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Öse und Flugverbotszone: Unterschied zwischen den Seiten

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Eine '''Flugverbotszone''' (engl. NFZ für ''no-flight zone'') ist ein [[Luftraum]], in dem sämtliche Flugbewegungen sowohl von [[Starrflügler|Starr-]] wie auch [[Drehflügler]]n verboten sind. Diese Flugverbotszonen werden normalerweise aus militärischen Gründen erklärt, bekannt geworden sind die Flugverbotszonen, die nach dem [[Zweiter Golfkrieg|Zweiten Golfkrieg]] [[1991]] über dem [[Irak]] erklärt wurden ([[Operation Northern Watch]] für den Nordirak und [[Operation Southern Watch]] über dem Südirak.) sowie die während des [[Bosnienkrieg]]es ([[Operation Deny Flight]].
Eine '''Öse''' ist ein aus [[Metall]], [[Kunststoff]] oder [[Gummi]] bestehender Ring, der in ein Loch eingesetzt wird. Ösen können verwendet werden um den Rand eines Lochs zu verstärken oder um andere Gegenstände vor den scharfen Kanten des Lochs zu schützen.


Nach den [[Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA|Terroranschlägen vom 11. September]] wurden auch um einige [[Wolkenkratzer]], über Innenstädten und im Umkreis von [[Atomkraftwerk]]en Flugverbotszonen ausgewiesen. Hierbei kann auch der Fall eintreten, dass nur das Überfliegen in bestimmten Höhe verboten ist.
==Ösen zur Verstärkung==


Des Weiteren sind militärische Übungsgebiete wie die [[Nellis Range]] oder anderweitig militärisch genutzte Gebiete (zum Beispiel [[Area 51]]) von Flugverbotszonen umgeben.
[[Bild:oese.jpg|thumb|400px|Ösenzange]]
Ösen werden benutzt um Löcher in [[Kleidung]], [[Schuhe]]n, [[Leder]] und anderen [[Gewebe (Textil)|Stoff]]en zu verstärken. Sie können aus Metall oder Plastik bestehen. Mittels einer Ösenzange kann man sehr leicht Ösen in Stoffe pressen.


Flugverbotszonen gibt es in [[Deutschland]] nicht, die Verwendung des Luuftraumes wird lediglich durch eine '''ED-R''', in [[Österreich]] '''LO-R''' (R für "restricted", E für Westeuropa, L für Südeuropa), eingeschränkt, was zwar praktisch auf ein Flugverbot hinausläuft, meistens aber nur für die Sichtflieger der [[General Aviation|Allgemeinen Luftfahrt]] gilt.


Illegale Einflüge in einen gesperrten, eingeschränkten oder kontrollierten Luftraum werden
Achtung!: nicht zu verwechseln mit der Möse, dem ugs. benannten Geschlechtsteil der Frau.
*von der Luftverteidigung festgestellt und in gravierenden Fällen durch die [[Luftstreitkräfte|Luftwaffe]] abgefangen (sofern dies möglich ist) bzw.
wer das trotzdem macht ist dumm wie ein Hamsterköttel.
*von der [[Flugsicherung]] durch die [[Radar]]kontrolle festgestellt und strafrechtlich verfolgt.
P.S.denkt nicht an AIDS. es ist unwichtig. Sterben müssen wa eh alle irgendwann ma.


[[Kategorie:Flugsicherung]]
{{stub}}

[[en:No-fly zone]]

Version vom 2. Dezember 2005, 11:40 Uhr

Eine Flugverbotszone (engl. NFZ für no-flight zone) ist ein Luftraum, in dem sämtliche Flugbewegungen sowohl von Starr- wie auch Drehflüglern verboten sind. Diese Flugverbotszonen werden normalerweise aus militärischen Gründen erklärt, bekannt geworden sind die Flugverbotszonen, die nach dem Zweiten Golfkrieg 1991 über dem Irak erklärt wurden (Operation Northern Watch für den Nordirak und Operation Southern Watch über dem Südirak.) sowie die während des Bosnienkrieges (Operation Deny Flight.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September wurden auch um einige Wolkenkratzer, über Innenstädten und im Umkreis von Atomkraftwerken Flugverbotszonen ausgewiesen. Hierbei kann auch der Fall eintreten, dass nur das Überfliegen in bestimmten Höhe verboten ist.

Des Weiteren sind militärische Übungsgebiete wie die Nellis Range oder anderweitig militärisch genutzte Gebiete (zum Beispiel Area 51) von Flugverbotszonen umgeben.

Flugverbotszonen gibt es in Deutschland nicht, die Verwendung des Luuftraumes wird lediglich durch eine ED-R, in Österreich LO-R (R für "restricted", E für Westeuropa, L für Südeuropa), eingeschränkt, was zwar praktisch auf ein Flugverbot hinausläuft, meistens aber nur für die Sichtflieger der Allgemeinen Luftfahrt gilt.

Illegale Einflüge in einen gesperrten, eingeschränkten oder kontrollierten Luftraum werden

  • von der Luftverteidigung festgestellt und in gravierenden Fällen durch die Luftwaffe abgefangen (sofern dies möglich ist) bzw.
  • von der Flugsicherung durch die Radarkontrolle festgestellt und strafrechtlich verfolgt.