Diskussion:Benzylpenicillin und Wikipedia:Urheberrechtsfragen: Unterschied zwischen den Seiten
Abschnitt hinzufügen →Löslichkeit von Benzylpenicillin: Ergänzung Na- und K-Salz |
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== öUrhG strenger als dUrhG, was tun - war "Geschmacksmusterrecht" == |
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{{Nicht archivieren}} |
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== Pharmakokinetik == |
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Dieses Recht ist ja Grundlage für die höheren Gestaltungsansprüche für Urheberrechtsschutz in Deutschland bei Firmenlogos etc. Muss es nicht etwas in ACH geben, das diesem entspricht?--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 20:20, 25. Mai 2010 (CEST) |
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Ich hab unter "Pharmakokinetik" die Aussage, Penicillin G müsse zwingen [[intramuskulär]] oder [[intravenös]] gegeben werden dahingehend geändert, dass nun allgemein von "[[parenteral]]", also unter Umgehung des Magen-Darm-Traktes, die Rede ist. Denn außer der [[Injektion]] i.v. oder i.m könnte man es (auch wenn dies unüblich ist und - zumindest in Europa - meines Wissens keine speziell dafür gedachten Präparate auf dem Markt sind) auch z.B. nasal oder rektal, und mit Sicherheit - auch mit den existierenden Injektionspräparaten - [[intraossär]] verabreichen. |
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:Denn auf diesen UF wird oft mit dem deutschen Recht argumentiert; wenn in der Schweiz oder Österreich ein umfassenderer Schutz für angewandte Kunst besteht, sollte man sich an jenen orientieren.--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 17:57, 27. Mai 2010 (CEST) |
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Huhu! Ich halte das nicht für Peanuts. Dauernd heißt es "Laufendes Auge" hier und "Silberdistel" da, dabei handelt es sich jedoch immer nur um die Rechtsprechung in der Bundesrepublik, welche ein (nicht unumstrittenes) Stufenverhältnis zwischen Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht sieht. Wenn in Österreich oder in der Schweiz nichts Vergleichbares gerechtsprochen wird, muss man sich dieses oder jene (Untertreibung) Logo nochmal genauer ansehen.--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 19:39, 11. Jun. 2010 (CEST) |
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NACHTRAG: Habe eine zweite kleine Änderung vorgenommen, um die interne Verlinkung auf den Artikel zum Begriff "parenteral" zum Funktionieren zu kriegen. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Benutzer:84.56.216.169|84.56.216.169]] ([[Benutzer Diskussion:84.56.216.169|Diskussion]] | [[Spezial:Beiträge/84.56.216.169|Beiträge]]) 19:43, 21. Apr. 2010 (CEST)) </small> |
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:Ich kann deinen Problemansatz sehr gut nachvollziehen, weiß aber keine Antwort, da ich mich mit österreichischem und Schweizer Recht nicht auskenne. --[[Benutzer:Gnom|Gnom]] 23:26, 12. Jun. 2010 (CEST) |
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::Ok, danke für den Input.--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 23:29, 12. Jun. 2010 (CEST) |
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:In Österreich wird spätestens seit einem Urteil des OHG aus dem Jahr 1996 (Buchstützen; [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19960812_OGH0002_0040OB02161_96I0000_000 4 Ob 2161/96i]) dem Gebrauchszweck keine Bedeutung mehr zugebilligt. So bestätigt vom OGH [http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_182_04z.htm Beschluss vom 19.10.2004, 4 Ob 182/04z] : ''Welchem Zweck das Werk dient, ist ohne Bedeutung; auch ein bloßer Gebrauchszweck schadet nicht. Maßgebend ist allein die Beschaffenheit des Werks (ÖBl 1997, 38 - Buchstützen). Dass unter "Werken der bildenden Künste" im Sinn des § 3 Abs 1 UrhG grundsätzlich auch solche fallen können, deren Ausdrucksmittel die Grafik - und sei es auch nur die sogenannte "Gebrauchsgraphik" - ist, wird von Lehre und Rechtsprechung einhellig bejaht (ÖBl 1992, 181 - Kalians-Lindwurm; RIS-Justiz RS0076187; Kucsko, Geistiges Eigentum 1108). An ihren Werkcharakter sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als an den anderer Werkarten''. [[Benutzer:Kragenfaultier|Kragenfaultier]]! ''[http://www.hdg.de/bonn/ausstellungen/archiv/ausstarchiv2010/wir-gegen-unsbr-sport-im-geteilten-deutschland/ Laufen Sozialisten schneller?]'' 11:33, 13. Jun. 2010 (CEST) |
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::Das sind recht deutliche Worte, thx.--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 14:46, 13. Jun. 2010 (CEST) |
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=== Schlussfolgerungen === |
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:Hatte das irgendwie in den falschen Hals bekommen (aber jetzt wiederhergestellt); die meisten parenteralen Applikationen dürften aber intravenös oder intramuskulär sein, daher wieder ergänzt. Gruß --[[Benutzer:Cvf-ps|Cvf-ps]]<sup>[[Benutzer Diskussion:Cvf-ps|Disk]]</sup><sub>[[Benutzer:Cvf-ps/Bewertung|+/−]]</sub> 21:06, 21. Apr. 2010 (CEST) |
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Das öUrhG schützt also mehr Gegenstände als das deutsche UrhG, nach der Regel ''Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht- Wikipedia beurteilt - anders als Wikimedia Commons - den Schutz von Bildern nach dem Recht der deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich (beide in der Europäischen Union und von daher hinsichtlich urheberrechtlicher Vorschriften meist übereinstimmend) und der Schweiz (D, A, CH). Es wird das restriktivste Recht zugrundegelegt (zum Schutzfristenvergleich gegenüber der Schweiz siehe unten Ausländisches Recht).'' der WP:Bildrechte müssten also fast alle Logos weg. Oder ändern wir die Regel: ''Wikipedia richtet sich nach dem deutschen Recht''. [[Benutzer:Kragenfaultier|Kragenfaultier]]! ''[http://www.hdg.de/bonn/ausstellungen/archiv/ausstarchiv2010/wir-gegen-unsbr-sport-im-geteilten-deutschland/ Laufen Sozialisten schneller?]'' 09:58, 15. Jun. 2010 (CEST) |
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:Unsinn, wir sollten auf keinen Fall anfangen, jetzt blind massenweise zu löschen. -- [[Benutzer:Chaddy|Chaddy]] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]·[[Benutzer:Chaddy/Bewertung|B]]</small> - <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> 19:16, 15. Jun. 2010 (CEST) |
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== Strukturformel == |
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::Sondern stattdessen…? Und warum nicht?--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 22:58, 15. Jun. 2010 (CEST) |
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Ist schon einmal jemandem aufgefallen, daß die Strukturformel falsch ist. |
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Das alltägliche Schaffen kann keinen Schutz genießen. Da das Abmahnunwesen hauptsächlich in D verbreitet ist, während die österreichische Rspr. zum UrhR vergleichsweise dünn ausfällt, sollten wir die deutsche Rechtslage zugrundelegen und dies durch ein MB absichern. Angesichts der höheren Standards was Fotos angeht (Wachmann Meili) in der Schweiz, spricht wenig dafür, dass nach deutschem Recht freie Objekte der angewandten Kunst in CH geschützt sind. Für Österreich warte ich auf konkrete Bildbelege (auf Flickr o.ä.) definitiv und durch Rspr. geschützter Logos etc. --[[Spezial:Beiträge/132.230.1.28|132.230.1.28]] 14:56, 16. Jun. 2010 (CEST) |
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1) Es fehlt der Wasserstoff der der Säuregruppe |
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:Dieses Bild: [http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/images/pfeilgraphik.jpg] sah der OHG als geschützt an. ([http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19950711_OGH0002_0040OB00058_9500000_000 OGH, Beschluss vom 11.7.1995, 4 Ob 58/95]). Das ist 08/15-Brot-und-Butter-Grafik. [[Benutzer:Kragenfaultier|Kragenfaultier]]! ''[http://www.hdg.de/bonn/ausstellungen/archiv/ausstarchiv2010/wir-gegen-unsbr-sport-im-geteilten-deutschland/ Laufen Sozialisten schneller?]'' 15:54, 16. Jun. 2010 (CEST) |
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2) Es fehlt der Wasserstoff am Stickstoff |
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:Dieses reine [http://zimmermannfitness.com/images/zimmermannlogo1transy.gif Text-Logo] (In der Veröffentlichung in der GRUR Int 2000, 449 abgedruckt) sah der OGH auch als geschützt an. ([http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19990622_OGH0002_0040OB00159_99G0000_000 OGH, Urtiel vom 22.06.1999, 4Ob159/99g (Zimmermann-Fitness]). [[Benutzer:Kragenfaultier|Kragenfaultier]]! ''[http://www.hdg.de/bonn/ausstellungen/archiv/ausstarchiv2010/wir-gegen-unsbr-sport-im-geteilten-deutschland/ Laufen Sozialisten schneller?]'' 09:52, 17. Jun. 2010 (CEST) |
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::Strukturformel ist korr. LG: René-- [[Benutzer:Crazy-Chemist|Crazy-Chemist]] 19:21, 5. Sep. 2008 (CEST) |
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Das zeigt eindeutig, dass der OGH keine Ahnung vom Urheberrecht hat. Wir sollten unsere Linie fortsetzen, Österreich ist nicht wirklich wichtig im Vergleich zu D --[[Benutzer:Historiograf|Historiograf]] 19:02, 17. Jun. 2010 (CEST) |
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Anonym (IP) schrieb in den Haupttext: |
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:Der BGH hat auch wenig Ahnung vom Urheberrecht. Nur leider kraft der Rechtskraftfähigkeit ihrer Entscheidungen am Ende immer Recht. Die Linie ist nicht durchhaltbar. Entweder wird die Österreichische Rechtslage in den Bildrechten als egal gewertet, oder SH-Logo muss so weg. [[Benutzer:Kragenfaultier|Kragenfaultier]]! ''[http://www.hdg.de/bonn/ausstellungen/archiv/ausstarchiv2010/wir-gegen-unsbr-sport-im-geteilten-deutschland/ Laufen Sozialisten schneller?]'' 09:38, 18. Jun. 2010 (CEST) |
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sie beschreiben hier, dass peniccillin G(!) nur fuer grampositive erreger sinnvoll ist. gleichzeitig ist nach ihrer auffassung penicillin G das topmittel gegen den erreger treponema pallidum .dieser syphiliserreger ist jedoch , wie sie selbst schreiben , gramnegativ. ein widerspruch . und: warum fehlt ein hinweis auf den treponema pallidum in obiger liste ??????? |
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nur hierher kopiert. |
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::Was Kragenfaultier schreibt, scheint mir eine "inconvenient truth" zu sein, aber bei aller Unbequemlichkeit unbestreitbar. Wenn in Österreich sogar reine Textlogos als urheberrechtlich schutzfähig angesehen werden, ist damit das Hochladen von Logos hier eigentlich erledigt, wenn man's ganz genau nimmt. Zumindest für Logos ''aus Österreich'' kann man sicher nicht behaupten, die Rechtslage in Österreich sei "nicht wirklich wichtig". Vielleicht wäre ein Kompromiss zwischen den beiden Extremlagern ("aufgrund der Rechtslage in Österreich gar keine Logos mehr dulden" vs. "das unwichtige Österreich ignorieren") möglich, dergestalt, dass wir vorerst '''keine österreichischen Logos mehr dulden?''' - Und eine allgemeine Randbemerkung: Es zeigt sich an allen Ecken und Enden immer mehr, dass es zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz im Urheberrecht derart grosse Unterschiede gibt, dass das fröhlich-pauschale Reden von "DACH-Recht", das hier bislang oft üblich war, immer unhaltbarer wird. Es scheint mir darauf zu fussen, dass man sich hier bis vor einer Weile vor allem mit deutschem Recht befasst und teilweise einfach nur angenommen hat, es werde in der Schweiz und in Österreich "schon so ähnlich" sein. Tja, schön wär's. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 21:10, 18. Jun. 2010 (CEST) |
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:::Zumindest Deutschland und Österreich werden sich langfristig über die EU-Ebene einander annähern, wenn man dem Schricker glauben darf, und zwar insofern, als dass nur noch die eigene geistige Schöpfung für den Werkbegriff maßgeblich ist.--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 21:56, 18. Jun. 2010 (CEST) |
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Hab mir erlaubt hier ein paar Sachen zu verändern. |
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::::Was eine "eigene geistige Schöpfung" darstellt, kann man aber wohl weiterhin unterschiedlich auslegen. In der Schweiz (ja, nicht EU) besteht ja z.B. die Auffassung, dass "Knipsfotos" bzw. banale Abbildungen selbst einer inszenierten Szene (Wachmann Meili hat schliesslich extra mit den Akten für die Fotografin posiert) keine geistige Schöpfung darstellen, was nicht überall so gesehen wird. Aber wir weichen vom Kernthema dieses Abschnitts ab... [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 22:00, 18. Jun. 2010 (CEST) |
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Penicillin G selbst (und nicht nur seine Derivate!) sind nach wie vor häufig eingesetzte Antibiotika. |
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:::::Das war eigentlich konkret zum Thema gemeint. Schricker macht diese Aussage ("Urheberrecht", 3. Auflage, Rn 33, Rn 158) im Kontext des Stufenverhältnis Urheberrechtsschutz<->Geschmacksmusterschutz. Der springende Punkt ist eben, dass die <s>Werkart</s> Unterscheidung "reine" Kunst<->angewandte Kunst keinen Einfluss mehr darauf haben soll, ob etwas schutzwürdig ist oder nicht.--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 22:09, 18. Jun. 2010 (CEST) |
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Penicillin G wird NICHT nur als Natrium-Salz eingesetzt. |
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Weiterentwickelte Penicilline sind NICHT automatisch besser, sondern haben ein verändertes Wirkspektrum! |
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Borrelien und Leptospiren sind Spirochäten. |
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Die Liste der Indikationen ist falsch (akute Endocarditis ist KEINE Indikation für Penicillin G) bis unvollständig (Erysipel ist eine klassische Indikation). |
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Nun. Wir können diese schwerwiegende Problematik nicht einfach aussitzen. Kragenfaultier hat '''überzeugend dargelegt, dass in Österreich auch für einfachste Logos erfolgreich urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden kann''' (siehe sein Beispiel eines in Österreich geschützten reinen Textlogos). Wir haben nun diese Möglichkeiten: |
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Insgesamt ist anzumerken, das der Artikel einiger Verbesserungen bedürfte. |
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* Wir dulden überhaupt keine Logos mehr. Das ist rechtlich am sichersten, denn auch Urheber aus anderen Ländern könnten in Österreich einen Schutz beanspruchen und klagen. |
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* Wir dulden wenigstens keine Logos aus Österreich mehr und halten für die Uploader anderer Logos ausdrücklich fest, dass sie sich einem Risiko aussetzen, in Österreich verklagt zu werden. |
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* Wir dulden weiterhin alle Logos, setzen aber einen Hinweis in dieser Art an geeigneter Stelle: ''"Zwar geniessen Werke der angewandten Kunst mit geringer Gestaltungshöhe in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz (vergleiche [[Schöpfungshöhe#Exemplarische_Darstellung:_Nicht_schutzf.C3.A4hige_Werke_der_angewandten_Kunst|BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005, Az. 1 BvR 1571/02]]). Da jedoch in Österreich auch einfachste Logos urheberrechtlich geschützt sind, setzt man sich mit dem Hochladen von Logos jeglicher Art, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, dem Risiko aus, in Österreich verklagt zu werden. Wer ein Logo hochlädt, tut dies somit auf '''eigenes Risiko.'''" |
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Welche Lösung wird hier bevorzugt? [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 19:04, 13. Jul. 2010 (CEST) |
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:Wenn, dann letztere, alles andere lässt sich nicht wirklich umsetzen... -- [[Benutzer:Chaddy|Chaddy]] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]·[[Benutzer:Chaddy/Bewertung|B]]</small> - <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> 19:39, 13. Jul. 2010 (CEST) |
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: Vielen Dank für deine Anmekrungen! Gerne nutze ich die Gelegenheit darauf zu antworten: |
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::An der Option, Logos generell nicht mehr zuzulassen, sehe ich nichts Schwieriges, das wäre vielmehr sehr einfach. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 19:45, 13. Jul. 2010 (CEST) |
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: 1.) Das einzige in Deutschland zugelassene und auf dem Markt befindliche Penicillin G-Präparat ist InfectoCillin parenteral und das ist ein reines Penicillin G-Natriumsalz; das früher auf dem Markt befindliche (bis 2010) Präparat der Firma Grünenthal war eine Mischung des Natrium und des Kaliumsalzes. |
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: 2.) Die Liste der Indikationen ist sicherlich nicht ganz falsch, zumal zur Therapie einer durch Streptokokken (Gruppe D) verursachten Endokarditis auch heute noch Penicillin G das Mittel der Wahl ist (s. PEG-Empfehlungen unter http://www.p-e-g.org/aktuelles/435/ Tabelle auf S. 73) --[[Benutzer:Pharmatiger|Pharmatiger]] ([[Benutzer Diskussion:Pharmatiger|Diskussion]]) 19:02, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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Dieser Hinweis stand ''im'' Artikel: |
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:::Dann wünsch ich dir viel Spass, das umzusetzen.... -- [[Benutzer:Chaddy|Chaddy]] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]·[[Benutzer:Chaddy/Bewertung|B]]</small> - <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> 19:47, 13. Jul. 2010 (CEST) |
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Strukturformel falsch; Widerspruch bei: Syphiliserreger gramnegativ!; siehe [[Diskussion:Benzylpenicillin|Diskussion]]. --[[Benutzer:Aleks-ger|Aleks-ger]] 21:47, 17. Aug. 2008 (CEST) Strukturformel ist nicht mein Gebiet, aber wo liegt das Problem beim "Syphiliserreger" ? <font color="#2B2BFC">[[Benutzer:Redlinux|Redlinux]]</font><sup>·[[Benutzer_Diskussion:Redlinux|→]]·[[Wikipedia:Mentorenprogramm|☺]]·[[WP:RM|RM]]</sup> 22:09, 4. Sep. 2008 (CEST) |
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Es ist ja schön, Chaddys Meinung hierzu erfahren zu haben - aber sonst interessiert sich gar niemand für die Frage, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen wir künftig noch Logos dulden können? Erstaunlich! Nochmal: hier liegt ein '''ernstes, reales''' Problem vor und nicht etwas, das man einfach fröhlich ignorieren kann. '''Einfache Logos sind in Österreich urheberrechtlich schützbar!''' Auch Textlogos! Das oben von Kragenfaultier verlinkte Urteil ''Zimmermann-Fitness'' lässt daran keinerlei Zweifel mehr offen. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 22:32, 15. Jul. 2010 (CEST) |
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:Old dogs, new trick.--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 11:00, 16. Jul. 2010 (CEST) |
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Da hat das eigentlich nichts zu suchen und außerdem denke ich auch, daß die Formel in Ordnung ist --[[Benutzer:Suprarenin|Suprarenin]] 15:01, 6. Sep. 2008 (CEST) |
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Typisch WP:UF... Problem ignorieren und aussitzen :) Zur Sache: Option 1 hat natürlich den Charme, dass man sich dann nicht mehr mit nervigen Schöpfungshöhe-Diskussionen befassen muss, ist allerdings wahrscheinlich auch enzyklopädischer Sicht nicht gewünscht. Option 2 bringt eher wenig denn wie gesagt können auch nicht österreichische Rechteinhaber in Österreich einen Schutz beanspruchen. Zudem ist Logos aus Österreich schwammig. Muss dafür der Urheber aus Österreich kommen oder sich das HQ/der Wohnsitz des Rechteinhabers in Österreich befinden? Option 3 ist wahrscheinlich die Möglichkeit die von den meisten bevorzugt wird (weil sich dann am wenigsten ändert). Wenn sich hier kein weiterer meldet würde ich auf alle Fälle das machen. --[[Benutzer:Isderion|Isderion]] 21:50, 17. Jul. 2010 (CEST) |
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:Die Struktur ist m.E. korrekt; was soll da falsch sein? Gruß --[[Benutzer:Cvf-ps|Cvf-ps]]<sup>[[Benutzer Diskussion:Cvf-ps|Disk]]</sup><sub>[[Benutzer:Cvf-ps/Bewertung|+/−]]</sub> 21:03, 21. Apr. 2010 (CEST) |
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:Naja, enzyklopädisch werden Firmenlogos in Artikeln nie besonders benutzt, eher als Schmuck/Wiedererkennungsmerkmal. SH-Diskussionen wird es weiterhin in anderen Bereichen (technische Grafiken) geben.--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 21:54, 17. Jul. 2010 (CEST) |
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::Der Aufschrei wäre wahrscheinlich trotzdem groß, wenn wir anfangen alle zu löschen ;) --[[Benutzer:Isderion|Isderion]] 22:30, 17. Jul. 2010 (CEST) |
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Erfgänzend möchte ich noch auf eine wichtige Abweichung vom deutschewn Urheberrechtsgesetz hinweisen. Vgl.:[[Urheberrechtsgesetz (Österreich)]], Absatz "Schutz von Lichtbildern, Schallträgern, Rundfunksendungen und nachgelassenen Werken" Ziffer 1. Schutz von Lichtbildern |
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== Unterschiede zwischen den Seiten "Benzylpenicillin" und "Penicillin G" == |
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''1. Schutz von Lichtbildern'' |
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eine Frage: |
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obwohl die "Penicillin G"-Seite auf die "Benzylpenicillin"-Seite weiterleitet, ist der Inhalt der Seite nicht auf dem gleichen, aktuellen Stand (z.B. letzte Änderungen zur Stabiliät und Handelsnamen -> benzylpenicillin ist aktueller); kann mir jemand sagen woher das kommt? Beste Grüße - [[Benutzer:Pharmatiger|Pharmatiger]] ([[Benutzer Diskussion:Pharmatiger|Diskussion]]) 13:48, 17. Apr. 2012 (CEST) |
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:Das liegt daran, dass Deine Änderungen noch nicht ''gesichtet'' waren; für Infos siehe [[Wikipedia:Gesichtete Versionen]]. Gruß --[[Benutzer:Cvf-ps|Cvf-ps]]<sup>[[Benutzer Diskussion:Cvf-ps|Disk]]</sup><sub>[[Benutzer:Cvf-ps/Bewertung|+/−]]</sub> 14:32, 17. Apr. 2012 (CEST) |
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::alles klar - vielen Dank! --[[Benutzer:Pharmatiger|Pharmatiger]] ([[Benutzer Diskussion:Pharmatiger|Diskussion]]) 14:43, 17. Apr. 2012 (CEST) |
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*Der Schutz von Lichtbildern… |
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== Löslichkeit von Benzylpenicillin == |
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*Auf Grund der nunmehr in Österreich bestehenden niedrigen Anforderungen an die Werkhöhe ist davon auszugehen, dass auch Alltagsbilder Urheberrechtsschutz genießen. Der reine Leistungsschutz reduziert sich dadurch auf solche Produkte, die durch Voreinstellungen determiniert werden und an denen somit der Bezug zum Schaffenden des konkreten Bildes nicht gegeben ist,<ref> Vgl. OGH 12. September 2001, 4 OB 15/000 k - Eurobike - ÖBI 2003, /12 (39 Garnerth) = MR 2001 , 389 beide mit Abbildungen (Walter) = RdW 2002/20205 (217) = ZUM-RD 2002, 281; Zitiert und entnommen aus Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954, Amkg. 8] </ref> also in der Regel nur auf ''"Automatenaufnahmen, computergesteuerte Lichtbilder und Satellitenfotos"''.<ref> Vgl. Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954, Ziff.3] </ref>'' |
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*Damit in Frage gestellt ist auch aus dogmatischen Gründen die bei gewerblich hergestellten Lichtbildern gesetzlich vorgesehene Übertragung der Leistungsschutzrechte an den Unternehmer.<ref> Vgl. § 74 Abs. 1 und 2 UrhG) </ref> Auf jeden Fall scheint es empfehlenswert zu sein, entsprechende vertragliche Abmachungen über die Verwertungsrechte zu treffen. <ref> Vgl. hierzu die Ausführungen in .Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954f Z 3 sowie 957, Z.1] </ref> '' |
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*Für Lichtbilder von Personen bestehen Sondervorschriften. <ref> § 75 UrhG </ref> '' |
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*Die Herstellung … |
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--[[Benutzer:Kath Erich|Kath Erich]] 15:25, 18. Jul. 2010 (CEST) |
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<references /> |
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--[[Benutzer:Kath Erich|Kath Erich]] 15:28, 18. Jul. 2010 (CEST) |
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Kath Erich, du müllst hier etwas rein, ohne den Zusammenhang mit [[WP:BR]] herauszustellen. Ich kann nicht erkennen, was das hier soll. Im übrigen bezweifle ich, dass die österreichische Auslegung des Urheberrechts europarechtskonform ist --[[Benutzer:Historiograf|Historiograf]] 18:00, 18. Jul. 2010 (CEST) |
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Die im Artikel angegebene Löslichkeit von 210mg/l kann nicht stimmen, da in der Fachinformation (InfectoCillin parenteral) angegebene Lösungsvolumina zur Herstellung isotoner Lösungen (100.000 I.E./ml) damit nicht machbar wären: angegeben sind für 1 Mega (=0,6g) 10ml; 5 Mega (=3,0g) 50ml und 10Mega (=6g) 100ml. Somit muss die Löslichkeit größer als 60g pro Liter liegen. Habe leider kein Sicherheitsdatenblatt gefunden, in dem die Löslichkeit in Wasser angegeben ist. Was meint ihr? --[[Benutzer:Pharmatiger|Pharmatiger]] ([[Benutzer Diskussion:Pharmatiger|Diskussion]]) 18:53, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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:Schricker, 3. Auflage, Rn ~158: ''Vor allem aber gibt die europäische Urheberrechtsentwicklung Anlass, auch bei Werken der angewandten Kunst nicht mehr von einer höheren Schutzuntergrenze auszugehen. Bereits in mehreren europäischen Richtlinien ist ausdrücklich bestimmt, dass zur Bestimmung der Schutzfähigkeit keine anderen Kriterien als das der eigenen geistigen Schöpfung anzuwenden sind; damit geht die Tendenz zu einem einheitlichen europäischen Werkbegriff mit einheitlicher Schutzuntergrenze.''--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 16:49, 19. Jul. 2010 (CEST) |
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:Der Wert ist schon korrekt; als Antibiotikum eingesetzt wird ja auch nicht die freie Säure, sondern ein wesentlich besser lösliches Natrium- oder Kaliumsalz (steht in der Einleitung, war etwas unglücklich fomuliert). Gruß --[[Benutzer:Cvf-ps|Cvf-ps]]<sup>[[Benutzer Diskussion:Cvf-ps|Disk]]</sup><sub>[[Benutzer:Cvf-ps/Bewertung|+/−]]</sub> 20:05, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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:Der [[Römpp Lexikon Chemie|Römpp]] nennt übrigens einen genauen Wert: ein mg Benzylpenicillin-Natrium entspricht 1670 IE. --[[Benutzer:Cvf-ps|Cvf-ps]]<sup>[[Benutzer Diskussion:Cvf-ps|Disk]]</sup><sub>[[Benutzer:Cvf-ps/Bewertung|+/−]]</sub> 20:07, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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Das Problem hier harrt einer Lösung. Es ist ein reales Problem, das angegangen werden muss. Man kann es nicht aussitzen. Nochmal: Alle Logos, auch einfachste Textlogos, sind in Österreich urheberrechtlich schutzfähig, das wurde hier belegt. Warum äussert kaum einer der vielen Urheberrechtsfreunde hier eine Meinung zu den oben genannten möglichen Lösungsansätzen oder eigene Vorschläge? [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 22:47, 25. Nov. 2010 (CET) |
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:: Besten Dank für die Recherche! Allerdings habe ich noch eine Anmerkung bzgl. Natrium- bzw. Kaliumsalz: Das einzige in Deutschland zugelassene Präparat ist InfectoCillin parenteral und das ist ausschließlich ein Natriumsalz. Das bis zum Jahre 2010 in Deutschland ebenfalls erhältliche Penicillin G-Präparat der Firma Grünenthal hingegen war eine Mischung des Natrium- und des Kaliumsalzes. --[[Benutzer:Pharmatiger|Pharmatiger]] ([[Benutzer Diskussion:Pharmatiger|Diskussion]]) 22:01, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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:Müsste man nicht auch alle bereits hochgeladenen Logos von Unternehmen aus Österreich löschen? Viele Grüße --[[Benutzer:Marsupilami|Marsupilami]] ([[Benutzer Diskussion:Marsupilami|Disk]]|[[Spezial:Beiträge/Marsupilami|Beiträge]]) 01:27, 26. Dez. 2010 (CET) |
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Wie sieht das nun aus? Wenn nicht das Minimum von DACH gilt, dann möchte ich aber auch Bilder hochladen dürfen für CH-Artikel, die bloss unter CH-Urheberrecht fallen. Und da hat ja praktisch nichts Schöpfungshöhe. Wenn wir aber eine gemeinsame DACH-Sicht entwickeln wollen, müssen die Logos nun gelöscht werden. Oder leiden wir da wieder mal unter einer deutschlastigen Sichtweise und sind sämtliche Urheberrechtsüberlegungen hier eigentlich nur bundesdeutscher POV? --[[Benutzer:Micha L. Rieser|Micha]] 17:35, 16. Jan. 2011 (CET) |
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:Wie warten auf das erste deutsche Gericht, dass die Vorgaben der Schutzdauerrichtlinie anwendet und die überkommene Rechtsprechung des BGHs in den Ausguss kippt. Dann hat sich das eh erledigt. Die BGH-Gschmacksmusterurhebersonderrechtsrechtsprechung ist offensichtlicht nicht mit dem höherrangigem Europarecht vereinbar. syrcr[[Benutzer:Syrcro|o]] 14:12, 6. Feb. 2011 (CET) |
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Und ''wieso'' bitte kann man es nicht aussitzen? Solange es keine Klagen gibt, würde ich nichts unternehmen. Erst wenn in signifikanter Anzahl Probleme mit der Justiz auftauchen, muss wirklich etwas geschehen. --[[Benutzer:FA2010|FA2010]] 17:01, 16. Jul. 2011 (CEST) |
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:Das entspricht nicht unseren üblichen Vorgehensweisen. Wir erlauben hier doch keine Bilder, von denen wir wissen, dass sie Urheberrechtsverstösse darstellen, und warten auf Probleme "in signifikanter Anzahl". Und wir ''wissen'' nun, dass alle Logos in Österreich urheberrechtlich schützbar sind, das wurde oben aufgezeigt. [[Benutzer:Gestumblindi|Gestumblindi]] 04:24, 6. Aug. 2011 (CEST) |
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=== Juristische Kaffeesudleserei! === |
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Es ist erschreckend, in welcher Form hier diskutiert wird. Hier werden Urteile zitiert und dann von denen, die grad mal den Anfang der Entscheidung durchgelesen haben, gleich das herausgepickt, was einem in den Kram passt. Hier wird Urheberrecht, geschützte Wort-Bild-Marken und alles sonstige durcheinandergemischt. Spielen wir Mikado? Wer zuallererst auf ein wackeliges Stäbchen trifft hat gewonnen? Und in Deutschland soll "Urheberrecht" oder ähnliche Schutzrechte angeblich bei Logos nicht gelten? Was für ein Schrott! Versuche einer ein magenatafarbenes großes T in irgendeiner Textkombination und vielleicht noch in Kombination mit einer Reihe von <nowiki>-----------</nowiki> Bindestrichen für den Verkauf von Kuhdung zu verwenden, der wird feststellen, das die markenrechtliche Schutzwürdigkeit sogar auf Kuhdung gegeben ist, denn die Telekom hat damit alle Klassen besetzt. Erst beim Antrag auf grundsätzliche Schutzwürdigkeit der Farbe Magenta in jeglichem geschäftlichen Verkehr haben die Gerichte die Reißleine gezogen und verhindert, dass aus dem 4-Farb-Druck ein 3-Farbdruck geworden ist. |
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Noch einmal: Urheberrecht gilt immer, soferne man eine Schöpfungshöhe geltend machen kann, das gilt überall, in unserem Fall in DACH. Der Gesetzgeber hat dort (das gilt überall!), wo es eine Kombination von Wort-Bild gibt oder auch nur von Wort oder Bild (eher die Ausnahme) eine Zwischenstufe eingeschoben, um zu verhindern, dass Wörter als solches geschützt werden dürfen, aber auch um auf der anderen Seite eine Möglichkeit einzuräumen, bestimmten Kombinationen im geschäftlichen Verkehr (vor allem, weil es um Schrift geht) einen Wettbewerbschutz zu ermöglichen. Wer diese Markenschutzrechte beantragt, muss im Gegensatz zu "echten" urheberrechtlich geschützten Sachen, auch die Klassen definieren, wo dieses Recht gelten soll, zusätzlich noch die Länder, in denen das gelten soll. Und hier gilt europäisches Recht, da hat Österreich keinen Sonderweg eingeschlagen. Die Festlegung der Klassen kann weit gestreut sein, richtet sich aber im Wesentlichen immer auf die Leistungsbandbreite eines Unternehmen. Beantragen kann die Telekom alles, ob aber das magentafarbene T dann auch als T-Dung hält, ist fraglich, man kann aber davon ausgehen, dass die Telekom aufgrund ihrer Finanzkraft jeden niederprozessiert. Diese anzuwendenden Klassen gibt es im reinen Urheberrecht nicht. Dort gilt das generell. |
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Unser Problem ist nicht, dass wir das T-Logo nicht verwenden dürfen, aber es muss sichergestellt sein, dass sich nicht jemand auf unsere Lizenz beruft und aus diesem Logo dann sein eigenes macht. Das gilt für Österreich gleichermaßen wie für Deutschland. Da gibt es keinen Unterschied. Aus meiner Sicht steht CC-BY-SA. 3.0 in absolutem Widerspruch zum Markenschutzrecht und dürfte deswegen nicht verwendet werden. Die Verwendung des Logos selbst - im Fall der Telekom - in einem Artikel der Telekom, ist wohl ok, aber die dahinterliegende Lizenz ist es nicht. |
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Kommentare wie von Historiograf sind im Übrigen vollkommener Unsinn, auch die Diskussion darüber, ob nun Österrreich einen Sonderweg einnimmt. Das Europäische Patentamt als die Zuständige Behörde für die Erteilung von Markenschutzrechten ist europäisch und orientiert sich ausschließlich an EU-Recht. Es gibt kein österreichisches Patentamt und auch keinen österreichischen Sonderweg! --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] 09:27, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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:Wenn du es nicht ernst meinen würdest, wäre dein Erguss wirklich schreiend komisch. Nacktaff[[Benutzer:Syrcro|e]] 09:39, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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:::Wenn ich nicht wüsste, syrco, dass du mit so einem Kommentar nur einen Befreiungsschlag benötigst, um die Spannung abzubauen, die sich bei dir nach dem Lesen eines längeren Textes automatisch einstellt, würde ich es auch ernst nehmen, was du schreibst. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] 10:46, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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::Bitte deine langen und nicht ganz emotionsfreien Ausführungen mit Zitaten belegen. --[[Benutzer:Kath Erich|Kath Erich]] 09:32, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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:::Ich habe ein grundsätzliches Problem angesprochen, nicht eine Einzelfall erörtert (das oben von Kragenfaultier angeführte Urteil berührt unser Problem überhaupt nicht). Das Grundproblem ist die Tatsache, dass wir mit dem Einstellen von Bildmaterial in Commons (und Logos gehören dazu) automatisch der Lizenz CC BY SA 3.0 als Standardlizenz zustimmen. Auch alle anderen zulässigen Lizenzen erlauben die Weitergabe, Verwendung, aber auch die Änderung (Bedingungen sind bekannt). Und genau hier spießt es sich aus meiner Sicht fundamental. Es geht schlichtweg nicht. Einzig CC by-nc-nd würde passen, aber das ist für Commons ausgeschlossen. Und die Bilder sind halt zuvor auf Commons hochgeladen worden, bevor wir sieh hier in einen Artikel einbinden. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] 10:42, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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::::Du vermengst Markenrecht und Urheberrecht, CC-BY-SA 3.0 wird bei Bildern nicht "automatisch" vergeben und selbstverständlich kann man Marken auch ohne das EPO, beispielsweise beim [http://www.patentamt.at/ österreichischen Patentamt], national anmelden. Der Beitrag enthält so viele Fehler, dass es absurd wäre, das alles nochmal durchzukauen.--[[Benutzer:Wiggum|Wiggum]] 11:04, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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:::::Mit Verlaub, ich kenne den Unterschied, Wiggum. Immerhin habe ich es gelernt, diesen Unterscheid herauslesen zu können. Nicht nur aus Lehrbüchern. Du auch? --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] 13:18, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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::::::Deine Ergüsse zeugen aber von einer vollständigen Unkenntnis des Unterschieds und der Grundlagen der beiden. Das Markenrecht ist kein Urheberrecht light und umgekehrt. Nacktaff[[Benutzer:Syrcro|e]] 17:40, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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Auch wenn man grundsätzliche Probleme anspricht, muss man Greifbares bringen und belegen. Sonst sind die Ausführungen sinnlos und stehlen nur die Zeit Anderer. Darum scheint es mir momentan das Beste zu sein, die Debatte abzubrechen. --[[Benutzer:Kath Erich|Kath Erich]] 11:21, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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:lb Kath Erich, Greifbares ist vorhanden, man muss es nur annehmen wollen, ich sehe nicht, dass Du dich da jetzt etwas unelegant aus der Affäre ziehen kannst, wenn du das schon hier angesprochen hast. Was an Greifbaren bezüglich CC BY SA 3.0 - und ich denke damit meinst Du ein Urteil oder eine anerkannte Lehrmeinung zu diesem Logo-Thema - auf das wir verweisen können, wenn es um diesen Spannungsbogen geht? AFAIK gibt es das nicht, weil bislang genau das umgangen wurde. Die Rechtssprechung hat sich damit noch gar nicht letztgültig beschäftigt (wenn dem aber so wäre, dann gäbe es diese Diskussion gar nicht!). Zu dem, zu dem wir uns generell beziehen, gibt es diese [http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005 Rechtsmeinung einer Anwaltskanzlei] im Auftrag von Wikimedia Deutschland, welche als Richtlinie vorgelegt wurde, aber in keiner Weise und explizit die angesprochene Frage der Logos beantwortet, würde man dies aber nach dieser Rechtsmeinung analog betrachten, dann müssten eigentlich die Logos gelöscht werden. Wenn es nicht umgangen werden kann, dann wird bei uns eine, aus meiner Sicht temporäre [http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Aktuelles_Logo_Deutsche_Telekom.svg Hilfskonstruktion] angewendet, welche aber für Commons nicht gilt. Korrekterweise ist [http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Denkmalschutz-AT.svg dieses Logo] aber auf Commons geparkt. Es ist eine klare Sache im Gegensatz zu einem Firmenlogo. Meine Meinung, die ich oben darlegte, war aber auf Commons und auf CC BY SA 3.0 (plus andere akzeptierte Lizenzen) bezogen. Wie ich aus deinen bisherigen Stellungnahmen schließe, ist Dein Interesse, eine haltbare Lösung zu diesem Problem zu finden und nicht ein Herumlavieren. Das ist auch mein Interesse, bin allerdings sehr skeptisch, weil einer Commonslösung zuviel dagegen spricht. |
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:Wenn diese Hilfskonstruktion allerdings dauerhaft von uns allen akzeptiert wird und die Vorgabe deutlich dargelegt ist, dieses auch nur zu enzyklopädischen Zwecken zu verwenden, dann kann man ja damit auch dauerhaft leben. Ich würde in diesen Fällen sogar noch deutlicher darauf hinweisen, dass über die Verwendung zu enzyklpädischen Zwecken auch jegliche Änderung an den Logos verboten ist, sowie deren kommerzielle Verwendung. Auch wenn es für mich klar ist, muss es das nicht für unbedarfte User sein. Denn, das sehen die meisten Außenstehenden, alles in Wikipedia ist ja "frei". Wenn es einmal plötzlich aber nicht so frei ist, dann sind alle überrascht. |
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:Vielleicht fällt dir auch in der Diskussion auf, dass es dann, wenn es keine Lösung gibt, man sogar so weit geht, es explizit auf eine Rechtssituation in Österreich zu schieben, mit dem Hinweis, dass wir ja gerade mal ein Zehntel oder gar weniger des gesamtdeutschen Sprachraums darstellen. Folgerichtig hast du dann [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_%C3%96sterreich#Was_meint_Ihr.3F diesen] Thread begonnen. Es ist nicht untypisch für Wikipedianer, dort den Kopf in den Sand zu stecken, wenn es um grundlegende Fragen geht, die einem nicht passen. So in diesem Fall, wenn die Tatsache, dass die Verwendung von Logos eine bislang eher geduldete, nicht endgültig entschiedene Fragen aufwerfen, welche unangenehm sind, weil es theoretisch und in letzter Konsequenz das Entfernen von tausenden Firmenlogos denkbar macht. |
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:Ich bin jetzt 7 Jahre hier und kenne den Betrieb. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] 13:18, 15. Aug. 2011 (CEST) |
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::CC-BY-SA gilt erstmal nur für den Textteil von Artikeln, Bilder können unter beliebigen gleichwertigen Lizenzen oder eben nicht unter Urheberrechtschutz stehen. Die Logos in WP stehen nie unter CC-BY-SA oder einer anderen Lizenz. Laut der praktizierten Argumentation sind solche Lizenzen auch nicht nötig, weil diese Logos eben nicht urheberrechtlich geschützt seien (in D zumindest).--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 21:48, 19. Aug. 2011 (CEST) |
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=== Weitere Diskussion === |
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::: Option 3 ist schon alleine von der Formulierung völlig absurd. Ich habe also ein Logo nachgezeichnet oder aus einem PDF extrahiert und hochgeladen. Jetzt ändert sich der Text des Bausteins und sagt, dass ich mich dem Risiko aussetze, in Österreich verklagt zu werden. Ich stelle einen Löschantrag, der wird aber abgelehnt, weil "wir alle Logos weiterhin zulassen" und ich darf mich dann verklagen lassen. Und welcher Bildhochlader möchte sich gerne verklagen lassen? |
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::: [[:meta:Rechtsfragen_März_2005#VII._Bilder]] sagt, dass markenrechtlich bei der Verwendung von Logos in Artikeln keine Probleme bestehen (Nutzung ausserhalb ist problematisch), das Urheberrecht aber parallel läuft... Das würde dann bedeuten, dass alle Logos, die in Ö Schutzrechte geniessen hier gelöscht werden. Das wären dann alle Firmen aus Ö ... und alle Firmen, die dort eine Vertretung haben, oder generell alle? |
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::: Alle Argumentation in Richtung "Ö/S sind ja nicht so wichtig" sind Quatsch - wenn Wikimedia (oder ein Bildautor) dort verklagt wird, wird das im Zweifelsfall nicht billiger, als in D. |
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::: Eine Alternative gäbe es: Nachdem jemand schon bemerkt hatte "Die Unternehmen wollen ihr Logo ja in Wikipedia"... Wir könnten für jedes Logo eine Freigabe der Firma unter einer freien Lizenz fordern (und ich sehe eigentlich nicht, warum die Firmen das nicht machen wollen sollten: das Logo bleibt markenrechtlich geschüztz und das ist der ihnen wichtige Schutz). Damit sind Wikimedia und Bild-Zeichner fein raus. Vorteil: hohe Rechtssicherheit und wir müssen uns nicht mehr aus den Fingern saugen, ob etwas Schöpfungshöhe besitzt oder nicht. Grosser Nachteil: Hoher Aufwand, der dann auch noch aller durch das Nadelöhr OTRS muss (und die tun mir dann jetzt schon leid). Vielleicht liesse sich da aber ein Automatismus schaffen, der es Unternehmen erlaubt zuzustimmen, ohne dass eine grosse Anzahl Mitarbeiter dafür tausende Emails lesen und beantworten müssen? |
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::: [[Benutzer:Iridos|Iridos]] 13:05, 2. Sep. 2011 (CEST) |
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::::Das ist etwas zu gutgläubig, zu erwarten, dass Unternehmen sich mit diesen Unterscheidungen überhaupt befassen möchten oder ihren Rechtsberater deswegen bemühen. Die meisten werden im Zweifel keine Rechte aufgeben (bitte keine Korinthen kacken) wollen; so wichtig ist ein Firmenlogo in der Wikipedia dann doch nicht, weder ihnen noch dem enzyklopädischen Auftrag.--[[Spezial:Beiträge/141.84.69.20|141.84.69.20]] 14:55, 2. Sep. 2011 (CEST) |
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::::Die Logos, die wir hier verwenden, haben keine [[Schöpfungshöhe]] und sind damit nicht urheberrechtlich schützbar und können damit gar nicht freigegeben werden... Logos mit SH brauchen auch jetzt schon eine Freigabe. -- <span style="font-family:Comic Sans MS;">[[Benutzer:Chaddy|''Chaddy'']] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]</small> – <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> –</span> 20:13, 2. Sep. 2011 (CEST) |
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::::: Das war ja gerade der Grund der Diskussion. Schöpfungshöhe wird in Österreich wohl anders definiert und solange Bilder/Logos dort (auch) Schutzrechte geniessen haben wir jetzt einen haufen Logos "ohne Schöpfungshöhe", denen dort eben doch eine zugesprochen wird. (Und ich weiss nicht, wieso ich das jetzt hier wiederholen muss, das wurde doch genug breitgetreten). [[Benutzer:Iridos|Iridos]] 12:34, 3. Sep. 2011 (CEST) |
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::::::Der von dir zutreffend beobachtete Nachteil bei Option 3 ließe sich aber relativ leicht ausräumen, indem man Hochladern von Logos eine Art "Sonderkündigungsrecht" einräumt und den Löschanträgen für selbst hochgeladene Logos "wegen Angst vor Klagen in Österreich" mit dieser Begründung dann immer stattgibt.--[[Benutzer:Jordi|Jordi]] 09:13, 13. Sep. 2011 (CEST) |
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Zum grds vollkommen berechtigten Vorwurf von Hubertl der ''Kaffeesatzleserei'' auf WP:Urheberrechtsfragen: Ich fürchte, wir brauchen nicht bis nach Österreich zu gehen, das deutsche Urheberrecht (Urteile, Kommentare und Lehrbücher) ist auch strenger als das „deutsche Urheberrecht“ (Wikipedia:Urheberrechtsfragen; Urheberrechtsfibel - nicht nur für Piraten). Hier wird oft so nach - Urheberrechte restriktiv handhabenden - ''Daumenregeln'' entschieden. Dass Logos mangels Schöpfungshöhe nicht dem Urheberrecht unterfallen würden (oder gar: keinen Schutzrechten unterfallen würden), wie hier immer mal wieder behauptet, trifft zum Beispiel gar nicht zu. |
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Tatsächlich werden an Gebrauchsgrafiken, weil sie oft auch über Marken- und Geschmacksmusterrecht geschützt werden können, höhere Anforderungen an die Schöpfungshöhe gestellt als an künstlerische Grafik. Ob Schöpfungshöhe vorliegt, lässt sich nicht nach klaren, expliziten Kriterien beurteilen, sondern erfordert eine Würdigung des Einzelfalls. Ich würde daher niemand wirklich empfehlen, bei schwierigen Urheberrechtsfragen hier zu fragen. Ich denke, es wäre sinnvoll Templates zu bauen, welche die Anfragenden auf solche vorgefertigten Antworten verweisen wie z.B. [[Wikipedia:Bildrechte#Logos]] (ggf noch mal überarbeitet mit Hilfe der von Wikimedia bezahlten Rechtsanwaltskanzlei JBB) und nur dann mit Hilfe von juristischer Literatur etwas zu ergänzen, wenn es sich tatsächlich um einen besonderen Zweifelsfall handelt. Sonst wird hier zu viel Halbwissen vermittelt, was bei auf Artikeldiskussionen noch ganz kreativ und amüsant sein mag, bei Rechtsfragen aber irgendwie vollkommen daneben ist: ein bißchen so als gäbe es eine Seite Wikipedia:Psychische Probleme, wo sich jeder mal als Hobby-Psychiater versuchen kann. |
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Sinnvoll wäre vielleicht auch, so wie bei privatwirtschaftlicher Online-Hilfe eine Art Pull-Down-Menü (z.B. Urheberrechtsfragen/Fragen zu Bildern/Fragen zu Logos/Fragen zu Logos mit Markenschutz/...) mit dem das Thema der Frage eingegrenzt werden kann, eine Standardantwort gegeben und dann bei verbleibenden Unklarheiten die Möglichkeit besteht, noch mal in die Runde zu fragen. --[[Benutzer:Olag|olag]] 09:28, 24. Nov. 2011 (CET) |
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: Ich würde mal noch gerne etwas einwerfen: Es ist ja durchaus ein Unterschied, wie die Lizenz von Logos aussieht und was wir damit machen dürfen. Und mit "wir" meine ich jetzt sowohl "die Wikipedia" als auch die einzelnen Autoren. Dass man mit den Logos nicht alles machen darf, was man will, steht ja nicht zur Diskussion und ist klar (auch) durch das Markenrecht geregelt. Solange die Logos aber Teil von den zugehörigen Artikeln sind, sind rechtliche Probleme meines Erachtens eigentlich nicht zu erwarten und zwar zum einen weil wohl kaum ein Rechteinhaber gegen das Logo in "seinem" Firmenartikel vorgehen wird und zweitens, weil das auch eigentlich nichts bringt, denn (sofern ich nicht irre) ist das Urheberrecht immer noch Teil des Zivilrechts, womit nur eine Schadenersatzforderung in einem Prozess möglich ist. Dass dem Rechteinhaber aber finanziellen Schaden durch die Verwendung des Logos in Wikipedia zukommt, dürfte weder zutreffen noch irgendwie beweisbar sein. |
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: Es ist zwar richtig, dass dies die Weiterverwendung der Logos ausserhalb der Wikipedia einschränkt, aber das, denke ich, hat uns nur zweitrangig zu interessieren. Selbst der Weiterverwendung der Artikel samt Logos stellt dies kaum eine Barriere in den Weg. Nur meine Meinung. --[[Benutzer:PaterMcFly|PaterMcFly]] <small>[[Benutzer_Diskussion:PaterMcFly|Diskussion]]</small> <sup><small>[[Spezial:Beiträge/PaterMcFly|Beiträge]]</small></sup> 17:03, 10. Feb. 2012 (CET) |
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== EU Amtliche Werke == |
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{{nicht archivieren}} |
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Wie sieht es mit Amtlichen werken aus die auf EU Eben gemacht wurde, muss man die wirklich hier vor halten oder kann man die auch auf Commons übertragen? Konkret frage ich wegen [[:Datei:Gladio Resolution EU-Parlament.jpg|disem]] File.--[[Benutzer:Sanandros|Sanandros]] ([[Benutzer Diskussion:Sanandros|Diskussion]]) 13:11, 3. Jun. 2012 (CEST) |
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:Unklar. Ich habe keine Ahnung, wie das auf Commons gesehen würde. Aber da der Text deutsch ist, dürfte nur ein geringes Interesse daran bestehen, ihn in andren Projekten zu benutzen. Daher kann er auch gut hier bleiben. Grüße --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 15:30, 4. Jun. 2012 (CEST) |
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::Nunja, für Wikiscource und Wikibooks könnte die Datei durchaus auch von Interesse sein... -- <span style="font-family:Comic Sans MS;">[[Benutzer:Chaddy|''Chaddy'']] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]</small> – <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> –</span> 15:47, 4. Jun. 2012 (CEST) |
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:::An die habe ich nicht gedacht. Aber nachdem das Amtsblatt ja online verfügbar ist, ist die Bedeutung dieser Abbildung ohnehin gering, auch für Wikibooks etc. Grüße --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 15:57, 4. Jun. 2012 (CEST) |
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::::Ich frage aber auch nach weil das Thema generell für mich von Interesse ist wenn ich mal wieder so ein Bericht finde und der z.B. auf Englisch ist, dann wäre es nicht schlecht wenn man den direkt bei Commons hochlädt.--[[Benutzer:Sanandros|Sanandros]] ([[Benutzer Diskussion:Sanandros|Diskussion]]) 01:00, 5. Jun. 2012 (CEST) |
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== Text gesucht == |
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Moin, hat jemand eine Ahnung, wo im Netz ich den Text zum Zitatrecht in der Urheberrechtsgesetzgebung der Nazizeit finden kann? Ich möchte eine Information gegenprüfen, nach der beispielsweise öffentlich auf Bühnen gesprochene Vorführungen von eigentlich urheberrechtlichen literarischen Texten frei waren, Radiosendungen dagegen nicht. Das hat sich ja mittlerweile geändert. Auf gedruckte Literatur kann ich im Augenblick nicht zugreifen, aber auch da hätte ich Schwierigkeiten festzustellen, wonach genau ich suchen muss. Wer was weiß, dem sei gedankt ... --[[Benutzer:Gwexter|Gwexter]] ([[Benutzer Diskussion:Gwexter|Diskussion]]) 20:23, 10. Jul. 2012 (CEST) |
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== [[:Datei:Karikatur Denkerclub.jpg]] == |
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Für diese wunderschöne Karikatur habe ich gerade einen [[:commons:Commons:Deletion requests/File:Karikatur Denkerclub.jpg|Löschantrag gestellt]]. Das Problem ist, dass das Original der Karikatur zwar längst gemeinfrei ist, die durchaus gelungene Kolorierung jedoch nicht. Zumindest sehe ich hier die Anforderungen an die [[Schöpfungshöhe]] erfüllt, würde mich aber sehr um weitere oder fundiertere Meinungen freuen, gerne auch auf Deutsch in der Löschdiskussion. --[[Benutzer:AFBorchert|AFBorchert]] – [[Benutzer Diskussion:AFBorchert|D]]/[[Spezial:Beiträge/AFBorchert|B]] 16:41, 14. Jul. 2012 (CEST) |
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== Deutsche Währung == |
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Ich hatte auf Commons ([[:commons:Commons:Village_pump/Copyright#German_currency]]) eine Frage gestellt, da [[:commons:Commons:Currency]] keinen Eintrag für Deutschland hat. Im Rahmen des [[:commons:Commons:WikiProject Public Domain/German stamps review]] kam die Frage, ob das § 5 Abs. 1 UrhG Problem auch für Währung zutrifft. Hier scheint es in der deutschen Wikipedia Widersprüche zu geben: bei [[Wikipedia:Briefmarken#Urheberrechtsgesetz]] steht geschrieben "Banknoten, Münzen und Nationalhymnen werden von der Literatur nicht als amtliche Werke angesehen". Aber vom Artikel [[Deutsche Euromünzen]] aus kann man durchaus Bilder von Münzen finden, die die Vorlage {{tl|Bild-PD-Amtliches Werk}} tragen. Was nun? Irgendwie muss eine Antwort her. [[Benutzer:Rd232|Rd232]] ([[Benutzer Diskussion:Rd232|Diskussion]]) 01:03, 17. Jul. 2012 (CEST) |
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:Hallo? Hat niemand eine Meinung zu diesem Thema? [[Benutzer:Rd232|Rd232]] ([[Benutzer Diskussion:Rd232|Diskussion]]) 16:48, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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== Vorschlag: neue Lizenzvorlage [[Benutzer:Robert Weemeyer/Vorlage:Bild-PD-§134-KUG|Vorlage:Bild-PD-§134-KUG]] == |
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'''Hiermit schlage ich vor, die folgende Lizenzvorlage einzuführen:''' |
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{{Benutzer:Robert Weemeyer/Vorlage:Bild-PD-§134-KUG}} |
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'''Erläuterung:''' |
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Die vorhandene Lizenzvorlage {{Vorlage|Bild-PD-§134}} bezieht sich auf das [[Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst]] (LUG). Daneben existiert das [[Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie]] (KUG), auf das mit dieser Vorlage Bezug genommen werden soll. Es sah in seiner bis 1965 geltenden Fassung in § 5 vor: {{Zitat|Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber ein Werk erscheinen lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen.}} |
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Gemäß § 134 Satz 2 UrhG werden diese Werke 70 Jahre nach der ''Veröffentlichung'' – und nicht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – gemeinfrei. |
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Briefmarken gehören regelmäßig zu den Werken der bildenden Künste. Deshalb kann diese Lizenzvorlage auf Briefmarken angewendet werden, die vor mehr als 70 Jahren ausgegeben wurden, also derzeit bis zum Jahrgang 1941. Das gilt jedoch nicht, sofern der Urheber auf der Briefmarke angegeben ist. |
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Nur ein Teil der mit dieser Lizenzvorlage gekennzeichneten Werke ist commonsfähig. Denn Briefmarken, die am 1. Januar 1996 in Deutschland urheberrechtlich geschützt waren, sind es in den Vereinigten Staaten von Amerika heute noch. Uneingeschräkt commonsfähig sind also nur die mit dieser Vorlage ausgestatten Jahrgänge bis 1925. |
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'''Ich bitte, etwaige Bedenken gegen diese neue Vorlage so bald wie möglich geltend zu machen.''' Sofern ein Konsens erreicht wird, werde ich die Vorlage in den nächsten Tagen aus meinem Benutzer-Namensraum in den Vorlagen-Namensraum verschieben. -- [[Benutzer:Robert Weemeyer|Robert Weemeyer]] ([[Benutzer Diskussion:Robert Weemeyer|Diskussion]]) 23:33, 17. Jul. 2012 (CEST) |
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:Gibt es irgendwelche Rechtsprechung dazu, auf die man sich stützen könnte? Bei Bild-PD-§134 mit dem LUG gab es Gerichtsurteile (Zeitungszeugen), man hat also gewisse Anhaltspunkte, nach denen man gehen konnte. Wie sieht es hier aus? -- [[Benutzer:Rosenzweig|<span style="color:#0000CD">Rosenzweig</span>]] [[Benutzer Diskussion:Rosenzweig|<span style="color:#8D38C9">'''''δ'''''</span>]] 22:43, 18. Jul. 2012 (CEST) |
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Ich habe keine Urteile gefunden. Dass Briefmarken Werke der bildenden Künste sind, wird in den Kommentaren aber anerkannt. -- [[Benutzer:Robert Weemeyer|Robert Weemeyer]] ([[Benutzer Diskussion:Robert Weemeyer|Diskussion]]) 14:02, 19. Jul. 2012 (CEST) |
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Gibt es noch Einwände gegen die neue Vorlage oder kann sie freigegeben werden? -- [[Benutzer:Robert Weemeyer|Robert Weemeyer]] ([[Benutzer Diskussion:Robert Weemeyer|Diskussion]]) 17:13, 20. Jul. 2012 (CEST) |
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:Um es deutlich zu sagen und weiteren Schnellschuss-Verschiebeaktionen vorzubeugen: Hier besteht '''kein Konsens'''. Nicht angebracht finde ich auch die Art und Weise, wie hier in Hauruck-Manier ein neuer Baustein durchgedrückt werden soll. Der Entstehungsgeschichte nach (vgl. auch die Diskussion bei [[commons:Commons:Village pump/Copyright]]) handelt es sich hier um eine Art Rettet-die-Briefmarken-Baustein. Gerade das Loriot-Briefmarken-Desaster zeigt aber, dass wir mit solchen Bausteinen vorsichtig sein müssen. Beim bisherigen Briefmarken-Baustein auf Commons gab es sogar ein LG-Urteil, das nun aber durch ein Urteil eines anderen LG für uns quasi wertlos geworden ist. Und nun soll hier im Husch-Husch-Verfahren quasi im luftleeren Raum ein neuer Baustein geschaffen werden, der auf unsicherer Grundlage basiert und keinerlei breitere Debatte erfahren hat? Das kann es doch wohl nicht sein. |
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:Wie geschrieben gibt es hierzu anscheinend keine Rechtsprechung, zumindest wurde keine genannt. Dass die Kommentarliteratur etwas dazu aussagt, habe ich auch nicht vernommen. Besagter Baustein wäre also ausschließlich ''unsere'' Rechtsinterpretation. Dabei ist mir, und hoffentlich nicht nur mir, reichlich unwohl. |
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:Als nach wie vor nicht erledigt sehe ich auch die Frage an, wer ''Herausgeber'' ist. Ich bin kein Jurist, aber nach allem, was ich bisher von der Juristerei mitbekommen habe, sind Juristen womöglich noch schlimmere Haarspalter als Wikipedianer. Mit dem Unterschied, dass ihre Auffassungen womöglich geltendes Recht werden. Auf Commons wurde aus dem ''Gesetz über das Postwesen'' von 1969 (Bundestagsdrucksache V/3295, S. 12) zitiert: ''Die Befugnis des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, Postwertzeichen auszugeben, […]'' Briefmarken werden ''ausgegeben'', richtig. Aber ist jemand, der Briefmarken ''ausgibt'', ein ''Herausgeber''? Dazu hätte ich doch gerne noch andere Meinungen, wenn vorhanden Urteile, Kommentarliteratur etc. gelesen. Und das ganze sollte sich, da es hier um mindestens 70 Jahre alte Briefmarken gehen soll, doch bitte nicht auf den ''Bundesminister'' beziehen, sondern auf seinen Vorgänger in besagter Funktion, wer auch immer 1941 und früher zuständig war. -- [[Benutzer:Rosenzweig|<span style="color:#0000CD">Rosenzweig</span>]] [[Benutzer Diskussion:Rosenzweig|<span style="color:#8D38C9">'''''δ'''''</span>]] 17:19, 20. Jul. 2012 (CEST) |
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Was hieß noch mal „wiki wiki“? Wenn die Diskussion vor drei Tagen gestartet wurde und der letzte Diskussionsbeitrag mehr als 24 Stunden zurückliegt, empfinde ich das nicht als Schnellschnuss und Hauruckaktion. Aber ich will mich darüber nicht streiten, sondern lieber auf Konsens setzen; deshalb habe ich alle von mir bereits vorgenommenen Folgeänderungen sogleich rückgängig gemacht, als du die Vorlage in den Benutzer-Namensraum zurückgeschoben hattest. |
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Dass es hier keine breitere Debatte gegeben hat, bedaure auch ich, aber es liegt nicht an mir. Oder vielleicht doch: Vielleicht erschien mein Vorschlag einigen als so schlüssig, dass sie dazu nichts einzuwenden hatten. Wenn das so sein sollte, dann fände ich es gut, wenn sich diejenigen nun auch zu Wort melden würden. |
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Zitate aus der Kommentarliteratur kann ich erst nächste Woche bringen, wenn ich wieder in die entsprechende Bibliothek komme. In den von mir konsultierten Kommentaren habe ich zwar die Kombination „§ 134 UrhG plus § 5 KUG“ gefunden, und dort stand nichts, was gegen die Anwendbarkeit auf Briefmarken spräche. Allerdings waren Briefmarken dort auch nicht eigens als Anwendungsfall erwähnt. |
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Zu der Frage, ob ein Unterschied zwischen „ausgeben“ und „herausgeben“ besteht, kann ich allerdings jetzt schon etwas beitragen. Wer [http://www.gesetze-im-internet.de/postg_1998/__43.html § 43] des aktuellen Postgesetzes liest, wird feststellen: Da werden die beiden Verben synonym gebraucht. In Absatz 1 steht „ausgeben“, in Absatz 2 „herausgeben“. Das ist im Gesetzgebungsverfahren 1997 dem Bundesrat aufgefallen, und er hat in seiner Stellungnahme ([Bundestagsdrucksache 13/7774], S. 42) eine Vereinheitlichung auf „herausgeben“ angeregt, um das Missverständnis zu vermeiden, es handele beim „Ausgeben“ um eine reine Verteiltätigkeit. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag auch zugestimmt (selbe Drucksache, S. 49). Ins Gesetz hat es diese Vereinheitlichung trotzdem nicht gebracht, da sie vom Bundestag nicht aufgegriffen wurde. Aus dem Bericht über die Ausschussberatungen ([http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/087/1308702.pdf Drucksache 13/8702]) geht aber auch nicht hervor, dass es Kritik am Vorschlag des Bundesrates gegeben hätte. Man hat ihn offenbar als unbedeutend unter den Tisch fallen lassen. -- [[Benutzer:Robert Weemeyer|Robert Weemeyer]] ([[Benutzer Diskussion:Robert Weemeyer|Diskussion]]) 23:04, 20. Jul. 2012 (CEST) |
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:Warum auch immer es keine breitere Debatte gegeben hat: Vor der Einführung eines neuen Bausteins, der eine nicht ganz alltägliche Materie beinhaltet, sollten sich doch noch einige Leute mehr äußern als nur zwei. Eine einigermaßen breite Grundlage sollte schon da sein, wenn man vorhat, etliche Dateien unter dieser Prämisse hochzuladen bzw. umzu"lizenz"ieren. Deine Ausführungen zum Thema "herausgegeben" beziehen sich nach wie vor auf die Nachkriegszeit. -- [[Benutzer:Rosenzweig|<span style="color:#0000CD">Rosenzweig</span>]] [[Benutzer Diskussion:Rosenzweig|<span style="color:#8D38C9">'''''δ'''''</span>]] 23:12, 20. Jul. 2012 (CEST) |
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Ich unterstütze das Anliegen, möglichst viele Briefmarken für die Wikipedia zu retten. Der hier vorgeschlagene Baustein kann dafür ein Baustein sein. Die Zweifel Rosenzweigs hinsichtlich der Herausgeberschaft weise ich zurück. --[[Benutzer:Historiograf|Historiograf]] ([[Benutzer Diskussion:Historiograf|Diskussion]]) 15:08, 21. Jul. 2012 (CEST) |
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:+1. [[Benutzer:Rd232|Rd232]] ([[Benutzer Diskussion:Rd232|Diskussion]]) 14:06, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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Kurze Frage zu [http://www.fotorecht.de/publikationen/kug.html § 5 KUG]: ''"Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber eine Werk erscheine lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, '''wenn nicht ein anderes vereinbart ist''', als Urheber des Werkes angesehen."'' Ein anderes was? Und worauf bezieht sich dieses "nicht ein anderes vereinbart"? Auf andere Gesetze oder auf etwaige Vereinbarungen zwischen Urheber und Herausgeber? --[[Benutzer:Kam Solusar|Kam Solusar]] ([[Benutzer Diskussion:Kam Solusar|Diskussion]]) 17:30, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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:Ich verstehe das als etwas altmodisches Deutsch für ''etwas anderes'' und denke, dass es sich nicht auf andere Gesetze, sondern tatsächlich auf die von dir genannten Vereinbarungen bezieht. Aber vielleicht weiß jemand anders mehr. -- [[Benutzer:Rosenzweig|<span style="color:#0000CD">Rosenzweig</span>]] [[Benutzer Diskussion:Rosenzweig|<span style="color:#8D38C9">'''''δ'''''</span>]] 17:36, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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:: Da geht es in der Tat um Vereinbarungen zwischen Urheber und Herausgeber. Wenn also bekannt ist, dass es eine solche Vereinbarung gibt, dann kann für die Briefmarke etwas anderes gelten, als dass sie 70 Jahre nach Herausgabe gemeinfrei wird. Eine entsprechende Klausel hat auch § 3 LUG, auf den sich der bekannte Baustein {{Vorlage|Bild-PD-§134}} bezieht. Ich wüsste aber nicht, dass hier auf der Wikipedia jemals eine solche Vereinbarung im Anwendungsbereich der genannten Vorlage bekannt geworden wäre. -- [[Benutzer:Robert Weemeyer|Robert Weemeyer]] ([[Benutzer Diskussion:Robert Weemeyer|Diskussion]]) 19:54, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Ah, danke. Stellt sich für uns also die Frage, ob wir so einfach davon ausgehen können, dass im Fall der Post damals keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Wobei die Post ja damals im Staatseigentum war, vielleicht wäre es ja möglich, per Anfrage (evtl. durch den Verein) eine offizielle Antwort darauf zu bekommen. --[[Benutzer:Kam Solusar|Kam Solusar]] ([[Benutzer Diskussion:Kam Solusar|Diskussion]]) 02:28, 26. Jul. 2012 (CEST) |
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Rosenzweig, hältst du nach den Stellungnahmen von Historiograf und Rd232 an deinen Bedenken fest? Wenn ja, bitte ich dich, dich noch einmal hier zu melden. Allerdings wäre ich dir dann auch dankbar, wenn du mir einen Hinweis darauf geben könntest, wo in der Literatur ich nachlesen könnte, ob der Reichspostminister einen Unterschied zwischen der Ausgabe und der Herausgabe von Briefmarken gemacht hat. Ich weiß nicht einmal, wie der Vorgang vor 1969 amtlich „Ausgabe“ oder „Herausgabe“ genannt wurde, zumal er damals ja nicht einmal im Postgesetz erwähnt war. Vor allem aber sehe ich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass zwischen „Ausgabe“ oder „Herausgabe“ damals ein Unterschied gemacht wurde. -- [[Benutzer:Robert Weemeyer|Robert Weemeyer]] ([[Benutzer Diskussion:Robert Weemeyer|Diskussion]]) 01:09, 26. Jul. 2012 (CEST) |
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:Dass sich Histo eher gegen Bedenken wendet, bestimmte Werkgruppen für gemeinfrei zu halten, war zu erwarten, auch wenn er sich auf meine Bitte hin geäußert hat. Mir ist nach wie vor nicht wohl bei einem Vorhaben, quasi im luftleeren Raum und ohne Literatur oder Präzedenzfall einen Lizenzbaustein einzuführen, der größere Mengen von Werken betrifft. So etwas sollte ohne jeglichen Zeitdruck und ohne Drängeln geschehen, damit auch andere, die vielleicht grade nicht hier vorbeischauen, aber dennoch etwas beitragen können, sich äußern können. Es sollten dabei keine Jahre vergehen, aber ein paar Wochen würde ich die Diskussion schon laufen lassen, ggfs. setzt man einen Anti-Archivierungs-Baustein wie im obersten Abschnitt dieser Seite. Literaturhinweise kann ich dir keine konkreten geben, nur meinen oben schon genannten Eindruck, dass die Juristerei Begriffe wie ''Herausgeber'' ziemlich genau nehmen kann. Gruß -- [[Benutzer:Rosenzweig|<span style="color:#0000CD">Rosenzweig</span>]] [[Benutzer Diskussion:Rosenzweig|<span style="color:#8D38C9">'''''δ'''''</span>]] 16:52, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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== Twitter-Screenshot via CNN == |
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[[Datei:Good Morning shooters NRA Tweed.JPG|thumb|Hab's mal so gelöst. Ist das so okay? Ggf. bitte SLA. [[Benutzer:Matthiasb|Matthiasb]] [[File:Blue ribbon.svg|8px|link=:en:Blue Ribbon Online Free Speech Campaign]] <sup>([[BD:Matthiasb|CallMyCenter]])</sup>]] |
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Ich gehe davon aus, wenn ich vom Screenshot in [http://edition.cnn.com/2012/07/20/tech/social-media/nra-tweet-shooting/index.html diesem Artikel] den relevanten Teil der oberen Hälfte nehme, also vom Avatar bis unterhalb der Zeile ''Reply...'', dann ist das problemlos wg. Schöpfungshöhe? Dito, wenn ich die Avatars der Follower rausschneide und unterhalb der Uhrzeit schneide (das wäre aufgrund des Sachverhaltes aussagekräftiger)? (Und das spielt wohl keine Rolle, ob hier oder auf Wikinews?) Meinungen? --[[Benutzer:Matthiasb|Matthiasb]] [[File:Blue ribbon.svg|8px|link=:en:Blue Ribbon Online Free Speech Campaign]] <sup>([[BD:Matthiasb|CallMyCenter]])</sup> 20:32, 20. Jul. 2012 (CEST) |
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== Olympia-Eintrittskarte == |
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[[Datei:Eintrittskarte Olympia München 1972 Leichtathletik.jpeg|miniatur|Eine Eintrittskarte Olympia 1972 minus ein urheberrechtlich geschütztes Piktogramm (stattdessen schwarzer Kasten, den man zB auch weiß machen könnte)]] |
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Hallo, da es trotz mehrfacher Versuche meinerseits, oben in dem Abschnitt "[[Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Diverse_Bilder_von_Olympia_1972_-_Programm.2C_Eintrittskarte.2C_Streiholzbriefchen|Diverse Bilder von Olympia 1972 - Programm, Eintrittskarte, Streiholzbriefchen]]" zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen (oder auch nur zu der Aussage "geht so nicht"), bin ich einfach mal zur Tat geschritten. Ich habe aus dem Bild der Eintrittskarte das umstrittene (siehe oben) Leichtathletik-Piktogramm von [[Otl Aicher]] rausgeschnitten, so dass dort jetzt ein schwarzer Kasten ist. Dementsprechend wurde also das potenzielle URV-Problem pragmatisch eliminiert ;-) Der Rest der Karte sollte eigentlich kein Problem darstellen. |
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Dass das mit dem schwarzen Block nicht schön ist, weiß ich auch. Ging aber nicht anders. Ich finde es immer noch besser, eine kastrierte Karte im Artikel [[Olympische Sommerspiele 1972]] zu haben als gar keine. Man kann ihn natürlich auch weiß anpinseln, dann ists etwas eleganter. Ich hab mir übrigens bei ebay die Karte gekauft, könnte also bald auch noch ein besseres Bild liefern (wenn sie da ist...) |
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Was meint ihr dazu? Und passt der Lizenz-Baustein? Und geht das überhaupt? Fragen über Fragen... ;-) [[Benutzer:Pittigrilli|Pittigrilli]] ([[Benutzer Diskussion:Pittigrilli|Diskussion]]) 21:56, 20. Jul. 2012 (CEST) |
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:Hat niemand eine Meinung dazu? [[Benutzer:Pittigrilli|Pittigrilli]] ([[Benutzer Diskussion:Pittigrilli|Diskussion]]) 16:07, 21. Jul. 2012 (CEST) |
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:Damit bin ich sehr unglücklich. Nicht wegen der Urheberrechte, die sind wohl eingehalten. Aber wegen der enzyklopädischen Verwendbarkeit. Manipulierte Grafiken sind einfach nicht brauchbar. (Fast) Egal, warum sie manipuliert wurden. Ich schlage wirklich vor, dass ein Wikipedianer aus dem Münchner Norden mal an der Olyschwimmhalle vorbei geht und schaut, ob da noch ein bis drei Piktogramme (Schwimmen, Turmspringen, Wasserball) an der Nordwest-Fassade hängen und sie dann fotografiert. Grüße --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 16:53, 23. Jul. 2012 (CEST) |
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::Na, das ist doch immerhin mal ne Aussage ;-) Ja, dass das nicht schön ist mit der Manipulierung, ist mir auch klar. Ich könnte dann auch ganz drauf verzichten. [[Benutzer:Pittigrilli|Pittigrilli]] ([[Benutzer Diskussion:Pittigrilli|Diskussion]]) 21:04, 23. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Hab mal einen SLA reingesetzt. Trotzdem schade. [[Benutzer:Pittigrilli|Pittigrilli]] ([[Benutzer Diskussion:Pittigrilli|Diskussion]]) 11:06, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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== Lizenzen von Wappen == |
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Ich bin gerade dabei die Liste meines Studentenverbindungs-Dachverbandes ([http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitgliedsverbindungen_des_CV Cartellverband ]) zu aktualisieren. Daher bekomme ich auch Wappen und Zirkel von den Bünden zugeschickt, mit der Bitte diese auf der Seite einzubinden. Einige Bünde sind mehr als 100 Jahre alt, andere hingegen jünger. Welche Lizenzen brauch ich bei den jüngeren Wappen? Soweit ich mitbekommen hab brauche ich eine OTRS-Freigabe bei Wappen, die noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen (Autor (Maler, Zeichner) des Wappens ist nicht vor mindestens 70 Jahre verstorben). Jetzt könnte ich natürlich jeden einzelnen Bund der knapp 150 anschreiben und mir die Daten des Künstlers geben lassen um dem nachzugehen. Allerdings bezweifle ich stark, dass dieses Verfahren erfolg hat und die Mühen wert sind. Was könnte ich eurer Meinung nach am sinnvollsten machen? Brauch ich auch Lizenzen für die Zirkel? Mir wurde mal gesagt, sie besäßen keine Schöpfungshöhe. Stimmt das? Grüße --[[Benutzer:K4210|K4210]] ([[Benutzer Diskussion:K4210|Diskussion]]) 10:32, 21. Jul. 2012 (CEST) |
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:Das kommt ganz drauf an wie komplex die gezeichnet wurden... [[:File:WappenCV.gif|Das]] Wappen hat Schöpfungshöhe da klar Dreidimensionale Züge sichtbar sind. Aber ich dachte Anwälte wären gut in bei den Burschen vertreten und du hättest da vlt den besseren Rat.--[[Benutzer:Sanandros|Sanandros]] ([[Benutzer Diskussion:Sanandros|Diskussion]]) 16:03, 21. Jul. 2012 (CEST) |
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::Ja die meisten Wappen haben eigentlich eine Schöpfungshöhe. Die Frage bzgl. der Schöpfungshöhe bezog sich auf die Zirkel wie diesen [http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Aenanenzirkel.svg >hier<] beispielsweise. Ich denke mal die Künstler von Zirkeln sehen in ihrer eigenen Arbeit aber schon auch eine gewisse Schöpfungshöhe. |
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::Die Frage zu den Lizenzen der Wappen hab ich an euch gestellt, weil ihr Wikipedia und Commons mäßig ja die Ansprechpartner seid in meinen Augen, oder etwa nicht? Welche Lizenzvorgaben muss ich denn in der WP/Commons Welt benutzen? Ist eine Lizenzfreigabe wie bei [http://commons.wikimedia.org/wiki/File:AD_Wappen.jpg diesem Wappen] generell zulässig? Weil das wäre ja ein einfacher Weg mit der Namensnennung wie ich finde. Die Wappen stammen von einer gewissen Verbindung und bleiben dieser auch zugeordnet. Reicht das aus? LG --[[Benutzer:K4210|K4210]] ([[Benutzer Diskussion:K4210|Diskussion]]) 18:54, 21. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Nicht die meisten, sondern die wenigsten Wappen haben Schöpfungshöhe. In aller Regel bestehen sie, auch wenn sie noch so aufwendig sind, nur aus Elementen, die schon bei tausenden anderen, z. T. jahrhundertealten Wappen verwendet wurden. -- <span style="font-family:Comic Sans MS;">[[Benutzer:Chaddy|''Chaddy'']] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]</small> – <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> –</span> 20:39, 21. Jul. 2012 (CEST) |
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::::Ah ok... interessant. :) Woran erkenn ich dann ob das Wappen Schöpfungshöhe hat oder nicht? Kann ich dann die Studentenwappen einfach mit "Bild-PD-Schöpfungshöhe" lizensieren? Wenn ja, wo finde ich das belegt? Damit ich darauf verweisen kann, wenn in ein paar Tagen der nächste die Lizenz beim Wappen in Frage stellt? LG --[[Benutzer:K4210|K4210]] ([[Benutzer Diskussion:K4210|Diskussion]]) 20:59, 21. Jul. 2012 (CEST) |
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Habt ihr diesen [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Kurier&diff=105461299&oldid=105431805|diesen Hinweis auf Aktionen auf Commons] nicht mitbekommen? Gruss --[[Benutzer:Nightflyer|Nightflyer]] ([[Benutzer Diskussion:Nightflyer|Diskussion]]) 23:08, 21. Jul. 2012 (CEST) |
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::Statt die Zeit mit solch einem hysterischen Quatsch zu vergeuden, koennte man vielleicht die noetige Klarheit verschaffen, wie z. B. auf dieser Seite oben, unter [[Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Deutsche_W.C3.A4hrung]]. [[Benutzer:Rd232|Rd232]] ([[Benutzer Diskussion:Rd232|Diskussion]]) 02:57, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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:Auweh. Commons kann man vergessen... Bitte die 60.000 Dateien hierher retten (dazu braucht man natürlich einen Bot)! -- <span style="font-family:Comic Sans MS;">[[Benutzer:Chaddy|''Chaddy'']] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]</small> – <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> –</span> 00:48, 22. Jul. 2012 (CEST) |
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::Hat das jetzt mit mir auch was zu tun? Soll ich jetzt auch WP hochladen und nicht auf Commons? Bitte beantwortet mir auch noch die vorherigen Fragen. Danke! :) LG --[[Benutzer:K4210|K4210]] ([[Benutzer Diskussion:K4210|Diskussion]]) 08:45, 22. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Eigentlich nicht ich frage mich auch warum die das jetzt hier posten und nicht wo anders. Aber ich würde dir raten wenn du vor hast die Wappen wegen zu geringer Schöpfungshöhe hoch zu laden das hier zu machen und nicht auf Commons, denn im US Recht ist die Schwelle niedrieger als in DE.--[[Benutzer:Sanandros|Sanandros]] ([[Benutzer Diskussion:Sanandros|Diskussion]]) 09:25, 22. Jul. 2012 (CEST) |
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::::Alles klar, Danke. Was sind denn die Kriterien für Schöpfungshöhe bei Wappen? Du hast vorher geschrieben, wenn dreidimensionale Züge erkennbar sind. Wie ist es dann bei [http://commons.wikimedia.org/wiki/File:AD_Wappen.jpg diesem] oder [http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Rupertia-wappen.gif diesem]? LG --[[Benutzer:K4210|K4210]] ([[Benutzer Diskussion:K4210|Diskussion]]) 12:25, 22. Jul. 2012 (CEST) |
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:Ich kann bei keinem der drei hier verlinkten Wappen eine ausreichende Schöpfungshöhe erkennen, Dreidimensionalität als solche ist jedenfalls kein Kriterium dafür. Alle sind aus Standard-Elementen zusammengesetzt, und auch wenn die Ausführung gefällig ist, handelt es sich doch um Kunsthandwerk. Grüße --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 16:56, 23. Jul. 2012 (CEST) |
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::Super, vielen Dank für die Hilfe. Dann werde ich die Dateien, die mir vorliegen hochladen und mit dem Baustein "Bild-PD-Schöpfungshöhe" kennzeichnen, da sie sich alle nicht groß von den oben genannten unterscheiden. Bei Fragen werde ich auf diese Diskussion verweisen. So long... :) LG --[[Benutzer:K4210|K4210]] ([[Benutzer Diskussion:K4210|Diskussion]]) 18:03, 23. Jul. 2012 (CEST) |
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== scribd-Logo Lizenzfrage und Verschieben nach Commons == |
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Hallo!<br/> |
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Ich habe folgende zwei vektorisierte Logos von [[scribd]] (zur Sicherheit erstmal) in der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen: |
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Datei:Scribd-Logo-Negative-black-Vector.svg |
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Datei:Scribd-Logo-Negative-brown-Vector.svg |
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</gallery> |
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Die Logos basieren auf einem [[w:commons:File:Scribd-New-Logo-Large.jpg|JPG-Logo aus Commons]]. |
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<ul> |
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<li>Jetzt zum Problem:<br/> |
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Es gibt in der englischsprachigen Wikipedia ein [[w:en:File:Scribd_logo.png|PNG-Logo von scribd]], dessen [[w:en:File:Scribd_logo.png#Licensing|Lizenzbaustein]] nach meiner Interpretation darauf hinweist, dass man es nicht in Commons hochladen soll (sonst wäre es wahrscheinlich auch schon direkt nach Commons hochgeladen worden).<br/> |
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Gleichzeitig existiert aber [[w:commons:File:Scribd-New-Logo-Large.jpg|ein Logo auf Commons]] ''(das die Quelle von den Logos ist, die ich hochgeladen habe)'' mit einem [[w:commons:File:Scribd-New-Logo-Large.jpg#Licensing|Public Domain-Lizenzbaustein]], der dem vorigen völlig widerspricht.</li> |
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<li>Und nun zur Frage:<br/> |
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Da die von mir hochgeladenen Logos auf dem Commons-Logo (mit dem PD-Baustein) basieren, '''müsste man sie doch nach Commons verschieben können''', oder laufe ich da Gefahr, entgegen dem Lizenzbaustein des Logos in der englischsprachigen Wikipedia zu handeln?</li> |
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</ul> |
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Viele Grüße, [[Benutzer:Origami-Kranich|Origami-Kranich]] <small>([[Benutzer_Diskussion:Origami-Kranich|Disk.]])</small> 17:43, 22. Jul. 2012 (CEST) |
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:Diese Logos dürfen auch nach Commons, weil sie die dortigen Definition eines Textlogos erfüllen. Als Lizenzbaustein wählst du dort <nowiki>{{PD-ineligible}}</nowiki> Grüße --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 16:54, 23. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Für Text-Logos ohne Schöpfungshöhe gibt es auch noch einen spezielleren Lizenzbaustein, {{Commonsvorlage|PD-textlogo}}. --[[Benutzer:Kam Solusar|Kam Solusar]] ([[Benutzer Diskussion:Kam Solusar|Diskussion]]) 17:09, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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::OK, vielen Dank! Ich habe jetzt beide Logos übertragen ([http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Scribd-Logo-Negative-black-Vector.svg 1], [http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Scribd-Logo-Negative-brown-Vector.svg 2]). --[[Benutzer:Origami-Kranich|Origami-Kranich]] <small>([[Benutzer_Diskussion:Origami-Kranich|Disk.]])</small> 19:41, 23. Jul. 2012 (CEST) |
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== Creative Commons Lizenz aus Quelle kompatibel? == |
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Guten Tag, |
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wie sieht es mit dem Text unter http://physik.wikia.com/wiki/Alpha-Zerfall . Dieser steht auch unter einer Creative Commons Lizenz. Ist diese mit der aus Wikipedia kompatibel? Wenn ja, reicht einfaches Zitieren mit "" und angeben der Quelle um lizenzkonform zu beleiben?--[[Benutzer:Biggerj1|biggerj1]] ([[Benutzer Diskussion:Biggerj1|Diskussion]]) 08:30, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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:Nein, das CC-by-SA am Ende, bezieht sich nur auf das Programm, und nicht automatisch auf den Inhalt. Das CC-by-sa findest du auf jeder Wikia-seite, auch bei Fotos die sicher nicht unter cc-by-sa lizeziert sind (bei Ralf Roletschek bin ich mir da sicher, dass der parktisch nie nur CC-by-sa benutzt [http://foto.wikia.com/wiki/Kategorie:Bilder_von_Ralf_Roletschek], der benutzt in der Regel (heist wenn er mit seiner Knipse unterwegs ist) cc-by-nc-nd + Art libre + GDFL 1.2 only ) . Es gibt nirgends eine Hinweis darauf, dass der Text überhaupt lizeziert ist. Den Einsteller anfragen ob sich die Lizenz unten auf seinen Text bezieht darfst du natürlich.--[[Benutzer:Bobo11|Bobo11]] ([[Benutzer Diskussion:Bobo11|Diskussion]]) 09:02, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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::Bobo11, woher beziehst du diese Informationen? Wenn man auf den von dir beschriebenen CC-by-sa-Link klickt, finde ich folgende Angaben: ''Except where otherwise specified, the text on Wikia sites is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike License 3.0 (Unported) (CC-BY-SA).'' Danach eine Beschreibung, was man alles tun muss, um Lizenzkonform zu arbeiten. --[[Benutzer:Wirthi|Wirthi]] ([[Benutzer Diskussion:Wirthi|Diskussion]]) 13:05, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Es bezieht sich trotzdem nicht automatisch auf den sichtbaren Inhalt. Das Fotoproblem hab ich schon erwähnt. Es ist das selbe Problem wie bei uns. Der Text kriegst du unter CC-by-sa rüber, den Rest nicht automatisch. --[[Benutzer:Bobo11|Bobo11]] ([[Benutzer Diskussion:Bobo11|Diskussion]]) 19:42, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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::::Der Text wäre genug (man müsste ihn sowiso noch abändern), die Bilder brauchen wir nicht / bzw. sie sind sowieso von Commons. Ich habe euch jetzt so verstanden, dass man den Text nehmen könnte? Stimmt das?--[[Benutzer:Biggerj1|biggerj1]] ([[Benutzer Diskussion:Biggerj1|Diskussion]]) 21:29, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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:::::Wenn du korrekt importieren kannst, ja dann sollte es gehen. Aber genau beim «korrekt Importieren» sehe ich das Problem. Denn die haben keine mit uns (Wikipedia) verwobenen Konten. Heisst deren Benutzer:XYZ muss nicht unser Benutzer:XYZ sein. Aber beim normalen Import erscheint es aber dann, als sei deren Benutzer:XYZ unser Benutzer:XYZ. --[[Benutzer:Bobo11|Bobo11]] ([[Benutzer Diskussion:Bobo11|Diskussion]]) 18:45, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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== [[:Datei:Collier Prinzesse mit Ronde Sternennacht auf weiß.jpg]] == |
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Ist das gezeigte Werk urheberrechtlich geschützt? Mit anderen Worten: Ist eine Freigabe erforderlich? --[[Benutzer:Leyo|Leyo]] 13:28, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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: Zumindest das Foto fällt unter das Urheberrecht. Da das Collier von der Firma Wellendorff hergestellt wurde und das Bild vom [[Benutzer:Wellendorff]] hochgeladen, sehe ich keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Benutzer es hier einstellen und unter die genannte Lizenz stellen durfte. Eine andere Frage ist, ob man das gezeigte Collier einfach nachschmieden darf. Dem könnte zum Beispiel ein [[Geschmacksmuster]]schutz entgegenstehen. -- [[Benutzer:Robert Weemeyer|Robert Weemeyer]] ([[Benutzer Diskussion:Robert Weemeyer|Diskussion]]) 23:20, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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::Mir geht's nur darum, ob eine Freigabe notwendig ist und ob das Bild ggf. nach Commons transferiert werden kann. --[[Benutzer:Leyo|Leyo]] 15:18, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Also ich glaub nicht dass irgend jemand hier weiss wie das mit dem geschmacksmuster in USA aussieht. Müsstest evlt mal in der en wp nachfragen.--[[Benutzer:Sanandros|Sanandros]] ([[Benutzer Diskussion:Sanandros|Diskussion]]) 09:10, 29. Jul. 2012 (CEST) |
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== Bild Martin Limbeck == |
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User [[Benutzer Diskussion:Bubbleify|Bubbleify]] behauptet auf seiner Diskussionsseite, mit Martin Limbeck identisch zu sein. Das mag sehr wahrscheinlich sein (der Artikel sieht stark nach Eigendarstellung aus - was ein "Gschmäckle" hat, aber nicht verboten ist). Aber sicher ist das nicht, denn als "Beweis" wird lediglich die Kenntnis der URL von Limbecks Homepage präsentiert. |
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Problematisch ist, dass der User gleichzeitig das [[:Datei:Vita-bild300x414.jpg|Limbeck-Foto]] hochgeladen hat - denn die Bildrechte sind unklar. Die Diskussion scheint sich im Kreis zu drehen. |
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Eigentlich ist es doch ganz einfach: User Bubbleify soll einfach eine [[Wikipedia:Textvorlagen#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung_f.C3.BCr_Bild.2FFoto-Freigaben|Freigabeerklärung]] schicken, andernfalls wird das Bild gelöscht. Wie sehen das andere? --[[Benutzer:Phrontis|Phrontis]] ([[Benutzer Diskussion:Phrontis|Diskussion]]) 14:50, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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== Bild auf commons == |
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Ist das [http://en.wikipedia.org/wiki/File:Sergei_Ivanovich_Shchukin.jpg Gemälde] tatsächlich frei und auch in :de verwendbar? Der norwegische Künstler Krohn starb nach Google-Recherche 1959. -- [[Benutzer:Alinea|Alinea]] ([[Benutzer Diskussion:Alinea|Diskussion]]) 15:03, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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:Ich glaub wenn du beim Russischen commons Forums fragst bekommst du schneller eine Antwort, denn hier kennst sich wohl niemand mit Russischen Urheberrecht aus.--[[Benutzer:Sanandros|Sanandros]] ([[Benutzer Diskussion:Sanandros|Diskussion]]) 10:12, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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::Da ich kein Russisch kann, erübrigt sich das. -- [[Benutzer:Alinea|Alinea]] ([[Benutzer Diskussion:Alinea|Diskussion]]) 11:47, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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::: Die eine Frage ist, ob das Werk in Russland gemeinfrei ist. Die andere ist: Ist ein in Russland entstandenes und dort inzwischen gemeinfreies Werk auch in Deutschland gemeinfrei? Das ist eine Frage des [[Schutzfristenvergleich]]s, die ich aber wegen mangelnder Kenntnisse nicht zu beantworten vermag. -- [[Benutzer:Robert Weemeyer|Robert Weemeyer]] ([[Benutzer Diskussion:Robert Weemeyer|Diskussion]]) 11:52, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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::::Der Urheber ist vor etwas mehr als 76 Jahren verstorben, das Bild ist auch in DACH gemeinfrei. Nacktaff[[Benutzer:Syrcro|e]] (<small>aka [[Benutzer:Syrcro|syrcro]]</small>) 12:04, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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:::::Krohn verstarb doch erst 1959. -- [[Benutzer:Alinea|Alinea]] ([[Benutzer Diskussion:Alinea|Diskussion]]) 12:36, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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::::: Der Abgebildete verstarb vor 76 Jahren, der Maler allerdings erst vor 53 Jahren. -- [[Benutzer:Robert Weemeyer|Robert Weemeyer]] ([[Benutzer Diskussion:Robert Weemeyer|Diskussion]]) 13:08, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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::::::Ups, verlesen: Krohn ist Norweger (EWR), der wird wie ein Inländer in Österreich und Deutschland behandelt - ohne jeden Schutzfristenvergleich. Das Russische Reich war nie Mitglied der BÜ, Norwegen schon. Damit gilt Norwegen - Krohns Heimat - im Rahmen der (R)BÜ gemäß Art. 5 Abs. 4 als ''country of origin''. In Norwegen ist es noch geschützt und war es auch am URAA-Datum. Da vor 1923 jedoch in den USA PD, in Russland jedoch nicht, da Krohn das Ende des WK 2 erlebt hat. (Ob die Russen die RBÜ jedoch auf vorrevolutionäre Werke von Bürgern aus damaligen BÜ-Staaten anwenden, ist mir unbekannt, die USA haben die RBÜ ja lange auch nicht richtig angewandt). -- Nacktaff[[Benutzer:Syrcro|e]] (<small>aka [[Benutzer:Syrcro|syrcro]]</small>) 13:15, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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::::::::Danke, dann ist für mich die Sache klar. Einen Löschantrag wage ich aber nicht zu stellen. -- [[Benutzer:Alinea|Alinea]] ([[Benutzer Diskussion:Alinea|Diskussion]]) 13:25, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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:::::::::Du kannst im Russischen Forum auch mit Englisch kommen wenn es Russische Themen sind...--[[Benutzer:Sanandros|Sanandros]] ([[Benutzer Diskussion:Sanandros|Diskussion]]) 00:25, 26. Jul. 2012 (CEST) |
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== http://en.wikipedia.org/wiki/Brents_method Lizenz von in Wikipedia veroeffentlichtem C code== |
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Hallo, |
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ich würde gerne den in <http://en.wikipedia.org/wiki/Brents_method> angegebenen source code für ein Projekt nutzen, das unter der GPL Version 2 oder höher veröffentlicht werden soll. Gibt es dabei Probleme mit dem Urheberrecht? Welchen Autor muss ich zitieren? |
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--[[Spezial:Beiträge/88.217.16.40|88.217.16.40]] 18:53, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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:Weder ist die GPL kompatibel zur FDL oder CC-BY-SA, noch umgekehrt. Daher darf das Fragment nicht in ein GPL-lizensiertes Programm übernommen werden. Du kannst jedoch versuchen, den Autor ausfindig zu machen und ihn bitten, es zusätzlich unter die GPL zu stellen. Die Frage ist jedoch, ob das nötig ist. Such doch einfach mal, ob es eine Standardimplementierung bzw. -bibliothek gibt, die GPL-kompatibel lizensiert ist und die Du verwenden kannst --[[Benutzer:Rtc|rtc]] ([[Benutzer Diskussion:Rtc|Diskussion]]) 03:06, 26. Jul. 2012 (CEST) |
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== urheberrechtlich geschützte Schrift in Logo ? == |
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[[Datei:Eidenbenzlöwe.svg|miniatur|100px|[[ Hermann Eidenbenz|Eidenbenz]]-[[Braunschweiger Löwe|Löwe]]]] |
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Ich habe das Logo des [[Stadtarchiv Braunschweig|Stadtarchivs Braunschweig]] von diesem zur Nutzung in Wikipedia erhalten ([https://www.braunschweig.de/index.html ähnlich diesem], oben links, aber in S/W). Es besteht aus einer Kombination des so genannten „[https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Eidenbenzl%C3%B6we.svg Eidenbenz-Löwen]“ und dem Schriftzug „Braunschweig Stadtarchiv“. Der Schriftzug ist in der eventuell urheberrechtlich geschützten Schriftart „[http://typography.net/fontfamilies/view/27 Bliss]“ geschrieben. Nach Auskunft eines Wikipedia-Kollegen, der mir eine svg- und ein png-Version des Logos gebastelt hat, sollte ich – wenn überhaupt – nur die png-Version hochladen (oder wegen URV *keine* von beiden). Ist das so? Und wenn ‚ja’, was kann ich machen, um das Logo in dieser Form doch hochladen zu können? [[Benutzer:Brunswyk|Brunswyk]] ([[Benutzer Diskussion:Brunswyk|Diskussion]]) 19:33, 24. Jul. 2012 (CEST) |
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:[[Rechtsschutz von Schriftzeichen]]: Ein urheberrechtlicher Schutz von Text in einer bestimmten Schriftart ist immer nahezu auszuschließen und hier sicher nicht gegeben. Grüße --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 18:34, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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:Das Logo hat keine [[Schöpfungshöhe]] und ist daher [[gemeinfrei]], weshalb das Stadtarchiv streng genommen dir gar keine Freigabe erteilen kann („Nutzung in Wikipedia“ wäre übrigens ohnehin keine ausreichende Freigabe). Du darfst das Logo (auch die farbige Version) also hier verwenden, bitte mit dem Baustein [[Vorlage:Bild-LogoSH|<code><nowiki>{{Bild-LogoSH}}</nowiki></code>]]. -- <span style="font-family:Comic Sans MS;">[[Benutzer:Chaddy|''Chaddy'']] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]</small> – <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> –</span> 18:47, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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== Slowenische Wappen == |
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Hallo bitte meine Frage zu Wappen [[Wikipedia:WikiProjekt Wappen#Slowenische Wappen|hier]] mal anzusehen und dort zu antworten. Möchte kein Crossposting machen oder die Diskussion verteilen. Danke schonmal --[[Spezial:Beiträge/217.246.213.49|217.246.213.49]] 18:27, 25. Jul. 2012 (CEST) |
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== argentinische Fotos == |
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Können wir argentinische Fotos, die älter als 25 Jahre sind hier hochladen? |
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Auf Commons wurden einige schon gelöscht, weil Sie nach 1970 entstanden und somit noch geschützt waren, als das Copyright in den wieder auflebte (so, oder so ähnlich). Siehe zu dieser Diskussion zum Beispiel auch: [[commons:Commons:Deletion requests/Videla]]. |
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Grüße! |
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--[[Benutzer:ALE!|ALE!]] [[Benutzer Diskussion:ALE!| ¿…?]] 09:36, 26. Jul. 2012 (CEST) |
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== [[:Datei:Batman im Mathäser.JPG]] == |
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Foto selbst geschossen. Welche Urheberrechte gibt es da? --ʾ<u>[[Benutzer:M(e)ister Eiskalt|M'''<s><sub>e</sub></s>'''ister]] <span style="text-shadow: 0 0 2px #09f; ">[[Benutzer:M(e)ister Eiskalt|Eiskalt]]</span></u>ʿ<sup> ([[Benutzer Diskussion:M(e)ister Eiskalt|Diskussion]])</sup> 12:10, 26. Jul. 2012 (CEST) |
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:Innenraum im Bayerischen Freistaat, also keine Panoramafreiheit, ein abgeleitetes Werk vom Charakter Batman und vom speziellen Kostümdesign [ersteres ist sicher, zweiteres ist hier nmM auch geschützt]. Muss leider gelöscht werden. PS: Ich hab mich am So auch vor genau diesem Batman fotografieren lassen, vielleicht haben wir uns sogar unwissentliche getroffen.... Nacktaff[[Benutzer:Syrcro|e]] (<small>aka [[Benutzer:Syrcro|syrcro]]</small>) 16:05, 26. Jul. 2012 (CEST) |
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::Nee, ich war alleine. Oder warst du am Sonntag Abend da? --ʾ<u>[[Benutzer:M(e)ister Eiskalt|M'''<s><sub>e</sub></s>'''ister]] <span style="text-shadow: 0 0 2px #09f; ">[[Benutzer:M(e)ister Eiskalt|Eiskalt]]</span></u>ʿ<sup> ([[Benutzer Diskussion:M(e)ister Eiskalt|Diskussion]])</sup> 13:20, 27. Jul. 2012 (CEST) PS zu 1.: Ist doch ein öffentliches Gebäude. |
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== Bilder aus Wikipedia/Commons in (kommerziellen) Publikationen == |
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Hallo, ich möchte Artikel bzw. Artikelteile für Texte verwenden, die veröffentlicht werden sollen. Ich habe |
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[[Wikipedia:Weiternutzung]] gelesen, also dass man so |
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::{| {{Bausteindesign|breite= |rand=2 |randfarbe=#FF0000 | h-farbe=hintergrundfarbe1 |t-farbe= }} |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Biebrich Schloss Biebrich] aus der freien Enzyklopädie [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite Wikipedia] und steht unter der Doppellizenz [http://www.nassau-phila.de/lokale-fdl.txt GNU-Lizenz für freie Dokumentation] und [http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported] ([http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de Kurzfassung (de)]). In der Wikipedia ist eine [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schloss_Biebrich&action=history Liste der Autoren] verfügbar. |
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|} |
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auf die Lizenz hinweist. |
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Nun enthalten diese Artikel auch Bilder. Wenn ich die nicht seperat, sondern im Text integriert weiternutzen will, muss ich dann |
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# gar nichts machen - auf die Lizenz wird schon verwiesen. |
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#für die Veröffentlichung einmal irgendwie(?) auf die Bildrechte verweisen. |
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#für jedes Bild den Autoren nennen (z.B. am Ende der Publikation?) und für die Publikation insgesamt auf die (verschiedenen?) Bildrechte verweisen. |
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#für jedes Bild den Autoren und für jedes Bild die Lizenz nennen (z.B. am Ende der Publikation?). |
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Danke für die Hilfe. --[[Benutzer:Perryda|Perryda]] ([[Benutzer Diskussion:Perryda|Diskussion]]) 14:20, 26. Jul. 2012 (CEST) |
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:Du bist bei den meisten Bildern verpflichtet den Autor und die Lizenz separat zu nennen. Kurzum <u>so wie du es es bei normalen Publikationen, es mit allen fremden Bildern auch machen müsstest,</u> einfach noch mit Lizenz. Ob du das jetzt beim Bild selber machst oder am Schluss in einem Abbildungsverzeichnis, ist bisschen Geschmackssache, ist aber beides richtig. Wenn viele Bilden vom selben Fotograf und mit der selben Lizenz, verkürtz sich ein babildungsverzeichniss natürlich, weil zusammenfasen geht dann. Aber Achtung, nicht jede Lizenz darf abgekürzt abgedruckt werden, einige müssen kommplet abgedruckt werden ([[GNU-Lizenz für freie Dokumentation]] + [[Art Libre]]).--[[Benutzer:Bobo11|Bobo11]] ([[Benutzer Diskussion:Bobo11|Diskussion]]) 15:28, 26. Jul. 2012 (CEST) |
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== Bild Elke Pistor == |
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Bei dem hochgeladenen Bild [[:Datei:2012-2klein.jpg|Elke Pistor]] steht als Urheber Benutzer:HeinzAchmed, in den Metadaten der Digicam taucht aber unter Fotograf, Urheberrechte usw. mehrfach ein anderer (Klar-)Name auf. Ist das ok so? --[[Benutzer:Alraunenstern|Alraunenstern۞]] ([[Benutzer Diskussion:Alraunenstern|Diskussion]]) 10:28, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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:Sieht nicht gut aus. Frag bitte den Hochlader, ob er das erklären kann. Grüße --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 14:11, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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::Bei der Größe smit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von eine Webquelle herunterkopiert. Von der Fotografin B. Henschel stammen die Fotos auf Pistors [http://www.elke-pistor.de/page1.html Webseite]. Dringend löschen! --[[Benutzer:Gonzo.Lubitsch|Gonzo.Lubitsch]] ([[Benutzer Diskussion:Gonzo.Lubitsch|Diskussion]]) 15:15, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Danke. Hab mal nachgefragt (ist aber tatsächlich das gleiche wie auf der Facebook-Seite). --[[Benutzer:Alraunenstern|Alraunenstern۞]] ([[Benutzer Diskussion:Alraunenstern|Diskussion]]) 00:24, 28. Jul. 2012 (CEST) |
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::::Gelöscht. -- [[Benutzer:Rosenzweig|<span style="color:#0000CD">Rosenzweig</span>]] [[Benutzer Diskussion:Rosenzweig|<span style="color:#8D38C9">'''''δ'''''</span>]] 17:36, 28. Jul. 2012 (CEST) |
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== Erschöpfung im Urheberrecht == |
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Hallo in die Runde, wie stark muß ein Bild/Photo bearbeitet worden sein um daraus ein neues Werk zu schaffen dessen Urheber der "Bearbeiter" ist? Gibt es dazu Gesetzte oder vielleicht Beispiele? --[[Benutzer:Alchemist-hp|Alchemist-hp]] ([[Benutzer Diskussion:Alchemist-hp|Diskussion]]) 13:45, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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:[[Freie Benutzung]] Grüße --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 14:04, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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== Foto von Einar Wegener bereits verwendbar? == |
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Hallo, ich hab gestern ein Lemma [[Einar Wegener]] angelegt und würde gern aus |
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http://poeticacts.homepage.dk/pix.htm |
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das Foto "Einar Wegener, the husband" hochladen. Einar Wegener verstarb 1931, also vor über 80 Jahren. Aber der Fotograf ... Wahrscheinlich lieber die Finger davon lassen? Obgleich gerade bei einem Intersexuellen ein Foto in seiner primären Geschlechtsrolle sehr gut wäre! |
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-[[Benutzer:Quoth|Quoth]] ([[Benutzer Diskussion:Quoth|Diskussion]]) 13:50, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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:Ohne weitere Angaben zur Herkunft des Bildes geht das nicht. Selbst unsere großzügigsten Ausnahmen greifen erst bei Bildern, die nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurden. Ich sehe übrigens auch das Bild im Artikel als kritisch an. Im Falle eines Löschantrages würde ich es löschen. Grüße --[[Benutzer:H-stt|h-stt]] [[Benutzer Diskussion:H-stt|<small>!?</small>]] 14:10, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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::Ist zwar nicht ganz das gewünschte, aber frag doch mal [[Benutzer:Paulae]] wegen des Artikels. Sie fotografiert für die Personenartikel bei WP häufig Gräber in Dresden. --[[Benutzer:Don-kun|Don-kun]] • <small> [[Benutzer Diskussion:Don-kun|Diskussion]]</small> 18:24, 28. Jul. 2012 (CEST) |
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== Privatfoto, 1950, Pfadfinderbewegung == |
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Ich habe ein sehr "aussagestarkes" Foto aus den Anfängen der deutschen Nachkriegs-Pfadfinderbewegung, das einem Fotoalbum entstammt, dass mir vor mehr als 20 Jahren ein Pfadfinderbruder geschenkt hat. Dieser Fotograf ist nicht mehr unter den Lebenden und von den Dargestellten gibt es noch zwei Mittsiebziger. Ehe ich hochlade und in [[Wölfling]] einbaue - sind Probleme zu erwarten? <span style="color:grey;"><b><small>GEEZER</small></b><sup>[[Benutzer Diskussion:Grey_Geezer|<span style="color:grey;">nil nisi bene</span>]]</sup></span> 16:52, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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:Wer ist der Urheber des Fotos? -- [[Benutzer:Rosenzweig|<span style="color:#0000CD">Rosenzweig</span>]] [[Benutzer Diskussion:Rosenzweig|<span style="color:#8D38C9">'''''δ'''''</span>]] 17:05, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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::Der verstorbene Pfadfinderbruder, der mir das Album geschenkt hat. <span style="color:grey;"><b><small>GEEZER</small></b><sup>[[Benutzer Diskussion:Grey_Geezer|<span style="color:grey;">nil nisi bene</span>]]</sup></span> 17:11, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Dann müsstest du eine Freigabe durch seiner Erben einholen (Kinder, Frau). Besitzt alleine reicht nicht. --[[Benutzer:Bobo11|Bobo11]] ([[Benutzer Diskussion:Bobo11|Diskussion]]) 17:17, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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::::Reicht auch nicht aus. Die beiden noch lebenden haben ein [[Recht am eigenen Bild]], was die Erben nicht einschränken können. Deren Erlaubnis braucht er auch, oder muss diese unkenntlich machen. --[[Benutzer:Label5|<small>Pfiat di</small>'''ΛV'''<sup>¿?</sup>]] <sup>[[File:Crystal txt.png|16px|Diskussionsseite|link=Benutzer Diskussion:Label5]]</sup> 20:42, 27. Jul. 2012 (CEST) |
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== Tarne nie deinen Rat == |
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ist ein [[Palindrom]].</br> |
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Der deutsche Autor [http://d-nb.info/gnd/122745620 Herbert Pfeiffer] hat [[Palindrom]]e verfasst, von denen in der [[Liste deutscher Palindrome]] auch drei eingetragen waren. Nun möchte er, dass seine Autorenschaft auch jeweils benannt wird: ''Entweder der Verfasser wird genannt (= Herbert Pfeiffer; das bin ich) oder es wird entfernt!)'' </br>Einstweilen sind diese Palindrome entfernt worden. Siehe [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liste_deutscher_Palindrome&diff=next&oldid=104861439 Versionsgeschichte]. In einem Leserbrief an die [[FAZ]] vom 28. Juli 2012 beschwert er sich über das Vorgehen in der WP (... und macht ein bißchen auf sich aufmerksam ...). </br> |
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Also meine Frage: Wie halten wir es mit dem Urheberrecht von Textschnipseln ? Sollten wir die Palindromliste jetzt durchsehen und alle urheberrechtsverdächtigen Texte entfernen ? Braucht es einen Warnhinweis für die Autoren und die Leser in der Liste ? <small>Am besten in Form eines Palindroms, dafür könnte ja mal ein Preis ausgelobt werden.</small> [[Benutzer:Goesseln|Goesseln]] ([[Benutzer Diskussion:Goesseln|Diskussion]]) 23:05, 28. Jul. 2012 (CEST) |
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== Panoramafreiheit ja/nein? == |
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Wie ist die Meinung zu Aufnahmen (sog. ''Panorama''), die kein einzelnes Gebäude zeigen? Greift da weiterhin der Grundsatz mit Urheberrecht an der Architektur (dann aller abgebildeten Gebäude) und der damit verbundenen Forderung nach einer Aufnahme von einem öffentlich zugänglichen Platz, oder ist die Ansicht einer ganzen Stadt oder eines Teils davon als ''Landschaft'' zu sehen? --[[Benutzer:Luitold|Luitold]] ([[Benutzer Diskussion:Luitold|Diskussion]]) 10:11, 29. Jul. 2012 (CEST) |
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Die Panoramafreiheit resultiert aus § 59 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) - Werke an öffentlichen Plätzen - und der Rechtsprechung dazu. Dabei spielt das Werk des Urhebers, aber auch die Privatspähre (vgl. Google Street View) eine Rolle. Je kleiner das betreffende Bauwerk abgebildet ist, je geringer ist der Eingriff in das durch das UrhG geschützte Recht. Sieht man also im Gesamtbild weniger als bei einer Aufnahme vor Ort oder etwa gleich viel, scheint das unproblematisch. Sieht man Dinge, die man vor Ort nicht sehen würde, greifen tendenziell die Schutzvorschriften. Wie so oft gilt wohl auch hier die Regel ''je geringer der Eingriff, um so geringer die Anforderungen''. Ähnliches kennt man - wenngleich rechtlich an anderer Stelle geregelt - auch vom [[Recht am eigenen Bild]]. Eine abschließende Antwort wird es nicht geben. Details ergeben sich letztlich aus dem Einzelfall, was ja auch immer wieder mal die Gerichte beschäftigt. [[Benutzer:HubiB|HubiB]] ([[Benutzer Diskussion:HubiB|Diskussion]]) 10:56, 29. Jul. 2012 (CEST) |
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== Abbildungen von Gedenktafeln == |
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Ich bin gerade an einem neuen Artikel "Historische Stätten der Chemie" (noch im BNR). Mit einer Gedenktafel und einem Festakt würdigte die [[GdCh]] seit 2000 bisher an 10 Orten Leistungen von geschichtlichem Rang in der Chemie. Die 11. Feier für 2012 mit Aufstellung einer solchen Gedenktafel ist am 1. 10. in Radebeul. In diesem Artikel will ich zumindest die Texte der Gedenktafeln wiedergeben, wobei jedoch Abbildungen der Gedenktafeln, wie sie bereits in den jeweiligen Festakt-Broschüren veröffentlicht sind, in WP "optisch wesentlich mehr hermachen" würden. Ich vermute/hoffe, dass die Bildrechte bei der GdCH und nicht bei irgendwelchen Fotographen liegen. Frage: Was genau muss der jetzige Rechteinhaber an den Bildern wem in welcher Form genehmigen, damit die Abbildungen der Gedenktafeln in WP dürfen? (Hier darf unterstellt werden, dass die GdCH an einer Wiedergabe in WP interessiert ist, denn ein Motiv der Würdigung ist, einer "breiten Öffentlichkeit" das Wirken der damit Ausgezeichneten näher zu bringen). Gruß -- [[Benutzer:Dr.cueppers|Dr.cueppers]] - [[Benutzer Diskussion:Dr.cueppers|Disk.]] 11:18, 29. Jul. 2012 (CEST) |
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Gedenk- und Hinweistafeln, die dauerhaft an öffentlichen Plätzen ausgestellt sind, sind meiner Meinung nach bei selbst erstellten Bildern von der Panoramafreiheit abgedeckt. Bei Aufnahmen bei denen die Rechte bei anderen Personen liegen gibts u.a. bei Commons entsprechende Vorlagen bzgl. Genehmigungen. Texte können sicherlich auch verwendet werden, nur auf Quellenangabe bzw. sogar als Zitat kennzeichen. Wobei bei langen Texten Zitate normalerweise nicht zielführend sind. --[[Benutzer:Luitold|Luitold]] ([[Benutzer Diskussion:Luitold|Diskussion]]) 11:24, 29. Jul. 2012 (CEST) |
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:Als Beispiel, die [[Berliner Gedenktafel]]n werden ohne Beanstandung in Artikeln eingebunden.[[Benutzer:Oliver S.Y.|Oliver S.Y.]] ([[Benutzer Diskussion:Oliver S.Y.|Diskussion]]) 11:29, 29. Jul. 2012 (CEST) |
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: Die Gedenktafeln "sind öffentlich aufgestellt". Ich kann aber nicht zu 11 in Deutschland verstreuten Plätzen reisen, um die aufzunehmen, deshalb will ich die bei der GdCh vorhandenen Bilder nutzen. |
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: "...gibts bei Commons entsprechende Genehmigungen..." --> bitte genauer bezeichnen oder besser konkret als Link angeben (und ich erwartete eigentlich einen Tip, welche dafür am besten geeignet wäre, um sie der GDCh konkret vorzuschlagen). Gruß -- [[Benutzer:Dr.cueppers|Dr.cueppers]] - [[Benutzer Diskussion:Dr.cueppers|Disk.]] 11:36, 29. Jul. 2012 (CEST) |
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::hier findest Du die entsprechenden Hinweise und Vordrucke: [[Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben_von_Texten_und_Bildern]] [[Benutzer:Luitold|Luitold]] ([[Benutzer Diskussion:Luitold|Diskussion]]) 12:03, 29. Jul. 2012 (CEST) |
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:''«[…] Ich kann aber nicht zu 11 in Deutschland verstreuten Plätzen reisen, um die aufzunehmen, […]»'' Du könntest evtl. auch deinen präzise formulierten Bilderwunsch [[Wikipedia:Bilderwünsche|hier]] plazieren, dann musst du nicht selbst rumreisen. [[Benutzer:Chriusha|Хрюша]] <small> <sup>[[Benutzer Diskussion:Chriusha|? ! ? !]]</sup> </small> 12:22, 29. Jul. 2012 (CEST) |
Version vom 29. Juli 2012, 12:23 Uhr
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum
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Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:
Bitte beachten:
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öUrhG strenger als dUrhG, was tun - war "Geschmacksmusterrecht"
Dieses Recht ist ja Grundlage für die höheren Gestaltungsansprüche für Urheberrechtsschutz in Deutschland bei Firmenlogos etc. Muss es nicht etwas in ACH geben, das diesem entspricht?--141.84.69.20 20:20, 25. Mai 2010 (CEST)
- Denn auf diesen UF wird oft mit dem deutschen Recht argumentiert; wenn in der Schweiz oder Österreich ein umfassenderer Schutz für angewandte Kunst besteht, sollte man sich an jenen orientieren.--141.84.69.20 17:57, 27. Mai 2010 (CEST)
Huhu! Ich halte das nicht für Peanuts. Dauernd heißt es "Laufendes Auge" hier und "Silberdistel" da, dabei handelt es sich jedoch immer nur um die Rechtsprechung in der Bundesrepublik, welche ein (nicht unumstrittenes) Stufenverhältnis zwischen Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht sieht. Wenn in Österreich oder in der Schweiz nichts Vergleichbares gerechtsprochen wird, muss man sich dieses oder jene (Untertreibung) Logo nochmal genauer ansehen.--141.84.69.20 19:39, 11. Jun. 2010 (CEST)
- Ich kann deinen Problemansatz sehr gut nachvollziehen, weiß aber keine Antwort, da ich mich mit österreichischem und Schweizer Recht nicht auskenne. --Gnom 23:26, 12. Jun. 2010 (CEST)
- Ok, danke für den Input.--141.84.69.20 23:29, 12. Jun. 2010 (CEST)
- In Österreich wird spätestens seit einem Urteil des OHG aus dem Jahr 1996 (Buchstützen; 4 Ob 2161/96i) dem Gebrauchszweck keine Bedeutung mehr zugebilligt. So bestätigt vom OGH Beschluss vom 19.10.2004, 4 Ob 182/04z : Welchem Zweck das Werk dient, ist ohne Bedeutung; auch ein bloßer Gebrauchszweck schadet nicht. Maßgebend ist allein die Beschaffenheit des Werks (ÖBl 1997, 38 - Buchstützen). Dass unter "Werken der bildenden Künste" im Sinn des § 3 Abs 1 UrhG grundsätzlich auch solche fallen können, deren Ausdrucksmittel die Grafik - und sei es auch nur die sogenannte "Gebrauchsgraphik" - ist, wird von Lehre und Rechtsprechung einhellig bejaht (ÖBl 1992, 181 - Kalians-Lindwurm; RIS-Justiz RS0076187; Kucsko, Geistiges Eigentum 1108). An ihren Werkcharakter sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als an den anderer Werkarten. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 11:33, 13. Jun. 2010 (CEST)
- Das sind recht deutliche Worte, thx.--141.84.69.20 14:46, 13. Jun. 2010 (CEST)
Schlussfolgerungen
Das öUrhG schützt also mehr Gegenstände als das deutsche UrhG, nach der Regel Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht- Wikipedia beurteilt - anders als Wikimedia Commons - den Schutz von Bildern nach dem Recht der deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich (beide in der Europäischen Union und von daher hinsichtlich urheberrechtlicher Vorschriften meist übereinstimmend) und der Schweiz (D, A, CH). Es wird das restriktivste Recht zugrundegelegt (zum Schutzfristenvergleich gegenüber der Schweiz siehe unten Ausländisches Recht). der WP:Bildrechte müssten also fast alle Logos weg. Oder ändern wir die Regel: Wikipedia richtet sich nach dem deutschen Recht. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:58, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Unsinn, wir sollten auf keinen Fall anfangen, jetzt blind massenweise zu löschen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:16, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Sondern stattdessen…? Und warum nicht?--141.84.69.20 22:58, 15. Jun. 2010 (CEST)
Das alltägliche Schaffen kann keinen Schutz genießen. Da das Abmahnunwesen hauptsächlich in D verbreitet ist, während die österreichische Rspr. zum UrhR vergleichsweise dünn ausfällt, sollten wir die deutsche Rechtslage zugrundelegen und dies durch ein MB absichern. Angesichts der höheren Standards was Fotos angeht (Wachmann Meili) in der Schweiz, spricht wenig dafür, dass nach deutschem Recht freie Objekte der angewandten Kunst in CH geschützt sind. Für Österreich warte ich auf konkrete Bildbelege (auf Flickr o.ä.) definitiv und durch Rspr. geschützter Logos etc. --132.230.1.28 14:56, 16. Jun. 2010 (CEST)
- Dieses Bild: [1] sah der OHG als geschützt an. (OGH, Beschluss vom 11.7.1995, 4 Ob 58/95). Das ist 08/15-Brot-und-Butter-Grafik. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 15:54, 16. Jun. 2010 (CEST)
- Dieses reine Text-Logo (In der Veröffentlichung in der GRUR Int 2000, 449 abgedruckt) sah der OGH auch als geschützt an. (OGH, Urtiel vom 22.06.1999, 4Ob159/99g (Zimmermann-Fitness). Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:52, 17. Jun. 2010 (CEST)
Das zeigt eindeutig, dass der OGH keine Ahnung vom Urheberrecht hat. Wir sollten unsere Linie fortsetzen, Österreich ist nicht wirklich wichtig im Vergleich zu D --Historiograf 19:02, 17. Jun. 2010 (CEST)
- Der BGH hat auch wenig Ahnung vom Urheberrecht. Nur leider kraft der Rechtskraftfähigkeit ihrer Entscheidungen am Ende immer Recht. Die Linie ist nicht durchhaltbar. Entweder wird die Österreichische Rechtslage in den Bildrechten als egal gewertet, oder SH-Logo muss so weg. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:38, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Was Kragenfaultier schreibt, scheint mir eine "inconvenient truth" zu sein, aber bei aller Unbequemlichkeit unbestreitbar. Wenn in Österreich sogar reine Textlogos als urheberrechtlich schutzfähig angesehen werden, ist damit das Hochladen von Logos hier eigentlich erledigt, wenn man's ganz genau nimmt. Zumindest für Logos aus Österreich kann man sicher nicht behaupten, die Rechtslage in Österreich sei "nicht wirklich wichtig". Vielleicht wäre ein Kompromiss zwischen den beiden Extremlagern ("aufgrund der Rechtslage in Österreich gar keine Logos mehr dulden" vs. "das unwichtige Österreich ignorieren") möglich, dergestalt, dass wir vorerst keine österreichischen Logos mehr dulden? - Und eine allgemeine Randbemerkung: Es zeigt sich an allen Ecken und Enden immer mehr, dass es zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz im Urheberrecht derart grosse Unterschiede gibt, dass das fröhlich-pauschale Reden von "DACH-Recht", das hier bislang oft üblich war, immer unhaltbarer wird. Es scheint mir darauf zu fussen, dass man sich hier bis vor einer Weile vor allem mit deutschem Recht befasst und teilweise einfach nur angenommen hat, es werde in der Schweiz und in Österreich "schon so ähnlich" sein. Tja, schön wär's. Gestumblindi 21:10, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Zumindest Deutschland und Österreich werden sich langfristig über die EU-Ebene einander annähern, wenn man dem Schricker glauben darf, und zwar insofern, als dass nur noch die eigene geistige Schöpfung für den Werkbegriff maßgeblich ist.--141.84.69.20 21:56, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Was eine "eigene geistige Schöpfung" darstellt, kann man aber wohl weiterhin unterschiedlich auslegen. In der Schweiz (ja, nicht EU) besteht ja z.B. die Auffassung, dass "Knipsfotos" bzw. banale Abbildungen selbst einer inszenierten Szene (Wachmann Meili hat schliesslich extra mit den Akten für die Fotografin posiert) keine geistige Schöpfung darstellen, was nicht überall so gesehen wird. Aber wir weichen vom Kernthema dieses Abschnitts ab... Gestumblindi 22:00, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Das war eigentlich konkret zum Thema gemeint. Schricker macht diese Aussage ("Urheberrecht", 3. Auflage, Rn 33, Rn 158) im Kontext des Stufenverhältnis Urheberrechtsschutz<->Geschmacksmusterschutz. Der springende Punkt ist eben, dass die
WerkartUnterscheidung "reine" Kunst<->angewandte Kunst keinen Einfluss mehr darauf haben soll, ob etwas schutzwürdig ist oder nicht.--141.84.69.20 22:09, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Das war eigentlich konkret zum Thema gemeint. Schricker macht diese Aussage ("Urheberrecht", 3. Auflage, Rn 33, Rn 158) im Kontext des Stufenverhältnis Urheberrechtsschutz<->Geschmacksmusterschutz. Der springende Punkt ist eben, dass die
- Was eine "eigene geistige Schöpfung" darstellt, kann man aber wohl weiterhin unterschiedlich auslegen. In der Schweiz (ja, nicht EU) besteht ja z.B. die Auffassung, dass "Knipsfotos" bzw. banale Abbildungen selbst einer inszenierten Szene (Wachmann Meili hat schliesslich extra mit den Akten für die Fotografin posiert) keine geistige Schöpfung darstellen, was nicht überall so gesehen wird. Aber wir weichen vom Kernthema dieses Abschnitts ab... Gestumblindi 22:00, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Zumindest Deutschland und Österreich werden sich langfristig über die EU-Ebene einander annähern, wenn man dem Schricker glauben darf, und zwar insofern, als dass nur noch die eigene geistige Schöpfung für den Werkbegriff maßgeblich ist.--141.84.69.20 21:56, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Was Kragenfaultier schreibt, scheint mir eine "inconvenient truth" zu sein, aber bei aller Unbequemlichkeit unbestreitbar. Wenn in Österreich sogar reine Textlogos als urheberrechtlich schutzfähig angesehen werden, ist damit das Hochladen von Logos hier eigentlich erledigt, wenn man's ganz genau nimmt. Zumindest für Logos aus Österreich kann man sicher nicht behaupten, die Rechtslage in Österreich sei "nicht wirklich wichtig". Vielleicht wäre ein Kompromiss zwischen den beiden Extremlagern ("aufgrund der Rechtslage in Österreich gar keine Logos mehr dulden" vs. "das unwichtige Österreich ignorieren") möglich, dergestalt, dass wir vorerst keine österreichischen Logos mehr dulden? - Und eine allgemeine Randbemerkung: Es zeigt sich an allen Ecken und Enden immer mehr, dass es zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz im Urheberrecht derart grosse Unterschiede gibt, dass das fröhlich-pauschale Reden von "DACH-Recht", das hier bislang oft üblich war, immer unhaltbarer wird. Es scheint mir darauf zu fussen, dass man sich hier bis vor einer Weile vor allem mit deutschem Recht befasst und teilweise einfach nur angenommen hat, es werde in der Schweiz und in Österreich "schon so ähnlich" sein. Tja, schön wär's. Gestumblindi 21:10, 18. Jun. 2010 (CEST)
Nun. Wir können diese schwerwiegende Problematik nicht einfach aussitzen. Kragenfaultier hat überzeugend dargelegt, dass in Österreich auch für einfachste Logos erfolgreich urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden kann (siehe sein Beispiel eines in Österreich geschützten reinen Textlogos). Wir haben nun diese Möglichkeiten:
- Wir dulden überhaupt keine Logos mehr. Das ist rechtlich am sichersten, denn auch Urheber aus anderen Ländern könnten in Österreich einen Schutz beanspruchen und klagen.
- Wir dulden wenigstens keine Logos aus Österreich mehr und halten für die Uploader anderer Logos ausdrücklich fest, dass sie sich einem Risiko aussetzen, in Österreich verklagt zu werden.
- Wir dulden weiterhin alle Logos, setzen aber einen Hinweis in dieser Art an geeigneter Stelle: "Zwar geniessen Werke der angewandten Kunst mit geringer Gestaltungshöhe in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005, Az. 1 BvR 1571/02). Da jedoch in Österreich auch einfachste Logos urheberrechtlich geschützt sind, setzt man sich mit dem Hochladen von Logos jeglicher Art, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, dem Risiko aus, in Österreich verklagt zu werden. Wer ein Logo hochlädt, tut dies somit auf eigenes Risiko."
Welche Lösung wird hier bevorzugt? Gestumblindi 19:04, 13. Jul. 2010 (CEST)
- Wenn, dann letztere, alles andere lässt sich nicht wirklich umsetzen... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:39, 13. Jul. 2010 (CEST)
- An der Option, Logos generell nicht mehr zuzulassen, sehe ich nichts Schwieriges, das wäre vielmehr sehr einfach. Gestumblindi 19:45, 13. Jul. 2010 (CEST)
- Dann wünsch ich dir viel Spass, das umzusetzen.... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:47, 13. Jul. 2010 (CEST)
Es ist ja schön, Chaddys Meinung hierzu erfahren zu haben - aber sonst interessiert sich gar niemand für die Frage, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen wir künftig noch Logos dulden können? Erstaunlich! Nochmal: hier liegt ein ernstes, reales Problem vor und nicht etwas, das man einfach fröhlich ignorieren kann. Einfache Logos sind in Österreich urheberrechtlich schützbar! Auch Textlogos! Das oben von Kragenfaultier verlinkte Urteil Zimmermann-Fitness lässt daran keinerlei Zweifel mehr offen. Gestumblindi 22:32, 15. Jul. 2010 (CEST)
- Old dogs, new trick.--141.84.69.20 11:00, 16. Jul. 2010 (CEST)
Typisch WP:UF... Problem ignorieren und aussitzen :) Zur Sache: Option 1 hat natürlich den Charme, dass man sich dann nicht mehr mit nervigen Schöpfungshöhe-Diskussionen befassen muss, ist allerdings wahrscheinlich auch enzyklopädischer Sicht nicht gewünscht. Option 2 bringt eher wenig denn wie gesagt können auch nicht österreichische Rechteinhaber in Österreich einen Schutz beanspruchen. Zudem ist Logos aus Österreich schwammig. Muss dafür der Urheber aus Österreich kommen oder sich das HQ/der Wohnsitz des Rechteinhabers in Österreich befinden? Option 3 ist wahrscheinlich die Möglichkeit die von den meisten bevorzugt wird (weil sich dann am wenigsten ändert). Wenn sich hier kein weiterer meldet würde ich auf alle Fälle das machen. --Isderion 21:50, 17. Jul. 2010 (CEST)
- Naja, enzyklopädisch werden Firmenlogos in Artikeln nie besonders benutzt, eher als Schmuck/Wiedererkennungsmerkmal. SH-Diskussionen wird es weiterhin in anderen Bereichen (technische Grafiken) geben.--141.84.69.20 21:54, 17. Jul. 2010 (CEST)
- Der Aufschrei wäre wahrscheinlich trotzdem groß, wenn wir anfangen alle zu löschen ;) --Isderion 22:30, 17. Jul. 2010 (CEST)
Erfgänzend möchte ich noch auf eine wichtige Abweichung vom deutschewn Urheberrechtsgesetz hinweisen. Vgl.:Urheberrechtsgesetz (Österreich), Absatz "Schutz von Lichtbildern, Schallträgern, Rundfunksendungen und nachgelassenen Werken" Ziffer 1. Schutz von Lichtbildern
1. Schutz von Lichtbildern
- Der Schutz von Lichtbildern…
- Auf Grund der nunmehr in Österreich bestehenden niedrigen Anforderungen an die Werkhöhe ist davon auszugehen, dass auch Alltagsbilder Urheberrechtsschutz genießen. Der reine Leistungsschutz reduziert sich dadurch auf solche Produkte, die durch Voreinstellungen determiniert werden und an denen somit der Bezug zum Schaffenden des konkreten Bildes nicht gegeben ist,[1] also in der Regel nur auf "Automatenaufnahmen, computergesteuerte Lichtbilder und Satellitenfotos".[2]
- Damit in Frage gestellt ist auch aus dogmatischen Gründen die bei gewerblich hergestellten Lichtbildern gesetzlich vorgesehene Übertragung der Leistungsschutzrechte an den Unternehmer.[3] Auf jeden Fall scheint es empfehlenswert zu sein, entsprechende vertragliche Abmachungen über die Verwertungsrechte zu treffen. [4]
- Für Lichtbilder von Personen bestehen Sondervorschriften. [5]
- Die Herstellung …
--Kath Erich 15:25, 18. Jul. 2010 (CEST)
- ↑ Vgl. OGH 12. September 2001, 4 OB 15/000 k - Eurobike - ÖBI 2003, /12 (39 Garnerth) = MR 2001 , 389 beide mit Abbildungen (Walter) = RdW 2002/20205 (217) = ZUM-RD 2002, 281; Zitiert und entnommen aus Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954, Amkg. 8]
- ↑ Vgl. Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954, Ziff.3]
- ↑ Vgl. § 74 Abs. 1 und 2 UrhG)
- ↑ Vgl. hierzu die Ausführungen in .Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954f Z 3 sowie 957, Z.1]
- ↑ § 75 UrhG
--Kath Erich 15:28, 18. Jul. 2010 (CEST)
Kath Erich, du müllst hier etwas rein, ohne den Zusammenhang mit WP:BR herauszustellen. Ich kann nicht erkennen, was das hier soll. Im übrigen bezweifle ich, dass die österreichische Auslegung des Urheberrechts europarechtskonform ist --Historiograf 18:00, 18. Jul. 2010 (CEST)
- Schricker, 3. Auflage, Rn ~158: Vor allem aber gibt die europäische Urheberrechtsentwicklung Anlass, auch bei Werken der angewandten Kunst nicht mehr von einer höheren Schutzuntergrenze auszugehen. Bereits in mehreren europäischen Richtlinien ist ausdrücklich bestimmt, dass zur Bestimmung der Schutzfähigkeit keine anderen Kriterien als das der eigenen geistigen Schöpfung anzuwenden sind; damit geht die Tendenz zu einem einheitlichen europäischen Werkbegriff mit einheitlicher Schutzuntergrenze.--141.84.69.20 16:49, 19. Jul. 2010 (CEST)
Das Problem hier harrt einer Lösung. Es ist ein reales Problem, das angegangen werden muss. Man kann es nicht aussitzen. Nochmal: Alle Logos, auch einfachste Textlogos, sind in Österreich urheberrechtlich schutzfähig, das wurde hier belegt. Warum äussert kaum einer der vielen Urheberrechtsfreunde hier eine Meinung zu den oben genannten möglichen Lösungsansätzen oder eigene Vorschläge? Gestumblindi 22:47, 25. Nov. 2010 (CET)
- Müsste man nicht auch alle bereits hochgeladenen Logos von Unternehmen aus Österreich löschen? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 01:27, 26. Dez. 2010 (CET)
Wie sieht das nun aus? Wenn nicht das Minimum von DACH gilt, dann möchte ich aber auch Bilder hochladen dürfen für CH-Artikel, die bloss unter CH-Urheberrecht fallen. Und da hat ja praktisch nichts Schöpfungshöhe. Wenn wir aber eine gemeinsame DACH-Sicht entwickeln wollen, müssen die Logos nun gelöscht werden. Oder leiden wir da wieder mal unter einer deutschlastigen Sichtweise und sind sämtliche Urheberrechtsüberlegungen hier eigentlich nur bundesdeutscher POV? --Micha 17:35, 16. Jan. 2011 (CET)
- Wie warten auf das erste deutsche Gericht, dass die Vorgaben der Schutzdauerrichtlinie anwendet und die überkommene Rechtsprechung des BGHs in den Ausguss kippt. Dann hat sich das eh erledigt. Die BGH-Gschmacksmusterurhebersonderrechtsrechtsprechung ist offensichtlicht nicht mit dem höherrangigem Europarecht vereinbar. syrcro 14:12, 6. Feb. 2011 (CET)
Und wieso bitte kann man es nicht aussitzen? Solange es keine Klagen gibt, würde ich nichts unternehmen. Erst wenn in signifikanter Anzahl Probleme mit der Justiz auftauchen, muss wirklich etwas geschehen. --FA2010 17:01, 16. Jul. 2011 (CEST)
- Das entspricht nicht unseren üblichen Vorgehensweisen. Wir erlauben hier doch keine Bilder, von denen wir wissen, dass sie Urheberrechtsverstösse darstellen, und warten auf Probleme "in signifikanter Anzahl". Und wir wissen nun, dass alle Logos in Österreich urheberrechtlich schützbar sind, das wurde oben aufgezeigt. Gestumblindi 04:24, 6. Aug. 2011 (CEST)
Juristische Kaffeesudleserei!
Es ist erschreckend, in welcher Form hier diskutiert wird. Hier werden Urteile zitiert und dann von denen, die grad mal den Anfang der Entscheidung durchgelesen haben, gleich das herausgepickt, was einem in den Kram passt. Hier wird Urheberrecht, geschützte Wort-Bild-Marken und alles sonstige durcheinandergemischt. Spielen wir Mikado? Wer zuallererst auf ein wackeliges Stäbchen trifft hat gewonnen? Und in Deutschland soll "Urheberrecht" oder ähnliche Schutzrechte angeblich bei Logos nicht gelten? Was für ein Schrott! Versuche einer ein magenatafarbenes großes T in irgendeiner Textkombination und vielleicht noch in Kombination mit einer Reihe von ----------- Bindestrichen für den Verkauf von Kuhdung zu verwenden, der wird feststellen, das die markenrechtliche Schutzwürdigkeit sogar auf Kuhdung gegeben ist, denn die Telekom hat damit alle Klassen besetzt. Erst beim Antrag auf grundsätzliche Schutzwürdigkeit der Farbe Magenta in jeglichem geschäftlichen Verkehr haben die Gerichte die Reißleine gezogen und verhindert, dass aus dem 4-Farb-Druck ein 3-Farbdruck geworden ist.
Noch einmal: Urheberrecht gilt immer, soferne man eine Schöpfungshöhe geltend machen kann, das gilt überall, in unserem Fall in DACH. Der Gesetzgeber hat dort (das gilt überall!), wo es eine Kombination von Wort-Bild gibt oder auch nur von Wort oder Bild (eher die Ausnahme) eine Zwischenstufe eingeschoben, um zu verhindern, dass Wörter als solches geschützt werden dürfen, aber auch um auf der anderen Seite eine Möglichkeit einzuräumen, bestimmten Kombinationen im geschäftlichen Verkehr (vor allem, weil es um Schrift geht) einen Wettbewerbschutz zu ermöglichen. Wer diese Markenschutzrechte beantragt, muss im Gegensatz zu "echten" urheberrechtlich geschützten Sachen, auch die Klassen definieren, wo dieses Recht gelten soll, zusätzlich noch die Länder, in denen das gelten soll. Und hier gilt europäisches Recht, da hat Österreich keinen Sonderweg eingeschlagen. Die Festlegung der Klassen kann weit gestreut sein, richtet sich aber im Wesentlichen immer auf die Leistungsbandbreite eines Unternehmen. Beantragen kann die Telekom alles, ob aber das magentafarbene T dann auch als T-Dung hält, ist fraglich, man kann aber davon ausgehen, dass die Telekom aufgrund ihrer Finanzkraft jeden niederprozessiert. Diese anzuwendenden Klassen gibt es im reinen Urheberrecht nicht. Dort gilt das generell.
Unser Problem ist nicht, dass wir das T-Logo nicht verwenden dürfen, aber es muss sichergestellt sein, dass sich nicht jemand auf unsere Lizenz beruft und aus diesem Logo dann sein eigenes macht. Das gilt für Österreich gleichermaßen wie für Deutschland. Da gibt es keinen Unterschied. Aus meiner Sicht steht CC-BY-SA. 3.0 in absolutem Widerspruch zum Markenschutzrecht und dürfte deswegen nicht verwendet werden. Die Verwendung des Logos selbst - im Fall der Telekom - in einem Artikel der Telekom, ist wohl ok, aber die dahinterliegende Lizenz ist es nicht.
Kommentare wie von Historiograf sind im Übrigen vollkommener Unsinn, auch die Diskussion darüber, ob nun Österrreich einen Sonderweg einnimmt. Das Europäische Patentamt als die Zuständige Behörde für die Erteilung von Markenschutzrechten ist europäisch und orientiert sich ausschließlich an EU-Recht. Es gibt kein österreichisches Patentamt und auch keinen österreichischen Sonderweg! --Hubertl 09:27, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Wenn du es nicht ernst meinen würdest, wäre dein Erguss wirklich schreiend komisch. Nacktaffe 09:39, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Wenn ich nicht wüsste, syrco, dass du mit so einem Kommentar nur einen Befreiungsschlag benötigst, um die Spannung abzubauen, die sich bei dir nach dem Lesen eines längeren Textes automatisch einstellt, würde ich es auch ernst nehmen, was du schreibst. --Hubertl 10:46, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Bitte deine langen und nicht ganz emotionsfreien Ausführungen mit Zitaten belegen. --Kath Erich 09:32, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Ich habe ein grundsätzliches Problem angesprochen, nicht eine Einzelfall erörtert (das oben von Kragenfaultier angeführte Urteil berührt unser Problem überhaupt nicht). Das Grundproblem ist die Tatsache, dass wir mit dem Einstellen von Bildmaterial in Commons (und Logos gehören dazu) automatisch der Lizenz CC BY SA 3.0 als Standardlizenz zustimmen. Auch alle anderen zulässigen Lizenzen erlauben die Weitergabe, Verwendung, aber auch die Änderung (Bedingungen sind bekannt). Und genau hier spießt es sich aus meiner Sicht fundamental. Es geht schlichtweg nicht. Einzig CC by-nc-nd würde passen, aber das ist für Commons ausgeschlossen. Und die Bilder sind halt zuvor auf Commons hochgeladen worden, bevor wir sieh hier in einen Artikel einbinden. --Hubertl 10:42, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Du vermengst Markenrecht und Urheberrecht, CC-BY-SA 3.0 wird bei Bildern nicht "automatisch" vergeben und selbstverständlich kann man Marken auch ohne das EPO, beispielsweise beim österreichischen Patentamt, national anmelden. Der Beitrag enthält so viele Fehler, dass es absurd wäre, das alles nochmal durchzukauen.--Wiggum 11:04, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Mit Verlaub, ich kenne den Unterschied, Wiggum. Immerhin habe ich es gelernt, diesen Unterscheid herauslesen zu können. Nicht nur aus Lehrbüchern. Du auch? --Hubertl 13:18, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Deine Ergüsse zeugen aber von einer vollständigen Unkenntnis des Unterschieds und der Grundlagen der beiden. Das Markenrecht ist kein Urheberrecht light und umgekehrt. Nacktaffe 17:40, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Mit Verlaub, ich kenne den Unterschied, Wiggum. Immerhin habe ich es gelernt, diesen Unterscheid herauslesen zu können. Nicht nur aus Lehrbüchern. Du auch? --Hubertl 13:18, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Du vermengst Markenrecht und Urheberrecht, CC-BY-SA 3.0 wird bei Bildern nicht "automatisch" vergeben und selbstverständlich kann man Marken auch ohne das EPO, beispielsweise beim österreichischen Patentamt, national anmelden. Der Beitrag enthält so viele Fehler, dass es absurd wäre, das alles nochmal durchzukauen.--Wiggum 11:04, 15. Aug. 2011 (CEST)
- Ich habe ein grundsätzliches Problem angesprochen, nicht eine Einzelfall erörtert (das oben von Kragenfaultier angeführte Urteil berührt unser Problem überhaupt nicht). Das Grundproblem ist die Tatsache, dass wir mit dem Einstellen von Bildmaterial in Commons (und Logos gehören dazu) automatisch der Lizenz CC BY SA 3.0 als Standardlizenz zustimmen. Auch alle anderen zulässigen Lizenzen erlauben die Weitergabe, Verwendung, aber auch die Änderung (Bedingungen sind bekannt). Und genau hier spießt es sich aus meiner Sicht fundamental. Es geht schlichtweg nicht. Einzig CC by-nc-nd würde passen, aber das ist für Commons ausgeschlossen. Und die Bilder sind halt zuvor auf Commons hochgeladen worden, bevor wir sieh hier in einen Artikel einbinden. --Hubertl 10:42, 15. Aug. 2011 (CEST)
Auch wenn man grundsätzliche Probleme anspricht, muss man Greifbares bringen und belegen. Sonst sind die Ausführungen sinnlos und stehlen nur die Zeit Anderer. Darum scheint es mir momentan das Beste zu sein, die Debatte abzubrechen. --Kath Erich 11:21, 15. Aug. 2011 (CEST)
- lb Kath Erich, Greifbares ist vorhanden, man muss es nur annehmen wollen, ich sehe nicht, dass Du dich da jetzt etwas unelegant aus der Affäre ziehen kannst, wenn du das schon hier angesprochen hast. Was an Greifbaren bezüglich CC BY SA 3.0 - und ich denke damit meinst Du ein Urteil oder eine anerkannte Lehrmeinung zu diesem Logo-Thema - auf das wir verweisen können, wenn es um diesen Spannungsbogen geht? AFAIK gibt es das nicht, weil bislang genau das umgangen wurde. Die Rechtssprechung hat sich damit noch gar nicht letztgültig beschäftigt (wenn dem aber so wäre, dann gäbe es diese Diskussion gar nicht!). Zu dem, zu dem wir uns generell beziehen, gibt es diese Rechtsmeinung einer Anwaltskanzlei im Auftrag von Wikimedia Deutschland, welche als Richtlinie vorgelegt wurde, aber in keiner Weise und explizit die angesprochene Frage der Logos beantwortet, würde man dies aber nach dieser Rechtsmeinung analog betrachten, dann müssten eigentlich die Logos gelöscht werden. Wenn es nicht umgangen werden kann, dann wird bei uns eine, aus meiner Sicht temporäre Hilfskonstruktion angewendet, welche aber für Commons nicht gilt. Korrekterweise ist dieses Logo aber auf Commons geparkt. Es ist eine klare Sache im Gegensatz zu einem Firmenlogo. Meine Meinung, die ich oben darlegte, war aber auf Commons und auf CC BY SA 3.0 (plus andere akzeptierte Lizenzen) bezogen. Wie ich aus deinen bisherigen Stellungnahmen schließe, ist Dein Interesse, eine haltbare Lösung zu diesem Problem zu finden und nicht ein Herumlavieren. Das ist auch mein Interesse, bin allerdings sehr skeptisch, weil einer Commonslösung zuviel dagegen spricht.
- Wenn diese Hilfskonstruktion allerdings dauerhaft von uns allen akzeptiert wird und die Vorgabe deutlich dargelegt ist, dieses auch nur zu enzyklopädischen Zwecken zu verwenden, dann kann man ja damit auch dauerhaft leben. Ich würde in diesen Fällen sogar noch deutlicher darauf hinweisen, dass über die Verwendung zu enzyklpädischen Zwecken auch jegliche Änderung an den Logos verboten ist, sowie deren kommerzielle Verwendung. Auch wenn es für mich klar ist, muss es das nicht für unbedarfte User sein. Denn, das sehen die meisten Außenstehenden, alles in Wikipedia ist ja "frei". Wenn es einmal plötzlich aber nicht so frei ist, dann sind alle überrascht.
- Vielleicht fällt dir auch in der Diskussion auf, dass es dann, wenn es keine Lösung gibt, man sogar so weit geht, es explizit auf eine Rechtssituation in Österreich zu schieben, mit dem Hinweis, dass wir ja gerade mal ein Zehntel oder gar weniger des gesamtdeutschen Sprachraums darstellen. Folgerichtig hast du dann diesen Thread begonnen. Es ist nicht untypisch für Wikipedianer, dort den Kopf in den Sand zu stecken, wenn es um grundlegende Fragen geht, die einem nicht passen. So in diesem Fall, wenn die Tatsache, dass die Verwendung von Logos eine bislang eher geduldete, nicht endgültig entschiedene Fragen aufwerfen, welche unangenehm sind, weil es theoretisch und in letzter Konsequenz das Entfernen von tausenden Firmenlogos denkbar macht.
- Ich bin jetzt 7 Jahre hier und kenne den Betrieb. --Hubertl 13:18, 15. Aug. 2011 (CEST)
- CC-BY-SA gilt erstmal nur für den Textteil von Artikeln, Bilder können unter beliebigen gleichwertigen Lizenzen oder eben nicht unter Urheberrechtschutz stehen. Die Logos in WP stehen nie unter CC-BY-SA oder einer anderen Lizenz. Laut der praktizierten Argumentation sind solche Lizenzen auch nicht nötig, weil diese Logos eben nicht urheberrechtlich geschützt seien (in D zumindest).--141.84.69.20 21:48, 19. Aug. 2011 (CEST)
Weitere Diskussion
- Option 3 ist schon alleine von der Formulierung völlig absurd. Ich habe also ein Logo nachgezeichnet oder aus einem PDF extrahiert und hochgeladen. Jetzt ändert sich der Text des Bausteins und sagt, dass ich mich dem Risiko aussetze, in Österreich verklagt zu werden. Ich stelle einen Löschantrag, der wird aber abgelehnt, weil "wir alle Logos weiterhin zulassen" und ich darf mich dann verklagen lassen. Und welcher Bildhochlader möchte sich gerne verklagen lassen?
- meta:Rechtsfragen_März_2005#VII._Bilder sagt, dass markenrechtlich bei der Verwendung von Logos in Artikeln keine Probleme bestehen (Nutzung ausserhalb ist problematisch), das Urheberrecht aber parallel läuft... Das würde dann bedeuten, dass alle Logos, die in Ö Schutzrechte geniessen hier gelöscht werden. Das wären dann alle Firmen aus Ö ... und alle Firmen, die dort eine Vertretung haben, oder generell alle?
- Alle Argumentation in Richtung "Ö/S sind ja nicht so wichtig" sind Quatsch - wenn Wikimedia (oder ein Bildautor) dort verklagt wird, wird das im Zweifelsfall nicht billiger, als in D.
- Eine Alternative gäbe es: Nachdem jemand schon bemerkt hatte "Die Unternehmen wollen ihr Logo ja in Wikipedia"... Wir könnten für jedes Logo eine Freigabe der Firma unter einer freien Lizenz fordern (und ich sehe eigentlich nicht, warum die Firmen das nicht machen wollen sollten: das Logo bleibt markenrechtlich geschüztz und das ist der ihnen wichtige Schutz). Damit sind Wikimedia und Bild-Zeichner fein raus. Vorteil: hohe Rechtssicherheit und wir müssen uns nicht mehr aus den Fingern saugen, ob etwas Schöpfungshöhe besitzt oder nicht. Grosser Nachteil: Hoher Aufwand, der dann auch noch aller durch das Nadelöhr OTRS muss (und die tun mir dann jetzt schon leid). Vielleicht liesse sich da aber ein Automatismus schaffen, der es Unternehmen erlaubt zuzustimmen, ohne dass eine grosse Anzahl Mitarbeiter dafür tausende Emails lesen und beantworten müssen?
- Iridos 13:05, 2. Sep. 2011 (CEST)
- Das ist etwas zu gutgläubig, zu erwarten, dass Unternehmen sich mit diesen Unterscheidungen überhaupt befassen möchten oder ihren Rechtsberater deswegen bemühen. Die meisten werden im Zweifel keine Rechte aufgeben (bitte keine Korinthen kacken) wollen; so wichtig ist ein Firmenlogo in der Wikipedia dann doch nicht, weder ihnen noch dem enzyklopädischen Auftrag.--141.84.69.20 14:55, 2. Sep. 2011 (CEST)
- Die Logos, die wir hier verwenden, haben keine Schöpfungshöhe und sind damit nicht urheberrechtlich schützbar und können damit gar nicht freigegeben werden... Logos mit SH brauchen auch jetzt schon eine Freigabe. -- Chaddy · D – DÜP – 20:13, 2. Sep. 2011 (CEST)
- Das war ja gerade der Grund der Diskussion. Schöpfungshöhe wird in Österreich wohl anders definiert und solange Bilder/Logos dort (auch) Schutzrechte geniessen haben wir jetzt einen haufen Logos "ohne Schöpfungshöhe", denen dort eben doch eine zugesprochen wird. (Und ich weiss nicht, wieso ich das jetzt hier wiederholen muss, das wurde doch genug breitgetreten). Iridos 12:34, 3. Sep. 2011 (CEST)
- Der von dir zutreffend beobachtete Nachteil bei Option 3 ließe sich aber relativ leicht ausräumen, indem man Hochladern von Logos eine Art "Sonderkündigungsrecht" einräumt und den Löschanträgen für selbst hochgeladene Logos "wegen Angst vor Klagen in Österreich" mit dieser Begründung dann immer stattgibt.--Jordi 09:13, 13. Sep. 2011 (CEST)
- Das war ja gerade der Grund der Diskussion. Schöpfungshöhe wird in Österreich wohl anders definiert und solange Bilder/Logos dort (auch) Schutzrechte geniessen haben wir jetzt einen haufen Logos "ohne Schöpfungshöhe", denen dort eben doch eine zugesprochen wird. (Und ich weiss nicht, wieso ich das jetzt hier wiederholen muss, das wurde doch genug breitgetreten). Iridos 12:34, 3. Sep. 2011 (CEST)
- Die Logos, die wir hier verwenden, haben keine Schöpfungshöhe und sind damit nicht urheberrechtlich schützbar und können damit gar nicht freigegeben werden... Logos mit SH brauchen auch jetzt schon eine Freigabe. -- Chaddy · D – DÜP – 20:13, 2. Sep. 2011 (CEST)
Zum grds vollkommen berechtigten Vorwurf von Hubertl der Kaffeesatzleserei auf WP:Urheberrechtsfragen: Ich fürchte, wir brauchen nicht bis nach Österreich zu gehen, das deutsche Urheberrecht (Urteile, Kommentare und Lehrbücher) ist auch strenger als das „deutsche Urheberrecht“ (Wikipedia:Urheberrechtsfragen; Urheberrechtsfibel - nicht nur für Piraten). Hier wird oft so nach - Urheberrechte restriktiv handhabenden - Daumenregeln entschieden. Dass Logos mangels Schöpfungshöhe nicht dem Urheberrecht unterfallen würden (oder gar: keinen Schutzrechten unterfallen würden), wie hier immer mal wieder behauptet, trifft zum Beispiel gar nicht zu.
Tatsächlich werden an Gebrauchsgrafiken, weil sie oft auch über Marken- und Geschmacksmusterrecht geschützt werden können, höhere Anforderungen an die Schöpfungshöhe gestellt als an künstlerische Grafik. Ob Schöpfungshöhe vorliegt, lässt sich nicht nach klaren, expliziten Kriterien beurteilen, sondern erfordert eine Würdigung des Einzelfalls. Ich würde daher niemand wirklich empfehlen, bei schwierigen Urheberrechtsfragen hier zu fragen. Ich denke, es wäre sinnvoll Templates zu bauen, welche die Anfragenden auf solche vorgefertigten Antworten verweisen wie z.B. Wikipedia:Bildrechte#Logos (ggf noch mal überarbeitet mit Hilfe der von Wikimedia bezahlten Rechtsanwaltskanzlei JBB) und nur dann mit Hilfe von juristischer Literatur etwas zu ergänzen, wenn es sich tatsächlich um einen besonderen Zweifelsfall handelt. Sonst wird hier zu viel Halbwissen vermittelt, was bei auf Artikeldiskussionen noch ganz kreativ und amüsant sein mag, bei Rechtsfragen aber irgendwie vollkommen daneben ist: ein bißchen so als gäbe es eine Seite Wikipedia:Psychische Probleme, wo sich jeder mal als Hobby-Psychiater versuchen kann.
Sinnvoll wäre vielleicht auch, so wie bei privatwirtschaftlicher Online-Hilfe eine Art Pull-Down-Menü (z.B. Urheberrechtsfragen/Fragen zu Bildern/Fragen zu Logos/Fragen zu Logos mit Markenschutz/...) mit dem das Thema der Frage eingegrenzt werden kann, eine Standardantwort gegeben und dann bei verbleibenden Unklarheiten die Möglichkeit besteht, noch mal in die Runde zu fragen. --olag 09:28, 24. Nov. 2011 (CET)
- Ich würde mal noch gerne etwas einwerfen: Es ist ja durchaus ein Unterschied, wie die Lizenz von Logos aussieht und was wir damit machen dürfen. Und mit "wir" meine ich jetzt sowohl "die Wikipedia" als auch die einzelnen Autoren. Dass man mit den Logos nicht alles machen darf, was man will, steht ja nicht zur Diskussion und ist klar (auch) durch das Markenrecht geregelt. Solange die Logos aber Teil von den zugehörigen Artikeln sind, sind rechtliche Probleme meines Erachtens eigentlich nicht zu erwarten und zwar zum einen weil wohl kaum ein Rechteinhaber gegen das Logo in "seinem" Firmenartikel vorgehen wird und zweitens, weil das auch eigentlich nichts bringt, denn (sofern ich nicht irre) ist das Urheberrecht immer noch Teil des Zivilrechts, womit nur eine Schadenersatzforderung in einem Prozess möglich ist. Dass dem Rechteinhaber aber finanziellen Schaden durch die Verwendung des Logos in Wikipedia zukommt, dürfte weder zutreffen noch irgendwie beweisbar sein.
- Es ist zwar richtig, dass dies die Weiterverwendung der Logos ausserhalb der Wikipedia einschränkt, aber das, denke ich, hat uns nur zweitrangig zu interessieren. Selbst der Weiterverwendung der Artikel samt Logos stellt dies kaum eine Barriere in den Weg. Nur meine Meinung. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:03, 10. Feb. 2012 (CET)
EU Amtliche Werke
Wie sieht es mit Amtlichen werken aus die auf EU Eben gemacht wurde, muss man die wirklich hier vor halten oder kann man die auch auf Commons übertragen? Konkret frage ich wegen disem File.--Sanandros (Diskussion) 13:11, 3. Jun. 2012 (CEST)
- Unklar. Ich habe keine Ahnung, wie das auf Commons gesehen würde. Aber da der Text deutsch ist, dürfte nur ein geringes Interesse daran bestehen, ihn in andren Projekten zu benutzen. Daher kann er auch gut hier bleiben. Grüße --h-stt !? 15:30, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Nunja, für Wikiscource und Wikibooks könnte die Datei durchaus auch von Interesse sein... -- Chaddy · D – DÜP – 15:47, 4. Jun. 2012 (CEST)
- An die habe ich nicht gedacht. Aber nachdem das Amtsblatt ja online verfügbar ist, ist die Bedeutung dieser Abbildung ohnehin gering, auch für Wikibooks etc. Grüße --h-stt !? 15:57, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Ich frage aber auch nach weil das Thema generell für mich von Interesse ist wenn ich mal wieder so ein Bericht finde und der z.B. auf Englisch ist, dann wäre es nicht schlecht wenn man den direkt bei Commons hochlädt.--Sanandros (Diskussion) 01:00, 5. Jun. 2012 (CEST)
- An die habe ich nicht gedacht. Aber nachdem das Amtsblatt ja online verfügbar ist, ist die Bedeutung dieser Abbildung ohnehin gering, auch für Wikibooks etc. Grüße --h-stt !? 15:57, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Nunja, für Wikiscource und Wikibooks könnte die Datei durchaus auch von Interesse sein... -- Chaddy · D – DÜP – 15:47, 4. Jun. 2012 (CEST)
Text gesucht
Moin, hat jemand eine Ahnung, wo im Netz ich den Text zum Zitatrecht in der Urheberrechtsgesetzgebung der Nazizeit finden kann? Ich möchte eine Information gegenprüfen, nach der beispielsweise öffentlich auf Bühnen gesprochene Vorführungen von eigentlich urheberrechtlichen literarischen Texten frei waren, Radiosendungen dagegen nicht. Das hat sich ja mittlerweile geändert. Auf gedruckte Literatur kann ich im Augenblick nicht zugreifen, aber auch da hätte ich Schwierigkeiten festzustellen, wonach genau ich suchen muss. Wer was weiß, dem sei gedankt ... --Gwexter (Diskussion) 20:23, 10. Jul. 2012 (CEST)
Für diese wunderschöne Karikatur habe ich gerade einen Löschantrag gestellt. Das Problem ist, dass das Original der Karikatur zwar längst gemeinfrei ist, die durchaus gelungene Kolorierung jedoch nicht. Zumindest sehe ich hier die Anforderungen an die Schöpfungshöhe erfüllt, würde mich aber sehr um weitere oder fundiertere Meinungen freuen, gerne auch auf Deutsch in der Löschdiskussion. --AFBorchert – D/B 16:41, 14. Jul. 2012 (CEST)
Deutsche Währung
Ich hatte auf Commons (commons:Commons:Village_pump/Copyright#German_currency) eine Frage gestellt, da commons:Commons:Currency keinen Eintrag für Deutschland hat. Im Rahmen des commons:Commons:WikiProject Public Domain/German stamps review kam die Frage, ob das § 5 Abs. 1 UrhG Problem auch für Währung zutrifft. Hier scheint es in der deutschen Wikipedia Widersprüche zu geben: bei Wikipedia:Briefmarken#Urheberrechtsgesetz steht geschrieben "Banknoten, Münzen und Nationalhymnen werden von der Literatur nicht als amtliche Werke angesehen". Aber vom Artikel Deutsche Euromünzen aus kann man durchaus Bilder von Münzen finden, die die Vorlage {{Bild-PD-Amtliches Werk}} tragen. Was nun? Irgendwie muss eine Antwort her. Rd232 (Diskussion) 01:03, 17. Jul. 2012 (CEST)
- Hallo? Hat niemand eine Meinung zu diesem Thema? Rd232 (Diskussion) 16:48, 24. Jul. 2012 (CEST)
Vorschlag: neue Lizenzvorlage Vorlage:Bild-PD-§134-KUG
Hiermit schlage ich vor, die folgende Lizenzvorlage einzuführen:
Benutzer:Robert Weemeyer/Vorlage:Bild-PD-§134-KUG
Erläuterung:
Die vorhandene Lizenzvorlage {{Bild-PD-§134}} bezieht sich auf das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG). Daneben existiert das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), auf das mit dieser Vorlage Bezug genommen werden soll. Es sah in seiner bis 1965 geltenden Fassung in § 5 vor:
„Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber ein Werk erscheinen lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen.“
Gemäß § 134 Satz 2 UrhG werden diese Werke 70 Jahre nach der Veröffentlichung – und nicht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – gemeinfrei.
Briefmarken gehören regelmäßig zu den Werken der bildenden Künste. Deshalb kann diese Lizenzvorlage auf Briefmarken angewendet werden, die vor mehr als 70 Jahren ausgegeben wurden, also derzeit bis zum Jahrgang 1941. Das gilt jedoch nicht, sofern der Urheber auf der Briefmarke angegeben ist.
Nur ein Teil der mit dieser Lizenzvorlage gekennzeichneten Werke ist commonsfähig. Denn Briefmarken, die am 1. Januar 1996 in Deutschland urheberrechtlich geschützt waren, sind es in den Vereinigten Staaten von Amerika heute noch. Uneingeschräkt commonsfähig sind also nur die mit dieser Vorlage ausgestatten Jahrgänge bis 1925.
Ich bitte, etwaige Bedenken gegen diese neue Vorlage so bald wie möglich geltend zu machen. Sofern ein Konsens erreicht wird, werde ich die Vorlage in den nächsten Tagen aus meinem Benutzer-Namensraum in den Vorlagen-Namensraum verschieben. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 23:33, 17. Jul. 2012 (CEST)
- Gibt es irgendwelche Rechtsprechung dazu, auf die man sich stützen könnte? Bei Bild-PD-§134 mit dem LUG gab es Gerichtsurteile (Zeitungszeugen), man hat also gewisse Anhaltspunkte, nach denen man gehen konnte. Wie sieht es hier aus? -- Rosenzweig δ 22:43, 18. Jul. 2012 (CEST)
Ich habe keine Urteile gefunden. Dass Briefmarken Werke der bildenden Künste sind, wird in den Kommentaren aber anerkannt. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 14:02, 19. Jul. 2012 (CEST)
Gibt es noch Einwände gegen die neue Vorlage oder kann sie freigegeben werden? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 17:13, 20. Jul. 2012 (CEST)
- Um es deutlich zu sagen und weiteren Schnellschuss-Verschiebeaktionen vorzubeugen: Hier besteht kein Konsens. Nicht angebracht finde ich auch die Art und Weise, wie hier in Hauruck-Manier ein neuer Baustein durchgedrückt werden soll. Der Entstehungsgeschichte nach (vgl. auch die Diskussion bei commons:Commons:Village pump/Copyright) handelt es sich hier um eine Art Rettet-die-Briefmarken-Baustein. Gerade das Loriot-Briefmarken-Desaster zeigt aber, dass wir mit solchen Bausteinen vorsichtig sein müssen. Beim bisherigen Briefmarken-Baustein auf Commons gab es sogar ein LG-Urteil, das nun aber durch ein Urteil eines anderen LG für uns quasi wertlos geworden ist. Und nun soll hier im Husch-Husch-Verfahren quasi im luftleeren Raum ein neuer Baustein geschaffen werden, der auf unsicherer Grundlage basiert und keinerlei breitere Debatte erfahren hat? Das kann es doch wohl nicht sein.
- Wie geschrieben gibt es hierzu anscheinend keine Rechtsprechung, zumindest wurde keine genannt. Dass die Kommentarliteratur etwas dazu aussagt, habe ich auch nicht vernommen. Besagter Baustein wäre also ausschließlich unsere Rechtsinterpretation. Dabei ist mir, und hoffentlich nicht nur mir, reichlich unwohl.
- Als nach wie vor nicht erledigt sehe ich auch die Frage an, wer Herausgeber ist. Ich bin kein Jurist, aber nach allem, was ich bisher von der Juristerei mitbekommen habe, sind Juristen womöglich noch schlimmere Haarspalter als Wikipedianer. Mit dem Unterschied, dass ihre Auffassungen womöglich geltendes Recht werden. Auf Commons wurde aus dem Gesetz über das Postwesen von 1969 (Bundestagsdrucksache V/3295, S. 12) zitiert: Die Befugnis des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, Postwertzeichen auszugeben, […] Briefmarken werden ausgegeben, richtig. Aber ist jemand, der Briefmarken ausgibt, ein Herausgeber? Dazu hätte ich doch gerne noch andere Meinungen, wenn vorhanden Urteile, Kommentarliteratur etc. gelesen. Und das ganze sollte sich, da es hier um mindestens 70 Jahre alte Briefmarken gehen soll, doch bitte nicht auf den Bundesminister beziehen, sondern auf seinen Vorgänger in besagter Funktion, wer auch immer 1941 und früher zuständig war. -- Rosenzweig δ 17:19, 20. Jul. 2012 (CEST)
Was hieß noch mal „wiki wiki“? Wenn die Diskussion vor drei Tagen gestartet wurde und der letzte Diskussionsbeitrag mehr als 24 Stunden zurückliegt, empfinde ich das nicht als Schnellschnuss und Hauruckaktion. Aber ich will mich darüber nicht streiten, sondern lieber auf Konsens setzen; deshalb habe ich alle von mir bereits vorgenommenen Folgeänderungen sogleich rückgängig gemacht, als du die Vorlage in den Benutzer-Namensraum zurückgeschoben hattest.
Dass es hier keine breitere Debatte gegeben hat, bedaure auch ich, aber es liegt nicht an mir. Oder vielleicht doch: Vielleicht erschien mein Vorschlag einigen als so schlüssig, dass sie dazu nichts einzuwenden hatten. Wenn das so sein sollte, dann fände ich es gut, wenn sich diejenigen nun auch zu Wort melden würden.
Zitate aus der Kommentarliteratur kann ich erst nächste Woche bringen, wenn ich wieder in die entsprechende Bibliothek komme. In den von mir konsultierten Kommentaren habe ich zwar die Kombination „§ 134 UrhG plus § 5 KUG“ gefunden, und dort stand nichts, was gegen die Anwendbarkeit auf Briefmarken spräche. Allerdings waren Briefmarken dort auch nicht eigens als Anwendungsfall erwähnt.
Zu der Frage, ob ein Unterschied zwischen „ausgeben“ und „herausgeben“ besteht, kann ich allerdings jetzt schon etwas beitragen. Wer § 43 des aktuellen Postgesetzes liest, wird feststellen: Da werden die beiden Verben synonym gebraucht. In Absatz 1 steht „ausgeben“, in Absatz 2 „herausgeben“. Das ist im Gesetzgebungsverfahren 1997 dem Bundesrat aufgefallen, und er hat in seiner Stellungnahme ([Bundestagsdrucksache 13/7774], S. 42) eine Vereinheitlichung auf „herausgeben“ angeregt, um das Missverständnis zu vermeiden, es handele beim „Ausgeben“ um eine reine Verteiltätigkeit. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag auch zugestimmt (selbe Drucksache, S. 49). Ins Gesetz hat es diese Vereinheitlichung trotzdem nicht gebracht, da sie vom Bundestag nicht aufgegriffen wurde. Aus dem Bericht über die Ausschussberatungen (Drucksache 13/8702) geht aber auch nicht hervor, dass es Kritik am Vorschlag des Bundesrates gegeben hätte. Man hat ihn offenbar als unbedeutend unter den Tisch fallen lassen. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 23:04, 20. Jul. 2012 (CEST)
- Warum auch immer es keine breitere Debatte gegeben hat: Vor der Einführung eines neuen Bausteins, der eine nicht ganz alltägliche Materie beinhaltet, sollten sich doch noch einige Leute mehr äußern als nur zwei. Eine einigermaßen breite Grundlage sollte schon da sein, wenn man vorhat, etliche Dateien unter dieser Prämisse hochzuladen bzw. umzu"lizenz"ieren. Deine Ausführungen zum Thema "herausgegeben" beziehen sich nach wie vor auf die Nachkriegszeit. -- Rosenzweig δ 23:12, 20. Jul. 2012 (CEST)
Ich unterstütze das Anliegen, möglichst viele Briefmarken für die Wikipedia zu retten. Der hier vorgeschlagene Baustein kann dafür ein Baustein sein. Die Zweifel Rosenzweigs hinsichtlich der Herausgeberschaft weise ich zurück. --Historiograf (Diskussion) 15:08, 21. Jul. 2012 (CEST)
Kurze Frage zu § 5 KUG: "Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber eine Werk erscheine lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen." Ein anderes was? Und worauf bezieht sich dieses "nicht ein anderes vereinbart"? Auf andere Gesetze oder auf etwaige Vereinbarungen zwischen Urheber und Herausgeber? --Kam Solusar (Diskussion) 17:30, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Ich verstehe das als etwas altmodisches Deutsch für etwas anderes und denke, dass es sich nicht auf andere Gesetze, sondern tatsächlich auf die von dir genannten Vereinbarungen bezieht. Aber vielleicht weiß jemand anders mehr. -- Rosenzweig δ 17:36, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Da geht es in der Tat um Vereinbarungen zwischen Urheber und Herausgeber. Wenn also bekannt ist, dass es eine solche Vereinbarung gibt, dann kann für die Briefmarke etwas anderes gelten, als dass sie 70 Jahre nach Herausgabe gemeinfrei wird. Eine entsprechende Klausel hat auch § 3 LUG, auf den sich der bekannte Baustein {{Bild-PD-§134}} bezieht. Ich wüsste aber nicht, dass hier auf der Wikipedia jemals eine solche Vereinbarung im Anwendungsbereich der genannten Vorlage bekannt geworden wäre. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 19:54, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Ah, danke. Stellt sich für uns also die Frage, ob wir so einfach davon ausgehen können, dass im Fall der Post damals keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Wobei die Post ja damals im Staatseigentum war, vielleicht wäre es ja möglich, per Anfrage (evtl. durch den Verein) eine offizielle Antwort darauf zu bekommen. --Kam Solusar (Diskussion) 02:28, 26. Jul. 2012 (CEST)
Rosenzweig, hältst du nach den Stellungnahmen von Historiograf und Rd232 an deinen Bedenken fest? Wenn ja, bitte ich dich, dich noch einmal hier zu melden. Allerdings wäre ich dir dann auch dankbar, wenn du mir einen Hinweis darauf geben könntest, wo in der Literatur ich nachlesen könnte, ob der Reichspostminister einen Unterschied zwischen der Ausgabe und der Herausgabe von Briefmarken gemacht hat. Ich weiß nicht einmal, wie der Vorgang vor 1969 amtlich „Ausgabe“ oder „Herausgabe“ genannt wurde, zumal er damals ja nicht einmal im Postgesetz erwähnt war. Vor allem aber sehe ich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass zwischen „Ausgabe“ oder „Herausgabe“ damals ein Unterschied gemacht wurde. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 01:09, 26. Jul. 2012 (CEST)
- Dass sich Histo eher gegen Bedenken wendet, bestimmte Werkgruppen für gemeinfrei zu halten, war zu erwarten, auch wenn er sich auf meine Bitte hin geäußert hat. Mir ist nach wie vor nicht wohl bei einem Vorhaben, quasi im luftleeren Raum und ohne Literatur oder Präzedenzfall einen Lizenzbaustein einzuführen, der größere Mengen von Werken betrifft. So etwas sollte ohne jeglichen Zeitdruck und ohne Drängeln geschehen, damit auch andere, die vielleicht grade nicht hier vorbeischauen, aber dennoch etwas beitragen können, sich äußern können. Es sollten dabei keine Jahre vergehen, aber ein paar Wochen würde ich die Diskussion schon laufen lassen, ggfs. setzt man einen Anti-Archivierungs-Baustein wie im obersten Abschnitt dieser Seite. Literaturhinweise kann ich dir keine konkreten geben, nur meinen oben schon genannten Eindruck, dass die Juristerei Begriffe wie Herausgeber ziemlich genau nehmen kann. Gruß -- Rosenzweig δ 16:52, 27. Jul. 2012 (CEST)
Twitter-Screenshot via CNN

Ich gehe davon aus, wenn ich vom Screenshot in diesem Artikel den relevanten Teil der oberen Hälfte nehme, also vom Avatar bis unterhalb der Zeile Reply..., dann ist das problemlos wg. Schöpfungshöhe? Dito, wenn ich die Avatars der Follower rausschneide und unterhalb der Uhrzeit schneide (das wäre aufgrund des Sachverhaltes aussagekräftiger)? (Und das spielt wohl keine Rolle, ob hier oder auf Wikinews?) Meinungen? --Matthiasb (CallMyCenter) 20:32, 20. Jul. 2012 (CEST)
Olympia-Eintrittskarte
Hallo, da es trotz mehrfacher Versuche meinerseits, oben in dem Abschnitt "Diverse Bilder von Olympia 1972 - Programm, Eintrittskarte, Streiholzbriefchen" zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen (oder auch nur zu der Aussage "geht so nicht"), bin ich einfach mal zur Tat geschritten. Ich habe aus dem Bild der Eintrittskarte das umstrittene (siehe oben) Leichtathletik-Piktogramm von Otl Aicher rausgeschnitten, so dass dort jetzt ein schwarzer Kasten ist. Dementsprechend wurde also das potenzielle URV-Problem pragmatisch eliminiert ;-) Der Rest der Karte sollte eigentlich kein Problem darstellen.
Dass das mit dem schwarzen Block nicht schön ist, weiß ich auch. Ging aber nicht anders. Ich finde es immer noch besser, eine kastrierte Karte im Artikel Olympische Sommerspiele 1972 zu haben als gar keine. Man kann ihn natürlich auch weiß anpinseln, dann ists etwas eleganter. Ich hab mir übrigens bei ebay die Karte gekauft, könnte also bald auch noch ein besseres Bild liefern (wenn sie da ist...)
Was meint ihr dazu? Und passt der Lizenz-Baustein? Und geht das überhaupt? Fragen über Fragen... ;-) Pittigrilli (Diskussion) 21:56, 20. Jul. 2012 (CEST)
- Hat niemand eine Meinung dazu? Pittigrilli (Diskussion) 16:07, 21. Jul. 2012 (CEST)
- Damit bin ich sehr unglücklich. Nicht wegen der Urheberrechte, die sind wohl eingehalten. Aber wegen der enzyklopädischen Verwendbarkeit. Manipulierte Grafiken sind einfach nicht brauchbar. (Fast) Egal, warum sie manipuliert wurden. Ich schlage wirklich vor, dass ein Wikipedianer aus dem Münchner Norden mal an der Olyschwimmhalle vorbei geht und schaut, ob da noch ein bis drei Piktogramme (Schwimmen, Turmspringen, Wasserball) an der Nordwest-Fassade hängen und sie dann fotografiert. Grüße --h-stt !? 16:53, 23. Jul. 2012 (CEST)
- Na, das ist doch immerhin mal ne Aussage ;-) Ja, dass das nicht schön ist mit der Manipulierung, ist mir auch klar. Ich könnte dann auch ganz drauf verzichten. Pittigrilli (Diskussion) 21:04, 23. Jul. 2012 (CEST)
- Hab mal einen SLA reingesetzt. Trotzdem schade. Pittigrilli (Diskussion) 11:06, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Na, das ist doch immerhin mal ne Aussage ;-) Ja, dass das nicht schön ist mit der Manipulierung, ist mir auch klar. Ich könnte dann auch ganz drauf verzichten. Pittigrilli (Diskussion) 21:04, 23. Jul. 2012 (CEST)
Lizenzen von Wappen
Ich bin gerade dabei die Liste meines Studentenverbindungs-Dachverbandes (Cartellverband ) zu aktualisieren. Daher bekomme ich auch Wappen und Zirkel von den Bünden zugeschickt, mit der Bitte diese auf der Seite einzubinden. Einige Bünde sind mehr als 100 Jahre alt, andere hingegen jünger. Welche Lizenzen brauch ich bei den jüngeren Wappen? Soweit ich mitbekommen hab brauche ich eine OTRS-Freigabe bei Wappen, die noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen (Autor (Maler, Zeichner) des Wappens ist nicht vor mindestens 70 Jahre verstorben). Jetzt könnte ich natürlich jeden einzelnen Bund der knapp 150 anschreiben und mir die Daten des Künstlers geben lassen um dem nachzugehen. Allerdings bezweifle ich stark, dass dieses Verfahren erfolg hat und die Mühen wert sind. Was könnte ich eurer Meinung nach am sinnvollsten machen? Brauch ich auch Lizenzen für die Zirkel? Mir wurde mal gesagt, sie besäßen keine Schöpfungshöhe. Stimmt das? Grüße --K4210 (Diskussion) 10:32, 21. Jul. 2012 (CEST)
- Das kommt ganz drauf an wie komplex die gezeichnet wurden... Das Wappen hat Schöpfungshöhe da klar Dreidimensionale Züge sichtbar sind. Aber ich dachte Anwälte wären gut in bei den Burschen vertreten und du hättest da vlt den besseren Rat.--Sanandros (Diskussion) 16:03, 21. Jul. 2012 (CEST)
- Ja die meisten Wappen haben eigentlich eine Schöpfungshöhe. Die Frage bzgl. der Schöpfungshöhe bezog sich auf die Zirkel wie diesen >hier< beispielsweise. Ich denke mal die Künstler von Zirkeln sehen in ihrer eigenen Arbeit aber schon auch eine gewisse Schöpfungshöhe.
- Die Frage zu den Lizenzen der Wappen hab ich an euch gestellt, weil ihr Wikipedia und Commons mäßig ja die Ansprechpartner seid in meinen Augen, oder etwa nicht? Welche Lizenzvorgaben muss ich denn in der WP/Commons Welt benutzen? Ist eine Lizenzfreigabe wie bei diesem Wappen generell zulässig? Weil das wäre ja ein einfacher Weg mit der Namensnennung wie ich finde. Die Wappen stammen von einer gewissen Verbindung und bleiben dieser auch zugeordnet. Reicht das aus? LG --K4210 (Diskussion) 18:54, 21. Jul. 2012 (CEST)
- Nicht die meisten, sondern die wenigsten Wappen haben Schöpfungshöhe. In aller Regel bestehen sie, auch wenn sie noch so aufwendig sind, nur aus Elementen, die schon bei tausenden anderen, z. T. jahrhundertealten Wappen verwendet wurden. -- Chaddy · D – DÜP – 20:39, 21. Jul. 2012 (CEST)
- Ah ok... interessant. :) Woran erkenn ich dann ob das Wappen Schöpfungshöhe hat oder nicht? Kann ich dann die Studentenwappen einfach mit "Bild-PD-Schöpfungshöhe" lizensieren? Wenn ja, wo finde ich das belegt? Damit ich darauf verweisen kann, wenn in ein paar Tagen der nächste die Lizenz beim Wappen in Frage stellt? LG --K4210 (Diskussion) 20:59, 21. Jul. 2012 (CEST)
Habt ihr diesen Hinweis auf Aktionen auf Commons nicht mitbekommen? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:08, 21. Jul. 2012 (CEST)
- Statt die Zeit mit solch einem hysterischen Quatsch zu vergeuden, koennte man vielleicht die noetige Klarheit verschaffen, wie z. B. auf dieser Seite oben, unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Deutsche_W.C3.A4hrung. Rd232 (Diskussion) 02:57, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Auweh. Commons kann man vergessen... Bitte die 60.000 Dateien hierher retten (dazu braucht man natürlich einen Bot)! -- Chaddy · D – DÜP – 00:48, 22. Jul. 2012 (CEST)
- Hat das jetzt mit mir auch was zu tun? Soll ich jetzt auch WP hochladen und nicht auf Commons? Bitte beantwortet mir auch noch die vorherigen Fragen. Danke! :) LG --K4210 (Diskussion) 08:45, 22. Jul. 2012 (CEST)
- Eigentlich nicht ich frage mich auch warum die das jetzt hier posten und nicht wo anders. Aber ich würde dir raten wenn du vor hast die Wappen wegen zu geringer Schöpfungshöhe hoch zu laden das hier zu machen und nicht auf Commons, denn im US Recht ist die Schwelle niedrieger als in DE.--Sanandros (Diskussion) 09:25, 22. Jul. 2012 (CEST)
- Alles klar, Danke. Was sind denn die Kriterien für Schöpfungshöhe bei Wappen? Du hast vorher geschrieben, wenn dreidimensionale Züge erkennbar sind. Wie ist es dann bei diesem oder diesem? LG --K4210 (Diskussion) 12:25, 22. Jul. 2012 (CEST)
- Eigentlich nicht ich frage mich auch warum die das jetzt hier posten und nicht wo anders. Aber ich würde dir raten wenn du vor hast die Wappen wegen zu geringer Schöpfungshöhe hoch zu laden das hier zu machen und nicht auf Commons, denn im US Recht ist die Schwelle niedrieger als in DE.--Sanandros (Diskussion) 09:25, 22. Jul. 2012 (CEST)
- Hat das jetzt mit mir auch was zu tun? Soll ich jetzt auch WP hochladen und nicht auf Commons? Bitte beantwortet mir auch noch die vorherigen Fragen. Danke! :) LG --K4210 (Diskussion) 08:45, 22. Jul. 2012 (CEST)
- Ich kann bei keinem der drei hier verlinkten Wappen eine ausreichende Schöpfungshöhe erkennen, Dreidimensionalität als solche ist jedenfalls kein Kriterium dafür. Alle sind aus Standard-Elementen zusammengesetzt, und auch wenn die Ausführung gefällig ist, handelt es sich doch um Kunsthandwerk. Grüße --h-stt !? 16:56, 23. Jul. 2012 (CEST)
- Super, vielen Dank für die Hilfe. Dann werde ich die Dateien, die mir vorliegen hochladen und mit dem Baustein "Bild-PD-Schöpfungshöhe" kennzeichnen, da sie sich alle nicht groß von den oben genannten unterscheiden. Bei Fragen werde ich auf diese Diskussion verweisen. So long... :) LG --K4210 (Diskussion) 18:03, 23. Jul. 2012 (CEST)
scribd-Logo Lizenzfrage und Verschieben nach Commons
Hallo!
Ich habe folgende zwei vektorisierte Logos von scribd (zur Sicherheit erstmal) in der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen:
Die Logos basieren auf einem JPG-Logo aus Commons.
- Jetzt zum Problem:
Es gibt in der englischsprachigen Wikipedia ein PNG-Logo von scribd, dessen Lizenzbaustein nach meiner Interpretation darauf hinweist, dass man es nicht in Commons hochladen soll (sonst wäre es wahrscheinlich auch schon direkt nach Commons hochgeladen worden).
Gleichzeitig existiert aber ein Logo auf Commons (das die Quelle von den Logos ist, die ich hochgeladen habe) mit einem Public Domain-Lizenzbaustein, der dem vorigen völlig widerspricht. - Und nun zur Frage:
Da die von mir hochgeladenen Logos auf dem Commons-Logo (mit dem PD-Baustein) basieren, müsste man sie doch nach Commons verschieben können, oder laufe ich da Gefahr, entgegen dem Lizenzbaustein des Logos in der englischsprachigen Wikipedia zu handeln?
Viele Grüße, Origami-Kranich (Disk.) 17:43, 22. Jul. 2012 (CEST)
- Diese Logos dürfen auch nach Commons, weil sie die dortigen Definition eines Textlogos erfüllen. Als Lizenzbaustein wählst du dort {{PD-ineligible}} Grüße --h-stt !? 16:54, 23. Jul. 2012 (CEST)
- Für Text-Logos ohne Schöpfungshöhe gibt es auch noch einen spezielleren Lizenzbaustein,
{{PD-textlogo}}
. --Kam Solusar (Diskussion) 17:09, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Für Text-Logos ohne Schöpfungshöhe gibt es auch noch einen spezielleren Lizenzbaustein,
- OK, vielen Dank! Ich habe jetzt beide Logos übertragen (1, 2). --Origami-Kranich (Disk.) 19:41, 23. Jul. 2012 (CEST)
Creative Commons Lizenz aus Quelle kompatibel?
Guten Tag, wie sieht es mit dem Text unter http://physik.wikia.com/wiki/Alpha-Zerfall . Dieser steht auch unter einer Creative Commons Lizenz. Ist diese mit der aus Wikipedia kompatibel? Wenn ja, reicht einfaches Zitieren mit "" und angeben der Quelle um lizenzkonform zu beleiben?--biggerj1 (Diskussion) 08:30, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Nein, das CC-by-SA am Ende, bezieht sich nur auf das Programm, und nicht automatisch auf den Inhalt. Das CC-by-sa findest du auf jeder Wikia-seite, auch bei Fotos die sicher nicht unter cc-by-sa lizeziert sind (bei Ralf Roletschek bin ich mir da sicher, dass der parktisch nie nur CC-by-sa benutzt [2], der benutzt in der Regel (heist wenn er mit seiner Knipse unterwegs ist) cc-by-nc-nd + Art libre + GDFL 1.2 only ) . Es gibt nirgends eine Hinweis darauf, dass der Text überhaupt lizeziert ist. Den Einsteller anfragen ob sich die Lizenz unten auf seinen Text bezieht darfst du natürlich.--Bobo11 (Diskussion) 09:02, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Bobo11, woher beziehst du diese Informationen? Wenn man auf den von dir beschriebenen CC-by-sa-Link klickt, finde ich folgende Angaben: Except where otherwise specified, the text on Wikia sites is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike License 3.0 (Unported) (CC-BY-SA). Danach eine Beschreibung, was man alles tun muss, um Lizenzkonform zu arbeiten. --Wirthi (Diskussion) 13:05, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Es bezieht sich trotzdem nicht automatisch auf den sichtbaren Inhalt. Das Fotoproblem hab ich schon erwähnt. Es ist das selbe Problem wie bei uns. Der Text kriegst du unter CC-by-sa rüber, den Rest nicht automatisch. --Bobo11 (Diskussion) 19:42, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Der Text wäre genug (man müsste ihn sowiso noch abändern), die Bilder brauchen wir nicht / bzw. sie sind sowieso von Commons. Ich habe euch jetzt so verstanden, dass man den Text nehmen könnte? Stimmt das?--biggerj1 (Diskussion) 21:29, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Wenn du korrekt importieren kannst, ja dann sollte es gehen. Aber genau beim «korrekt Importieren» sehe ich das Problem. Denn die haben keine mit uns (Wikipedia) verwobenen Konten. Heisst deren Benutzer:XYZ muss nicht unser Benutzer:XYZ sein. Aber beim normalen Import erscheint es aber dann, als sei deren Benutzer:XYZ unser Benutzer:XYZ. --Bobo11 (Diskussion) 18:45, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Der Text wäre genug (man müsste ihn sowiso noch abändern), die Bilder brauchen wir nicht / bzw. sie sind sowieso von Commons. Ich habe euch jetzt so verstanden, dass man den Text nehmen könnte? Stimmt das?--biggerj1 (Diskussion) 21:29, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Es bezieht sich trotzdem nicht automatisch auf den sichtbaren Inhalt. Das Fotoproblem hab ich schon erwähnt. Es ist das selbe Problem wie bei uns. Der Text kriegst du unter CC-by-sa rüber, den Rest nicht automatisch. --Bobo11 (Diskussion) 19:42, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Bobo11, woher beziehst du diese Informationen? Wenn man auf den von dir beschriebenen CC-by-sa-Link klickt, finde ich folgende Angaben: Except where otherwise specified, the text on Wikia sites is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike License 3.0 (Unported) (CC-BY-SA). Danach eine Beschreibung, was man alles tun muss, um Lizenzkonform zu arbeiten. --Wirthi (Diskussion) 13:05, 24. Jul. 2012 (CEST)
Ist das gezeigte Werk urheberrechtlich geschützt? Mit anderen Worten: Ist eine Freigabe erforderlich? --Leyo 13:28, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Zumindest das Foto fällt unter das Urheberrecht. Da das Collier von der Firma Wellendorff hergestellt wurde und das Bild vom Benutzer:Wellendorff hochgeladen, sehe ich keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Benutzer es hier einstellen und unter die genannte Lizenz stellen durfte. Eine andere Frage ist, ob man das gezeigte Collier einfach nachschmieden darf. Dem könnte zum Beispiel ein Geschmacksmusterschutz entgegenstehen. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 23:20, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Mir geht's nur darum, ob eine Freigabe notwendig ist und ob das Bild ggf. nach Commons transferiert werden kann. --Leyo 15:18, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Also ich glaub nicht dass irgend jemand hier weiss wie das mit dem geschmacksmuster in USA aussieht. Müsstest evlt mal in der en wp nachfragen.--Sanandros (Diskussion) 09:10, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Mir geht's nur darum, ob eine Freigabe notwendig ist und ob das Bild ggf. nach Commons transferiert werden kann. --Leyo 15:18, 27. Jul. 2012 (CEST)
Bild Martin Limbeck
User Bubbleify behauptet auf seiner Diskussionsseite, mit Martin Limbeck identisch zu sein. Das mag sehr wahrscheinlich sein (der Artikel sieht stark nach Eigendarstellung aus - was ein "Gschmäckle" hat, aber nicht verboten ist). Aber sicher ist das nicht, denn als "Beweis" wird lediglich die Kenntnis der URL von Limbecks Homepage präsentiert.
Problematisch ist, dass der User gleichzeitig das Limbeck-Foto hochgeladen hat - denn die Bildrechte sind unklar. Die Diskussion scheint sich im Kreis zu drehen.
Eigentlich ist es doch ganz einfach: User Bubbleify soll einfach eine Freigabeerklärung schicken, andernfalls wird das Bild gelöscht. Wie sehen das andere? --Phrontis (Diskussion) 14:50, 24. Jul. 2012 (CEST)
Bild auf commons
Ist das Gemälde tatsächlich frei und auch in :de verwendbar? Der norwegische Künstler Krohn starb nach Google-Recherche 1959. -- Alinea (Diskussion) 15:03, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Ich glaub wenn du beim Russischen commons Forums fragst bekommst du schneller eine Antwort, denn hier kennst sich wohl niemand mit Russischen Urheberrecht aus.--Sanandros (Diskussion) 10:12, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Da ich kein Russisch kann, erübrigt sich das. -- Alinea (Diskussion) 11:47, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Die eine Frage ist, ob das Werk in Russland gemeinfrei ist. Die andere ist: Ist ein in Russland entstandenes und dort inzwischen gemeinfreies Werk auch in Deutschland gemeinfrei? Das ist eine Frage des Schutzfristenvergleichs, die ich aber wegen mangelnder Kenntnisse nicht zu beantworten vermag. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 11:52, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Der Urheber ist vor etwas mehr als 76 Jahren verstorben, das Bild ist auch in DACH gemeinfrei. Nacktaffe (aka syrcro) 12:04, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Krohn verstarb doch erst 1959. -- Alinea (Diskussion) 12:36, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Der Abgebildete verstarb vor 76 Jahren, der Maler allerdings erst vor 53 Jahren. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 13:08, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Ups, verlesen: Krohn ist Norweger (EWR), der wird wie ein Inländer in Österreich und Deutschland behandelt - ohne jeden Schutzfristenvergleich. Das Russische Reich war nie Mitglied der BÜ, Norwegen schon. Damit gilt Norwegen - Krohns Heimat - im Rahmen der (R)BÜ gemäß Art. 5 Abs. 4 als country of origin. In Norwegen ist es noch geschützt und war es auch am URAA-Datum. Da vor 1923 jedoch in den USA PD, in Russland jedoch nicht, da Krohn das Ende des WK 2 erlebt hat. (Ob die Russen die RBÜ jedoch auf vorrevolutionäre Werke von Bürgern aus damaligen BÜ-Staaten anwenden, ist mir unbekannt, die USA haben die RBÜ ja lange auch nicht richtig angewandt). -- Nacktaffe (aka syrcro) 13:15, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Danke, dann ist für mich die Sache klar. Einen Löschantrag wage ich aber nicht zu stellen. -- Alinea (Diskussion) 13:25, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Du kannst im Russischen Forum auch mit Englisch kommen wenn es Russische Themen sind...--Sanandros (Diskussion) 00:25, 26. Jul. 2012 (CEST)
- Danke, dann ist für mich die Sache klar. Einen Löschantrag wage ich aber nicht zu stellen. -- Alinea (Diskussion) 13:25, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Ups, verlesen: Krohn ist Norweger (EWR), der wird wie ein Inländer in Österreich und Deutschland behandelt - ohne jeden Schutzfristenvergleich. Das Russische Reich war nie Mitglied der BÜ, Norwegen schon. Damit gilt Norwegen - Krohns Heimat - im Rahmen der (R)BÜ gemäß Art. 5 Abs. 4 als country of origin. In Norwegen ist es noch geschützt und war es auch am URAA-Datum. Da vor 1923 jedoch in den USA PD, in Russland jedoch nicht, da Krohn das Ende des WK 2 erlebt hat. (Ob die Russen die RBÜ jedoch auf vorrevolutionäre Werke von Bürgern aus damaligen BÜ-Staaten anwenden, ist mir unbekannt, die USA haben die RBÜ ja lange auch nicht richtig angewandt). -- Nacktaffe (aka syrcro) 13:15, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Der Urheber ist vor etwas mehr als 76 Jahren verstorben, das Bild ist auch in DACH gemeinfrei. Nacktaffe (aka syrcro) 12:04, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Die eine Frage ist, ob das Werk in Russland gemeinfrei ist. Die andere ist: Ist ein in Russland entstandenes und dort inzwischen gemeinfreies Werk auch in Deutschland gemeinfrei? Das ist eine Frage des Schutzfristenvergleichs, die ich aber wegen mangelnder Kenntnisse nicht zu beantworten vermag. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 11:52, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Da ich kein Russisch kann, erübrigt sich das. -- Alinea (Diskussion) 11:47, 25. Jul. 2012 (CEST)
http://en.wikipedia.org/wiki/Brents_method Lizenz von in Wikipedia veroeffentlichtem C code
Hallo, ich würde gerne den in <http://en.wikipedia.org/wiki/Brents_method> angegebenen source code für ein Projekt nutzen, das unter der GPL Version 2 oder höher veröffentlicht werden soll. Gibt es dabei Probleme mit dem Urheberrecht? Welchen Autor muss ich zitieren? --88.217.16.40 18:53, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Weder ist die GPL kompatibel zur FDL oder CC-BY-SA, noch umgekehrt. Daher darf das Fragment nicht in ein GPL-lizensiertes Programm übernommen werden. Du kannst jedoch versuchen, den Autor ausfindig zu machen und ihn bitten, es zusätzlich unter die GPL zu stellen. Die Frage ist jedoch, ob das nötig ist. Such doch einfach mal, ob es eine Standardimplementierung bzw. -bibliothek gibt, die GPL-kompatibel lizensiert ist und die Du verwenden kannst --rtc (Diskussion) 03:06, 26. Jul. 2012 (CEST)
urheberrechtlich geschützte Schrift in Logo ?

Ich habe das Logo des Stadtarchivs Braunschweig von diesem zur Nutzung in Wikipedia erhalten (ähnlich diesem, oben links, aber in S/W). Es besteht aus einer Kombination des so genannten „Eidenbenz-Löwen“ und dem Schriftzug „Braunschweig Stadtarchiv“. Der Schriftzug ist in der eventuell urheberrechtlich geschützten Schriftart „Bliss“ geschrieben. Nach Auskunft eines Wikipedia-Kollegen, der mir eine svg- und ein png-Version des Logos gebastelt hat, sollte ich – wenn überhaupt – nur die png-Version hochladen (oder wegen URV *keine* von beiden). Ist das so? Und wenn ‚ja’, was kann ich machen, um das Logo in dieser Form doch hochladen zu können? Brunswyk (Diskussion) 19:33, 24. Jul. 2012 (CEST)
- Rechtsschutz von Schriftzeichen: Ein urheberrechtlicher Schutz von Text in einer bestimmten Schriftart ist immer nahezu auszuschließen und hier sicher nicht gegeben. Grüße --h-stt !? 18:34, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Das Logo hat keine Schöpfungshöhe und ist daher gemeinfrei, weshalb das Stadtarchiv streng genommen dir gar keine Freigabe erteilen kann („Nutzung in Wikipedia“ wäre übrigens ohnehin keine ausreichende Freigabe). Du darfst das Logo (auch die farbige Version) also hier verwenden, bitte mit dem Baustein
{{Bild-LogoSH}}
. -- Chaddy · D – DÜP – 18:47, 25. Jul. 2012 (CEST)
Slowenische Wappen
Hallo bitte meine Frage zu Wappen hier mal anzusehen und dort zu antworten. Möchte kein Crossposting machen oder die Diskussion verteilen. Danke schonmal --217.246.213.49 18:27, 25. Jul. 2012 (CEST)
argentinische Fotos
Können wir argentinische Fotos, die älter als 25 Jahre sind hier hochladen?
Auf Commons wurden einige schon gelöscht, weil Sie nach 1970 entstanden und somit noch geschützt waren, als das Copyright in den wieder auflebte (so, oder so ähnlich). Siehe zu dieser Diskussion zum Beispiel auch: commons:Commons:Deletion requests/Videla.
Grüße! --ALE! ¿…? 09:36, 26. Jul. 2012 (CEST)
Foto selbst geschossen. Welche Urheberrechte gibt es da? --ʾMeister Eiskaltʿ (Diskussion) 12:10, 26. Jul. 2012 (CEST)
- Innenraum im Bayerischen Freistaat, also keine Panoramafreiheit, ein abgeleitetes Werk vom Charakter Batman und vom speziellen Kostümdesign [ersteres ist sicher, zweiteres ist hier nmM auch geschützt]. Muss leider gelöscht werden. PS: Ich hab mich am So auch vor genau diesem Batman fotografieren lassen, vielleicht haben wir uns sogar unwissentliche getroffen.... Nacktaffe (aka syrcro) 16:05, 26. Jul. 2012 (CEST)
- Nee, ich war alleine. Oder warst du am Sonntag Abend da? --ʾM
eister Eiskaltʿ (Diskussion) 13:20, 27. Jul. 2012 (CEST) PS zu 1.: Ist doch ein öffentliches Gebäude.
- Nee, ich war alleine. Oder warst du am Sonntag Abend da? --ʾM
Bilder aus Wikipedia/Commons in (kommerziellen) Publikationen
Hallo, ich möchte Artikel bzw. Artikelteile für Texte verwenden, die veröffentlicht werden sollen. Ich habe Wikipedia:Weiternutzung gelesen, also dass man so
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schloss Biebrich aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
auf die Lizenz hinweist.
Nun enthalten diese Artikel auch Bilder. Wenn ich die nicht seperat, sondern im Text integriert weiternutzen will, muss ich dann
- gar nichts machen - auf die Lizenz wird schon verwiesen.
- für die Veröffentlichung einmal irgendwie(?) auf die Bildrechte verweisen.
- für jedes Bild den Autoren nennen (z.B. am Ende der Publikation?) und für die Publikation insgesamt auf die (verschiedenen?) Bildrechte verweisen.
- für jedes Bild den Autoren und für jedes Bild die Lizenz nennen (z.B. am Ende der Publikation?).
Danke für die Hilfe. --Perryda (Diskussion) 14:20, 26. Jul. 2012 (CEST)
- Du bist bei den meisten Bildern verpflichtet den Autor und die Lizenz separat zu nennen. Kurzum so wie du es es bei normalen Publikationen, es mit allen fremden Bildern auch machen müsstest, einfach noch mit Lizenz. Ob du das jetzt beim Bild selber machst oder am Schluss in einem Abbildungsverzeichnis, ist bisschen Geschmackssache, ist aber beides richtig. Wenn viele Bilden vom selben Fotograf und mit der selben Lizenz, verkürtz sich ein babildungsverzeichniss natürlich, weil zusammenfasen geht dann. Aber Achtung, nicht jede Lizenz darf abgekürzt abgedruckt werden, einige müssen kommplet abgedruckt werden (GNU-Lizenz für freie Dokumentation + Art Libre).--Bobo11 (Diskussion) 15:28, 26. Jul. 2012 (CEST)
Bild Elke Pistor
Bei dem hochgeladenen Bild Elke Pistor steht als Urheber Benutzer:HeinzAchmed, in den Metadaten der Digicam taucht aber unter Fotograf, Urheberrechte usw. mehrfach ein anderer (Klar-)Name auf. Ist das ok so? --Alraunenstern۞ (Diskussion) 10:28, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Sieht nicht gut aus. Frag bitte den Hochlader, ob er das erklären kann. Grüße --h-stt !? 14:11, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Bei der Größe smit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von eine Webquelle herunterkopiert. Von der Fotografin B. Henschel stammen die Fotos auf Pistors Webseite. Dringend löschen! --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 15:15, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Danke. Hab mal nachgefragt (ist aber tatsächlich das gleiche wie auf der Facebook-Seite). --Alraunenstern۞ (Diskussion) 00:24, 28. Jul. 2012 (CEST)
- Bei der Größe smit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von eine Webquelle herunterkopiert. Von der Fotografin B. Henschel stammen die Fotos auf Pistors Webseite. Dringend löschen! --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 15:15, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Gelöscht. -- Rosenzweig δ 17:36, 28. Jul. 2012 (CEST)
Erschöpfung im Urheberrecht
Hallo in die Runde, wie stark muß ein Bild/Photo bearbeitet worden sein um daraus ein neues Werk zu schaffen dessen Urheber der "Bearbeiter" ist? Gibt es dazu Gesetzte oder vielleicht Beispiele? --Alchemist-hp (Diskussion) 13:45, 27. Jul. 2012 (CEST)
Foto von Einar Wegener bereits verwendbar?
Hallo, ich hab gestern ein Lemma Einar Wegener angelegt und würde gern aus
http://poeticacts.homepage.dk/pix.htm
das Foto "Einar Wegener, the husband" hochladen. Einar Wegener verstarb 1931, also vor über 80 Jahren. Aber der Fotograf ... Wahrscheinlich lieber die Finger davon lassen? Obgleich gerade bei einem Intersexuellen ein Foto in seiner primären Geschlechtsrolle sehr gut wäre!
-Quoth (Diskussion) 13:50, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Ohne weitere Angaben zur Herkunft des Bildes geht das nicht. Selbst unsere großzügigsten Ausnahmen greifen erst bei Bildern, die nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurden. Ich sehe übrigens auch das Bild im Artikel als kritisch an. Im Falle eines Löschantrages würde ich es löschen. Grüße --h-stt !? 14:10, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Ist zwar nicht ganz das gewünschte, aber frag doch mal Benutzer:Paulae wegen des Artikels. Sie fotografiert für die Personenartikel bei WP häufig Gräber in Dresden. --Don-kun • Diskussion 18:24, 28. Jul. 2012 (CEST)
Privatfoto, 1950, Pfadfinderbewegung
Ich habe ein sehr "aussagestarkes" Foto aus den Anfängen der deutschen Nachkriegs-Pfadfinderbewegung, das einem Fotoalbum entstammt, dass mir vor mehr als 20 Jahren ein Pfadfinderbruder geschenkt hat. Dieser Fotograf ist nicht mehr unter den Lebenden und von den Dargestellten gibt es noch zwei Mittsiebziger. Ehe ich hochlade und in Wölfling einbaue - sind Probleme zu erwarten? GEEZERnil nisi bene 16:52, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Wer ist der Urheber des Fotos? -- Rosenzweig δ 17:05, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Der verstorbene Pfadfinderbruder, der mir das Album geschenkt hat. GEEZERnil nisi bene 17:11, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Dann müsstest du eine Freigabe durch seiner Erben einholen (Kinder, Frau). Besitzt alleine reicht nicht. --Bobo11 (Diskussion) 17:17, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Reicht auch nicht aus. Die beiden noch lebenden haben ein Recht am eigenen Bild, was die Erben nicht einschränken können. Deren Erlaubnis braucht er auch, oder muss diese unkenntlich machen. --Pfiat diΛV¿?
20:42, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Reicht auch nicht aus. Die beiden noch lebenden haben ein Recht am eigenen Bild, was die Erben nicht einschränken können. Deren Erlaubnis braucht er auch, oder muss diese unkenntlich machen. --Pfiat diΛV¿?
- Dann müsstest du eine Freigabe durch seiner Erben einholen (Kinder, Frau). Besitzt alleine reicht nicht. --Bobo11 (Diskussion) 17:17, 27. Jul. 2012 (CEST)
- Der verstorbene Pfadfinderbruder, der mir das Album geschenkt hat. GEEZERnil nisi bene 17:11, 27. Jul. 2012 (CEST)
Tarne nie deinen Rat
ist ein Palindrom.
Der deutsche Autor Herbert Pfeiffer hat Palindrome verfasst, von denen in der Liste deutscher Palindrome auch drei eingetragen waren. Nun möchte er, dass seine Autorenschaft auch jeweils benannt wird: Entweder der Verfasser wird genannt (= Herbert Pfeiffer; das bin ich) oder es wird entfernt!)
Einstweilen sind diese Palindrome entfernt worden. Siehe Versionsgeschichte. In einem Leserbrief an die FAZ vom 28. Juli 2012 beschwert er sich über das Vorgehen in der WP (... und macht ein bißchen auf sich aufmerksam ...).
Also meine Frage: Wie halten wir es mit dem Urheberrecht von Textschnipseln ? Sollten wir die Palindromliste jetzt durchsehen und alle urheberrechtsverdächtigen Texte entfernen ? Braucht es einen Warnhinweis für die Autoren und die Leser in der Liste ? Am besten in Form eines Palindroms, dafür könnte ja mal ein Preis ausgelobt werden. Goesseln (Diskussion) 23:05, 28. Jul. 2012 (CEST)
Panoramafreiheit ja/nein?
Wie ist die Meinung zu Aufnahmen (sog. Panorama), die kein einzelnes Gebäude zeigen? Greift da weiterhin der Grundsatz mit Urheberrecht an der Architektur (dann aller abgebildeten Gebäude) und der damit verbundenen Forderung nach einer Aufnahme von einem öffentlich zugänglichen Platz, oder ist die Ansicht einer ganzen Stadt oder eines Teils davon als Landschaft zu sehen? --Luitold (Diskussion) 10:11, 29. Jul. 2012 (CEST)
Die Panoramafreiheit resultiert aus § 59 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) - Werke an öffentlichen Plätzen - und der Rechtsprechung dazu. Dabei spielt das Werk des Urhebers, aber auch die Privatspähre (vgl. Google Street View) eine Rolle. Je kleiner das betreffende Bauwerk abgebildet ist, je geringer ist der Eingriff in das durch das UrhG geschützte Recht. Sieht man also im Gesamtbild weniger als bei einer Aufnahme vor Ort oder etwa gleich viel, scheint das unproblematisch. Sieht man Dinge, die man vor Ort nicht sehen würde, greifen tendenziell die Schutzvorschriften. Wie so oft gilt wohl auch hier die Regel je geringer der Eingriff, um so geringer die Anforderungen. Ähnliches kennt man - wenngleich rechtlich an anderer Stelle geregelt - auch vom Recht am eigenen Bild. Eine abschließende Antwort wird es nicht geben. Details ergeben sich letztlich aus dem Einzelfall, was ja auch immer wieder mal die Gerichte beschäftigt. HubiB (Diskussion) 10:56, 29. Jul. 2012 (CEST)
Abbildungen von Gedenktafeln
Ich bin gerade an einem neuen Artikel "Historische Stätten der Chemie" (noch im BNR). Mit einer Gedenktafel und einem Festakt würdigte die GdCh seit 2000 bisher an 10 Orten Leistungen von geschichtlichem Rang in der Chemie. Die 11. Feier für 2012 mit Aufstellung einer solchen Gedenktafel ist am 1. 10. in Radebeul. In diesem Artikel will ich zumindest die Texte der Gedenktafeln wiedergeben, wobei jedoch Abbildungen der Gedenktafeln, wie sie bereits in den jeweiligen Festakt-Broschüren veröffentlicht sind, in WP "optisch wesentlich mehr hermachen" würden. Ich vermute/hoffe, dass die Bildrechte bei der GdCH und nicht bei irgendwelchen Fotographen liegen. Frage: Was genau muss der jetzige Rechteinhaber an den Bildern wem in welcher Form genehmigen, damit die Abbildungen der Gedenktafeln in WP dürfen? (Hier darf unterstellt werden, dass die GdCH an einer Wiedergabe in WP interessiert ist, denn ein Motiv der Würdigung ist, einer "breiten Öffentlichkeit" das Wirken der damit Ausgezeichneten näher zu bringen). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:18, 29. Jul. 2012 (CEST)
Gedenk- und Hinweistafeln, die dauerhaft an öffentlichen Plätzen ausgestellt sind, sind meiner Meinung nach bei selbst erstellten Bildern von der Panoramafreiheit abgedeckt. Bei Aufnahmen bei denen die Rechte bei anderen Personen liegen gibts u.a. bei Commons entsprechende Vorlagen bzgl. Genehmigungen. Texte können sicherlich auch verwendet werden, nur auf Quellenangabe bzw. sogar als Zitat kennzeichen. Wobei bei langen Texten Zitate normalerweise nicht zielführend sind. --Luitold (Diskussion) 11:24, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Als Beispiel, die Berliner Gedenktafeln werden ohne Beanstandung in Artikeln eingebunden.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:29, 29. Jul. 2012 (CEST)
- Die Gedenktafeln "sind öffentlich aufgestellt". Ich kann aber nicht zu 11 in Deutschland verstreuten Plätzen reisen, um die aufzunehmen, deshalb will ich die bei der GdCh vorhandenen Bilder nutzen.
- "...gibts bei Commons entsprechende Genehmigungen..." --> bitte genauer bezeichnen oder besser konkret als Link angeben (und ich erwartete eigentlich einen Tip, welche dafür am besten geeignet wäre, um sie der GDCh konkret vorzuschlagen). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:36, 29. Jul. 2012 (CEST)
- hier findest Du die entsprechenden Hinweise und Vordrucke: Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben_von_Texten_und_Bildern Luitold (Diskussion) 12:03, 29. Jul. 2012 (CEST)
- «[…] Ich kann aber nicht zu 11 in Deutschland verstreuten Plätzen reisen, um die aufzunehmen, […]» Du könntest evtl. auch deinen präzise formulierten Bilderwunsch hier plazieren, dann musst du nicht selbst rumreisen. Хрюша ? ! ? ! 12:22, 29. Jul. 2012 (CEST)