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„Sozialleistungsträger“ – Versionsunterschied

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#WEITERLEITUNG Leistungsträger (Sozialrecht) Leistungsträger ist der Hauptbegriff.
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#WEITERLEITUNG [[Leistungsträger (Sozialrecht)]]
'''Sozialleistungsträger''' sind Institutionen und Stellen, die Leistungen der [[soziale Sicherheit|sozialen Sicherheit]] erbringen.

In der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] sind die Sozialleistungsträger ausnahmslos öffentlich-rechtlich organisiert, entweder als [[Behörde]]n (Beispiel: Sozialämter) oder als [[Anstalt des öffentlichen Rechts|Anstalten]] oder [[Körperschaft des öffentlichen Rechts|Körperschaften]] des öffentlichen Rechts (Beispiel: Krankenkassen). Sozialleistungsträger, die ihre Leistungen auf Grund eines Versicherungsverhältnisses erbringen, bezeichnet man auch als [[Sozialversicherungsträger]].

Der Sozialleistungsträger muss nicht zwangsläufig mit dem [[Kostenträger]] identisch sein. So wird beispielsweise in Niedersachsen das [[Erziehungsgeld]] von den Landkreisen und den kreisfreien Städten gezahlt. Die Kosten für das Erziehungsgeld trägt jedoch der [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]]. Sozialleistungsträger sind also die Landkreise und kreisfreien Städte, Kostenträger ist der Bund.

Die Leistungsträger können ihre Aufgaben durch andere Stellen wahrnehmen lassen. Bei einem [[Arbeitsunfall]] zahlt beispielsweise die Krankenkasse des Verunfallten das [[Verletztengeld]] im Auftrag der zuständigen Berufsgenossenschaft aus. Die Krankenkasse bekommt den gezahlten Betrag anschließend von der Berufsgenossenschaft erstattet. Für den Versicherten hat es den Anschein, als sei die Krankenkasse der Sozialleistungsträger, obwohl die Leistung im Ergebnis von der Berufsgenossenschaft erbracht wird.

== Sozialleistungsträger ==
Zu den Sozialleistungsträgern gehören
*die [[Krankenkasse]]n
*die [[Pflegekasse]]n
*die [[Bundesversicherungsanstalt für Angestellte]], die [[Landesversicherungsanstalt]]en und die [[landwirtschaftliche Alterskasse|landwirtschaftlichen Alterskassen]]
*die [[Berufsgenossenschaft]]en, die [[Gemeindeunfallversicherungsverband|Gemeindeunfallversicherungsverbände]] und verschiedene Unfallkassen
*die [[Bundesknappschaft]]
*die [[Bundesagentur für Arbeit]] und die [[Bundesagentur für Arbeit|Agenturen für Arbeit]]
*die [[Landkreis]]e und die [[kreisfreie Stadt|kreisfreien Städte]]
*die [[Versorgungsamt|Versorgungsämter]] und Landesversorgungsämter
*die [[Hauptfürsorgestelle]]n und [[Integrationsamt|Integrationsämter]]
*die Ämter und Landesämter für [[Ausbildungsförderung]]

[[Kategorie:Sozialstaat]]

Aktuelle Version vom 10. April 2018, 10:52 Uhr