„Diskussion:Automatisierter externer Defibrillator“ – Versionsunterschied
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:: Im Grunde ist das tatsächlich so. Hört sich zwar komisch an, aber an solche Geräte hat man bei Einführung des MPG sicherlich nicht gedacht. In der Praxis wird wohl niemals jemand für den bestimmungsgemäßen Einsatz eines AED bestraft werden - Einweisung oder nicht. Ich wüßte aber ehrlich gesagt auch keinen Grund, warum man eine MPG-Einweisung, die ja nunmal nur ein paar Minuten dauert, nicht durchführen könnte oder wollte. --[[Benutzer:Betaamylase|Betaamylase]] ([[Benutzer Diskussion:Betaamylase|Diskussion]]) 13:15, 10. Jul. 2012 (CEST) |
:: Im Grunde ist das tatsächlich so. Hört sich zwar komisch an, aber an solche Geräte hat man bei Einführung des MPG sicherlich nicht gedacht. In der Praxis wird wohl niemals jemand für den bestimmungsgemäßen Einsatz eines AED bestraft werden - Einweisung oder nicht. Ich wüßte aber ehrlich gesagt auch keinen Grund, warum man eine MPG-Einweisung, die ja nunmal nur ein paar Minuten dauert, nicht durchführen könnte oder wollte. --[[Benutzer:Betaamylase|Betaamylase]] ([[Benutzer Diskussion:Betaamylase|Diskussion]]) 13:15, 10. Jul. 2012 (CEST) |
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:::Ja. Aber wen will man denn einweisen? Touristen aus Japan? Die Geräte hängen im ''öffentlichen'' Bereich des Flughafens Nürnberg, z.B., soweit ich weiß, in der Münchner U-Bahn. MPG hat wohl seine Grenzen. Wer am dortigen Telefon ([[NUE]])112 anruft, bekommt den Defi freigegeben. Als ich mal einen (im Betrieb) brauchte, nahm ich ihn von der Wand. War nicht schwer. Ich hatte schlicht keine Zeit, mich um rechtliche Aspekte zu kümmern. Der, um den es ging, hing nämlich mit einem Kabel um den Hals an einem Treppengeländer. Das ist die Praxis. --[[Benutzer:Blogotron|Blogotron]] [[Benutzer Diskussion:Blogotron|/d]] 19:35, 10. Jul. 2012 (CEST) |
Version vom 10. Juli 2012, 19:35 Uhr
Sicherheitshinweise
Hallo ,
gemäß dem Motto "Wikipedia ist kein HowTo" geht der Trend in Erste-Hilfe-Artikeln eher dazu, Anleitungen und allzu genaue Details rauszunehmen. In diesem Sinne sind die Sicherheitshinweise mit fast einem Drittel des Artikels viel zu detailliert. Der Mitarbeiter im Rettungsdienst (oder First Responder o. ä.) wird seine MPG-Einschulung nicht mittels Wikipedia machen, und dem Laien werden Dinge wie "technische Kontrolle: laut Betriebsanleitung" herzlich egal sein.
-- DerSchim 08:40, 18. Nov 2005 (CET)
Hallo,
neben dem Kammerflimmern detektiert meines Wissens ein AED doch auch eine ventrikuläe Tachykardie und gibt (je nach deren Geschwindigkeit) einen Schock frei??
Oder ist das nicht bei allen Geräten der Fall?
Gruß,
Eron (nicht signierter Beitrag von 178.202.26.125 (Diskussion) 15:28, 25. Mär. 2011 (CET))
Rechtliche Situation
Da ich in einer Universitätsbibliothek arbeite, in der ein AED hängt, hatte ich erst vor ein paar Tagen wieder eine Schulung im Umgang damit. Der Schulungsleiter hat uns dabei auch die rechtlichen Grundlagen erklärt, allerdings bekomme ich das gerade nicht mehr ganz zusammen. Auf jeden Fall wurde zwischen AEDs in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Beispiel war das Gebäude der lokalen Sparkasse, wo ein AED im Foyer bei den Geldautomaten hängt und jeder, der eine EC-Karte besitzt, reinkomt) und denen in nichtöffentlichen Gebäuden (wozu auch unsere Uni-Bib zählt, da die Öffnungszeiten hat und vor allem nachts keiner ins Gebäude kommt). Bei Letzteren dürfe nur jemand den Schockvorgang auslösen, der eine AED-Schulung hinter sich hat, da sonst ein Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz vorliege. Kann das jemand so verifizieren? Diese allgemeine Info sollte in den Abschnitt "Rechtliches" nämlich noch rein, da der bisherige Text nur die gesetzlichen Regelungen nennt, aber nicht so konkrete Auswirkungen auf den Einsatz wie die eben von mir genannte. -- LadyLanquist 09:39, 26. Mär. 2011 (CET)
- Ich sehe das als die im Artikel ja schon angesprochene "Betriebliche Erste-Hilfe-Organisation" mit ihren Regelungen. Hier [1] eine Quelle. Verifizieren kann ich das schlecht; wenn es nötig ist, und das geschah auch schon, nehme ich dort, wo einer hängt, den AED von der Wand und verwende ihn, ob eingewiesen oder nicht. Selbstverständlich würde ich das auch als Besucher oder nicht eingewiesener Mitarbeiter eurer Bibliothek tun. Wer anders handelt, also aus Angst vor Rechtsfolgen jemand beim Sterben zusieht, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre,zu helfen, muss in Anbetracht des extremen Zeitdrucks wohl eher mit einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen. Als Zeuge würde ich eine solche natürlich auch stellen. --Der Grundwert, um den es geht, ist das menschliche Leben und die Gesundheit; das MPG ist dem nachgeordnet. Zitat aus der Quelle: „Die Anwendung des AED geschieht genauso wie die Wiederbelebung immer im Rahmen des „rechtfertigenden Notstandes“ entsprechend § 34 Strafgesetzbuch (StGB) und der mutmaßlichen Einwilligung des Betroffenen. Demnach ist davon auszugehen, dass der Ersthelfer bei Anwendung eines AED strafrechtlich nicht belangt werden kann, sofern er nicht die gebotene Sorgfaltspflicht verletzt.“ Allerdings bin ich Intensivkrankenpfleger und kein Jurist; ich sehe die Dinge hier mehr von der praktischen und menschlichen Seite aus. Grüße, --Blogotron /d 13:14, 26. Mär. 2011 (CET)
- Nicht ganz. Ihr, als Mitarbeiter, müßt tatsächlich eine Einweisung bekommen, weil die Dinger an eurem Arbeitsplatz hängen. Wenn ich als Gast in der Unibib so ein Gerät benutze, benötige ich das nicht und es ist nicht erforderlich, eine Einweisung zu haben. --Betaamylase 19:59, 26. Mär. 2011 (CET)
- Bedeutet wohl im Umkehrschluss, dass der Arbeitgeber entweder sein Personal schulen muss oder das Gerät nicht aufhängen darf. Was die "unterlassene Hilfeleistung" angeht, wird dieser Tatbestand vermutlich nur zutreffen, wenn geschultes Personal die Anwendung unterlässt. Wer keine Ahnung und Angst hat, macht sich wohl eher nicht strafbar (aber ich bin kein Jurist). Wer natürlich dumm rumsteht und nicht mal Hilfe holt, macht sich eindeutig strafbar. --217.91.139.42 17:17, 9. Jul. 2012 (CEST)
- Im Grunde ist das tatsächlich so. Hört sich zwar komisch an, aber an solche Geräte hat man bei Einführung des MPG sicherlich nicht gedacht. In der Praxis wird wohl niemals jemand für den bestimmungsgemäßen Einsatz eines AED bestraft werden - Einweisung oder nicht. Ich wüßte aber ehrlich gesagt auch keinen Grund, warum man eine MPG-Einweisung, die ja nunmal nur ein paar Minuten dauert, nicht durchführen könnte oder wollte. --Betaamylase (Diskussion) 13:15, 10. Jul. 2012 (CEST)
- Ja. Aber wen will man denn einweisen? Touristen aus Japan? Die Geräte hängen im öffentlichen Bereich des Flughafens Nürnberg, z.B., soweit ich weiß, in der Münchner U-Bahn. MPG hat wohl seine Grenzen. Wer am dortigen Telefon (NUE)112 anruft, bekommt den Defi freigegeben. Als ich mal einen (im Betrieb) brauchte, nahm ich ihn von der Wand. War nicht schwer. Ich hatte schlicht keine Zeit, mich um rechtliche Aspekte zu kümmern. Der, um den es ging, hing nämlich mit einem Kabel um den Hals an einem Treppengeländer. Das ist die Praxis. --Blogotron /d 19:35, 10. Jul. 2012 (CEST)