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„Wirtschaftsjurist“ – Versionsunterschied

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Wirtschaftsjurist an der Fachhochschule: ...Einführung von ba-/ma-Studiengängen hat nix mit der "Vermeidung" des Herkunftszusatzes zu tun, sondern ist gesetzliche Vorgabe...
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Als '''Wirtschaftsjurist''' (seltener auch '''Unternehmensjurist''') wird eine Person bezeichnet, die in einem Bereich des [[Wirtschaft]]slebens [[Rechtswissenschaft|juristisch]] tätig ist<ref>{{Literatur |Autor=[[André Niedostadek]] |Titel=Wirtschaftsrecht |Sammelwerk=[[Für Dummies]] |Auflage=2. |Verlag=Wiley-VCH |Ort=Weinheim |Datum=2024 |ISBN=978-3-527-71134-5 |Seiten=19, 39 f.}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Julia Riha |Titel=BWL und VWL fürJuristen |Hrsg=Denis Basak et al. |Sammelwerk=[[Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft|ZDRW]] |Nummer=02 |Verlag=[[Nomos Verlag|Nomos]] |Ort=Frankfurt am Main |Datum=2014 |ISSN=2196-7261 |Seiten=160 ff.}}</ref> und&nbsp;/ oder durch ihre Vorbildung bereits entsprechende Kompetenzen in diesem Bereich erworben hat.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.anwalt24.de/lexikon/wirtschaftsjurist |titel=Wirtschaftsjurist |werk=anwalt24 |hrsg=[[Wolters Kluwer]] |sprache=de |abruf=2023-06-19}}</ref> An einigen deutschen Hochschulen existieren darüber hinaus auch Studiengänge, deren Abschluss ähnlich bezeichnet wird, so etwa ''[[Diplom-Wirtschaftsjurist]]'' ([[Abkürzung|Abk.]] Dipl.-Wi. Iur.) oder ''[[Wirtschaftsjurist (FH)]]''.
'''Wirtschaftsjurist''' ist der Titel eines Hochschulabschlusses, wie er von Universitäten und Fachhochschulen vergeben wird. Dieser bezeichnet entweder eine Zusatzqualifikation eines [[Volljurist]]en oder versteht sich als eigener Hochschulabschluss.


Ein ''Wirtschaftsjurist'' zeichnet sich durch [[Wirtschaftswissenschaften|wirtschaftswissenschaftliche]] Zusatzqualifikationen neben der eigentlichen juritsichen Ausbildung aus.
Ein Wirtschaftsjurist zeichnet sich durch eine [[Wirtschaftswissenschaften|wirtschaftswissenschaftliche]] Zusatzqualifikation neben einer juristischen Qualifikation aus, die sich auf das [[Wirtschaftsrecht]] konzentriert. Wirtschaftsjuristen besitzen, sofern sie nicht auch zusätzlich das [[Zweites Staatsexamen|zweite juristische Staatsexamen]] abgelegt haben, keine [[Befähigung zum Richteramt]], weswegen in Deutschland für ihre Tätigkeit die nachfolgend genannten Einschränkungen der [[Rechtsberatung#Deutschland|Rechtsberatung]] gelten.


== Rechtsberatung durch Wirtschaftsjuristen ==
Die Qualifikation zum Wirtschaftsjuristen ermächtigt selbständig nicht zur Rechtsberatung. Diese ist nach dem [[Rechtsberatungsgesetz]] nur Volljuristen vorbehalten.
{{Staatslastig|DE}}
Die Tätigkeit als Wirtschaftsjurist in Deutschland ohne zweite juristische Staatsprüfung ermächtigt nicht zur freiberuflichen und entgeltlichen Rechtsberatung. In der [[Rechtspraxis]] machen Behörden und [[juristische Person]]en des [[öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]] sowie Unternehmen aber von ihrer Berechtigung Gebrauch, sich von ihren entsprechend bevollmächtigten Beschäftigten gerichtlich vertreten zu lassen; dabei werden oft Wirtschaftsjuristen eingesetzt. Das Gleiche gilt für Gewerkschaften und Sozialverbände, die als Prozessbevollmächtigte ihrer Mitglieder ihre hauptamtlichen Mitarbeiter mit der Prozessvertretung beauftragen. So ist es nach aktueller Rechtslage für solche Beschäftigte beispielsweise möglich, in Verfahren ohne Anwaltszwang vor den [[Amtsgericht]]en ({{§|79|zpo|juris}} Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;2 und&nbsp;3 [[Zivilprozessordnung (Deutschland)|ZPO]]), [[Verwaltungsgericht (Deutschland)|Verwaltungsgerichten]] ({{§|67|vwgo|juris}} Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;2 und&nbsp;3 [[Verwaltungsgerichtsordnung|VwGO]]), [[Arbeitsgericht]]en ({{§|11|arbgg|juris}} Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;2 und&nbsp;3 [[Arbeitsgerichtsgesetz|ArbGG]]), [[Sozialgericht]]en ({{§|73|sgg|juris}} Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;2 und&nbsp;3 [[Sozialgerichtsgesetz|SGG]]) und vor den [[Finanzgericht]]en ({{§|62|fgo|juris}} Abs.&nbsp;2 und&nbsp;3 [[Finanzgerichtsordnung|FGO]]) aufzutreten. In diesem Rahmen sind folglich auch die Wirtschaftsjuristen berechtigt, klassische außergerichtliche und gerichtliche Rechts''arbeit'' zu leisten. [[Rechtsberatung|Freiberufliche Rechts''beratung'']] gehört jedoch nicht dazu.<ref>https://www.akademie.de/wissen/rechtsberatungsverbot-haftungsrisiko-freiberufler-gewerbetreibende-dienstleister</ref>


Eine Rechtsberatung ist auch durch als Wirtschaftsjuristen beschäftigte Personen bei der [[Verbraucherzentrale]] und anderen Verbraucherverbänden sowie durch Verbände der freien [[Wohlfahrtspflege]], Träger der [[Kinder- und Jugendhilfe|Jugendhilfe]] und anerkannte Verbände zur [[Betreuungsverein|Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen]] möglich ({{§|8|RDG|dejure}} Abs.&nbsp;1 [[Rechtsdienstleistungsgesetz|RDG]]). Eine Beratung von [[Natürliche Person|Einzelpersonen]] durch einen Wirtschaftsjuristen ist zulässig, sofern diese unentgeltlich stattfindet und die Bedingungen des {{§|6|RDG|dejure}} RDG eingehalten werden.<ref>{{Literatur |Titel=Das RDG und seine Auswirkungen auf die Erbringung von unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen |Hrsg=Manuel Tanck |Sammelwerk=[[Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis|ZeRB]] |Nummer=08 |Verlag=ZeRB Verlag |Ort=Frankfurt am Main |Datum=2008 |ISSN=1439-3182}}</ref>
== Wirtschaftsjurist an der Universität ==
Die klassiche Ausbildung zum Juristen setzt ein Hochschulstudium an einer [[Universität]] mit Abschluss des juristischen Staatsexamens voraus.
An den Universitäten tritt die Qualifikation als ''Wirtschaftsjurist'' meist ''zusätzlich'' neben die volle juristische Qualifikation. Hierfür wird parallel zum juristischen Studium ein entspreches Zusatzstudium belegt.
Der Wirtschaftsjurist (Univ.) ist also meist ein Volljurist mit zusätzlicher [[Wirtschaftswissenschaften|wirtschaftswissenschaftlicher]] Qualifikation.


Die allgemeine freiberufliche Rechtsberatung ist über die zuvor genannte unentgeltliche Beratung hinaus zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Eine [[Verfassungsbeschwerde (Deutschland)|Verfassungsbeschwerde]] des [[Bundesverbands der Wirtschaftsjuristen]] gegen diese Regelung wurde vom [[Bundesverfassungsgericht]] nicht zur Entscheidung angenommen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.wjfh.de/wir-ueber-uns-uebersicht/verfassungsbeschwerde/195-rdg-verfassungsbeschwerde-in-karlsruhe-angekommen.html |titel=RDG-Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angekommen |abruf=2023-06-18}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.wjfh.de/wir-ueber-uns-uebersicht/verfassungsbeschwerde/181-hintergrund-und-informationen-zur-rdg-verfassungsbeschwerde.html |titel=Hintergrund und Informationen zur RDG-Verfassungsbeschwerde |abruf=2023-06-18}}</ref> 2013 wurde diesbezüglich Beschwerde vor dem [[Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte|Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte]] eingelegt.<ref>{{Internetquelle|url=https://www.azur-online.de/beruf-karriere/bverfg-diplom-wirtschaftsjuristen-durfen-keine-rechtsberatung-anbieten/|titel=BVerfG: Diplom-Wirtschaftsjuristen dürfen keine Rechtsberatung anbieten|werk=azur|hrsg=JUVE Verlag|datum=2013-12-17|zugriff=2017-05-28}}</ref>
== Wirtschaftsjurist an der Fachhochschule ==
An [[Fachhochschule]]n stellt die Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen ein speziallisiertes eigenständiges Studium des Rechts da, da, hochschulrechtlich, keine Volljuristen ausbildet werden können.
Das Studium zum Wirtschaftsjuristen wird durch wirtschaftsrechtliche Fächer und grundlegende [[Wirtschaftswissenschaften|wirtschaftswissenschaftliche]] Lehrinhalte geprägt. Hierbei kann und will es aber nicht die Breite der Ausbilung eines Volljuristen abdecken.
Der Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) ist also ein auf das wirtschaftliche Recht speziallisierter Jurist.
Im Zuge des [[Bologna-Prozess]]es wird das Diplomstudium zum Wirtschaftsjuristen durch Bachelor- und Master-Studiengänge ersetzt.


== Wirtschaftsjurist als Abschlussbezeichnung ==
== Liste der Studienmöglichkeiten==
Der Begriff Wirtschaftsjurist wird auch als Bezeichnung für Personen, die ein bestimmtes Studium an einer [[Fachhochschule]] oder [[Universität]] oder eine Ausbildung an einer [[Berufsakademie]] abgeschlossen haben genutzt.
===Universitäten===
* [http://www.rw.uni-bayreuth.de/index.php?id=73 Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung für Juristen in Bayreuth]


===Fachhochschulen===
=== Berufsakademie ===
{{Hauptartikel|Zertifizierter Wirtschaftsjurist}}
* [http://www.fh-frankfurt.de/wwwabts/2_informationen/2_1_studienplatzangebot.php?action=detail&number=35&a=&b=&c= Wirtschaftsrecht Diplom, FH Frankfurt]


An einigen Berufsakademien ist eine Ausbildung mit der Abschlussbezeichnung ''Geprüfter Wirtschaftsjurist'' oder ''Zertifizierter Wirtschaftsjurist'' möglich; die Ausbildung umfasst unter anderem die Grundzüge des deutschen Rechts, [[bürgerliches Recht]], [[Deliktsrecht]], [[Handelsrecht (Deutschland)|Handelsrecht]], [[Gesellschaftsrecht (Deutschland)|Gesellschaftsrecht]], [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrecht]], [[Wettbewerbsrecht (Deutschland)|Wettbewerbsrecht]] und allgemeine [[Betriebswirtschaftslehre]]. Die Ausbildung ist [[Akkreditierung (Hochschule)|staatlich zugelassen]].<ref>{{Internetquelle |url=https://www.fsgu-akademie.de/weiterbildung/wirtschaftsjurist/ |titel=Wirtschaftsjurist werden ohne Studium |werk=[[FSGU Akademie]] |sprache=de |abruf=2023-06-19}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.lecturio.de/weiterbildung-mit-bildungsgutschein/azav-kurs/geprufter-wirtschaftsjuristin/,%20/weiterbildung-mit-bildungsgutschein/azav-kurs/geprufter-wirtschaftsjuristin/ |titel=Weiterbildung Geprüfte*r Wirtschaftsjurist*in |werk=[[Lecturio]] |sprache=de |abruf=2023-06-19}}</ref>


== Weblinks ==
=== Fachhochschule ===
An einigen [[Fachhochschule]]n existiert eine Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen als ein spezialisiertes eigenständiges Studium des Rechts.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.wjfh.de/das-studium-uebersicht/der-studiengang.html |titel=Der Studiengang Wirtschaftsrecht |werk=Jobbörse [[Bundesverband der Wirtschaftsjuristen|WJFH]] |sprache=de |abruf=2023-06-18}}</ref> Das Studium zum Wirtschaftsjuristen (FH) bzw. Diplom-Wirtschaftsjuristen wird durch wirtschaftsrechtliche Fächer und grundlegende wirtschaftswissenschaftliche Lehrinhalte geprägt. Das Studium endet in der Regel nach sieben bis acht Semestern mit Erhalt des FH-Diploms.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.wirtschaftsrecht-studieren.com/studiengaenge/wirtschaftsrecht/ |titel=Das Wirtschaftsrecht Studium |sprache=de |abruf=2023-06-19}}</ref>
* [http://www.wirtschaftsrecht-fh.com/ Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e.V.]

* [http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz JuraWiki.de: Rechtsberatungsgesetz (RBerG)]
Im Zuge des [[Bologna-Prozess]]es, der der Standardisierung von Abschlüssen auf internationaler Ebene dienen soll, wurde der Diplomstudiengang und -abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist bzw. Wirtschaftsjurist (FH) abgeschafft und die Erwerbung des [[LL. B.]] an Fachhochschulen ermöglicht.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.rfh-koeln.de/studium/studiengaenge/wirtschaft-recht/wirtschaftsrecht/index_ger.html/index_html |titel=Bachelor Wirtschaftsrecht (LL. B.) |werk=[[Rheinische Fachhochschule Köln]] |sprache=de |abruf=2023-06-19}}</ref> Gemäß der [[Kultusministerkonferenz]] der Länder in Deutschland entspricht der [[Bachelor]] dem Niveau des ehemaligen FH-[[Diplom]]s, der [[Master]] dem des ehemaligen Uni-Diploms.

=== Universität ===
Die klassische Ausbildung zum Juristen setzt in Deutschland ein Hochschulstudium an einer Universität mit dem Abschluss des juristischen Staatsexamens voraus, an den Universitäten ist die Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen meist zusätzlich zu einem Studium der Rechtswissenschaften möglich; hierfür wird parallel zum juristischen Grundstudium ein entsprechendes Zusatzstudium (Wirtschaftsjurist (Univ.)) belegt.

Einige Universitäten bieten auch einen eigenständigen Studiengang [[Wirtschaftsrecht (Studiengang)|Wirtschaftsrecht]] an, der mit dem akademischen Grad Diplom-Wirtschaftsjurist (Dipl. iur.oec. univ. oder Dipl.-Wi. iur.) abgeschlossen wird; hierbei wird allerdings keine Befähigung zum Richteramt erworben. Die Regelstudienzeit umfasst neun Semester und ist mit dem Abschluss eines [[LL. M.]] vergleichbar. Beide Abschlüsse beinhalten, anders als das FH-Studium, eine Promotionsberechtigung.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.jurawelt.com/studenten/wirtschaftsrecht/8936 |titel=Herzlich willkommen auf jurawelt.com |abruf=2023-06-18}} </ref>

Hierüber hinaus bieten einige Universitäten den Studiengang Wirtschaftsrecht mit dem Abschluss [[LL. B.]] an. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.uni-osnabrueck.de/studieninteressierte/studiengaenge-a-z/wirtschaftsrecht-bachelor-of-law/ |titel=Wirtschaftsrecht – Bachelor of Laws |werk=[[Universität Osnarbrück]] |abruf=2023-06-19}}</ref>

== Einzelnachweise ==
<references />


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Dienstleistungsberuf]]
[[Kategorie:Wirtschaftsjurist| ]]
[[Kategorie:Juristischer Abschluss]]

Aktuelle Version vom 7. Juni 2025, 09:55 Uhr

Als Wirtschaftsjurist (seltener auch Unternehmensjurist) wird eine Person bezeichnet, die in einem Bereich des Wirtschaftslebens juristisch tätig ist[1][2] und / oder durch ihre Vorbildung bereits entsprechende Kompetenzen in diesem Bereich erworben hat.[3] An einigen deutschen Hochschulen existieren darüber hinaus auch Studiengänge, deren Abschluss ähnlich bezeichnet wird, so etwa Diplom-Wirtschaftsjurist (Abk. Dipl.-Wi. Iur.) oder Wirtschaftsjurist (FH).

Ein Wirtschaftsjurist zeichnet sich durch eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzqualifikation neben einer juristischen Qualifikation aus, die sich auf das Wirtschaftsrecht konzentriert. Wirtschaftsjuristen besitzen, sofern sie nicht auch zusätzlich das zweite juristische Staatsexamen abgelegt haben, keine Befähigung zum Richteramt, weswegen in Deutschland für ihre Tätigkeit die nachfolgend genannten Einschränkungen der Rechtsberatung gelten.

Rechtsberatung durch Wirtschaftsjuristen

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Die Tätigkeit als Wirtschaftsjurist in Deutschland ohne zweite juristische Staatsprüfung ermächtigt nicht zur freiberuflichen und entgeltlichen Rechtsberatung. In der Rechtspraxis machen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen aber von ihrer Berechtigung Gebrauch, sich von ihren entsprechend bevollmächtigten Beschäftigten gerichtlich vertreten zu lassen; dabei werden oft Wirtschaftsjuristen eingesetzt. Das Gleiche gilt für Gewerkschaften und Sozialverbände, die als Prozessbevollmächtigte ihrer Mitglieder ihre hauptamtlichen Mitarbeiter mit der Prozessvertretung beauftragen. So ist es nach aktueller Rechtslage für solche Beschäftigte beispielsweise möglich, in Verfahren ohne Anwaltszwang vor den Amtsgerichten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO), Verwaltungsgerichten (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwGO), Arbeitsgerichten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 ArbGG), Sozialgerichten (§ 73 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGG) und vor den Finanzgerichten (§ 62 Abs. 2 und 3 FGO) aufzutreten. In diesem Rahmen sind folglich auch die Wirtschaftsjuristen berechtigt, klassische außergerichtliche und gerichtliche Rechtsarbeit zu leisten. Freiberufliche Rechtsberatung gehört jedoch nicht dazu.[4]

Eine Rechtsberatung ist auch durch als Wirtschaftsjuristen beschäftigte Personen bei der Verbraucherzentrale und anderen Verbraucherverbänden sowie durch Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Träger der Jugendhilfe und anerkannte Verbände zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen möglich (§ 8 Abs. 1 RDG). Eine Beratung von Einzelpersonen durch einen Wirtschaftsjuristen ist zulässig, sofern diese unentgeltlich stattfindet und die Bedingungen des § 6 RDG eingehalten werden.[5]

Die allgemeine freiberufliche Rechtsberatung ist über die zuvor genannte unentgeltliche Beratung hinaus zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Eine Verfassungsbeschwerde des Bundesverbands der Wirtschaftsjuristen gegen diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.[6][7] 2013 wurde diesbezüglich Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.[8]

Wirtschaftsjurist als Abschlussbezeichnung

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Der Begriff Wirtschaftsjurist wird auch als Bezeichnung für Personen, die ein bestimmtes Studium an einer Fachhochschule oder Universität oder eine Ausbildung an einer Berufsakademie abgeschlossen haben genutzt.

An einigen Berufsakademien ist eine Ausbildung mit der Abschlussbezeichnung Geprüfter Wirtschaftsjurist oder Zertifizierter Wirtschaftsjurist möglich; die Ausbildung umfasst unter anderem die Grundzüge des deutschen Rechts, bürgerliches Recht, Deliktsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Die Ausbildung ist staatlich zugelassen.[9][10]

An einigen Fachhochschulen existiert eine Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen als ein spezialisiertes eigenständiges Studium des Rechts.[11] Das Studium zum Wirtschaftsjuristen (FH) bzw. Diplom-Wirtschaftsjuristen wird durch wirtschaftsrechtliche Fächer und grundlegende wirtschaftswissenschaftliche Lehrinhalte geprägt. Das Studium endet in der Regel nach sieben bis acht Semestern mit Erhalt des FH-Diploms.[12]

Im Zuge des Bologna-Prozesses, der der Standardisierung von Abschlüssen auf internationaler Ebene dienen soll, wurde der Diplomstudiengang und -abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist bzw. Wirtschaftsjurist (FH) abgeschafft und die Erwerbung des LL. B. an Fachhochschulen ermöglicht.[13] Gemäß der Kultusministerkonferenz der Länder in Deutschland entspricht der Bachelor dem Niveau des ehemaligen FH-Diploms, der Master dem des ehemaligen Uni-Diploms.

Die klassische Ausbildung zum Juristen setzt in Deutschland ein Hochschulstudium an einer Universität mit dem Abschluss des juristischen Staatsexamens voraus, an den Universitäten ist die Ausbildung zum Wirtschaftsjuristen meist zusätzlich zu einem Studium der Rechtswissenschaften möglich; hierfür wird parallel zum juristischen Grundstudium ein entsprechendes Zusatzstudium (Wirtschaftsjurist (Univ.)) belegt.

Einige Universitäten bieten auch einen eigenständigen Studiengang Wirtschaftsrecht an, der mit dem akademischen Grad Diplom-Wirtschaftsjurist (Dipl. iur.oec. univ. oder Dipl.-Wi. iur.) abgeschlossen wird; hierbei wird allerdings keine Befähigung zum Richteramt erworben. Die Regelstudienzeit umfasst neun Semester und ist mit dem Abschluss eines LL. M. vergleichbar. Beide Abschlüsse beinhalten, anders als das FH-Studium, eine Promotionsberechtigung.[14]

Hierüber hinaus bieten einige Universitäten den Studiengang Wirtschaftsrecht mit dem Abschluss LL. B. an. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.[15]

Einzelnachweise

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  1. André Niedostadek: Wirtschaftsrecht. In: Für Dummies. 2. Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2024, ISBN 978-3-527-71134-5, S. 19, 39 f.
  2. Julia Riha: BWL und VWL fürJuristen. In: Denis Basak et al. (Hrsg.): ZDRW. Nr. 02. Nomos, 2014, ISSN 2196-7261, S. 160 ff.
  3. Wirtschaftsjurist. In: anwalt24. Wolters Kluwer, abgerufen am 19. Juni 2023.
  4. https://www.akademie.de/wissen/rechtsberatungsverbot-haftungsrisiko-freiberufler-gewerbetreibende-dienstleister
  5. Das RDG und seine Auswirkungen auf die Erbringung von unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen. In: Manuel Tanck (Hrsg.): ZeRB. Nr. 08. ZeRB Verlag, 2008, ISSN 1439-3182.
  6. RDG-Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angekommen. Abgerufen am 18. Juni 2023.
  7. Hintergrund und Informationen zur RDG-Verfassungsbeschwerde. Abgerufen am 18. Juni 2023.
  8. BVerfG: Diplom-Wirtschaftsjuristen dürfen keine Rechtsberatung anbieten. In: azur. JUVE Verlag, 17. Dezember 2013, abgerufen am 28. Mai 2017.
  9. Wirtschaftsjurist werden ohne Studium. In: FSGU Akademie. Abgerufen am 19. Juni 2023.
  10. Weiterbildung Geprüfte*r Wirtschaftsjurist*in. In: Lecturio. Abgerufen am 19. Juni 2023.
  11. Der Studiengang Wirtschaftsrecht. In: Jobbörse WJFH. Abgerufen am 18. Juni 2023.
  12. Das Wirtschaftsrecht Studium. Abgerufen am 19. Juni 2023.
  13. Bachelor Wirtschaftsrecht (LL. B.). In: Rheinische Fachhochschule Köln. Abgerufen am 19. Juni 2023.
  14. Herzlich willkommen auf jurawelt.com. Abgerufen am 18. Juni 2023.
  15. Wirtschaftsrecht – Bachelor of Laws. In: Universität Osnarbrück. Abgerufen am 19. Juni 2023.