde ein neues Ministerium gegründet, um der konfliktfördernden russischen Propaganda entgegenwirken zu können.

In der neuen Regierung sind drei ehemalige Ausländer, die kurzfristig die ukrainische Staatsbürgerschaft verliehen bekamen, vertreten. Es ist die neue Finanzministerin Natalija Jaresko, die aus den USA stammt, der Georgier Olexander Kwitaschwili, der das Gesundheitsministerium übernimmt sowie der aus Litauen stammende Wirtschaftsminister Aivaras Abromavičius. Die Idee, Minister aus dem Ausland zu holen stammt vom ukrainischen Präsidenten Poroschenko, da aus dem Ausland stammende Minister keine korrupten Seilschaften in der Ukraine pflegen und den Einfluss der alten, trägen Eliten eindämmen. [7]

Zusammensetzung des Kabinetts

Logo Portfolio Minister Foto Parteizugehörigkeit Amtszeit
Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk Volksfront 2. Dezember 2014 –
Innenminister Arsen Awakow Volksfront 2. Dezember 2014 –
Vizeministerpräsident,
Minister für Kultur
Wjatscheslaw Kyrylenko Volksfront 2. Dezember 2014 –
Ministerin beim Ministerkabinett Hanna Onyschtschenko Volksfront 2. Dezember 2014 –
Justizminister Pawlo Petrenko Volksfront 2. Dezember 2014 –
Vizeministerpräsident,
Minister für Regionalentwicklung, Bauwirtschaft
und kommunale Wohnungswirtschaft
Hennadij Subko BPP 2. Dezember 2014 –
Außenminister Pawlo Klimkin BPP 2. Dezember 2014 –
Finanzminister Natalija Jaresko Datei:Natalie Ann Jaresko in government 2014-12-03 (cropped).jpg BPP 2. Dezember 2014 –
Verteidigungsminister Stepan Poltorak BPP 2. Dezember 2014 –
Minister für Ökonomische Entwicklung und Handel Aivaras Abromavičius BPP 2. Dezember 2014 –
Minister für Energiewirtschaft und Kohleindustrie Wolodymyr Demtschyschyn BPP 2. Dezember 2014 –
Minister für Infrastruktur Andrij Pywowarskyj BPP 2. Dezember 2014 –
Minister für Informationspolitik Jurij Stez BPP 2. Dezember 2014 –
Minister für Bildung und Wissenschaft Serhij Kwit BPP 2. Dezember 2014 –
Minister für Gesundheitsschutz Olexander Kwitaschwili BPP 2. Dezember 2014 –
Datei:Mlsp.jpg Minister für Sozialpolitik Pawlo Rosenko BPP 2. Dezember 2014 –
Minister für Ökologie und Naturressourcen Ihor Schewtschenko Vaterland 2. Dezember 2014 –
Minister für Jugend und Sport Ihor Shdanow Vaterland 2. Dezember 2014 –
Minister für Agrarpolitik und Lebensmittel Olexij Pawlenko Selbsthilfe 2. Dezember 2014 –
Erster Vize-Ministerpräsident Walerij Woschtschewskyj Radikale Partei 2. Dezember 2014 –

Weitere wichtige Ämter

Einzelnachweise

  1. Ukraine: Jazenjuk bleibt Regierungschef bei Spiegel Online vom 27. November 2014; abgerufen am 6. Dezember 2014).
  2. NZZ über die Regierungsbildung
  3. Zweites Kabinett Jazenjuk auf Ukraine-Nachrichten vom 2. Dezember 2014; abgerufen am 6. Dezember 2014
  4. SPIEGEL Online v. 24. Juli 2014: Machtkampf in Kiew: Regierung der Ukraine tritt zurück
  5. Ukrajinska Prawda: Рада оставила Яценюка в кресле премьера
  6. Neuwahlen im Oktober – Kiew: Poroschenko löst Parlament auf, auf n24 vom 25. August 2014, abgerufen am 25. August 2014
  7. Drei Ausländer regieren jetzt in Kiew mit in: Die Welt vom 3. Dezember 2014; abgerufen am 6. Dezember 2014
  8. Offizielle Webpräsenz des Präsidenten der Ukraine – Borys Loschkin, Leiter der Administration des Präsidenten der Ukraine, abgerufen am 5. Dezember 2014