Straße von Korfu und Öffentlichkeit: Unterschied zwischen den Seiten
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'''Öffentlichkeit''' bezeichnet im weitesten Sinne die Gesamtheit aller Umstände, die für die Bildung der [[Öffentliche Meinung|öffentlichen Meinung]] von Bedeutung sind, wobei der allgemein freie Zugang zu allen relevanten Gegebenheiten sowie deren ungehinderte Diskutierbarkeit entscheidende Kriterien sind. |
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{{Infobox Meerenge |
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[[Datei:Forum romanum 1880.jpg|miniatur|Auf dem [[Forum Romanum]] (hier um 1880) wurde im alten Rom öffentlich Politik gemacht.]] |
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|NAME=Straße von Korfu |
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|BILD1=Corfu Channel.jpg |
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|BILD1-TEXT=Die Straße von Korfu vom albanischen Saranda aus gesehen – rechts Korfu, links die albanische Küste |
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|BILD2=Corfu topographic map-de.svg |
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|BILD2-TEXT=Die Straße von Korfu durchzogen von der griechisch-albanischen Grenze |
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|GEWAESSER1=[[Ionisches Meer]] |
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|GEWAESSER2= |
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|LANDMASSE1=[[Korfu]] |
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|LANDMASSE2=[[Albanien|albanisches Festland]] |
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|BREITENGRAD=39/45/29/N |
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|LAENGENGRAD=19/57/43/E |
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|REGION-ISO=GR-22/AL-SR |
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|KARTE= |
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|POSKARTE= |
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|LAENGE=8 |
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|BREITE=2.05 |
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|TIEFE= |
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|STAEDTE=[[Kassiopi]], [[Ksamil]] |
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|INSELN= |
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|BRUECKEN= |
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|DAEMME= |
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Die '''Straße von Korfu''' ({{ELSneu|Πορθμός της Κέρκυρας}}, {{SqS|''Kanali i Korfuzit''}}) ist eine [[Meerenge]] zwischen dem nördlichen Ende der griechischen Insel [[Korfu]] im Westen und dem [[Albanien|albanischen]] Festland im Osten. Am westlichen Ufer der Straße liegen die Dörfer ''Agios Stefanos'', ''Kalami'' und etwas nördlich [[Kassiopi]], hinter denen sich der [[Pantokrator (Berg)|Pantokrator]] erhebt. Ihnen gegenüber liegt auf albanischer Seite das Dorf [[Ksamil]] auf einer parallel zur Meerenge verlaufenden Halbinsel, die den [[Butrintsee]] vom Meer trennt und deren westlichster Punkt ''Kepi i Skales'' heißt. Die Straße von Korfu ist Teil des [[Ionisches Meer|Ionischen Meers]]. An der engsten Stelle ist das Meer hier nur ca. 2.050 m breit. |
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Der Begriff, ursprünglich nur im Sinne der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen o.ä. gebraucht, wurde in der [[Deutsche Sprache|deutschen Sprache]] ab dem späten 17. Jahrhundert für eine erst [[Literaturkritik|literatur-]] sowie [[Kunstkritik|kunstkritische]], dann ab Mitte des 18. Jahrhunderts durch die [[Aufklärung]] zunehmend [[Politik|politisch]]-[[Gesellschaft (Soziologie)|sozial]] werdende Öffentlichkeit gebräuchlich, die v.a. in den [[Theater]]n, [[Literarischer Salon|Salons]] und [[Kaffeehaus|Kaffeehäusern]] o.ä. der europäischen Städte entstand, in denen sich das [[Bildungsbürgertum]] traf, als eine die staatliche Autorität legitimierende und kritisierende Sphäre ("bürgerliche Öffentlichkeit"). Man unterschied ab dem 17. Jh. zwischen „vermachteter“, d.h. staatlich-verwaltungstechnischer Öffentlichkeit und eben jener, der nicht-staatlichen, Öffentlichkeit, die später (im 20. Jh.) unter dem Begriff der [[Zivilgesellschaft]] als eine „nicht-vermachtete“ [[Gegenöffentlichkeit|(Gegen-) Öffentlichkeit]] ([[Jürgen Habermas]]) bezeichnet wurde. |
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Die Straße von Korfu ist ein wichtiger [[Wasserstraße|Schifffahrtsweg]], die vor allem von [[Fähre]]n auf dem Weg zwischen den griechischen Häfen von [[Korfu (Stadt)|Kerkyra]] und [[Igoumenitsa]] sowie Italien passiert wird. Quer über die Meerenge besteht keine Fährverbindung. Es verkehren hingegen täglich Boote zwischen den rund 30 km entfernten Städten Kerkyra im Süden und [[Saranda (Albanien)|Saranda]] im Norden. Die Straße von Korfu liegt vollständig in griechischen und albanischen [[Hoheitsgewässer]]n, jedoch gilt ein nicht aussetzbares [[Recht der friedlichen Durchfahrt]].<ref>Gemäß Abschnitt III des [[Seerechtsübereinkommen]]s der Vereinten Nationen, siehe [http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_747_305_15/index.html Text des Übereinkommens]</ref> |
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[[Sozialwissenschaft]]liche [[Diskurstheorie]]n verstehen unter Öffentlichkeit auch die Gesamtheit der potentiell an einem Geschehen teilnehmenden [[Person]]en („[[Publikum]]“ im weiteren Sinne). |
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Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] war die Straße von Korfu Schnittstelle zwischen West und Ost und einer der ersten Schauplätze des [[Kalter Krieg|Kalten Kriegs]]: Der [[Korfu-Kanal-Zwischenfall]] war eine Serie von Ereignissen im Jahr 1946, bei denen Schiffe der [[Royal Navy]] in diesen Gewässern zu Schaden kamen. Im Mai wurden britische Kriegsschiffe beschossen. Im Oktober liefen britische Kriegsschiffe auf [[Seemine]]n auf, wodurch sie schwer beschädigt wurden und 43 Seeleute starben. Die britische Regierung machte Albanien verantwortlich, die Minen gelegt und somit den internationalen Schifffahrtsweg blockiert zu haben. Das dritte Ereignis war eine britische Minenräumaktion im Oktober in albanischen Gewässern, die Proteste Albaniens auslösten. |
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Im [[Prozessrecht]] bezeichnet Öffentlichkeit sowohl die Tatsache, dass eine [[Gerichtsverhandlung]] auch unbeteiligten Personen zugänglich ist, als auch den Kreis der einer Gerichtsverhandlung beiwohnenden, nicht direkt beteiligten Zuschauer. |
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Während des Kommunismus versuchten einige Albaner von der Halbinsel bei Ksamil aus schwimmend über die Straße von Korfu nach Griechenland zu fliehen. Es ist nur eine erfolgreiche Flucht dokumentiert. Mehrere Flüchtlinge wurden erschossen, andere ertranken. Die meisten wurden von der Polizei oder dem [[Sigurimi]] eingefangen. |
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== Begriffe == |
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Im alten griechischen Ideal ist gemäß [[Hannah Arendt]] die Teilnahme an der Öffentlichkeit der [[Polis]] auf der [[Agora]] dem freien Bürger vorbehalten, der die Lebensnotwendigkeiten des privaten Haushalts (Oikos) überwunden hat und in die freie Sphäre der Öffentlichkeit übergehen kann. Dieser Logik folgend ist ein arbeitender Mensch nicht frei, da er noch mit Lebensnotwendigkeiten beschäftigt ist, welche der Freiheit berauben. Freiheit wird hier also nicht als Freiheit des Handelns im Sinne eines nicht vorhandenen [[Determinismus]] verstanden, sondern als ein Hintersichlassen der privaten Angelegenheiten. |
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„Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute“ ([[Jürgen Habermas|Habermas]]: ''[[Strukturwandel der Öffentlichkeit]]''), |
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„Netz für die Kommunikation von Inhalten und Stellungnahmen (…), das sich nach der Kommunikationsdichte, der Organisationskomplexität, und Reichweite nach Ebenen differenziert, von der episodischen Kneipe (…) bis zur abstrakten, über Massenmedien hergestellten Öffentlichkeit“ (Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit) |
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„Öffentliche Versammlung“, „öffentliche [[Kundgebung]]“, „öffentliche Verhandlung“ (vor [[Gericht]]), im Gegensatz zu „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“. Die Öffentlichkeit von möglichst vielen Ereignissen ist damit ein [[Demokratie|demokratisches]] Prinzip. [[Presse (Medien)|Presse]] und [[Rundfunk]] haben die Aufgabe, durch Berichte, Reportagen oder Direktübertragungen die Öffentlichkeit auch über weite Strecken hinweg herzustellen. |
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Von „[[Innere Öffentlichkeit|innerer Öffentlichkeit]]“ spricht man im Zusammenhang von größeren [[Soziale Gruppe|Gruppen]], [[Verein]]en, [[Unternehmen]] oder sonstigen [[Organisation]]en und [[Körperschaft]]en. Sie bezeichnet die Gesamtzahl der betreffenden [[Person]]en und unterliegt denselben [[Gesetzmäßigkeit]]en und organisatorischen [[Grundmuster]]n wie die „äußere Öffentlichkeit“, wird aber von dieser getrennt und unter Berücksichtigung des speziellen [[Informationsbedarf]]s bedient. |
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In demokratischen [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaften]] spielt Öffentlichkeit in Gestalt der [[Öffentliche Meinung|öffentlichen Meinung]] eine wichtige Rolle, denn in ihr findet die (politische) Meinungsbildung statt. Die [[Presse (Medien)|Presse]] ist wichtiger Teil und Spiegel der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang sind [[Öffentliches Gut|öffentliche Güter]] wichtig, die Öffentlichkeit überhaupt erst ermöglichen. Eine lebendige Öffentlichkeit wird einigen Theorien zufolge als Grundlage für die Entwicklung von [[Zivilgesellschaft]] gesehen. |
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Gleichzeitig kommt nach Ansicht von Kritikern der Öffentlichkeit jedoch auch eine wichtige Funktion bei der Herstellung problematischer Geschlechteridentitäten zu. Die Trennung [[Bürgertum|bürgerlicher Gesellschaften]] in private und öffentliche Räume geht demnach mit geschlechtsspezifischen Zuschreibungen einher, die Frauen den privaten und Männern den öffentlichen Raum zuweisen, so dass es oftmals zu einem Ausschluss von Frauen aus Prozessen der öffentlichen [[Meinungsbildung]] komme. In modernen Mediengesellschaften führe die [[öffentliche Kommunikation]] zur Etablierung von [[Geschlechterordnung|Geschlechterhierarchien]], die mit Mechanismen des Ein- und Ausschlusses einhergingen. |
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== Öffentlichkeit und Demokratie == |
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Öffentlichkeit aller bedeutenden rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Vorgänge, sowie die öffentliche Meinungs- und Willensbildung gelten als Kriterien einer funktionierenden [[Demokratie]]. Für die der [[Gewaltenteilung]] unterliegenden staatlichen Organe ergibt sich daraus: |
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Die gesetzgebenden Organe ([[Legislative]]) beraten in demokratischen Staaten im Allgemeinen öffentlich, soweit nicht besondere Umstände (z. B. Geheimhaltung) eine nichtöffentliche Behandlung erfordern. |
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Gerichtsverhandlungen ([[Judikative]]) einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse sind in der Regel öffentlich (Deutschland: § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Obgleich im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, gilt Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung als Grundprinzip des [[Rechtsstaat]]es. Auch nach Artikel 6 Absatz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gehört das öffentliche Verhandeln vor Gericht zur Voraussetzung eines fairen Verfahrens. |
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Die Bedeutung der Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen ergibt sich auch aus der [[Rechtsgeschichte]], in der immer wieder ein Kampf gegen Justiz hinter verschlossenen Türen geführt wurde. Öffentlichkeit dient zudem der Kontrolle und Unabhängigkeit von Richtern sowie dem wirksamen [[Grundrecht]]sschutz. |
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Einschränkungen der Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen gelten in Familiensachen, zum Schutz öffentlicher oder privater Geheimnisse (§§ 171a, 171b, 172 GVG) und wenn die Raumkapazität im Gerichtssaal nicht für alle Interessenten ausreicht. |
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Im Bereich des Regierungshandelns ([[Exekutive]]) wird die Frage der Öffentlichkeit sehr verschieden gehandhabt. Dies gilt erstens im Vergleich verschiedener Verwaltungshandlungen, zweitens im Vergleich verschiedener Staaten und staatlicher Untereinheiten, und drittens im Vergleich verschiedener Politikgebiete oder Themen (für die Geheimhaltung vorgesehen sein kann). |
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Mangelnde Öffentlichkeit in diesen Bereichen wurde unter der Bezeichnung „Arkanpolitik“ ([[Jürgen Habermas]]) als Kennzeichen [[Absolutismus|absolutistischen]] oder allgemein undemokratischen Staatsverständnisses kritisiert. |
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Trotz des Öffentlichkeitspostulats der Demokratie finden auch heute die entscheidenden politischen Beratungen (etwa Sitzungen des Koalitionsausschusses oder Fraktionssitzungen) hinter verschlossenen Türen statt. Dies ist nicht zuletzt der Art der medialen Begleitung langwieriger politischer Prozesse geschuldet, die Politiker veranlasst, das Eindringen der Medienlogik in ihre Beratungen zu begrenzen. Durch Indiskretionen erhält die Öffentlichkeit zwar punktuell Einblicke in das Verhandlungsgeschehen, allerdings entsteht so noch keine öffentliche Diskurssphäre. |
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Das [[Oberlandesgericht Köln]] fällte im Februar 2012 drei einschlägige Urteile (Az.: 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11). |
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Das OLG Köln hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum [[Bundesgerichtshof]] zugelassen. Die Frage, in welchem Umfang auch über private, das [[Persönlichkeitsrecht]] berührende Umstände berichtet werden dürfe, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erörtert worden seien, sei bisher nicht höchstrichterlich entschieden.<ref>{{Cite web| title = Kachelmann gewinnt vor dem Oberlandesgericht Köln gegen drei Medien / Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig| publisher = vdsrv.de| accessdate = 2012-05-28| url = http://www.vdsrv.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1177:kachelmann-gewinnt-vor-dem-oberlandesgericht-koeln-gegen-drei-medien--berichterstattung-aus-oeffentlicher-gerichtsverhandlung-ist-nicht-uneingeschraenkt-zulaessig&catid=1:pressemitteilungen&Itemid=9}}</ref> |
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== Literatur == |
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* Jürgen Habermas: ''[[Strukturwandel der Öffentlichkeit]]. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft.'' (Habil.), Neuwied 1962. (Neuauflage: Frankfurt a. M. 1990, ISBN 3-518-28491-6) |
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* Philip Baugut, Maria-Theresa Grundler: ''Politische (Nicht-)Öffentlichkeit in der Mediendemokratie. Eine Analyse der Beziehungen zwischen Politikern und Journalisten in Berlin.'' Baden-Baden, Nomos 2009. |
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* [[Richard Sennett]]: ''Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität''. 1974, 1976. Dt.: Berliner Taschenbuch Verlag, 1983, 2008, ISBN 978-3-8333-0594-8. |
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* Torsten Liesegang: ''Öffentlichkeit und öffentliche Meinung. Theorien von Kant bis Marx 1780–1850.'' Königshausen & Neumann, Würzburg 2004. |
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* [[Jürgen Gerhards]], [[Friedhelm Neidhardt]]: ''Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit: Fragestellungen und Ansätze.'' In: S. Müller-Doohm, K. Neumann-Braun (Hrsg.): ''Öffentlichkeit Kultur Massenkommunikation. Beiträge zur Medien- und Kommunikationssoziologie''. BIS-Verlag, Oldenburg 1991, S. 31–90. Erstmals veröffentlicht als [http://bibliothek.wz-berlin.de/pdf/1990/iii90-101.pdf WZB Discussion Paper FS III 90–101]. |
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* Gábor T. Rittersporn, Jan C. Behrends, Malte Rolf (Hrsg.): ''Sphären von Öffentlichkeit in Gesellschaften sowjetischen Typs. Zwischen partei-staatlicher Selbstinszenierung und kirchlichen Gegenwelten / The Public Sphere in Societies of the Soviet Type. Between the Great Show of the Party-State and Religious Counter-Cultures.'' Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2003. (= Komparatistische Bibliothek; Bd. 11) |
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== Siehe auch == |
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* [[Öffentlicher Raum]], [[Öffentliches Gebäude]] |
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* [[Multiplikator (Werbung)]], [[Öffentlichkeitsarbeit]] |
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* [[Öffentliches Recht]] |
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* [[Versammlung]] |
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* [[Gegenöffentlichkeit]] |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
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{{commonscat|North Straits of Corfu|Straße von Korfu}} |
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{{Wikisource|Gesetz, betreffend die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen|Gesetz, betreffend die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen (Deutsches Reich 1888)}} |
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* Mark K. Smith: [http://www.infed.org/thinkers/putnam.htm ''Robert Putnam, Social Capital and Civic Community'']. In: ''The Encyclopaedia of Informal Education''. 11. April 2008. |
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* [http://publicsphere.ssrc.org/ Transformations of the Public Sphere] Essay Forum (englisch) |
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==Einzelnachweise== |
== Einzelnachweise == |
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[[hu:Nyilvánosság]] |
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[[ja:公共圏]] |
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[[ko:공개주의]] |
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[[nl:Openbaarheid]] |
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[[no:Offentlighet]] |
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[[pt:Esfera pública]] |
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[[ru:Общественность]] |
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[[sv:Offentlighet]] |
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[[tr:Kamusal alan]] |
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[[zh:公共领域]] |
Version vom 29. Mai 2012, 01:55 Uhr
Öffentlichkeit bezeichnet im weitesten Sinne die Gesamtheit aller Umstände, die für die Bildung der öffentlichen Meinung von Bedeutung sind, wobei der allgemein freie Zugang zu allen relevanten Gegebenheiten sowie deren ungehinderte Diskutierbarkeit entscheidende Kriterien sind.

Der Begriff, ursprünglich nur im Sinne der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen o.ä. gebraucht, wurde in der deutschen Sprache ab dem späten 17. Jahrhundert für eine erst literatur- sowie kunstkritische, dann ab Mitte des 18. Jahrhunderts durch die Aufklärung zunehmend politisch-sozial werdende Öffentlichkeit gebräuchlich, die v.a. in den Theatern, Salons und Kaffeehäusern o.ä. der europäischen Städte entstand, in denen sich das Bildungsbürgertum traf, als eine die staatliche Autorität legitimierende und kritisierende Sphäre ("bürgerliche Öffentlichkeit"). Man unterschied ab dem 17. Jh. zwischen „vermachteter“, d.h. staatlich-verwaltungstechnischer Öffentlichkeit und eben jener, der nicht-staatlichen, Öffentlichkeit, die später (im 20. Jh.) unter dem Begriff der Zivilgesellschaft als eine „nicht-vermachtete“ (Gegen-) Öffentlichkeit (Jürgen Habermas) bezeichnet wurde.
Sozialwissenschaftliche Diskurstheorien verstehen unter Öffentlichkeit auch die Gesamtheit der potentiell an einem Geschehen teilnehmenden Personen („Publikum“ im weiteren Sinne).
Im Prozessrecht bezeichnet Öffentlichkeit sowohl die Tatsache, dass eine Gerichtsverhandlung auch unbeteiligten Personen zugänglich ist, als auch den Kreis der einer Gerichtsverhandlung beiwohnenden, nicht direkt beteiligten Zuschauer.
Begriffe
Im alten griechischen Ideal ist gemäß Hannah Arendt die Teilnahme an der Öffentlichkeit der Polis auf der Agora dem freien Bürger vorbehalten, der die Lebensnotwendigkeiten des privaten Haushalts (Oikos) überwunden hat und in die freie Sphäre der Öffentlichkeit übergehen kann. Dieser Logik folgend ist ein arbeitender Mensch nicht frei, da er noch mit Lebensnotwendigkeiten beschäftigt ist, welche der Freiheit berauben. Freiheit wird hier also nicht als Freiheit des Handelns im Sinne eines nicht vorhandenen Determinismus verstanden, sondern als ein Hintersichlassen der privaten Angelegenheiten.
„Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute“ (Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit), „Netz für die Kommunikation von Inhalten und Stellungnahmen (…), das sich nach der Kommunikationsdichte, der Organisationskomplexität, und Reichweite nach Ebenen differenziert, von der episodischen Kneipe (…) bis zur abstrakten, über Massenmedien hergestellten Öffentlichkeit“ (Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit)
„Öffentliche Versammlung“, „öffentliche Kundgebung“, „öffentliche Verhandlung“ (vor Gericht), im Gegensatz zu „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“. Die Öffentlichkeit von möglichst vielen Ereignissen ist damit ein demokratisches Prinzip. Presse und Rundfunk haben die Aufgabe, durch Berichte, Reportagen oder Direktübertragungen die Öffentlichkeit auch über weite Strecken hinweg herzustellen.
Von „innerer Öffentlichkeit“ spricht man im Zusammenhang von größeren Gruppen, Vereinen, Unternehmen oder sonstigen Organisationen und Körperschaften. Sie bezeichnet die Gesamtzahl der betreffenden Personen und unterliegt denselben Gesetzmäßigkeiten und organisatorischen Grundmustern wie die „äußere Öffentlichkeit“, wird aber von dieser getrennt und unter Berücksichtigung des speziellen Informationsbedarfs bedient.
In demokratischen Gesellschaften spielt Öffentlichkeit in Gestalt der öffentlichen Meinung eine wichtige Rolle, denn in ihr findet die (politische) Meinungsbildung statt. Die Presse ist wichtiger Teil und Spiegel der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang sind öffentliche Güter wichtig, die Öffentlichkeit überhaupt erst ermöglichen. Eine lebendige Öffentlichkeit wird einigen Theorien zufolge als Grundlage für die Entwicklung von Zivilgesellschaft gesehen.
Gleichzeitig kommt nach Ansicht von Kritikern der Öffentlichkeit jedoch auch eine wichtige Funktion bei der Herstellung problematischer Geschlechteridentitäten zu. Die Trennung bürgerlicher Gesellschaften in private und öffentliche Räume geht demnach mit geschlechtsspezifischen Zuschreibungen einher, die Frauen den privaten und Männern den öffentlichen Raum zuweisen, so dass es oftmals zu einem Ausschluss von Frauen aus Prozessen der öffentlichen Meinungsbildung komme. In modernen Mediengesellschaften führe die öffentliche Kommunikation zur Etablierung von Geschlechterhierarchien, die mit Mechanismen des Ein- und Ausschlusses einhergingen.
Öffentlichkeit und Demokratie
Öffentlichkeit aller bedeutenden rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Vorgänge, sowie die öffentliche Meinungs- und Willensbildung gelten als Kriterien einer funktionierenden Demokratie. Für die der Gewaltenteilung unterliegenden staatlichen Organe ergibt sich daraus:
Die gesetzgebenden Organe (Legislative) beraten in demokratischen Staaten im Allgemeinen öffentlich, soweit nicht besondere Umstände (z. B. Geheimhaltung) eine nichtöffentliche Behandlung erfordern.
Gerichtsverhandlungen (Judikative) einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse sind in der Regel öffentlich (Deutschland: § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Obgleich im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, gilt Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung als Grundprinzip des Rechtsstaates. Auch nach Artikel 6 Absatz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gehört das öffentliche Verhandeln vor Gericht zur Voraussetzung eines fairen Verfahrens.
Die Bedeutung der Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen ergibt sich auch aus der Rechtsgeschichte, in der immer wieder ein Kampf gegen Justiz hinter verschlossenen Türen geführt wurde. Öffentlichkeit dient zudem der Kontrolle und Unabhängigkeit von Richtern sowie dem wirksamen Grundrechtsschutz.
Einschränkungen der Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen gelten in Familiensachen, zum Schutz öffentlicher oder privater Geheimnisse (§§ 171a, 171b, 172 GVG) und wenn die Raumkapazität im Gerichtssaal nicht für alle Interessenten ausreicht.
Im Bereich des Regierungshandelns (Exekutive) wird die Frage der Öffentlichkeit sehr verschieden gehandhabt. Dies gilt erstens im Vergleich verschiedener Verwaltungshandlungen, zweitens im Vergleich verschiedener Staaten und staatlicher Untereinheiten, und drittens im Vergleich verschiedener Politikgebiete oder Themen (für die Geheimhaltung vorgesehen sein kann).
Mangelnde Öffentlichkeit in diesen Bereichen wurde unter der Bezeichnung „Arkanpolitik“ (Jürgen Habermas) als Kennzeichen absolutistischen oder allgemein undemokratischen Staatsverständnisses kritisiert.
Trotz des Öffentlichkeitspostulats der Demokratie finden auch heute die entscheidenden politischen Beratungen (etwa Sitzungen des Koalitionsausschusses oder Fraktionssitzungen) hinter verschlossenen Türen statt. Dies ist nicht zuletzt der Art der medialen Begleitung langwieriger politischer Prozesse geschuldet, die Politiker veranlasst, das Eindringen der Medienlogik in ihre Beratungen zu begrenzen. Durch Indiskretionen erhält die Öffentlichkeit zwar punktuell Einblicke in das Verhandlungsgeschehen, allerdings entsteht so noch keine öffentliche Diskurssphäre.
Das Oberlandesgericht Köln fällte im Februar 2012 drei einschlägige Urteile (Az.: 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11). Das OLG Köln hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Frage, in welchem Umfang auch über private, das Persönlichkeitsrecht berührende Umstände berichtet werden dürfe, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erörtert worden seien, sei bisher nicht höchstrichterlich entschieden.[1]
Literatur
- Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. (Habil.), Neuwied 1962. (Neuauflage: Frankfurt a. M. 1990, ISBN 3-518-28491-6)
- Philip Baugut, Maria-Theresa Grundler: Politische (Nicht-)Öffentlichkeit in der Mediendemokratie. Eine Analyse der Beziehungen zwischen Politikern und Journalisten in Berlin. Baden-Baden, Nomos 2009.
- Richard Sennett: Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität. 1974, 1976. Dt.: Berliner Taschenbuch Verlag, 1983, 2008, ISBN 978-3-8333-0594-8.
- Torsten Liesegang: Öffentlichkeit und öffentliche Meinung. Theorien von Kant bis Marx 1780–1850. Königshausen & Neumann, Würzburg 2004.
- Jürgen Gerhards, Friedhelm Neidhardt: Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit: Fragestellungen und Ansätze. In: S. Müller-Doohm, K. Neumann-Braun (Hrsg.): Öffentlichkeit Kultur Massenkommunikation. Beiträge zur Medien- und Kommunikationssoziologie. BIS-Verlag, Oldenburg 1991, S. 31–90. Erstmals veröffentlicht als WZB Discussion Paper FS III 90–101.
- Gábor T. Rittersporn, Jan C. Behrends, Malte Rolf (Hrsg.): Sphären von Öffentlichkeit in Gesellschaften sowjetischen Typs. Zwischen partei-staatlicher Selbstinszenierung und kirchlichen Gegenwelten / The Public Sphere in Societies of the Soviet Type. Between the Great Show of the Party-State and Religious Counter-Cultures. Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2003. (= Komparatistische Bibliothek; Bd. 11)
Siehe auch
- Öffentlicher Raum, Öffentliches Gebäude
- Multiplikator (Werbung), Öffentlichkeitsarbeit
- Öffentliches Recht
- Versammlung
- Gegenöffentlichkeit
Weblinks
- Mark K. Smith: Robert Putnam, Social Capital and Civic Community. In: The Encyclopaedia of Informal Education. 11. April 2008.
- Transformations of the Public Sphere Essay Forum (englisch)