Bundespräsident (Deutschland) und Liechtenstein: Unterschied zwischen den Seiten
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[[Bild:Horst_Köhler.jpg|thumb|Horst Köhler - 9. Bundespräsident (seit 2004 im Amt)]] |
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[[Bild:Standarte Bundespräsident De.jpg|thumb|Standarte des Bundespräsidenten]] |
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Der '''Bundespräsident''' ist das [[Staatsoberhaupt]] der |
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|+<font size="+1">'''Fürstentum Liechtenstein'''</font><br /> |
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[[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]]. Seine [[Politisches System Deutschlands|politischen]] Befugnisse sind jedoch beschränkt. Seine Amtssitze sind das [[Schloss Bellevue]] in Berlin und die [[Villa Hammerschmidt]] in Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das [[Bundespräsidialamt]]. |
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Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der [[Bundesversammlung (Deutschland)|Bundesversammlung]] gewählt. Derzeitiger Amtsinhaber ist [[Horst Köhler]]. |
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| align="center" width="67%" | [[Bild:Liechtenstein flagge.png|125px|none|Flagge Liechtensteins]] |
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| [[Amtssprache]] || [[Deutsche Sprache|Deutsch]] |
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| [[Hauptstadt]] || [[Vaduz]] |
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| [[Staatsform]] || [[Monarchie|konstitutionelle Erbmonarchie]] |
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| [[Fürst]] und <br />[[Staatsoberhaupt]] || [[Fürst Hans Adam II. von Liechtenstein|Hans-Adam II.]] |
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| Amtsausübender<br />Stellvertreter || [[Erbprinz Alois von Liechtenstein|Erbprinz Alois]] |
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| [[Regierungschef]] || [[Otmar Hasler]] ([[Fortschrittliche Bürgerpartei in Liechtenstein|FBP]]) |
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| [[Liste unabhängiger Staaten nach Fläche|Fläche]] || 162 [[Quadratkilometer|km²]] |
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| [[Liste unabhängiger Staaten nach Einwohnerzahl|Einwohnerzahl]] || 34'600 (2005) |
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| [[Liste unabhängiger Staaten nach Bevölkerungsdichte|Bevölkerungsdichte]] || 213 Einwohner pro km² |
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| [[Währung]] || [[Schweizer Franken]] |
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| [[Zeitzone]] || [[Coordinated Universal Time|UTC]]+1 |
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| [[Nationalhymne]] || ''[[Oben am jungen Rhein]]'' |
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| [[Nationalfeiertag]] || [[15. August]] |
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| [[Liste_der_Kfz-Nationalitätszeichen|Autokennzeichen]] || [[Autokennzeichen (Liechtenstein)|FL]] |
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| [[Top Level Domain|Internet-TLD]] ||.li |
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| [[Internationale Telefonvorwahl|Vorwahl]] || +423 |
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| colspan="2" align="center" | [[Bild:liechtenstein.png|Karte Liechtensteins]] |
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[[Image:Schlossvaduz.jpg|thumb|Schloss von Vaduz]] |
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Das '''Fürstentum Liechtenstein''' ist ein souveräner Staat in [[Mitteleuropa]] zwischen [[Österreich]] und der [[Schweiz]] am Ostufer des [[Rhein]]s. |
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== Geographie == |
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Liechtenstein befindet sich im Herzen Europas zwischen der Schweiz ([[Kanton St. Gallen]]) und Österreich ([[Vorarlberg]]). Die gesamte westliche [[Staatsgrenze]] zur Schweiz entspricht dem Rheinverlauf. Die östliche Staatsgrenze ist geprägt vom Alpen-Hochgebirge, dem [[Rätikon]]. Teilweise grenzt das kleine Land hier an die Schweiz (St. Luzisteig, Kanton Graubünden) und an Österreich (Saminatal, Vorarlberg). Der höchste Punkt Liechtensteins ist der [[Grauspitz]] mit einer Höhe von 2599 m. Der tiefste Punkt ist das Ruggeller Riet mit einer Höhe von 430 m. |
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[[Bild:Berlin-Schloss Bellevue-Frontalansicht.jpg|thumb|Schloss Bellevue]] |
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Erster – Berliner – Amtssitz ist das Schloss Bellevue, zweiter – Bonner – Amtssitz die Villa Hammerschmidt. Das neue, [[1998]] eingeweihte ''Bundespräsidialamt'' – von den Berlinern etwas respektlos ''Präsidentenei'' genannt – befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schloss Bellevue. |
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Im Gegensatz zu anderen alpinen Regionen ist das Klima in Liechtenstein wegen des [[Föhn|Föhns]] relativ mild. Im Winter wird in der Gebirgsregion um [[Malbun]] Wintersport betrieben. |
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Vorübergehend wird der Bundespräsident aufgrund von Bauarbeiten am Schloss Bellevue im Gebäude des Bundespräsidialamts tätig sein. |
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Liechtenstein ist ein [[Binnenstaat]] zwischen zwei Nachbarbinnenstaaten. |
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Für repräsentative Anlässe sind zwei verschiedene Orte vorgesehen. Größere Anlässe wie Staatsbankette sollen im [[Schloss Charlottenburg]] abgehalten werden, für kleinere Empfänge mit bis zu 18 Personen wird das bisherige Gästehaus des [[Auswärtiges Amt|Auswärtigen Amtes]] in [[Berlin-Dahlem]] genutzt. Für die rund zwölf Millionen Euro teure Sanierung von Bellevue sind 15 Monate veranschlagt. Im September [[2005]] soll das Schloss wieder bezugsfertig sein. Bis dahin wird der Sitz des Bundespräsidenten mit einer komplett neuen Haustechnik ausgestattet und die repräsentativen Räume werden restauriert. Die bislang ungenutzte Amtswohnung im Schloss fällt weg. Dort entsteht ein größerer Speisesaal für 40 Personen. |
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== Bevölkerung == |
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Der Bundespräsident nutzt ein eigenes [[Stander]]. Es zeigt den [[Bundeswappen|Bundesadler]] auf quadratischem, goldenem Grund, welcher von einem roten Band umzogen ist. Wenn der Bundespräsident in Berlin verweilt oder abwesend ist, ohne am Aufenthaltsort eine offizielle Residenz (etwa bei einem Staatsbesuch) einzurichten, ist das Stander am Schloss Bellevue gesetzt, andernfalls nicht. |
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=== Herkunft === |
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Weniger als zwei Drittel der Bevölkerung (65,8%) sind gebürtige Liechtensteiner; die ausländische Bevölkerung kommt mit 20,1% überwiegend aus dem deutschen Sprachraum (10,8% Schweizer, 5,9% Österreicher und 3,4% Bundesdeutsche), gefolgt von [[Italien]]ern (3,3%), Einwohnern des früheren [[Jugoslawien]] (3,3%), [[Türkei|Türken]] (2,6%) und anderen (4,8%). |
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=== Sprache === |
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== Aufgaben und Befugnisse == |
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In Liechtenstein wird, wie in der Schweiz (St. Galler Rheintal)und in Vorarlberg (Vorarlberger Rheintal), ein [[alemannische Dialekte|alemannischer Dialekt]] als Variante des Deutschen gesprochen, wobei sich die [[Alemannische_Dialekte#H.C3.B6chstalemannisch|höchstalemannisch]]-walserische Mundart von Triesenberg (deren Träger um 1300 im Zuge der [[Walserwanderung]] aus dem Kanton Wallis ins Land gekommen waren) bis heute deutlich abhebt von den [[Alemannische_Dialekte#Hochalemannisch|hochalemannischen]] Dialekten der altansässigen Bevölkerung, die im Laufe des Mittelalters hier – wie im ganzen unterrätischen Raum – die alte [[Rätoromanische Sprachen|rätoromanische Landessprache]] zugunsten des Alemannischen aufgegeben hatte. Die alemannischen Dialekte der einzelnen Gemeinden unterscheiden sich teilweise stark. Schrift- und Mediensprache ist Hochdeutsch. Liechtenstein ist der einzige Staat mit [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als alleiniger (anerkannter) Amts- und Landessprache. Im übrigen deutschen Sprachraum sind auch nichtdeutsche Sprachen als Minderheitensprachen anerkannt. |
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{{Zeitleiste Bundespräsidenten BRD}} |
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[[Image:Field, corn, Liechtenstein, Mountains, Alps, Vaduz, sky, clouds, landscape.jpg|thumb|Maisfeld in Liechtenstein]] |
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===Religionen=== |
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Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt vor allem '''repräsentative Aufgaben'''. Er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich, beglaubigt diplomatische Vertreter und hat auf Bundesebene das [[Begnadigung|Begnadigungsrecht]], welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat. Er kann aber keine [[Amnestie]] aussprechen. Hierzu ist ein Bundesgesetz notwendig. |
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Im Juni 2003 gaben 75,7% der Bewohner ihre [[Religion]] mit [[Römisch-Katholische Kirche|römisch-katholisch]] an; 7,0% waren [[evangelisch]], 4,2% [[islam]]isch, 10,9% machten keine Angaben. |
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Am [[2. Dezember]] [[1997]] wurde das [[Erzbistum Vaduz]] von [[Papst]] [[Johannes Paul II.]] errichtet. Die Errichtung des Erzbistums ohne vorhergehende Konsultation oder Information der Regierung hat in Liechtenstein zu kritischen Äusserungen geführt. Engagierte Katholiken gründeten darum Anfang 1998 den Verein für eine offene Kirche. |
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Im Politischen sind seine Aufgaben und Befugnisse hauptsächlich auf der '''formalen Ebene''' angesiedelt: |
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* Unterzeichnung und Verkündung der Bundesgesetze (durch Bekanntmachung im [[Bundesgesetzblatt]]), |
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* Vorschlagen des [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzlers]] zur Wahl (durch den [[Deutscher Bundestag|Bundestag]]) sowie dessen Ernennung beziehungsweise Entlassung, |
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* Ernennung und Entlassung von [[Bundesminister]]n auf Vorschlag des Bundeskanzlers, |
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* Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, [[Offizier]]en und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist, |
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* Verkündung der Feststellung des [[Verteidigungsfall]]s und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes sowie |
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* Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem [[Parteiengesetz]] |
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''Siehe auch: [[Katholische Kirche in Liechtenstein]]'' |
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In all diesen Fällen ist der Bundespräsident vor allem Ausführender. Fast jeder dieser Akte bedarf nach Artikel 58 des Grundgesetzes der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung. Dies führt dazu, dass der Bundespräsident manchmal auch als ''[[Bundesnotar]]'' verspottet wird. |
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== Geschichte == |
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=== Auflösung des Bundestages und Gesetzgebungsnotstand === |
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Wirkliche '''politische Befugnisse''' wachsen dem Amtsinhaber nur in eng umrissenen Ausnahmesituationen zu. So kann er in zwei Fällen den [[Deutscher_Bundestag|Bundestag]] auflösen: Sollte bei der Wahl des Bundeskanzlers der vorgeschlagene Kandidat für dieses Amt auch im dritten Wahlgang nur eine [[Relative Mehrheit|relative Mehrheit]] erhalten, hat der Bundespräsident die Möglichkeit, ihn zu ernennen ([[Minderheitsregierung]]) oder aber den Bundestag aufzulösen (Artikel 63 des Grundgesetzes). In diesem Fall benötigt die Auflösungsanordnung keine Gegenzeichnung durch die Bundesregierung, zumal eine solche nicht im Amt ist. |
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''Hauptartikel: [[Geschichte Liechtensteins]]'' |
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Ebenso kann der Bundespräsident den Bundestag nach einer gescheiterten [[Vertrauensfrage (Grundgesetz)|Vertrauensfrage]] (Artikel 68 des Grundgesetzes) auflösen. Dies geschah in der bundesdeutschen Geschichte bisher dreimal: [[1972]] löste [[Gustav Heinemann]] den Bundestag auf, [[1983]] [[Karl Carstens]] und 2005 Horst Köhler. Allerdings wurde diese Situation in allen drei Fällen von den jeweiligen Regierungsfraktionen bewusst herbeigeführt, um gewünschte Neuwahlen zu ermöglichen. Gegen Carstens' Auflösungsentscheidung strengten Mitglieder des Bundestages eine [[Organstreit|Organklage]] an. Das [[Bundesverfassungsgericht]] kam in seinem Urteil zwar zu der Ansicht, dass der Bundespräsident zu prüfen hat, ob der Bundeskanzler tatsächlich nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages besitzt oder ob dieser die Auflösung des Bundestages missbräuchlich betreiben will, bestätigte aber letztlich die Auflösung des Bundestages. |
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Das [[Fürstentum]] ist hervorgegangen aus dem Erwerb der Herrschaft [[Schellenberg]] ([[1699]]) und der Grafschaft [[Vaduz]] ([[1712]]) durch die Fürsten von Liechtenstein. [[Kaiser]] [[Karl VI. (HRR)|Karl VI.]] des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation]] erhob die Grafschaften [[1719]] zum reichsunmittelbaren Fürstentum im Besitz und mit Namen der [[Fürst]]en von Liechtenstein. Der Name "Liechtenstein" stammt von der [[Burg Liechtenstein]] im Raum [[Mödling]]. Es ist zudem das einzige Land der Welt, dessen Name von einem Adelsgeschlecht stammt. |
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Im Falle der verlorenen Abstimmung über die Vertrauensfrage ist der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates befugt, aber nicht verpflichtet, den [[Gesetzgebungsnotstand]] nach Artikel 81 des Grundgesetzes zu erklären. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nicht eingetreten. |
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Nach dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches [[1806]] wurde das Fürstentum Liechtenstein als [[Souveränität|souveräner]] Staat in den [[Rheinbund]] aufgenommen und war ab [[1815]] Mitglied im [[Deutscher Bund|Deutschen Bund]]. Nach dessen Auflösung [[1866]] blieb es ein unabhängiger Staat. Bis zum [[1. Weltkrieg]] war Liechtenstein über ein Zweckbündnis stark mit dem Kaiserreich [[Österreich-Ungarn]] verbunden. Nach dessen Auflösung und Aufteilung in mehrere Einzelstaaten verbündete sich Liechtenstein mit der [[Schweiz]], übernahm den [[Schweizer Franken]] als Währung und ging eine [[Zollunion]] ein. Vom [[Zweiter Weltkrieg|zweiten Weltkrieg]] blieb es – wie die Schweiz – wegen seiner politischen [[Neutralität]] verschont. Liechtenstein erlebte danach – begünstigt durch den Zollvertrag mit der Schweiz, niedrige [[Steuer]]n und die Neutralitätspolitik – einen wirtschaftlichen Aufschwung. Erst [[1984]] wurde das [[Frauenwahlrecht]] eingeführt. [[1990]] trat der kleine Staat als Vollmitglied der [[UNO]] bei. |
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=== Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Bundesregierung === |
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Der Bundespräsident schlägt nach Artikel 63 dem Bundestag einen Kandidaten zur Wahl zum Bundeskanzler vor. Dem Vorschlag gehen regelmäßig Gespräche mit den betroffenen Politikern voraus. Formalrechtlich ist der Bundespräsident in seiner Vorschlagsentscheidung frei. Jedoch hat bisher jeder Bundespräsident den Kandidaten der bei der [[Bundestagswahl]] siegreichen Koalition zum Bundeskanzler vorgeschlagen; jeder dieser Kandidaten ist dann auch gewählt worden. Sollte der vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat nicht gewählt werden, so beginnt eine zweiwöchige Frist, in der der Bundestag unabhängig vom Vorschlag des Bundespräsidenten einen Bundeskanzler wählen kann. In jedem Fall muss der Bundespräsident einen mit absoluter Mehrheit gewählten Kandidaten ernennen. Kommt eine Wahl mit absoluter Mehrheit aber weder in den zwei Wochen noch in der sich unmittelbar anschließenden dritten Wahlphase zustande, so ist die Ernennung einer Minderheitsregierung ebenso möglich wie die Auflösung des Bundestages. In diesem Fall ist eine Gegenzeichnung durch die Bundesregierung nicht erforderlich. Zur Ernennung eines Bundeskanzlers ist in keinem Fall eine Gegenzeichnung erforderlich. |
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Seit dem [[1. Mai]] [[1995]] ist Liechtenstein Mitglied des [[Europäischer Wirtschaftsraum|Europäischen Wirtschaftsraums]] (EWR). Diese Mitgliedschaft wird als wesentlich für die Entwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes gesehen. |
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Der Bundespräsident muss die vom Bundeskanzler Vorgeschlagenen zu Bundesministern ernennen. Er hat hier allenfalls ein formales Prüfungsrecht, etwa ob der Vorgeschlagene Deutscher ist; er besitzt jedoch kein personelles Prüfungsrecht. Ein diesbezügliches Ansinnen von Theodor Heuss, der sich vor der Ernennung der Minister des [[Kabinett Adenauer I|ersten Kabinetts Adenauer]] eine Ministerliste vorlegen lassen wollte, wurde von [[Konrad Adenauer|Adenauer]] zurückgewiesen. Dies stellte einen seither nie in Frage gestellten [[Präzedenzfall]] dar. |
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[[2003]] trat nach heftigen Kontroversen eine vom Volk bestätigte neue [[Verfassung]] in Kraft, welche die Volksrechte, aber auch die fürstlichen Rechte stark ausbaute. |
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Auch bei der Entlassung eines Ministers hat der Bundespräsident kein Mitspracherecht. Er muss die vom Bundeskanzler getroffene Entscheidung formal nachvollziehen. |
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Am [[15. August]] [[2004]] hat Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn und [[Erbprinz Alois von Liechtenstein]] zu seinem Stellvertreter ernannt und ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden [[Hoheit (Staatsrecht)|Hoheitsrechte]] betraut. |
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Der Bundespräsident kann einen Rücktritt des Bundeskanzlers nicht ablehnen; er muss den Bundeskanzler in diesem Fall entlassen. Er muss auch im Falle des erfolgreichen [[Konstruktives Misstrauensvotum (Deutschland)|konstruktiven Misstrauensvotum]] den bisherigen Amtsinhaber entlassen und den neu Gewählten ernennen. |
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Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen. |
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''Siehe auch:'' [[Liste der Herrscher von Liechtenstein|Liste der Fürsten von Liechtenstein]] |
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Der Bundespräsident kann nach Artikel 69 des Grundgesetzes einen entlassenen Bundeskanzler oder Bundesminister ersuchen, die Amtsgeschäfte bis zur Wahl des Nachfolgers weiterzuführen. Er hat dies in der Regel so gehandhabt. Einzige bedeutende Ausnahme war die Entlassung von [[Willy Brandt]] nach dessen Rücktritt [[1974]]. Hier hatte Brandt darum gebeten, nicht mit der Weiterführung der Amtsgeschäfte betraut zu werden. Heinemann entsprach diesem Wunsch; somit amtierte der soeben entlassene [[Vizekanzler]] Walter Scheel für einige Tage als Bundeskanzler. Für dieses Ersuchen ist ebenfalls keine Gegenzeichnung notwendig. |
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== Politik == |
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Der Bundespräsident hat kein Mitspracherecht bei der Ernennung des Stellvertreters des Bundeskanzlers. Dies ist eine Entscheidung, die ausschließlich durch den Bundeskanzler getroffen und vollzogen wird. |
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''Siehe auch:'' [[Liechtensteinischer Landtag]] |
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Liechtenstein ist eine konstitutionelle [[Erbmonarchie]] auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Der aktuelle [[Herrscher|Regent]] Liechtensteins ist seit [[1989]] [[Fürst Hans Adam II. von Liechtenstein]]. Die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dem [[Erbprinz Alois von Liechtenstein|Erbprinzen Alois von Liechtenstein]]. |
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=== Völkerrechtliche Vertretung === |
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[[Bild:Herzog-Chirac.jpg|thumb|left|[[Roman Herzog]] (* 1934)<br> 7. Bundespräsident (1994-1999)<br>mit dem franz. Staatspräsidenten <br>[[Jacques Chirac]] (* 1932) (mitte)]] |
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Der Bundespräsident schließt im Namen der [[Bundesrepublik Deutschland]] Verträge. Er ermächtigt hierzu in aller Regel andere Bundesbeamte. Solche Verträge müssen vom Gesetzgeber [[Ratifikation|ratifiziert]] werden. Ebenso wird die völkerrechtliche Anerkennung eines Staates oder die Anerkennung von [[Diplomat]]en eines Staates (Agrément) formal vom Bundespräsidenten ausgesprochen. Die politische Entscheidung hierzu trifft allerdings die [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]]. |
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Die [[Legislative]] liegt beim Landesfürsten und dem [[Liechtensteinischer Landtag|Liechtensteinischen Landtag]], bestehend aus 25 [[Abgeordneter|Abgeordneten]], die nach dem [[Verhältniswahlrecht]] für vier Jahre vom Volk gewählt werden. In der Legislative sind folgende Parteien vertreten: [[Vaterländische Union (Liechtenstein)|Vaterländische Union]] (VU), [[Fortschrittliche Bürgerpartei in Liechtenstein]] (FBP) und die [[Freie Liste]] (FL). Jedes Gesetz muss vom Landesfürsten sanktioniert werden. Wenn die Sanktion nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgt, gilt sie als verweigert (Artikel 65 der liechtensteinischen Verfassung). |
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Der Bundespräsident unternimmt auch [[Staatsbesuch]]e. Hier tritt die Problematik der politischen Aussagen in Reden, die unten behandelt wird, ebenfalls auf. |
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Die [[Exekutive]] bilden der [[Regierungschef]] – momentan [[Otmar Hasler]] (Ressorts Präsidium, Finanzen, Bauwesen) – und vier Regierungsräte. Auf Vorschlag des Landtages werden sie vom Landesfürsten ernannt. Seit der umstrittenen Verfassungsänderung vom 16. März 2003 kann der Landesfürst die Regierung jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen (Artikel 80 der liechtensteinischen Verfassung) – damit ist er (nach dem Papst) einer der (innenpolitisch) mächtigsten Monarchen Europas. Dafür hat das Volk die Möglichkeit mittels einer Verfassungsinitiative die Monarchie abzuschaffen (Artikel 13 der liechtensteinischen Verfassung). Die einzelnen Gemeinden von Liechtenstein können überdies bei Mehrheit innerhalb der Gemeinde den Staatenbund verlassen (Artikel 4 der liechtensteinischen Verfassung). |
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Regelmäßig machte der Bundespräsident seinen ersten Staatsbesuch im Amt in [[Frankreich]]. Bundespräsident Köhler ist von dieser Regel abgewichen, indem er seinen ersten Staatsbesuch seinem Geburtsland [[Polen]], Deutschlands östlichem Nachbarn, abstattete. |
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In Krisenzeiten kann der Fürst sich auf ein Notrecht berufen (Artikel 10 der liechtensteinischen Verfassung). |
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Die Feststellung des Verteidigungsfalls, die auf Antrag der Bundesregierung durch Bundestag und [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] erfolgt, wird vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet. Sobald der Verteidigungsfall verkündet ist, kann der Bundespräsident mit Zustimmung des Bundestages völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalls abgeben. |
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Regierungsräte sind zur Zeit Regierungschef-Stellvertreter Dr. [[Klaus Tschütscher]] (Ressorts Wirtschaft, Justiz, Sport), Rita Kieber-Beck (Ressorts Äusseres, Kultur, Familie und Chancengleichheit), Hugo Quaderer (Ressorts Bildungswesen, Soziales sowie Umwelt-, Raum, Land- und Waldwirtschaft) und Dr. Martin Meyer (Ressort Inneres, Gesundheit, Verkehr und Kommunikation). |
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=== Unterzeichnung von Gesetzen === |
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Der Bundespräsident hat bei der Unterzeichnung von [[Bundesgesetz (Deutschland)|Gesetzen]] ein formales Prüfungsrecht, ob diese verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Teile der Rechtswissenschaft sehen dies sogar als Prüfungs''pflicht''. Die Existenz eines ''materiellen'' Prüfungsrechtes ist allerdings weithin umstritten. |
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Die [[Judikative]] bildet ein mit fünf Richtern besetzter Oberster Gerichtshof; die Richter werden von einem Gremium mit dem Fürsten als Vorsitz bestellt (Artikel 95 ff.). |
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In der Vergangenheit haben die Bundespräsidenten selten (bisher sechs Mal), dann aber unter großer öffentlicher Beachtung, Gesetze „angehalten“, das heißt nicht unterzeichnet. Sie begründeten dies meist damit, dass Gesetze zwar ordnungsgemäß verabschiedet worden seien, inhaltlich aber dem Grundgesetz widersprächen. |
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Die [[Außenpolitik|aussenpolitischen]]<!--sic!--> Interessen Liechtensteins werden zumeist von der [[Schweiz]] wahrgenommen; liechtensteinische Botschaften existieren in Bern, Berlin, Brüssel, Washington, New York (UNO) und Wien. |
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So hielt Bundespräsident von Weizsäcker [[1991]] ein Gesetz zur Privatisierung der Luftverkehrsverwaltung für verfassungswidrig und unterzeichnete das Gesetz nicht. Dies führte zur Einfügung des Artikels 87 d in das [[Grundgesetz]], der es dem Gesetzgeber freistellte, ob die Luftverkehrsverwaltung in [[Körperschaft des öffentlichen Rechts|öffentlich-rechtlicher]] oder in [[Privatrecht|privatrechtlicher]] Weise gestaltet werde. Daraufhin wurde das Gesetz erneut beschlossen und schließlich von Weizsäcker unterzeichnet. |
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Das [[Fürstentum]] hat seit der Abschaffung des Militärs 1868 keine eigene [[Armee]] mehr, jedoch ist in der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht verankert. |
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[[2002]] unterzeichnete Bundespräsident Rau nach mehrmonatiger Prüfung das [[Zuwanderungsgesetz]], obwohl dieses im Bundesrat in einer umstrittenen Abstimmung beschlossen worden war. Da er zuvor von Ministerpräsidenten der [[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]]/[[Christlich-Soziale Union in Bayern|CSU]] dazu aufgefordert worden war, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, verband er seine Unterzeichnung mit einer öffentlichen Erklärung, in der er zur Klärung der Sachlage durch das Bundesverfassungsgericht aufrief und die Beteiligten an der umstrittenen Abstimmung ausdrücklich rügte. Das daraufhin von einigen Bundesländern angerufene Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz mit 6:2 Stimmen für verfassungswidrig zu Stande gekommen und damit nichtig. |
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=== Schulsystem === |
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Eine ähnliche Haltung nahmen Karl Carstens [[1981]] beim [[Staatshaftung]]sgesetz, [[Roman Herzog]] [[1994]] beim [[Atomgesetz (Bundesrepublik Deutschland)|Atomgesetz]] und Horst Köhler 2005 beim [[Luftsicherheitsgesetz]] ein. Sie machten ihre Bedenken den Präsidenten von Bundestag und Bundesrat gegenüber deutlich. |
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In seinen Grundzügen gleicht das liechtensteinische Schulsystem dem der Schweiz. |
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''Siehe:'' [[Schulsystem Liechtensteins]] |
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== Verwaltungsgliederung == |
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Insgesamt herrscht in der Staatsrechtslehre überwiegend die Ansicht, dass ein Bundespräsident ein Gesetz lediglich bei offensichtlicher Kollision mit der Verfassung – inhaltlich oder beim Zustandekommen – anhalten darf (da ihm nicht zugemutet werden kann, ein ''offensichtlich'' grundrechtswidriges Gesetz zu unterschreiben). Ansonsten ist die Feststellung der Verfassungswidrigkeit Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. |
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[[Bild:Karte_Liechtenstein.png|thumb|175px|11 Gemeinden]] |
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Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden, die auf die beiden Wahlkreise [[Wahlkreis Unterland|Unterland]] und [[Wahlkreis Oberland|Oberland]] verteilt sind. |
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''Siehe:'' [[Verwaltungsgliederung Liechtensteins]] |
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=== Staatssymbole === |
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Der Bundespräsident ist berechtigt, [[Nationalhymne]], [[Flagge]], [[Wappen]], [[Uniform]]en, Dienstkleidung, Amtstracht der Richter, deren Verwendung, sowie Staatsakte und Staatsbegräbnisse anzuordnen, sofern jeweils nicht der (Grund-)Gesetzgeber – wie etwa bei der Vorschrift über die [[Flagge Deutschlands|Bundesflagge]] in Artikel 22 des Grundgesetzes – tätig geworden ist. Diese Anordnungen müssen jeweils von einem Mitglied der Bundesregierung gegengezeichnet werden. |
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== Infrastruktur == |
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Ebenso verleiht der Bundespräsident [[Orden]] und Ehrenzeichen, unter ihnen das [[Bundesverdienstkreuz]] in mehreren Stufen und das [[Silbernes Lorbeerblatt|Silberne Lorbeerblatt]]. |
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Das gut ausgebaute Strassennetz umfasst 140 Kilometer. Es existiert keine Autobahn. Die Strassenverkehrsregeln wie auch die Beschilderung entsprechen – von einigen Ausnahmen abgesehen – der Schweizer Norm. Die Ausnahmen betreffen unter anderem den [[Trunkenheit im Verkehr|Alkoholgrenzwert am Steuer]] von 0,8 Promille (in der Schweiz 0,5 Promille) wie auch die explizite Angabe der Höchstgeschwindigkeit ausserorts (Tafel "80 km/h" statt wie in der Schweiz "Ende 50 km/h generell"). |
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Die [[Eisenbahn]], die Liechtenstein auf 9,5 km von [[Buchs SG|Buchs]] nach [[Feldkirch]] durchquert, wird von den [[Österreichische Bundesbahn|Österreichischen Bundesbahnen]] betreut. Der ''Liechtenstein Bus'' (LBA), eine unselbständige öffentliche Anstalt und eine Tochter des Schweizer ''[[Postauto]]s'', verbindet die Liechtensteiner Gemeinden untereinander. Die Busgesellschaft fährt auch die Schweizer Gemeinden [[Sargans]], [[Buchs SG|Buchs]] und [[Sevelen]] an. |
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Die [[Deutsche Nationalhymne|Nationalhymne]] wurde [[1952]] und 1991 in Briefwechseln zwischen Bundespräsident Heuss und Bundeskanzler Adenauer bzw. zwischen Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl festgelegt. Die jeweilige Antwort der Bundeskanzler wird im Allgemeinen als Gegenzeichnung zur Verfügung des Bundespräsidenten interpretiert. Diese Deutung wird durch die Tatsache unterstützt, dass die beiden Briefwechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden und damit einen quasi-offiziellen Charakter erhielten. |
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Das Fürstentum ist zwar [[Post|postalisch]]<!--sic!--> mit der Schweiz vernetzt, gibt aber eigene [[Briefmarke]]n heraus und hat seit einigen Jahren eine eigene [[Internationale Telefonvorwahl|Telefonvorwahl]] (+423). (siehe auch [[Postgeschichte und Briefmarken von Liechtenstein]]) |
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Diese Befugnisse haben keine formalrechtliche Grundlage im Grundgesetz oder einem Bundesgesetz. Die Mehrheit der Staatsrechtslehrer begründet sie daher mit der traditionellen Definitionshoheit von Staatsoberhäuptern über Staatssymbole. |
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Die Autokontrollschilder sind von den Schrifttypen und der Anordnung her im [[Autokennzeichen (Schweiz)#Bundes-Kennzeichen|Schweizer Design]] gehalten. Wie die Schweizer Militärkennzeichen führen die Liechtensteiner Schilder weisse Zeichen auf schwarzem Grund. Statt ''M'' und Schweizerkreuz führen sie ''FL'' und das Landeswappen gefolgt von bis zu 5 Ziffern. |
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=== Privilegien im Straf- und Zivilrecht === |
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Am [[1. Januar]] [[2001]] wurde die [[Maut]]pflicht für LKWs ([[Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe]] LSVA) auf allen Strassen des Landes eingeführt. Sie soll der Finanzierung der Verkehrsausgaben und der Verringerung des [[Straßenverkehr|Strassenverkehrs]] und somit dem [[Umweltschutz]] dienen. |
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Wenn der Bundespräsident als Zeuge in einem Verfahren aussagen soll, muss er in seiner Wohnung vernommen werden. Dies ergibt sich für den [[Zivilprozess]] aus § 375 Abs. 2 [[Zivilprozessordnung|ZPO]] und für den [[Strafprozess]] aus § 49 [[Strafprozessordnung|StPO]]. |
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== Wirtschaft == |
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Wer sich der [[Verunglimpfung des Bundespräsidenten]] (§ 90 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]) strafbar macht, kann strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn der Bundespräsident die Strafverfolgungsbehörden dazu ermächtigt. Eine [[Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines|Nötigung des Bundespräsidenten]] (§ 106 StGB) kann jedoch auch ohne dessen Einverständnis verfolgt werden. |
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Der grösste Teil des liechtensteinischen [[Bruttoinlandsprodukt|Bruttoinlandsprodukts]] wird in der Industrie erwirtschaftet. Haupthandelspartner sind die USA gefolgt von der EU und der Schweiz. Des weiteren ist der Finanzsektor von Bedeutung. Mit der industriellen Entwicklung etablierte sich in Liechtenstein aber auch ein starkes Bankenwesen. Heute beschäftigen die fünf grössten Banken Liechtensteins rund 1.400 Angestellte und weisen zusammen eine Bilanzsumme von über 30 Milliarden Franken auf. Viele internationale Banken haben Niederlassungen in Liechtenstein. Die [[LGT Bank]] ist im Besitz der Fürstenfamilie. Wie in der Schweiz gilt auch in Liechtenstein das [[Bankgeheimnis]]. Das BIP betrug 2001 4,2 Mrd. Franken. Das sind pro Kopf 120.000 Franken (80.000 Euro). |
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== Stellung im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik == |
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=== Geschichtlicher Überblick === |
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Die '''schwache Position''' des Bundespräsidenten, die vor allem an der Gegenzeichnungspflicht und seinen geringen realpolitischen Befugnissen abzulesen ist, ist auch eine Reaktion auf die Erfahrungen der [[Weimarer Republik]]. Während der Beratungen des [[Parlamentarischer Rat|Parlamentarischen Rates]] herrschte weitgehender Konsens aller Beteiligten, dass dem Präsidenten nicht wieder eine solch überragende Stellung im politischen System zukommen sollte wie seinerzeit dem [[Reichspräsident]]en (zum Beispiel [[Paul von Hindenburg]]). Insbesondere das [[Notverordnung]]srecht (Artikel 48 der [[Weimarer Verfassung]]), das Recht des Reichspräsidenten, im Notfall mit präsidentiellen Erlassen am gewählten [[Reichstag (Weimarer Republik)|Reichstag]] vorbei zu regieren, und das Recht des Reichspräsidenten, den [[Reichskanzler]] selbst zu ernennen (und zwar in eigener politischer Entscheidung und nicht wie in der Bundesrepublik nur in formaler Nachvollziehung der Wahl des Bundestages), werden für die politische Krise der Weimarer Republik ab [[1930]] mit den Kanzlern [[Heinrich Brüning]], [[Franz von Papen]] und [[Kurt von Schleicher]] und schließlich das Abgleiten in die [[Diktatur]] unter [[Adolf Hitler]] mitverantwortlich gemacht. Allerdings war das Notverordnungsrecht zu Beginn der Weimarer Republik durch [[Friedrich Ebert]] noch in einer überwiegend als positiv bezeichneten Weise ausgeübt worden. |
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Im Industriesektor sind die bekanntesten Unternehmen die [[Hilti AG]] (Bohrtechnik, Bauausrüstungen), Ivoclar Vivadent AG (Zahntechnik), [[ThyssenKrupp AG|ThyssenKrupp Presta AG]] ([[Automobilzulieferer]]), [[Hoval AG]] (Heiz- und Lüftungsgeräte), die [[Ospelt Gruppe]] (Lebensmittel) und die [[Hilcona AG]] (Lebensmittel) und [[Neutrik]] AG (Elektrotechnik) in [[Schaan]] sowie die [[Unaxis]] in [[Balzers]] (Elektronikbereich). |
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Die Wegnahme dieser beiden wichtigen Rechte war eine deutliche Entmachtung des Präsidentenamts. Ein Notverordnungsrecht der Exekutive gibt es in der Bundesrepublik nicht mehr, selbst im Gesetzgebungsnotstand herrscht noch parlamentarische Kontrolle durch den Bundesrat; die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister liegt im Wesentlichen in der Hand des Bundestages beziehungsweise des Bundeskanzlers. |
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Parallel zu dieser Schmälerung der Amtsbefugnisse wurde auch der Wahlmodus für den Präsidenten verändert: War der Reichspräsident noch vom Volk direkt gewählt worden ([[Reichspräsidentenwahl 1925|1925]] und [[Reichspräsidentenwahl 1932|1932]]), so wird der Bundespräsident von der nur für diesen Zweck zusammentretenden Bundesversammlung gewählt. Damit wurde die demokratische Legitimation des Bundespräsidenten indirekter: Er ist nicht mehr unmittelbar vom [[Souverän]] gewähltes Staatsoberhaupt, sondern wird von einem Wahlmännergremium (das seinerseits aber demokratisch legitimiert ist) bestimmt. Die Ablehnung der (Wieder-)Einführung einer Direktwahl des Bundespräsidenten wird auch damit begründet, dass ansonsten ein Missverhältnis zwischen starker demokratischer Legitimation (er wäre dann neben dem Bundestag das einzige direkt gewählte [[Verfassungsorgan]]) und geringer politischer Macht einträte. |
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Allerdings erklärt sich die schwache Position des Bundespräsidenten zusätzlich auch durch die „[[Kanzlerdemokratie]]“, die sich in ihrer starken Ausprägung erst in Adenauers Regierungszeit manifestierte. So ist der Grund für Adenauers Rückzieher von der eigenen Kandidatur zum Bundespräsidenten [[1959]] – neben seiner Abneigung seinem potentiellen Nachfolger [[Ludwig Erhard]] gegenüber – auch in der Erkenntnis zu sehen, dass er als Bundespräsident weniger Einfluss gehabt hätte als der Bundeskanzler. |
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=== Politische Reden === |
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Aus dieser Konstellation ergibt sich, dass der Bundespräsident '''politische Wirkung''' hauptsächlich durch Reden erzielt, die gesellschaftliche Debatten aufgreifen oder anstoßen. Als Beispiele hierfür gelten die Weizsäcker-Rede anlässlich des 40. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges ([[1985]]) und die so genannte 'Ruck-Rede' Roman Herzogs von [[1997]] (''siehe'' [[#Weblinks|Weblinks]]). Wie kein anderer Spitzenpolitiker ist der Präsident von der Tagespolitik unabhängig und kann daher wesentlich freier als andere Politiker Themen und Zeitpunkt seiner Äußerungen bestimmen, die der Überparteilichkeit verpflichtet sind (bis auf Gustav Heinemann ließen alle bisherigen Präsidenten ihre [[Politische Partei|Parteimitgliedschaft]] für die Dauer der Amtszeit ruhen). |
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Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Reden ohne „Gegenzeichnung“ ist umstritten, da eine Rede in ihrer faktischen Wirkung möglicherweise einen stärkeren politischen Einfluss ausüben kann als ein formaler Akt, für den in nahezu jedem Fall eine Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung notwendig ist. Die Mehrheit der Staatsrechtler geht allerdings bei Reden von einer gewissen Autonomie des Bundespräsidenten aus, zumal keine formalen Entscheidungen gefällt werden und das Amt des Bundespräsidenten immerhin zu den Verfassungsorganen zählt. |
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=== Diskrete Einflussnahme === |
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Der Bundespräsident nimmt jedoch „hinter den Kulissen“ durchaus Einfluss auf die Tagespolitik. Hierzu führt er Gespräche mit Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestages. Der Chef des Bundespräsidialamtes nimmt an Kabinettssitzungen teil und berichtet dem Bundespräsidenten. |
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=== Parteipolitische Neutralität und politische Aussagen === |
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Der Amtsinhaber befindet sich während seiner Amtsführung stets in einem Dilemma, da er einerseits politisch handelt (zumindest aber politische Aussagen trifft), andererseits aber zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet ist. Die Bundespräsidenten haben hierbei meist in einer eher abstrakten Weise Themen angesprochen (Herzogs Ruck-Rede, Raus Globalisierungskritik), die sich in keine parteipolitische Richtung interpretieren ließ, oder aber die Parteien insgesamt angegriffen (Weizsäckers Zitat von der Machtversessen- und -vergessenheit der Parteien). |
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Auch die Tatsache, dass die Bundespräsidenten in der Regel verdiente Politiker sind, die sich in der Partei, von der sie in der Bundesversammlung gewählt werden, haben hocharbeiten müssen, gibt Kritikern Grund zum Zweifel an der parteipolitischen Unabhängigkeit und Neutralität des Bundespräsidenten. |
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Der amtierende Bundespräsident, Horst Köhler, ist der erste Amtsinhaber, der seine wichtigsten Ämter nicht in Deutschland innegehabt hat und damit wirklich von außerhalb in die deutsche Politik gekommen ist. Befürworter halten ihm entsprechend zugute, dass seine Reden nicht wie bei anderen Politikern „rund geschliffen“ seien, um Kritikern keine Angriffsfläche zu bieten; vielmehr seien sie offen und würden das Problem benennen. Er hat sich außerdem in seiner Amtszeit bereits zu mehreren aktuellen Themen zu Wort gemeldet. Kritiker halten ihm vor, dass er damit die Überparteilichkeit des Amtes ebenso verletze wie das Gebot der Nichteinmischung in die Tagespolitik. Horst Köhler scheint damit von der Amtsführung seiner Vorgänger deutlich abzuweichen. |
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Eine bislang ungebrochene, ungeschriebene Regel ist, dass ein ehemaliger Bundespräsident keine weiteren politischen Ämter mehr anstrebt, sondern allenfalls als ''[[elder statesman]]'' am öffentlichen Leben teilnimmt. |
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=== Vertretung === |
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Die Vertretung des Bundespräsidenten wird durch den [[Bundesratspräsident (Deutschland)|Bundesratspräsidenten]] wahrgenommen, unabhängig davon, ob der Bundespräsident nur zeitweilig abwesend oder aber amtsunfähig ist. Häufig findet das Vertretungsrecht faktisch nur auf Teile der Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten Anwendung, etwa wenn der Bundespräsident auf Staatsbesuch ist und durchaus seinen (außenpolitischen) Verpflichtungen nachkommt, andererseits aber ein Gesetz unterschrieben werden muss. In einem solchen Fall wird das Gesetz regelmäßig vom Stellvertreter des Bundespräsidenten unterzeichnet. |
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== Außerpolitisches Engagement == |
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=== Symbolische Ämter === |
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Der Bundespräsident übernimmt eine Reihe von Schirmherrschaften über von ihm für sinnvoll erachtete Projekte. Auch wenn der Bundespräsident nicht an die Übernahme von Schirmherrschaften seiner Vorgänger gebunden ist, führt er etliche hiervon weiter, so die Schirmherrschaft über die [[Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger]] (DGzRS). Ebenso verleiht der Bundespräsident Preise, darunter den [[Deutscher Zukunftspreis|Deutschen Zukunftspreis]], und gratuliert zu Jubiläen, z.B. für den 65. Hochzeitstag oder den 100. Geburtstag. Ebenfalls übernimmt er die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind in einer Familie. |
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=== Ehegattinnen der Bundespräsidenten === |
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Seit [[Elly Heuss-Knapp]] haben sich die Ehefrauen der bisher stets männlichen Bundespräsidenten auch in dieser – ungewählten – Position karitativ engagiert. Traditionell übernehmen sie die Schirmherrschaft über das von Frau Heuss-Knapp begründete [[Müttergenesungswerk]]. Von den bisherigen Präsidentengattinnen haben sich besonders [[Mildred Scheel]] (Deutsche Krebshilfe) und [[Christiane Herzog]] ([[Mukoviszidose]]-Stiftung) für kranke Menschen eingesetzt. Seit Frau Herzog hat sich das auch öffentlich dargestellte karitative Engagement der Bundespräsidentenfrauen endgültig eingebürgert. |
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==Wahl des Bundespräsidenten und Vereidigung== |
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===Unvereinbarkeiten=== |
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Der Bundespräsident darf nach Artikel 55 des Grundgesetzes weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft auf Bundes- oder Landesebene angehören. Er darf ferner kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und darf weder der Leitung noch dem [[Aufsichtsrat]] eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. |
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Nach § 22 des [[Europawahlgesetz]]es endet mit der Annahme der Wahl zum Bundespräsidenten die Mitgliedschaft im [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]]. |
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===Wahl=== |
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Der Präsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache und geheim gewählt. Bei der Wahl muss ein Kandidat die (absolute) [[Mehrheit]] der Mitglieder der [[Bundesversammlung]] auf sich vereinen; erst wenn dies in zwei Wahlgängen keinem Kandidaten gelingt, reicht in einem dritten Wahlgang die relative Mehrheit aus. Die Wahl erfolgt auf fünf Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Staatsrechtler sind überwiegend der Meinung, dass die Formulierung „''Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig''“ im Artikel 54 des Grundgesetzes mehr als zwei Amtszeiten einer Person gestattet, sofern die ''zusammenhängenden'' Zeiten zehn Jahre jeweils nicht übersteigen. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat und das [[Passives Wahlrecht|passive Wahlrecht]] besitzt. |
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Die Zusammensetzung der Bundesversammlung spiegelt das [[Föderalismus|föderative System]] der Bundesrepublik Deutschland wider: Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und ebensovielen von den 16 [[Landesparlament]]en gewählten Wahlmännern. Üblicherweise handelt es sich hierbei um Landtagsabgeordnete und einige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, zum Beispiel aus Wirtschaftsverbänden oder Prominente, wobei ''alle'' Mitglieder der Bundesversammlung (also auch die Vertreter aus Wirtschaft und Prominenz) mit der Annahme ihrer Wahl bis zum Zusammentreten der Bundesversammlung [[Politische Immunität|Immunität]] genießen. Der [[Bundestagspräsident]] hat den Vorsitz der Bundesversammlung. |
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=== Vereidigung === |
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In einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat wird der neue Bundespräsident am Tag des Amtsantritts (üblicherweise der [[1. Juli]]) vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Der [[Eid]] lautet nach Artikel 56 GG: „''Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.''“ Die religiöse Beteuerung kann auch weggelassen werden. Der Eid muss auch als solcher geleistet werden; eine Bekräftigung – wie sie im Strafgesetzbuch für Personen vorgesehen ist, die aus religiösen Gründen keinen Eid leisten möchten – ist nicht zulässig. Diese Verpflichtung ist verfassungsmäßig, da die Übernahme des Amtes des Bundespräsidenten freiwillig erfolgt. |
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Ab dem Zeitpunkt seiner Vereidigung erhält der Bundespräsident eine [[Besoldung]] von etwa € 213.000 jährlich, die nach dem Ausscheiden aus dem Amt als ''Ehrensold'' bis zum Lebensende ausgezahlt wird. |
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===Kandidatenauswahl=== |
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Die Kandidatenauswahl im Vorfeld der eigentlichen Bundespräsidentenwahl ist stark von der absehbaren parteipolitischen Stimmverteilung in der Bundesversammlung und entsprechenden parteitaktischen Überlegungen geprägt. Je nach Ausgangslage versuchen die beiden großen Parteien, in einem (wie auch immer gearteten) innerparteilichen Prozess einen Kandidaten zu finden, für den sich in der Bundesversammlung eine Mehrheit organisieren lässt. Im Allgemeinen erfolgt auch dies bereits im Vorfeld mittels Absprachen zwischen einzelnen Parteien. |
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Die Dominanz von parteitaktischen Überlegungen bei der Kandidatenauswahl (statt der Persönlichkeit der möglichen Kandidaten) und häufige Absprachen im Vorfeld, die die Wahl durch das eigentlich zuständige Gremium zur reinen Formalität herabwürdigen, führten zu Diskussionen, eine '''Direktwahl''' des Bundespräsidenten durch das Volk zu ermöglichen. Befürworter argumentieren, eine Direktwahl durch das Volk würde das gesamte Wahlverfahren transparenter machen und Entscheidungen wieder aus politischen Hinterzimmern in das Licht der Öffentlichkeit bringen. Gegner einer Direktwahl meinen, dass eine Direktwahl den Prinzipien einer [[Repräsentative Demokratie|repräsentativen Demokratie]] zuwider laufen würde und außerdem das Amt des Präsidenten zu wenig Machtbefugnisse habe, um für eine Direktwahl in Frage zu kommen. Darüberhinaus würde das Amt sowie die Person des Bundespräsidenten im notwendig werdenden [[Wahlkampf]] beschädigt werden. |
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Zur Einführung einer Direktwahl wäre eine [[Verfassungsänderung]] notwendig. |
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==Präsidentenanklage und Amtsenthebung== |
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Während seiner Amtszeit genießt der Bundespräsident Immunität. Der Bundespräsident kann nicht abgewählt werden. Die einzige Möglichkeit, ihn seines Amtes zu entheben, ist die Präsidentenanklage vor dem Bundesverfassungsgericht nach Artikel 61 GG. |
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Die Präsidentenanklage kann auf Antrag eines Viertel der Mitglieder des |
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[[Bundestag|Bundestages]] oder des Bundesrates durch Beschluss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Nach Erhebung der Anklage kann das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung erklären, dass der Präsident an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Kommt es im Verfahren dann zu dem Schluss, der Bundespräsident habe vorsätzlich gegen das Grundgesetz oder gegen ein Bundesgesetz verstoßen, kann es ihn des Amtes entheben. |
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Das Instrument der Präsidentenanklage ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie angewendet worden. |
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==Ende der Amtszeit== |
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Seit dem Jahr [[1969]] endete die Amtszeit des Bundespräsidenten stets mit Ablauf des [[30. Juni]], und sein Nachfolger trat sein Amt mit Beginn des 1. Juli an. |
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Diese Regel kann allerdings jederzeit durch die vorzeitige Erledigung des Amtes des Bundespräsidenten unterbrochen werden. Das Amt wird außerhalb der Regelmäßigkeit nach fünf Jahren Amtszeit erledigt, indem der Bundespräsident |
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* stirbt, |
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* zurücktritt (wie [[Heinrich Lübke]] dies 1969 tat; er erklärte seinen Rücktritt mit Wirkung vom Ablauf des 30. Juni 1969), |
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* seine Wählbarkeit verliert (die [[deutsche Staatsangehörigkeit]] aufgibt oder das Wahlrecht verliert, weil für ihn zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch [[einstweilige Verfügung]] bestellt ist oder er sich aufgrund einer Anordnung in einer [[Psychiatrie|psychiatrischen Klinik]] befindet; Artikel 54 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 15 [[Bundeswahlgesetz]]) oder |
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* nach Artikel 61 des Grundgesetzes seines Amtes enthoben wird (siehe oben). |
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In diesem Fall tritt die Bundesversammlung nach Artikel 54 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes spätestens dreißig Tage nach der Erledigung des Amtes zusammen und wählt einen Bundespräsidenten, dessen Amtszeit unmittelbar nach der Annahme der Wahl beginnt. |
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Bis zur Neuwahl übt der Präsident des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten aus. |
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Im Verteidigungsfall kann sich die Amtszeit des Bundespräsidenten nach Artikel 115h des Grundgesetzes verlängern. Die Amtszeit des Bundespräsidenten oder die Wahrnehmung der Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates im Vertretungsfall enden in diesem Falle neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. |
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Jeder Bundespräsident wird traditionell mit einem [[Großer Zapfenstreich|Großen Zapfenstreich]] aus seinem Amt verabschiedet. Bisher lehnte dies nur Gustav Heinemann ab. |
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==Die bisherigen Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland== |
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=== Überblick === |
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| style="background:#FFDEAD" align="center" colspan="6" | '''Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland''' |
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! width="600" style="background:#FFDEAD" | '''Name''' |
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! width="70" style="background:#FFDEAD" | '''Partei''' |
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! width="400" style="background:#FFDEAD" | '''Beginn der Amtszeit''' |
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! width="400" style="background:#FFDEAD" | '''Ende der Amtszeit''' |
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! width="100" style="background:#FFDEAD" | '''Wahl(en)''' |
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|style="background:#FFF8DC;" |[[Theodor Heuss]] ([[1884]]–[[1963]]) |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Freie Demokratische Partei|FDP]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[13. September]] [[1949]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[12. September]] [[1959]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Bundespräsidentenwahl 1949|1949]]/[[Bundespräsidentenwahl 1954|1954]] |
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|style="background:#FFF8DC;" |[[Heinrich Lübke]] ([[1894]]–[[1972]]) |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |13. September 1959 |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[30. Juni]] [[1969]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Bundespräsidentenwahl 1959|1959]]/[[Bundespräsidentenwahl 1964|1964]] |
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|style="background:#FFF8DC;" |[[Gustav Heinemann]] ([[1899]]–[[1976]]) |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[1. Juli]] 1969 |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |30. Juni [[1974]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Bundespräsidentenwahl 1969|1969]] |
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|style="background:#FFF8DC;" |[[Walter Scheel]] (* [[1919]]) |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |1. Juli 1974 |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |30. Juni [[1979]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Bundespräsidentenwahl 1974|1974]] |
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|style="background:#FFF8DC;" |[[Karl Carstens]] ([[1914]]–[[1992]]) |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |1. Juli 1979 |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |30. Juni [[1984]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Bundespräsidentenwahl 1979|1979]] |
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|style="background:#FFF8DC;" |[[Richard von Weizsäcker]] (* [[1920]]) |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |30. Juni [[1994]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Bundespräsidentenwahl 1984|1984]]/[[Bundespräsidentenwahl 1989|1989]] |
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|style="background:#FFF8DC;" |[[Roman Herzog]] (* [[1934]]) |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |1. Juli 1994 |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |30. Juni [[1999]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Bundespräsidentenwahl 1994|1994]] |
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|style="background:#FFF8DC;" |[[Johannes Rau]] (* [[1931]]) |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |1. Juli 1999 |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |30. Juni [[2004]] |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Bundespräsidentenwahl 1999|1999]] |
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|style="background:#FFF8DC;" |[[Horst Köhler]] (* [[1943]]) |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |1. Juli 2004 |
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|style="background:#FFF8DC;" align="center" |[[Bundespräsidentenwahl 2004| 2004]] |
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Vom [[7. September|7.]] bis 12. September 1949 war Bundesratspräsident [[Karl Arnold]] ([[1901]]–[[1958]]) amtierendes Staatsoberhaupt, weil es noch keinen Bundespräsidenten gab. |
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Der [[Schweizer Franken]] ist die offizielle liechtensteinische Währung. Gelegentlich prägt Liechtenstein auch eigene Münzen (ausschliesslich zu besonderen Zwecken). |
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===Zusammenfassung der Amtszeiten=== |
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====Theodor Heuss (1949–1959)==== |
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[[Theodor Heuss]] prägte als erster Bundespräsident dieses Amt in ähnlicher Weise wie Konrad Adenauer das Amt des Bundeskanzlers. Der Liberale, der schon in der Weimarer Republik Mitglied des Reichstages gewesen war, übte sein Amt weitestgehend überparteilich aus und konnte durch seinen demokratischen und kulturellen Hintergrund auch im Ausland Vertrauen in das neue demokratische (West-)Deutschland zurückgewinnen. Auch seine intellektuellen Reden zu aktuellen Streitfragen ließen ihn zum Vorbild für seine Nachfolger werden. Eine dritte Amtszeit, zu der eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre, lehnte er ab, da er die Schaffung einer „lex Heuss“ vermeiden wollte. |
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== Kultur == |
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====Heinrich Lübke (1959–1969)==== |
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Für ein so kleines Land verfügt das Fürstentum über eine erstaunliche Anzahl an künstlerischen und kulturellen Aktivitäten und Vereinigungen, zudem über eine blühende [[Jugendkultur]] (beispielsweise eine Reihe hochwertiger und auch überregional recht bekannter [[Rockmusik|Rock]]- und [[Popmusik|Pop]]bands). Zahlreiche Vereine profilieren sich als Träger lokaler Kulturereignisse. In Liechtenstein gibt es neben verschiedenen kulturellen Einrichtungen ein neu gebautes und konzipiertes Landesmuseum (eröffnet November 2003), Kunstmuseum, Skimuseum, Postmuseum, mehrere moderne Ortsmuseen und im Ort Schaan das Theater am Kirchplatz. Seit [[Oktober]] [[2003]] gibt es in [[Vaduz]] das Kleintheater ''Schlösslekeller''. Im Bereich [[Bildende Kunst]] sind unter anderem zu erwähnen der [[Bildhauer]] ''Georg Malin'', der Maler ''Bruno Kaufmann'', der Maler ''Martin Frommelt'' aus Schaan sowie die Vaduzer Künstlerin ''Regina Marxer''. |
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Schon die Art der Nominierung Heinrich Lübkes zum Bundespräsidenten als Ersatz für den sich von seiner ursprünglich geplanten Bundespräsidentenkandidatur zurückziehenden Adenauer prädestinierte ihn zu einer schwachen Präsidentschaft. Dennoch versuchte er, auch als Bundespräsident in die Politik einzugreifen. Zum Teil scheiterte er dabei (auch er wollte sich – wie Heuss – eine Ministerliste vorlegen lassen), zum Teil gelang es ihm, etwa indem er für die Bundespräsidenten das Recht in Anspruch nahm, Gesetze „anzuhalten“, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Dennoch bleiben von seiner Präsidentschaft häufig nur rhetorische Fehlgriffe in Erinnerung, die auch auf Auslandsreisen zu peinlichen Situationen führten. |
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=== Sport === |
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Die Liechtensteiner Fussballvereine<!--sic!--> nehmen am Spielbetrieb des [[Schweizerischer Fussballverband|Schweizer Fussballverbandes]] teil. Den [[Liechtensteiner Cupsieger|Cup]] jedoch führen die Liechtensteiner unter eigener Regie, so dass jedes Jahr eine liechtensteinische Mannschaft am [[UEFA-Pokal|UEFA-Cup]] teilnehmen kann. Diese Ehre erhält meistens der Cup-Seriensieger [[FC Vaduz]], der in der zweithöchsten Schweizer Liga zu den besten Teams gehört und auch schon [[Barrage]]-Spiele bestritt. |
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Obwohl Gustav Heinemann nicht – wie alle Vorgänger und Nachfolger – mit einer absoluten Mehrheit ins Amt gewählt worden war, wurde er als vollwertiger Bundespräsident anerkannt. Seine Wahl war insofern hochpolitisch, als sie die später im Jahr 1969 folgende sozialliberale Koalition vorweg nahm. Seine tiefen moralischen Überzeugungen, die ihn [[1950]] aus Protest gegen die [[Wiederbewaffnung]] zum Rücktritt als [[Bundesinnenminister]] und zum Austritt aus der [[CDU]] geführt hatten, machten ihn zu einem anerkannten Bundespräsidenten, der sich selbst als „Bürgerpräsident“ betrachtete und die demokratischen und liberalen Traditionen Deutschlands betonte. Obwohl ihm die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung 1974 eine Wiederwahl ermöglicht hätten, verzichtete er auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit. |
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Der grösste<!--sic!--> Erfolg im liechtensteinischen Vereinsfussball<!--sic!--> war [[1996]], als die Amateure des FC Vaduz, damals noch in der 1. Liga des SFV (dritthöchste Liga), den lettischen Gegner ''FC Universitate Riga'' (1:1, 4:2) im [[Europapokal der Pokalsieger|Pokal der Pokalsieger]] bezwangen. Sie scheiterten jedoch anschliessend gegen den lukrativen Gegner [[Paris St. Germain]] (0:4, 0:3). |
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====Walter Scheel (1974–1979) ==== |
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Der erste ehemalige stellvertretende Bundeskanzler im Amt des Bundespräsidenten versuchte auch in seinem neuen Amt politisch mitzuwirken. Dieses Ansinnen scheiterte jedoch auch am entschiedenen Widerstand von Bundeskanzler [[Helmut Schmidt|Schmidt]], sodass [[Walter Scheel]] vor allem als singender Bundespräsident in Erinnerung geblieben ist („Hoch auf dem gelben Wagen“). |
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Die Fussballnationalmannschaft<!--sic!--> Liechtensteins nimmt an [[Fußball-Weltmeisterschaft|WM]]- und [[Fußball-Europameisterschaft|EM]]-Qualifikationen teil. Der grösste Erfolg war das 4:0 gegen [[Luxemburgische Fußballnationalmannschaft|Luxemburg]] an der WM-Qualifikation 2006 am [[13. Oktober]] [[2004]]; erst vier Tage zuvor hatte Liechtenstein ein sensationelles 2:2 gegen den gegenwärtigen Vizeeuropameister [[Portugiesische Fußballnationalmannschaft|Portugal]] erreicht. Bekanntester Spieler der Nationalmannschaft ist [[Mario Frick (Fußballspieler)|Mario Frick]] ([[Ternana Calcio]]), der als erster Liechtensteiner in der italienischen Serie A debütierte ([[26. August]] [[2001]]), in welcher er sieben Tore für [[Hellas Verona]] realisierte. |
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====Karl Carstens (1979–1984) ==== |
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Der fünfte Bundespräsident der Bundesrepublik wurde auch als „wandernder Bundespräsident“ bekannt. Seine staatsrechtlich bedeutsamste Entscheidung war die Auflösung des Bundestages nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage [[Helmut Kohl]]s [[1982]]/83. Gegen diese Anordnung des Bundespräsidenten hatten einige Abgeordnete geklagt, das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einem umstrittenen Urteil allerdings Carstens' Entscheidung. |
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FC Vaduz und Nationalmannschaft bestreiten ihre Heimspiele im [[Rheinpark Stadion]] in Vaduz, dem 1998 eröffneten Nationalstadion des Fürstentums. |
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====Richard von Weizsäcker (1984–1994) ==== |
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[[Richard von Weizsäcker]] ging als einer der bedeutendsten Bundespräsidenten in die Geschichte ein. Schon seine Rede zum 40. Jahrestags des [[Zweiter Weltkrieg|Kriegsendes]] am [[8. Mai]] 1985 brachte ihm großen internationalen Respekt, aber auch Kritik aus konservativen Kreisen ein, da er die Interpretation des 8. Mai vom „Tag der Niederlage“ hin zum „Tag der Befreiung“ verschob. Seine teils scharfe Kritik am Parteienstaat kann auch mit einer persönlichen Distanz zu Bundeskanzler Kohl erklärt werden. Weizsäcker war 1989 der erste Bundespräsident seit Heinrich Lübke 1964, der wiedergewählt wurde. |
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''Siehe auch:'' [[Liechtensteiner Fussballnationalmannschaft]]<!--sic!--> |
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====Roman Herzog (1994–1999)==== |
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Der bis zu seiner Wahl als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes amtierende Roman Herzog wird besonders als Präsident der [[Ruck-Rede]] im Berliner [[Hotel Adlon]] 1997 wahrgenommen. Diese Rede war ein Beispiel seiner Kritik an der politischen Situation in Deutschland. Er begründete damit die Idee der [[Berliner Rede]], die von Bundespräsident Rau fortgeführt wurde. Herzogs Amtszeit war geprägt durch die Anprangerung vermeintlicher Versäumnisse der Politik in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation. Auch ein anderes wichtiges Werk von Herzog begann 1997, als er den deutschen Zukunftspreis ins Leben rief. |
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Im [[Ski Alpin]] hat Liechtenstein einige Erfolge vorzuweisen. Der Höhepunkt war – abgesehen von diversen Weltcup-Siegen –, als die Liechtensteinerin [[Hanni Wenzel]] zwei Goldmedaillen bei den [[Olympische Spiele|Olympischen Spielen]] im Winter [[1980]] gewann. Zur Zeit ist [[Marco Büchel]] der bekannteste und erfolgreichste Skifahrer des Landes. |
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====Johannes Rau (1999–2004)==== |
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[[Johannes Rau]] führte die Berliner Rede fort und hielt sie jedes Jahr selbst. Er sprach in ihr Themen wie die [[Integration (Soziologie)|Integration]] von Ausländern und die Auswirkungen von [[Gentechnologie]] und [[Globalisierung]] an. Er vermied jedoch im Wesentlichen Angriffe auf die handelnden Politiker, weshalb er auch als „Bruder Johannes“ verspottet wurde. Andere fanden sein Lebensmotto „Versöhnen statt Spalten“, an das er sich auch während seiner Amtszeit zu halten versuchte, für den Inhaber des Bundespräsidentenamtes ideal. Johannes Rau hielt als erster Bundespräsident eine Rede auf [[Deutsche Sprache|Deutsch]] vor dem [[Israel|israelischen]] Parlament, der [[Knesset]]. |
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''Siehe auch:'' [[Liste der olympischen Medaillengewinner aus Liechtenstein]] |
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====Horst Köhler (seit 2004) ==== |
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Mit Horst Köhler ist erstmals ein Politiker Bundespräsident, der vorher kein anderes innenpolitisches Mandat innehatte. Ihm wurde deswegen größere Unabhängigkeit und Distanz zur Bundespolitik bescheinigt. Dieser Erwartung kam er durch seine Äußerungen zur Tagespolitik nach, etwa indem er die [[Agenda 2010]] von Bundeskanzler [[Gerhard Schröder|Schröder]] als „noch zu wenig weit reichend“ bezeichnete oder die versuchte Verlegung des [[Tag der Deutschen Einheit|Tages der Deutschen Einheit]] öffentlich kritisierte. Horst Köhler handelt damit anders als seine Vorgänger. Dieses Vorgehen brachte ihm Lob („erfrischend“) ein, auch aber die Kritik, er verletze damit ungeschriebene Gesetze, die bisher für Bundespräsidenten gegolten hätten. |
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<!-- === Feiertage === --> |
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Viel Lob, aber auch gleichzeitig viel Kritik handelte sich Köhler durch seine Äußerung ein, dass unterschiedliche Lebensverhältnisse in den neuen und alten Bundesländern zur Normalität gehörten. |
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== Weblinks == |
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Selbst wenn Horst Köhler diese Amtsführung beibehält, so muss doch abgewartet werden, ob er damit die Stellung des Bundespräsidenten im politischen System der Bundesrepublik grundlegend ändert oder ob spätere Bundespräsidenten ihre Art der Amtsausübung wieder an Horst Köhlers Vorgängern orientieren werden. |
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{{Wiktionary1|Liechtenstein}} |
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* [http://www.liechtenstein.li Offizielles Portal des Fürstentums Liechtenstein] |
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==Siehe auch== |
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* [http://www.tourismus.li Offizielles Portal von Liechtenstein Tourismus] |
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* [[Politisches System Deutschlands]], [[Portal:Politik]] |
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* [http://www.fuerstenhaus.li Das Fürstenhaus] |
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* [[Reichspräsident]] |
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* [http://www.llv.li Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung] |
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* [[Bundespräsident]] (Begriffsklärung), [[Bundespräsident (Österreich)]], [[Bundespräsident (Schweiz)]] |
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* [http://www.landtag.li Offizielle Homepage des Liechtensteinischen Landtags] |
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* [http://www.gesetze.li Liechtensteinische Gesetze] |
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* [http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=97 Länder- und Reiseinformationen] des [[Auswärtiges Amt|Auswärtigen Amtes]] |
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* [http://www.kunstmuseum.li Kunstmuseum Liechtenstein] |
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* [http://www.un.int/liechtenstein Mission von Liechtenstein bei der UNO] |
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* [http://www.offshoreincorporation101.com/liechtenstein-banks.html Liechtenstein Banken] |
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* [http://www.lihk.li/ Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer] |
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* [http://www.radio.li/ Liechtensteinischer Rundfunk (LRF) Radio Liechtenstein] |
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* [http://www.liechtenstein-institut.li Liechtenstein-Institut; Liechtenstein bezogene Forschung] |
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{{lückenhaft|geografische Karte, Position Liechtenstein}} |
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== Literatur == |
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* Klaus Stern: ''Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Band 2: Staatsorgane, Staatsfunktionen, Finanz- und Haushaltsverfassung, Notstandsverfassung''. Beck, München 1980, ISBN 3-406-07018-3 |
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* Eberhard Jäckel, Horst Möller, Hermann Rudolph (Hrsg.): ''Von Heuss bis Herzog – die Bundespräsidenten im politischen System der Bundesrepublik''. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 1999, ISBN 3-421-05221-2 |
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* Günther Scholz: ''Die Bundespräsidenten: Biographien eines Amtes''. Bouvier, Bonn 1997, ISBN 3-416-02573-3 |
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==Weblinks== |
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{{Commons3|Category:German Presidents}} |
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* [http://www.bundespraesident.de Offizieller Internetauftritt des Bundespräsidenten] |
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* [http://www.bundesregierung.de/pureHtml-,413.429786/Grundgesetz-fuer-die-Bundesrep.htm Artikel 54–61 GG über das Amt des Bundespräsidenten] |
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* [http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/dok26.html Weizsäcker-Rede von 1985] |
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* [http://www.bundespraesident.de/Die-deutschen-Bundespraesident/Roman-Herzog/Reden-,11072.15154/Berliner-Rede-von-Bundespraesi.htm Berliner Rede von Roman Herzog, vom 26.04.1997 – „Ruck-Rede“] |
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*[http://www.bundespraesident.de/-,11057/Reden-und-Interviews.htm weitere Reden] und [http://www.bundespraesident.de/-,11989/Zitate.htm Zitate] |
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Version vom 7. Januar 2006, 14:31 Uhr
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Amtssprache | Deutsch | |||||
Hauptstadt | Vaduz | |||||
Staatsform | konstitutionelle Erbmonarchie | |||||
Fürst und Staatsoberhaupt |
Hans-Adam II. | |||||
Amtsausübender Stellvertreter |
Erbprinz Alois | |||||
Regierungschef | Otmar Hasler (FBP) | |||||
Fläche | 162 km² | |||||
Einwohnerzahl | 34'600 (2005) | |||||
Bevölkerungsdichte | 213 Einwohner pro km² | |||||
Währung | Schweizer Franken | |||||
Zeitzone | UTC+1 | |||||
Nationalhymne | Oben am jungen Rhein | |||||
Nationalfeiertag | 15. August | |||||
Autokennzeichen | FL | |||||
Internet-TLD | .li | |||||
Vorwahl | +423 | |||||
Karte Liechtensteins |

Das Fürstentum Liechtenstein ist ein souveräner Staat in Mitteleuropa zwischen Österreich und der Schweiz am Ostufer des Rheins.
Geographie
Liechtenstein befindet sich im Herzen Europas zwischen der Schweiz (Kanton St. Gallen) und Österreich (Vorarlberg). Die gesamte westliche Staatsgrenze zur Schweiz entspricht dem Rheinverlauf. Die östliche Staatsgrenze ist geprägt vom Alpen-Hochgebirge, dem Rätikon. Teilweise grenzt das kleine Land hier an die Schweiz (St. Luzisteig, Kanton Graubünden) und an Österreich (Saminatal, Vorarlberg). Der höchste Punkt Liechtensteins ist der Grauspitz mit einer Höhe von 2599 m. Der tiefste Punkt ist das Ruggeller Riet mit einer Höhe von 430 m.
Im Gegensatz zu anderen alpinen Regionen ist das Klima in Liechtenstein wegen des Föhns relativ mild. Im Winter wird in der Gebirgsregion um Malbun Wintersport betrieben.
Liechtenstein ist ein Binnenstaat zwischen zwei Nachbarbinnenstaaten.
Bevölkerung
Herkunft
Weniger als zwei Drittel der Bevölkerung (65,8%) sind gebürtige Liechtensteiner; die ausländische Bevölkerung kommt mit 20,1% überwiegend aus dem deutschen Sprachraum (10,8% Schweizer, 5,9% Österreicher und 3,4% Bundesdeutsche), gefolgt von Italienern (3,3%), Einwohnern des früheren Jugoslawien (3,3%), Türken (2,6%) und anderen (4,8%).
Sprache
In Liechtenstein wird, wie in der Schweiz (St. Galler Rheintal)und in Vorarlberg (Vorarlberger Rheintal), ein alemannischer Dialekt als Variante des Deutschen gesprochen, wobei sich die höchstalemannisch-walserische Mundart von Triesenberg (deren Träger um 1300 im Zuge der Walserwanderung aus dem Kanton Wallis ins Land gekommen waren) bis heute deutlich abhebt von den hochalemannischen Dialekten der altansässigen Bevölkerung, die im Laufe des Mittelalters hier – wie im ganzen unterrätischen Raum – die alte rätoromanische Landessprache zugunsten des Alemannischen aufgegeben hatte. Die alemannischen Dialekte der einzelnen Gemeinden unterscheiden sich teilweise stark. Schrift- und Mediensprache ist Hochdeutsch. Liechtenstein ist der einzige Staat mit Deutsch als alleiniger (anerkannter) Amts- und Landessprache. Im übrigen deutschen Sprachraum sind auch nichtdeutsche Sprachen als Minderheitensprachen anerkannt.

Religionen
Im Juni 2003 gaben 75,7% der Bewohner ihre Religion mit römisch-katholisch an; 7,0% waren evangelisch, 4,2% islamisch, 10,9% machten keine Angaben.
Am 2. Dezember 1997 wurde das Erzbistum Vaduz von Papst Johannes Paul II. errichtet. Die Errichtung des Erzbistums ohne vorhergehende Konsultation oder Information der Regierung hat in Liechtenstein zu kritischen Äusserungen geführt. Engagierte Katholiken gründeten darum Anfang 1998 den Verein für eine offene Kirche.
Siehe auch: Katholische Kirche in Liechtenstein
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Liechtensteins
Das Fürstentum ist hervorgegangen aus dem Erwerb der Herrschaft Schellenberg (1699) und der Grafschaft Vaduz (1712) durch die Fürsten von Liechtenstein. Kaiser Karl VI. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erhob die Grafschaften 1719 zum reichsunmittelbaren Fürstentum im Besitz und mit Namen der Fürsten von Liechtenstein. Der Name "Liechtenstein" stammt von der Burg Liechtenstein im Raum Mödling. Es ist zudem das einzige Land der Welt, dessen Name von einem Adelsgeschlecht stammt.
Nach dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches 1806 wurde das Fürstentum Liechtenstein als souveräner Staat in den Rheinbund aufgenommen und war ab 1815 Mitglied im Deutschen Bund. Nach dessen Auflösung 1866 blieb es ein unabhängiger Staat. Bis zum 1. Weltkrieg war Liechtenstein über ein Zweckbündnis stark mit dem Kaiserreich Österreich-Ungarn verbunden. Nach dessen Auflösung und Aufteilung in mehrere Einzelstaaten verbündete sich Liechtenstein mit der Schweiz, übernahm den Schweizer Franken als Währung und ging eine Zollunion ein. Vom zweiten Weltkrieg blieb es – wie die Schweiz – wegen seiner politischen Neutralität verschont. Liechtenstein erlebte danach – begünstigt durch den Zollvertrag mit der Schweiz, niedrige Steuern und die Neutralitätspolitik – einen wirtschaftlichen Aufschwung. Erst 1984 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. 1990 trat der kleine Staat als Vollmitglied der UNO bei.
Seit dem 1. Mai 1995 ist Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese Mitgliedschaft wird als wesentlich für die Entwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes gesehen.
2003 trat nach heftigen Kontroversen eine vom Volk bestätigte neue Verfassung in Kraft, welche die Volksrechte, aber auch die fürstlichen Rechte stark ausbaute.
Am 15. August 2004 hat Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter ernannt und ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte betraut. Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen.
Siehe auch: Liste der Fürsten von Liechtenstein
Politik
Siehe auch: Liechtensteinischer Landtag
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Der aktuelle Regent Liechtensteins ist seit 1989 Fürst Hans Adam II. von Liechtenstein. Die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dem Erbprinzen Alois von Liechtenstein.
Die Legislative liegt beim Landesfürsten und dem Liechtensteinischen Landtag, bestehend aus 25 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre vom Volk gewählt werden. In der Legislative sind folgende Parteien vertreten: Vaterländische Union (VU), Fortschrittliche Bürgerpartei in Liechtenstein (FBP) und die Freie Liste (FL). Jedes Gesetz muss vom Landesfürsten sanktioniert werden. Wenn die Sanktion nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgt, gilt sie als verweigert (Artikel 65 der liechtensteinischen Verfassung).
Die Exekutive bilden der Regierungschef – momentan Otmar Hasler (Ressorts Präsidium, Finanzen, Bauwesen) – und vier Regierungsräte. Auf Vorschlag des Landtages werden sie vom Landesfürsten ernannt. Seit der umstrittenen Verfassungsänderung vom 16. März 2003 kann der Landesfürst die Regierung jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen (Artikel 80 der liechtensteinischen Verfassung) – damit ist er (nach dem Papst) einer der (innenpolitisch) mächtigsten Monarchen Europas. Dafür hat das Volk die Möglichkeit mittels einer Verfassungsinitiative die Monarchie abzuschaffen (Artikel 13 der liechtensteinischen Verfassung). Die einzelnen Gemeinden von Liechtenstein können überdies bei Mehrheit innerhalb der Gemeinde den Staatenbund verlassen (Artikel 4 der liechtensteinischen Verfassung).
In Krisenzeiten kann der Fürst sich auf ein Notrecht berufen (Artikel 10 der liechtensteinischen Verfassung).
Regierungsräte sind zur Zeit Regierungschef-Stellvertreter Dr. Klaus Tschütscher (Ressorts Wirtschaft, Justiz, Sport), Rita Kieber-Beck (Ressorts Äusseres, Kultur, Familie und Chancengleichheit), Hugo Quaderer (Ressorts Bildungswesen, Soziales sowie Umwelt-, Raum, Land- und Waldwirtschaft) und Dr. Martin Meyer (Ressort Inneres, Gesundheit, Verkehr und Kommunikation).
Die Judikative bildet ein mit fünf Richtern besetzter Oberster Gerichtshof; die Richter werden von einem Gremium mit dem Fürsten als Vorsitz bestellt (Artikel 95 ff.).
Die aussenpolitischen Interessen Liechtensteins werden zumeist von der Schweiz wahrgenommen; liechtensteinische Botschaften existieren in Bern, Berlin, Brüssel, Washington, New York (UNO) und Wien.
Das Fürstentum hat seit der Abschaffung des Militärs 1868 keine eigene Armee mehr, jedoch ist in der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht verankert.
Schulsystem
In seinen Grundzügen gleicht das liechtensteinische Schulsystem dem der Schweiz. Siehe: Schulsystem Liechtensteins
Verwaltungsgliederung

Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden, die auf die beiden Wahlkreise Unterland und Oberland verteilt sind.
Siehe: Verwaltungsgliederung Liechtensteins
Infrastruktur
Das gut ausgebaute Strassennetz umfasst 140 Kilometer. Es existiert keine Autobahn. Die Strassenverkehrsregeln wie auch die Beschilderung entsprechen – von einigen Ausnahmen abgesehen – der Schweizer Norm. Die Ausnahmen betreffen unter anderem den Alkoholgrenzwert am Steuer von 0,8 Promille (in der Schweiz 0,5 Promille) wie auch die explizite Angabe der Höchstgeschwindigkeit ausserorts (Tafel "80 km/h" statt wie in der Schweiz "Ende 50 km/h generell").
Die Eisenbahn, die Liechtenstein auf 9,5 km von Buchs nach Feldkirch durchquert, wird von den Österreichischen Bundesbahnen betreut. Der Liechtenstein Bus (LBA), eine unselbständige öffentliche Anstalt und eine Tochter des Schweizer Postautos, verbindet die Liechtensteiner Gemeinden untereinander. Die Busgesellschaft fährt auch die Schweizer Gemeinden Sargans, Buchs und Sevelen an.
Das Fürstentum ist zwar postalisch mit der Schweiz vernetzt, gibt aber eigene Briefmarken heraus und hat seit einigen Jahren eine eigene Telefonvorwahl (+423). (siehe auch Postgeschichte und Briefmarken von Liechtenstein)
Die Autokontrollschilder sind von den Schrifttypen und der Anordnung her im Schweizer Design gehalten. Wie die Schweizer Militärkennzeichen führen die Liechtensteiner Schilder weisse Zeichen auf schwarzem Grund. Statt M und Schweizerkreuz führen sie FL und das Landeswappen gefolgt von bis zu 5 Ziffern.
Am 1. Januar 2001 wurde die Mautpflicht für LKWs (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA) auf allen Strassen des Landes eingeführt. Sie soll der Finanzierung der Verkehrsausgaben und der Verringerung des Strassenverkehrs und somit dem Umweltschutz dienen.
Wirtschaft
Der grösste Teil des liechtensteinischen Bruttoinlandsprodukts wird in der Industrie erwirtschaftet. Haupthandelspartner sind die USA gefolgt von der EU und der Schweiz. Des weiteren ist der Finanzsektor von Bedeutung. Mit der industriellen Entwicklung etablierte sich in Liechtenstein aber auch ein starkes Bankenwesen. Heute beschäftigen die fünf grössten Banken Liechtensteins rund 1.400 Angestellte und weisen zusammen eine Bilanzsumme von über 30 Milliarden Franken auf. Viele internationale Banken haben Niederlassungen in Liechtenstein. Die LGT Bank ist im Besitz der Fürstenfamilie. Wie in der Schweiz gilt auch in Liechtenstein das Bankgeheimnis. Das BIP betrug 2001 4,2 Mrd. Franken. Das sind pro Kopf 120.000 Franken (80.000 Euro).
Im Industriesektor sind die bekanntesten Unternehmen die Hilti AG (Bohrtechnik, Bauausrüstungen), Ivoclar Vivadent AG (Zahntechnik), ThyssenKrupp Presta AG (Automobilzulieferer), Hoval AG (Heiz- und Lüftungsgeräte), die Ospelt Gruppe (Lebensmittel) und die Hilcona AG (Lebensmittel) und Neutrik AG (Elektrotechnik) in Schaan sowie die Unaxis in Balzers (Elektronikbereich).
Der Schweizer Franken ist die offizielle liechtensteinische Währung. Gelegentlich prägt Liechtenstein auch eigene Münzen (ausschliesslich zu besonderen Zwecken).
Kultur
Für ein so kleines Land verfügt das Fürstentum über eine erstaunliche Anzahl an künstlerischen und kulturellen Aktivitäten und Vereinigungen, zudem über eine blühende Jugendkultur (beispielsweise eine Reihe hochwertiger und auch überregional recht bekannter Rock- und Popbands). Zahlreiche Vereine profilieren sich als Träger lokaler Kulturereignisse. In Liechtenstein gibt es neben verschiedenen kulturellen Einrichtungen ein neu gebautes und konzipiertes Landesmuseum (eröffnet November 2003), Kunstmuseum, Skimuseum, Postmuseum, mehrere moderne Ortsmuseen und im Ort Schaan das Theater am Kirchplatz. Seit Oktober 2003 gibt es in Vaduz das Kleintheater Schlösslekeller. Im Bereich Bildende Kunst sind unter anderem zu erwähnen der Bildhauer Georg Malin, der Maler Bruno Kaufmann, der Maler Martin Frommelt aus Schaan sowie die Vaduzer Künstlerin Regina Marxer.
Sport
Die Liechtensteiner Fussballvereine nehmen am Spielbetrieb des Schweizer Fussballverbandes teil. Den Cup jedoch führen die Liechtensteiner unter eigener Regie, so dass jedes Jahr eine liechtensteinische Mannschaft am UEFA-Cup teilnehmen kann. Diese Ehre erhält meistens der Cup-Seriensieger FC Vaduz, der in der zweithöchsten Schweizer Liga zu den besten Teams gehört und auch schon Barrage-Spiele bestritt.
Der grösste Erfolg im liechtensteinischen Vereinsfussball war 1996, als die Amateure des FC Vaduz, damals noch in der 1. Liga des SFV (dritthöchste Liga), den lettischen Gegner FC Universitate Riga (1:1, 4:2) im Pokal der Pokalsieger bezwangen. Sie scheiterten jedoch anschliessend gegen den lukrativen Gegner Paris St. Germain (0:4, 0:3).
Die Fussballnationalmannschaft Liechtensteins nimmt an WM- und EM-Qualifikationen teil. Der grösste Erfolg war das 4:0 gegen Luxemburg an der WM-Qualifikation 2006 am 13. Oktober 2004; erst vier Tage zuvor hatte Liechtenstein ein sensationelles 2:2 gegen den gegenwärtigen Vizeeuropameister Portugal erreicht. Bekanntester Spieler der Nationalmannschaft ist Mario Frick (Ternana Calcio), der als erster Liechtensteiner in der italienischen Serie A debütierte (26. August 2001), in welcher er sieben Tore für Hellas Verona realisierte.
FC Vaduz und Nationalmannschaft bestreiten ihre Heimspiele im Rheinpark Stadion in Vaduz, dem 1998 eröffneten Nationalstadion des Fürstentums.
Siehe auch: Liechtensteiner Fussballnationalmannschaft
Im Ski Alpin hat Liechtenstein einige Erfolge vorzuweisen. Der Höhepunkt war – abgesehen von diversen Weltcup-Siegen –, als die Liechtensteinerin Hanni Wenzel zwei Goldmedaillen bei den Olympischen Spielen im Winter 1980 gewann. Zur Zeit ist Marco Büchel der bekannteste und erfolgreichste Skifahrer des Landes.
Siehe auch: Liste der olympischen Medaillengewinner aus Liechtenstein
Weblinks
- Offizielles Portal des Fürstentums Liechtenstein
- Offizielles Portal von Liechtenstein Tourismus
- Das Fürstenhaus
- Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung
- Offizielle Homepage des Liechtensteinischen Landtags
- Liechtensteinische Gesetze
- Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes
- Kunstmuseum Liechtenstein
- Mission von Liechtenstein bei der UNO
- Liechtenstein Banken
- Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer
- Liechtensteinischer Rundfunk (LRF) Radio Liechtenstein
- Liechtenstein-Institut; Liechtenstein bezogene Forschung