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„Secure Interoperable Chip Card Terminal“ – Versionsunterschied

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Gremien- und Organisationsbezeichnung
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Als '''Secure Interoperable Chip Card Terminal''' (''SICC-Terminal'') werden [[Kartenlesegerät|Kartenlesegeräte]] bezeichnet, die der zugehörigen Spezifikation genügen. Diese Spezifikation wurde durch die Arbeitsgruppe 2 des [[TeleTrusT]] e.V. erarbeitet und liegt in der Version 1.0 vor. Die Spezifikation beschreibt ein [[Chipkarte]]nterminal mit generischer Systemarchitektur.
Als '''Secure Interoperable Chip Card Terminal''' (''SICC-Terminal'') werden [[Kartenlesegerät|Kartenlesegeräte]] bezeichnet, die der zugehörigen Spezifikation genügen. Diese Spezifikation wurde durch die Arbeitsgruppe "SICCT" des [[TeleTrusT]] - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. erarbeitet. Die Spezifikation beschreibt ein [[Chipkarte]]nterminal mit generischer Systemarchitektur.


==Funktion==
==Funktion==

Version vom 29. November 2014, 10:26 Uhr

Als Secure Interoperable Chip Card Terminal (SICC-Terminal) werden Kartenlesegeräte bezeichnet, die der zugehörigen Spezifikation genügen. Diese Spezifikation wurde durch die Arbeitsgruppe "SICCT" des TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. erarbeitet. Die Spezifikation beschreibt ein Chipkartenterminal mit generischer Systemarchitektur.

Funktion

Ein SICC-Terminal ist ein universell einsetzbares Chipkartenterminal mit der Möglichkeit, Kartenterminals über verschiedene Anschlußmöglichkeiten wie RS232, USB, Ethernet 802.3 usw. zu betreiben. Folgende weitere Eigenschaften eines SICC-Terminals sind zu nennen:

  • Es gibt eine High Level API (benutzbar statt tieferer Schnittstellen wie PC/SC, CTAPI)
  • Es ist eine Administration über das Netz möglich
  • Es gibt zwei Modi: 1) MKT Befehlssatz 2) Erweiterte API.

Stand 3. Mai 2006

Die SICCT-Spezifikation ist Grundlage der für die Telematik-Infrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte in Erstellung befindlichen Spezifikation „eHealth-Terminal auf der Basis SICCT für das deutsche Gesundheitswesen“.

Bestandteil des SICCT ist ein sogenannter Trusted Viewer, der dem Anwender die zu signierenden Daten und die Details zum Signiervorgang über eine vertrauenswürdige Komponente anzeigt. Der Signaturersteller muss diesen Trusted Viewer nicht zwingend bei jeder Signatur verwenden, sondern kann dieses nach Bedarf eigenständig entscheiden.