Benutzer:Nirakka und Pastoralkonferenz: Unterschied zwischen den Seiten
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Eine '''Pastoralkonferenz''' ist das Treffen von [[Priester (Christentum)|Priestern]], [[Ordensgemeinschaft|Ordensleuten]], Sachverständigen und [[Laie (Religion)|Laien]] eines bestimmten kirchlichen Gebietes. Auf diesen Konferenzen werden [[Pastoraltheologie|pastoral-theologische]], wissenschaftliche und allgemeine Themen beraten und erörtert. Es können auch personelle und organisatorische Fragen besprochen werden. Die Beratungsergebnisse dienen der Kirchenleitung als Beschlusshilfe, die Konferenzen haben eine beratende und vorschlagsberechtigte Funktion. |
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== Geschichte == |
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Priestertreffen, die der Beratung und Lehre dienten, fanden schon in der „[[Alte Kirche|Alten Kirche]]“ statt und bestanden aus kleinen Gruppen. Mit der Durchführung von örtlichen, regionalen und überregionalen [[Synode]]n im 4. Jahrhundert trat die Bedeutung der kleinen Pastoralkonferenzen in den Hintergrund. Einen Aufschwung erhielten die örtlichen Konferenzen erst wieder nach dem [[Konzil von Trient]] (1545-1563). Bereits um 1544 gründete zum Beispiel der Theologe [[Johannes a Lasco]] (1499-1560) die [[Coetus der reformierten Prediger Ostfrieslands|Versammlung der reformierten Prediger Ostfrieslands]], auf diesen Pastorenkonferenzen sollte die einheitliche Lehre gefördert werden. In [[Deutschland]] wurden in der [[Römisch-katholische Kirche|Römisch-katholischen Kirche]] Pastoralkonferenzen erst im 19. Jahrhundert vermehrt einberufen, als besonderer Förderer der Pastoralkonferenzen wurde Generalvikar [[Ignaz Heinrich von Wessenberg]] aus Konstanz bekannt. Er war Herausgeber des Magazins „Archiv für die Pastoralkonferenzen“ <ref>Universitätsbibliothek Heidelberg: Archiv für die Pastoralkonferenzen in den Landkapiteln des Bisthums Konstanz [http://katalog.ub.uni-heidelberg.de/cgi-bin/titel.cgi?katkey=1446457]</ref> und forderte die theologische Fort- und Weiterbildung, in Form von Pastoralkonferenzen, für die [[Kleriker]]. |
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== Römisch-katholische Kirche == |
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Für die Römisch-katholische Kirche entwickelte sich nach dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzil]] eine neue Bedeutung für die Pastoralkonferenzen, sie wurden in das neue [[Kirchenrecht]] <ref>Vergleiche hierzu [[Codex Iuris Canonici]] Cann. 511 ff [http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P1T.HTM ]</ref> aufgenommen. So werden Pastoralkonferenzen auf der örtlichen Gemeindeebene <ref> Pastoralkonferenz Propsteipfarrei St. Ludgerus (Gremien) [http://www.st-ludgerus.net/propsteipfarrei-st-ludgerus/home/]) </ref>, der regionalen Dekanatsebene <ref>Pastoralkonferenz Katholische Kirche Nordharz [http://www.katholische-kirche-nordharz.de/wie-wir-aufgestellt-sind/die-pastoralkonferenz/] oder Pastoralkonferenz im Dekanat Saarlouis [http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=8908]</ref> und der Diözesanebene <ref> Pastoralkonferenz Bistum Görlitz [http://www.bistum-goerlitz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=671:pastoralkonferenz&catid=45:pressearchiv&Itemid=231]</ref> abgehalten. Auf diesen Konferenzen werden pastoral-theologische, wissenschaftliche, personelle und organisatorische Themen erörtert werden. |
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=== Zusammensetzung und Aufgaben einer Dekanatskonferenz === |
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Die Dekanatskonferenz ist die regelmäßige Versammlung aller in einem [[katholisch]]en [[Dekanat]] ansässigen bzw. arbeitenden [[Priester]], ständigen [[Diakon]]e, [[Pastoralreferent]]en und [[Gemeindereferent]]en. Manchmal sind auch die [[Religionslehrer]] im Kirchendienst (i.K.) eingeladen, die Einladung von [[Ruhestandsgeistlicher|Ruhestandsgeistlichen]] bzw. pensionierten Diakonen, Pastoralreferenten und Gemeindereferenten ist obligatorisch, obwohl diese nur als Gäste an der Versammlung teilnehmen. Darüber hinaus sind oft auch die jeweiligen Mitarbeiter des Dekanatsbüros (auch [[Volksbüro]]) und des (Erz-)[[Bischof|Bischöflichen]] [[Jugendamt]]es bzw. Vertreter des [[Bund der Deutschen Katholischen Jugend|Bundes der Deutschen Katholischen Jugend]] (BDKJ) eingeladen. Wenn noch andere Einrichtungen existent sind, die im gesamten Dekanat arbeiten - oder darüber hinaus - wie z. B. die [[Erwachsenenbildung]], dann sind auch diese in der Regel eingeladen. In den letzten Jahren wird an manchen Orten auch ein Vertreter des [[Dekanatsrat]]es gebeten an der Versammlung teilzunehmen. Diese Versammlung trifft sich regelmäßig im Abstand von einem bis drei Monate. Neben dieser großen Versammlung ist es üblich, dass sich die Priester noch einmal zu einer eigenen Versammlung zusammenfinden. Diese Priestertreffen werden aber weniger, da viele [[Dekan (Kirche)|Dekan]]e die Notwendigkeit einer solchen Priesterversammlung nicht mehr sehen. Die Dekanatskonferenz wird vom jeweiligen Dekan (bzw. Dechant) geleitet. |
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Die Dekanatskonferenz hat die Aufgabe den Dekan in seiner Arbeit zu unterstützen, ihn zu beraten und der [[Pastoral]] im Dekanat eine bestimmte Ausrichtung zu geben. Die Versammlung trägt somit eine Mitverantwortung in der Leitung des Dekanats. Hierzu werden auch Entscheidungen getroffen, die von der Versammlung verabschiedet werden. Stimmberechtigt sind alle o.g. Personen, die mindestens ihre 2. Dienstprüfung erfolgreich abgeschlossen haben - also keine Diakone (im Vorlauf auf die [[Priesterweihe]]), keine Pastoral- oder Gemeindeassistenten. Auf der Tagesordnungen stehen: Besprechung von theologischen Neuerungen, Bericht des Dekans von (Erz-)Bischöflichen Verlautbarungen und Dekanekonferenz, Berichte der [[Pfarrer]] aus ihrer [[Pfarrei]], Bearbeitung von pastoralen Problemen und Erarbeitung von themenbezogenen Punkten (z.B. vernetzte Pastoral). Aufgrund dessen, dass die Dekanatskonferenz alle Mitarbeiter an einen Tisch bringt, wird die Versammlung auch gerne dazu verwendet, organisatorische Dinge zu klären. Zum Beispiel werden in vielen Dekanaten auch der Priesterurlaub und die Vertretung besprochen, sowie gemeinsame Dokumente unterschrieben. |
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== Evangelisch-lutherische Kirchen == |
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Für die evangelisch-lutherischen Kirchen, hier zum Beispiel die [[Evangelisch-Lutherische Freikirche]], sind ebenfalls Pastoralkonferenzen bekannt <ref>Herbst– Pastoralkonferenz 2013 der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) [http://elfk.de.dd21408.kasserver.com/html/main/2013/09/herbst-pastoralkonferenz-2013/] </ref>, auf denen pastorale, theologische und organisatorische Themen erörtert werden. |
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== Russisch-orthodoxe Kirche == |
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{{Verein}} |
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Die [[Russisch-Orthodoxe Kirche]] beruft für ihre Kirche internationale Pastoralkonferenzen ein<ref>Beschluss der Pastoralkonferenz der Russisch-Orthodoxen Kirche in Deutschland – der Diözese Berlin des Moskauer Patriarchats und der Diözese Deutschland der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland [http://de.bogoslov.ru/text/2027292.html]</ref>. Während ihrer Beratungen behandelten sie beispielsweise 2013 das Thema der gemeinsamen [[Sakralsprache]], Problemfelder beim [[Sakrament]] der [[Ehe]], die Unzulässigkeit der [[Urnenbestattung]] und orthodoxe [[Taufe|Taufrituale]]. |
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== Ökumenische Pastoralkonferenz == |
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Das [[Ökumenisches Patriarchat von Konstantinopel| Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel]] hat erstmals in seiner Geschichte Kleriker und Laien zu einer großen Konferenz über pastorale Fragen zusammengerufen. An den mehrtägigen Beratungen in [[Istanbul]] zum Thema “Pfarre als Zelle christlichen Zeugnisses” nahmen rund tausend Delegierte teil, davon drei Viertel aus dem Kreis der Laien <ref> Erste große Pastoralkonferenz des Ökumenischen Patriarchats [http://www.sg.org.tr/gemeinde/index.php?id=955]</ref>. |
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== Quellen/Literatur == |
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* Gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss Pastoralstrukturen, OG 1 698f. |
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== Weblinks == |
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*[[Hermann-Josef Scheidgen]], ''Der deutsche Katholizismus in der Revolution von 1848/49: Episkopat-Klerus-Laien-Vereine'' (Pastoralkonferenz ab Seite 279), Böhlau Verlag, Köln-Weimar-Wien, 2008, ISBN 3-412-20119-7, Google Books [http://books.google.de/books?id=KbTd1DkT4mcC&pg=PA293&lpg=PA293&dq=Pastoralkonferenz&source=bl&ots=ONHgVMr4OC&sig=oMtC_Ukow1awRAjlJ9t1gctZWsM&hl=de&sa=X&ei=C55rUorWFoXJtAaZ3oHIBg&ved=0CFgQ6AEwCDge#v=onepage&q=Pastoralkonferenz&f=false] |
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*Statut für die Dekanate im [[Bistum Mainz]]] (PDF-Datei; 87 kB) [http://downloads2.bistummainz.de/5/420/1/95281539991136627570.pdf] |
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== Einzelnachweise == |
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<references/> |
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[[Kategorie:Römisch-katholische Kirche in Deutschland]] |
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Version vom 3. November 2013, 13:53 Uhr
Eine Pastoralkonferenz ist das Treffen von Priestern, Ordensleuten, Sachverständigen und Laien eines bestimmten kirchlichen Gebietes. Auf diesen Konferenzen werden pastoral-theologische, wissenschaftliche und allgemeine Themen beraten und erörtert. Es können auch personelle und organisatorische Fragen besprochen werden. Die Beratungsergebnisse dienen der Kirchenleitung als Beschlusshilfe, die Konferenzen haben eine beratende und vorschlagsberechtigte Funktion.
Geschichte
Priestertreffen, die der Beratung und Lehre dienten, fanden schon in der „Alten Kirche“ statt und bestanden aus kleinen Gruppen. Mit der Durchführung von örtlichen, regionalen und überregionalen Synoden im 4. Jahrhundert trat die Bedeutung der kleinen Pastoralkonferenzen in den Hintergrund. Einen Aufschwung erhielten die örtlichen Konferenzen erst wieder nach dem Konzil von Trient (1545-1563). Bereits um 1544 gründete zum Beispiel der Theologe Johannes a Lasco (1499-1560) die Versammlung der reformierten Prediger Ostfrieslands, auf diesen Pastorenkonferenzen sollte die einheitliche Lehre gefördert werden. In Deutschland wurden in der Römisch-katholischen Kirche Pastoralkonferenzen erst im 19. Jahrhundert vermehrt einberufen, als besonderer Förderer der Pastoralkonferenzen wurde Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg aus Konstanz bekannt. Er war Herausgeber des Magazins „Archiv für die Pastoralkonferenzen“ [1] und forderte die theologische Fort- und Weiterbildung, in Form von Pastoralkonferenzen, für die Kleriker.
Römisch-katholische Kirche
Für die Römisch-katholische Kirche entwickelte sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine neue Bedeutung für die Pastoralkonferenzen, sie wurden in das neue Kirchenrecht [2] aufgenommen. So werden Pastoralkonferenzen auf der örtlichen Gemeindeebene [3], der regionalen Dekanatsebene [4] und der Diözesanebene [5] abgehalten. Auf diesen Konferenzen werden pastoral-theologische, wissenschaftliche, personelle und organisatorische Themen erörtert werden.
Zusammensetzung und Aufgaben einer Dekanatskonferenz
Die Dekanatskonferenz ist die regelmäßige Versammlung aller in einem katholischen Dekanat ansässigen bzw. arbeitenden Priester, ständigen Diakone, Pastoralreferenten und Gemeindereferenten. Manchmal sind auch die Religionslehrer im Kirchendienst (i.K.) eingeladen, die Einladung von Ruhestandsgeistlichen bzw. pensionierten Diakonen, Pastoralreferenten und Gemeindereferenten ist obligatorisch, obwohl diese nur als Gäste an der Versammlung teilnehmen. Darüber hinaus sind oft auch die jeweiligen Mitarbeiter des Dekanatsbüros (auch Volksbüro) und des (Erz-)Bischöflichen Jugendamtes bzw. Vertreter des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) eingeladen. Wenn noch andere Einrichtungen existent sind, die im gesamten Dekanat arbeiten - oder darüber hinaus - wie z. B. die Erwachsenenbildung, dann sind auch diese in der Regel eingeladen. In den letzten Jahren wird an manchen Orten auch ein Vertreter des Dekanatsrates gebeten an der Versammlung teilzunehmen. Diese Versammlung trifft sich regelmäßig im Abstand von einem bis drei Monate. Neben dieser großen Versammlung ist es üblich, dass sich die Priester noch einmal zu einer eigenen Versammlung zusammenfinden. Diese Priestertreffen werden aber weniger, da viele Dekane die Notwendigkeit einer solchen Priesterversammlung nicht mehr sehen. Die Dekanatskonferenz wird vom jeweiligen Dekan (bzw. Dechant) geleitet.
Die Dekanatskonferenz hat die Aufgabe den Dekan in seiner Arbeit zu unterstützen, ihn zu beraten und der Pastoral im Dekanat eine bestimmte Ausrichtung zu geben. Die Versammlung trägt somit eine Mitverantwortung in der Leitung des Dekanats. Hierzu werden auch Entscheidungen getroffen, die von der Versammlung verabschiedet werden. Stimmberechtigt sind alle o.g. Personen, die mindestens ihre 2. Dienstprüfung erfolgreich abgeschlossen haben - also keine Diakone (im Vorlauf auf die Priesterweihe), keine Pastoral- oder Gemeindeassistenten. Auf der Tagesordnungen stehen: Besprechung von theologischen Neuerungen, Bericht des Dekans von (Erz-)Bischöflichen Verlautbarungen und Dekanekonferenz, Berichte der Pfarrer aus ihrer Pfarrei, Bearbeitung von pastoralen Problemen und Erarbeitung von themenbezogenen Punkten (z.B. vernetzte Pastoral). Aufgrund dessen, dass die Dekanatskonferenz alle Mitarbeiter an einen Tisch bringt, wird die Versammlung auch gerne dazu verwendet, organisatorische Dinge zu klären. Zum Beispiel werden in vielen Dekanaten auch der Priesterurlaub und die Vertretung besprochen, sowie gemeinsame Dokumente unterschrieben.
Evangelisch-lutherische Kirchen
Für die evangelisch-lutherischen Kirchen, hier zum Beispiel die Evangelisch-Lutherische Freikirche, sind ebenfalls Pastoralkonferenzen bekannt [6], auf denen pastorale, theologische und organisatorische Themen erörtert werden.
Russisch-orthodoxe Kirche
Die Russisch-Orthodoxe Kirche beruft für ihre Kirche internationale Pastoralkonferenzen ein[7]. Während ihrer Beratungen behandelten sie beispielsweise 2013 das Thema der gemeinsamen Sakralsprache, Problemfelder beim Sakrament der Ehe, die Unzulässigkeit der Urnenbestattung und orthodoxe Taufrituale.
Ökumenische Pastoralkonferenz
Das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel hat erstmals in seiner Geschichte Kleriker und Laien zu einer großen Konferenz über pastorale Fragen zusammengerufen. An den mehrtägigen Beratungen in Istanbul zum Thema “Pfarre als Zelle christlichen Zeugnisses” nahmen rund tausend Delegierte teil, davon drei Viertel aus dem Kreis der Laien [8].
Quellen/Literatur
- Gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss Pastoralstrukturen, OG 1 698f.
Weblinks
- Hermann-Josef Scheidgen, Der deutsche Katholizismus in der Revolution von 1848/49: Episkopat-Klerus-Laien-Vereine (Pastoralkonferenz ab Seite 279), Böhlau Verlag, Köln-Weimar-Wien, 2008, ISBN 3-412-20119-7, Google Books [10]
- Statut für die Dekanate im Bistum Mainz] (PDF-Datei; 87 kB) [11]
Einzelnachweise
- ↑ Universitätsbibliothek Heidelberg: Archiv für die Pastoralkonferenzen in den Landkapiteln des Bisthums Konstanz [1]
- ↑ Vergleiche hierzu Codex Iuris Canonici Cann. 511 ff [2]
- ↑ Pastoralkonferenz Propsteipfarrei St. Ludgerus (Gremien) [3])
- ↑ Pastoralkonferenz Katholische Kirche Nordharz [4] oder Pastoralkonferenz im Dekanat Saarlouis [5]
- ↑ Pastoralkonferenz Bistum Görlitz [6]
- ↑ Herbst– Pastoralkonferenz 2013 der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) [7]
- ↑ Beschluss der Pastoralkonferenz der Russisch-Orthodoxen Kirche in Deutschland – der Diözese Berlin des Moskauer Patriarchats und der Diözese Deutschland der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland [8]
- ↑ Erste große Pastoralkonferenz des Ökumenischen Patriarchats [9]