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„Hofgang“ – Versionsunterschied

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[[Image:Vincent Willem van Gogh 037.jpg |thumb|250px| Die Runde der Gefangenen, Vincent van Gogh, 1890]]
[[Datei:Vincent Willem van Gogh 037.jpg|hochkant|mini|[[Vincent van Gogh]]: [[Runde der Gefangenen]], 1890]]
Unter '''Hofgang''' versteht man in einer [[Justizvollzugsanstalt]] die Möglichkeit für die [[Gefangener|Gefangenen]], sich in ihrer Freizeit zusammen mit anderen Gefangenen für eine festgesetzte Zeit an einem dafür vorgesehenen Ort an der frischen Luft zu befinden.
Der '''Hofgang''' ist die Möglichkeit für die [[Gefangener|Gefangenen]] in einem [[Gefängnis]], einen Teil ihrer Freizeit, meist zusammen mit anderen Gefangenen, für eine festgesetzte Zeit an einem dafür vorgesehenen Ort an der frischen Luft zu verbringen<ref>{{Internetquelle |url=https://jva-rottenburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/1240600 |titel=Tagesablauf an Werktagen |abruf=2021-11-24 |sprache=de}}</ref>. Deshalb wird die Zeit des Hofganges häufig auch ''Freistunde'' genannt<ref>{{Internetquelle |url=https://www.jva-schwerte.nrw.de/infos/tagesablauf/Freistunde/index.php |titel=Freistunde |abruf=2021-11-24 |sprache=de}}</ref>, in Deutschland wird das speziell dafür ausgelegte Areal ''Freistundenhof'' bezeichnet<ref>{{Internetquelle |url=https://justizvollzug.hessen.de/justizvollzug/jva-h%c3%bcnfeld/sport |titel=Sport in der JVA Hünfeld |abruf=2021-11-24 |offline=ja }}</ref>.


== Rechtliche Regelung in Deutschland ==
Geregelt ist dies im § 64 des [[Strafvollzugsgesetz]]es: ''Arbeitet ein Gefangener nicht im Freien, so wird ihm täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien ermöglicht, wenn die Witterung dies zu der festgesetzten Zeit zuläßt.''
Der Hofgang ist in {{§|64|stvollzg|juris}} [[Strafvollzugsgesetz (Deutschland)|Strafvollzugsgesetz]] geregelt und wird als ''Aufenthalt im Freien'' bezeichnet. Üblich sind in [[Justizvollzugsanstalt]]en Hofgangzeiten zwischen einer und zwei Stunden. Abhängig von den baulichen und räumlichen Voraussetzungen kann während des Hofgangs die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung bestehen: [[Basketball]], [[Volleyball]], [[Handball]], [[Badminton]] u.&nbsp;Ä. Der Hofgang ist neben der Arbeit eine der wenigen Möglichkeiten für die Gefangenen, mit Mitgefangenen anderer Abteilungen zusammenzutreffen, und hat daher in ihrem Tagesablauf einen hohen Stellenwert. Für Einschränkungen bei dieser Form der Freizeitgestaltung gelten sehr hohe Anforderungen (siehe z.&nbsp;B. Art. 11, Abs. 3 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG)<ref>{{Internetquelle |url=https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/zbfs_intranet/produktgruppe_x/rechtsvorschriften_zum_massregelvollzug_in_bayern.pdf |titel=Rechtsvorschriften zum Maßregelvollzug in Bayern |abruf=2021-11-24 |format=PDF |archiv-datum=2021-11-24 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20211124110403/https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/zbfs_intranet/produktgruppe_x/rechtsvorschriften_zum_massregelvollzug_in_bayern.pdf |offline=ja |archiv-bot=2025-06-26 18:13:06 InternetArchiveBot }}</ref>).


== Einzelnachweise ==
Üblich sind in deutschen Gefängnissen Hofgangzeiten zwischen einer und zwei Stunden.
<references />


{{Rechtshinweis}}
[[Kategorie:Gefängnis]]

[[Kategorie:Gefängniswesen]]
[[Kategorie:Freizeit]]
[[Kategorie:Zeitraum (Recht)]]

Aktuelle Version vom 26. Juni 2025, 20:13 Uhr

Vincent van Gogh: Runde der Gefangenen, 1890

Der Hofgang ist die Möglichkeit für die Gefangenen in einem Gefängnis, einen Teil ihrer Freizeit, meist zusammen mit anderen Gefangenen, für eine festgesetzte Zeit an einem dafür vorgesehenen Ort an der frischen Luft zu verbringen[1]. Deshalb wird die Zeit des Hofganges häufig auch Freistunde genannt[2], in Deutschland wird das speziell dafür ausgelegte Areal Freistundenhof bezeichnet[3].

Rechtliche Regelung in Deutschland

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Der Hofgang ist in § 64 Strafvollzugsgesetz geregelt und wird als Aufenthalt im Freien bezeichnet. Üblich sind in Justizvollzugsanstalten Hofgangzeiten zwischen einer und zwei Stunden. Abhängig von den baulichen und räumlichen Voraussetzungen kann während des Hofgangs die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung bestehen: Basketball, Volleyball, Handball, Badminton u. Ä. Der Hofgang ist neben der Arbeit eine der wenigen Möglichkeiten für die Gefangenen, mit Mitgefangenen anderer Abteilungen zusammenzutreffen, und hat daher in ihrem Tagesablauf einen hohen Stellenwert. Für Einschränkungen bei dieser Form der Freizeitgestaltung gelten sehr hohe Anforderungen (siehe z. B. Art. 11, Abs. 3 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG)[4]).

Einzelnachweise

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  1. Tagesablauf an Werktagen. Abgerufen am 24. November 2021.
  2. Freistunde. Abgerufen am 24. November 2021.
  3. Sport in der JVA Hünfeld. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. November 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/justizvollzug.hessen.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  4. Rechtsvorschriften zum Maßregelvollzug in Bayern. (PDF) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. November 2021; abgerufen am 24. November 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.zbfs.bayern.de