„Diskussion:International Data Encryption Algorithm“ – Versionsunterschied
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In der englischen Version des Artikels gibt es eine nützliche Skizze --[[Benutzer:Tod|Tod]] 12:05, 15. Aug 2005 (CEST) |
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Habe ganz vergessen das in der Versionhistorie zu vermerken: Habe die Informationen zum Patent korrigiert... es ist völliger Unsinn daß ein schweizer Patent in Deutschland Gültigkeit hätte. Der Grund für die Gültigkeit ist daß ein Eu-weites Patent beim Europäischen Patentamt beantragt wurde, daß letztendlich auch ein nationales Patent für Deutschland einschließt - ohne Prüfung durch das deutsche Patentamt. Allerdings sind doch berechtigte Zweifel anzumelden ob dieses Patent in Deutschland eine Nichtigkeitsklage überleben würde. --[[Benutzer:JogyB|JogyB]] 15:15, 13.01.06 |
Version vom 13. Januar 2006, 16:16 Uhr
In der englischen Version des Artikels gibt es eine nützliche Skizze --Tod 12:05, 15. Aug 2005 (CEST)
Habe ganz vergessen das in der Versionhistorie zu vermerken: Habe die Informationen zum Patent korrigiert... es ist völliger Unsinn daß ein schweizer Patent in Deutschland Gültigkeit hätte. Der Grund für die Gültigkeit ist daß ein Eu-weites Patent beim Europäischen Patentamt beantragt wurde, daß letztendlich auch ein nationales Patent für Deutschland einschließt - ohne Prüfung durch das deutsche Patentamt. Allerdings sind doch berechtigte Zweifel anzumelden ob dieses Patent in Deutschland eine Nichtigkeitsklage überleben würde. --JogyB 15:15, 13.01.06