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„Erststimme“ – Versionsunterschied

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* [[Bundestagswahlrecht]]
* [[Bundestagswahlrecht]]
Die Erststimme sagt aus welchen Dierektkandidaten gewält wird und ihr stinkt


== Weblinks ==
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Version vom 18. Oktober 2005, 09:25 Uhr

Bei der deutschen Bundestagswahl und bei einigen Landtagswahlen in Deutschland wählt man mit der Erststimme (auch Wahlkreisstimme) einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis.

Im Gegensatz zur Zweitstimme bestimmt man damit aber nicht direkt die Stärke einer Fraktion, sondern tauscht nur einen Kandidaten von der Liste gegen den Wahlkreiskandidaten. Wenn mehr Kandidaten einer Partei durch die Erststimme in das Parlament gewählt werden, als der Partei prozentual durch die Zweitstimmen zustehen würden, entstehen zusätzliche Mandate, die Überhangmandate. Da die Erststimme bis auf das Phänomen der Überhangmandate, die auch nur bei der Bundestagswahl und einigen wenigen Landtagswahlen eine den Proporz verzerrende Wirkung haben, keine Rolle für die parteipolitische Sitzverteilung des Parlamentes hat, wird sie häufig als "wertlose" Stimme bezeichnet und ihre Abschaffung gefordert. (Bei den übrigen Landtagswahlen mit Erststimme werden Ausgleichsmandate verteilt, die die Verhältnismäßigkeit der Zweitstimmenanteile wieder herstellen).

Bei vielen Landtagswahlen - etwa in Thüringen - wird die Erststimme auch "Personenstimme" genannt, was von Kritikern des Bundestagswahlrechts als sinnvoller angesehen wird als die eine Rangfolge vorgaukelnde Bezeichnung "Erststimme".

Siehe auch

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