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„Ramadan“ – Versionsunterschied

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{{Begriffsklärungshinweis|Zu Personen dieses Namens siehe [[Ramadan (Begriffsklärung)]].}}
Der '''Ramadan''', '''رمضان''' ([[Arabische Sprache|arabisch]] „der heiße Monat“), ist der neunte Monat des [[Islamischer Kalender|islamischen Mondkalenders]] und der [[islam]]ische Fastenmonat.
{{Linkbox 5 Säulen des Islam}}
[[Datei:Istanbul.Sultanahmet.BlueMosque.Ramazan.01.jpg|mini|Die [[Sultan-Ahmed-Moschee]] in [[Istanbul]] mit der traditionellen Ramadan-Beleuchtung ''[[Mahya]]'']]
[[Datei:Hochfeste der Religionen.webm|mini|Video: Hochfeste der Religionen ([[Pessach]], [[Karwoche]] und Ramadan)]]
Der '''Ramadan''' ({{arS|رمضان‎|d=ramaḍān |b=heißer Monat}}) ist der [[Saum (Islam)|Fastenmonat]] der [[Muslim]]e und neunter Monat des [[Islamischer Kalender|islamischen Mondkalenders]]. In ihm wurde nach [[islam]]ischer Auffassung der [[Koran]] herabgesandt.

Das [[Fest des Fastenbrechens]] ({{arS|عيد الفطر‎|d=ʿīd al-fiṭr}} / {{trS|''Ramazan [[Bayram|bayramı]]''}}) im unmittelbaren Anschluss an den Fastenmonat zu Beginn des Folgemonats Schawwal ist nach dem [[Islamisches Opferfest|Opferfest]] der zweithöchste [[Islamische Festtage|islamische Feiertag]].


== Grundlagen ==
== Grundlagen ==
=== Stellung des Ramadan ===
In diesem Monat des [[Fasten]]s (arabisch '''صوم''' ''[[Saum (Islam)|saum]]'') sind gemäß dem [[Koran]] tagsüber, das heißt zwischen Anbruch der [[Dämmerung|Morgendämmerung]] und dem [[Sonnenuntergang]], leibliche Genüsse wie die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung, das Trinken von [[Wasser]], der [[Geschlechtsverkehr]] und auch das Rauchen verboten. Des Weiteren hat die fastende Person darauf zu achten, dass sie keinen Streit mit ihren Mitmenschen beginnt, nicht lügt, lästert usw. Die [[Sufismus|Sufis]] (islamische [[Mystik]]er) kennen noch weitere Stufen, wie beispielsweise darauf zu achten, dass man keine schlechten Gedanken hat und dass man an nichts anderes als an die Wahrheit denkt. Außerdem sehen sie im Fasten ein besonders wirkungsvolles Instrument im Kampf gegen die „niederen Tr“iebe (siehe auch: ''[[nafs]]'').
Einen besonderen Stellenwert erhält der Fastenmonat Ramadan durch die koranische Aussage, wonach es gerade dieser Monat gewesen ist, in dem der


{{Zitat
Da der [[Islamischer Kalender|islamische Kalender]] ein reiner [[Mondkalender]] ist, wandert der Ramadan allmählich durch die [[Jahreszeit]]en und beginnt nach westlichem Kalender jedes Jahr ungefähr elf Tage früher als im vorhergehenden. Nach etwa 33 Jahren ist er einmal durchs ganze Sonnenjahr gewandert. Die Festlegung der Daten für Beginn und Ende des Fastenmonats und somit auch die Umrechnung auf den [[Gregorianischer Kalender|Gregorianischen Kalender]] wird bei manchen [[Madhhab|Rechtsschulen]] nicht nur von der astronomischen Rechnung, sondern auch von der tatsächlichen Sichtung des [[Neumond]]s abhängig gemacht. Dies führt dazu, dass nicht alle Muslime den Ramadan genau gleichzeitig beginnen und beenden, und dass die genaue Festlegung für manche Muslime oft erst am Vorabend des Beginns oder Endes des Monats möglich ist.
|Text=Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise der Rechtleitung und der Rettung (?). Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten.
Das Ende des Ramadan wird mit dem Fest des [[Fastenbrechen]]s (arab.: '''عيد الفطر''' ''[[Id al-fitr]]'', türk.: ''Şeker Bayramı - [[Zuckerfest]]'') zelebriert, das Millionen Moslems in aller Welt feiern. Das Fastenbrechenfest und das [[Opferfest]] sind die beiden Hauptfeste im Islam. Sie sind für alle islamischen Rechtsschulen und Völker verbindlich und richten sich nach dem islamischen Mondkalender.
|Autor=Koran
|Quelle=Sure 2, Vers 185}}


Dem Gedenken an die Offenbarung des Korans ist auch Sure 97 gewidmet, in der es heißt:
Geographische oder wetterbedingte Gegebenheiten können bewirken, dass die Festlegung global gesehen um einen, manchmal auch um zwei Tage variiert. Beispielsweise lässt sich der Neumond in der Arabischen Wüste leichter beobachten als in Nordeuropa, in flachem Gelände leichter als in stark gebirgigem, bei wolkenlosem Himmel leichter als bei starker Bewölkung, und im westlichen [[Marokko]] oft schon einen Tag früher als im östlichen [[Indonesien]].


{{Zitat
== Auslegung ==
|Text=Wir haben ihn (d. h. den Koran) in der Nacht der Bestimmung hinabgesandt. Aber wie kannst du wissen, was die Nacht der Bestimmung ist? Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate.
In der Nacht, nach dem Fastenbrechen, können Festlichkeiten begangen werden, und das geschieht auch meist. Auch werden nachts oft besonders üppige Speisen serviert. Insgesamt unterscheidet sich der Charakter des islamischen Fastens sehr stark vom christlichen, buddhistischen und hinduistischen Fasten, die einander eher ähneln. Täglich findet eine Koranlesung statt und es werden religiöse Andachten gehalten, teilweise wird dabei der gesamte Koran in seinen 30 Teilen auf die 30 Tage verteilt und so während des Ramadan einmal komplett rezitiert. Den Höhepunkt bilden die letzten Nächte des Ramadan, in denen die „Nacht der Vorherbestimmung“ – arabisch ''Lailatul Qadr'' – liegt, in der [[Muhammad]] die ersten Verse des [[Koran]] empfangen haben soll (deren genaues Datum ist allerdings nicht überliefert).
|Autor=Koran
|Quelle=Sure 97}}


Aufgrund der vorhergehenden koranischen Aussage gilt es als ausgemacht, dass die [[Lailatu 'l-Qadr|Nacht der göttlichen Bestimmung]] ({{arF|ليلة القدر‎|w=lailat al-qadr |d=lailatu ʾl-qadr}}) eine Nacht im Monat Ramadan ist. Da man sich also über die genaue Nacht der Offenbarung des Korans nicht im Klaren war, feiert man diese Nacht überwiegend in der Nacht zum 27. Ramadan, aber auch an anderen ungeraden Tagen der letzten zehn Tage des Fastenmonats.
Die [[Fastenzeit]] wird mit dem Fest des Fastenbrechens am 1. und 2. Schauwal, dem dem Ramadan nachfolgenden Monat, beendet.
Die Begehung des Fastenmonats Ramadan gehört zu den [[Islam#Grundlagen des Islam|fünf Säulen des Islam]].


Dem letzten Drittel des Ramadan kommt außerdem deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil in dieser Zeit die fromme Übung des [[Iʿtikāf]], der „Absonderung“ in der Moschee, stattfindet.
Frauen, die ihre [[Menstruation]] haben, fasten nicht. Menschen auf Reisen sowie Personen, die Medikamente einnehmen müssen, ist es frei gestellt, ob sie fasten oder nicht. Gänzlich vom Fasten befreit sind Kinder und Menschen mit schweren körperlichen Gebrechen.


=== Fastenpflicht ===
Da während des Fastens ein besonders religiöses Leben geführt wird, machen sich das in islamischen Ländern einige Leute zunutze, um auf ihre angebliche Bedürftigkeit hinzuweisen. Beispielsweise reisen eigens zu diesem Zweck Ausländer in die [[Vereinigte Arabische Emirate|Vereinigten Arabischen Emirate]] ein, um bei den Bewohnern an der Haustür oder an belebten Plätzen Geld zu erbetteln. Die Regierung versucht das allerdings durch strenge Grenzkontrollen, eine zweiwöchige [[Haftstrafe]] mit anschließender [[Abschiebung (Recht)|Abschiebung]] und Einreiseverbot, sowie Informationskampagnen in der Bevölkerung zu unterbinden.
Aus dem bereits genannten Koranvers:


{{Zitat
Während der Zeit des Ramadan wird in arabischen Ländern deutlich mehr an Lebensmitteln gekauft und zubereitet als gegessen werden kann. Die Folge daraus ist ein durchschnittlich doppelt so hohes [[Müll]]aufkommen mit erhöhtem Einsatz der Müllabfuhr. Die Lebensmittelpreise steigen in der Regel während des Ramadan, was von einigen Händlern durch geschickte Verknappung des Angebotes weiter angetrieben wird. Von islamischen Geistlichen wird diese Entwicklung oft kritisiert.
|Text=Der Monat Ramadan ist es (oder: (Fastenzeit ist) der Monat Ramadan), in dem der Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise der Rechtleitung und der Rettung. Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten …
|Autor=Koran
|Quelle=Sure 2, Vers 185}}


und in Zusammenhang mit der ebenfalls erwähnten prophetischen Anweisung „Fastet erst, wenn ihr sie (die Mondsichel – [[Hilal (Mondsichel)|Hilal]]) seht, und brecht das Fasten erst, wenn ihr sie (wieder) seht…“ usw. ergibt sich das einmonatige Fasten vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang; der erste Versteil in der Sure 2, Vers 184: ''„(Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten)“'' ist nach einstimmigen Interpretationen der Koranexegese ([[Koranexegese|Tafsīr]]) somit Gegenstand der [[Abrogation (Islam)|Abrogation]] und verlor somit seine Bedeutung zugunsten des darauf folgenden Verses: „Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten …“.
Das Fasten im Monat Ramadan hat ''Folgen für die Leistungsfähigkeit'' der Fastenden während dieser Zeit. Wer eine Arbeit ausübt, bei der kleine Unaufmerksamkeiten große Gefahren bedeuten können – etwa Kraftfahrer oder manche Maschinenbediener –, sollte ein Arrangement mit seinem Arbeitgeber und seinem Geistlichen finden; vielleicht kann man die Arbeit mit einem Kollegen tauschen oder das Fasten verschieben oder ein wenig lockern.


Nach dem Gesetz wird Fasten als Enthaltung (imsak) von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen und Geschlechtsverkehr. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte ('aqil), volljährig (baligh) und körperlich dazu imstande (qadir) ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen (mumayyiz) ist ebenfalls gültig.
Außerdem sind die Mahlzeiten, die nachts während des Fastenbrechens verzehrt werden, meistens recht fett- und zuckerhaltig, was sich negativ auf die körperliche Gesundheit der Fastenden auswirken kann. Wer sich aber an die Sunna hält dürfte keine Probleme haben, da der Prophet Muhamed s.a.w.s. empfohlen hat nicht zu viel auf einmal zu essen. Genauer-man sollte 1/3 des Magens mit Essen füllen, 1/3 mit Flüssigkeit(/Wasser) und 1/3 soll man leer lassen, was sehr gesund ist.


Neben diesen praktischen Aspekten der Fastenpflicht gibt es mehrere ethisch-moralische Komponenten, die der Muslim im Ramadan zu beachten hat. Unbedingt zu vermeiden sind üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen aller Art.
== Vorschrift im Koran ==
Der [[Koran]] äußert sich folgendermaßen zum Ramadan:
Der Monat Ramadan ist es, in dem der Koran herabgesandt wurde als Rechtleitung für die Menschen und als deutliches Zeichen der Rechtleitung und der Unterscheidungsnorm. Wer von euch nun in dem Monat anwesend ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, für den gilt eine Anzahl anderer Tage. Gott will für euch Erleichterung, Er will für euch nicht Erschwernis, und dass ihr die Zahl (der Tage) vollendet und Gott dafür hochpreiset, dass Er euch rechtgeleitet hat, und dass ihr wohl dankbar werdet.
(Der Koran, Übersetzung von [[Adel Theodor Khoury]], 2. [[Sure]], Vers 185)


Das [[Fasten]] ({{arF|صيام , صوم‎|w= saum, siyam |d= ṣaum, ṣiyām}}) im Fastenmonat {{arF|رمضان‎|w=Ramadan |d=Ramaḍān}} ist eine der im [[Koran]] verankerten religiösen Pflichten der Muslime. Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes „[[Saum (Islam)|Saum]]“ leitet sich aus dem Verb s-w-m in der Bedeutung von „stillstehen“, „ruhen“ und in übertragenem Sinne „sich enthalten“, „fasten“ ab. In den in Mekka entstandenen Koranversen kommt der Begriff nur einmal vor; hier wird Maria durch die Offenbarung befohlen, wie folgt zu sprechen:
Zur Dauer des täglichen Fastens steht im Koran:
[…] Und eßt und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen weißen Faden von einem schwarzen Faden unterscheidet. Dann haltet das Fasten streng bis zur Nacht. […]
(Der Koran, Übersetzung von Max Henning, Überarbeitet von Murad Wilfried Hofmann, 2. [[Sure]], Vers 187)


{{Zitat
Der weiße und schwarze Faden sind nicht wortwörtlich zu nehmen, sondern stellen vielmehr eine bildliche Umschreibung des Beginnes der Morgendämmerung dar.
|Text=Und iss und trink und sei frohen Mutes (w. kühlen Auges)! Und wenn du (irgend)einen von den Menschen siehst, dann sag: Ich habe dem Barmherzigen ein Fasten gelobt. Darum werde ich heute mit keinem menschlichen Wesen sprechen.
Die Horizontlinie ist die Grenze an der Himmelsgewölbe und Erdenrund scheinbar einander berühren.
|Autor=Sure 19, Vers 26
Zu Beginn der Dämmerung zeichnet sich die dunkle Erde gegen den dahinter liegenden, leicht erhellten Himmel ab.
|Quelle=Übersetzung: [[Rudi Paret]]
Da die Dämmerung sich anfangs in einer schmalen Linie horizontal ausbreitet, kann man diese als weißen Faden über dem schwarzen Faden, der die Erde repräsentiert, darstellen.
}}


Entsprechend wird der Begriff ''saum'' (Fasten) von den Koranexegeten an dieser Stelle mit „Schweigen“ (samt) verbunden – als Zeichen der [[Enthaltsamkeit]], die im islamischen Fasten in allen Bereichen des täglichen Lebens charakteristisch ist.
== Beginn des Ramadan ==
Wie das [[Gebet]] (arabisch ''[[Salat (Gebet)|salat]]'') oder die islamische Pilgerfahrt (arabisch ''[[hadsch]]'') beruht der Beginn und das Ende des Monats Ramadan auf festgelegten Zeiten. In der [[Sunna]] findet sich folgende Überlieferung: `Abdullâh Ibn `Umar berichtet: Der Prophet (Friede sei mit ihm) erwähnte den Ramadan und sagte: Fastet nicht, bevor ihr die Mondsichel [arabisch ''Hilâl''] seht, und brecht das Fasten nicht ab, bevor ihr sie [die Mondsichel] seht. Und wenn sie [von Wolken] bedeckt ist, sollt ihr sie berechnen. (nach [[al-Buchari]]).


=== Staatliche Zwangsmaßnahmen gegenüber Nichtfastenden ===
== Termine ==


In einer Reihe islamischer Staaten ist das Nichteinhalten der Fastenpflicht von staatlicher Seite verboten. In [[Saudi-Arabien]] werden sogar Nichtmuslime bestraft, die im Ramadan während des Tages in der Öffentlichkeit essen, trinken oder rauchen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.upi.com/Top_News/World-News/2013/07/09/Saudi-Arabia-threatens-Ramadan-punishment/78121373377801/ |titel=Saudi Arabia threatens prison, deportation for violating Ramadan fast – UPI.com |sprache=en |abruf=2024-02-19}}</ref> In [[Marokko]] machten staatliche Razzien und Verhaftungen von Jugendlichen, die im Ramadan [[Picknick]]s veranstalteten, Schlagzeilen.<ref>{{Internetquelle |url=https://qantara.de/artikel/fastenzeit-marokko-politisierung-des-ramadan |titel=Fastenzeit in Marokko: Politisierung des Ramadan {{!}} Qantara.de |datum=2010-08-26 |sprache=de |abruf=2024-02-19}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.latimes.com/archives/blogs/babylon-beyond/story/2009-09-21/morocco-ramadan-protest-picnickers-face-prosecution |titel=MOROCCO: Ramadan ‘protest picnickers’ face prosecution |datum=2009-09-21 |sprache=en-US |abruf=2024-02-19}}</ref> Im Jahre 2013 musste, wer in Marokko öffentlich gegen das Fastengebot verstieß, mit einer Verhaftung rechnen.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.tagesschau.de/ausland/ramadan-marokko100.html |text= |wayback=20140410160431}}</ref> Im [[Algerien|algerischen]] [[Biskra]] wurden im Jahre 2008 sechs Männer zu vier Jahren Haft und 1000&nbsp;[[Euro]] Strafe verurteilt, weil sie das Fastengebot nicht eingehalten hatten.<ref>[http://www.wluml.org/node/4813 wluml.org]</ref> In [[Malaysia]] mussten Fastenbrecher im Jahr 2015 mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten, umgerechnet 236 Euro Geldstrafe oder beidem rechnen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.nachrichten.at/nachrichten/ticker/Islambehoerde-bestraft-fastenunwillige-Muslime;art449,1900617 |titel=Islambehörde bestraft fastenunwillige Muslime |sprache=de |abruf=2024-02-19}}</ref>
* 2004 – erster Tag: [[15. Oktober]] [[2004]]; letzter Tag: [[14. November]] [[2004]]
* 2005 – erster Tag: [[5. Oktober]] [[2005]]; letzter Tag: [[2. November]] [[2005]]
* 2006 – erster Tag: [[23. September]] [[2006]]; letzter Tag: [[22. Oktober]] [[2006]]
* 2007 – erster Tag: [[13. September]] [[2007]]; letzter Tag: [[12. Oktober]] [[2007]]
* 2008 – erster Tag: [[2. September]] [[2008]]; letzter Tag: [[1. Oktober]] [[2008]]


=== Ausnahmen von der Fastenpflicht ===
== Literatur ==
Es war die Aufgabe der islamischen Jurisprudenz in ihren unterschiedlichen Richtungen, die praktischen Regelungen des Fastens festzulegen. Aber schon der Koran ließ Ausnahmen zu:
* [[Adel Theodor Khoury|Adel Th. Khoury (Übers.)]]: ''Der [[Koran]]'' Gütersloher Verlagshaus, mehrere Ausgaben, zum Beispiel ISBN 3579021540

* Klaus Lech: ''Geschichte des islamischen Kultus. Rechtshistorische und hadit-kritische Untersuchungen zur Entwicklung und Systematik der 'Ibâdât''. Bd. I. Das ramadân-Fasten. Erster Teil. Otto Harrassowitz. Wiesbaden 1979. ISBN 3-447-01943-3
{{Zitat
* K.G. Jacob: ''Der muslimische Fastenmonat Ramadan''. In: VI. Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft zu Greisfwald 1893-1896. 1.Teil, S.1-33.
|Text=Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Versäumten auferlegt). Gott will es euch leicht machen, nicht schwer. Macht darum (durch nachträgliches Fasten) die Zahl (der vorgeschriebenen Fastentage) voll und preiset Gott dafür, dass er euch rechtgeleitet hat! Vielleicht werdet ihr dankbar sein.
|Autor=Koran
|Quelle=Sure 2, am Ende des Verses 185}}

Schwangere, Stillende und Kranke sowie Kinder (= Menschen vor der [[Pubertät]]) sind zum Fasten nicht verpflichtet. Schwangere, Stillende und Kranke sollen die versäumten Tage nach Wegfall der Gründe nachholen. Menschen, denen aufgrund von Alter oder Krankheit ein Fasten nicht möglich ist, sollen dafür eine Fastenersatzleistung erbringen, die ''Fidya'' oder ''Fidyah''.

Schwangere und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit.<ref>Douglas Almond, Bhashkar Mazumder: ''Health Capital and the Prenatal Environment. The Effect of Maternal Fasting During Pregnancy'' (= ''National Bureau of Economic Research. Working Papers Series.'' 14428, {{ISSN|0898-2937}}). National Bureau of Economic Research, Cambridge MA 2008, [http://www.nber.org/papers/w14428 online].</ref>

== Beginn und Ende ==
=== {{Anker|Hilāl}} Die allgemeine Regel ===
Während das tägliche Gebet ({{arF|صلاة&lrm;|w=[[Salat (Gebet)|salat]] |d=ṣalāt}}) und die islamische Pilgerfahrt ({{arF|حجّ&lrm;|w=[[haddsch]] |d=ḥaǧǧ}}) auf festgelegten Zeiten beruhen, sind der Beginn und das Ende des Fastenmonats Ramadan im islamischen Überlieferungswesen stets widersprüchlich überliefert und diskutiert worden. Den Anfang des Ramadans zeigt die Sichtung ({{arF|رؤية&lrm;|w=ru’ya |d=ruʾya}}) der neuen Mondsichel (hilal) am Ende des letzten Tages / in der letzten Nacht des Vormonats Scha’ban an. Der Grundtypus dieser Traditionen in den kanonischen [[Hadith#Hadith-Sammlungen|Hadithsammlungen]] als Direktive des Propheten lautet:

{{Zitat
|Text=Der Monat besteht aus 29 Tagen. Fastet erst, wenn ihr sie (die Mondsichel – hilal) seht, und brecht das Fasten erst, wenn ihr sie (wieder) seht. Und wenn (der Himmel) über euch bedeckt ist, so bestimmt ihn /Var. vervollständigt die Zahl der Scha’ban-Tage/ auf 30 (Tage).
|Autor=Hadith Abu Dawud, Buch 13, Nr.&nbsp;2312; al-Bukhari, Buch 31, Nr.&nbsp;130-131.}}

Ausschlaggebend für den Beginn bzw. für das Ende des Ramadans ist jeweils die Sichtung der Mondsichel {{arF|رؤية الهلال&lrm;|w=ru’yat al-hilal |d=ruʾyatu ʾl-hilāl}} durch einen oder durch mehrere Zeugen. Umstritten bei der Festlegung des Monatsbeginns ist die Rolle der Astronomen (''munadschdschim'') und der Mathematiker (''ahl al-ma’rifa bil-hisab''), die es in der frühislamischen Gesellschaft noch nicht gab und die später allein durch Berechnungen (''hisab'') ohne Sichtung der Mondsichel den Monatsanfang festzulegen bestrebt waren.

=== Die Anweisungen im Koran ===
Die Anweisungen im Koran:

{{Zitat
|Text=Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten, so wie es auch denjenigen, die vor euch lebten, vorgeschrieben worden ist. Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein. (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten).
|Autor=Koran
|Quelle=Sure 2, Vers 183}}

haben zur Klärung des im späten [[7.&nbsp;Jahrhundert]] diskutierten Sachverhalts über den Beginn und das Ende des Fastenmonats nichts beigetragen. Die Festlegung des Ramadanbeginns gibt in der arabisch-islamischen Welt bis in die Gegenwart hinein jedes Jahr Anlass zu kontroversen Diskussionen. Denn der Verzicht auf die Sichtung der neuen [[Hilal (Mondsichel)|Mondsichel]] als Anfang des Ramadans und die stattdessen geführte astronomische Berechnung führen zwangsläufig zur Ignorierung des prophetischen Gebots „fastet erst, wenn ihr sie (die Mondsichel) seht“.

In [[Ägypten]] bestimmt das erste [[Neulicht]] in [[Assuan]] den Beginn des Ramadans, wobei das gesichtete Neulicht telefonisch nach [[Kairo]] gemeldet wird und anschließend die Ausrufung des Ramadans erfolgt.<ref>[[Rolf Krauss]]: ''Sothis- und Monddaten. Studien zur astronomischen und technischen Chronologie Altägyptens'' (= ''Hildesheimer ägyptologische Beiträge.'' Band 20). Gerstenberg, Hildesheim 1985, {{falsche ISBN|3-8067-8086-X}}, S.&nbsp;23.</ref>

=== Das Fest des Fastenbrechens ===
Mit dem Beginn des zehnten Monats Schawwal, den man ebenfalls durch die Sichtung der neuen Mondsichel festlegt oder im Zweifelsfalle den Ramadan auf dreißig Tage verlängert, feiert man das [[Fest des Fastenbrechens]] ({{arF|عيد الفطر&lrm;|w='id al-fitr |d=ʿīdu ʾl-fiṭr}}), auch das „kleine Fest“ genannt ({{arF|العيد الصغير&lrm;|w=al-'id as-saghir |d=al-ʿīdu ṣ-ṣaġīr}}; im Türkischen ''küçük bayram'', ''ramazan bayramı'' oder Zuckerfest ''şeker bayramı''). Die Festlichkeiten beginnen mit dem obligatorischen Gemeinschaftsgebet, nachdem man die pflichtmäßige Spende, die [[Zakāt al-fitr|Almosensteuer des Fastenbrechens]] ({{arF|زكاة الفطر&lrm;|w=zakat al-fitr |d=zakātu ʾl-fiṭr}}) spätestens am 1. Schawwal an Bedürftige entrichtet hat. Da dieses Fest der Fastenzeit ein Ende bereitet, wird es über drei Tage fröhlicher und festlicher begangen als das „große“ Opferfest am 10. Tag des Pilgerfahrtmonats.

=== Daten des Ramadan im gregorianischen Kalender ===
Die berechneten Start- und Enddaten für Ramadan zwischen 2020 und 2029 waren und sind wie folgt:<ref name="Ramadan">{{Internetquelle |url=https://www.ramadan.de/wann-ist-ramadan/ |titel=Wann ist Ramadan? |werk=Ramadan.de |sprache=de-DE |abruf=2024-02-19}}</ref>

{| class="wikitable" style="text-align:center;"
|-
! width="15%"|[[Gregorianischer Kalender]]
! width="15%"|[[Islamische Zeitrechnung|Islamischer Kalender]]

! width="25%"|Beginn Ramadan (berechnet)<ref name="dates">[https://webspace.science.uu.nl/~gent0113/islam/ummalqura_principal.htm The Principal Islamic Days of Observance according to the Umm al-Qura Calendar]</ref>
! width="25%"|Letzter Fastentag (berechnet)<ref name="dates" />
|-
| 2020
| 1441
| 23. April
| 23. Mai
|-
| 2021
| 1442
| 13. April
| 13. Mai
|-
| 2022
| 1443
| 2. April
| 1. Mai
|-
| 2023
| 1444
| 23. März
| 21. April
|-
| 2024
| 1445
| 11. März
| 10. April
|- class="hintergrundfarbe3"
| 2025
| 1446
| 1. März
| 30. März
|-
| 2026
| 1447
| 18. Februar
| 20. März
|-
| 2027
| 1448
| 8. Februar
| 9. März
|-
| 2028
| 1449
| 28. Januar
| 26. Februar
|-
| 2029
| 1450
| 16. Januar
| 14. Februar
|-
|colspan="4" style="text-align:left;"|<small>Ramadan-Daten zwischen 2020 und 2029. '''Die Tabelle zeigt die berechneten Daten. Der tatsächliche Beginn und Ende des Ramadans kann um ein bis zwei Tage abweichen.'''<ref>[https://webspace.science.uu.nl/~gent0113/islam/ummalqura_adjust.htm The Principal Islamic Days of Observance according to the Umm al-Qura Calendar], webspace.science.uu.nl</ref></small>
|}

== Der tägliche Fastenbeginn und Fastenabschluss ==
Das Fasten wird dem Tag, das [[Iftar|Fastenbrechen]] (''fitr/iftar'') der Nacht zugerechnet, wobei die koranische Direktive:

{{Zitat
|Text=… und esst und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden könnt!
|Autor=Koran
|Quelle=Sure 2, Vers 187}}

ebenfalls einer näheren Klärung bedurfte. Der Koranvers verlangt unmissverständlich den Fastenbeginn bei Morgendämmerung (''[[Fadschr (Gebet)|fadschr]]''), und zwar dann, wenn die ersten Hell- bzw. Dunkelwerte voneinander zu unterscheiden sind. Eine genauere Klärung erzielte man durch das Heranziehen miteinander vergleichbarer [[Hadith]]e in der Traditionsliteratur z.&nbsp;B. mit folgendem Wortlaut: ''„esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktum (zum Gebet – zum ''salat al-fadschr'') ruft“.''

In der unmittelbaren Fortsetzung dieses Koranverses wird dann das Ende des täglichen Fastens beschrieben:

{{Zitat
|Text=Hierauf haltet das Fasten durch bis zur Nacht.
|Autor=Koran
|Quelle=Sure 2, Vers 187}}

Die Diktion der Offenbarung ''„bis zur Nacht“'' ist auch in diesem Fall sowohl von der Koranexegese als auch vom Hadithmaterial näher erörtert worden, weil offensichtlicher Klärungsbedarf bestand. Dass man darunter nicht unbedingt nur den Sonnenuntergang und das Erlöschen des Sonnenlichts verstand, zeigt die überlieferte Sunna des zweiten Kalifen [[Umar ibn al-Chattab]], der erst bei Anbruch der dunklen Nacht das Abendgebet (salat al-maghrib) verrichtete und erst im Anschluss daran das Fasten brach. Gegen diese Auffassung lässt die Tradition Mohammed wie folgt sprechen: ''„Gott hat gesagt: Am liebsten unter meinen Dienern ist mir, wer am schnellsten das Fasten bricht.“''

Die Rechtslehre hatte angesichts der vagen Formulierungen des Korans in Sure 2, Vers 187 einen mehr oder weniger tragfähigen Konsens hinsichtlich des täglichen Fastenbeginns bzw. Fastenendes getroffen. Bei der Schaffung eines einheitlichen Ritualvollzuges war der Zeitpunkt des Sonnenaufgangs bzw. Sonnenuntergangs maßgebend, wobei man die Morgendämmerung – Fastenbeginn – zeitlich aufzuteilen bestrebt war: Morgendämmerung (''fadschr'') gemäß Koran mit dem ersten aufsteigenden Licht und die „zweite Morgendämmerung“ ({{arF|الفجر الثاني&lrm;|w=al-fadschr ath-thani|d=al-faǧr aṯ-ṯānī}} oder {{arF|الفجر الآخر&lrm;|w=al-fadschr al-achir|d=al-faǧr al-āḫir}}) die Morgendämmerung, die sich als feiner Streifen über den Horizont ausbreitet. Letztere ist dann als Zeitpunkt des täglichen Fastenanfangs kanonisiert worden; sie ist die Morgendämmerung, deren Licht – wie es in der Hadithliteratur heißt – „Häuser und Wege mit Licht erfüllt“.

Mit dieser Festlegung des Fastenbeginns hängt auch die Fixierung des sogenannten ''[[sahūr]]'' ({{arF|سحور&lrm;|d=saḥūr |b= die letzte Mahlzeit vor dem täglichen Fastenbeginn}}) im letzten Drittel der Nacht zusammen. Diese Mahlzeit gilt nicht nur als eine gute Überbrückung der bevorstehenden Fastenperiode des kommenden Tages, sondern auch als eine Segenskraft (''baraka''). Die Engel – so heißt es in vielen Traditionen – werden für einen, der bei Eintritt der ''ersten'' Morgendämmerung bei Gott um Verzeihung bittet, genauso Fürbitten einlegen, wie für einen, der den sahur, die letzte Mahlzeit bei Morgendämmerung, einnimmt. Sie ist sogar das Unterscheidungsmerkmal zwischen islamischem Fasten und dem Fasten der „Schriftbesitzer“ – Juden und Christen&nbsp;–, somit ein Erkennungszeichen für einen Muslim und eines der Kriterien seiner Religionszugehörigkeit. Folglich gilt diese letzte Mahlzeit in der Rechtslehre als „empfehlenswert“, oder sogar als [[sunna]], die zu befolgen sehr nahegelegt wird. In der Hadithliteratur sind sogar Tendenzen verzeichnet, die das Einnehmen dieser Mahlzeit zur Pflicht zu machen scheinen: ''„euch ist die Speise des suhur vorgeschrieben“.'' In einigen Gegenden ist es üblich, dass ein [[Wecktrommler]] (musaḥḥir) vor Sonnenaufgang trommelnd und rufend durch die Straßen zieht, um die Muslime aufzuwecken, so dass sie ihr ''Sahur'' einnehmen können.

Für Muslime, die in Gebieten nördlich oder südlich des [[Polarkreis]]es leben, und somit in der [[Mitternachtssonne]] (bzw. [[Polarnacht]]) keinen Wechsel von Tag zu Nacht erleben, gibt es unterschiedliche Empfehlungen. „Die eher liberalen ägyptischen Theologen sagen: dauern die Tage länger als 18 Stunden, dürfen sich die Gläubigen im Ramadan nach den Zeiten der Heiligen Städte Mekka oder Medina richten. […] Die orthodoxen Saudi-Araber hingegen urteilen: So lange es Sonnenauf- und Sonnenuntergang gibt, müssen diese Zeiten streng eingehalten werden. Alles andere verstoße gegen das Fastengebot, heißt es in ihrer Fatwa. Jene Tage könnten aber später nachgeholt werden.“<ref>{{Literatur |Autor=Claus Hecking |Titel=Ramadan: Fasten in Skandinavien und im Orient |Sammelwerk=Der Spiegel |Datum=2014-06-28 |ISSN=2195-1349 |Online=https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/ramadan-fasten-in-skandinavien-und-im-orient-a-977847.html |Abruf=2024-02-19}}</ref> Der [[European Council for Fatwa and Research]] empfahl den Muslimen in [[Kiruna]], sich an den Zeiten in [[Stockholm]] zu orientieren.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.aljazeera.com/indepth/features/2014/07/ramadan-sweden-with-no-dusk-no-dawn-20147614423642407.html |titel=Ramadan in Sweden with no dusk, no dawn |hrsg= [[Al Jazeera]] |datum=2014-07-07 |abruf=2015-06-29}}</ref>

== Geschichte ==
Das Fasten dürfte [[Mohammed]] schon in der mekkanischen Periode der [[Prophetie]] bekannt gewesen sein, zumal den zu seiner Zeit auf der Arabischen Halbinsel ansässigen [[Juden]] und [[Christen]] das Fasten als religiöse Institution schon vertraut war. Allerdings lassen weder die Beschreibungen vorislamischer Kulte noch Inschriften und [[Graffiti]] aus dem Kulturraum, in dem der Islam entstanden ist, auf arabische Ursprünge des Fastens schließen.

Die ersten, im Koran belegbaren Bestimmungen über die Art des Fastens sind in denjenigen Koranversen nachweisbar, die in [[Yathrib]] / [[Medina]] nach der Auswanderung Mohammeds ([[Hidschra]]) entstanden sind. Jedoch sind die Formulierungen dieser Verse neben ihrem [[Imperativ (Modus)|imperativen]] Charakter ziemlich [[vage]]:

{{Zitat
|Text=Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten… (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten).
|Autor=Koran
|Quelle=Sure 2, Vers 183–184}}

{{Zitat
|Text=184. O die ihr glaubt! Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr euch schützet – 185. Eine bestimmte Anzahl an Tagen. (…)
|Autor=Koran
|Quelle=Sure 2, Vers 184–185}}

Mohammed schloss sich mit seinen Gefährten in Medina zunächst dem 'aschura-Fest, dem Versöhnungstag der in Medina und dessen Umgebung sesshaften Juden an; man fastet an diesem Tag vom Sonnenuntergang bis zum Sonnenuntergang des nächsten Tages und nicht, wie im Ramadan, nur den Tag über. Nach dem [[Islamischer Kalender|islamischen Mondkalender]] fiel dieser Tag, an dem das Fasten auch im Islam eine empfehlenswerte Handlung geblieben ist, auf den [[10. Muharram]]; denn an diesem Tag des ersten islamischen Monats soll [[Noach]] die [[Arche Noah|Arche]] verlassen haben. In Mekka wurden an diesem Tag – bis zum letzten Jahrhundert – die Tore des Heiligtums der [[Kaaba]] geöffnet.

Im zweiten Jahr (623–624) nach der Auswanderung Mohammeds aus [[Mekka]] nach Medina waren die Koranverse in Sure 2, Verse 183–185 und 189 der erste Schritt, eine eigenständige, für die islamische Gemeinschaft neue Institution des Fastens einzurichten, deren Vollendung und ritualrechtliche Regelung allerdings der Rechtslehre vorbehalten werden sollte. Die Struktur und inhaltliche Abfolge dieser Verse zeigen, dass sie nicht gleichzeitig, sondern in einzelnen Teilen offenbart worden sind; der berühmte Gelehrte [[al-Baidawi]] († 1286 oder 1292/93), [[Kadi]] in [[Schiras]], steht mit dieser Auffassung in der Korangelehrsamkeit nicht allein.

Somit ist die Entstehung des Ramadanfastens und der damit verbundenen Verpflichtungen in einem kurzen historischen Prozess zu sehen; die einzelnen Offenbarungsabschnitte samt ihren inhaltlichen Widersprüchen, die teils vom Koran selbst, teils vom Hadith erklärend aufgehoben wurden, stammen – wie angedeutet – aus der frühmedinensischen Zeit der Prophetie aus dem 2. Jahr der Auswanderung (623–624).

Die Festlegung der Zeitaspekte des Fastens oblag somit der religiösen [[Rechtswissenschaft|Jurisprudenz]]. Durch die [[Fiqh]] wurden die z.&nbsp;T. unverbindlichen Aussagen des Korans präzisiert und mit Inhalt befüllt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Wecktrommler]]
*[[Jom-Kippur-Krieg|Ramadan-Krieg]]
*[[Ramadan-Revolte]]
* [[Ramadanlaterne]]
* [[Tarāwīh]]

== Literatur ==
* Peri J. Bearman u. a. (Hrsg.): ''The Encyclopaedia of Islam.'' New Edition. Brill, Leiden 2004, ISBN 90-04-14114-6 (1 CD-ROM).
* [[Georg Jacob]]: ''Der muslimische Fastenmonat Ramadan.'' In: ''Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft zu Greifswald.'' Band 6, Teil 1, 1893/1896, {{ZDB|517435-1}}, S.&nbsp;1–33.
* Klaus Lech: ''Geschichte des islamischen Kultus. Rechtshistorische und ḥadīṯ-kritische Untersuchungen zur Entwicklung und Systematik der ʿIbādāt.'' Band 1: ''Das ramaḍān-Fasten.'' Teil 1. Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979, ISBN 3-447-01943-3.
* [[Bertold Spuler]]: ''Con Amore, oder: Einige Bemerkungen zur islamischen Zeitrechnung.'' In: ''Der Islam.'' Band 38, 1963, {{ISSN|0021-1818}}, S.&nbsp;154–160.
* Kees Wagtendonk: ''Fasting in the Koran'' (= ''Dissertationes ad historiam religionum pertinentes.'' Band 2, {{ZDB|281799-8}}). Brill, Leiden 1968 ({{enS}}).
* [[Arent Jan Wensinck]], Johannes H. Kramers (Hrsg.): ''Handwörterbuch des Islam.'' 2. Auflage. Brill, Leiden 1976, {{DNB|821257994}}.
* [[Annemarie Schimmel]]: ''Allah, Koran und Ramadan – Alltag und Tradition im Islam''. Patmos, Ostfildern 2012, ISBN 978-3-8436-0167-2.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
{{Wiktionary|Fastenmonat}}
* [http://www.feste-der-religionen.de/feste/Ramadan.html ''Der islamische Fastenmonat Ramadan.''] feste-der-religionen.de
* [http://www.mondsichtung.de/ mondsichtung.de] – Eine islamisch-astronomische Website zur Mondsichtung
* Ali Dönmez: [https://www.zeit.de/gesellschaft/2021-04/ramadan-fastenmonat-islam-rassismus-kinder-gesundheit-kommentare ''Nicht mal Wasser?!.''] In: ''[[Die Zeit]]'', 13. April 2021
* Ingrid Thurner: [https://homepage.univie.ac.at/ingrid.thurner/wordpress/wp-content/uploads/2019/05/2009-08-14-Ramadan-WZ090814_053_1c.pd ''Anstrengend und segensreich.''] In: ''Wiener Zeitung'', 14. August 2009.
* [https://webspace.science.uu.nl/~gent0113/islam/islam_tabcal.htm Islamic-Western Calendar Converter (Based on the Arithmetical or Tabular Calendar)]
* [https://webspace.science.uu.nl/~gent0113/islam/ummalqura.htm The Umm al-Qura Calendar of Saudi Arabia]
* [http://www.islam.de/10694.php ''Muslime in Deutschland einigen sich 2008 erstmals auf einen einheitlichen Ramadankalender.''] islam.de, 27. August 2008
* [http://www.ramadan.de/ ''Ramadan – der Fastenmonat im Islam.''] ramadan.de


== Einzelnachweise ==
{{Wiktionary1|Ramadan}}
<references />
*[http://www.weltzeituhr.com/laender/feiertage/multi_3285.shtml www.weltzeituhr.com] Information zum Beginn des Ramadan
*[http://www.ahmadiyya.de/islam/namaz/gebetsplan.html www.ahmadiyya.de] Ramadan-Kalender für Deutschland, Schweiz, Österreich (in deutscher Sprache)
*[http://www.ahmadiyya.de/tr www.ahmadiyya.de/tr] Ramadan-Kalender für Deutschland, Schweiz, Österreich (in türkischer Sprache)
*[http://www.feste-der-religionen.de/feste/Ramadan.html www.feste-der-religionen.de] Erläuterungen zum Fastenmonat Ramadan
*[http://www.mondsichtung.de www.mondsichtung.de] Eine islamisch-astronomische Seite zur Mondsichtung.
*[http://www.islam-basis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=142&Itemid=52 www.islam-basis.de] Grosse Linksammlung rund um den Monat Ramadan.


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Aktuelle Version vom 11. April 2025, 11:39 Uhr

Die 5 Säulen des Islam
Die Sultan-Ahmed-Moschee in Istanbul mit der traditionellen Ramadan-Beleuchtung Mahya
Video: Hochfeste der Religionen (Pessach, Karwoche und Ramadan)

Der Ramadan (arabisch رمضان, DMG ramaḍān ‚heißer Monat‘) ist der Fastenmonat der Muslime und neunter Monat des islamischen Mondkalenders. In ihm wurde nach islamischer Auffassung der Koran herabgesandt.

Das Fest des Fastenbrechens (arabisch عيد الفطر, DMG ʿīd al-fiṭr / türkisch Ramazan bayramı) im unmittelbaren Anschluss an den Fastenmonat zu Beginn des Folgemonats Schawwal ist nach dem Opferfest der zweithöchste islamische Feiertag.

Stellung des Ramadan

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Einen besonderen Stellenwert erhält der Fastenmonat Ramadan durch die koranische Aussage, wonach es gerade dieser Monat gewesen ist, in dem der

„Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise der Rechtleitung und der Rettung (?). Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten.“

Koran: Sure 2, Vers 185

Dem Gedenken an die Offenbarung des Korans ist auch Sure 97 gewidmet, in der es heißt:

„Wir haben ihn (d. h. den Koran) in der Nacht der Bestimmung hinabgesandt. Aber wie kannst du wissen, was die Nacht der Bestimmung ist? Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate.“

Koran: Sure 97

Aufgrund der vorhergehenden koranischen Aussage gilt es als ausgemacht, dass die Nacht der göttlichen Bestimmung (lailat al-qadr / ليلة القدر / lailatu ʾl-qadr) eine Nacht im Monat Ramadan ist. Da man sich also über die genaue Nacht der Offenbarung des Korans nicht im Klaren war, feiert man diese Nacht überwiegend in der Nacht zum 27. Ramadan, aber auch an anderen ungeraden Tagen der letzten zehn Tage des Fastenmonats.

Dem letzten Drittel des Ramadan kommt außerdem deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil in dieser Zeit die fromme Übung des Iʿtikāf, der „Absonderung“ in der Moschee, stattfindet.

Aus dem bereits genannten Koranvers:

„Der Monat Ramadan ist es (oder: (Fastenzeit ist) der Monat Ramadan), in dem der Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise der Rechtleitung und der Rettung. Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten …“

Koran: Sure 2, Vers 185

und in Zusammenhang mit der ebenfalls erwähnten prophetischen Anweisung „Fastet erst, wenn ihr sie (die Mondsichel – Hilal) seht, und brecht das Fasten erst, wenn ihr sie (wieder) seht…“ usw. ergibt sich das einmonatige Fasten vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang; der erste Versteil in der Sure 2, Vers 184: „(Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten)“ ist nach einstimmigen Interpretationen der Koranexegese (Tafsīr) somit Gegenstand der Abrogation und verlor somit seine Bedeutung zugunsten des darauf folgenden Verses: „Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten …“.

Nach dem Gesetz wird Fasten als Enthaltung (imsak) von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen und Geschlechtsverkehr. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte ('aqil), volljährig (baligh) und körperlich dazu imstande (qadir) ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen (mumayyiz) ist ebenfalls gültig.

Neben diesen praktischen Aspekten der Fastenpflicht gibt es mehrere ethisch-moralische Komponenten, die der Muslim im Ramadan zu beachten hat. Unbedingt zu vermeiden sind üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen aller Art.

Das Fasten (saum, siyam / صيام , صوم / ṣaum, ṣiyām) im Fastenmonat Ramadan / رمضان / Ramaḍān ist eine der im Koran verankerten religiösen Pflichten der Muslime. Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes „Saum“ leitet sich aus dem Verb s-w-m in der Bedeutung von „stillstehen“, „ruhen“ und in übertragenem Sinne „sich enthalten“, „fasten“ ab. In den in Mekka entstandenen Koranversen kommt der Begriff nur einmal vor; hier wird Maria durch die Offenbarung befohlen, wie folgt zu sprechen:

„Und iss und trink und sei frohen Mutes (w. kühlen Auges)! Und wenn du (irgend)einen von den Menschen siehst, dann sag: Ich habe dem Barmherzigen ein Fasten gelobt. Darum werde ich heute mit keinem menschlichen Wesen sprechen.“

Sure 19, Vers 26: Übersetzung: Rudi Paret

Entsprechend wird der Begriff saum (Fasten) von den Koranexegeten an dieser Stelle mit „Schweigen“ (samt) verbunden – als Zeichen der Enthaltsamkeit, die im islamischen Fasten in allen Bereichen des täglichen Lebens charakteristisch ist.

Staatliche Zwangsmaßnahmen gegenüber Nichtfastenden

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In einer Reihe islamischer Staaten ist das Nichteinhalten der Fastenpflicht von staatlicher Seite verboten. In Saudi-Arabien werden sogar Nichtmuslime bestraft, die im Ramadan während des Tages in der Öffentlichkeit essen, trinken oder rauchen.[1] In Marokko machten staatliche Razzien und Verhaftungen von Jugendlichen, die im Ramadan Picknicks veranstalteten, Schlagzeilen.[2][3] Im Jahre 2013 musste, wer in Marokko öffentlich gegen das Fastengebot verstieß, mit einer Verhaftung rechnen.[4] Im algerischen Biskra wurden im Jahre 2008 sechs Männer zu vier Jahren Haft und 1000 Euro Strafe verurteilt, weil sie das Fastengebot nicht eingehalten hatten.[5] In Malaysia mussten Fastenbrecher im Jahr 2015 mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten, umgerechnet 236 Euro Geldstrafe oder beidem rechnen.[6]

Ausnahmen von der Fastenpflicht

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Es war die Aufgabe der islamischen Jurisprudenz in ihren unterschiedlichen Richtungen, die praktischen Regelungen des Fastens festzulegen. Aber schon der Koran ließ Ausnahmen zu:

„Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Versäumten auferlegt). Gott will es euch leicht machen, nicht schwer. Macht darum (durch nachträgliches Fasten) die Zahl (der vorgeschriebenen Fastentage) voll und preiset Gott dafür, dass er euch rechtgeleitet hat! Vielleicht werdet ihr dankbar sein.“

Koran: Sure 2, am Ende des Verses 185

Schwangere, Stillende und Kranke sowie Kinder (= Menschen vor der Pubertät) sind zum Fasten nicht verpflichtet. Schwangere, Stillende und Kranke sollen die versäumten Tage nach Wegfall der Gründe nachholen. Menschen, denen aufgrund von Alter oder Krankheit ein Fasten nicht möglich ist, sollen dafür eine Fastenersatzleistung erbringen, die Fidya oder Fidyah.

Schwangere und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit.[7]

Beginn und Ende

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Die allgemeine Regel

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Während das tägliche Gebet (salat / صلاة / ṣalāt) und die islamische Pilgerfahrt (haddsch / حجّ / ḥaǧǧ) auf festgelegten Zeiten beruhen, sind der Beginn und das Ende des Fastenmonats Ramadan im islamischen Überlieferungswesen stets widersprüchlich überliefert und diskutiert worden. Den Anfang des Ramadans zeigt die Sichtung (ru’ya / رؤية / ruʾya) der neuen Mondsichel (hilal) am Ende des letzten Tages / in der letzten Nacht des Vormonats Scha’ban an. Der Grundtypus dieser Traditionen in den kanonischen Hadithsammlungen als Direktive des Propheten lautet:

„Der Monat besteht aus 29 Tagen. Fastet erst, wenn ihr sie (die Mondsichel – hilal) seht, und brecht das Fasten erst, wenn ihr sie (wieder) seht. Und wenn (der Himmel) über euch bedeckt ist, so bestimmt ihn /Var. vervollständigt die Zahl der Scha’ban-Tage/ auf 30 (Tage).“

Hadith Abu Dawud, Buch 13, Nr. 2312; al-Bukhari, Buch 31, Nr. 130-131.

Ausschlaggebend für den Beginn bzw. für das Ende des Ramadans ist jeweils die Sichtung der Mondsichel ru’yat al-hilal / رؤية الهلال / ruʾyatu ʾl-hilāl durch einen oder durch mehrere Zeugen. Umstritten bei der Festlegung des Monatsbeginns ist die Rolle der Astronomen (munadschdschim) und der Mathematiker (ahl al-ma’rifa bil-hisab), die es in der frühislamischen Gesellschaft noch nicht gab und die später allein durch Berechnungen (hisab) ohne Sichtung der Mondsichel den Monatsanfang festzulegen bestrebt waren.

Die Anweisungen im Koran

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Die Anweisungen im Koran:

„Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten, so wie es auch denjenigen, die vor euch lebten, vorgeschrieben worden ist. Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein. (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten).“

Koran: Sure 2, Vers 183

haben zur Klärung des im späten 7. Jahrhundert diskutierten Sachverhalts über den Beginn und das Ende des Fastenmonats nichts beigetragen. Die Festlegung des Ramadanbeginns gibt in der arabisch-islamischen Welt bis in die Gegenwart hinein jedes Jahr Anlass zu kontroversen Diskussionen. Denn der Verzicht auf die Sichtung der neuen Mondsichel als Anfang des Ramadans und die stattdessen geführte astronomische Berechnung führen zwangsläufig zur Ignorierung des prophetischen Gebots „fastet erst, wenn ihr sie (die Mondsichel) seht“.

In Ägypten bestimmt das erste Neulicht in Assuan den Beginn des Ramadans, wobei das gesichtete Neulicht telefonisch nach Kairo gemeldet wird und anschließend die Ausrufung des Ramadans erfolgt.[8]

Das Fest des Fastenbrechens

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Mit dem Beginn des zehnten Monats Schawwal, den man ebenfalls durch die Sichtung der neuen Mondsichel festlegt oder im Zweifelsfalle den Ramadan auf dreißig Tage verlängert, feiert man das Fest des Fastenbrechens ('id al-fitr / عيد الفطر / ʿīdu ʾl-fiṭr), auch das „kleine Fest“ genannt (al-'id as-saghir / العيد الصغير / al-ʿīdu ṣ-ṣaġīr; im Türkischen küçük bayram, ramazan bayramı oder Zuckerfest şeker bayramı). Die Festlichkeiten beginnen mit dem obligatorischen Gemeinschaftsgebet, nachdem man die pflichtmäßige Spende, die Almosensteuer des Fastenbrechens (zakat al-fitr / زكاة الفطر / zakātu ʾl-fiṭr) spätestens am 1. Schawwal an Bedürftige entrichtet hat. Da dieses Fest der Fastenzeit ein Ende bereitet, wird es über drei Tage fröhlicher und festlicher begangen als das „große“ Opferfest am 10. Tag des Pilgerfahrtmonats.

Daten des Ramadan im gregorianischen Kalender

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Die berechneten Start- und Enddaten für Ramadan zwischen 2020 und 2029 waren und sind wie folgt:[9]

Gregorianischer Kalender Islamischer Kalender Beginn Ramadan (berechnet)[10] Letzter Fastentag (berechnet)[10]
2020 1441 23. April 23. Mai
2021 1442 13. April 13. Mai
2022 1443 2. April 1. Mai
2023 1444 23. März 21. April
2024 1445 11. März 10. April
2025 1446 1. März 30. März
2026 1447 18. Februar 20. März
2027 1448 8. Februar 9. März
2028 1449 28. Januar 26. Februar
2029 1450 16. Januar 14. Februar
Ramadan-Daten zwischen 2020 und 2029. Die Tabelle zeigt die berechneten Daten. Der tatsächliche Beginn und Ende des Ramadans kann um ein bis zwei Tage abweichen.[11]

Der tägliche Fastenbeginn und Fastenabschluss

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Das Fasten wird dem Tag, das Fastenbrechen (fitr/iftar) der Nacht zugerechnet, wobei die koranische Direktive:

„… und esst und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden könnt!“

Koran: Sure 2, Vers 187

ebenfalls einer näheren Klärung bedurfte. Der Koranvers verlangt unmissverständlich den Fastenbeginn bei Morgendämmerung (fadschr), und zwar dann, wenn die ersten Hell- bzw. Dunkelwerte voneinander zu unterscheiden sind. Eine genauere Klärung erzielte man durch das Heranziehen miteinander vergleichbarer Hadithe in der Traditionsliteratur z. B. mit folgendem Wortlaut: „esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktum (zum Gebet – zum salat al-fadschr) ruft“.

In der unmittelbaren Fortsetzung dieses Koranverses wird dann das Ende des täglichen Fastens beschrieben:

„Hierauf haltet das Fasten durch bis zur Nacht.“

Koran: Sure 2, Vers 187

Die Diktion der Offenbarung „bis zur Nacht“ ist auch in diesem Fall sowohl von der Koranexegese als auch vom Hadithmaterial näher erörtert worden, weil offensichtlicher Klärungsbedarf bestand. Dass man darunter nicht unbedingt nur den Sonnenuntergang und das Erlöschen des Sonnenlichts verstand, zeigt die überlieferte Sunna des zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab, der erst bei Anbruch der dunklen Nacht das Abendgebet (salat al-maghrib) verrichtete und erst im Anschluss daran das Fasten brach. Gegen diese Auffassung lässt die Tradition Mohammed wie folgt sprechen: „Gott hat gesagt: Am liebsten unter meinen Dienern ist mir, wer am schnellsten das Fasten bricht.“

Die Rechtslehre hatte angesichts der vagen Formulierungen des Korans in Sure 2, Vers 187 einen mehr oder weniger tragfähigen Konsens hinsichtlich des täglichen Fastenbeginns bzw. Fastenendes getroffen. Bei der Schaffung eines einheitlichen Ritualvollzuges war der Zeitpunkt des Sonnenaufgangs bzw. Sonnenuntergangs maßgebend, wobei man die Morgendämmerung – Fastenbeginn – zeitlich aufzuteilen bestrebt war: Morgendämmerung (fadschr) gemäß Koran mit dem ersten aufsteigenden Licht und die „zweite Morgendämmerung“ (al-fadschr ath-thani / الفجر الثاني / al-faǧr aṯ-ṯānī oder al-fadschr al-achir / الفجر الآخر / al-faǧr al-āḫir) die Morgendämmerung, die sich als feiner Streifen über den Horizont ausbreitet. Letztere ist dann als Zeitpunkt des täglichen Fastenanfangs kanonisiert worden; sie ist die Morgendämmerung, deren Licht – wie es in der Hadithliteratur heißt – „Häuser und Wege mit Licht erfüllt“.

Mit dieser Festlegung des Fastenbeginns hängt auch die Fixierung des sogenannten sahūr (سحور / saḥūr / ‚die letzte Mahlzeit vor dem täglichen Fastenbeginn‘) im letzten Drittel der Nacht zusammen. Diese Mahlzeit gilt nicht nur als eine gute Überbrückung der bevorstehenden Fastenperiode des kommenden Tages, sondern auch als eine Segenskraft (baraka). Die Engel – so heißt es in vielen Traditionen – werden für einen, der bei Eintritt der ersten Morgendämmerung bei Gott um Verzeihung bittet, genauso Fürbitten einlegen, wie für einen, der den sahur, die letzte Mahlzeit bei Morgendämmerung, einnimmt. Sie ist sogar das Unterscheidungsmerkmal zwischen islamischem Fasten und dem Fasten der „Schriftbesitzer“ – Juden und Christen –, somit ein Erkennungszeichen für einen Muslim und eines der Kriterien seiner Religionszugehörigkeit. Folglich gilt diese letzte Mahlzeit in der Rechtslehre als „empfehlenswert“, oder sogar als sunna, die zu befolgen sehr nahegelegt wird. In der Hadithliteratur sind sogar Tendenzen verzeichnet, die das Einnehmen dieser Mahlzeit zur Pflicht zu machen scheinen: „euch ist die Speise des suhur vorgeschrieben“. In einigen Gegenden ist es üblich, dass ein Wecktrommler (musaḥḥir) vor Sonnenaufgang trommelnd und rufend durch die Straßen zieht, um die Muslime aufzuwecken, so dass sie ihr Sahur einnehmen können.

Für Muslime, die in Gebieten nördlich oder südlich des Polarkreises leben, und somit in der Mitternachtssonne (bzw. Polarnacht) keinen Wechsel von Tag zu Nacht erleben, gibt es unterschiedliche Empfehlungen. „Die eher liberalen ägyptischen Theologen sagen: dauern die Tage länger als 18 Stunden, dürfen sich die Gläubigen im Ramadan nach den Zeiten der Heiligen Städte Mekka oder Medina richten. […] Die orthodoxen Saudi-Araber hingegen urteilen: So lange es Sonnenauf- und Sonnenuntergang gibt, müssen diese Zeiten streng eingehalten werden. Alles andere verstoße gegen das Fastengebot, heißt es in ihrer Fatwa. Jene Tage könnten aber später nachgeholt werden.“[12] Der European Council for Fatwa and Research empfahl den Muslimen in Kiruna, sich an den Zeiten in Stockholm zu orientieren.[13]

Das Fasten dürfte Mohammed schon in der mekkanischen Periode der Prophetie bekannt gewesen sein, zumal den zu seiner Zeit auf der Arabischen Halbinsel ansässigen Juden und Christen das Fasten als religiöse Institution schon vertraut war. Allerdings lassen weder die Beschreibungen vorislamischer Kulte noch Inschriften und Graffiti aus dem Kulturraum, in dem der Islam entstanden ist, auf arabische Ursprünge des Fastens schließen.

Die ersten, im Koran belegbaren Bestimmungen über die Art des Fastens sind in denjenigen Koranversen nachweisbar, die in Yathrib / Medina nach der Auswanderung Mohammeds (Hidschra) entstanden sind. Jedoch sind die Formulierungen dieser Verse neben ihrem imperativen Charakter ziemlich vage:

„Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten… (Das Fasten ist) eine bestimmte Anzahl von Tagen (einzuhalten).“

Koran: Sure 2, Vers 183–184

„184. O die ihr glaubt! Fasten ist euch vorgeschrieben, wie es denen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr euch schützet – 185. Eine bestimmte Anzahl an Tagen. (…)“

Koran: Sure 2, Vers 184–185

Mohammed schloss sich mit seinen Gefährten in Medina zunächst dem 'aschura-Fest, dem Versöhnungstag der in Medina und dessen Umgebung sesshaften Juden an; man fastet an diesem Tag vom Sonnenuntergang bis zum Sonnenuntergang des nächsten Tages und nicht, wie im Ramadan, nur den Tag über. Nach dem islamischen Mondkalender fiel dieser Tag, an dem das Fasten auch im Islam eine empfehlenswerte Handlung geblieben ist, auf den 10. Muharram; denn an diesem Tag des ersten islamischen Monats soll Noach die Arche verlassen haben. In Mekka wurden an diesem Tag – bis zum letzten Jahrhundert – die Tore des Heiligtums der Kaaba geöffnet.

Im zweiten Jahr (623–624) nach der Auswanderung Mohammeds aus Mekka nach Medina waren die Koranverse in Sure 2, Verse 183–185 und 189 der erste Schritt, eine eigenständige, für die islamische Gemeinschaft neue Institution des Fastens einzurichten, deren Vollendung und ritualrechtliche Regelung allerdings der Rechtslehre vorbehalten werden sollte. Die Struktur und inhaltliche Abfolge dieser Verse zeigen, dass sie nicht gleichzeitig, sondern in einzelnen Teilen offenbart worden sind; der berühmte Gelehrte al-Baidawi († 1286 oder 1292/93), Kadi in Schiras, steht mit dieser Auffassung in der Korangelehrsamkeit nicht allein.

Somit ist die Entstehung des Ramadanfastens und der damit verbundenen Verpflichtungen in einem kurzen historischen Prozess zu sehen; die einzelnen Offenbarungsabschnitte samt ihren inhaltlichen Widersprüchen, die teils vom Koran selbst, teils vom Hadith erklärend aufgehoben wurden, stammen – wie angedeutet – aus der frühmedinensischen Zeit der Prophetie aus dem 2. Jahr der Auswanderung (623–624).

Die Festlegung der Zeitaspekte des Fastens oblag somit der religiösen Jurisprudenz. Durch die Fiqh wurden die z. T. unverbindlichen Aussagen des Korans präzisiert und mit Inhalt befüllt.

  • Peri J. Bearman u. a. (Hrsg.): The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden 2004, ISBN 90-04-14114-6 (1 CD-ROM).
  • Georg Jacob: Der muslimische Fastenmonat Ramadan. In: Jahresbericht der Geographischen Gesellschaft zu Greifswald. Band 6, Teil 1, 1893/1896, ZDB-ID 517435-1, S. 1–33.
  • Klaus Lech: Geschichte des islamischen Kultus. Rechtshistorische und ḥadīṯ-kritische Untersuchungen zur Entwicklung und Systematik der ʿIbādāt. Band 1: Das ramaḍān-Fasten. Teil 1. Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979, ISBN 3-447-01943-3.
  • Bertold Spuler: Con Amore, oder: Einige Bemerkungen zur islamischen Zeitrechnung. In: Der Islam. Band 38, 1963, ISSN 0021-1818, S. 154–160.
  • Kees Wagtendonk: Fasting in the Koran (= Dissertationes ad historiam religionum pertinentes. Band 2, ZDB-ID 281799-8). Brill, Leiden 1968 (englisch).
  • Arent Jan Wensinck, Johannes H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. 2. Auflage. Brill, Leiden 1976, DNB 821257994.
  • Annemarie Schimmel: Allah, Koran und Ramadan – Alltag und Tradition im Islam. Patmos, Ostfildern 2012, ISBN 978-3-8436-0167-2.
Wiktionary: Ramadan – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Fastenmonat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Saudi Arabia threatens prison, deportation for violating Ramadan fast – UPI.com. Abgerufen am 19. Februar 2024 (englisch).
  2. Fastenzeit in Marokko: Politisierung des Ramadan | Qantara.de. 26. August 2010, abgerufen am 19. Februar 2024.
  3. MOROCCO: Ramadan ‘protest picnickers’ face prosecution. 21. September 2009, abgerufen am 19. Februar 2024 (amerikanisches Englisch).
  4. tagesschau.de (Memento vom 10. April 2014 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt
  5. wluml.org
  6. Islambehörde bestraft fastenunwillige Muslime. Abgerufen am 19. Februar 2024.
  7. Douglas Almond, Bhashkar Mazumder: Health Capital and the Prenatal Environment. The Effect of Maternal Fasting During Pregnancy (= National Bureau of Economic Research. Working Papers Series. 14428, ISSN 0898-2937). National Bureau of Economic Research, Cambridge MA 2008, online.
  8. Rolf Krauss: Sothis- und Monddaten. Studien zur astronomischen und technischen Chronologie Altägyptens (= Hildesheimer ägyptologische Beiträge. Band 20). Gerstenberg, Hildesheim 1985, ISBN 3-8067-8086-X, S. 23.
  9. Wann ist Ramadan? In: Ramadan.de. Abgerufen am 19. Februar 2024 (deutsch).
  10. a b The Principal Islamic Days of Observance according to the Umm al-Qura Calendar
  11. The Principal Islamic Days of Observance according to the Umm al-Qura Calendar, webspace.science.uu.nl
  12. Claus Hecking: Ramadan: Fasten in Skandinavien und im Orient. In: Der Spiegel. 28. Juni 2014, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 19. Februar 2024]).
  13. Ramadan in Sweden with no dusk, no dawn. Al Jazeera, 7. Juli 2014, abgerufen am 29. Juni 2015.