Jagdschein und Benutzer Diskussion:Merkið: Unterschied zwischen den Seiten
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[[Datei:jagdschein.jpg|miniatur|Jagdschein der Bundesrepublik Deutschland]] |
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|Übersicht =[[Benutzer Diskussion:Merkið/Archiv|Archiv]] |
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|Mindestbeiträge =1 |
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|Mindestabschnitte =0 |
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Diese [[Hilfe:Benutzernamensraum#Diskussionsseite|Benutzerdiskussionsseite]] dient der persönlichen Kommunikation mit [[Benutzer:{{#titleparts:{{PAGENAME}}|1}}|{{#titleparts:{{PAGENAME}}|1}}]]. |
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{{#if: |{{{text}}}|Wenn du mich hier ansprichst, antworte ich auch auf dieser Seite. <br />Wenn ich dich auf einer anderen Seite angesprochen habe, antworte bitte auch dort.}} |
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{{Deutschsprachig}} |
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{| align="center" style="background:transparent;" |
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Der '''Jagdschein''' ist in Deutschland die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur [[Jagd]] nachweist. In Österreich heißt dieses Dokument '''Jagdkarte,''' in der Schweiz '''Jagdpatent.''' |
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|<span class="plainlinks" style="white-space:nowrap;text-align:center;">{{AddNewSection|Text='''Bitte klicke z. B. hier, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen,'''}}</span><br><span style="white-space:nowrap; font-size:100%;"> |
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gib deinem Beitrag einen aussagekräftigen Titel und [[Hilfe:Signatur|unterschreibe]] |
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== Deutschland == |
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=== Ausstellung === |
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deinen Beitrag mit <code style="font-size:114%;"><nowiki>--~~~~</nowiki></code></span> |
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{| class="wikitable float-right" |
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|+ Jagdscheininhaber im Jagdjahr 2011/2012 |
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! Bundesland !! Jagdscheininhaber |
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| [[Baden-Württemberg]] || style="text-align:right"|38.751 |
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| [[Bayern]] ||style="text-align:right"|ca. 48.001 |
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| [[Berlin]] ||style="text-align:right"|2.754 |
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| [[Brandenburg]] ||style="text-align:right"|12.500 |
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| [[Bremen]] ||style="text-align:right"|807 |
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| [[Hamburg]] ||style="text-align:right"|ca. 2.400 |
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| [[Hessen]] ||style="text-align:right"|23.435 |
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| [[Mecklenburg-Vorpommern]] ||style="text-align:right"|11.702 |
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| [[Niedersachsen]] ||style="text-align:right"|ca. 60.000 |
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| [[Nordrhein-Westfalen]] ||style="text-align:right"|80.716 |
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| [[Rheinland-Pfalz]] ||style="text-align:right"|18.258 |
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| [[Saarland]] ||style="text-align:right"|3.793 |
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|- |
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| [[Sachsen]] ||style="text-align:right"|10.359 |
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|- |
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| [[Sachsen-Anhalt]] ||style="text-align:right"|11.900 |
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|- |
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| [[Schleswig-Holstein]] ||style="text-align:right"|20.569 |
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|- |
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| [[Thüringen]] ||style="text-align:right"|10.919 |
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|- |
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| '''Bundesrepublik''' ||style="text-align:right"|'''357.114''' |
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|} |
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Danke, |
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Der Jagdschein wird von der ''Unteren [[Jagdbehörde]]'' ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt: |
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--[[Benutzer:Merkið|Merkið]] ([[Benutzer Diskussion:Merkið|Diskussion]]) 16:30, 1. Apr. 2013 (CEST) |
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* Bestandene [[Jägerprüfung]]. Diese erfordert die Teilnahme an einem umfangreichen Lehrgang (mindestens 60 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis), der mit einer komplexen, dreiteiligen staatlichen Prüfung abgeschlossen wird. |
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* Nachweis einer [[Jagdhaftpflichtversicherung]] (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden), |
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* persönliche [[Zuverlässigkeit (Recht)|Zuverlässigkeit]] nach dem [[Waffengesetz (Deutschland)|Waffengesetz]] ''(WaffG),'' die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt |
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* Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein erstmals erteilt werden. |
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|} |
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Mit der Ausstellung des Jagdscheines wird eine [[Gebühr]] und in vielen Landkreisen eine [[Jagdabgabe]] fällig. |
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| style="width:30%; border-left:1px solid #aaa; font-size:88%; padding-left:0.5em;" | |
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'''Hinweise''' |
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=== Gültigkeitsdauer === |
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* [[Wikipedia:Wikiquette|Diskutiere bitte sachlich und freundlich.]] |
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Der Jagdschein kann entweder als Tages- (14 Tage), Jahres- (ein, zwei oder drei Jahre), Jugend-, [[Falknerjagdschein|Falkner]]-, oder [[Ausländerjagdschein]] erteilt (umgangssprachlich: ''gelöst'') werden. Nach Ablauf werden vor Neuausstellung die oben genannten Bedingungen erneut kontrolliert. |
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* [[Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe|Greife niemanden persönlich an.]] |
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* [[Wikipedia:Geh von guten Absichten aus|Gehe von guten Absichten aus.]] |
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=== Zweck === |
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* Bitte orientiere dich an den [[Wikipedia:Diskussionsseiten|Richtlinien und Konventionen]] sowie der |
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Der Jagdschein nach {{§|15|bjagdg|juris}} [[Bundesjagdgesetz|BJagdG]] soll in Deutschland sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete Jäger die Jagd ausüben. Durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung in Kreisjägerschaften sowie bei privaten Jagdschulen und durch staatliche Prüfungen wird eine Mindestanforderung an Jagdscheininhaber definiert. Die Durchfallquote lag 2012 im Bundesschnitt bei 15 Prozent.<ref> Daten und Fakten des Deutschen Jagdverbandes http://www.jagdverband.de/datenundfakten</ref> |
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* [[Hilfe:Diskussionsseiten|Hilfe zu Diskussionsseiten]]. |
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|} |
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Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben. Das Jagdrecht steht in Deutschland den Grundeigentümern zu, die es (bei genügend großem Grundeigentum und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines) auf ihrem eigenen Land ausüben dürfen oder sich örtlichen [[Jagdgenossenschaft]]en der Grundeigentümer anschließen müssen, welche das Jagdausübungsrecht dann in der Regel an Jäger verpachten. |
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Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber: |
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* jagdlich tätig zu sein; |
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* zum Führen von Jagdwaffen auf der Jagd und im Zusammenhang damit; |
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* zum Erwerb und zum Ausleihen von [[Langwaffe]]n sowie Munition; |
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* zum Erwerb von zwei Kurzwaffen und Munition (nach Voreintrag in die WBK); |
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* als Sachkundigem das Fleisch von erlegtem Wild zu untersuchen und für den Handel freizugeben, sofern es keine verdächtigen Merkmale zeigt. Bei allesfressendem Wild wie zum Beispiel Wildschweinen ist eine amtliche [[Trichinenuntersuchung|Trichinenschau]] obligatorisch. |
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* Bei Revieren, die in Naturschutzgebieten liegen, ist der Jäger auch Naturschutzwart mit hoheitlichen Aufgaben, sofern er eine forstliche oder eine Berufsjäger-Ausbildung hat (u. a. Bay. Jagdgesetz, Art. 42 Abs. 3). |
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* zur Wahrnehmung des [[Jagdschutz (Jagd)|Jagdschutzes]] unter bestimmten Bedingungen; |
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* zur Entnahme von Trichinenproben am erlegten Wild für die amtliche Trichinenuntersuchung (§ 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung) nach Ablegen einer Sachkundeprüfung; |
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Voraussetzung zur Jagdpachtfähigkeit ist die Mindestdauer von drei Jahresjagdscheinen. |
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=== Jugendjagdschein === |
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Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Geburtstag erhalten nach bestandener Jägerprüfung den Jugendjagdschein. Das ist ein im Prinzip vollwertiger Jagdschein, der in der Praxis gewissen Einschränkungen unterliegt. So darf der Jugendliche nicht alleine jagen, sondern nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten volljährigen und jagdlich erfahrenen Begleitperson. Jagdlich erfahren heißt, die Begleitperson benötigt zwar keinen gültigen Jagdschein, muss aber einen Jagdschein besessen haben. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an [[Gesellschaftsjagd]]en als Schütze. Auch darf der jugendliche Jäger keine Waffen und Munition selbst besitzen. Er darf sich diese aber zur Jagd oder zum Übungsschießen leihen und im Zusammenhang mit der Jagd auch führen. Nach dem 18. Geburtstag des Inhabers kann die Behörde den Jugendjagdschein zu einem vollwertigen Jagdschein erklären. |
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Voraussetzung für die Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres. Allerdings kann der jugendliche Jäger schon vor seinem 15. Geburtstag die Ausbildung beginnen. Hat er die Prüfung mit 15 bestanden, muss er warten: Ausgehändigt wird der Jugendjagdschein frühestens am 16. Geburtstag. |
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== Österreich == |
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In Österreich gilt die Bezeichnung Jagdkarte, die (abhängig vom jeweiligen Bundesland) von der Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat oder von der jeweiligen Jägerschaft ausgestellt wird. |
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Zur Ausstellung benötigt man: |
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* Nachweis über erfolgreich abgelegte Jagdprüfung |
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* Meldezettel |
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* Leumundszeugnis |
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* Passfoto |
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Es sind Gebühren in der Höhe von 36 € bei der Ausstellung zu entrichten. |
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=== Gültigkeitsdauer === |
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Die Jagdkarte hat eine Gültigkeit von 13 Monaten (1. Januar – 31. Januar des Folgejahres), die mit der Einzahlung eines Beitrages jedes Jahr erneuert werden muss. Der Einzahlungsabschnitt des Erlagscheines gilt hierbei als Nachweis der Gültigkeit und muss stets mit der Jagdkarte mitgeführt werden. Wird die Jagdkarte in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht gelöst, verliert sie ihre Gültigkeit. |
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=== Jagdgäste === |
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Jagdgäste benötigen eine Jagdgastkarte, die eine Gültigkeit von 3, 9, 14 Tagen, einem Monat oder einem Jahr haben kann. Sie wird bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. Jägerschaft unter Nachweis des ausländischen Pendants zur Jagdkarte gelöst. |
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=== Versicherung === |
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In Österreich ist die Jagdhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die automatisch durch das Lösen der Jagdkarte abgeschlossen wird. |
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== Quellen == |
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<references/> |
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== Weblinks == |
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{{wiktionary}} |
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* Prüfungsordnung zur Jägerprüfung ([http://www.landesjagdverband.de/site/600001_NBA9B1QAZHO0QVDPEML29CMBZCI67SZ4/content/500191/504016_jpro_2011.pdf hier am Beispiel Baden-Württemberg]; PDF; 67 kB) |
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== [[The Rafism]] == |
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{{Rechtshinweis}} |
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Hallo Merkið, wozu dient diese Weiterleitung? Es gibt leider im Zielartikel überhaupt keinen Abschnitt mit der Bezeichnung The Rafism. Innerhalb der deutschen Wikipedia gibt es diesen Begriff auch sonst nirgendwo. Daher weiß ich nicht, wozu das Ganze eigentlich gedacht ist. Die Weiterleitung ist also schon von vorn herein als defekte Weiterleitung angelegt worden. Kannst du das bitte beheben oder einen Abschnitt im Zierartikel anlegen, damit dieser Fehler behoben wird? Vielen Dank im Voraus. --Liebe Grüße, [[Benutzerin:Lómelinde|Lómelinde]] <small>[[Benutzerin Diskussion:Lómelinde|Diskussion]]</small> 11:00, 9. Sep. 2013 (CEST) |
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[[Kategorie:Jagdrecht]] |
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:Vormals gab es noch einen gleichnamigen Abschnitt im Artikel, werde die Weitewrleitung entfernern. --[[Benutzer:Merkið|Merkið]] ([[Benutzer Diskussion:Merkið|Diskussion]]) 18:51, 9. Sep. 2013 (CEST) |
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[[Kategorie:Waffenrecht]] |
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[[Kategorie:Urkunde]] |
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[[Kategorie:Gesetz und Regelwerk zur Jagd]] |
Version vom 9. September 2013, 18:51 Uhr
Diese Benutzerdiskussionsseite dient der persönlichen Kommunikation mit Merkið. Wenn du mich hier ansprichst, antworte ich auch auf dieser Seite.
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Hinweise
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Hallo Merkið, wozu dient diese Weiterleitung? Es gibt leider im Zielartikel überhaupt keinen Abschnitt mit der Bezeichnung The Rafism. Innerhalb der deutschen Wikipedia gibt es diesen Begriff auch sonst nirgendwo. Daher weiß ich nicht, wozu das Ganze eigentlich gedacht ist. Die Weiterleitung ist also schon von vorn herein als defekte Weiterleitung angelegt worden. Kannst du das bitte beheben oder einen Abschnitt im Zierartikel anlegen, damit dieser Fehler behoben wird? Vielen Dank im Voraus. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:00, 9. Sep. 2013 (CEST)
- Vormals gab es noch einen gleichnamigen Abschnitt im Artikel, werde die Weitewrleitung entfernern. --Merkið (Diskussion) 18:51, 9. Sep. 2013 (CEST)