„Wahlbezirk“ – Versionsunterschied
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Ein '''Wahlbezirk''' oder '''Stimmbezirk''', in Österreich '''Wahlsprengel''' genannt, ist eine organisatorische Einheit bei politischen [[Wahl]]en. |
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Der '''Wahlbezirk''' oder '''Wahlkreis''' ist jene geografisch zusammenhängende [[Verwaltungseinheit]], deren [[Wahlberechtigte]] von einem oder mehreren von ihnen zu wählenden [[Abgeordnete]]n repräsentiert werden. Die zu wählende [[Versammlung]] kann das nationale [[Parlament]] oder jenes eines [[Bundesland]]es sein. Bei Wahlen zu kleineren Gebietskörperschaften tritt meist die [[Gemeinde]] an die Stelle des "Wahlbezirks". |
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Begrifflich unterscheidet man noch den [[Wahlkreis]], in dem schon die konkreten Sitze des zu wählenden Organs entschieden werden. Der Wahlkreis kann je nach Land selbst die kleinste Einheit sein oder sich aus weiteren Wahlbezirken und/oder Wahlsprengeln zusammensetzen. |
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Zur konkreten, lokalen Durchführung der Wahl werden die Wahlbezirke meist in '''[[Stimmbezirk]]e oder [[Wahlsprengel]]''' unterteilt, denen jeweils ein [[Wahllokal]] und eine [[Wahlkommission]] zugeordnet ist. Diese Sprengel haben als kleinste Arbeitseinheit bei [[Parlamentswahl| Parlaments]]- und anderen politischen [[Wahl]]en die Aufgabe, für einen gesetzmäßigen und [[Wahlfälschung| unverfälschten]] Wahlvorgang zu sorgen. <br> |
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Um die betreffende [[Kommission]] auszulasten, aber nicht zu überfordern, sind die Wahllokale bzw. Sprengel jeweils für Teile einer [[Gemeinde]] mit einigen Hundert [[Wähler]]n ausgelegt. Jede Wahlkommission besteht im Regelfall aus Beamten und Vertretern der [[Parlamentspartei]]en (Beisitzer, Wahlbeobachter); sie ist auf die genauen Beachtung der Wahlordnung und zur [[Protokoll]]ierung aller Vorgänge und evt. Streitfälle verpflichtet. |
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== Grundlagen == |
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Der '''Wahlbezirk''' ist ein frühes Konstrukt der [[Demokratie]]. Als die [[römische Republik]] sämtliche [[Italien|italischen Gebiete]] unterworfen und zu [[Bundesgenosse]]n gemacht hatte, wurden diese in Wahlbezirke (sog. [[Tribus (Rom)|Tribus]]) eingeteilt, um auf diese Art in [[Rom]] vertreten zu sein. |
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Zur konkreten, lokalen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen wird das Wahlgebiet in Wahlbezirke bzw. Stimmbezirke unterteilt. Während bei vielen Wahlsystemen ein [[Wahlkreis]] die Einheit ist, in der ein Abgeordneter (bei Mehrmandatswahlkreisen auch mehrere Abgeordnete) bestimmt wird, hat der Zuschnitt der Wahlbezirke keinen Einfluss auf das Ergebnis. Diese dienen lediglich der überschaubaren Gestaltung des organisatorischen Ablaufs und sollen vor allem in dünn besiedelten Gegenden Bürgernähe und einfaches Wahrnehmen des Wahlrechts sicherstellen sowie in Städten überlaufene Wahlorte verhindern. |
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Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein [[Wahllokal]] und ein [[Wahlvorstand]] (in Deutschland) bzw. eine Wahlkommission (in Österreich) zugeordnet, die für einen gesetzmäßigen und [[Wahlfälschung|unverfälschten]] Wahlvorgang und eine korrekte Auszählung verantwortlich ist (bei Abstimmungen mit den entsprechenden Bezeichnungen: Stimmbezirk, Abstimmungslokal und Abstimmungsvorstand). |
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In den modernen Demokratien ist die Einteilung der Wahlbezirke (in Deutschland sog. [[Wahlkreis]]e) stets ein Politikum. Die Wahlbezirke müssen zur Beachtung der [[Wahlgrundsätze]] - vor allem des Prinzips der [[Allgemeines Wahlrecht|gleichen]] Stimme (One Man - One Vote), möglichst gleichartig gewichtet sein, also annähernd gleiche Einwohnerzahlen (je nach Gebietsgröße Zehn- bis Hunderttausende) und ähnliche soziologische Struktur aufweisen. <br> |
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In den [[USA]] ist diese Problematik eng mit der manipulativen Wahlbezirkseinteilung, dem sog. [[Gerrymandering]], verbunden. Auch in Deutschland haben die Verfassungsgerichte der Länder mehrfach Wahlkreiseinteilungen für verfassungswidrig erklärt. |
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== Nationales == |
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=== Deutschland === |
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Für Parlamentswahlen in Deutschland gilt dabei grundsätzlich die Regel, dass nicht mehr als 2500 [[Wahlberechtigter|Wahlberechtigte]] in einem Wahlbezirk sein sollen. Kleinere Gemeinden bilden in der Regel einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt, wobei jedoch kein Wahlbezirk so klein sein darf, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Deutschlands kleinsten Wahlbezirk bildet die [[Gröde|Hallig Gröde]] mit 12 Wahlberechtigten bei der letzten Wahl.<ref name="bundestag">{{Webarchiv|url=http://www.bundestag.de/service/glossar/W/wahlbezirk.html |wayback=20090927171119 |text=Glossareintrag ''Wahlbezirk'' }} bei der Webseite des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestags]]</ref> Bei der [[Bundestagswahl 2017]] gab es rund 73.500 Urnen- und etwa 14.500 Briefwahlbezirke.<ref>[https://bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2017/18_17_wahlhelfer.html Bundeswahlleiter.de: Pressemitteilung Nr. 18/17 vom 7. September 2017]</ref> |
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==== Kommunalwahlen ==== |
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Bei Kommunalwahlen in [[Nordrhein-Westfalen]] werden die Städte in Wahlbezirke eingeteilt, in denen von jeder Partei ein Direktkandidat zur Wahl antritt. Die Hälfte der Mandate der Stadträte werden durch Wahlbezirkskandidaten gewählt, die andere Hälfte über die Reserveliste der Parteien. Ein Wähler hat aber anders als bei der Bundestagswahl nur eine Stimme, mit der er sich für einen Direktkandidaten und für die Reserveliste einer Partei entscheidet. |
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=== Irland === |
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Irlands ''[[Electoral District]]s'' (2014: 3441) stellen zugleich die statistische [[LAU-2]]-Ebene dar (siehe [[NUTS:IE]]).<ref>→ [[:en:District electoral division]]</ref> |
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=== Österreich === |
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{{Hauptartikel|Wahlsprengel}} |
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Für Parlamentswahlen in Österreich gilt, dass die betreffende Wahlkommission auszulasten, aber nicht zu überfordern ist. Daher sind die Wahlsprengel jeweils für Teile einer Gemeinde mit einigen Hundert Wählern ausgelegt, wobei organisatorische Überlegungen wie Wartezeiten und Erreichbarkeit des Wahllokals einbezogen werden. |
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* [[Ward (Verwaltungseinheit)]] |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
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== Einzelnachweise == |
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*[http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w08.html Glossareintrag ''Wahlbezirk''] bei der Webseite des [[Bundestag|Deutschen Bundestags]] |
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{{Normdaten|TYP=s|GND=4315676-9|LCCN=sh85041549|NDL=00570698}} |
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* [[Repräsentative Demokratie]], [[Rechtsstaat]], [[Wahlsystem]], [[Wahlgleichheit]], [[Wahlgeheimnis]], [[Wahlkreisgeometrie]] |
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* [[Landtagswahl|Landtags]]-, [[Bundestagswahl]], [[Nationalratswahl]], [[Präsidentenwahl]] |
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* [[Wahlvorschlag]], [[Kandidat]], [[Parteienspektrum]], [[Listenverbindung]] |
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* [[Wählerevidenz]], [[Wahlbeteiligung]], [[Nichtwähler]], [[Stimmzettel]], [[Wahlmaschine]], [[Wahlprüfung]] |
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[[Kategorie:Wahlkreis]] |
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[[Kategorie:Demokratie]] |
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[[Kategorie:Wahl]] |
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[[pt:Círculo Eleitoral]] |
Aktuelle Version vom 4. Januar 2024, 04:12 Uhr
Ein Wahlbezirk oder Stimmbezirk, in Österreich Wahlsprengel genannt, ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen.
Begrifflich unterscheidet man noch den Wahlkreis, in dem schon die konkreten Sitze des zu wählenden Organs entschieden werden. Der Wahlkreis kann je nach Land selbst die kleinste Einheit sein oder sich aus weiteren Wahlbezirken und/oder Wahlsprengeln zusammensetzen.
Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur konkreten, lokalen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen wird das Wahlgebiet in Wahlbezirke bzw. Stimmbezirke unterteilt. Während bei vielen Wahlsystemen ein Wahlkreis die Einheit ist, in der ein Abgeordneter (bei Mehrmandatswahlkreisen auch mehrere Abgeordnete) bestimmt wird, hat der Zuschnitt der Wahlbezirke keinen Einfluss auf das Ergebnis. Diese dienen lediglich der überschaubaren Gestaltung des organisatorischen Ablaufs und sollen vor allem in dünn besiedelten Gegenden Bürgernähe und einfaches Wahrnehmen des Wahlrechts sicherstellen sowie in Städten überlaufene Wahlorte verhindern.
Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahllokal und ein Wahlvorstand (in Deutschland) bzw. eine Wahlkommission (in Österreich) zugeordnet, die für einen gesetzmäßigen und unverfälschten Wahlvorgang und eine korrekte Auszählung verantwortlich ist (bei Abstimmungen mit den entsprechenden Bezeichnungen: Stimmbezirk, Abstimmungslokal und Abstimmungsvorstand).
Nationales
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für Parlamentswahlen in Deutschland gilt dabei grundsätzlich die Regel, dass nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein sollen. Kleinere Gemeinden bilden in der Regel einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt, wobei jedoch kein Wahlbezirk so klein sein darf, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Deutschlands kleinsten Wahlbezirk bildet die Hallig Gröde mit 12 Wahlberechtigten bei der letzten Wahl.[1] Bei der Bundestagswahl 2017 gab es rund 73.500 Urnen- und etwa 14.500 Briefwahlbezirke.[2]
Kommunalwahlen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden die Städte in Wahlbezirke eingeteilt, in denen von jeder Partei ein Direktkandidat zur Wahl antritt. Die Hälfte der Mandate der Stadträte werden durch Wahlbezirkskandidaten gewählt, die andere Hälfte über die Reserveliste der Parteien. Ein Wähler hat aber anders als bei der Bundestagswahl nur eine Stimme, mit der er sich für einen Direktkandidaten und für die Reserveliste einer Partei entscheidet.
Irland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Irlands Electoral Districts (2014: 3441) stellen zugleich die statistische LAU-2-Ebene dar (siehe NUTS:IE).[3]
Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für Parlamentswahlen in Österreich gilt, dass die betreffende Wahlkommission auszulasten, aber nicht zu überfordern ist. Daher sind die Wahlsprengel jeweils für Teile einer Gemeinde mit einigen Hundert Wählern ausgelegt, wobei organisatorische Überlegungen wie Wartezeiten und Erreichbarkeit des Wahllokals einbezogen werden.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Wahlbezirk im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Glossareintrag Wahlbezirk ( vom 27. September 2009 im Internet Archive) bei der Webseite des Deutschen Bundestags
- ↑ Bundeswahlleiter.de: Pressemitteilung Nr. 18/17 vom 7. September 2017
- ↑ → en:District electoral division