„Devolution“ – Versionsunterschied
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'''Devolution''' (lat. ''devolvere'', |
'''Devolution''' (lat. ''devolvere'', ‚hinabrollen‘ oder sinngemäß ‚abwälzen‘) steht für: |
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* den Übergang eines Herrschertitels oder eines erblichen Adelstitels an einen Nachfolger, siehe [[Thronfolge]] |
* den Übergang eines Herrschertitels oder eines erblichen Adelstitels an einen Nachfolger, siehe [[Thronfolge]] |
Version vom 19. Juni 2013, 12:20 Uhr
Devolution (lat. devolvere, ‚hinabrollen‘ oder sinngemäß ‚abwälzen‘) steht für:
- den Übergang eines Herrschertitels oder eines erblichen Adelstitels an einen Nachfolger, siehe Thronfolge
- die Übertragung administrativer Funktionen vom Souverän an Gebietskörperschaften, siehe Devolution (Staatsrechtslehre)
- den Übergang eines Verfahrens an eine höhere Gerichtsinstanz durch Einlegen eines Rechtsmittels, siehe Devolutiveffekt
- den Übergang einer Verwaltungssache an eine übergeordnete Behörde, siehe Devolutionsantrag