„Devolution“ – Versionsunterschied
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* den Übergang eines Verfahrens an eine höhere Gerichtsinstanz durch Einlegen eines Rechtsmittels, siehe [[Devolutiveffekt]] |
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* den Übergang einer Verwaltungssache an eine übergeordnete Behörde, siehe [[Devolutionsantrag]] |
* den Übergang einer Verwaltungssache an eine übergeordnete Behörde, siehe [[Devolutionsantrag]] |
Version vom 25. Juli 2014, 20:49 Uhr
Devolution (lat. devolvere, ‚hinabrollen‘ oder sinngemäß ‚abwälzen‘) steht für:
- den Übergang eines Herrschertitels oder eines erblichen Adelstitels an einen Nachfolger, siehe Thronfolge
- die Übertragung administrativer Funktionen vom Souverän an Gebietskörperschaften, siehe Devolution (Staatsrechtslehre)
- etwa im Vereinigten Königreich, siehe Devolution (Vereinigtes Königreich)
- den Übergang eines Verfahrens an eine höhere Gerichtsinstanz durch Einlegen eines Rechtsmittels, siehe Devolutiveffekt
- den Übergang einer Verwaltungssache an eine übergeordnete Behörde, siehe Devolutionsantrag