„Netlock“ – Versionsunterschied
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Unter Netlock oder auch Net-Lock versteht man die Bindung eines [[Handy|Mobilfunkgerät]]s an den Betrieb innerhalb eines Funknetzes eines [[Mobilfunkgesellschaft|Netzbetreiber]]s. |
Unter Netlock oder auch Net-Lock versteht man die Bindung eines [[Handy|Mobilfunkgerät]]s an den Betrieb innerhalb eines Funknetzes eines [[Mobilfunkgesellschaft|Netzbetreiber]]s. |
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D.h. dass das Gerät mit (irgend)einer [[SIM]]-Karte benutzt werden kann, die von einem der (n!) [[Service-Provider|ISP]] dieses [[Mobilfunkgesellschaft|Netzbetreiber]]s aktiviert wurde. |
D.h. dass das Gerät mit (irgend)einer [[SIM]]-Karte benutzt werden kann, die von einem der (n!) [[Service-Provider|ISP]] dieses [[Mobilfunkgesellschaft|Netzbetreiber]]s aktiviert wurde. |
Version vom 28. Januar 2006, 19:30 Uhr
Unter Netlock oder auch Net-Lock versteht man die Bindung eines Mobilfunkgeräts an den Betrieb innerhalb eines Funknetzes eines Netzbetreibers. D.h. dass das Gerät mit (irgend)einer SIM-Karte benutzt werden kann, die von einem der (n!) ISP dieses Netzbetreibers aktiviert wurde.
Beispiele :
Voraussetzung : Kunde hat Netlock-Gerät von Debitel-D1 gekauft. Debitel ist ein ISP, D1 der Netzbetreiber
Fall 1 : Er legt eine Netz-fremde Karte ein (z.B. von Debitel E-plus). In diesem Fall ist die Benutzung des Gerätes/der Karte nicht möglich.
Fall 2 : Er legt eine Netzinterne Karte von Talkline-D1 ein. In diesem Fall ist die Benutzung des Gerätes/der Karte möglich.
vgl. SIM-Lock, durch den eine Bindung des Gerätes an einen (1!) dedizierten Paket-ISP des Netzbetreibers entsteht.
Vertragskarten eines anderen ISPs desselben Netzbetreibers sind beim SIM-gelockten Geräten nicht aktivier- und benutzbar.