Der Generalmanager oder How To Sell A Tit Wonder und Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch: Unterschied zwischen den Seiten
Toten Link entfernt |
→Einleitung: korr. Z |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Infobox |
{{Infobox Gesetz |
||
| Titel=Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch |
|||
| DT = Der Generalmanager oder How To Sell A Tit Wonder |
|||
| Kurztitel= |
|||
| PJ = [[2006]] |
|||
| Abkürzung=EGStGB |
|||
| PL = Deutschland |
|||
| Art=[[Bundesgesetz (Deutschland)|Bundesgesetz]] |
|||
| FSK = |
|||
| Geltungsbereich=[[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] |
|||
| LEN = 93 |
|||
| Rechtsmaterie=[[Strafrecht (Deutschland)|Strafrecht]] |
|||
| OS = [[Deutsche Sprache|Deutsch]], [[Englische Sprache|Englisch]] |
|||
| FNA=450-16 |
|||
| REG = [[Steffen Jürgens (Schauspieler)|Steffen Jürgens]], [[Rüdiger Heinze]] |
|||
| DatumGesetz=2. März 1974<br />([[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|BGBl.]] I S. 469, ber. 1975 I S. 1916<br />u. 1976 I S. 507) |
|||
| PRO = [[Till Schmerbeck]] |
|||
| Inkrafttreten=1. Januar 1975 |
|||
| KAMERA = Steffen Jürgens, [[Philipp Pfeiffer]] |
|||
| Neubekanntmachung= |
|||
| SCHNITT = Sven Kulik, Carsten Schönijahn |
|||
| Neufassung= |
|||
| InkrafttretenNeufassung= |
|||
| LetzteÄnderung=Art. 4 G vom 22. Dezember 2010<br />(BGBl. I S. 2300, 2304) |
|||
| InkrafttretenLetzteÄnderung=1. Januar 2011<br />(Art. 7 G vom 22. Dezember 2010) |
|||
| Außerkrafttreten= |
|||
}} |
}} |
||
Das '''Einführungsgesetz zum [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|Strafgesetzbuch]]''' (Abkürzung: ''EGStGB'') in Deutschland enthält im ersten Teil die Abgrenzung landesrechtlicher und bundesrechtlicher Strafvorschriften, die sich aus der konkurrierenden Gesetzgebung nach {{Art.|74|GG|dejure}} Abs. 1 Nr. 1 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]] ergibt. Diese Konkretisierung belässt den Ländern die Möglichkeit, Strafvorschriften mit geringfügigen Rechtsfolgen zu erlassen. |
|||
'''Der Generalmanager oder How To Sell A Tit Wonder''' ist ein Dokumentarfilm von [[Steffen Jürgens (Schauspieler)|Steffen Jürgens]] aus dem Jahre 2006, der am 13. November 2008 in die deutschen Kinos kam. |
|||
Die landesrechtlichen Regelungen über die Sicherungsverwahrung wurden mit {{Art.|1a|stgbeg|juris}} EGStGB in {{§|66b|StGB|dejure}} StGB überführt. |
|||
== Handlung == |
|||
Nach dem Tod des weltweit bekannten Busenwunders [[Lolo Ferrari]] begleiten Steffen Jürgens und Rüdiger Heinze ihren ehemaligen selbsternannten Manager [[Martin Baldauf]] beim Neuaufbau eines Ersatzbusenwunders durch ganz Deutschland, von Frankfurt über Karlsruhe bis nach Hamburg. Vom Talkshowauftritt kurz nach dem Tod Ferraris, über einen Promotiontermin mit [[Jürgen Drews]] auf der Autobahnraststätte Pforzheim, bis zur Vermessung des dann doch viel zu kleinen Busens seines neuen Stars Ashley Bond, einer Erotikdarstellerin aus England, mit einer Hundeleine beim Rechtsanwalt: Nichts ist dem ehemaligen [[UN]]-Polizisten „beim 17. Hauptquartier in Verona“, wie er nicht müde wird zu beteuern, zu primitiv. |
|||
Nach einer chaotischen [[Verkaufsförderung|Promotion]]-Tour durch Deutschland landen sie schließlich in Hamburg, wo sich Ashley Bond nach den gescheiterten Vermarktungsversuchen von Baldauf trennt und zurück nach England fliegt. |
|||
Der folgende Teil {{Art.|5|stgbeg|juris}}–{{Art.|9|stgbeg|juris|text=9}} EGStGB enthält Vorschriften zu Ordnungs- und Zwangsmitteln. Es stellt klar, dass diese Maßnahmen nicht den Charakter von Kriminalstrafen haben. Diese Vorschriften gelten im Übrigen nicht allein für das Strafverfahren, sondern für die gesamte Rechtsordnung (vgl. "Bundes- und Landesrecht" in Art. 5 EGStGB). |
|||
Der Film hatte seine [[Uraufführung]] auf der [[Filmschau Baden-Württemberg]] im Dezember 2006. |
|||
Ergänzende Regelungen und Verordnungsermächtigungen finden sich in den Vorschriften der {{Art.|293|stgbeg|juris}} - {{Art.|297|stgbeg|juris|text=297}} EGStGB. |
|||
Die übrigen Vorschriften sind weitgehend normgenetisch als Änderungs- und Übergangsvorschriften zu klassifizieren. |
|||
== Mitwirkende == |
|||
Neben dem porträtierten Martin Baldauf, treten in dem Film unter anderem Jürgen Drews und [[Udo Lindenberg]] auf. Zu sehen ist auch Lolo Ferrari, da der Film auch aus älteren Aufnahmen besteht, die vor deren Tod entstanden sind. |
|||
== |
==Normgenese== |
||
Das EGStGB ist zum 1. Januar 1975 ({{Art.|326|stgbeg|juris}} EGStGB) in Kraft getreten. Es beschließt die (5.) Strafrechtsreform von 1974 und hat dem deutschen Strafrecht seine heutige Gestalt gegeben. Insbesondere das [[Nebenstrafrecht]] und Strafvorschriften im Besonderen Teil des [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] wurden durch das EGStGB angepasst. Die hierfür erlassenen Übergangsvorschriften, die sich weitgehend auf Entscheidungen oder Taten vor dem 1. Januar 1975 beziehen, sind wegen Zeitablaufs weitgehend gegenstandslos. |
|||
*''Man mag kaum glauben, dass man sich in einer Dokumentation befindet, denn so einen Manager wie Martin Baldauf kann es eigentlich gar nicht geben. Denkt man. Diese Naivität, dieses Selbstbewusstsein, diese Penetranz, dieses Durchhaltevermögen. Und doch, es gibt ihn. ([[ARTE]])'' |
|||
⚫ | |||
*''Zumindest im Genre der Pseudo-Dokumentation à la Stromberg oder Der Wald vor lauter Bäumen ist man die konstante Demütigung erbärmlicher Filmfiguren ja inzwischen gewohnt. Aber in der authentischen Welt der Dokumentation? Auch Regisseur Steffen Jürgens hat anno 2004 mit seiner schrillen Kurzfilm-Parodie Stuhlberg – Der jüngste Manager Europas schon einmal die Fremdscham spielen lassen, als er (in verzerrter Form) die Geschichte des jungen Busenwunder-Managers Martin Luigi Baldauf erzählen wollte. Damals spielte Baldauf sich selbst und Jürgens selbst Baldaufs Spiegelbild Daniel Luigi Stuhlberg. Was ereignete sich während dieser Zeit zwischen Regisseur und Forschungsobjekt – Freundschaft, Aneignung, Parasitentum? Die krawalligen Ausschnitte jenes Kurzfilms, die in Der Generalmanager noch einmal zu sehen sind, geben keinen endgültigen Aufschluß darüber. Fest steht, daß Jürgens sich noch lange nicht sattgesehen hatte an Baldauf, ihn stattdessen weitere Monate und Jahre mit der Kamera verfolgte und schnell feststellte, daß die Realität unendlich viel grausamer sein kann als jede Fiktion. Vor allem seine Kameraführung offenbart dabei einen Filmemacher, der immer tiefer in einen Strudel der Zerstörung hineingezogen wird; der einen gräßlichen Autounfall kommen sieht und nichts weiter zu tun weiß, als gnadenlos draufzuhalten. ([[Schnitt (Filmzeitschrift)|Schnitt]]) |
|||
* [http://bundesrecht.juris.de/stgbeg/ Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (juris)] |
|||
{{Rechtshinweis}} |
|||
*''Letztlich ist „Der Generalmanager oder How to Sell a Tit Wonder“ das Dokument eines absehbaren Scheiterns, was auch für den Film selbst zutrifft. Jürgens versucht gar nicht erst, das dargestellte Milieu zu durchleuchten, sondern begnügt sich damit, den Porträtierten vor laufender Digitalkamera vorzuführen; und weil er sich zuvor nur allzu bereitwillig zum Komplizen des „Generalmanagers“ gemacht hat, kann man seinen Stil eigentlich nur zynisch nennen. ([[film-dienst]])'' |
|||
[[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] |
|||
*''Als Zuschauer verfolgt man das Spektakel mit einer eigentümlichen Mischung aus Ekel und Faszination. Es ist kaum auszuhalten, aber man entwickelt ein Bedürfnis, einen inneren Drang, dem unfassbaren Treiben zuzusehen. Der Effekt des Fremdschämens wird von den Filmemachern gekonnt bis zur Schmerzgrenze ausgereizt. Man ist fassungslos, wenn etwa in einem Mitschnitt aus der "Bärbel Schäfer"-Talkshow gezeigt wird, wie die freudestrahlende Gastgeberin mit Martin Baldauf und Lolo Ferraris Witwer, dem ehemaligen Schrotthändler Éric Vigne, gemeinsam nach einer neuen Lolo Ferrari suchen - und zwar nur drei Wochen nach Lolo Ferraris Tod. Wenn Baldauf dann später mit Vignes Hundeleine die Oberweite von Ashley Bond ausmisst. Und wenn der Schlagerproduzent von Jürgen Drews Bonds gesangliche Fähigkeiten sachkundig mit "Also, die Figur ist ein Brett" kommentiert, scheint eigentlich keine Steigerung mehr möglich, doch es geht immer weiter, gnadenlos. ([[Die Welt]])'' |
|||
[[Kategorie:Strafrecht (Deutschland)]] |
|||
== Hintergrund == |
|||
Als Steffen Jürgens Ende der 1990er Jahre bei seinen Recherchen für den Kurzspielfilm ''Stuhlberg - Der jüngste Manager Europas'' [[Lolo Ferrari]] auf ihrer Tour durch deutsche TV-[[Talkshow]]s und [[Diskothek]]en begleitete, lernte er neben [[Jürgen Drews]], der einen Gastauftritt in seinem Film hat, Lolo Ferraris deutschen Manager Martin Baldauf kennen. Im Laufe der Recherche rückte der [[charismatisch]]e und [[Selbstdarsteller|selbstdarstellerische]] Manager immer mehr in das Blickfeld des von ihm faszinierten Regisseurs, so daß es in ''Stuhlberg - Der jüngste Manager Europas'' hauptsächlich um Martin Baldauf geht, der in dem Film von Steffen Jürgens dargestellt wird und ''Daniel Luigi Stuhlberg'' heißt. Lolo Ferrari spielt nur eine Nebenrolle. Martin Baldauf selbst hat einen kleinen [[Gastauftritt]]. Steffen Jürgens interessierte sich danach weiter für Martin Baldauf. Nach dem Tod von Lolo Ferrari begleitete und filmte Steffen Jürgens -einige Male zusammen mit dem Filmproduzenten [[Rüdiger Heinze]]- Martin Baldauf über mehrere Wochen und Monate in Deutschland und [[Tschechien]], wo er heute lebt und arbeitet. Aus den Videoaufnahmen entstand dann der Dokumentarfilm ''Der Generalmanager oder How To Sell A Tit Wonder''. |
|||
== Trivia == |
|||
*Auf der DVD-Veröffentlichung des Filmes ist auch der Kurzspielfilm ''Stuhlberg - Der jüngste Manager Europas'' enthalten. |
|||
⚫ | |||
* {{IMDb Titel|tt0907741|Der Generalmanager oder How To Sell A Tit Wonder}} |
|||
* [http://www.film-zeit.de/home.php?action=result&sub=film&info=cinema&film_id=20409 Zusammenstellung von Pressekritiken auf film-zeit.de] (deutsch) |
|||
{{DEFAULTSORT:Generalmanager Oder How To Sell A Tit Wonder #Der}} |
|||
[[Kategorie:Filmtitel 2006]] |
|||
[[Kategorie:Deutscher Film]] |
|||
[[Kategorie:Dokumentarfilm]] |
Version vom 10. Dezember 2012, 12:48 Uhr
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch |
Abkürzung: | EGStGB |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Strafrecht |
Fundstellennachweis: | 450-16 |
Erlassen am: | 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, ber. 1975 I S. 1916 u. 1976 I S. 507) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1975 |
Letzte Änderung durch: | Art. 4 G vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300, 2304) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2011 (Art. 7 G vom 22. Dezember 2010) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (Abkürzung: EGStGB) in Deutschland enthält im ersten Teil die Abgrenzung landesrechtlicher und bundesrechtlicher Strafvorschriften, die sich aus der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG ergibt. Diese Konkretisierung belässt den Ländern die Möglichkeit, Strafvorschriften mit geringfügigen Rechtsfolgen zu erlassen.
Die landesrechtlichen Regelungen über die Sicherungsverwahrung wurden mit Art. 1a EGStGB in § 66b StGB überführt.
Der folgende Teil Art. 5–9 EGStGB enthält Vorschriften zu Ordnungs- und Zwangsmitteln. Es stellt klar, dass diese Maßnahmen nicht den Charakter von Kriminalstrafen haben. Diese Vorschriften gelten im Übrigen nicht allein für das Strafverfahren, sondern für die gesamte Rechtsordnung (vgl. "Bundes- und Landesrecht" in Art. 5 EGStGB). Ergänzende Regelungen und Verordnungsermächtigungen finden sich in den Vorschriften der Art. 293 - 297 EGStGB.
Die übrigen Vorschriften sind weitgehend normgenetisch als Änderungs- und Übergangsvorschriften zu klassifizieren.
Normgenese
Das EGStGB ist zum 1. Januar 1975 (Art. 326 EGStGB) in Kraft getreten. Es beschließt die (5.) Strafrechtsreform von 1974 und hat dem deutschen Strafrecht seine heutige Gestalt gegeben. Insbesondere das Nebenstrafrecht und Strafvorschriften im Besonderen Teil des StGB wurden durch das EGStGB angepasst. Die hierfür erlassenen Übergangsvorschriften, die sich weitgehend auf Entscheidungen oder Taten vor dem 1. Januar 1975 beziehen, sind wegen Zeitablaufs weitgehend gegenstandslos.