{{Dieser Artikel| behandelt die den Jurisdiktions-Primat des Papstes anerkennende katholische Kirche. Für weitere Kirchen, deren Namen den Bestandteil ''katholisch'' aufweisen, siehe [[Katholische Kirche (Begriffsklärung)]].}}
[[Datei:Georg Daniel Teutsch.jpg|thumb|Bischof Georg Daniel Teutsch]]
Die '''römisch-katholische Kirche''', Selbstbezeichnung '''katholische Kirche''' ([[Griechische Sprache|griech.]] καθολικός ''katholikos'' ‚allgemein, über alles beziehungsweise alle herabkommend, allgemeingültig‘), ist die zahlenmäßig größte Kirche innerhalb des [[Christentum]]s.<ref>{{cite web| url= https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/xx.html| title= The World Factbook|work= [[Central Intelligence Agency]]| accessdate=2011-09-26}}</ref> Sie umfasst 23 [[Teilkirche]]n mit eigenem [[Ritus]], darunter die nach Mitgliederzahl größte [[lateinische Kirche]] und die [[Unierte Kirchen (katholisch)|unierten Ostkirchen]]. Mit den [[Anglikanische Gemeinschaft|anglikanischen]], den [[Altkatholische Kirche|altkatholischen]] und den [[Orthodoxe Kirche|orthodoxen Kirchen]] teilt die katholische Kirche alle sieben [[Sakrament]]e einschließlich des Weiheamtes, aufgegliedert in [[Bischof]], [[Priester (Christentum)|Priester]] und [[Diakon]] ([[Klerus]]). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des [[Primat (römisch-katholische Kirche)|Primats]] des römischen Bischofs über die Gesamtkirche. Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,181 Milliarden Mitglieder an.<ref name = "Statistik">[[Zenit (Nachrichtenagentur)|Zenit]]: [https://www.zenit.org/article-22569?l=german&utm_campaign=germanweb&utm_medium=article&utm_source=zenit.org/g-22569 Statistik zum Päpstlichen Jahrbuch 2011 vorgestellt], 21. Februar 2011. Abgerufen am 28. Februar 2011.</ref>
'''Georg Daniel Teutsch''' (* [[12. Dezember]] [[1817]] in [[Schäßburg]]; † [[2. Juli]] [[1893]] in [[Hermannstadt]]) war im 19. Jahrhundert [[Bischof]] der [[Evangelische Kirche A. B. in Rumänien|Evangelischen Kirche A.B.]] [[Siebenbürgen]]s. Außerdem wirkte er als [[Lehrer]], [[Theologe]], [[Historiker]] und [[Politiker]].
Aufgrund der national-politischen Bewegungen und der wirtschaftlichen Entwicklung des 19. Jahrhunderts ist eine Trennung zwischen den einzelnen Wirkungsbereichen fast nicht möglich.
== Biografie ==
== Zur Bezeichnung ==
Der Begriff „römisch-katholische Kirche“ entstand im Gefolge der [[Reformation]] zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse. Gemeint ist die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der römisch-katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung der Kirche wegen ihrer Singularität nicht kennt, lehnt sie diese Bezeichnung ab. Gleichwohl weisen offizielle Dokumente im [[Ökumenische Bewegung|ökumenischen]] Dialog wohl aus Vereinfachungsgründen bisweilen die Bezeichnung „römisch-katholisch“ auf. Schließlich weist die Kirche durch die herausragende Stellung des Papstes in Rom ein „römisches“ Element auf.
[[Datei:St. Peter's Basilica Facade, Rome, June 2004.jpg|miniatur|Der [[Petersdom]] ist eine der wichtigsten Pilgerstätten der römisch-katholischen Kirche.]]
Teutsch wurde am 12. Dezember 1817 in Schäßburg (heute Sighisoara, [[Kreis Mureș]]) als zweites von vier Kindern des Ehepaares Martin Benjamin Teutsch und Maria Katharina, geb. Weiß in eine Handwerkerfamilie hineingeboren.
In der Regel bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur mit „katholische Kirche“ oder [[Theologie|theologisch]] gelegentlich ausführlich als „die [[Notae ecclesiae|eine, heilige, katholische und apostolische Kirche]]“. Die Bezeichnung „lateinische Kirche“ bezieht sich auf die katholische Kirche des Abendlandes („Westkirche“) im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen. Daneben wird die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ sowohl in der Literatur als auch in Publikationen kirchlicher Stellen häufig als synonymer Ausdruck für „lateinische Kirche“ in der Gegenüberstellung zu den unierten katholischen Ostkirchen – entsprechend „griechisch-katholische Kirchen“, „syrisch-katholische Kirche“ usw. – verwandt; in diesem Sprachgebrauch bezieht sich „römisch“ auf den [[Römischer Ritus|Ritus]] und gemeint ist nur die lateinische (westliche) Teilkirche.
Er besuchte die Grundschule und das Gymnasium in der Bergschule aus [[Schäßburg]] (heute Lic. teoretic Joseph Haltrich), wo er am 1. August 1837 die [[Matura]] ablegte. Danach studierte er ab Herbst 1837 Geschichte und Evangelische Theologie in [[Wien]], um es ein Jahr danach in [[Berlin]] fortzusetzen. Nach dem zweiten Studienjahr kehrte er nach Schäßburg zurück, um das Studium als [[Autodidakt]] abzuschließen. Er war Hauslehrer der Familie Magyay in Karlsburg ([[Alba Iulia]]) und Baksay in Marossolymos (Falkendorf, rum. [[Șoimuș (Hunedoara)|Șoimuș]]). Zeitgleich nutzte er den Zugang zu der Karlsburger Bibliothek (gegründet vom katholischen Bischof [[Ignác Batthyány|Batthyany]]) und zu der [[Brukenthal-Museum|Brukenthalbibliothek]] in [[Hermannstadt]], beide reich an Handschriften und Büchern zur Siebenbürgischen Geschichte.
Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch, vor allem in westlichen Ländern, werden die Bezeichnungen „katholische Kirche“ und „römisch-katholische Kirche“ in der Regel synonym verwendet. In Deutschland ist die Bezeichnung „katholisch“ [[namensrecht]]lich geschützt und darf ohne unterscheidenden Zusatz als Bezeichnung nur für Einrichtungen und Veranstaltungen der römisch-katholischen Kirche benutzt werden.
1842 kehrte er nach Schäßburg zurück, um im darauf folgenden Jahr, am 3.-4.Januar 1843, sein Studium mit einer [[Dissertation]] in den Fächern Geschichte, Pädagogik und Theologie abzuschließen. Darauf wurde er Lehrer an der „Schäßburger Bergschule“, Konrektor 1845 und Rektor von 1850-1863. 1863 wechselte Georg Daniel Teutsch vom Lehramt ins Pfarramt, und wurde zunächst Pfarrer der evangelischen Gemeinde [[Agnetheln]]. Am 19. September 1867 wurde er zum [[Bischof]] der [[Evangelische Kirche A.B. in Rumänien|Evangelischen Kirche A.B. in Siebenbürgen]] gewählt. In diesem Amt blieb er bis zu seinem Tod.
Die katholische Kirche versteht sich [[Theologie|theologisch]] als ''die'' katholische Kirche: Nach ihrer Auffassung kann es nur ''eine'' katholische, das heißt universelle Kirche [[Jesus Christus|Jesu Christi]] geben, und in ihr selbst ist diese ''eine'' Kirche auf so einzigartige Weise verwirklicht, dass es keine andere katholische Kirche geben kann.
Georg Daniel Teutsch heiratete in erster Ehe Charlotte Berwerth 1845, die ein Jahr später verstarb und in zweiter Ehe deren Schwester Wilhelmine. Aus dieser Ehe gingen mehrere Kinder hervor, einer seiner Söhne, [[Friedrich Teutsch]], wurde in der Zeitspanne von 1903 bis 1932 selbst auch Sachsenbischof.
Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer ganzen Reihe von anderen Kirchen, die sich selbst als „katholisch“ verstehen, sei es, dass sie sich mit einem der katholischen Kirche ähnlichen Ausschließlichkeitsanspruch als ''die'' eine, wahre katholische Kirche sehen, sei es, dass sie sich als Teil einer weiter verstandenen katholischen Kirche sehen, die auch weitere [[konfession]]ell verfasste Kirchen umfasst. Solche Kirchen verwenden in offiziellen Texten für die katholische Kirche in der Regel auch die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“.
== Wirkungskreis ==
Im [[Alte Kirche|altkirchlichen]] Sprachgebrauch war die Selbstbezeichnung ''katholikos'' immer exklusiv gemeint und schloss konstitutiv die volle Sakramentsgemeinschaft ein.
Sein Wirken kann in drei große Bereiche eingeteilt werden: Lehramt, Theologie und Politik. Seine Arbeit war auf den Erhalt der kulturellen, wirtschaftlichen und territorialen Autonomie des [[Siebenbürger Sachsen|“Sachsenvolks”]] ausgerichtet. Um dieses erreichen zu können, hat er oft auf die Geschichte des “Sachsenvolks” aus [[Siebenbürgen]] zurückgegriffen, ein Gebiet, das er während seiner ganzen Laufbahn, unabhängig seines entsprechenden Amtes, erforscht hat.
{{Siehe auch|katholisch}}
=== Lehramt ===
== Gründung ==
Seinen ersten Beruf, den des [[Lehrer]]s, hat er 21 Jahre lang an der Schäßburger Bergschule ausgeübt, davon 13 Jahre als Direktor/Rektor der Schule (1842-1863). Während seiner Lehramtszeit reformierte und entwickelte er das Schulwesen der Bergschule, wobei diese landesweiten Ruhm erlangte. In dieser Schule wurden Lehrer und Pfarrer ausgebildet. Die Schulzeit des Seminars wurde von 2 auf 3 Jahre erweitert. Der Organisationsentwurf der [[Schulreform]], der bis 1883 in Geltung blieb, wurde von ihm gutgeheißen und später im Auftrag des Oberkonsistoriums in Endfassung gebracht. Er vereinheitlichte landesweit den Grundschul- Gymnasial- und Seminarunterricht, wobei sowohl der klassisch-humanistische Unterricht wie auch die Realfächer gleichermaßen berücksichtigt wurden. Diesem ersten Beruf sollte er später, als Pfarrer und noch mehr als Bischof, die Treue halten; nach Amtsantritt in [[Agnetheln]] förderte er den Bau einer neuen Schule (die heute seinen Namen trägt) und wirkte für den Ausbau und die gesetzliche Regelung des [[Volksschule|Volksschulunterrichtes]].
Die römisch-katholische Kirche beruft sich traditionell auf die Gründung durch [[Jesus Christus]] selbst, insbesondere auf das so genannte „Felsenwort“ an den [[Apostel Petrus]] {{Bibel|Mt|16|18-19}}. Ob historisch tatsächlich von einem eigentlichen Kirchengründungsakt Jesu Christi ausgegangen werden kann, ist auch unter römisch-katholischen Theologen umstritten. Meist wird in heutiger [[Ekklesiologie]] ein Zusammenwirken von vorösterlichen Wurzeln (Jesu endzeitliche Sammlung des Gottesvolkes), einem österlichen Impuls (Kirche als Gemeinschaft derer, die dem auferstandenen Jesus Christus nachfolgen) und pfingstlicher Geistgabe (Kirche als Gemeinschaft, in der der [[Heiliger Geist|Heilige Geist]] gegenwärtig ist) als Ursprung der Kirche angesehen.
Um die Jahre 30 bis 33 wird daher von der Entstehung der ersten Gemeinden, also der Urkirche, ausgegangen. Die römisch-katholische Kirche betrachtet sich mit dieser Urkirche in ununterbrochener Kontinuität stehend und nimmt auch die direkte Gründung durch Jesus Christus in Anspruch. Sie sieht diesen Zusammenhang institutionell, insofern die christliche Gemeinde von Rom traditionell als Gründung des Apostels Petrus angesehen wird, und der Papst als Bischof von Rom direkter Nachfolger Petri ist.
Das 1879 erlassene ungarische Schulgesetz, welches die Einführung der [[Ungarische Sprache|ungarischen Sprache]] in den deutsch-evangelischen Schulen verfügte, weckte die besondere Aufmerksamkeit Georg Daniel Teutschs und seiner Mitarbeiter. Der einmütige Protest begründete sich dadurch, dass die Mehrheit der Grundschüler keine Gelegenheit hatten, diese Sprache jemals zu gebrauchen. Es bestand die Sorge, dass diese Maßnahme der [[Magyarisierung]] Vorschub leisten würde.
Das Selbstverständnis als mit der Urkirche in ununterbrochener Tradition stehend ist keine römisch-katholische Besonderheit, auch andere christliche Konfessionen berufen sich auf diese Tradition. Inwiefern dieses Selbstverständnis berechtigt ist oder nicht, war lange Zeit Gegenstand polemischer Kontroversen unter den Konfessionen und ist heute ein wesentlicher Punkt des [[Ökumenische Bewegung|ökumenischen Dialogs]].
Gegen Ende seines Lebens wurde unter seiner Leitung das Lehrerseminar aus [[Hermannstadt]] ins Leben gerufen. Ein großes Anliegen war ihm zeit seines ganzen Lebens der [[Fortschritt]] der [[Landwirtschaft]], die er nach Kräften unterstützt hat.
== Geschichtliche Herleitung der Struktur ==
Im Laufe seines Lebens wurden Teutsch verschiedene Ehrungen verliehen, wie seine Berufung in den Gelehrtenausschuss des [[Germanisches Nationalmuseum|Germanischen Museums]], die Verleihung der philosophischen [[Ehrendoktor]]würde der [[Universität Jena]] und die Wahl zum [[Ehrenmitglied]] des [[Leipzig]]er [[Schiller]]vereins.
{{Hauptartikel|Geschichte der römisch-katholischen Kirche}}
Ein Bischof (v. [[Griechische Sprache|griech.]] ἐπίσκοπος „Hüter, Aufseher“) ist seit circa 100 n. Chr. Vorsteher der katholischen Gemeinde in einer Stadt und den umliegenden Dörfern. Der Bereich eines Bischofs heißt [[Bistum]] oder Diözese (v. [[Griechische Sprache|griech.]] διοίκησις „Verwaltung“), die Stadt ist der Bischofssitz. Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözesen große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als beispielsweise in [[Italien]], wo es schon in der Antike größere Städte gab.
In diese Zeitspanne als Lehrer gehört auch die [[Revolution]] von 1848; er war [[Hauptmann (Offizier)|Hauptmann]] der Schäßburger [[Bürgerwehr]], die gemeinsam mit der [[Kaiserliche Armee|kaiserlichen Armee]] den [[Bürgerkrieg]] gegen die von [[Josef Bem]] geleitete [[k.u. Landwehr|ungarische Armee]] gewann.
In den ersten drei Jahrhunderten bildeten sich die [[Kirchenprovinz]]en heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere [[Diözese]]n, ihr Vorsteher heißt [[Metropolit]]. Der Sitz eines Metropoliten ist die Metropole (v. [[Griechische Sprache|griech.]] Μητρόπολις „Mutterstadt“). Heute haben die Metropoliten der römisch-katholischen Kirche in der Regel den Rang eines [[Erzbischof]]s inne und stehen als Metropolitanerzbischof einem [[Diözese|Erzbistum]] vor. Sie führen den Vorsitz in regionalen Bischofskonferenzen (z. B. die [[Freisinger Bischofskonferenz]]) und haben weitergehende [[Metropolit#Befugnisse|Befugnisse]] auch über die dem Erzbistum untergeordneten [[Suffragandiözese|Suffraganbistümer]].
=== Theologie ===
Bis 451 n. Chr. wurden die fünf „wichtigsten“ Metropoliten von Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem zu Patriarchen. Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich die westliche Kirche schließlich im großen [[Morgenländisches Schisma|Morgenländischen Schisma]] von der östlichen (orthodoxen) trennte.
Nach Antritt seines Amtes als Pfarrer, entsprechend seiner [[Ausbildung]] in der [[Tradition]] jener Jahre, wirkte er für die Inkraftsetzung der neuen [[Kirchenordnung]], die er 1861 maßgeblich mitbestimmt hat. Der Bischofssitz wurde nach seiner Wahl zum [[Bischof]] von [[Birthälm]] nach [[Hermannstadt]] zurückverlegt. Entsprechend der neuen Kirchenverfassung förderte Teutsch in der Folgezeit die Zusammenarbeit zwischen den Geistlichen und den Weltlichen. Die [[Volkskirche]] wurde unter seiner Führung als Bischof vollendet und gestärkt. Dazu trugen auch die [[Visitation]]en bei, die er von 1870 bis 1884 vornahm. Er schaffte die Visitation sämtlicher Gemeinden der [[Landeskirche]], außer einer einzigen, die wegen [[Typhus]] (Kleinalisch) gesperrt war. Die Berichte, die er über ihre Durchführung dem Landeskonsistorium erstattete, gaben den Zustand der Kirche und des Volkes zu dieser Zeit wieder. Sie sind ein zeitgeschichtliches Dokument erster Ordnung. Das Ergebnis dieser Visitation ist nicht einheitlich; seine Berichte über die verschiedenen [[Kirchenbezirk]]e spiegeln ein äußerst buntes und unterschiedliches Bild wider und beleuchten alle Bereiche der jeweilig visitierten [[Gemeinde]].
Das Patriarchat von Rom (oder: des Abendlandes, des Okzidents, der Westkirche) war das einzige westliche der fünf ursprünglichen altkirchlichen Patriarchate. Die übrigen bilden die altkirchlichen orthodoxen Patriarchate. Innerhalb der [[Lateinische Kirche|lateinischen Kirche]] gibt es zurzeit vier Patriarchen. Drei von ihnen stehen Diözesen mit Patriarchalsitz vor, einer steht als Erzbischof einem Erzbistum vor (vgl. ausführlich [[Patriarch#Römisch-Katholische Patriarchen|römisch-katholische Patriarchate]]).
Er konnte es nicht verhindern, dass im Zuge der nationalen Bewegung unter den Völkern [[Siebenbürgen]]s die magyarisch-lutherische Gemeinden, die seit altershehr zur sächsischen Kirche gehörten, sich in ihr nicht mehr heimisch fühlten und ihren Anschluss an die lutherisch-magyarische Kirche des [[Theiß]]distrikts verlangten. In den Jahren 1876 bis 1886 vollzog sich die Trennung von 16 lutherischen Gemeinden magyarischer Sprache von der deutschsprachigen lutherischen Kirche, allein zehn davon vom [[Brașov|Kronstädter]] Kirchenbezirk.
Von den Patriarchen des Lateinischen Ritus (außer Jerusalem) sind die Patriarchen der [[Unierte Kirche (katholisch)|mit Rom unierten]] Kirchen der östlichen Riten zu unterscheiden, die als Oberhaupt ihrer Kirchen eigenen Rechts (sui iuris) über die Ehrenrechte hinausgehende Vollmachten besitzen (Eigene Jurisdiktion). Eine gleiche Stellung wie die Patriarchen – bis auf den Ehrenvorrang – haben die [[Großerzbischof|Großerzbischöfe]] als Oberhäupter einiger unierter Kirchen.
Als [[Theologe]] war er bestrebt, der [[Nation]] das seiner Meinung nach Edelste der Güter, den [[Glaube]]n an das [[Evangelium (Glaube)|Evangelium]] und in ihm die [[Freiheit]] des Geistes, zu erhalten, die reine Lehre im Sinne des [[Protestantismus|lutherischen Bekenntnisses]]. Für ihn war es eindeutig, dass Recht, Verwaltung und Gericht noch nicht allein die tieferen Werte der Gemeinschaft begründen konnten.
Einige östliche Bistümer haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist unter dem Einfluss weltlicher Herrscher wie etwa in [[Siebenbürgen]] und der [[Ukraine]]. Bis auf die syro-maronitische und die italo-albanische Kirche lassen sich alle unierten Kirchen einer orthodoxen oder orientalischen Herkunftskirche zuordnen, von der sie sich mit der Unterordnung unter den Papst abgespalten haben. Bedingt durch diese historischen Entwicklungen gibt es heute an manchen Orten mehrere Bischöfe, etwa einen orthodoxen Bischof, einen Bischof der mit Rom unierten Kirche und einen lateinischen Bischof. Die unierten Kirchen haben den Ritus ihrer Herkunftskirchen in der Regel behalten und werden entsprechend bezeichnet. So heißen beispielsweise Kirchen, deren [[byzantinischer Ritus]] auf die griechische Kultur des antiken Oströmischen Reiches zurückgeht, „griechisch-katholisch“.
Man kann den Einfluss der Theologen der [[Vermittlung]] feststellen, der Vermittlung zwischen ewigen und zeitlichen Gütern zwischen den einzelnen [[Protestantische Kirche|protestantischen Kirchen]], der Vermittlung zwischen dem [[Christentum|christlichen Glauben]] und den kulturellen [[Schöpfung]]en des menschlichen Geistes. Dieses kam auch seinen liberalen [[Anschauung]]en entgegen, denn vom Gebiete des [[Kirchenrecht]]s her war die [[Verfassung]], für die er sich noch in seiner Zeit als Weltlicher eingesetzt hatte, in ihrem Aufbau aus einer deutschen Unionskirche übernommen worden. Er bezeichnete sich selbst als [[Rationalist]]en. Als Solcher hatte er schon in seiner Dissertation am 3. und 4. Januar 1843 in der theologischen These den Bekenntnisschriften die Eigenschaft abgesprochen, Glaubensnorm zu sein, und somit das Dasein des Teufels geleugnet. Dieses war auch der Grund, weshalb er später für die restaurative Bewegung des [[Katholizismus]] kein Verständnis aufbringen konnte und warum er auch die restaurativ-konfessionellen Bestrebungen in den evangelischen Kirchen ablehnte.
{{Siehe auch|Kirchengeschichte}}
Seine [[Predigt]]tätigkeit zeigt, wie er die Aufgabe als [[Pfarrer]] und Verkündiger verstand; er sprach in seinen Predigten gerne von der Entwicklung zu einem höheren Ziele hin, in die sich der Einzelne durch sein Streben nach einer höheren [[Sittlichkeit]] einordnen solle. Er bemerkte, dass die [[Reformator]]en die Bahn zur [[Forschung]] geöffnet hätten, so dass der Mensch in den Stand gesetzt werde, die [[Entwicklung]] seiner Zeit vorauszusehen, um in seinem Wirken das Sinnliche zu freiem [[Gehorsam]] unter das Sittliche zu bringen.
== Gliederung in Teilkirchen unterschiedlicher Riten ==
Seine [[Verkündigung]] war vornehmlich sittlich geprägt; er sprach von der Vaterliebe [[Gott]]es, der das reuige Kind wieder annimmt. Dazu kam noch die Betonung der Gemeinschaft, in einer Zeit, in der sich die Vereinzelung innerhalb der Gemeinde immer mehr bemerkbar machte. Sein ungebrochener Vorsehungsglauben, der sich aus seinem persönlichen Leben und dem Geschick des eigenen Volkes als kräftig erwiesen hat, birgt in seiner optimistischen Weltanschauung wenig [[Skrupel]] und [[Zweifel]] darüber, ob sein Weg richtig gewesen wäre.
Die katholische Kirche besteht aus 23 Teilkirchen eigenen Rechts (eigener Ritus), deren weitaus größte die [[Lateinische Kirche|Lateinische]] ist. Die übrigen 22 Teilkirchen erstrecken sich auf die anderen Ritenfamilien; es sind andere Kirchen oder deren Teile, die sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren historisch gewachsenen Ritus aber beibehalten haben. Die [[Maroniten]] besitzen einen eigenständigen Ritus und sind als Ganze mit Rom uniert.
Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, das heißt der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des Papstes. Dieser übt jedoch nur über die Lateinische Kirche [[Patriarchat (Kirche)|patriarchale]] Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen haben meist eigene [[Patriarch]]en oder [[Großerzbischof|Großerzbischöfe]] mit abweichender [[Jurisdiktion (Kirche)|Jurisdiktion]].
Für ihn, als ehemaligen Lehrer, zählte in erster Reihe die rechte [[Bildung]], die alte [[Weltanschauung|Welt-]] und Lebensanschauung, so dass der [[Glaube]] mit ihnen und nicht mit der „Barbarei“ einhergehen konnte. Darum ist es verständlich, dass er ein [[Anhänger]] der historischen Theologie war. Er suchte von der Geschichte her den Zugang zur Überlieferung von [[Jesus]] zu gewinnen und den Weg des Christentums durch die Geschichte zu verstehen. Das Evangelium war für ihn eine geschichtliche Größe mit einem ewigen Inhalt, ein höchster göttlicher Geist, der nach allen Richtungen [[Menschheit|menschlicher Entwicklung]] gewirkt habe. Es sei Jesus, der mit seinem warmen Herzen für uns einstünde. Er vertrat die Meinung, dass uns im [[Neues Testament|Neuen Testament]] das Christentum [[Christus|Christi]] entgegentrete und seine [[Schrift]]en uns die Entwicklung zur geistigen Reife bringen würde.
Nach dem [[Annuario Pontificio]] 2008 gibt es in der katholischen Kirche die folgenden Teilkirchen:
Gegen Ende seines Wirkens trat auch seine [[Erkenntnis]] der [[Lebensgemeinschaft]] des Glaubenden mit dem Heiland hervor, weil der Mensch als „ein Hauch des göttlichen Geistes“ zur [[Kindschaft Gottes|Gotteskindschaft]] und [[Brüderliche Liebe|Bruderliebe]] bestimmt sei. Er sah die geschichtliche Entwicklung der Menschheit als einen Weg, der das irdische Dasein zum Anfang des [[Gottesreich]]es umgestalte, wo die [[Gebot]]e Gottes, die zur Gottesliebe und [[Nächstenliebe]] aufrufen, erfüllt werden. Weil dieses in der Kirche geschah, welche die irdische Verwirklichung des Reiches Gottes darstelle, sah er sein [[Lebenswerk]] in der Gestaltung dieser, der [[Volkskirche]], und hinterließ sie der späteren Generationen als Erbe.
'''Römischer Ritus:'''
Auch als Bischof wurden ihm manche Ehrungen zuteil. Von 1870 war er [[Vorstand]] des [[Verein]]s für Siebenbürgische [[Landeskunde]], [[Mitglied]] des Zentralvorstandes der [[Gustav-Adolf-Stiftung]] ab 1882, [[Ehrendoktor]] der [[Jurist|Juristischen Fakultät]] der [[Humboldt-Universität zu Berlin|Universität Berlin]] und 1884 wurde er zum Ehrendoktor der philosophischen Fakultät von [[Jena]] ernannt. Eine besondere Ehrung war für ihn auch die Einladung zur Einweihung der [[Wittenberger Schlosskirche|Schlosskirche von Wittenberg]] im Oktober 1892.
# [[Lateinische Kirche]]
'''Konstantinopolitanischer oder Byzantinischer Ritus:'''
# [[Apostolische Administratur für Südalbanien|Albanisch-katholische Kirche]]
# [[Bulgarisch-katholische Kirche]]
# [[Apostolisches Exarchat von Griechenland|Griechische griechisch-katholische Kirche]]
# [[Italo-albanische Kirche]]
# [[Bistum Križevci|Kirche der Byzantiner der Eparchie Križevci]] ''(Kroatien, etc.)''
Bei der Zuordnung der Lateinischen Kirche zum [[Römischer Ritus|römischen Ritus]] ist zu beachten, dass in ihr örtlich auch einige andere, dem römischen eng verwandte Riten gepflegt werden, so der [[Ambrosianischer Ritus|ambrosianische]], der [[Dominikanerritus|dominikanische]] oder der [[Mozarabischer Ritus|mozarabische]].
Die [[Kasachische Griechisch-Katholische Kirche|kasachische griechisch-katholische Kirche]] und die [[Unierte Katholiken in Weißrußland|weißrussische griechisch-katholische Kirche]] stellen keine Teilkirchen dar, da für sie keine eigene Hierarchie eingerichtet wurde. Dennoch bilden sie jeweils eine besondere Ritus-Gemeinschaft.
== Volk Gottes ==
Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] bezeichnete die Gemeinschaft der Glaubenden in der Kirche als das ''Volk Gottes''.<ref>Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“ Nr. 9 [http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P2D.HTM ''Katechismus der Katholischen Kirche'']. Website des Vatikans. Abgerufen am 15. Juli 2011.</ref> In diese Gemeinschaft wird man durch die [[Taufe]] aufgenommen, die nach Lehre der Kirche dem Täufling ein [[Character indelebilis|unauslöschliches Siegel]] einprägt.<ref>[http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P2U.HTM ''Codex des Kanonischen Rechtes, Ziff. 849'']. Website des Vatikans. Abgerufen am 15. Juli 2011.</ref> Jeder Katholik hat durch Taufe und [[Firmung]] Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt ([[Laienapostolat]]).<ref>[http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html ''Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium, Ziff. 31'']. Website des Vatikans. Abgerufen am 17. Juli 2011.</ref> Ungeachtet des besonderen Dienstes einiger Mitglieder der Kirche als Lehrer oder Hirten erkennt das Konzil eine „wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des [[Leib Christi|Leibes Christi]]. Der Unterschied, den der Herr zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen Gottesvolk gesetzt hat, schließt eine Verbundenheit ein, da ja die Hirten und die anderen Gläubigen in enger Beziehung miteinander verbunden sind.“<ref>[http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html ''Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium, Ziff. 32'']. Website des Vatikans. Abgerufen am 4. August 2011.</ref>
=== Hierarchie ===
[[Datei:Pope-peter pprubens.jpg|miniatur|rechts|hochkant|[[Peter Paul Rubens]]: ''Petrus als Papst'' mit den „Schlüsseln des Himmelreiches“]]
Als unverzichtbares Strukturelement wird das [[Papst|Petrusamt]] mit seinem Primatsanspruch angesehen, das gemäß katholischer Lehre von Petrus {{Bibel|Mt|16|18-19}} auf alle seine Nachfolger im römischen Bischofsamt übergeht. Die katholische Kirche ist [[Hierarchie|hierarchisch]] strukturiert; unter „Hierarchie“ versteht man dabei die feste Struktur, gemäß der die Kirche durch [[Weihesakrament|geweihte]] [[Kirchenamt (Stellung)|Amtsträger]] geführt wird. In der katholischen Kirche ist das Weihesakrament den Männern vorbehalten (vgl. auch [[Frauenordination_(Christentum)#R.C3.B6misch-katholische_Praxis|Frauenordination]]). Der [[Bischof|Ortsbischof]], der als örtlich verantwortlicher Teil der Hierarchie in den Ostkirchen denn auch „Hierarch“ heißt, hat dabei für seinen Bereich die Leitungs-, Lehr- und Heiligungsgewalt. An allen drei Gewalten sind [[Kleriker]] sowie in eingeschränktem Maße besonders beauftragte [[Laie (Religion)|Laien]] beteiligt.
Die höchste Autorität der Weltkirche hat sowohl der [[Papst]], wie auch das [[Bischofskollegium]].
Der Papst ist Haupt des Bischofskollegiums und übt höchste, volle, unmittelbare und universale Jurisdiktion über die ganze Kirche aus. In seiner Rechtsausübung ist er nicht beschränkt (can. 331 CIC). Diese Gewalt wird auch als [[Primat (römisch-katholische Kirche)|Primatialgewalt]] bezeichnet.
Der Papst wird in seinen Aufgaben von der [[Bischofssynode]] und dem [[Kardinalskollegium]] beraten. Daneben existiert die [[Kurie]] als maßgebliches Organ für die Regierung der Kirche.
Das Kollegium aller Bischöfe ist Rechtssubjekt<ref>Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 216</ref>. Nach neuerem Kirchenrecht ist es immer, also nicht nur während eines [[Konzil (Römisch-Katholische Kirche)|ökumenischen Konzils]], Träger von Leitungsgewalt. Das Zweite Vatikanische Konzil und der CIC von 1983 schreiben dem Bischofskollegium höchste und volle Gewalt im Hinblick auf die ganze Kirche zu, die es gemeinsam mit dem Papst als dem Haupt des Bischofskollegiums ausübt. Eine Ausübung der Gewalt gegen den Papst ist dagegen nicht möglich.<br />
Das ''Ökumenische Konzil'' ist eine Versammlung, auf der das Bischofskollegium seine Gewalt über die ganze Kirche in feierlicher Weise ausübt (can. 337 CIC). Ökumenische Konzilien müssen vom Papst einberufen werden, der das Präsidialrecht ausübt. Zudem brauchen die Beschlüsse die Zustimmung des Papstes, um gültig zu sein. Teilnahmeberechtigt sind in ordentlicher Weise alle, die die Bischofsweihe empfangen haben. Daneben sind in außerordentlicher Weise teilnahmeberechtigt jene, die von der höchsten Autorität zum Konzil berufen werden<ref>Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 222</ref>. Die Berechtigung verpflichtet gleichzeitig zur Teilnahme.<br />
Die höchste und volle Gewalt des Bischofskollegiums kommt nach can. 337 § 2 CIC auch durch kollegiale Beschlussfassung der an ihrem Ort verbliebenen Bischöfe zum Ausdruck („''Fernkonzil''“). Hier sind die Beschlüsse nur wirksam, wenn sie anschließend vom Papst [[Promulgation|promulgiert]] wurden. Im Gegensatz zum Ökumenischen Konzil ist jedoch keine Initiative des Papstes notwendig.
Unterhalb der höchsten Autorität der Weltkirche sind Teilkirchenverbände die im Verfassungsrecht der Kirche vorgesehenen Zusammenschlüsse von Teilkirchen (v.a. [[Diözese]]n). Sie dienen als Ausdruck der ''Communio Ecclesiarum'' dem Verhältnis von Gesamtkirche und Teilkirche<ref>Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 271</ref>. Das Kirchenrecht behandelt unter den Kanones 432 bis 434 nur die [[Kirchenprovinz]] und die [[Kirchenregion]], da nur diese Einrichtungen Rechtspersönlichkeit besitzen. Darüber steht jedoch die [[Bischofskonferenz]], deren Gebiet jedoch nicht über Rechtspersönlichkeit verfügt.<br />
Die ''Bischofskonferenz'' ist eine ständige Einrichtung der Bischöfe einer Nation, in der diese besondere Aufgaben gemeinsam beraten und beschließen. Für diese Ebene der Kirchenverfassung ist zudem die Einberufung eines [[Plenarkonzil]]s möglich. Die Orientalischen Teilkirchen verfügen nicht über eine solche Einrichtung<ref>Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 274</ref>.<br />
Die ''Kirchenregion'' ist eine mögliche Zwischengliederung zwischen dem Gebiet einer Bischofskonferenz und einer Kirchenprovinz (can. 433 § 1 CIC). Auch diese Form ist im Recht der orientalischen Teilkirchen nicht vorgesehen.<br />
Die ''Kirchenprovinz'' ist ein mehrere Teilkirchen umfassender Verband, dem ein [[Metropolit]] vorsteht. Auf der Ebene einer Kirchenprovinz kann ein [[Provinzialkonzil]] einberufen werden. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Teilkirchen in Kirchenprovinzen zusammengefasst. Rechtlich fassbare Befugnisse über die Teilkirchen besitzt der Metropolit jedoch nur in sehr eingeschränkter Weise.
[[Teilkirche]]n sind vor allem die [[Diözese]]n, aber auch deren Ersatzformen wie die [[Territorialprälatur|Gebietsprälatur]], die [[Territorialabtei]], das [[Apostolischer Vikar|Apostolische Vikariat]], die [[Apostolische Präfektur]] und die [[Apostolische Administratur]]. Daneben kann es personal umschriebene Teilkirchen - sog. [[Personalprälatur#Personalprälaturen|Personalprälaturen]] - geben, gegenwärtig das [[Opus Dei]], die [[Militärordinariat]]e und die [[Apostolische Personaladministration St. Johannes Maria Vianney|Ap. Personaladministration in Campos]].<br />
Jeder Diözese steht ein [[Bischof]] vor, der als solcher Nachfolger der Apostel ist. Ihm kommt über seine Teilkirche die ganze Gewalt zu, mit Ausnahme dessen, was von der höchsten kirchlichen Autorität einer übergeordneten Instanz zugewiesen wurde<ref>Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 342</ref>. Die Amtsgewalt der Bischöfe leitet sich nach can. 381 § 1 nicht vom Papst ab, die Bischöfe sind also keineswegs bloß „örtliche Vertreter des Papstes“, sondern eigenberechtigte Leiter ihrer Teilkirche. Die bischöflichen Leiter einer Diözese werden präzisierend als [[Diözesanbischof|Diözesanbischöfe]] bezeichnet, im Unterschied zu all jenen, die nur die [[Bischofsweihe]] empfangen haben, nicht aber eine Diözese leiten. Diese werden als [[Titularbischof|Titularbischöfe]] bezeichnet und erhalten eine untergegangene Diözese als [[Liste der Titularbistümer|Titularbistum]]. Den Diözesanbischöfen rechtlich gleichgestellt ist jeder andere ordentliche Vorsteher einer Teilkirche, also alle Territorialäbte und -prälaten, Apostolische Vikare, Apostolische Präfekten und Apostolische Administratoren. Im Unterschied zu Bischöfen leiten letztere aber ihre Gewalt aus der päpstlichen Ermächtigung ab und könnten somit tatsächlich als dessen örtliche Vertreter bezeichnet werden.
Jede Teilkirche muss in [[Pfarrei]]en untergliedert sein (can. 374 § 1 CIC). Ihr ist ein [[Priester (Christentum)|Priester]] als [[Pfarrer]] zuzuordnen. Neben territorial abgegrenzten Pfarreien gibt es in begrenzter Form auch Personalpfarreien, so etwa die Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache. Hinzu kommt die Kategorialseelsorge, also die Tätigkeit in Krankenhäusern, Schulen, Militärseelsorge, Jugendarbeit, Gefängnissen, Kurseelsorge. Auch die [[Katholische Hochschulgemeinde|katholischen Hochschulgemeinden]] sind hier zu nennen.
Ein Verband von Pfarreien kann zu einem ''[[Dekanat]]'' zusammengefasst sein, dessen Vorsteher Dechant (auch: Dekan, Erzpriester) heißt. Der Dechant ist meistens ein Pfarrer des Dekanats, kirchenrechtlich muss er nur Priester sein. Er wird in der Regel durch den Ortsbischof und auf Zeit ernannt.
Für alle drei [[Ordination|Weihestufen]] des Klerus – Bischof, Priester und [[Diakon]] – ist in der lateinischen Kirche der [[Zölibat]] regelmäßig vorgeschrieben.
Eine Ausnahme bildet der [[Ständiger Diakon|Ständige Diakonat]], der nach dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzil]] wiedereingeführt wurde. Eine Heirat ist jedoch nur vor der Weihe zum Ständigen Diakon möglich. In den unierten Kirchen gelten zum Teil andere Regelungen. Für das Bischofsamt wird der Zölibat verlangt, so dass Bischöfe zumeist dem Mönchsstand entstammen.
=== Kirchliche Vereinigungen ===
Das [[Codex Iuris Canonici|Kirchenrecht]] anerkennt verschiedene Formen des [[Vita consecrata|geweihten Lebens]], neben den Instituten des geweihten Lebens auch [[Eremit]]en oder [[Anachoret]]en ([[Codex Iuris Canonici|CIC]], Can. 603) und [[Geweihte Jungfrau|geweihte Jungfrauen]] (Can. 604). Abgesehen von Priestermönchen gehören die Mitglieder der verschiedenen Formen des geweihten Lebens nicht der Hierarchie an und werden nicht von der Kirche finanziell unterhalten.
Darüber hinaus gibt es auch zahlreiche Laiengemeinschaften, die vom [[Päpstlicher Rat für die Laien|Päpstlichen Rat für die Laien]] betreut werden. Hierzu zählen vor allem die zahlreichen [[Geistliche Gemeinschaft|geistlichen Gemeinschaften]]. Ebenso finden sich zahlreiche Jugendverbände; in Deutschland sind die meisten davon im [[Bund der Deutschen Katholischen Jugend]] (BDKJ) organisiert.
{| class="wikitable sortable"
|+ style="padding-bottom:1em;" | Zahlen zur römisch-katholischen Kirche
| [[Schweiz]] <ref>[http://web.archive.org/web/20070314205515/http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/volkszaehlung/uebersicht/blank/kennzahlen0/religionszugehoerigkeit.html Bundesamt für Statistik (der Schweiz): ''Religionszugehörigkeit'']</ref>
| 2000
| style="text-align:right;"| {{nts| 3047887}}
| 41,8 %
| style="text-align:right;"|
|
|-
| [[Niederlande]] <ref>[http://www.ru.nl/kaski/onderzoek/publicaties/ Statistik der katholischen Kirche in den Niederlanden ''Rapportnr. 590 Kerncijfers 2008 uit de kerkelijke statistiek van het Rooms-Katholiek Kerkgenootschap in Nederland'']</ref>
| 2008
| style="text-align:right;"| {{nts| 4269000}}
| 25,9 %
| style="text-align:right;"| {{nts| 196000}}
| {{0}}7,1 %
|-
| [[Liechtenstein]]
|
| style="text-align:right;"| {{nts| 26122}}
| 78,4 %
| style="text-align:right;"|
|
|}
== Glaubensinhalte ==
Das Zweite Vatikanische Konzil hat betont, dass die kirchlichen Glaubensinhalte von unterschiedlichem Gewicht sind: „Beim Vergleich der Lehren miteinander soll man nicht vergessen, dass es eine Rangordnung oder [[Hierarchie der Wahrheiten]] innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens.“<ref>„[[Unitatis redintegratio]]“ - Dekret über den Ökumenismus, Nr. 11 ([http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_decree_19641121_unitatis-redintegratio_ge.html])</ref>
* [[Dreifaltigkeit]]: [[Gott]] ist in drei Personen einer: [[Jesus Christus]] ist als Sohn Gottes eines Wesens mit Gott, dem Vater und Schöpfer der Welt, und wird mit ihm zusammen und dem [[Heiliger Geist|Heiligen Geist]] als ein Gott angebetet und verherrlicht (siehe [[Menschwerdung Gottes]]). Durch den Tod am Kreuz und seine [[Auferstehung]] hat die zweite göttliche Person, der [[Sohn Gottes]], die Sünden der Welt auf sich genommen und den Weg der Erlösung aus [[Sünde]] und [[Tod]] für alle Menschen geöffnet.
* Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht nur der [[Schöpfung|Schöpfer]], sondern greift aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein ([[Erlösung]]shandeln); sein Wirken ist gemäß der [[Theodizee]]-Frage jedoch nach menschlichen Maßstäben nicht komplett begreifbar.
* Die katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der [[Apostel]], deren Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch die Zeiten bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen klärt. Diese [[Tradition]] der Kirche, deren wichtigster und deshalb eigenständig genannter („die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift“), aber nicht einziger Teil die [[Bibel]] ist, bildet ihre Lehrgrundlage. Die [[apostolische Sukzession]] ist der Garant für die Apostolizität der Kirche sowie für die Bewahrung der Tradition. Sie besagt, dass die Bischöfe durch eine ununterbrochene Kette von Handauflegungen in der Nachfolge der Apostel stehen.
* [[Sakrament]]e: [[Datei:Bouguereau The Virgin With Angels.jpg|miniatur|hochkant|Die Jungfrau Maria mit Engeln, Gemälde von [[William Adolphe Bouguereau]]]]Gott schenkt nach katholischer Lehre den Menschen das Heil durch die [[Sakrament]]e. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: [[Taufe]], [[Firmung]], [[Eucharistie]], [[Beichte]], [[Krankensalbung]], [[Weihesakrament]] und [[Ehe]]. Mit Ausnahme der Taufe, die in Todesgefahr von jedem Menschen, der beabsichtigt, das zu tun, was die Kirche tut, gespendet werden kann, können die Sakramente nur in der und durch die Kirche vermittelt werden.
* [[Jüngstes Gericht|Endgericht]] und [[Leben nach dem Tod]] ([[Eschatologie]]): Die katholische Kirche erwartet das Wiederkommen Christi in Herrlichkeit und das Gericht über alle Menschen. Maßstab des Gerichts wird der Glaube und die nach dem Maß der Gaben verwirklichten [[Gute Werke|guten Werke]] sein. Die Erlösten empfangen ewiges Leben in Gottesnähe („Schau“ Gottes von Angesicht zu Angesicht, himmlisches Hochzeitsmahl). Jedem Menschen droht bei der Abkehr von Gott die ewige Verdammnis in der [[Hölle]].
* [[Marienverehrung|Marien]]- und [[Heilige]]nverehrung: Menschen, die ihr Leben auf Christus hin geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen. Unter den Heiligen dient besonders die [[Maria (Mutter Jesu)|Gottesmutter Maria]] als Vorbild, sie wird unter anderem als „Urbild der Kirche“ verehrt. Die Heiligen gelten als Fürsprecher bei Gott, da man davon ausgeht, dass sie sich bereits in der Gemeinschaft mit Gott befinden. Die universale Heilsmittlerschaft Christi, auf den alle Heiligen verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern unterstrichen. Die Prozesse der [[Seligsprechung|Selig]]- und [[Heiligsprechung]] der katholischen Kirche sind sehr umfangreich und können mehrere Jahrzehnte dauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Christus-, Marien- und Heiligenerscheinungen, auf die sich die [[Wallfahrtsort]]e gründen.
* In der katholischen Kirche sind Bitten für die Verstorbenen üblich. Verstorbenen, die sich noch im Läuterungszustand des Fegefeuers ([[Purgatorium]]) befinden, soll hiermit geholfen werden. Auch [[Ablass]]gewinnung, nicht nur für die Verstorbenen, gehört deshalb zur religiösen Praxis.
== Morallehre ==
Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch geprägt, an den Idealen der [[Bergpredigt]] festzuhalten und zugleich den Bedingungen der irdischen Realität Rechnung zu tragen. In früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit Grund für Kritik und manchmal Begründung für Abspaltungen der [[Montanismus|Montanisten]], Novatianisten, [[Donatismus|Donatisten]], [[Katharer]] und [[Waldenser]]. Heute entzündet sich die [[Kirchenkritik]] meist an zu hohen und schwierigen Idealen, gepaart mit dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral, so zum Beispiel in Bezug auf Sexualität, aber auch auf eklektische und inkonsistente Auslegung der Bibel in Bezug auf Moral sowie inkohärente Anwendung dessen, was als Morallehre der katholischen Kirche bezeichnet wird. Im Rahmen des Bekanntwerdens von [[Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche|Missbrauchsfällen in römisch-katholischen Einrichtungen]] nahm diese Kritik zu.
Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, [[Gerechtigkeit]], [[Treue]], [[Keuschheit]]. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in immer neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.
Lange waren Themen wie [[Eid]], [[Wehrpflicht]] oder [[Kapitalismus]] umstritten. Hier ist die katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit.
Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika ''[[Humanae Vitae]]'' zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich immer wieder eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität, lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, künstliche [[Empfängnisverhütung]] und die Gleichwertigkeit der [[Homosexualität]] ausgesprochen.
Noch größere Bedeutung kommt dem Lebensschutz zu, weshalb [[Schwangerschaftsabbruch|Abtreibung]], [[Sterbehilfe]], [[Klonen]], [[Todesstrafe]], [[Eugenik]] und [[Angriffskrieg]] abgelehnt werden.
Einige Dogmen und Doktrinen der Kirche sind aber auch innerkirchlich seit dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzil]] umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt die Ansicht, dass die Werte des [[Evangelium (Glaube)|Evangeliums]] dem [[Naturrecht]] nicht widersprächen, sondern dessen letzter und höchster Ausdruck seien.
=== Kirchengebote ===
{{Hauptartikel|Kirchengebote}}
Die Kirche lehrt die Weisungen der Kirche (Kirchengebote) um das Verhältnis des Gläubigen zur Gemeinschaft der Kirche zu regeln. Die fünf Kirchengebote umfassen den Besuch der sonntäglichen [[Heilige Messe|Messfeier]], dem regelmäßigen Empfang der [[Sakrament]]e der [[Buße (Religion)|Buße]] und der [[Eucharistie]], dem [[Fasten]] am Freitag und der (materiellen) Unterstützung der Kirchengemeinde.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche (1993). Nr. 2042 und Nr. 2043, S. 526. München: Oldenbourg</ref>
== Ökumene ==
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stand die römisch-katholische Kirche der entstehenden [[Ökumenische Bewegung|ökumenischen Bewegung]] ablehnend gegenüber, so etwa in der Enzyklika [[Mortalium animos]] von Papst [[Pius XI.]] aus dem Jahr 1928. Kirchliche Einheit wurde im Sinne einer [[Rückkehr-Ökumene]] als Konversion der anderskonfessionellen Menschen zur römisch-katholischen Mutterkirche verstanden. Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gab es sowohl Bestrebungen, diese Haltung weiter zu stärken − so etwa die Enzyklika [[Mystici corporis]] von Papst [[Pius XII.]] aus dem Jahr 1943 -, als auch Tendenzen zur ökumenischen Öffnung. Mit der Errichtung des [[Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen|Sekretariates zur Förderung der Einheit der Christen]] und der Berufung von [[Augustin Bea|Augustin Kardinal Bea]] zu dessen Präsidenten erreichte Papst [[Johannes XXIII.]], dass das ökumenische Anliegen auf dem Vatikanum II zu einem wichtigen Thema wurde. Das Ökumenismusdekret [[Unitatis redintegratio]] des Konzils bildet eine Abkehr von der Rückkehr-Ökumene und schafft die Grundlage für eine Beteiligung der römisch-katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung.
Heute wird die Verständigung und der Austausch mit anderen christlichen Glaubensgemeinschaften gesucht und gepflegt, insbesondere mit den [[Östlich-orthodoxe Kirche|östlich-orthodoxen Kirchen]], den [[Anglikanische Kirche|anglikanischen]] und [[Altkatholische Kirche|alt-katholischen]] Kirchen sowie den [[Evangelische Kirche|evangelischen Kirchen und Gemeinschaften]]. Die römisch-katholische Kirche ist zwar nicht Mitglied im [[Ökumenischer Rat der Kirchen|Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK)]], seit 1965 gibt es aber eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Außerdem arbeitet sie in der [[Kommission für Glauben und Kirchenverfassung]] als Vollmitglied mit und steht der [[Weltmissionskonferenz|Kommission für Weltmission und Evangelisation]] beratend zur Seite.
Auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene ist die römisch-katholische Kirche Mitglied in zahlreichen ökumenischen Organisationen.
Die katholische Kirche setzt auf den [[Interreligiöser Dialog|Dialog]] mit anderen Religionen, wie weltweite religiöse Treffen zeigen, die auf Initiativen des [[Heiliger Stuhl|Vatikans]] zurückgehen.
== Divergenzen im Eucharistieverständnis ==
Aufgrund ihres Kirchen-, Amts- und insbesondere Eucharistieverständnisses ist die römisch-katholische Kirche gegen [[Interzelebration]] und [[Interkommunion]] (siehe auch: [[Lima-Erklärung]] des [[Ökumenischer Rat der Kirchen|ÖRK]] und [[Transsubstantiation]]). Nach katholischer Lehre ist im gewandelten Brot und Wein Jesus Christus mit seinem Leib und Blut wahrhaft gegenwärtig. Diese Auffassung vertreten in unterschiedlicher Ausprägung [[Orthodoxe Kirchen|Orthodoxe]], [[Anglikanische Gemeinschaft|Anglikaner]], [[Altkatholische Kirche|Altkatholiken]], [[Lutheraner]] und [[Methodisten]]. Die [[Reformierte Kirche|Reformierten]] lehnen die [[Realpräsenz]] ab und sehen im Abendmahl ausschließlich einen symbolischen Erinnerungsakt. Während sich einige dieser Kirchen trotz dieser unterschiedlichen Auffassungen gegenseitig zum Abendmahl einladen beziehungsweise die Eucharistie an alle Getauften, die an seine Gegenwart in den konsekrierten Gaben glauben, austeilen, verpflichtet die römisch-katholische Kirche ihre Mitglieder dazu, die Eucharistie nur innerhalb der eigenen Kirche zu empfangen und erlaubt den Kommunionsempfang von Angehörigen getrennter Konfessionen nur unter besonderen Umständen. Bei bestehender Lebensgefahr darf ein katholischer Priester die [[Krankensalbung|Sterbesakramente]] Mitgliedern anderer [[Denomination (Religion)|Denominationen]] spenden. Orthodoxen Gläubigen dürfen hingegen die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung stets gespendet werden, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind. 2004 hob Papst [[Johannes Paul II.]] in der Enzyklika ''[[Ecclesia de Eucharistia]]'' noch einmal die Bedeutung der [[Eucharistie]] als zentrales Glaubensgeheimnis der römisch-katholischen Kirche und für die mit ihr in Glaubens-, Gebets- und Sakramentengemeinschaft stehenden [[Katholisch|katholischen Kirchen]] hervor und rief dazu auf, jedem Missbrauch vorzubeugen.<ref>vgl.[http://www.vatican.va/edocs/DEU0210/_INDEX.HTM Ecclesia de Eucharistia, auf Deutsch]</ref>
== Verbreitung ==
[[Datei:Catholic population.svg|miniatur|upright=1.5|Verbreitung der katholischen Kirche]]
Die Katholische Kirche ist in weiten Teilen der Erde verbreitet, v. a. in:
* in Mittel- und Südamerika
* in Süd− und Südosteuropa: Nord[[albanien]], Italien, Kroatien, Kosovo, Malta, Slowenien
* in Westeuropa: Spanien, Portugal, Irland, Frankreich, Belgien
* in Nordeuropa: [[Litauen]]
* in Mitteleuropa: Teile Süd- und Westdeutschlands, Polen, Österreich, Tschechien, Slowakei, Schweiz, Ungarn
* in Osteuropa: Polen, in einigen Landesregionen Rumäniens
* in einigen Teilen Afrikas: [[Äquatorialguinea]], [[Angola]], [[Burundi]], [[Demokratische Republik Kongo]], [[Gabun]], [[Kamerun]], [[Madagaskar]], [[Ruanda]], [[Mosambik]] und [[Republik Kongo]]
* in Asien beschränkt sich ihr Einfluss auf die [[Philippinen]], [[Osttimor]], [[Macau]], [[Palau]], [[Römisch-katholische Kirche in Vietnam|Vietnam]] und [[Südkorea]]
Weltweit gibt es 1,181 Milliarden römisch-katholische Christen in 2.945 [[Diözese]]n.
Der Zuwachs von 2008 auf 2009 betrug 1,3 %, wodurch die katholische Kirche deutlich schneller gewachsen ist als die Weltbevölkerung. Der Anteil der Katholiken an der Weltbevölkerung stieg hierdurch ebenfalls und beträgt nun 18,7 %.
Die Nord-, Mittel- und Süd-Amerikaner (die 13,6 Prozent der christlichen Weltbevölkerung ausmachen) bilden 49,8 Prozent der katholischen Weltbevölkerung; die Europäer, die einen nur leicht geringeren Anteil an der Weltbevölkerung ausmachen, 24,6 Prozent der katholischen Weltbevölkerung. Die Asiaten, rund 61 Prozent der Weltbevölkerung, stellen 10,7 Prozent der katholischen Weltbevölkerung, die Afrikaner 15,2 Prozent und die Bevölkerung von Ozeanien 0,8 Prozent.<ref>http://www.kath.net/detail.php?id=30216</ref>
2009 gab es in der katholischen Kirche 5.065 Bischöfe und 410.593 Ordens- und Diözesanpriester. Die Zahl der Studenten in den Diözesan- oder Ordensseminaren betrug 2009 117.978.
Der Anteil am Weltpriestertum betrug in Europa im Jahr 2008 rund 47,1 Prozent der Priester, in Amerika 30 Prozent, in Asien 13,2 Prozent, in Afrika 8,7 Prozent und in Ozeanien 1,2 Prozent.<ref>[http://www.zenit.org/article-19885?l=german ZENIT - Aktuelle Kirchenstatistik: „Annuario Pontificio" 2010 Papst Benedikt XVI. vorgestellt<!-- Bot generated title -->]</ref><ref>[http://jobo72.wordpress.com/tag/annuario-pontificio-2010/ Annuario Pontificio 2010 « Jobo72′s Weblog<!-- Bot generated title -->]</ref><ref>[http://www.radiovaticana.org/it1/Articolo.asp?c=358511 RADIO VATICANA: Presentato l'Annuario Pontificio 2010 al Papa: aumentano i fedeli cattolici e i sacerdoti nel mondo, in particolare in Asia e Africa<!-- Bot generated title -->]</ref>
Die katholische Kirche ist zudem mit etwa 1,2 Millionen Angestellten einer der größten Arbeitgeber weltweit.
== Die katholische Kirche und ihre jeweilige Landesentwicklung ==
{{NaviBlock
|Navigationsleiste Römisch-Katholische Kirche in Europa
|Navigationsleiste Römisch-katholische Kirche in Asien
|Navigationsleiste Römisch-katholische Kirche in Amerika
|Navigationsleiste Römisch-katholische Kirche nach Staat/Afrika}}
* [[Katholische Kirche in Ozeanien]]
** [[Katholische Kirche in Australien]]
** [[Katholische Kirche in Neuseeland]]
== Siehe auch ==
* [[Katholizismus]]
* [[Kirchenkritik]]
* [[Liste der Päpste]]
* [[Liste der Seligen und Heiligen]]
* [[Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche]]
== Literatur ==
== Literatur ==
* Winfried Aymans: Artikel ''Kirche VI. Kirchenrechtlich''; in: LThK<sup>3</sup> 5, Sp. 1478–1479; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9.
* Friedrich Teutsch: ''Georg Daniel Teutsch-Geschichte seines Lebens.'' W.Krafft Verlag, Hermannstadt 1909
* ''Constitutio Dogmatica de Ecclesia / Dogmatische Konstitution über die Kirche'' ([[Lumen Gentium]]); Text lateinisch-deutsch und Kommentar von Gérard Philips, [[Aloys Grillmeier]], [[Karl Rahner]], [[Herbert Vorgrimler]], [[Ferdinand Klostermann]], [[Friedrich Wulf]] und Otto Semmelroth; in: [[LThK]]<sup>2</sup> 12, S. 137–347; Freiburg, Basel, Wien: Herder, 1966 (=1986; ISBN 3-451-20756-7.)
* Friedrich Teutsch: ''Geschichte der Siebenbürger Sachsen: Für das sächsische Volk. IV Band (1868-1919).'' W.Krafft Verlag, Hermannstadt 1926
* ''Constitutio Dogmatica de Ecclesia'' (Lumen Gentium); in: Acta Apostolicae Sedis 57 (1965), S. 5–75.
* Ludwig Binder, Josef Scheerer: ''Die Bischöfe der Evanghelischen Kirche A.B. in Siebenbürgen II - Teil.'' Die Bischöfe der Jahre 1867-1969. Böhlauverlag, KölnWien 1980
* Joachim Drumm, [[Walter Kasper]]: Artikel ''Kirche II. Theologie- und dogmengeschichtlich''; in: LThK<sup>3</sup> 5, Sp. 1458–1466; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9.
* Monica Vlaicu, Thomas Nägler: ''Briefe an Georg Daniel Teutsch.'' Böhlau-Verlag,Köln-Wien, 1994, ISBN 3412108936,ISBN 9783412108939
* Walter Kasper: Artikel ''Kirche III. Systematisch-theologisch''; in: LThK<sup>3</sup> 5, Sp. 1466–1474; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9.
* {{ADB|37|618|628|Teutsch, Georg Daniel|Friedrich Teutsch|ADB:Teutsch, Georg Daniel}}
* Medard Kehl: ''Die Kirche. Eine katholische Ekklesiologie''; Würzburg 2001; ISBN 3-429-01454-9.
* [[Hans Küng]]: ''Kleine Geschichte der katholischen Kirche'', Berlin 2002; ISBN 3-442-76039-9.
* Edward Norman: ''Geschichte der katholischen Kirche. Von den Anfängen bis heute'', Stuttgart 2007; ISBN 978-3-8062-2077-3.
* Andreas Sommeregger: ''Soft Power und Religion. Der Heilige Stuhl in den internationalen Beziehungen'', Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2011; ISBN 978-3-531-18421-0
* [http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_INDEX.HTM ''Katechismus der Katholischen Kirche 1997'']. Website des Vatikans, deutsche Fassung. Abgerufen am 26. Juni 2011.
* [http://www.stjosef.at/index.htm?dok_standardwerke.php~mainFrame Standardwerke zur katholischen Theologie]
* [http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/ Theologischer Leseraum] – Lehramtliche Dokumente und Artikel zur katholischen Theologie
* [http://www.kathpedia.com/ Kathpedia – katholische Enzyklopädie] – Weltanschauung basierend auf dem Katechismus
=== Personen ===
* [http://www.apostolische-nachfolge.de/ Personenverzeichnis] – Bischöfe in den Diözesen der Welt und Mitarbeiter der Kurie
* [http://www.catholic-hierarchy.org/ Weltweite Übersicht über lebende und verstorbene kath. Würdenträger] (englisch)
|KURZBESCHREIBUNG=Bischof der Evangelischen Kirche
|GEBURTSDATUM=12. Dezember 1817
|GEBURTSORT=[[Schäßburg]]
|STERBEDATUM=2. Juli 1893
|STERBEORT=[[Hermannstadt]]
}}
[[af:Rooms-Katolieke Kerk]]
[[ro:Georg Daniel Teutsch]]
[[als:Römisch-katholische Kirche]]
[[hu:Georg Daniel Teutsch]]
[[an:Ilesia Catolica]]
[[ang:Rēmisc Cirice]]
[[ar:الكنيسة الرومانية الكاثوليكية]]
[[arz:كنيسة الروم الكاتوليك]]
[[ast:Ilesia Católica]]
[[az:Roma-Katolik kilsəsi]]
[[bat-smg:Ruomas Katalėku Bažnīčė]]
[[be:Каталіцкая царква]]
[[be-x-old:Каталіцкая Царква]]
[[bg:Римокатолическа църква]]
[[bn:রোমান ক্যাথলিক চার্চ]]
[[br:Iliz katolik roman]]
[[bs:Rimokatolička crkva]]
[[ca:Església Catòlica Romana]]
[[cbk-zam:Iglesia romano catolico]]
[[ceb:Simbahang Katoliko]]
[[ckb:کڵێسای کاسۆلیکی ڕۆمانی]]
[[cs:Římskokatolická církev]]
[[csb:Katolëcczi Kòscół]]
[[cy:Yr Eglwys Gatholig Rufeinig]]
[[da:Romerskkatolske kirke]]
[[el:Καθολική Εκκλησία]]
[[eml:Cèsa Catòlica]]
[[en:Catholic Church]]
[[eo:Romkatolika Eklezio]]
[[es:Iglesia católica]]
[[et:Katoliku kirik]]
[[eu:Erromatar Eliza Katolikoa]]
[[ext:Elésia católica]]
[[fa:کلیسای کاتولیک]]
[[fi:Katolinen kirkko]]
[[fo:Rómversk-katólska kirkjan]]
[[fr:Église catholique romaine]]
[[frp:Égllése catolica romana]]
[[fy:Roomsk-katolike tsjerke]]
[[ga:Eaglais Chaitliceach Rómhánach]]
[[gd:Eaglais Chaitligeach]]
[[gl:Igrexa Católica Romana]]
[[hak:Thiên-chú-kau]]
[[he:הכנסייה הקתולית]]
[[hi:कैथोलिक गिरजाघर]]
[[hif:Roman Catholic Church]]
[[hr:Rimokatolička Crkva]]
[[hu:Római katolikus egyház]]
[[hy:Հռոմի Կաթոլիկ եկեղեցի]]
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[[id:Gereja Katolik Roma]]
[[is:Rómversk-kaþólska kirkjan]]
[[it:Chiesa cattolica]]
[[ja:カトリック教会]]
[[jv:Gréja Katulik Roma]]
[[ka:რომის კათოლიკური ეკლესია]]
[[ko:로마 가톨릭교회]]
[[kw:Eglos Katholik Romanek]]
[[la:Ecclesia Catholica Romana]]
[[lb:Kathoulesch Kierch]]
[[li:Roems-Kathelieke Kèrk]]
[[lmo:Catolicesim]]
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[[lv:Romas katoļu baznīca]]
[[mg:Fiangonana Katolika]]
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[[mr:कॅथलिक चर्च]]
[[ms:Gereja Katolik Rom]]
[[mt:Knisja Kattolika]]
[[mwl:Eigreija Católica]]
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[[nds-nl:Rooms-Katholieke Karke]]
[[ne:रोमन क्याथोलिक चर्च]]
[[nl:Rooms-katholieke Kerk]]
[[nn:Den romersk-katolske kyrkja]]
[[no:Den katolske kirke]]
[[nrm:Égllise catholique]]
[[nv:Ééʼ néíshoodí]]
[[oc:Glèisa Catolica Romana]]
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[[pl:Kościół katolicki]]
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[[pt:Igreja Católica]]
[[qu:Kathuliku Inlisya]]
[[ro:Biserica Romano-Catolică]]
[[roa-rup:Bisearica Romacatholicã]]
[[ru:Римско-католическая церковь]]
[[sah:Католик Таҥара дьиэтэ]]
[[scn:Chiesa Cattòlica Rumana]]
[[sco:Roman Catholic kirk]]
[[sh:Katolička crkva]]
[[si:කතෝලික සභාව]]
[[simple:Catholic Church]]
[[sl:Rimskokatoliška cerkev]]
[[sq:Kisha Katolike Romake]]
[[sr:Католичка црква]]
[[stq:Katoolske Säärke]]
[[sv:Romersk-katolska kyrkan]]
[[sw:Kanisa Katoliki]]
[[szl:Rzimskokatolicki kośćůł]]
[[ta:கத்தோலிக்க திருச்சபை]]
[[te:కాథలిక్ చర్చి]]
[[th:โรมันคาทอลิก]]
[[tl:Simbahang Katoliko Romano]]
[[tpi:Katolik]]
[[tr:Katolik Kilisesi]]
[[uk:Римо-Католицька Церква]]
[[ur:رومن کیتھولک]]
[[vec:Cexa Catòłica]]
[[vi:Giáo hội Công giáo Rôma]]
[[vls:Katholieke kerke]]
[[war:Singbahan Katoliko Romano]]
[[yi:קאטוילישע קירכע]]
[[yo:Ìjọ Kátólìkì]]
[[zh:天主教會]]
[[zh-min-nan:Thian-chú-kàu-hoē]]
[[zh-yue:天主教會]]
Version vom 10. Mai 2012, 11:08 Uhr
Dieser Artikel behandelt die den Jurisdiktions-Primat des Papstes anerkennende katholische Kirche. Für weitere Kirchen, deren Namen den Bestandteil katholisch aufweisen, siehe Katholische Kirche (Begriffsklärung).
Die römisch-katholische Kirche, Selbstbezeichnung katholische Kirche (griech. καθολικός katholikos ‚allgemein, über alles beziehungsweise alle herabkommend, allgemeingültig‘), ist die zahlenmäßig größte Kirche innerhalb des Christentums.[2] Sie umfasst 23 Teilkirchen mit eigenem Ritus, darunter die nach Mitgliederzahl größte lateinische Kirche und die unierten Ostkirchen. Mit den anglikanischen, den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche alle sieben Sakramente einschließlich des Weiheamtes, aufgegliedert in Bischof, Priester und Diakon (Klerus). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des Primats des römischen Bischofs über die Gesamtkirche. Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,181 Milliarden Mitglieder an.[1]
Zur Bezeichnung
Der Begriff „römisch-katholische Kirche“ entstand im Gefolge der Reformation zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse. Gemeint ist die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der römisch-katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung der Kirche wegen ihrer Singularität nicht kennt, lehnt sie diese Bezeichnung ab. Gleichwohl weisen offizielle Dokumente im ökumenischen Dialog wohl aus Vereinfachungsgründen bisweilen die Bezeichnung „römisch-katholisch“ auf. Schließlich weist die Kirche durch die herausragende Stellung des Papstes in Rom ein „römisches“ Element auf.
Der Petersdom ist eine der wichtigsten Pilgerstätten der römisch-katholischen Kirche.
In der Regel bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur mit „katholische Kirche“ oder theologisch gelegentlich ausführlich als „die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. Die Bezeichnung „lateinische Kirche“ bezieht sich auf die katholische Kirche des Abendlandes („Westkirche“) im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen. Daneben wird die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ sowohl in der Literatur als auch in Publikationen kirchlicher Stellen häufig als synonymer Ausdruck für „lateinische Kirche“ in der Gegenüberstellung zu den unierten katholischen Ostkirchen – entsprechend „griechisch-katholische Kirchen“, „syrisch-katholische Kirche“ usw. – verwandt; in diesem Sprachgebrauch bezieht sich „römisch“ auf den Ritus und gemeint ist nur die lateinische (westliche) Teilkirche.
Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch, vor allem in westlichen Ländern, werden die Bezeichnungen „katholische Kirche“ und „römisch-katholische Kirche“ in der Regel synonym verwendet. In Deutschland ist die Bezeichnung „katholisch“ namensrechtlich geschützt und darf ohne unterscheidenden Zusatz als Bezeichnung nur für Einrichtungen und Veranstaltungen der römisch-katholischen Kirche benutzt werden.
Die katholische Kirche versteht sich theologisch als die katholische Kirche: Nach ihrer Auffassung kann es nur eine katholische, das heißt universelle Kirche Jesu Christi geben, und in ihr selbst ist diese eine Kirche auf so einzigartige Weise verwirklicht, dass es keine andere katholische Kirche geben kann.
Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer ganzen Reihe von anderen Kirchen, die sich selbst als „katholisch“ verstehen, sei es, dass sie sich mit einem der katholischen Kirche ähnlichen Ausschließlichkeitsanspruch als die eine, wahre katholische Kirche sehen, sei es, dass sie sich als Teil einer weiter verstandenen katholischen Kirche sehen, die auch weitere konfessionell verfasste Kirchen umfasst. Solche Kirchen verwenden in offiziellen Texten für die katholische Kirche in der Regel auch die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“.
Im altkirchlichen Sprachgebrauch war die Selbstbezeichnung katholikos immer exklusiv gemeint und schloss konstitutiv die volle Sakramentsgemeinschaft ein.
Die römisch-katholische Kirche beruft sich traditionell auf die Gründung durch Jesus Christus selbst, insbesondere auf das so genannte „Felsenwort“ an den Apostel Petrus (Mt 16,18-19 EU). Ob historisch tatsächlich von einem eigentlichen Kirchengründungsakt Jesu Christi ausgegangen werden kann, ist auch unter römisch-katholischen Theologen umstritten. Meist wird in heutiger Ekklesiologie ein Zusammenwirken von vorösterlichen Wurzeln (Jesu endzeitliche Sammlung des Gottesvolkes), einem österlichen Impuls (Kirche als Gemeinschaft derer, die dem auferstandenen Jesus Christus nachfolgen) und pfingstlicher Geistgabe (Kirche als Gemeinschaft, in der der Heilige Geist gegenwärtig ist) als Ursprung der Kirche angesehen.
Um die Jahre 30 bis 33 wird daher von der Entstehung der ersten Gemeinden, also der Urkirche, ausgegangen. Die römisch-katholische Kirche betrachtet sich mit dieser Urkirche in ununterbrochener Kontinuität stehend und nimmt auch die direkte Gründung durch Jesus Christus in Anspruch. Sie sieht diesen Zusammenhang institutionell, insofern die christliche Gemeinde von Rom traditionell als Gründung des Apostels Petrus angesehen wird, und der Papst als Bischof von Rom direkter Nachfolger Petri ist.
Das Selbstverständnis als mit der Urkirche in ununterbrochener Tradition stehend ist keine römisch-katholische Besonderheit, auch andere christliche Konfessionen berufen sich auf diese Tradition. Inwiefern dieses Selbstverständnis berechtigt ist oder nicht, war lange Zeit Gegenstand polemischer Kontroversen unter den Konfessionen und ist heute ein wesentlicher Punkt des ökumenischen Dialogs.
Ein Bischof (v. griech. ἐπίσκοπος „Hüter, Aufseher“) ist seit circa 100 n. Chr. Vorsteher der katholischen Gemeinde in einer Stadt und den umliegenden Dörfern. Der Bereich eines Bischofs heißt Bistum oder Diözese (v. griech. διοίκησις „Verwaltung“), die Stadt ist der Bischofssitz. Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözesen große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als beispielsweise in Italien, wo es schon in der Antike größere Städte gab.
In den ersten drei Jahrhunderten bildeten sich die Kirchenprovinzen heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere Diözesen, ihr Vorsteher heißt Metropolit. Der Sitz eines Metropoliten ist die Metropole (v. griech. Μητρόπολις „Mutterstadt“). Heute haben die Metropoliten der römisch-katholischen Kirche in der Regel den Rang eines Erzbischofs inne und stehen als Metropolitanerzbischof einem Erzbistum vor. Sie führen den Vorsitz in regionalen Bischofskonferenzen (z. B. die Freisinger Bischofskonferenz) und haben weitergehende Befugnisse auch über die dem Erzbistum untergeordneten Suffraganbistümer.
Bis 451 n. Chr. wurden die fünf „wichtigsten“ Metropoliten von Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem zu Patriarchen. Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich die westliche Kirche schließlich im großen Morgenländischen Schisma von der östlichen (orthodoxen) trennte.
Das Patriarchat von Rom (oder: des Abendlandes, des Okzidents, der Westkirche) war das einzige westliche der fünf ursprünglichen altkirchlichen Patriarchate. Die übrigen bilden die altkirchlichen orthodoxen Patriarchate. Innerhalb der lateinischen Kirche gibt es zurzeit vier Patriarchen. Drei von ihnen stehen Diözesen mit Patriarchalsitz vor, einer steht als Erzbischof einem Erzbistum vor (vgl. ausführlich römisch-katholische Patriarchate).
Von den Patriarchen des Lateinischen Ritus (außer Jerusalem) sind die Patriarchen der mit Rom unierten Kirchen der östlichen Riten zu unterscheiden, die als Oberhaupt ihrer Kirchen eigenen Rechts (sui iuris) über die Ehrenrechte hinausgehende Vollmachten besitzen (Eigene Jurisdiktion). Eine gleiche Stellung wie die Patriarchen – bis auf den Ehrenvorrang – haben die Großerzbischöfe als Oberhäupter einiger unierter Kirchen.
Einige östliche Bistümer haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist unter dem Einfluss weltlicher Herrscher wie etwa in Siebenbürgen und der Ukraine. Bis auf die syro-maronitische und die italo-albanische Kirche lassen sich alle unierten Kirchen einer orthodoxen oder orientalischen Herkunftskirche zuordnen, von der sie sich mit der Unterordnung unter den Papst abgespalten haben. Bedingt durch diese historischen Entwicklungen gibt es heute an manchen Orten mehrere Bischöfe, etwa einen orthodoxen Bischof, einen Bischof der mit Rom unierten Kirche und einen lateinischen Bischof. Die unierten Kirchen haben den Ritus ihrer Herkunftskirchen in der Regel behalten und werden entsprechend bezeichnet. So heißen beispielsweise Kirchen, deren byzantinischer Ritus auf die griechische Kultur des antiken Oströmischen Reiches zurückgeht, „griechisch-katholisch“.
Die katholische Kirche besteht aus 23 Teilkirchen eigenen Rechts (eigener Ritus), deren weitaus größte die Lateinische ist. Die übrigen 22 Teilkirchen erstrecken sich auf die anderen Ritenfamilien; es sind andere Kirchen oder deren Teile, die sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren historisch gewachsenen Ritus aber beibehalten haben. Die Maroniten besitzen einen eigenständigen Ritus und sind als Ganze mit Rom uniert.
Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, das heißt der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des Papstes. Dieser übt jedoch nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen haben meist eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe mit abweichender Jurisdiktion.
Nach dem Annuario Pontificio 2008 gibt es in der katholischen Kirche die folgenden Teilkirchen:
Bei der Zuordnung der Lateinischen Kirche zum römischen Ritus ist zu beachten, dass in ihr örtlich auch einige andere, dem römischen eng verwandte Riten gepflegt werden, so der ambrosianische, der dominikanische oder der mozarabische.
Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnete die Gemeinschaft der Glaubenden in der Kirche als das Volk Gottes.[3] In diese Gemeinschaft wird man durch die Taufe aufgenommen, die nach Lehre der Kirche dem Täufling ein unauslöschliches Siegel einprägt.[4] Jeder Katholik hat durch Taufe und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat).[5] Ungeachtet des besonderen Dienstes einiger Mitglieder der Kirche als Lehrer oder Hirten erkennt das Konzil eine „wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi. Der Unterschied, den der Herr zwischen den geweihten Amtsträgern und dem übrigen Gottesvolk gesetzt hat, schließt eine Verbundenheit ein, da ja die Hirten und die anderen Gläubigen in enger Beziehung miteinander verbunden sind.“[6]
Hierarchie
Peter Paul Rubens: Petrus als Papst mit den „Schlüsseln des Himmelreiches“
Als unverzichtbares Strukturelement wird das Petrusamt mit seinem Primatsanspruch angesehen, das gemäß katholischer Lehre von Petrus (Mt 16,18-19 EU) auf alle seine Nachfolger im römischen Bischofsamt übergeht. Die katholische Kirche ist hierarchisch strukturiert; unter „Hierarchie“ versteht man dabei die feste Struktur, gemäß der die Kirche durch geweihteAmtsträger geführt wird. In der katholischen Kirche ist das Weihesakrament den Männern vorbehalten (vgl. auch Frauenordination). Der Ortsbischof, der als örtlich verantwortlicher Teil der Hierarchie in den Ostkirchen denn auch „Hierarch“ heißt, hat dabei für seinen Bereich die Leitungs-, Lehr- und Heiligungsgewalt. An allen drei Gewalten sind Kleriker sowie in eingeschränktem Maße besonders beauftragte Laien beteiligt.
Die höchste Autorität der Weltkirche hat sowohl der Papst, wie auch das Bischofskollegium.
Der Papst ist Haupt des Bischofskollegiums und übt höchste, volle, unmittelbare und universale Jurisdiktion über die ganze Kirche aus. In seiner Rechtsausübung ist er nicht beschränkt (can. 331 CIC). Diese Gewalt wird auch als Primatialgewalt bezeichnet.
Der Papst wird in seinen Aufgaben von der Bischofssynode und dem Kardinalskollegium beraten. Daneben existiert die Kurie als maßgebliches Organ für die Regierung der Kirche.
Das Kollegium aller Bischöfe ist Rechtssubjekt[7]. Nach neuerem Kirchenrecht ist es immer, also nicht nur während eines ökumenischen Konzils, Träger von Leitungsgewalt. Das Zweite Vatikanische Konzil und der CIC von 1983 schreiben dem Bischofskollegium höchste und volle Gewalt im Hinblick auf die ganze Kirche zu, die es gemeinsam mit dem Papst als dem Haupt des Bischofskollegiums ausübt. Eine Ausübung der Gewalt gegen den Papst ist dagegen nicht möglich.
Das Ökumenische Konzil ist eine Versammlung, auf der das Bischofskollegium seine Gewalt über die ganze Kirche in feierlicher Weise ausübt (can. 337 CIC). Ökumenische Konzilien müssen vom Papst einberufen werden, der das Präsidialrecht ausübt. Zudem brauchen die Beschlüsse die Zustimmung des Papstes, um gültig zu sein. Teilnahmeberechtigt sind in ordentlicher Weise alle, die die Bischofsweihe empfangen haben. Daneben sind in außerordentlicher Weise teilnahmeberechtigt jene, die von der höchsten Autorität zum Konzil berufen werden[8]. Die Berechtigung verpflichtet gleichzeitig zur Teilnahme.
Die höchste und volle Gewalt des Bischofskollegiums kommt nach can. 337 § 2 CIC auch durch kollegiale Beschlussfassung der an ihrem Ort verbliebenen Bischöfe zum Ausdruck („Fernkonzil“). Hier sind die Beschlüsse nur wirksam, wenn sie anschließend vom Papst promulgiert wurden. Im Gegensatz zum Ökumenischen Konzil ist jedoch keine Initiative des Papstes notwendig.
Unterhalb der höchsten Autorität der Weltkirche sind Teilkirchenverbände die im Verfassungsrecht der Kirche vorgesehenen Zusammenschlüsse von Teilkirchen (v.a. Diözesen). Sie dienen als Ausdruck der Communio Ecclesiarum dem Verhältnis von Gesamtkirche und Teilkirche[9]. Das Kirchenrecht behandelt unter den Kanones 432 bis 434 nur die Kirchenprovinz und die Kirchenregion, da nur diese Einrichtungen Rechtspersönlichkeit besitzen. Darüber steht jedoch die Bischofskonferenz, deren Gebiet jedoch nicht über Rechtspersönlichkeit verfügt.
Die Bischofskonferenz ist eine ständige Einrichtung der Bischöfe einer Nation, in der diese besondere Aufgaben gemeinsam beraten und beschließen. Für diese Ebene der Kirchenverfassung ist zudem die Einberufung eines Plenarkonzils möglich. Die Orientalischen Teilkirchen verfügen nicht über eine solche Einrichtung[10].
Die Kirchenregion ist eine mögliche Zwischengliederung zwischen dem Gebiet einer Bischofskonferenz und einer Kirchenprovinz (can. 433 § 1 CIC). Auch diese Form ist im Recht der orientalischen Teilkirchen nicht vorgesehen.
Die Kirchenprovinz ist ein mehrere Teilkirchen umfassender Verband, dem ein Metropolit vorsteht. Auf der Ebene einer Kirchenprovinz kann ein Provinzialkonzil einberufen werden. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Teilkirchen in Kirchenprovinzen zusammengefasst. Rechtlich fassbare Befugnisse über die Teilkirchen besitzt der Metropolit jedoch nur in sehr eingeschränkter Weise.
Jeder Diözese steht ein Bischof vor, der als solcher Nachfolger der Apostel ist. Ihm kommt über seine Teilkirche die ganze Gewalt zu, mit Ausnahme dessen, was von der höchsten kirchlichen Autorität einer übergeordneten Instanz zugewiesen wurde[11]. Die Amtsgewalt der Bischöfe leitet sich nach can. 381 § 1 nicht vom Papst ab, die Bischöfe sind also keineswegs bloß „örtliche Vertreter des Papstes“, sondern eigenberechtigte Leiter ihrer Teilkirche. Die bischöflichen Leiter einer Diözese werden präzisierend als Diözesanbischöfe bezeichnet, im Unterschied zu all jenen, die nur die Bischofsweihe empfangen haben, nicht aber eine Diözese leiten. Diese werden als Titularbischöfe bezeichnet und erhalten eine untergegangene Diözese als Titularbistum. Den Diözesanbischöfen rechtlich gleichgestellt ist jeder andere ordentliche Vorsteher einer Teilkirche, also alle Territorialäbte und -prälaten, Apostolische Vikare, Apostolische Präfekten und Apostolische Administratoren. Im Unterschied zu Bischöfen leiten letztere aber ihre Gewalt aus der päpstlichen Ermächtigung ab und könnten somit tatsächlich als dessen örtliche Vertreter bezeichnet werden.
Jede Teilkirche muss in Pfarreien untergliedert sein (can. 374 § 1 CIC). Ihr ist ein Priester als Pfarrer zuzuordnen. Neben territorial abgegrenzten Pfarreien gibt es in begrenzter Form auch Personalpfarreien, so etwa die Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache. Hinzu kommt die Kategorialseelsorge, also die Tätigkeit in Krankenhäusern, Schulen, Militärseelsorge, Jugendarbeit, Gefängnissen, Kurseelsorge. Auch die katholischen Hochschulgemeinden sind hier zu nennen.
Ein Verband von Pfarreien kann zu einem Dekanat zusammengefasst sein, dessen Vorsteher Dechant (auch: Dekan, Erzpriester) heißt. Der Dechant ist meistens ein Pfarrer des Dekanats, kirchenrechtlich muss er nur Priester sein. Er wird in der Regel durch den Ortsbischof und auf Zeit ernannt.
Für alle drei Weihestufen des Klerus – Bischof, Priester und Diakon – ist in der lateinischen Kirche der Zölibat regelmäßig vorgeschrieben.
Eine Ausnahme bildet der Ständige Diakonat, der nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wiedereingeführt wurde. Eine Heirat ist jedoch nur vor der Weihe zum Ständigen Diakon möglich. In den unierten Kirchen gelten zum Teil andere Regelungen. Für das Bischofsamt wird der Zölibat verlangt, so dass Bischöfe zumeist dem Mönchsstand entstammen.
Kirchliche Vereinigungen
Das Kirchenrecht anerkennt verschiedene Formen des geweihten Lebens, neben den Instituten des geweihten Lebens auch Eremiten oder Anachoreten (CIC, Can. 603) und geweihte Jungfrauen (Can. 604). Abgesehen von Priestermönchen gehören die Mitglieder der verschiedenen Formen des geweihten Lebens nicht der Hierarchie an und werden nicht von der Kirche finanziell unterhalten.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat betont, dass die kirchlichen Glaubensinhalte von unterschiedlichem Gewicht sind: „Beim Vergleich der Lehren miteinander soll man nicht vergessen, dass es eine Rangordnung oder Hierarchie der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens.“[17]
Dreifaltigkeit: Gott ist in drei Personen einer: Jesus Christus ist als Sohn Gottes eines Wesens mit Gott, dem Vater und Schöpfer der Welt, und wird mit ihm zusammen und dem Heiligen Geist als ein Gott angebetet und verherrlicht (siehe Menschwerdung Gottes). Durch den Tod am Kreuz und seine Auferstehung hat die zweite göttliche Person, der Sohn Gottes, die Sünden der Welt auf sich genommen und den Weg der Erlösung aus Sünde und Tod für alle Menschen geöffnet.
Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht nur der Schöpfer, sondern greift aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein (Erlösungshandeln); sein Wirken ist gemäß der Theodizee-Frage jedoch nach menschlichen Maßstäben nicht komplett begreifbar.
Die katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der Apostel, deren Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch die Zeiten bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen klärt. Diese Tradition der Kirche, deren wichtigster und deshalb eigenständig genannter („die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift“), aber nicht einziger Teil die Bibel ist, bildet ihre Lehrgrundlage. Die apostolische Sukzession ist der Garant für die Apostolizität der Kirche sowie für die Bewahrung der Tradition. Sie besagt, dass die Bischöfe durch eine ununterbrochene Kette von Handauflegungen in der Nachfolge der Apostel stehen.
Sakramente: Die Jungfrau Maria mit Engeln, Gemälde von William Adolphe BouguereauGott schenkt nach katholischer Lehre den Menschen das Heil durch die Sakramente. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Beichte, Krankensalbung, Weihesakrament und Ehe. Mit Ausnahme der Taufe, die in Todesgefahr von jedem Menschen, der beabsichtigt, das zu tun, was die Kirche tut, gespendet werden kann, können die Sakramente nur in der und durch die Kirche vermittelt werden.
Endgericht und Leben nach dem Tod (Eschatologie): Die katholische Kirche erwartet das Wiederkommen Christi in Herrlichkeit und das Gericht über alle Menschen. Maßstab des Gerichts wird der Glaube und die nach dem Maß der Gaben verwirklichten guten Werke sein. Die Erlösten empfangen ewiges Leben in Gottesnähe („Schau“ Gottes von Angesicht zu Angesicht, himmlisches Hochzeitsmahl). Jedem Menschen droht bei der Abkehr von Gott die ewige Verdammnis in der Hölle.
Marien- und Heiligenverehrung: Menschen, die ihr Leben auf Christus hin geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen. Unter den Heiligen dient besonders die Gottesmutter Maria als Vorbild, sie wird unter anderem als „Urbild der Kirche“ verehrt. Die Heiligen gelten als Fürsprecher bei Gott, da man davon ausgeht, dass sie sich bereits in der Gemeinschaft mit Gott befinden. Die universale Heilsmittlerschaft Christi, auf den alle Heiligen verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern unterstrichen. Die Prozesse der Selig- und Heiligsprechung der katholischen Kirche sind sehr umfangreich und können mehrere Jahrzehnte dauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Christus-, Marien- und Heiligenerscheinungen, auf die sich die Wallfahrtsorte gründen.
In der katholischen Kirche sind Bitten für die Verstorbenen üblich. Verstorbenen, die sich noch im Läuterungszustand des Fegefeuers (Purgatorium) befinden, soll hiermit geholfen werden. Auch Ablassgewinnung, nicht nur für die Verstorbenen, gehört deshalb zur religiösen Praxis.
Morallehre
Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch geprägt, an den Idealen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich den Bedingungen der irdischen Realität Rechnung zu tragen. In früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit Grund für Kritik und manchmal Begründung für Abspaltungen der Montanisten, Novatianisten, Donatisten, Katharer und Waldenser. Heute entzündet sich die Kirchenkritik meist an zu hohen und schwierigen Idealen, gepaart mit dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral, so zum Beispiel in Bezug auf Sexualität, aber auch auf eklektische und inkonsistente Auslegung der Bibel in Bezug auf Moral sowie inkohärente Anwendung dessen, was als Morallehre der katholischen Kirche bezeichnet wird. Im Rahmen des Bekanntwerdens von Missbrauchsfällen in römisch-katholischen Einrichtungen nahm diese Kritik zu.
Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Gerechtigkeit, Treue, Keuschheit. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in immer neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.
Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus umstritten. Hier ist die katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit.
Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika Humanae Vitae zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich immer wieder eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität, lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, künstliche Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der Homosexualität ausgesprochen.
Einige Dogmen und Doktrinen der Kirche sind aber auch innerkirchlich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt die Ansicht, dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprächen, sondern dessen letzter und höchster Ausdruck seien.
Die Kirche lehrt die Weisungen der Kirche (Kirchengebote) um das Verhältnis des Gläubigen zur Gemeinschaft der Kirche zu regeln. Die fünf Kirchengebote umfassen den Besuch der sonntäglichen Messfeier, dem regelmäßigen Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie, dem Fasten am Freitag und der (materiellen) Unterstützung der Kirchengemeinde.[18]
Ökumene
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stand die römisch-katholische Kirche der entstehenden ökumenischen Bewegung ablehnend gegenüber, so etwa in der Enzyklika Mortalium animos von Papst Pius XI. aus dem Jahr 1928. Kirchliche Einheit wurde im Sinne einer Rückkehr-Ökumene als Konversion der anderskonfessionellen Menschen zur römisch-katholischen Mutterkirche verstanden. Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil gab es sowohl Bestrebungen, diese Haltung weiter zu stärken − so etwa die Enzyklika Mystici corporis von Papst Pius XII. aus dem Jahr 1943 -, als auch Tendenzen zur ökumenischen Öffnung. Mit der Errichtung des Sekretariates zur Förderung der Einheit der Christen und der Berufung von Augustin Kardinal Bea zu dessen Präsidenten erreichte Papst Johannes XXIII., dass das ökumenische Anliegen auf dem Vatikanum II zu einem wichtigen Thema wurde. Das Ökumenismusdekret Unitatis redintegratio des Konzils bildet eine Abkehr von der Rückkehr-Ökumene und schafft die Grundlage für eine Beteiligung der römisch-katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung.
Die katholische Kirche setzt auf den Dialog mit anderen Religionen, wie weltweite religiöse Treffen zeigen, die auf Initiativen des Vatikans zurückgehen.
Divergenzen im Eucharistieverständnis
Aufgrund ihres Kirchen-, Amts- und insbesondere Eucharistieverständnisses ist die römisch-katholische Kirche gegen Interzelebration und Interkommunion (siehe auch: Lima-Erklärung des ÖRK und Transsubstantiation). Nach katholischer Lehre ist im gewandelten Brot und Wein Jesus Christus mit seinem Leib und Blut wahrhaft gegenwärtig. Diese Auffassung vertreten in unterschiedlicher Ausprägung Orthodoxe, Anglikaner, Altkatholiken, Lutheraner und Methodisten. Die Reformierten lehnen die Realpräsenz ab und sehen im Abendmahl ausschließlich einen symbolischen Erinnerungsakt. Während sich einige dieser Kirchen trotz dieser unterschiedlichen Auffassungen gegenseitig zum Abendmahl einladen beziehungsweise die Eucharistie an alle Getauften, die an seine Gegenwart in den konsekrierten Gaben glauben, austeilen, verpflichtet die römisch-katholische Kirche ihre Mitglieder dazu, die Eucharistie nur innerhalb der eigenen Kirche zu empfangen und erlaubt den Kommunionsempfang von Angehörigen getrennter Konfessionen nur unter besonderen Umständen. Bei bestehender Lebensgefahr darf ein katholischer Priester die Sterbesakramente Mitgliedern anderer Denominationen spenden. Orthodoxen Gläubigen dürfen hingegen die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung stets gespendet werden, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind. 2004 hob Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia noch einmal die Bedeutung der Eucharistie als zentrales Glaubensgeheimnis der römisch-katholischen Kirche und für die mit ihr in Glaubens-, Gebets- und Sakramentengemeinschaft stehenden katholischen Kirchen hervor und rief dazu auf, jedem Missbrauch vorzubeugen.[19]
Verbreitung
Verbreitung der katholischen Kirche
Die Katholische Kirche ist in weiten Teilen der Erde verbreitet, v. a. in:
in Mittel- und Südamerika
in Süd− und Südosteuropa: Nordalbanien, Italien, Kroatien, Kosovo, Malta, Slowenien
in Westeuropa: Spanien, Portugal, Irland, Frankreich, Belgien
Weltweit gibt es 1,181 Milliarden römisch-katholische Christen in 2.945 Diözesen.
Der Zuwachs von 2008 auf 2009 betrug 1,3 %, wodurch die katholische Kirche deutlich schneller gewachsen ist als die Weltbevölkerung. Der Anteil der Katholiken an der Weltbevölkerung stieg hierdurch ebenfalls und beträgt nun 18,7 %.
Die Nord-, Mittel- und Süd-Amerikaner (die 13,6 Prozent der christlichen Weltbevölkerung ausmachen) bilden 49,8 Prozent der katholischen Weltbevölkerung; die Europäer, die einen nur leicht geringeren Anteil an der Weltbevölkerung ausmachen, 24,6 Prozent der katholischen Weltbevölkerung. Die Asiaten, rund 61 Prozent der Weltbevölkerung, stellen 10,7 Prozent der katholischen Weltbevölkerung, die Afrikaner 15,2 Prozent und die Bevölkerung von Ozeanien 0,8 Prozent.[20]
2009 gab es in der katholischen Kirche 5.065 Bischöfe und 410.593 Ordens- und Diözesanpriester. Die Zahl der Studenten in den Diözesan- oder Ordensseminaren betrug 2009 117.978.
Der Anteil am Weltpriestertum betrug in Europa im Jahr 2008 rund 47,1 Prozent der Priester, in Amerika 30 Prozent, in Asien 13,2 Prozent, in Afrika 8,7 Prozent und in Ozeanien 1,2 Prozent.[21][22][23]
Die katholische Kirche ist zudem mit etwa 1,2 Millionen Angestellten einer der größten Arbeitgeber weltweit.
Die katholische Kirche und ihre jeweilige Landesentwicklung
Constitutio Dogmatica de Ecclesia (Lumen Gentium); in: Acta Apostolicae Sedis 57 (1965), S. 5–75.
Joachim Drumm, Walter Kasper: Artikel Kirche II. Theologie- und dogmengeschichtlich; in: LThK3 5, Sp. 1458–1466; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9.
Walter Kasper: Artikel Kirche III. Systematisch-theologisch; in: LThK3 5, Sp. 1466–1474; Freiburg, Basel, Rom, Wien: Herder, 1996; ISBN 3-451-22005-9.
Medard Kehl: Die Kirche. Eine katholische Ekklesiologie; Würzburg 2001; ISBN 3-429-01454-9.
Edward Norman: Geschichte der katholischen Kirche. Von den Anfängen bis heute, Stuttgart 2007; ISBN 978-3-8062-2077-3.
Andreas Sommeregger: Soft Power und Religion. Der Heilige Stuhl in den internationalen Beziehungen, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2011; ISBN 978-3-531-18421-0