Kreuzung (Bahn) und Friedrich August von Hanau: Unterschied zwischen den Seiten
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→Name seit 1930: + Denkschrift über den Anspruch des Heinrich Fürst von Hanau Graf von Schaumburg und seiner Linie auf den Adelstitel "Fürst von Hanau" und auf Einreihung in die 3. Abteilung des Hofkalenders des Gothaischen Genealogischen Taschenb. |
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[[Bild:Mannheim-Friedrichsfeld-1900.jpg|thumb|Höhenfreie Kreuzung [[Mannheim-Friedrichsfeld]]]] |
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{{Löschantragstext|tag=25|monat=März|jahr=2014|titel=Friedrich August von Hanau}} |
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Unter '''Kreuzung''' versteht man bei der [[Eisenbahn]]: |
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Die enzyklopädische Relevanz dieser Person geht aus dem Artikel nicht hervor. Hat er irgendeine? [[Benutzer:Jbergner|Jbergner]] ([[Benutzer Diskussion:Jbergner|Diskussion]]) 16:55, 25. Mär. 2014 (CET) |
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* die ''höhenfreie Kreuzung zweier [[Eisenbahnstrecke]]n oder [[Gleis]]e'' auf unterschiedlichem Niveau mit Hilfe eines ''[[Überwerfungsbauwerk|Kreuzungsbauwerkes]]'' |
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* die ''höhengleiche Gleiskreuzung zweier Eisenbahngleise'' mit Hilfe besonderer Gleiskonstruktionen |
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'''Friedrich August von Hanau''', mit vollständigem Namen seit 1930 '''Friedrich August Prinz von Hanau Graf von Schaumburg''',<ref name="GHdALex IV">[[GHdA]], Adelslexikon, Band IV, Band 67 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1978, S. 416 (Dargestellt beim [http://home.foni.net/~adelsforschung/lex88.htm Institut Deutsche Adelsforschung])</ref> geboren als [[Graf]] ''Friedrich August von Schaumburg'' (* [[14. April]] [[1864]], [[Wiesbaden]]; † [[26. April]] [[1940]] in [[Brünn]]), war der vorehelich geborene älteste Sohn des Prinzen [[Friedrich Wilhelm von Hanau]] aus dessen Beziehung mit Ludovika Gloede, der späteren Gräfin von Schaumburg (* 6. Mai 1840 in Hamburg; † 20. April 1912 in München), die Hanau etwa zehn Jahre später heiratete. Als [[Königreich Bayern|königlich bayerischer]] [[Kammerherr]] war er ein [[Protokollarische Rangordnung|sehr hochrangiges Mitglied]] des königlich bayerischen [[Hofstaat]]es und zudem [[Major]] [[à la suite]] der [[Bayerische Armee|Königlich Bayerischen Armee]].<ref name="GHdA Fstl. Hs. II">[[Genealogisches Handbuch des Adels]], ''Fürstliche Häuser'' Band II, Band 3 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1953, [https://archive.org/stream/genealogischesh00adelgoog#page/n389/mode/2up S. 320]</ref> |
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* die ''Zugkreuzung'' auf eingleisiger Eisenbahnstrecke. |
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[[Datei:Hanau-Schaumburg-Wappen.png|mini|Das Wappen der Fürsten von Hanau, Grafen von Schaumburg]] |
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== Leben == |
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Friedrich August von Hanau wurde am 14. April 1864 in Wiesbaden geboren. Er hatte einen jüngeren Bruder, ''Ludwig'' Cäcilius Felix, der 1872 geboren wurde. Dieser verstarb am 8. Januar 1940, also nur nahezu vier Monate vor Friedrich Augusts eigenem Tod.<ref>Dr. Bernhard Peter: [http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/seiten/morganatisch.htm Wappen bei morganatischen Ehen (1)] (abgerufen am 2. April 2014)</ref> Sein Großvater war [[Friedrich Wilhelm I. (Hessen-Kassel)|Friedrich Wilhelm I.]], der letzte [[Kurfürst]] von [[Kurfürstentum Hessen|Hessen-Kassel]] aus dem [[Haus Hessen]]. Die Geschwister führten zunächst den [[Graf]]entitel und den Namen ''von Schaumburg'', da der Großvater am 30. September 1831, noch als zum Mitregenten ernannter Kurprinz, am 10. Oktober 1831 [[Gertrude von Hanau|seine Ehefrau Gertrude]] zuerst zur kurfürstlich-hessischen ''Gräfin von Schaumburg'' erhoben hatte,<ref name="GHdALex IV" /> mit der Maßgabe, dass alle ihre Nachkommen kurfürstlich-hessische ''Grafen und Gräfinnen von Schaumburg'' wurden,<ref name="GHdALex IV" /> und zwar mit dem Prädikat [[Erlaucht|''Erlaucht'']].<ref name="GHdALex IV" /> |
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[[Bild:Gleiskreuzung01.jpg|thumb|right|Gleiskreuzung]] |
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[[Bild:Tolono Xing 1.jpg|thumb|Gleiskreuzung in Illinois / USA]] |
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[[Bild:Flachkreuzung.jpg|thumb|right|Flachkreuzung mit beweglichen Doppelherzstückspitzen]] |
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Als ''Kreuzungsbauwerk'' bezeichnet man eine Eisenbahnbrücke, die eine andere Eisenbahnstrecke oder ein Gleis überquert. Kreuzt die Brücke eine Straße, einen Weg oder einen Platz, spricht man von einer [[Eisenbahnüberführung]]. Der Vorteil der höhenfreien Kreuzung mit Hilfe eines Kreuzungsbauwerkes liegt darin, dass sich die Schienenfahrzeuge auf beiden Eisenbahnstrecken oder -gleisen nicht gegenseitig behindern oder gefährden können. |
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== Dynastische Bedeutung == |
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Erst am 2. Juni 1853 war Friedrich Augusts Großmutter Gertrude in Kassel zur kurfürstlich-hessischen ''Fürstin von Hanau'' erhoben worden,<ref name="GHdALex IV" /> ihre Kinder mit dem Kurfürsten und die Nachkommen der Söhne sollten hingegen den Titel ''Prinz'' bzw. ''Prinzessin von Hanau'' tragen.<ref name="GHdALex IV" /> In Wien erfolgte am 6. März 1855 die österreichische Anerkennung der Großmutter Gertrude als ''Fürstin von Hanau und zu Hořowitz'' und ihrer Nachkommen mit dem Kurfürsten als ''Fürsten'' bzw. ''Fürstinnen von Hanau und zu Hořowitz''.<ref name="GHdALex IV" /> Vom hessischen Kurfürsten wurden diese Titel und Namen am 10. Juni 1862 ''bestätigt'', mit dem Prädikat [[Durchlaucht|''Durchlaucht'']], und zwar für Fürstin Gertrude und ihre Kinder mit ihm; für die ''Nachkommen der Söhne'' aber ''nur unter der Voraussetzung'', dass sie aus [[Ebenbürtigkeit|standesgemäßer]], das heißt [[Hausgesetz|hausgesetzmäßiger]], Ehe stammten.<ref name="GHdALex IV" /><ref name="GHdALex XII">Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon, Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, S. 346 f.</ref> Ihre Ehefrauen mussten also von Geburt mindestens gräflichen Standes sein,<ref name="GHdALex IV" /> damit die Kinder die Titel und Namen ''Fürsten'' bzw. ''Fürstinnen von Hanau und zu Hořowitz'' tragen durften.<ref name="GHdALex IV" /><ref name="GHdALex XII" /> Schließlich erfolgte am 20. Januar 1877 in Wien von Kaiser [[Franz Joseph I.]] die österreichische Anerkennung dieser kurfürstlichen Bestätigung vom 10. Juni 1862.<ref name="GHdALex IV" /> |
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Besondere [[Gleis]]konstruktionen ermöglichen [[Schienenfahrzeug]]en das niveaugleiche Überqueren eines anderen, quer verlaufenden Gleises ohne Fahrtunterbrechung, jedoch können die beiden [[Fahrweg]]e nicht gleichzeitig befahren werden. Das höhengleiche Kreuzen zweier Gleise ist mit folgenden Einrichtungen möglich: |
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* '''Gleiskreuzung''' ohne bewegliche Teile. Sie ist robust und in der Herstellung und Vorhaltung besonders kostengünstig, beeinträchtigt infolge der nicht vermeidbaren Gleislücken im kreuzenden Gleis aber deutlich den Fahrkomfort. Eine Gleiskreuzung ohne bewegliche Teile funktioniert nur, wenn sich die Gleise in nicht allzu spitzem [[Winkel]] kreuzen. |
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* '''Kreuzung mit Flachrillen-Herzstücken'''. Sie ist hauptsächlich bei [[Straßenbahn]]en zu finden. Hierbei werden die Fahrzeugräder durch den Einsatz von [[Eisenbahnweiche#Herzstücke mit Flachrille|Flachrillen]] auf ihren [[Spurkranz|Spurkränzen]] über die Gleislücken hinweggeführt. Eine Sonderbauform dieses Kreuzungstyps befindet sich häufig an niveaugleichen Kreuzungen von Straßenbahnen mit Eisenbahnen. Hierbei sind die Schienen der Eisenbahnstrecken lückenlos ausgeführt, während die Straßenbahnzüge auf ihren Spurkränzen über die Eisenbahnschienen hinweggeführt werden. |
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* '''Flachkreuzung''' mit beweglichen Doppelherzstückspitzen, sie werden in der Schweiz auch als '''Gleisdurchschneidung''' bezeichnet. Sie wird bei einem besonders flachen Kreuzungswinkel verwendet. Das ist in der Regel an mehrgleisigen [[Abzweigstelle]]n der Fall, wenn das abzweigende Gleis mit hoher Geschwindigkeit befahrbar sein muss. Ohne die beweglichen Doppelherzstückspitzen wird die führungslose Stelle in den Doppelherzstücken für einen sicheren Betrieb zu lang. Flachkreuzungen dieser Art sind teure und unterhaltungsaufwendige Einrichtungen, bieten jedoch einen lückenlosen durchgehenden Fahrweg über das zu kreuzende Gleis hinweg.^ |
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* '''[[Eisenbahnweiche|Kreuzungsweiche]]'''. Sie ermöglicht nicht nur das Kreuzen zweier Gleise, sondern je nach Art der Kreuzungsweiche - ''einfache Kreuzungsweiche'' oder ''doppelte Kreuzungsweiche'' - auch unterschiedliche Möglichkeiten zum Gleiswechsel. |
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Da die Mutter von Friedrich August, Ludovika geb. Gloede dieser [[Heiratsregel]] nicht gerecht werden konnte, konnte man nur auf die kurhessische [[Graf]]enstandsverleihung von 1831 zurückgreifen und so wurden die Nachkommen des Prinzen Friedrich von Hanau mit seiner Frau im Königreich Bayern bei der [[Graf]]enklasse der [[Adelsmatrikel]] als ''Grafen von Schaumburg'' immatrikuliert,<ref name="GHdALex IV" /><ref name="GHdALex XII" /> und zwar der 22-jährige Friedrich August am 3. April 1887<ref name="GHdALex IV" /><ref name="GHdALex XII" /> als [[Fahnenjunker#Entstehung und Verwendung des Begriffs|Avantageur]] des [[Königlich Bayerisches 1. Jägerbataillon „König“|Königlich Bayerischen 1. Jägerbataillon „König“]]<ref name="GHdALex XII" /> und sein Bruder Ludwig am 25. Juni 1888 als Gymnasiast in [[Schweinfurt]].<ref name="GHdALex XII" /> |
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== Zugkreuzung == |
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Unter '''Zugkreuzung''' versteht man das Ausweichen zweier in entgegengesetzter Richtung fahrender Züge auf eingleisiger Strecke in einem Bahnhof, der dazu neben dem durchgehenden Streckengleis noch mindestens ein Ausweichgleis aufweisen |
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muss. Die Bezeichnung „Kreuzung“ rührt in diesem Zusammenhang von der grafischen Darstellung im [[Bildfahrplan]], bei der sich nämlich die Zeit-Weg-Linien beider Züge kreuzen. |
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=== Rang in der königlich bayerischen Hofrangordnung === |
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== Siehe auch == |
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Als [[Königreich Bayern|königlich bayerischer]] [[Kammerherr]] (in Bayern wie in Österreich „Kämmerer“ genannt) bekleidete er einen sehr hohen Rang in der königlich bayerischen [[Protokollarische Rangordnung|Hofrangordnung]], im Rang dort mit der [[Generalität]] auf einer Stufe stehend,<ref>Prof. em. Dr. [[Karl Möckl]] (Otto-Friedrich-Universität Bamberg), ''Hof und Hofgesellschaft in Bayern in der Prinzregentenzeit'', in: [[Deutsches Historisches Institut Paris#Publikationen|Pariser Historische Studien]] Band 21 (1985), S. 183–235, hier besonders S. 198 f.</ref>und war zudem [[Major]] [[à la suite]] der [[Bayerische Armee|Königlich Bayerischen Armee]], später Major [[a. D.]].<ref name="GHdA Fstl. Hs. II" /> |
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* [[Eisenbahnknoten]], [[Bahnübergang]], [[Straßenkreuzung]], [[Autobahnkreuz]] |
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=== Ausschluss vom hanauischen Fideikommiss === |
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[[Kategorie:Bahnbetrieb]] |
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Der hessische Kurfürst hatte im Jahre 1852<ref name="Fabian-Handbuch">Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland, Österreich und Europa: [http://www.vifabbi.de/cgi-bin/wiki.pl/wiki.pl?Horovice Horovice (Horowitz)/Schloßbibliothek]</ref> das [[Schloss Hořovice]] für 2,5 Millionen [[Gulden]] vom stark verschuldeten Grafen [[Würben (Adelsgeschlecht)|Würben]] von [[Vrbno pod Pradědem|Würbenthal]] erworben.<ref name="Goldene Straße">Die Goldene Straße in Bayern und Böhmen: [http://www.asamnet.de/~patzeltm/goldene_strasse_wb/wb/pages/weg-der-goldenen-strasse/mittelboehmen-west/horovice--zdice--kraluv-dvur.php Horovice und das Schloss der Kürfüsten von Hessen] (abgerufen am 29. März 2014)</ref> Daraus hatte er für seine Nachkommen aus der [[Morganatische Ehe|morganatischen Ehe]] mit [[Gertrude von Hanau|Fürstin Gertrude]] das [[Fideikommiss]] Hanau-Hořowitz errichtet, wozu auch eine bedeutende [[Bibliothek]] gehörte.<ref name="Fabian-Handbuch" /> |
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[[Kategorie:Bahnanlage]] |
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Graf Friedrich Augusts Vater, der älteste Sohn des Kurfürsten, [[Friedrich Wilhelm von Hanau]], war aufgrund dessen erster [[Mesalliance]] im Jahr 1856 mit der [[Schauspielerin]] Auguste Birnbaum vom Fideikommiss ausgeschlossen worden. Darauf trat Friedrich Augusts Onkel [[Moritz von Hanau-Hořovice|Moritz]] in die Hanau-Hořowitzer Erbfolge ein. Moritz war der Lieblingssohn seines Vaters und wurde von dem [[Präsumtion|präsumtiven Nachfolger]] in der Kurwürde, [[Wilhelm von Hessen|Wilhelm von Hessen-Kassel-Rumpenheim]], als Konkurrent betrachtet, da hinsichtlich des Kurfürsten angenommen wurde, er wolle seinem nicht standesgemäßen Nachkommen doch noch zur Thronfolge verhelfen.<ref>Sparismus: [http://sparismus.wordpress.com/2014/03/26/ludwig-angerer-k-k-hof-photograph-wien-louise-liebhardt-k-k-hof-opernsangerin-um-1860/ Ludwig Angerer, k.k. Hof-Photograph, Wien, Louise Liebhardt, k.k Hof-Opernsängerin, um 1860]. Veröffentlicht am 26. März 2014. (Abgerufen am 30. März 2014.)</ref> |
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[[en:level junction]] |
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[[hu:Vágányátszelés]] |
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=== Nachfolge im hanauischen Fideikommiss und Enteignung 1945 === |
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[[ja:平面交差]] |
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[[Datei:Nový zámek, Hořovice.jpg|mini|hochkant=0.9|[[Schloss Hořovice]]]] |
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[[ru:Глухое пересечение]] |
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Aber nach dem kinderlosen Tod seines Onkels [[Heinrich I. von Hanau-Hořovice]], des 4. Fürsten von Hanau, im Jahre 1917 beanspruchte er, der seit 1899 bis zur Scheidung 1922 mit [[Graf|Gräfin]] Hildegard Almásy de Zsadány et Török-Szent-Miklós (1879–1933) verheiratet war,<ref>Stamboom Baris » [http://www.genealogieonline.nl/de/stamboom-baris/I26507.php Friedrich August von Hanau]</ref> den vakant gewordenen Titel „Fürst von Hanau“ für seine Nachkommen. Sein Sohn Heinrich Graf von Schaumburg (1900–1971), verheiratet mit Maria Theresia Gräfin [[Fugger von der Lilie|Fugger von Babenhausen]], einer Tochter der Fürstin [[Eleonora Fugger von Babenhausen]], erhielt nach einem Erbschaftsprozess 1921 durch die Entscheidung des [[Landgericht|Zivillandgericht]]s in [[Prag]] seinem Großonkel, dem 4. Fürsten Heinrich, in das fürstlich Hanauische Familienfideikommiss und erhielt damit die [[Substitution#Jura|Substitut]]-[[Herrschaft (Territorium)|Herrschaft]]en [[Hořovice|Hořowitz]], [[Jince|Jinetz]], [[Hořovice#Geschichte|Bezdietitz]]<ref name="GHdA Fstl. Hs. II" />und das sehr große [[Schloss Hořovice]]. Dieser Zweig der Familie wohnte bis zur [[Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei|1945 erfolgten Enteignung]],<ref>[http://www.tixik.eu/schloss-horovice-2362838.htm Schloss Hořovice]</ref> die auch die Substitut-Herrschaften Hořowitz, Jinetz und Bezdietitz einschloss,<ref name="GHdA Fstl. Hs. II" /> im Barockschloss.<ref name="Goldene Straße" /> Die bedeutende zum Schloss gehörige Bibliothek der Hanauer, die von Heinrich und dessen Frau aus dem Hause [[Fugger]] noch sehr bereichert worden war,<ref name="Fabian-Handbuch" /> kam nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] unter die [[Verwaltung]] des [[Nationalmuseum (Prag)|Nationalmuseums in Prag]].<ref name="Fabian-Handbuch" /> Heute befindet sie sich im [[Besitz]] des [[Denkmalamt]]es für [[Mittelböhmen]] (Památkový ústav Stredních Cech) in [[Prag]].<ref name="Fabian-Handbuch" /> |
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=== Name seit 1930 === |
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Friedrich August Graf von Schaumburg strengte für seine Familie in Bayern juristisch die Namensführung „Fürst von Hanau Graf von Schaumburg“ an. Die daraus resultierenden Urteile des [[Bayerisches Oberstes Landesgericht|Bayerischen Obersten Landesgerichts]] vom 4. Juni 1930 und des [[Landgericht München I|Landgerichts München]] vom 28. Mai 1931 ließen die Führung des Namens ''Fürst (Prinz) bzw. Fürstin (Prinzessin) von Hanau Graf bzw. Gräfin von Schaumburg''<ref>So, und zwar entsprechend der beiden Gerichtsentscheide, ''wörtlich'' im [[Genealogisches Handbuch des Adels|Genealogischen Handbuch des Adels]], Adelslexikon, Band IV, Band 67 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1978, S. 416</ref><ref>Genealogisches Handbuch des Adels, ''Fürstliche Häuser'' Band II, Band 3 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1953, [https://archive.org/stream/genealogischesh00adelgoog#page/n387/mode/2up S. 319]</ref> zu.<ref name="GHdALex IV" /> Auf Grund der vom Vater ererbten Rechte nach dem Erbschaftsprozess seit 1921 tatsächlicher Inhaber der hanauischen Fideikommissherrschaften, die vom 1917 verstorbenen 4. Fürsten [[Heinrich I. von Hanau-Hořovice]] ererbt wurden, hatte dem 1900 geborenen Heinrich der Fürstentitel zugestanden, den er nun als Namensbestandteil führen durfte.<ref name="GHdALex IV" /><ref>Genealogisches Handbuch des Adels, ''Fürstliche Häuser'' Band II, Band 3 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1953, [https://archive.org/stream/genealogischesh00adelgoog#page/n387/mode/2up S. 319 f.]</ref> Aus diesem Anlass wurde 1932 sogar eine [[Denkschrift]] veröffentlicht: ''Denkschrift über den Anspruch des Heinrich Fürst von Hanau Graf von Schaumburg und seiner Linie auf den Adelstitel „Fürst von Hanau“ und auf Einreihung in die III. Abteilung des Hofkalenders des Gothaischen Genealogischen Taschenbuchs''<ref>''Denkschrift über den Anspruch des Heinrich Fürst von Hanau Graf von Schaumburg und seiner Linie auf den Adelstitel „Fürst von Hanau“ und auf Einreihung in die III. Abteilung des Hofkalenders des Gothaischen Genealogischen Taschenbuchs'', Gallus 1932, 101 Seiten ([http://books.google.de/books/about/Denkschrift_%C3%BCber_den_Anspruch_des_Heinr.html?id=ldK-PgAACAAJ&redir_esc=y Online])</ref> |
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Fälschlich wird die Familie auch ''von Hanau und Horowitz'' genannt.<ref>[http://www.thepeerage.com/p10893.htm#i108927 Friedrich August von Hanau, 5th Prinz von Hanau und Horowitz]</ref> |
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Offenbar war dieser [[Erstgeburtstitel|Primogeniturtitel]] als Namensbestandteil zu dieser Zeit noch möglich bzw. juristisch erstreitbar. Zwar hatte Artikel 109 der [[Weimarer Reichsverfassung]] von 1919 sämtliche Standesvorrechte aufgehoben und bestimmte: „Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“<ref name="Der Spiegel">[[Der Spiegel]] [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46266304.html 15/1966]</ref> Fortan seien, interpretierte das [[Reichsgericht]] die Verfassungsnorm, „bisher adlige Namen den bürgerlichen Namen in jeder Beziehung gleichzustellen, das bisherige Adelszeichen nicht anders als eine Silbe im Namen zu behandeln“.<ref name="Der Spiegel" /> |
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Offen blieb nach der Weimarer Regelung, die als nichtverfassungsrechtliche Vorschrift auch in der Bundesrepublik fortgilt, welche Adelsbezeichnung für Primogenitur-Adel als Name zu gelten habe: die ranghöhere des primogenen Haus-Chefs oder die rangniedere seiner Geschwister.<ref name="Der Spiegel" /> |
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Zwar hatte [[Preußen]] mit dem Adelsgesetz vom 23. Juni 1920 schon im im Paragraphen 22 klar bestimmt: „Stand zur Zeit des Inkrafttretens der Reichsverfassung einem Familienangehörigen vor den anderen Familienangehörigen eine besondere Bezeichnung zu, so darf er diese Bezeichnung für seine Person ... beibehalten.“ Ein primogen erworbener Titel gebührte demnach nur noch einem Adligen, der sein Namensvorrecht vor dem 14. August 1919 (Inkrafttreten der Weimarer Verfassung) ererbt hatte.<ref name="Der Spiegel" /> |
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Aber Friedrich August Graf von Schaumburg war, ausweislich seiner Immatrikulation bei der bayerischen Grafenklasse im Jahre 1887, erstens bayerischer Staatsangehöriger und nicht Preuße, und zum anderen hatte er ja das Namensvorrecht noch 1917, also vor dem 14. August 1919 (Inkrafttreten der Weimarer Verfassung), [[Erbe|ererbt]], und zwar als der [[Heinrich I. von Hanau-Hořovice|letzte Fürst von Hanau]] verstorben und er sein nächster [[Agnat]] war. |
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Das [[Reichsgericht]] wollte schließlich jeden Zweifel an der Rechtslage ausräumen, indem es entschied, das „beim [[Adel]] oft einzelnen Familienangehörigen, namentlich dem Familienoberhaupt“ zustehende Recht, „eine ihn vor den übrigen Familienangehörigen auszeichnende Bezeichnung, zum Beispiel als Fürst oder Graf, zu führen“, könne „nicht als Teil des Familiennamens gelten, weil der Familienname ... sich auf alle Abkömmlinge des Namensträgers vererbe“.<ref name="Der Spiegel" /> |
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Die Beurteilungslage war allerdings in den einzelnen Ländern der Weimarer Republik sehr verschieden. Diese Unterschiede waren durch verschiedene rechtsphilosophische Auseinandersetzungen begründet, die sich über die ganze Zeit der Weimarer Republik hinzogen. Einige Rechtstheoretiker sahen in einer Namensänderung mit ehemaligem Adelszeichen oder -titel einen ''Akt der faktischen Adelsverleihung'', die gemäß der Reichsverfassung unzulässig sei. |
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Entsprechend der föderativen Gliederung der Länder im Deutschen Reich mit je ''eigenen Gesetzgebungsbefugnissen'' kam es zu unterschiedliche Entscheidungen. In Preußen, Hessen, Baden und im Saargebiet waren Namensänderungen mit historischen Adelsbezeichnungen möglich. Dahingegen verweigerten Hamburg, Bremen, Bayern, Württemberg und Sachsen die ''Namensnobilitierung'' durch Namensänderung; sie sahen in § 109 der Reichsverfassung eine Sperrklausel gegen solche Namensmodifikationen.<ref>Institut Deutsche Adelsforschung: [http://home.foni.net/~adelsforschung2/namensaenderung.htm Preußische Gnadenakte durch Namensänderung 1919 bis 1932] (abgerufen am 32. März 2014)</ref> Vor diesem Hintergrund ist die Namensmodifikation der Familie ''Graf von Schaumburg'' in [[Bayern]] ein herausgehobener Fall, da er als einzigartig gelten müsste. |
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Tatsächlich steht in Deutschland erst seit dem 1. März 1966 fest, als es das [[Bundesverwaltungsgericht]] dekretierte, dass nach der sogenannten [[Primogenitur]] kein ''Adelstitel'' mehr erworben werden kann.<ref name="Der Spiegel" /> Ein rund 600 Jahre altes Adelsprivileg wurde erst damit erst 1966 in Deutschland abgeschafft.<ref name="Der Spiegel" /> Hingegen, dessen ungeachtet, sind auch gegenwärtig noch Namensänderungen von ''Prinz'' auf ''Fürst'' möglich.<ref>[[Main-Post]], ''[http://www.mainpost.de/regional/franken/Wie-aus-Prinzen-Fuersten-werden;art1727,7819123 Wie aus: Prinzen Fürsten werden: Bayerns Aristokraten]'' (29. November 2013 ): "Im „Fall [[Löwenstein-Wertheim#Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg|Löwenstein]]“ zählt das Ermessen der zuständigen Behörde ([[Landratsamt]]) nichts, es wird ersetzt durch die Weisung. In schönstem [[Juristendeutsch]] [[Diktat|diktiert]] die [[Bayerische Staatsregierung|Regierung]] im Januar 2012: „Das Landratsamt wird daher gebeten, unverzüglich die beantragte Familiennamensänderung durchzuführen und der [[Regierung von Unterfranken]] über das Veranlasste zu berichten.“[...] Das Landratsamt beugt sich schließlich der Obrigkeit und vollzieht. [...] Die Antwort aus München, unterzeichnet von Innenstaatssekretär [[Gerhard Eck]], ist [[Lapidar|lapidar]]. Natürlich habe es eine [[Einzelfallprüfung]] gegeben mit dem Ergebnis, „dass insbesondere die im Antrag vorgetragenen besonders gewichtigen wirtschaftlichen und sozialen Gründe die [[Begehren|begehrte]] [[Namensänderung]] in der Gesamtschau [[Rechtfertigung|rechtfertigen]]“." (abgerufen am 31. März 2014).</ref> |
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=== Adelsrechtliche Anerkennung als Chef des Hauses Hanau === |
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Friedrich August von Hanau war seit 12. Dezember 1932 in zweiter Ehe mit Ernestine (1894–1978) geb. Detzer, 1924 geschiedene Adam, verheiratet. |
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In Berlin erfolgte am 10. April 1938 für ihn und seine Familie die Aufnahme in die III. Abteilung des [[Gothaischer Hofkalender|Gothaischen Hofkalenders]], zugelassen laut Entscheidung der [[Deutsche Adelsgenossenschaft|Abteilung für adelsrechtliche Fragen]].<ref name="GHdALex IV" /> |
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Die heute existierende Familie [[Hanau (Adelsgeschlecht)#Fürsten von Hanau|„Fürst von Hanau“]]<ref>[[Walter Heinemeyer]] und [[Ludwig Clemm]], „Brabant“, in: [[Neue Deutsche Biographie]] 2 (1955), S.499-501 [http://www.deutsche-biographie.de/pnd122355180.html Onlinefassung]: "Die Nachkommen, aus nicht ebenbürtiger Ehe, des letzten Kurfürsten, Friedrich Wilhelm, führen den Titel Fürsten von Hanau."</ref> stammt von ihm und seiner ersten Frau ab. Sein Sohn Heinrich (1900–1971) wurde sogenannter 5. Fürst von Hanau, der Enkel Heinrich (1923–1998) 6. Fürst von Hanau und der Urenkel Philipp (* 1959)<ref>Lago Location: [http://www.lago-location.de/kontakt.html Kontakt: Philipp von Hanau]</ref> 7. Fürst von Hanau,<ref>The Heirs of Europe: [http://heirsofeurope.blogspot.de/2010/03/hanau.html Hanau]</ref> der auch als ''Fürst von Hanau-Schaumburg''<ref>brand inside [http://brandinside.de/marke/DE398466130/F%C3%BCrst_Location Informationen zur Marke Fürst Location (DPMA)]</ref> firmiert, aber im Englischsprachigen auch „Fürst Philipp of Hanau |
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and zu Horowitz“ genannt wird.<ref>Royal Travel and Events: [http://royaltravel.blogspot.de/2013/05/german-houses-electoral-house-of-hesse.html German Houses: The Electoral House of Hesse] (veröffentlicht 19. Mai 2013; abgerufen am 2. April 2014)</ref> |
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== Ehe und Nachkommen == |
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Friedrich August war zweimal verheiratet. Seine erste Frau war Hildegard von Zsadány Gräfin Almasy. Sie hatten sechs Kinder:<ref>[http://wwperson.informatik.uni-erlangen.de/cgi-bin/l1/LANG=germ/INDEX=I130876 Genealogische Information online an der Universität Erlangen]</ref> |
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* Friedrich Wilhelm Tassilo Ludwig Hubertus ''Heinrich von Hanau'' (1900–1971), 5. Fürst von Hanau, ∞ 1. August 1921 auf dem [[Fuggerschloss Babenhausen]] Maria Theresia Gräfin [[Fugger von der Lilie|Fugger von Babenhausen]].<ref>The Heirs of Europe: [http://heirsofeurope.blogspot.de/2010/03/hanau.html Hanau]</ref> Eine Schwiegertochter ist [[Maria Hanau-Strachwitz]]. |
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* Tassilo Karl Friedrich Wilhelm Antonius Hubertus von Hanau (1901–1932), |
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* Hildegard Marie Ludovika Mathilde Anna von Hanau (1903–1990), |
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* Elisabeth Ludovica Anna Huberta von Hanau (1904–1905), |
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* Agnes Hildegard von Hanau (1906–1906), |
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* Emmerentiana Philippina Ernestine Anna Marie von Hanau (1913–1986) |
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Am 12. Dezember 1932 heiratete Friedrich August in zweiter Ehe Ernestine Christine Detzer (1894–1978). |
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== Ahnentafel == |
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{| class="prettytable" style="background:#FFDEAD; font-size:85%; text-align:center" |
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|- bgcolor="#FF8800" |
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|colspan="9"|Ahnentafel Friedrich August von Hanau Schaumburg |
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|- |
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|'''Urgroßeltern''' |
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|colspan="2"| |
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Kurfürst<br /> |
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[[Wilhelm II. (Hessen-Kassel)|Wilhelm II. von Hessen]] (1777–1847)<br /> |
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∞ 1797<br /> |
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Prinzessin<br /> |
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[[Auguste von Preußen (1780–1841)|Auguste von Preußen]] (1780–1841)<br /> |
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|colspan="2"| |
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Gottfried Falkenstein,<br /> |
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[[Apotheker]] in [[Bonn]] <br /> |
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∞ ...<br /> |
|||
Marie Magdalene Schulz <br /> |
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|colspan="2"| |
|||
Johann Andreas Gloede <br /> |
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∞ ...<br /> |
|||
Christine Bochat <br /> |
|||
|colspan="2"| |
|||
[[Nomen nominandum]] <br /> |
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... <br /> |
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Nomen nominandum |
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|- |
|||
|'''Großeltern''' |
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|colspan="4"| |
|||
Kurfürst<br /> |
|||
[[Friedrich Wilhelm I. (Hessen-Kassel)|Friedrich Wilhelm I. von Hessen]] (1802–1875)<br /> |
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Prinz [[Friedrich Wilhelm von Hanau]] (1832–1889)<br /> |
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Bertha Luise ''Ludovika'' Auguste Gloede (* 1840 in [[Hamburg]] – † 1912 in [[München]]),<br /> |
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'''[[Graf]] Friedrich August von Schaumburg<br /> |
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ältester Sohn des Prinzen von Hanau<br /> |
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Nachname seit 1930: ''Prinz von Hanau Graf von Schaumburg'''''<br /> |
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ältester Sohn: ''Heinrich'' (1900–1971),<br /> |
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Nachname seit 1930: ''Fürst von Hanau Graf von Schaumburg,'''''<br /> |
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bis zur Enteignung 1945 Herr der durch 1917 erfolgten Erbfall 1921 erhaltenen fürstlich hanauischen Fideikommissherrschaften<br /> |
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== Literatur == |
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* Werner Graf von Bernstorff, OLGRat, Celle: ''Das Recht des Familiennamens in der neueren Rechtsprechung'' (1961) ([http://solrtest.bsz-bw.de/vufind/Record/DE-208349086206 Online]) |
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* Werner Graf von Bernstorff, OLGRat, Celle: ''Stellungnahme zum Aufsatz Brintzinger zum § 3a des Namensänderungsgesetzes (in DÖV 1962, 44 ff) (1963) |
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* Werner Graf von Bernstorff, OLGRat, Celle: ''Zum Problem der Primogenitur-Namen'' (1964) |
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* Dr. Ottobert Brintzinger, Assessor, Referent des Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel: ''Nochmals: Zum Problem der Primogenitur-Namen'' (1964) |
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* [[Genealogisches Handbuch des Adels]], ''Fürstliche Häuser'' Band II, Band 3 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1953, [https://archive.org/stream/genealogischesh00adelgoog#page/n387/mode/2up S. 319–322] |
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* Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon, Band IV, Band 67 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1978, S. 416 |
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* Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon, Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, S. 346 f. |
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* Michel Huberty: ''L’Allemagne dynastique. Les 15 familles qui ont fait l’empire''. Bd. 1: ''Hesse - Reuss - Saxe''. Le Perreux-sur-Marne 1976. ISBN 2-901138-01-2 |
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* [[Philipp Losch]]: ''Die Fürstin von Hanau und ihre Kinder''. In: ''Hanauer Geschichtsblätter'' 13, 1939, S. 34. |
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== Einzelnachweise == |
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|NAME=Friedrich August von Hanau |
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|ALTERNATIVNAMEN=Friedrich August von Hanau Graf von Schaumburg |
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Version vom 2. April 2014, 19:23 Uhr
Die enzyklopädische Relevanz dieser Person geht aus dem Artikel nicht hervor. Hat er irgendeine? Jbergner (Diskussion) 16:55, 25. Mär. 2014 (CET)
Friedrich August von Hanau, mit vollständigem Namen seit 1930 Friedrich August Prinz von Hanau Graf von Schaumburg,[1] geboren als Graf Friedrich August von Schaumburg (* 14. April 1864, Wiesbaden; † 26. April 1940 in Brünn), war der vorehelich geborene älteste Sohn des Prinzen Friedrich Wilhelm von Hanau aus dessen Beziehung mit Ludovika Gloede, der späteren Gräfin von Schaumburg (* 6. Mai 1840 in Hamburg; † 20. April 1912 in München), die Hanau etwa zehn Jahre später heiratete. Als königlich bayerischer Kammerherr war er ein sehr hochrangiges Mitglied des königlich bayerischen Hofstaates und zudem Major à la suite der Königlich Bayerischen Armee.[2]

Leben
Friedrich August von Hanau wurde am 14. April 1864 in Wiesbaden geboren. Er hatte einen jüngeren Bruder, Ludwig Cäcilius Felix, der 1872 geboren wurde. Dieser verstarb am 8. Januar 1940, also nur nahezu vier Monate vor Friedrich Augusts eigenem Tod.[3] Sein Großvater war Friedrich Wilhelm I., der letzte Kurfürst von Hessen-Kassel aus dem Haus Hessen. Die Geschwister führten zunächst den Grafentitel und den Namen von Schaumburg, da der Großvater am 30. September 1831, noch als zum Mitregenten ernannter Kurprinz, am 10. Oktober 1831 seine Ehefrau Gertrude zuerst zur kurfürstlich-hessischen Gräfin von Schaumburg erhoben hatte,[1] mit der Maßgabe, dass alle ihre Nachkommen kurfürstlich-hessische Grafen und Gräfinnen von Schaumburg wurden,[1] und zwar mit dem Prädikat Erlaucht.[1]
Dynastische Bedeutung
Erst am 2. Juni 1853 war Friedrich Augusts Großmutter Gertrude in Kassel zur kurfürstlich-hessischen Fürstin von Hanau erhoben worden,[1] ihre Kinder mit dem Kurfürsten und die Nachkommen der Söhne sollten hingegen den Titel Prinz bzw. Prinzessin von Hanau tragen.[1] In Wien erfolgte am 6. März 1855 die österreichische Anerkennung der Großmutter Gertrude als Fürstin von Hanau und zu Hořowitz und ihrer Nachkommen mit dem Kurfürsten als Fürsten bzw. Fürstinnen von Hanau und zu Hořowitz.[1] Vom hessischen Kurfürsten wurden diese Titel und Namen am 10. Juni 1862 bestätigt, mit dem Prädikat Durchlaucht, und zwar für Fürstin Gertrude und ihre Kinder mit ihm; für die Nachkommen der Söhne aber nur unter der Voraussetzung, dass sie aus standesgemäßer, das heißt hausgesetzmäßiger, Ehe stammten.[1][4] Ihre Ehefrauen mussten also von Geburt mindestens gräflichen Standes sein,[1] damit die Kinder die Titel und Namen Fürsten bzw. Fürstinnen von Hanau und zu Hořowitz tragen durften.[1][4] Schließlich erfolgte am 20. Januar 1877 in Wien von Kaiser Franz Joseph I. die österreichische Anerkennung dieser kurfürstlichen Bestätigung vom 10. Juni 1862.[1]
Da die Mutter von Friedrich August, Ludovika geb. Gloede dieser Heiratsregel nicht gerecht werden konnte, konnte man nur auf die kurhessische Grafenstandsverleihung von 1831 zurückgreifen und so wurden die Nachkommen des Prinzen Friedrich von Hanau mit seiner Frau im Königreich Bayern bei der Grafenklasse der Adelsmatrikel als Grafen von Schaumburg immatrikuliert,[1][4] und zwar der 22-jährige Friedrich August am 3. April 1887[1][4] als Avantageur des Königlich Bayerischen 1. Jägerbataillon „König“[4] und sein Bruder Ludwig am 25. Juni 1888 als Gymnasiast in Schweinfurt.[4]
Rang in der königlich bayerischen Hofrangordnung
Als königlich bayerischer Kammerherr (in Bayern wie in Österreich „Kämmerer“ genannt) bekleidete er einen sehr hohen Rang in der königlich bayerischen Hofrangordnung, im Rang dort mit der Generalität auf einer Stufe stehend,[5]und war zudem Major à la suite der Königlich Bayerischen Armee, später Major a. D..[2]
Ausschluss vom hanauischen Fideikommiss
Der hessische Kurfürst hatte im Jahre 1852[6] das Schloss Hořovice für 2,5 Millionen Gulden vom stark verschuldeten Grafen Würben von Würbenthal erworben.[7] Daraus hatte er für seine Nachkommen aus der morganatischen Ehe mit Fürstin Gertrude das Fideikommiss Hanau-Hořowitz errichtet, wozu auch eine bedeutende Bibliothek gehörte.[6]
Graf Friedrich Augusts Vater, der älteste Sohn des Kurfürsten, Friedrich Wilhelm von Hanau, war aufgrund dessen erster Mesalliance im Jahr 1856 mit der Schauspielerin Auguste Birnbaum vom Fideikommiss ausgeschlossen worden. Darauf trat Friedrich Augusts Onkel Moritz in die Hanau-Hořowitzer Erbfolge ein. Moritz war der Lieblingssohn seines Vaters und wurde von dem präsumtiven Nachfolger in der Kurwürde, Wilhelm von Hessen-Kassel-Rumpenheim, als Konkurrent betrachtet, da hinsichtlich des Kurfürsten angenommen wurde, er wolle seinem nicht standesgemäßen Nachkommen doch noch zur Thronfolge verhelfen.[8]
Nachfolge im hanauischen Fideikommiss und Enteignung 1945

Aber nach dem kinderlosen Tod seines Onkels Heinrich I. von Hanau-Hořovice, des 4. Fürsten von Hanau, im Jahre 1917 beanspruchte er, der seit 1899 bis zur Scheidung 1922 mit Gräfin Hildegard Almásy de Zsadány et Török-Szent-Miklós (1879–1933) verheiratet war,[9] den vakant gewordenen Titel „Fürst von Hanau“ für seine Nachkommen. Sein Sohn Heinrich Graf von Schaumburg (1900–1971), verheiratet mit Maria Theresia Gräfin Fugger von Babenhausen, einer Tochter der Fürstin Eleonora Fugger von Babenhausen, erhielt nach einem Erbschaftsprozess 1921 durch die Entscheidung des Zivillandgerichts in Prag seinem Großonkel, dem 4. Fürsten Heinrich, in das fürstlich Hanauische Familienfideikommiss und erhielt damit die Substitut-Herrschaften Hořowitz, Jinetz, Bezdietitz[2]und das sehr große Schloss Hořovice. Dieser Zweig der Familie wohnte bis zur 1945 erfolgten Enteignung,[10] die auch die Substitut-Herrschaften Hořowitz, Jinetz und Bezdietitz einschloss,[2] im Barockschloss.[7] Die bedeutende zum Schloss gehörige Bibliothek der Hanauer, die von Heinrich und dessen Frau aus dem Hause Fugger noch sehr bereichert worden war,[6] kam nach dem Zweiten Weltkrieg unter die Verwaltung des Nationalmuseums in Prag.[6] Heute befindet sie sich im Besitz des Denkmalamtes für Mittelböhmen (Památkový ústav Stredních Cech) in Prag.[6]
Name seit 1930
Friedrich August Graf von Schaumburg strengte für seine Familie in Bayern juristisch die Namensführung „Fürst von Hanau Graf von Schaumburg“ an. Die daraus resultierenden Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4. Juni 1930 und des Landgerichts München vom 28. Mai 1931 ließen die Führung des Namens Fürst (Prinz) bzw. Fürstin (Prinzessin) von Hanau Graf bzw. Gräfin von Schaumburg[11][12] zu.[1] Auf Grund der vom Vater ererbten Rechte nach dem Erbschaftsprozess seit 1921 tatsächlicher Inhaber der hanauischen Fideikommissherrschaften, die vom 1917 verstorbenen 4. Fürsten Heinrich I. von Hanau-Hořovice ererbt wurden, hatte dem 1900 geborenen Heinrich der Fürstentitel zugestanden, den er nun als Namensbestandteil führen durfte.[1][13] Aus diesem Anlass wurde 1932 sogar eine Denkschrift veröffentlicht: Denkschrift über den Anspruch des Heinrich Fürst von Hanau Graf von Schaumburg und seiner Linie auf den Adelstitel „Fürst von Hanau“ und auf Einreihung in die III. Abteilung des Hofkalenders des Gothaischen Genealogischen Taschenbuchs[14]
Fälschlich wird die Familie auch von Hanau und Horowitz genannt.[15]
Offenbar war dieser Primogeniturtitel als Namensbestandteil zu dieser Zeit noch möglich bzw. juristisch erstreitbar. Zwar hatte Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 sämtliche Standesvorrechte aufgehoben und bestimmte: „Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“[16] Fortan seien, interpretierte das Reichsgericht die Verfassungsnorm, „bisher adlige Namen den bürgerlichen Namen in jeder Beziehung gleichzustellen, das bisherige Adelszeichen nicht anders als eine Silbe im Namen zu behandeln“.[16]
Offen blieb nach der Weimarer Regelung, die als nichtverfassungsrechtliche Vorschrift auch in der Bundesrepublik fortgilt, welche Adelsbezeichnung für Primogenitur-Adel als Name zu gelten habe: die ranghöhere des primogenen Haus-Chefs oder die rangniedere seiner Geschwister.[16]
Zwar hatte Preußen mit dem Adelsgesetz vom 23. Juni 1920 schon im im Paragraphen 22 klar bestimmt: „Stand zur Zeit des Inkrafttretens der Reichsverfassung einem Familienangehörigen vor den anderen Familienangehörigen eine besondere Bezeichnung zu, so darf er diese Bezeichnung für seine Person ... beibehalten.“ Ein primogen erworbener Titel gebührte demnach nur noch einem Adligen, der sein Namensvorrecht vor dem 14. August 1919 (Inkrafttreten der Weimarer Verfassung) ererbt hatte.[16]
Aber Friedrich August Graf von Schaumburg war, ausweislich seiner Immatrikulation bei der bayerischen Grafenklasse im Jahre 1887, erstens bayerischer Staatsangehöriger und nicht Preuße, und zum anderen hatte er ja das Namensvorrecht noch 1917, also vor dem 14. August 1919 (Inkrafttreten der Weimarer Verfassung), ererbt, und zwar als der letzte Fürst von Hanau verstorben und er sein nächster Agnat war.
Das Reichsgericht wollte schließlich jeden Zweifel an der Rechtslage ausräumen, indem es entschied, das „beim Adel oft einzelnen Familienangehörigen, namentlich dem Familienoberhaupt“ zustehende Recht, „eine ihn vor den übrigen Familienangehörigen auszeichnende Bezeichnung, zum Beispiel als Fürst oder Graf, zu führen“, könne „nicht als Teil des Familiennamens gelten, weil der Familienname ... sich auf alle Abkömmlinge des Namensträgers vererbe“.[16]
Die Beurteilungslage war allerdings in den einzelnen Ländern der Weimarer Republik sehr verschieden. Diese Unterschiede waren durch verschiedene rechtsphilosophische Auseinandersetzungen begründet, die sich über die ganze Zeit der Weimarer Republik hinzogen. Einige Rechtstheoretiker sahen in einer Namensänderung mit ehemaligem Adelszeichen oder -titel einen Akt der faktischen Adelsverleihung, die gemäß der Reichsverfassung unzulässig sei.
Entsprechend der föderativen Gliederung der Länder im Deutschen Reich mit je eigenen Gesetzgebungsbefugnissen kam es zu unterschiedliche Entscheidungen. In Preußen, Hessen, Baden und im Saargebiet waren Namensänderungen mit historischen Adelsbezeichnungen möglich. Dahingegen verweigerten Hamburg, Bremen, Bayern, Württemberg und Sachsen die Namensnobilitierung durch Namensänderung; sie sahen in § 109 der Reichsverfassung eine Sperrklausel gegen solche Namensmodifikationen.[17] Vor diesem Hintergrund ist die Namensmodifikation der Familie Graf von Schaumburg in Bayern ein herausgehobener Fall, da er als einzigartig gelten müsste.
Tatsächlich steht in Deutschland erst seit dem 1. März 1966 fest, als es das Bundesverwaltungsgericht dekretierte, dass nach der sogenannten Primogenitur kein Adelstitel mehr erworben werden kann.[16] Ein rund 600 Jahre altes Adelsprivileg wurde erst damit erst 1966 in Deutschland abgeschafft.[16] Hingegen, dessen ungeachtet, sind auch gegenwärtig noch Namensänderungen von Prinz auf Fürst möglich.[18]
Adelsrechtliche Anerkennung als Chef des Hauses Hanau
Friedrich August von Hanau war seit 12. Dezember 1932 in zweiter Ehe mit Ernestine (1894–1978) geb. Detzer, 1924 geschiedene Adam, verheiratet.
In Berlin erfolgte am 10. April 1938 für ihn und seine Familie die Aufnahme in die III. Abteilung des Gothaischen Hofkalenders, zugelassen laut Entscheidung der Abteilung für adelsrechtliche Fragen.[1]
Die heute existierende Familie „Fürst von Hanau“[19] stammt von ihm und seiner ersten Frau ab. Sein Sohn Heinrich (1900–1971) wurde sogenannter 5. Fürst von Hanau, der Enkel Heinrich (1923–1998) 6. Fürst von Hanau und der Urenkel Philipp (* 1959)[20] 7. Fürst von Hanau,[21] der auch als Fürst von Hanau-Schaumburg[22] firmiert, aber im Englischsprachigen auch „Fürst Philipp of Hanau and zu Horowitz“ genannt wird.[23]
Ehe und Nachkommen
Friedrich August war zweimal verheiratet. Seine erste Frau war Hildegard von Zsadány Gräfin Almasy. Sie hatten sechs Kinder:[24]
- Friedrich Wilhelm Tassilo Ludwig Hubertus Heinrich von Hanau (1900–1971), 5. Fürst von Hanau, ∞ 1. August 1921 auf dem Fuggerschloss Babenhausen Maria Theresia Gräfin Fugger von Babenhausen.[25] Eine Schwiegertochter ist Maria Hanau-Strachwitz.
- Tassilo Karl Friedrich Wilhelm Antonius Hubertus von Hanau (1901–1932),
- Hildegard Marie Ludovika Mathilde Anna von Hanau (1903–1990),
- Elisabeth Ludovica Anna Huberta von Hanau (1904–1905),
- Agnes Hildegard von Hanau (1906–1906),
- Emmerentiana Philippina Ernestine Anna Marie von Hanau (1913–1986)
Am 12. Dezember 1932 heiratete Friedrich August in zweiter Ehe Ernestine Christine Detzer (1894–1978).
Ahnentafel
Ahnentafel Friedrich August von Hanau Schaumburg | |||||||||
Urgroßeltern |
Kurfürst |
Gottfried Falkenstein, |
Johann Andreas Gloede |
Nomen nominandum | |||||
Großeltern |
Kurfürst |
D. Dr. Friedrich Gottlob Christian Gloede (* 1804 in Pinnow), | |||||||
Eltern |
Prinz Friedrich Wilhelm von Hanau (1832–1889) | ||||||||
Proband |
Graf Friedrich August von Schaumburg |
Literatur
- Werner Graf von Bernstorff, OLGRat, Celle: Das Recht des Familiennamens in der neueren Rechtsprechung (1961) (Online)
- Werner Graf von Bernstorff, OLGRat, Celle: Stellungnahme zum Aufsatz Brintzinger zum § 3a des Namensänderungsgesetzes (in DÖV 1962, 44 ff) (1963)
- Werner Graf von Bernstorff, OLGRat, Celle: Zum Problem der Primogenitur-Namen (1964)
- Dr. Ottobert Brintzinger, Assessor, Referent des Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel: Nochmals: Zum Problem der Primogenitur-Namen (1964)
- Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser Band II, Band 3 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1953, S. 319–322
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon, Band IV, Band 67 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1978, S. 416
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon, Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, S. 346 f.
- Michel Huberty: L’Allemagne dynastique. Les 15 familles qui ont fait l’empire. Bd. 1: Hesse - Reuss - Saxe. Le Perreux-sur-Marne 1976. ISBN 2-901138-01-2
- Philipp Losch: Die Fürstin von Hanau und ihre Kinder. In: Hanauer Geschichtsblätter 13, 1939, S. 34.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i j k l m n o p GHdA, Adelslexikon, Band IV, Band 67 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1978, S. 416 (Dargestellt beim Institut Deutsche Adelsforschung)
- ↑ a b c d Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser Band II, Band 3 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1953, S. 320
- ↑ Dr. Bernhard Peter: Wappen bei morganatischen Ehen (1) (abgerufen am 2. April 2014)
- ↑ a b c d e f Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon, Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 2001, S. 346 f.
- ↑ Prof. em. Dr. Karl Möckl (Otto-Friedrich-Universität Bamberg), Hof und Hofgesellschaft in Bayern in der Prinzregentenzeit, in: Pariser Historische Studien Band 21 (1985), S. 183–235, hier besonders S. 198 f.
- ↑ a b c d e Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland, Österreich und Europa: Horovice (Horowitz)/Schloßbibliothek
- ↑ a b Die Goldene Straße in Bayern und Böhmen: Horovice und das Schloss der Kürfüsten von Hessen (abgerufen am 29. März 2014)
- ↑ Sparismus: Ludwig Angerer, k.k. Hof-Photograph, Wien, Louise Liebhardt, k.k Hof-Opernsängerin, um 1860. Veröffentlicht am 26. März 2014. (Abgerufen am 30. März 2014.)
- ↑ Stamboom Baris » Friedrich August von Hanau
- ↑ Schloss Hořovice
- ↑ So, und zwar entsprechend der beiden Gerichtsentscheide, wörtlich im Genealogischen Handbuch des Adels, Adelslexikon, Band IV, Band 67 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1978, S. 416
- ↑ Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser Band II, Band 3 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1953, S. 319
- ↑ Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser Band II, Band 3 der Gesamtreihe, Limburg an der Lahn 1953, S. 319 f.
- ↑ Denkschrift über den Anspruch des Heinrich Fürst von Hanau Graf von Schaumburg und seiner Linie auf den Adelstitel „Fürst von Hanau“ und auf Einreihung in die III. Abteilung des Hofkalenders des Gothaischen Genealogischen Taschenbuchs, Gallus 1932, 101 Seiten (Online)
- ↑ Friedrich August von Hanau, 5th Prinz von Hanau und Horowitz
- ↑ a b c d e f g Der Spiegel 15/1966
- ↑ Institut Deutsche Adelsforschung: Preußische Gnadenakte durch Namensänderung 1919 bis 1932 (abgerufen am 32. März 2014)
- ↑ Main-Post, Wie aus: Prinzen Fürsten werden: Bayerns Aristokraten (29. November 2013 ): "Im „Fall Löwenstein“ zählt das Ermessen der zuständigen Behörde (Landratsamt) nichts, es wird ersetzt durch die Weisung. In schönstem Juristendeutsch diktiert die Regierung im Januar 2012: „Das Landratsamt wird daher gebeten, unverzüglich die beantragte Familiennamensänderung durchzuführen und der Regierung von Unterfranken über das Veranlasste zu berichten.“[...] Das Landratsamt beugt sich schließlich der Obrigkeit und vollzieht. [...] Die Antwort aus München, unterzeichnet von Innenstaatssekretär Gerhard Eck, ist lapidar. Natürlich habe es eine Einzelfallprüfung gegeben mit dem Ergebnis, „dass insbesondere die im Antrag vorgetragenen besonders gewichtigen wirtschaftlichen und sozialen Gründe die begehrte Namensänderung in der Gesamtschau rechtfertigen“." (abgerufen am 31. März 2014).
- ↑ Walter Heinemeyer und Ludwig Clemm, „Brabant“, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S.499-501 Onlinefassung: "Die Nachkommen, aus nicht ebenbürtiger Ehe, des letzten Kurfürsten, Friedrich Wilhelm, führen den Titel Fürsten von Hanau."
- ↑ Lago Location: Kontakt: Philipp von Hanau
- ↑ The Heirs of Europe: Hanau
- ↑ brand inside Informationen zur Marke Fürst Location (DPMA)
- ↑ Royal Travel and Events: German Houses: The Electoral House of Hesse (veröffentlicht 19. Mai 2013; abgerufen am 2. April 2014)
- ↑ Genealogische Information online an der Universität Erlangen
- ↑ The Heirs of Europe: Hanau
Personendaten | |
---|---|
NAME | Friedrich August von Hanau |
ALTERNATIVNAMEN | Friedrich August von Hanau Graf von Schaumburg |
KURZBESCHREIBUNG | Sohn des Prinzen Friedrich Wilhelm von Hanau |
GEBURTSDATUM | 14. April 1864 |
GEBURTSORT | Wiesbaden |
STERBEDATUM | 26. April 1940 |
STERBEORT | Brünn |