„Sonderbundskrieg“ – Versionsunterschied
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[[Bild:Geltwil1847.jpg|thumb|250px|Gefecht von Geltwil (12. November 1847)]] |
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{{Infobox Militärischer Konflikt |
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Der '''Sonderbundskrieg''' war ein [[Bürgerkrieg]] in der [[Schweiz]]. Er dauerte vom [[3. November]] bis zum [[29. November]] [[1847]], also nur 27 Tage, und war die bisher letzte militärische Auseinandersetzung auf Schweizer Boden. |
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|BILD = Karte Sonderbundskrieg 1847.png |
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|BESCHREIBUNG = Karte zum Sonderbundskrieg 1847 |
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|DATUM = 3. November 1847 |
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|DATUMBIS = 29. November 1847 |
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|ORT = [[Schweiz]] |
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|AUSGANG = Sieg der im Bund verbliebenen Kantone; Gründung des schweizerischen [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaates]] |
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|KONTRAHENT1 = [[Sonderbund]]<br /><br /> |
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|KONTRAHENT2 = [[Datei:Coat of Arms of Switzerland.svg|15px|class=noviewer]] [[Schweizerische Eidgenossenschaft]]<br /><br /> |
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|BEFEHLSHABER1 = [[Johann Ulrich von Salis-Soglio]] |
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|BEFEHLSHABER2 = [[Guillaume-Henri Dufour|Guillaume Henri Dufour]] |
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|TRUPPENSTÄRKE1 = 79'000 Mann und 88 Geschütze |
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|TRUPPENSTÄRKE2 = 99'000 Mann und 172 Geschütze |
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|VERLUSTE1 = 26 Tote und 114 Verwundete |
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|VERLUSTE2 = 60 Tote und 386 Verwundete |
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|NOTIZEN = |
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|ÜBERBLICK = {{Linkbox Sonderbundskrieg}} |
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Der '''Sonderbundskrieg''' war ein [[Bürgerkrieg]] in der [[Schweiz]]. Er dauerte vom 3. bis zum 29. November 1847 und war die letzte militärische Auseinandersetzung auf Schweizer Boden. Als Ergebnis wurde durch die [[Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft|Bundesverfassung]] vom 12. September 1848 die Schweiz vom [[Staatenbund]] zum [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaat]] geeint. |
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==Anlass== |
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Anlass für den Krieg war die Gründung des [[Sonderbund]]es durch katholische [[Kanton (Schweiz)|Kantone]] zur Abwehr der von den [[liberal]]en Ständen geduldeten [[Freischarenzüge]] gegen die [[konservativ]]e [[katholisch]]e Schweiz, und Folge der Auseinandersetzung zwischen der liberalen ([[protestantisch]]en Schweiz), die zuweilen verfassungswidriges Handeln zum Erreichen ihrer Ziele duldete, und der jeder Fortentwicklung völlig abgeneigten konservativen Schweiz. |
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== Anlass == |
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Anlass für den Krieg war die Gründung des [[Sonderbund]]es durch die konservativ regierten [[Katholizismus|katholischen]] [[Kanton (Schweiz)|Kantone]] Luzern, Schwyz, Uri, Zug, Ob- und Nidwalden, Freiburg und Wallis. Ziel des Bundes waren die Abwehr der von den [[Liberalismus|liberalen]] Ständen geduldeten [[Freischarenzüge]] gegen [[Konservatismus|konservativ]] regierte Kantone und die Verteidigung der katholischen Kirche gegen die liberalen Kantone. Letztere waren mehrheitlich reformiert, allerdings nicht ausschliesslich (die traditionell katholischen Kantone Solothurn und Tessin sowie der konfessionell gemischte Kanton St. Gallen standen ebenfalls auf der liberalen Seite). Im Konflikt äusserten sich verschiedene Vorstellungen über die politische und gesellschaftliche Ordnung der Eidgenossenschaft: Während Liberale und Radikale seit Anfang der 1830er Jahre auf die Schaffung eines zentralen Bundesstaats hinarbeiteten (siehe [[Regeneration (Schweiz)|Regeneration]]), lehnten die konservativen Kräfte, die besonders in den katholischen Kantonen stark waren, einen Bundesstaat mit dem Verweis auf die traditionelle Souveränität der Kantone ab. |
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===Die Badener Artikel=== |
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[[1834]] hatten die Kantone [[Kanton Luzern|Luzern]], [[Kanton Bern|Bern]], [[Kanton Zug|Zug]], [[Kanton Solothurn|Solothurn]], [[Baselland]], [[Kanton St. Gallen|St. Gallen]], [[Kanton Aargau|Aargau]] und [[Kanton Thurgau|Thurgau]] in einer Konferenz zu [[Baden (Aargau)|Baden]] am [[20. Januar]] [[1834]] ein [[Konkordat]] aufgestellt, die sogenannten [[Badener Artikel]], um die Rechte des Staats gegenüber der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen Kirche]] zu wahren. Dasselbe wurde aber in St. Gallen [[1835]] durch die klerikale Agitation bei der Volksabstimmung zu Falle gebracht, und auch Bern trat [[1835]] infolge der Erregung im katholischen [[Kanton Jura|Jura]] von demselben zurück. |
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== Vorgeschichte == |
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===Putsch in Zürich=== |
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=== Die Badener Artikel === |
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In [[Zürich]] kam es zu einer konservativ-reformierten Auflehnung gegen die liberale Regierung, als der Verfasser des ''Lebens Jesu'', [[David Friedrich Strauß]], [[1839]] an die neu gegründete Hochschule berufen wurde: Ein Bauernhaufe rückte am [[6. September]] in die Stadt und erzwang den Sturz der liberalen und die Einsetzung einer konservativen Regierung. |
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Als Folge der [[Julirevolution von 1830]] zerbrach die durch die [[Restauration (Schweiz)|Restauration]] vermeintlich festgefügte konservative Macht in der Schweiz. In zwölf Kantonen wurden während der [[Regeneration (Schweiz)|Regeneration]] die Verfassungen im Sinne der Liberalen umgestaltet. Dadurch geriet die bisher praktizierte Einvernehmlichkeit von Kirche und Staat in Gefahr, da eine zentrale Forderung des Liberalismus darin bestand, die Kirche der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen und insbesondere den Einfluss der Kirche im Erziehungswesen zurückzudrängen. Dies weckte vor allem im katholischen, aber auch im reformierten Klerus Widerstand. Die katholische Kirche war tendenziell stärker betroffen, da die Eingriffe der Kantone in das Kirchenleben eine direkte Konkurrenz der päpstlichen Macht darstellten. Den Katholiken sagte man damals nach, sie seien direkt von Rom gesteuert, und bezeichnete sie deshalb als «[[Ultramontanismus|Ultramontane]]». |
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Am 27. Januar 1834 beschlossen die Kantone [[Kanton Luzern|Luzern]], [[Kanton Bern|Bern]], [[Kanton Zug|Zug]], [[Kanton Solothurn|Solothurn]], [[Kanton Basel-Landschaft|Basel-Landschaft]], [[Kanton St. Gallen|St. Gallen]], [[Kanton Aargau|Aargau]] und [[Kanton Thurgau|Thurgau]] nach einer vom 20. bis 27. Januar dauernden Konferenz in [[Baden AG|Baden]] die ''[[Badener Artikel]]'', um die staatlichen Ansprüche gegenüber der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen Kirche]] durchzusetzen. In St. Gallen scheiterte die Durchführung 1835 aber in einer Volksabstimmung, Bern trat ebenfalls 1835 infolge der Erregung im [[Kanton Jura#Wiener Kongress|katholischen Jura]] von den Beschlüssen zurück. |
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===Konservative Wende in Luzern=== |
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In dem bisher freisinnigen Luzern erlangten die von [[Joseph Leu]] und [[Siegwart Müller]] geführten [[Ultramontanismus|Ultramontanen]] am [[1. Mai]] [[1841]] bei einer von ihnen ins Werk gesetzten Verfassungsrevision den vollständigsten Sieg. Ermutigt durch diese Erfolge, forderten die Ultramontanen von der Tagsatzung, daß Aargau gezwungen werde, die im Januar [[1841]] aufgehobenen Klöster des Kantons (''siehe'' [[Aargauer Klosterstreit]]) wiederherzustellen, und als sich die Tagsatzung am [[31. August]] [[1843]] mit dem Anerbieten Aargaus, die vier Frauenklöster herzustellen, zufrieden erklärte, vereinigten sich die Kantone Luzern, Zug, [[Kanton Uri|Uri]], [[Kanton Schwyz|Schwyz]], [[Kanton Obwalden|Obwalden]], [[Kanton Nidwalden|Nidwalden]], [[Kanton Wallis|Wallis]] und [[Kanton Freiburg|Freiburg]] im September [[1843]] zu dem Beschluß, sich von der [[Eidgenossenschaft]] zu trennen, wenn die Aargauer Klöster nicht wiederhergestellt würden. |
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=== Putsch in Zürich (Züriputsch) === |
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===Berufung der Jesuiten und [[Freischarenzüge|Freischarenzug]]=== |
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{{Hauptartikel|Züriputsch}} |
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Die gewaltsame Niederwerfung der Liberalen in [[Wallis]] durch die Ultramontanen und die Berufung der [[Jesuiten]] an die höhern Lehranstalten von Luzern steigerten den Parteihaß aufs höchste. Im Vertrauen auf [[Freischar]]en aus andern Kantonen versuchten die Luzerner Radikalen am [[8. Dezember]] [[1844]] die klerikale Regierung mit Gewalt zu beseitigen; das Unternehmen scheiterte kläglich und wurde von den Ultramontanen benutzt, um durch Einkerkerungen, Verbannungen und Gütereinziehungen ihre Gegner zu vernichten. Ebenso wurde ein Angriff von Freischärlern unter dem frühern Luzerner Regierungsrat [[Steiger]] und dem Berner [[Ulrich Ochsenbein]] auf Luzern am [[31. März]] [[1845]] blutig zurückgewiesen und auf der Flucht 104 Freischärler erschlagen, gegen 1800 gefangen genommen. |
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In [[Zürich]] kam es zu einer konservativ-reformierten Auflehnung gegen die liberale Regierung, als 1839 der Verfasser des umstrittenen theologischen Werkes «Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet», [[David Friedrich Strauß|David Friedrich Strauss]], an die neu gegründete Hochschule berufen wurde: Eine Schar Bauern rückte am 6. September in die Stadt Zürich ein und erzwang den Sturz der liberalen und die Einsetzung einer konservativen Regierung. |
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=== Konservative Wende in Luzern === |
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===Der Sonderbund=== |
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Im bisher freisinnigen Luzern erlangten die von [[Josef Leu (Politiker, 1800)|Josef Leu]] und [[Constantin Siegwart-Müller]] geführten Ultramontanen am 1. Mai 1841 bei einer von ihnen ins Werk gesetzten Verfassungsrevision den Sieg. Dadurch ermutigt, forderten sie von der [[Tagsatzung]], dass der Kanton Aargau gezwungen werde, die im Rahmen des [[Aargauer Klosterstreit]]s im Januar 1841 aufgehobenen Klöster des Kantons wiederherzustellen. Der Aargau wehrte sich gegen den Entschluss, und als sich die Tagsatzung am 31. August 1843 mit dem Anerbieten Aargaus zufrieden erklärte, der erwähnten Forderung nur hinsichtlich der vier Frauenklöster nachzukommen, vereinigten sich die Kantone [[Kanton Luzern|Luzern]], [[Kanton Zug|Zug]], [[Kanton Uri|Uri]], [[Kanton Schwyz|Schwyz]], [[Kanton Obwalden|Obwalden]], [[Kanton Nidwalden|Nidwalden]], [[Kanton Wallis|Wallis]] und [[Kanton Freiburg|Freiburg]] im September 1843 zum Beschluss, sich von der [[Schweiz|Schweizerischen Eidgenossenschaft]] zu trennen, wenn die Aargauer Klöster nicht vollständig wiederhergestellt würden. |
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Die Furcht vor weitern Freischarenzügen und die Ermordung Leus durch einen Freischärler veranlaßten die ultramontanen Kantone, denen sich Wallis anschloß, im Dezember 1845 einen förmlichen Sonderbund abzuschließen und denselben zum etwanigen Widerstand gegen "unbefugte" Bundesbeschlüsse militärisch zu organisieren. |
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=== Berufung der Jesuiten und Freischarenzüge === |
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Die gewaltsame Niederwerfung der Liberalen im [[Kanton Wallis|Wallis]] durch die Ultramontanen und die Berufung der [[Jesuiten]] an die höheren Lehranstalten von Luzern steigerten den Parteienhass aufs Höchste und führten dazu, dass der politische Konflikt zwischen dem liberal-radikalen und dem konservativen Lager stark konfessionalisiert wurde. Denn der ultrakonservative Jesuitenorden war in der Schweiz umstritten und galt nicht nur den Liberalen als Sinnbild für die Gegner der Aufklärung und die Einflussnahme päpstlicher Macht, sondern auch den konservativen Reformierten. Während es vorher von ihrer Seite Widerstand gegen den Liberalismus gegeben hatte (z. B. den oben genannten ''Züriputsch''), sahen sie nun in den Jesuiten eine weit grössere Bedrohung und schlugen sich daher auf die Seite der Liberalen. Selbst gemässigte Konservative hatten sich in Luzern gegen die von den Ultramontanen seit Jahren geforderte Berufung der Jesuiten gewehrt. Im Vertrauen auf [[Freischar]]en aus anderen Kantonen versuchten die Luzerner Radikalen mit einem [[Freischarenzüge#Erster Freischarenzug|ersten «Freischarenzug»]] am 8. Dezember 1844, die klerikale Regierung mit Gewalt zu beseitigen; das Unternehmen scheiterte jedoch kläglich und wurde von den konservativen Kräften dazu benutzt, ihre Gegner durch Einkerkerungen, Verbannungen und Gütereinziehungen zu vernichten. Ebenso wurde ein [[Freischarenzüge#Zweiter Freischarenzug|zweiter Angriff von Freischärlern]] unter dem früheren Luzerner Regierungsrat [[Jakob Robert Steiger]] und dem Berner [[Ulrich Ochsenbein]] auf Luzern am 31. März 1845 blutig zurückgewiesen; auf der Flucht wurden 104 Freischärler erschlagen und etwa 1800 gefangen genommen. Unter den Gefangenen war auch Steiger, der [[Todesstrafe|zum Tode verurteilt]] wurde, jedoch aus der Haft fliehen konnte.<ref>[[Heinrich Theodor Flathe]]: ''Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851.'' (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 481.</ref> |
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Sobald die Existenz und der Inhalt des anfangs geheim gehaltenen Bündnisses bekannt wurde, beantragte Zürich im Sommer [[1846]] bei der [[Tagsatzung]], dasselbe für unverträglich mit den Bestimmungen der Bundesakte und für aufgelöst zu erklären, erlangte aber erst, nachdem in [[Kanton Genf|Genf]] und St. Gallen die liberale Partei zur Herrschaft gekommen war, im Juli [[1847]] die Mehrheit. Dieselbe, aus zwölf ganzen und zwei halben Kantonen bestehend, beschloß nicht bloß die Auflösung des Sonderbundes, sondern auch eine Bundesrevision und die Ausweisung der Jesuiten. Da die sieben Sonderbundskantone, auf [[Österreich]]s und [[Frankreich]]s Hilfe vertrauend, allen Mahnungen und Vermittlungsversuchen unzugänglich blieben und eifrig rüsteten, entschied sich die Tagsatzung zu Bern am [[4. November]] [[1847]] zur Anwendung von Waffengewalt. |
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=== Der Sonderbund === |
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==Kriegshandlungen== |
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[[Datei:Salis-Soglio.jpg|mini|Der konservative Bündner [[Johann Ulrich von Salis-Soglio]], General des Sonderbundes 1847]] |
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Eine eidgenössische Armee von fast 100 000 Mann unter dem Obersten [[Henri Dufour]] – bestehend aus den übrigen Kantonen mit Ausnahme von [[Appenzell-Innerrhoden]] und [[Kanton Basel-Stadt|Basel-Stadt]], die beide neutral blieben – zwang Freiburg und Zug zur Kapitulation, vertrieb die vom Obersten [[Salis-Soglio]] befehligten Sonderbundstruppen am [[23. November]] aus ihren verschanzten Stellungen bei Luzern und zog in diese Stadt ein. Nun unterwarfen sich auch die [[Waldstätte]]n und Wallis, und noch vor Ende November war der Sonderbund aufgelöst. Es war ein schneller und relativ unblutiger Sieg; insgesamt gab es nur etwas über 100 Todesopfer. |
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Die Furcht vor weiteren Freischarenzügen sowie die Ermordung des konservativen Politikers [[Josef Leu (Politiker, 1800)|Josef Leu]] durch einen radikalen Bauern veranlassten die konservativen Kantone im Dezember 1845, einen förmlichen Bund abzuschliessen und denselben zum etwaigen Widerstand gegen widerrechtliche Beschlüsse der Tagsatzung, die dem [[Bundesvertrag|Bundesvertrag von 1815]] entgegenstanden, der das Bestehen der Klöster garantierte, militärisch zu organisieren. |
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Zudem befürchteten die konservativen Kantone Einmischungen eines liberal regierten [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaates]] in ihre bisherigen Kompetenzen. Die Stimmung im katholischen Volk wurde durch Politiker und Priester weiter angeheizt, da man ihm verkündete, der katholische Glaube werde durch die liberalen Kantone bedroht. Insbesondere in der Innerschweiz zog die Bevölkerung eine Parallele zum blutigen [[Helvetische Republik#Kampf um die neue Staatsordnung 1798|Einmarsch der Franzosen 1798]] und befürchtete das Schlimmste. |
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==Folgen== |
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Die Verfassungen und Regierungen in den besiegten Kantonen wurden verändert und denselben die Kriegskosten auferlegt. Der Ausgang des Kriegs entschied auch den Sieg der Bundesrevision. Eine Kollektivnote Österreichs, [[Preußen]]s, Frankreichs und [[Rußland]]s vom [[18. Januar]] [[1848]] erklärte allerdings, daß diese Mächte keine Veränderung der Bundesakte von [[1815]] zulassen würden, die mit der Kantonalsouveränität in Widerspruch stehe. Die Tagsatzung wies indes mit Entschiedenheit diese Einmischung zurück, welche infolge der [[Februarrevolution]] zu Boden fiel, und beschloß nach dem Muster der [[USA]] die in ihren Grundzügen noch jetzt bestehende Verfassung, welche die Schweiz aus einem losen [[Staatenbund]] in einen fester gefügten [[Bundesstaat]] umwandelte. |
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==Die |
=== Die Reaktion der Liberalen === |
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Sobald die Existenz und der Inhalt des anfangs geheim gehaltenen Bündnisses bekannt wurden, beantragte Zürich im Sommer 1846 auf der [[Tagsatzung]], den Sonderbund gemäss dem Bundesvertrag für aufgelöst zu erklären. Der Antrag erhielt aber erst die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Kantone, nachdem im Juli 1847 in [[Kanton Genf|Genf]] und St. Gallen die liberale Partei an die Macht gekommen war. Zusätzlich wurden eine Revision des Bundesvertrages und die Ausweisung des Jesuitenordens aus der Schweiz beschlossen. Da die sieben Sonderbundskantone, auf [[Österreich]]s und [[Frankreich]]s Hilfe vertrauend, allen Mahnungen und Vermittlungsversuchen unzugänglich blieben und eifrig rüsteten, entschied sich die Tagsatzung zu Bern am 4. November 1847 zur Anwendung von Waffengewalt. Zwar stand die gewaltsame Auflösung des Sonderbundes, gestützt auf den 1815 aus konservativem Zeitgeist heraus entstandenen [[Bundesvertrag]], juristisch auf wackligem Fundament, die liberalen Kantone waren indes nicht bereit, sich in dieses rechtliche Korsett einbinden zu lassen. |
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Dem Bund wurden das ausschließliche Recht über Krieg und Frieden, der Verkehr mit dem Ausland, das Zoll-, Post- und Münzwesen, Maß und Gewicht, die Organisation des Bundesheers, der höhere Militärunterricht, die Garantie republikanisch-demokratischer Kantonalverfassungen, der politischen Rechtseinheit, der Glaubensfreiheit, der Presse- und Vereinsfreiheit usw. übertragen. |
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=== Internationales Umfeld des Konfliktes === |
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An Stelle der Tagsatzung trat eine in ihrer Stimmabgabe freie Bundesversammlung, bestehend aus der Vertretung der Kantone ([[Ständerat]]) und der des Schweizer Volkes ([[Nationalrat (Schweiz)|Nationalrat]]), an Stelle des bisherigen wechselnden [[Vorort]]es als höchste vollziehende Behörde ein ständiger [[Bundesrat (Schweiz)|Bundesrat]] von sieben Mitgliedern, von denen der den Vorsitz führende den Titel [[Bundespräsident (Schweiz)|Bundespräsident]] erhielt; ebenso wurde ein [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgericht]] eingesetzt. |
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Die drei konservativen Grossmächte Europas sowie Frankreich unterstützten die konservativ-katholischen Kräfte des Sonderbundes politisch-diplomatisch, zum Teil auch militärisch-logistisch: Der [[Kaisertum Österreich|österreichische]] [[Feldmarschall]] [[Josef Wenzel Radetzky von Radetz|Radetzky]] schickte aus Italien 3'000 Gewehre, die jedoch in [[Lugano]] abgefangen wurden, ausserdem zog Österreich Truppen in [[Vorarlberg]] zusammen. Der französische Gesandte [[Bois-le-Comte]], «in herzlichem Einvernehmen mit seinem österreichischen Kollegen», versäumte nichts, «was die sieben Kantone kräftigen und ermutigen konnte», und auch Frankreich versuchte, Waffen zu schicken.<ref>[[Heinrich Theodor Flathe]]: ''Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851.'' (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 483.</ref> Für [[Königreich Preußen|Preussen]] und [[Russisches Kaiserreich|Russland]] stand die Abwehr jeglicher liberaler Bestrebungen im Vordergrund, auch wenn sie aus geographischen Gründen nicht direkt in den Konflikt eingriffen.<ref>[[Heinrich Theodor Flathe]]: ''Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851.'' (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 482. |
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: [[Friedrich Wilhelm IV.]] begründete dies gegenüber seinem Vertrauten, dem damaligen preussischen Botschafter in London [[Christian Karl Josias von Bunsen]] am 4. Dezember 1847 so: «In der Schweiz handelt sichs für uns, für die Grossmächte, ganz und '''gar nicht''' um Recht oder Unrecht in der Eidgenossenschaft, '''gar nicht''' um Jesuiten und Protestanten, '''gar nicht''' um die Frage, ob die Verfassung von (18)15 Diesen oder Jenen gefährdet oder falsch interpretiert wird, gar nicht um die Verhütung des Bürgerkrieges an sich, – sondern allein darum: ob die Seuche des Radikalismus, d. h. einer Sekte, welche wissentlich vom Christentum, von Gott, von jedem Rechte, das besteht, von göttlichen und menschlichen Gesetzen abgefallen, los und ledig ist, ob diese Sekte die Herrschaft in der Schweiz durch Mord, Blut und Tränen erringen und '''so ganz Europa gefährden soll''' oder nicht.» (Hervorhebungen im Original), zitiert nach: [[Leopold von Ranke]]: ''Aus dem Briefwechsel Friedrich Wilhelms IV. mit Bunsen,'' (1873), S. 150.</ref> |
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Demgegenüber unterstützte [[Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland|Grossbritannien]] die liberalen Kräfte politisch-diplomatisch, denn es war die Einsicht des damaligen britischen Aussenministers [[Henry Temple, 3. Viscount Palmerston|Palmerston]], «dass die Gegenüberstellung zu den absolutistischen Regierungen der Hebel und Stützpunkt der Macht Englands in Europa, sein sicherster Verbündeter die allgemeine Achtung der Freiheit suchenden Völker» sei.<ref name="Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung 1883">[[Heinrich Theodor Flathe]]: ''Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851.'' (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 484.</ref> |
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Nachdem 15½ Kantone mit 1 897 887 Seelen gegen 6½ verwerfende mit 292 371 Einwohnern die neue Verfassung angenommen, erklärte die Tagsatzung dieselbe am [[12. September]] [[1848]] als zu Recht bestehend und löste sich auf. Die erste [[Bundesversammlung (Schweiz)|Bundesversammlung]] trat am [[6. November]] in Bern, das zum Bundessitz bestimmt wurde, zusammen und wählte den ersten Bundesrat. |
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== Kriegshandlungen == |
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Die Gründung des Bundesstaates erwies sich als geeignetes Mittel, um nach und nach auch die katholisch-konservativen [[Stand|Stände]] in die moderne Schweiz zu integrieren. |
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[[Datei:Eidg Generalstab Sonderbundskrieg.jpg|mini|Der eidgenössische Stab während des Sonderbundskrieges 1847: Der General und sein Stab<ref>Der eidgenössische Stab im Sonderbundskrieg 1847: |
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Von vorne links: |
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==Weblinks== |
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* Oberst [[Friedrich Frey-Herosé|Friedrich Frey-Hérosé]], Chef des Generalstabs |
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*[[http://www.geschichte-schweiz.ch/bundesstaat.html Schweizer Geschichte: Der Weg zum modernen demokratischen Bundesstaat]] |
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* Oberst David Zimmerli, Generaladjutant |
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* General [[Guillaume Henri Dufour|Henri Dufour]], Befehlshaber der eidgenössischen Armee |
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Von hinten links: |
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* Oberst Anton Buchwalter, Grossquartiermeister; |
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* Major der Kavallerie Rudolf Hussy, 2. Generaladjutant |
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* Leutnant Zieber, Adjutant von Oberst Zimmerli |
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* Leutnant der Kavallerie Grossmann, Ordonnanzoffizier |
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* Leutnant August Frey, Adjutant des Generalstabschef |
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* Leutnant der Kavallerie Scherrer, Ordonnanzoffizier |
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* Oberstleutnant Samuel Friedrich Pfander, Quartiermeister. |
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(Emil Spiess: ''Illustrierte Geschichte der Schweiz,'' Bd. 3. Zürich 1961.)</ref>]] |
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[[Datei:Geltwil Sonderbundskrieg.JPG|mini|Ehemaliger Grabstein aus [[Muri AG|Muri]] als Denkmal in [[Geltwil]]]] |
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Am 30. Oktober beschloss die Tagsatzung die Mobilisierung der Truppen der Kantone. Die Kantone [[Kanton Appenzell Innerrhoden|Appenzell Innerrhoden]] und [[Kanton Neuenburg|Neuenburg]] erklärten ihre [[Schweizerische Neutralität|Neutralität]] und schickten keine Truppen. Der [[Kanton Basel-Stadt]] gab seine neutrale Stellung am 6. November auf und unterstellte seine Truppen dem eidgenössischen Kommando.<ref>Bucher: ''Geschichte des Sonderbundskrieges.'' S. 174, 196–207.</ref> |
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[[Kategorie:Krieg in der Schweizer Geschichte]] |
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[[Kategorie:Krieg]] |
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Die Kriegshandlungen wurden durch den Einfall der Sonderbundstruppen am 3. November 1847 ins [[Kanton Tessin|Tessin]] eröffnet. Am 12. November erfolgte ein weiterer Vorstoss ins aargauische Freiamt. Beide Expeditionen scheiterten jedoch. Im Tessin kehrten die Truppen nach dem Tod ihrer führenden Offiziere um. Im Freiamt trafen die Sonderbundstruppen beim [[Gefecht von Geltwil]] und beim [[Gefecht bei Lunnern]]<ref>Am 12. November 1847 hatten zürcherische Pontoniere bei der Fahr (Fährstelle) an der Reuss in [[Obfelden|Lunnern]] eine [[Pontonbrücke]] erstellt. Die Brücke war nur von einer Artilleriebatterie geschützt, da die Infanterie in [[Affoltern am Albis]] versammelt war. Die Sonderbundstruppen konnten gegen die Schiffsbrücke vorrücken, bevor die von Pontonierhauptmann Huber angeforderten zürcherischen Verstärkungstruppen von Affoltern her eintrafen. Die Sonderbundstruppen eröffneten ein [[Kreuzfeuer]] auf die Pontoniere, welche wegen der kritischen Lage mit dem Abbruch der Brücke beschäftigt waren. Die Pontoniere konnten trotz des Gefechts alle Pontons aufs Ufer bringen, wobei drei [[Karl von Birago|Birago-Böcke]] verloren gingen. Ein Pontonier wurde am Fuss verwundet. Die Pontonbrücke wurde später reussabwärts bei der Fahr [[Ottenbach ZH|Ottenbach]] als Verbindungsbrücke für die beidseits der Reuss stehenden [[Division (Militär)|Divisionen]] Ziegler und Gmür ein zweites Mal erstellt. Quelle: ''Der Pontonier.'' Ausgabe Dezember 1947. Nr. 12, 35. Jahrgang, S. 191.</ref> auf Verbände der eidgenössischen Armee – beide Treffen endeten ohne entscheidenden Sieg der Angreifer im allgemeinen Chaos. |
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[[Kategorie:1847|Sonderbundskrieg]] |
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Die eidgenössische Armee von fast 100'000 Mann unter dem General [[Guillaume-Henri Dufour]] rückte ab dem 11. November gegen die Sonderbundskantone vor. Am 13. November wurde Leutnant de Cerjat von General Dufour zu den Behörden der Stadt Freiburg geschickt, um sie zur Kapitulation aufzufordern.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.e-periodica.ch/cntmng?pid=cov-001:1897:35::674 |titel= Souvenir de la campagne du Sonderbund en 1847, par un officier vaudois |werk=Le conteur vaudois |datum=1897-11-27 |abruf=2021-08-29}}</ref> Freiburg, isoliert vom Rest des Sonderbundes, wurde zur Kapitulation gezwungen.<ref>Adrian Baschung: [https://blog.nationalmuseum.ch/2022/11/vergessener-kriegsschauplatz-von-1847/ ''Kanonendonner vor den Toren Freiburgs''] Im Blog des [[Schweizerisches Nationalmuseum|Schweizerischen Nationalmuseums]] vom 14. November 2022</ref> Dann begann man, Pläne gegen Luzern, die Hochburg des Sonderbundes, zu schmieden. Während die Operation gegen Luzern vorbereitet wurde, kam die Meldung, dass am 17. November eine Kolonne der Sonderbundstruppen den [[Gotthardpass]] überquert und eidgenössische Truppen im Tessin bei einem [[Gefecht bei Airolo]] in die Flucht geschlagen hatte. |
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[[fr:Guerre du Sonderbund]] |
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[[it:Guerra del Sonderbund]] |
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Am 22. November begann der Angriff gegen Luzern. Während dieser Auseinandersetzungen achtete Dufour streng auf die Einhaltung humanitärer Grundsätze bei den Kampfhandlungen.<ref> Andrej Abplanalp: [https://blog.nationalmuseum.ch/2017/11/dufour-der-humanitaere-general/ ''Dufour – der humanitäre General''] Im Blog des [[Schweizerisches Nationalmuseum|Schweizerischen Nationalmuseums]] vom 9. November 2017</ref> Der überlieferte Grundsatz von General Dufour lautete: |
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::«Il faut sortir de cette lutte non seulement victorieux, mais aussi sans reproche.» |
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::(«Wir müssen aus diesem Kampf nicht nur siegreich, sondern auch ohne Vorwurf hervorgehen.») |
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Diese Aussage galt als Führungsmaxime an seine unterstellten Kommandanten. Die von [[Johann Ulrich von Salis-Soglio]] befehligten Truppen des Sonderbundes wurden am 23. November bei [[Gisikon]],<ref>[https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=dis-001:1897:1#360 ''Bild, Gefecht bei Gisikon''.]</ref> [[Meierskappel]]<ref>[https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=dis-001:1897:1#357 ''Bild, Gefecht bei Meierskappel''.]</ref> und [[Schüpfheim]] geschlagen, worauf Luzern am 24. November kapitulierte und besetzt wurde.<ref>Der Tagesbefehl General Dufours vom 24. November 1847 lautete: ''Eidgenössische Wehrmänner! Ihr werdet in den Kanton Luzern einrücken. Wie ihr die Grenzen überschreitet, so lasst Euren Groll zurück und denkt nur an die Pflicht, welche das Vaterland Euch auferlegt (…) Sobald aber der Sieg für uns entschieden ist, so vergesset jedes Rachegefühl, betragt Euch wie grossmütige Krieger, verschont die Überwundenen, denn dadurch beweist Ihr wahren Muth''.</ref> Die übrigen Innerschweizer Kantone des Sonderbundes beschlossen am Tag darauf bei einer Konferenz in [[Brunnen SZ|Brunnen]] ebenfalls die Kapitulation; als letzter Kanton ergab sich am 29. November das Wallis. Nach offiziellen Angaben hat der Sonderbundskrieg 150 Menschen das Leben gekostet und rund 400 Verwundete gefordert. |
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[[Datei:Guillaume-Henri Dufour (Irminger).png|mini|General [[Guillaume-Henri Dufour]]]] |
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== Folgen == |
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Die Verfassungen und Regierungen in den besiegten Kantonen wurden durch die Kriegssieger in liberalem Sinn revidiert. Ausserdem mussten die Verlierer die Kriegskosten durch hohe Reparationszahlungen begleichen. Die in Luzern wieder an die Macht gelangten Liberalen lösten zur Schuldentilgung weitere Klöster im Kanton auf. |
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Eine Kollektivnote [[Kaisertum Österreich|Österreichs]], [[Königreich Preußen|Preussens]], Frankreichs und [[Russisches Kaiserreich|Russlands]] vom 18. Januar 1848 erklärte allerdings, dass diese Mächte keine Veränderung des Bundesvertrages von 1815 zulassen würden, die mit der Souveränität der Kantone in Widerspruch stehe. Die von den Kriegssiegern beherrschte Tagsatzung wies mit Entschiedenheit diese Einmischung zurück. Der britische Aussenminister [[Henry Temple, 3. Viscount Palmerston|Lord Palmerston]],<ref>{{HLS|3356|Grossbritannien|Autor= Sacha Zala}}</ref> der schon die Abstimmung der Note unter den Grossmächten verzögert hatte, liess Dufour unter der Hand sagen, möglichst schnell ein Ende zu machen.<ref name="Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung 1883" /> Da dies gelang und ausserdem kurz darauf aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage in Frankreich die [[Februarrevolution 1848|Februarrevolution]] und anschliessend in den deutschen Staaten die [[Märzrevolution]] ausbrach, blieben Konsequenzen indessen aus. |
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== Die Verfassung von 1848 == |
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{{Hauptartikel|Schweizer Bundesverfassung 1848}} |
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Der Ausgang des Kriegs entschied auch den Sieg der Bundesrevision: Die Tagsatzung beschloss unter Missachtung der Revisionsregeln im geltenden Bundesvertrag (der für Vertragsänderungen, wie bei einem Staatenbund üblich, Einstimmigkeit oder zumindest Geltung der geänderten Regelungen nur für die zustimmenden Stände erforderte) nach dem Muster der [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] die in ihren Grundzügen bis heute bestehende [[Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft|Bundesverfassung]]: Nach dieser Veränderung bildete die Schweiz anstelle des von den souveränen Kantonen gebildeten losen [[Staatenbund]]es einen fester gefügten [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaat]] ohne Austrittsrecht einzelner Kantone. |
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Dem Bund wurden das ausschliessliche Recht über Krieg und Frieden, der Verkehr mit dem Ausland, das [[Zoll (Abgabe)|Zoll]]-, [[Post]]- und [[Münze|Münzwesen]], [[Maßeinheit|Mass]] und [[Wägewert|Gewicht]], die Organisation des [[Schweizer Armee|Bundesheers]], der höhere Militärunterricht, die Garantie republikanisch-demokratischer Kantonalverfassungen, der politischen Rechtseinheit, der Glaubensfreiheit, der [[Pressefreiheit|Presse-]] und [[Vereinigungsfreiheit|Vereinsfreiheit]] usw. übertragen. |
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An die Stelle der Tagsatzung trat eine in ihrer Stimmabgabe freie [[Bundesversammlung (Schweiz)|Bundesversammlung]], bestehend aus der Vertretung der Kantone ([[Ständerat]]) und des Schweizer Volkes ([[Nationalrat (Schweiz)|Nationalrat]]), an die Stelle des bisherigen wechselnden [[Vorort (Geschichte)|Vorortes]] trat als höchste vollziehende Behörde eine siebenköpfige Kollegialbehörde, der [[Bundesrat (Schweiz)|Bundesrat]]; ebenso wurde ein [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgericht]] eingesetzt. |
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Über die neue Verfassung wurde in den meisten Kantonen abgestimmt. Im [[Kanton Freiburg]] wurde die Verfassung vom Grossen Rat ratifiziert, da man eine Ablehnung durch das Volk befürchtete. Im Kanton Luzern zählte die liberale Regierung die Nicht-Stimmenden zu den Befürwortern und erzielte so eine Annahme. So kam es zu einem klaren Resultat: Die Tagsatzung stellte fest, dass 15½ Kantone mit 1'897'887 Einwohnern gegen 6½ verwerfende mit 292'371 Einwohnern die neue Verfassung angenommen hatten. Vom zuvor gepflegten Prinzip der Gleichheit der Kantone ging die Tagsatzung neu zum [[Mehrheitswahl|Mehrheitsprinzip]] über, erklärte die Verfassung am 12. September 1848 als angenommen und löste sich auf. Der Verfassungshistoriker [[Alfred Kölz]] betrachtet dieses Vorgehen als «formell unrechtmässig und mithin revolutionär». |
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Die erste [[Bundesversammlung (Schweiz)|Bundesversammlung]] trat am 6. November in [[Bern]], das zum Bundessitz bestimmt wurde, zusammen und wählte den ersten [[Bundesrat (Schweiz)|Bundesrat]]. |
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== Sonderbundskriegsschuld == |
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Die Bundesbehörden haben ihre Kosten für die Kriegsführung den unterlegenen sieben Sonderbundskantonen auferlegt; diese Kosten wurden mit rund 6,1 Millionen Franken berechnet (entsprechen gemäss Entwicklung des Konsumentenpreisindex 91,3 Millionen Franken im Jahre 2010).<ref>{{Literatur |Autor=Alexander Schaer |Titel=«Wir gehören zusammen und Bruderliebe rechnet nicht». Eine verfassungsrechtliche Untersuchung der Reparationszahlungen im Schweizer Sonderbundskrieg |Ort=Zürich |Datum=2010 |ISBN=978-3-7255-6126-1 |Seiten=41}}</ref> Nach mehreren vergeblichen Anläufen für einen Verzicht auf diese [[Reparationen|Reparationsforderungen]] beschloss die Bundesversammlung am 13. August 1852, die noch nicht bezahlte Restschuld von 2,3 Millionen Franken zu erlassen (zum Vergleich: das [[Budget]] für das Jahr 1852 sah Ausgaben des Bundes von 11,5 Millionen Franken vor<ref>{{Internetquelle |url=https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/10000875.pdf?id=10000875&cache=1747038528766 |titel=Voranschlag der Schweizerischen Bundesbehörden über Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1852 |werk=Bundesblatt |hrsg=Bundeskanzlei |datum=1852-05-15 |abruf=2025-05-12}}</ref>). Damit wurde ein Zeichen für die Versöhnung der früheren Bürgerkriegsgegner gesetzt. Der freisinnige Aargauer Nationalrat [[Samuel Friedrich Siegfried]] erklärte: «Wir gehören zusammen und Bruderliebe rechnet nicht».<ref>{{Literatur |Autor=Alexander Schaer |Titel=«Wir gehören zusammen und Bruderliebe rechnet nicht». Eine verfassungsrechtliche Untersuchung der Reparationszahlungen im Schweizer Sonderbundskrieg |Ort=Zürich |Datum=2010 |ISBN=978-3-7255-6126-1 |Seiten=116–129}}</ref> |
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== Themenweg zum Sonderbundskrieg == |
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<!--Titel nicht ändern, Umleitung von [[Weg zur Schweiz]]--> |
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Im Sommer 2023 wurde der 13 Kilometer lange «Weg zur Schweiz» eröffnet. Der Themenwanderweg führt von [[Sins]] (AG) über [[Rotkreuz ZG|Rotkreuz]] (ZG) nach [[Gisikon]] (LU). An 13 Stationen erfahren die Wanderer Wissenswertes über den Sonderbundskrieg.<ref>[https://www.nzz.ch/schweiz/sonderbundsweg-ld.1751166 ''Geschichte will erwandert werden – auf dem Sonderbundsweg unterwegs zur modernen Schweiz.''] In: ''[[Neue Zürcher Zeitung]]'' vom 8. September 2023</ref><ref>[https://www.wege-zur-schweiz.ch/wege-zur-schweiz/sonderbundsweg/weg-karte/ Homepage: «Wege zur Schweiz»]</ref> |
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== Literatur == |
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* {{HLS|17241|Sonderbund|Autor=René Roca}} |
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* [[Erwin Bucher]]: ''Die Geschichte des Sonderbundskrieges.'' Berichthaus, Zürich 1966, {{DNB|572781253}}. |
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* [[Guillaume Henri Dufour]]: ''Der Sonderbunds-Krieg und die Ereignisse von 1856.'' Kessinger Publishing 2010 (Reprint der Ausgabe von 1876), ISBN 978-1-168-56919-6. |
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* Hilmar Gernet: ''Luzerns heiliger Krieg.'' Eine historische Reportage zum Sonderbundskrieg 1847 und den Gefechten auf Luzerner Boden. Comenius, Hitzkirch 1997, ISBN 3-905286-66-1 (= ''Anno dazumal.'' Band 2). |
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* Thomas Hildbrand, Albert Tanner (Hrsg.): ''Im Zeichen der Revolution. Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798–1848.'' Chronos, Zürich 1997, ISBN 3-905312-43-3 (Publikation der Volkshochschule des Kantons Zürich, die Beiträge basieren auf den Referaten, die im Rahmen der Ringvorlesung der Volkshochschule des Kantons Zürich «Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798–1848» im Sommer 1997 gehalten wurden). |
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* [[Christian Koller]]: [https://www.sozialarchiv.ch/2023/06/07/vor-175-jahren-die-schweiz-und-das-revolutionsjahr-1848/ ''Vor 175 Jahren: Die Schweiz und das Revolutionsjahr 1848.''] In: ''SozialarchivInfo.'' 2, 2023, S. 12–45. |
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* [[Joachim Remak]]: ''Bruderzwist, nicht Brudermord. Der Schweizer Sonderbundskrieg von 1847'' (Originaltitel: ''A Very Civil War,'' übersetzt von Irmhild und Otto Brandstädter unter Mitwirkung des Verfassers). Orell Füssli, Zürich 1997, ISBN 3-280-02801-9. |
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* Alexander Schaer: ''Wir gehören zusammen und Bruderliebe rechnet nicht.'' Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung der Reparationszahlungen im Schweizer Sonderbundskrieg im Lichte der Völkerrechtslehre des 19. Jahrhunderts. Schulthess, Zürich/Basel/Genf 2010, ISBN 978-3-7255-6126-1 (= ''Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte.'' Band 63, zugleich Dissertation an der [[Universität Zürich]] 2010). |
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* [[Friedrich Engels]]: ''Der Schweizer Bürgerkrieg.'' In: ''[[Marx-Engels-Werke]]'' (MEW). Band 4: ''Mai 1846 bis März 1848.'' Dietz, Berlin (DDR) 1972, S. 391–398, ISBN 3-320-00203-1 ([http://www.mlwerke.de/me/me04/me04_391.htm Online]). |
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* [[Werner Näf]]: ''Der schweizerische Sonderbundskrieg als Vorspiel der deutschen Revolution von 1848.'' In: ''[[Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde]].'' Bd. 19, 1921, S. 1–102 ([https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=bzg-002:1921:19#9 e-periodica.ch]). |
|||
* Wilhelm Kradolfer: [https://www.baslerstadtbuch.ch/stadtbuch/1956/1956_1005.html ''Erlebnisse eines Baselbieter Wachtmeisters im Sonderbundskrieg [Jakob Strub].''] In: ''Basler Jahrbuch 1956.'' S. 109–124. |
|||
* Carl Meyer: [https://www.baslerstadtbuch.ch/stadtbuch/1902/1902_0211.html ''Basel zur Zeit der Freischarenzüge und des Sonderbunds.''] In: ''Basler Jahrbuch 1902.'' S. 45–106. |
|||
* August Alioth: [https://www.baslerstadtbuch.ch/stadtbuch/1898/1898_0174.html ''Briefe aus dem Sonderbundsfeldzug.''] In: ''Basler Jahrbuch 1898.'' S. 230–248. |
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== Weblinks == |
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{{Commonscat|Sonderbund War|Sonderbundskrieg}} |
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* [http://www.geschichte-schweiz.ch/bundesstaat.html ''Schweizer Geschichte: Der Weg zum modernen demokratischen Bundesstaat''] |
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* [http://www.zuerich98.ch/woche31_00.html Chronologie und Originalquellen aus dem Sonderbundskrieg] |
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* [https://www.e-manuscripta.ch/doi/10.7891/e-manuscripta-7159 Zentralbibliothek Zürich: Brückenkopf und Artilleriestellung Fahr Ottenbach ZH, Sonderbundskrieg], von Sappeur-Leutnant [[Hans Heinrich Denzler]], Ingenieur, Kartograph (1814–1876), 19. November 1847 |
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* Rudolf Heiz: {{Webarchiv |url=http://www.kirchgemeinde-albisrieden.ch/geschichte/TagebuchPfarrerHeizimSonderbundkrieg.pdf |wayback=20150108093455 |text=''Meine Erlebnisse als Feldprediger im Sonderbundskrieg 1847''}} (PDF; 566 kB; Tagebuchauszug) |
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* [https://www.srf.ch/audio/zeitblende/hetze-gewalt-und-ein-mord-die-schweiz-vor-dem-sonderbundskrieg?id=12060978 ''Hetze, Gewalt und ein Mord: Die Schweiz vor dem Sonderbundskrieg''] In: ''[[Schweizer Radio und Fernsehen|SRF Zeitblende]].'' 25. September 2021 (Audio) |
|||
* [https://www.srf.ch/audio/zeitblende/augustin-keller-vom-aargauer-klosterstreit-zum-bundesstaat?id=12365851 ''Augustin Keller: Vom Aargauer Klosterstreit zum Bundesstaat''] In: ''SRF Zeitblende.'' 8. April 2023 (Audio) |
|||
* René Roca: [https://blog.nationalmuseum.ch/2017/11/als-in-der-schweiz-buergerkrieg-herrschte-sonderbundskrieg/ ''Als in der Schweiz Bürgerkrieg herrschte''] Im Blog des [[Schweizerisches Nationalmuseum|Schweizerischen Nationalmuseums]] vom 23. November 2017 |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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{{Normdaten|TYP=s|GND=4181796-5}} |
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[[Kategorie:Bürgerkrieg]] |
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[[Kategorie:Krieg in der Schweizer Geschichte]] |
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[[Kategorie:Krieg (19. Jahrhundert)]] |
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[[Kategorie:Konflikt 1847]] |
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[[Kategorie:Revolutionen 1848/49]] |
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[[Kategorie:Schweizerische Geschichte (19. Jahrhundert)]] |
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[[Kategorie:Krieg (Europa)]] |
Aktuelle Version vom 12. Mai 2025, 18:20 Uhr
Sonderbundskrieg | |||||||||||||||||
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![]() Karte zum Sonderbundskrieg 1847 | |||||||||||||||||
Datum | 3. November 1847 bis 29. November 1847 | ||||||||||||||||
Ort | Schweiz | ||||||||||||||||
Ausgang | Sieg der im Bund verbliebenen Kantone; Gründung des schweizerischen Bundesstaates | ||||||||||||||||
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Der Sonderbundskrieg war ein Bürgerkrieg in der Schweiz. Er dauerte vom 3. bis zum 29. November 1847 und war die letzte militärische Auseinandersetzung auf Schweizer Boden. Als Ergebnis wurde durch die Bundesverfassung vom 12. September 1848 die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat geeint.
Anlass
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anlass für den Krieg war die Gründung des Sonderbundes durch die konservativ regierten katholischen Kantone Luzern, Schwyz, Uri, Zug, Ob- und Nidwalden, Freiburg und Wallis. Ziel des Bundes waren die Abwehr der von den liberalen Ständen geduldeten Freischarenzüge gegen konservativ regierte Kantone und die Verteidigung der katholischen Kirche gegen die liberalen Kantone. Letztere waren mehrheitlich reformiert, allerdings nicht ausschliesslich (die traditionell katholischen Kantone Solothurn und Tessin sowie der konfessionell gemischte Kanton St. Gallen standen ebenfalls auf der liberalen Seite). Im Konflikt äusserten sich verschiedene Vorstellungen über die politische und gesellschaftliche Ordnung der Eidgenossenschaft: Während Liberale und Radikale seit Anfang der 1830er Jahre auf die Schaffung eines zentralen Bundesstaats hinarbeiteten (siehe Regeneration), lehnten die konservativen Kräfte, die besonders in den katholischen Kantonen stark waren, einen Bundesstaat mit dem Verweis auf die traditionelle Souveränität der Kantone ab.
Vorgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Badener Artikel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Folge der Julirevolution von 1830 zerbrach die durch die Restauration vermeintlich festgefügte konservative Macht in der Schweiz. In zwölf Kantonen wurden während der Regeneration die Verfassungen im Sinne der Liberalen umgestaltet. Dadurch geriet die bisher praktizierte Einvernehmlichkeit von Kirche und Staat in Gefahr, da eine zentrale Forderung des Liberalismus darin bestand, die Kirche der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen und insbesondere den Einfluss der Kirche im Erziehungswesen zurückzudrängen. Dies weckte vor allem im katholischen, aber auch im reformierten Klerus Widerstand. Die katholische Kirche war tendenziell stärker betroffen, da die Eingriffe der Kantone in das Kirchenleben eine direkte Konkurrenz der päpstlichen Macht darstellten. Den Katholiken sagte man damals nach, sie seien direkt von Rom gesteuert, und bezeichnete sie deshalb als «Ultramontane».
Am 27. Januar 1834 beschlossen die Kantone Luzern, Bern, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, St. Gallen, Aargau und Thurgau nach einer vom 20. bis 27. Januar dauernden Konferenz in Baden die Badener Artikel, um die staatlichen Ansprüche gegenüber der katholischen Kirche durchzusetzen. In St. Gallen scheiterte die Durchführung 1835 aber in einer Volksabstimmung, Bern trat ebenfalls 1835 infolge der Erregung im katholischen Jura von den Beschlüssen zurück.
Putsch in Zürich (Züriputsch)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Zürich kam es zu einer konservativ-reformierten Auflehnung gegen die liberale Regierung, als 1839 der Verfasser des umstrittenen theologischen Werkes «Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet», David Friedrich Strauss, an die neu gegründete Hochschule berufen wurde: Eine Schar Bauern rückte am 6. September in die Stadt Zürich ein und erzwang den Sturz der liberalen und die Einsetzung einer konservativen Regierung.
Konservative Wende in Luzern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im bisher freisinnigen Luzern erlangten die von Josef Leu und Constantin Siegwart-Müller geführten Ultramontanen am 1. Mai 1841 bei einer von ihnen ins Werk gesetzten Verfassungsrevision den Sieg. Dadurch ermutigt, forderten sie von der Tagsatzung, dass der Kanton Aargau gezwungen werde, die im Rahmen des Aargauer Klosterstreits im Januar 1841 aufgehobenen Klöster des Kantons wiederherzustellen. Der Aargau wehrte sich gegen den Entschluss, und als sich die Tagsatzung am 31. August 1843 mit dem Anerbieten Aargaus zufrieden erklärte, der erwähnten Forderung nur hinsichtlich der vier Frauenklöster nachzukommen, vereinigten sich die Kantone Luzern, Zug, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Wallis und Freiburg im September 1843 zum Beschluss, sich von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu trennen, wenn die Aargauer Klöster nicht vollständig wiederhergestellt würden.
Berufung der Jesuiten und Freischarenzüge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die gewaltsame Niederwerfung der Liberalen im Wallis durch die Ultramontanen und die Berufung der Jesuiten an die höheren Lehranstalten von Luzern steigerten den Parteienhass aufs Höchste und führten dazu, dass der politische Konflikt zwischen dem liberal-radikalen und dem konservativen Lager stark konfessionalisiert wurde. Denn der ultrakonservative Jesuitenorden war in der Schweiz umstritten und galt nicht nur den Liberalen als Sinnbild für die Gegner der Aufklärung und die Einflussnahme päpstlicher Macht, sondern auch den konservativen Reformierten. Während es vorher von ihrer Seite Widerstand gegen den Liberalismus gegeben hatte (z. B. den oben genannten Züriputsch), sahen sie nun in den Jesuiten eine weit grössere Bedrohung und schlugen sich daher auf die Seite der Liberalen. Selbst gemässigte Konservative hatten sich in Luzern gegen die von den Ultramontanen seit Jahren geforderte Berufung der Jesuiten gewehrt. Im Vertrauen auf Freischaren aus anderen Kantonen versuchten die Luzerner Radikalen mit einem ersten «Freischarenzug» am 8. Dezember 1844, die klerikale Regierung mit Gewalt zu beseitigen; das Unternehmen scheiterte jedoch kläglich und wurde von den konservativen Kräften dazu benutzt, ihre Gegner durch Einkerkerungen, Verbannungen und Gütereinziehungen zu vernichten. Ebenso wurde ein zweiter Angriff von Freischärlern unter dem früheren Luzerner Regierungsrat Jakob Robert Steiger und dem Berner Ulrich Ochsenbein auf Luzern am 31. März 1845 blutig zurückgewiesen; auf der Flucht wurden 104 Freischärler erschlagen und etwa 1800 gefangen genommen. Unter den Gefangenen war auch Steiger, der zum Tode verurteilt wurde, jedoch aus der Haft fliehen konnte.[1]
Der Sonderbund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Furcht vor weiteren Freischarenzügen sowie die Ermordung des konservativen Politikers Josef Leu durch einen radikalen Bauern veranlassten die konservativen Kantone im Dezember 1845, einen förmlichen Bund abzuschliessen und denselben zum etwaigen Widerstand gegen widerrechtliche Beschlüsse der Tagsatzung, die dem Bundesvertrag von 1815 entgegenstanden, der das Bestehen der Klöster garantierte, militärisch zu organisieren.
Zudem befürchteten die konservativen Kantone Einmischungen eines liberal regierten Bundesstaates in ihre bisherigen Kompetenzen. Die Stimmung im katholischen Volk wurde durch Politiker und Priester weiter angeheizt, da man ihm verkündete, der katholische Glaube werde durch die liberalen Kantone bedroht. Insbesondere in der Innerschweiz zog die Bevölkerung eine Parallele zum blutigen Einmarsch der Franzosen 1798 und befürchtete das Schlimmste.
Die Reaktion der Liberalen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sobald die Existenz und der Inhalt des anfangs geheim gehaltenen Bündnisses bekannt wurden, beantragte Zürich im Sommer 1846 auf der Tagsatzung, den Sonderbund gemäss dem Bundesvertrag für aufgelöst zu erklären. Der Antrag erhielt aber erst die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Kantone, nachdem im Juli 1847 in Genf und St. Gallen die liberale Partei an die Macht gekommen war. Zusätzlich wurden eine Revision des Bundesvertrages und die Ausweisung des Jesuitenordens aus der Schweiz beschlossen. Da die sieben Sonderbundskantone, auf Österreichs und Frankreichs Hilfe vertrauend, allen Mahnungen und Vermittlungsversuchen unzugänglich blieben und eifrig rüsteten, entschied sich die Tagsatzung zu Bern am 4. November 1847 zur Anwendung von Waffengewalt. Zwar stand die gewaltsame Auflösung des Sonderbundes, gestützt auf den 1815 aus konservativem Zeitgeist heraus entstandenen Bundesvertrag, juristisch auf wackligem Fundament, die liberalen Kantone waren indes nicht bereit, sich in dieses rechtliche Korsett einbinden zu lassen.
Internationales Umfeld des Konfliktes
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die drei konservativen Grossmächte Europas sowie Frankreich unterstützten die konservativ-katholischen Kräfte des Sonderbundes politisch-diplomatisch, zum Teil auch militärisch-logistisch: Der österreichische Feldmarschall Radetzky schickte aus Italien 3'000 Gewehre, die jedoch in Lugano abgefangen wurden, ausserdem zog Österreich Truppen in Vorarlberg zusammen. Der französische Gesandte Bois-le-Comte, «in herzlichem Einvernehmen mit seinem österreichischen Kollegen», versäumte nichts, «was die sieben Kantone kräftigen und ermutigen konnte», und auch Frankreich versuchte, Waffen zu schicken.[2] Für Preussen und Russland stand die Abwehr jeglicher liberaler Bestrebungen im Vordergrund, auch wenn sie aus geographischen Gründen nicht direkt in den Konflikt eingriffen.[3]
Demgegenüber unterstützte Grossbritannien die liberalen Kräfte politisch-diplomatisch, denn es war die Einsicht des damaligen britischen Aussenministers Palmerston, «dass die Gegenüberstellung zu den absolutistischen Regierungen der Hebel und Stützpunkt der Macht Englands in Europa, sein sicherster Verbündeter die allgemeine Achtung der Freiheit suchenden Völker» sei.[4]
Kriegshandlungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Am 30. Oktober beschloss die Tagsatzung die Mobilisierung der Truppen der Kantone. Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Neuenburg erklärten ihre Neutralität und schickten keine Truppen. Der Kanton Basel-Stadt gab seine neutrale Stellung am 6. November auf und unterstellte seine Truppen dem eidgenössischen Kommando.[6]
Die Kriegshandlungen wurden durch den Einfall der Sonderbundstruppen am 3. November 1847 ins Tessin eröffnet. Am 12. November erfolgte ein weiterer Vorstoss ins aargauische Freiamt. Beide Expeditionen scheiterten jedoch. Im Tessin kehrten die Truppen nach dem Tod ihrer führenden Offiziere um. Im Freiamt trafen die Sonderbundstruppen beim Gefecht von Geltwil und beim Gefecht bei Lunnern[7] auf Verbände der eidgenössischen Armee – beide Treffen endeten ohne entscheidenden Sieg der Angreifer im allgemeinen Chaos.
Die eidgenössische Armee von fast 100'000 Mann unter dem General Guillaume-Henri Dufour rückte ab dem 11. November gegen die Sonderbundskantone vor. Am 13. November wurde Leutnant de Cerjat von General Dufour zu den Behörden der Stadt Freiburg geschickt, um sie zur Kapitulation aufzufordern.[8] Freiburg, isoliert vom Rest des Sonderbundes, wurde zur Kapitulation gezwungen.[9] Dann begann man, Pläne gegen Luzern, die Hochburg des Sonderbundes, zu schmieden. Während die Operation gegen Luzern vorbereitet wurde, kam die Meldung, dass am 17. November eine Kolonne der Sonderbundstruppen den Gotthardpass überquert und eidgenössische Truppen im Tessin bei einem Gefecht bei Airolo in die Flucht geschlagen hatte.
Am 22. November begann der Angriff gegen Luzern. Während dieser Auseinandersetzungen achtete Dufour streng auf die Einhaltung humanitärer Grundsätze bei den Kampfhandlungen.[10] Der überlieferte Grundsatz von General Dufour lautete:
- «Il faut sortir de cette lutte non seulement victorieux, mais aussi sans reproche.»
- («Wir müssen aus diesem Kampf nicht nur siegreich, sondern auch ohne Vorwurf hervorgehen.»)
Diese Aussage galt als Führungsmaxime an seine unterstellten Kommandanten. Die von Johann Ulrich von Salis-Soglio befehligten Truppen des Sonderbundes wurden am 23. November bei Gisikon,[11] Meierskappel[12] und Schüpfheim geschlagen, worauf Luzern am 24. November kapitulierte und besetzt wurde.[13] Die übrigen Innerschweizer Kantone des Sonderbundes beschlossen am Tag darauf bei einer Konferenz in Brunnen ebenfalls die Kapitulation; als letzter Kanton ergab sich am 29. November das Wallis. Nach offiziellen Angaben hat der Sonderbundskrieg 150 Menschen das Leben gekostet und rund 400 Verwundete gefordert.

Folgen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Verfassungen und Regierungen in den besiegten Kantonen wurden durch die Kriegssieger in liberalem Sinn revidiert. Ausserdem mussten die Verlierer die Kriegskosten durch hohe Reparationszahlungen begleichen. Die in Luzern wieder an die Macht gelangten Liberalen lösten zur Schuldentilgung weitere Klöster im Kanton auf.
Eine Kollektivnote Österreichs, Preussens, Frankreichs und Russlands vom 18. Januar 1848 erklärte allerdings, dass diese Mächte keine Veränderung des Bundesvertrages von 1815 zulassen würden, die mit der Souveränität der Kantone in Widerspruch stehe. Die von den Kriegssiegern beherrschte Tagsatzung wies mit Entschiedenheit diese Einmischung zurück. Der britische Aussenminister Lord Palmerston,[14] der schon die Abstimmung der Note unter den Grossmächten verzögert hatte, liess Dufour unter der Hand sagen, möglichst schnell ein Ende zu machen.[4] Da dies gelang und ausserdem kurz darauf aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage in Frankreich die Februarrevolution und anschliessend in den deutschen Staaten die Märzrevolution ausbrach, blieben Konsequenzen indessen aus.
Die Verfassung von 1848
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Ausgang des Kriegs entschied auch den Sieg der Bundesrevision: Die Tagsatzung beschloss unter Missachtung der Revisionsregeln im geltenden Bundesvertrag (der für Vertragsänderungen, wie bei einem Staatenbund üblich, Einstimmigkeit oder zumindest Geltung der geänderten Regelungen nur für die zustimmenden Stände erforderte) nach dem Muster der Vereinigten Staaten die in ihren Grundzügen bis heute bestehende Bundesverfassung: Nach dieser Veränderung bildete die Schweiz anstelle des von den souveränen Kantonen gebildeten losen Staatenbundes einen fester gefügten Bundesstaat ohne Austrittsrecht einzelner Kantone.
Dem Bund wurden das ausschliessliche Recht über Krieg und Frieden, der Verkehr mit dem Ausland, das Zoll-, Post- und Münzwesen, Mass und Gewicht, die Organisation des Bundesheers, der höhere Militärunterricht, die Garantie republikanisch-demokratischer Kantonalverfassungen, der politischen Rechtseinheit, der Glaubensfreiheit, der Presse- und Vereinsfreiheit usw. übertragen.
An die Stelle der Tagsatzung trat eine in ihrer Stimmabgabe freie Bundesversammlung, bestehend aus der Vertretung der Kantone (Ständerat) und des Schweizer Volkes (Nationalrat), an die Stelle des bisherigen wechselnden Vorortes trat als höchste vollziehende Behörde eine siebenköpfige Kollegialbehörde, der Bundesrat; ebenso wurde ein Bundesgericht eingesetzt.
Über die neue Verfassung wurde in den meisten Kantonen abgestimmt. Im Kanton Freiburg wurde die Verfassung vom Grossen Rat ratifiziert, da man eine Ablehnung durch das Volk befürchtete. Im Kanton Luzern zählte die liberale Regierung die Nicht-Stimmenden zu den Befürwortern und erzielte so eine Annahme. So kam es zu einem klaren Resultat: Die Tagsatzung stellte fest, dass 15½ Kantone mit 1'897'887 Einwohnern gegen 6½ verwerfende mit 292'371 Einwohnern die neue Verfassung angenommen hatten. Vom zuvor gepflegten Prinzip der Gleichheit der Kantone ging die Tagsatzung neu zum Mehrheitsprinzip über, erklärte die Verfassung am 12. September 1848 als angenommen und löste sich auf. Der Verfassungshistoriker Alfred Kölz betrachtet dieses Vorgehen als «formell unrechtmässig und mithin revolutionär».
Die erste Bundesversammlung trat am 6. November in Bern, das zum Bundessitz bestimmt wurde, zusammen und wählte den ersten Bundesrat.
Sonderbundskriegsschuld
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Bundesbehörden haben ihre Kosten für die Kriegsführung den unterlegenen sieben Sonderbundskantonen auferlegt; diese Kosten wurden mit rund 6,1 Millionen Franken berechnet (entsprechen gemäss Entwicklung des Konsumentenpreisindex 91,3 Millionen Franken im Jahre 2010).[15] Nach mehreren vergeblichen Anläufen für einen Verzicht auf diese Reparationsforderungen beschloss die Bundesversammlung am 13. August 1852, die noch nicht bezahlte Restschuld von 2,3 Millionen Franken zu erlassen (zum Vergleich: das Budget für das Jahr 1852 sah Ausgaben des Bundes von 11,5 Millionen Franken vor[16]). Damit wurde ein Zeichen für die Versöhnung der früheren Bürgerkriegsgegner gesetzt. Der freisinnige Aargauer Nationalrat Samuel Friedrich Siegfried erklärte: «Wir gehören zusammen und Bruderliebe rechnet nicht».[17]
Themenweg zum Sonderbundskrieg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Sommer 2023 wurde der 13 Kilometer lange «Weg zur Schweiz» eröffnet. Der Themenwanderweg führt von Sins (AG) über Rotkreuz (ZG) nach Gisikon (LU). An 13 Stationen erfahren die Wanderer Wissenswertes über den Sonderbundskrieg.[18][19]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- René Roca: Sonderbund. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Erwin Bucher: Die Geschichte des Sonderbundskrieges. Berichthaus, Zürich 1966, DNB 572781253.
- Guillaume Henri Dufour: Der Sonderbunds-Krieg und die Ereignisse von 1856. Kessinger Publishing 2010 (Reprint der Ausgabe von 1876), ISBN 978-1-168-56919-6.
- Hilmar Gernet: Luzerns heiliger Krieg. Eine historische Reportage zum Sonderbundskrieg 1847 und den Gefechten auf Luzerner Boden. Comenius, Hitzkirch 1997, ISBN 3-905286-66-1 (= Anno dazumal. Band 2).
- Thomas Hildbrand, Albert Tanner (Hrsg.): Im Zeichen der Revolution. Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798–1848. Chronos, Zürich 1997, ISBN 3-905312-43-3 (Publikation der Volkshochschule des Kantons Zürich, die Beiträge basieren auf den Referaten, die im Rahmen der Ringvorlesung der Volkshochschule des Kantons Zürich «Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798–1848» im Sommer 1997 gehalten wurden).
- Christian Koller: Vor 175 Jahren: Die Schweiz und das Revolutionsjahr 1848. In: SozialarchivInfo. 2, 2023, S. 12–45.
- Joachim Remak: Bruderzwist, nicht Brudermord. Der Schweizer Sonderbundskrieg von 1847 (Originaltitel: A Very Civil War, übersetzt von Irmhild und Otto Brandstädter unter Mitwirkung des Verfassers). Orell Füssli, Zürich 1997, ISBN 3-280-02801-9.
- Alexander Schaer: Wir gehören zusammen und Bruderliebe rechnet nicht. Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung der Reparationszahlungen im Schweizer Sonderbundskrieg im Lichte der Völkerrechtslehre des 19. Jahrhunderts. Schulthess, Zürich/Basel/Genf 2010, ISBN 978-3-7255-6126-1 (= Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte. Band 63, zugleich Dissertation an der Universität Zürich 2010).
- Friedrich Engels: Der Schweizer Bürgerkrieg. In: Marx-Engels-Werke (MEW). Band 4: Mai 1846 bis März 1848. Dietz, Berlin (DDR) 1972, S. 391–398, ISBN 3-320-00203-1 (Online).
- Werner Näf: Der schweizerische Sonderbundskrieg als Vorspiel der deutschen Revolution von 1848. In: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde. Bd. 19, 1921, S. 1–102 (e-periodica.ch).
- Wilhelm Kradolfer: Erlebnisse eines Baselbieter Wachtmeisters im Sonderbundskrieg [Jakob Strub]. In: Basler Jahrbuch 1956. S. 109–124.
- Carl Meyer: Basel zur Zeit der Freischarenzüge und des Sonderbunds. In: Basler Jahrbuch 1902. S. 45–106.
- August Alioth: Briefe aus dem Sonderbundsfeldzug. In: Basler Jahrbuch 1898. S. 230–248.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Schweizer Geschichte: Der Weg zum modernen demokratischen Bundesstaat
- Chronologie und Originalquellen aus dem Sonderbundskrieg
- Zentralbibliothek Zürich: Brückenkopf und Artilleriestellung Fahr Ottenbach ZH, Sonderbundskrieg, von Sappeur-Leutnant Hans Heinrich Denzler, Ingenieur, Kartograph (1814–1876), 19. November 1847
- Rudolf Heiz: Meine Erlebnisse als Feldprediger im Sonderbundskrieg 1847 ( vom 8. Januar 2015 im Internet Archive) (PDF; 566 kB; Tagebuchauszug)
- Hetze, Gewalt und ein Mord: Die Schweiz vor dem Sonderbundskrieg In: SRF Zeitblende. 25. September 2021 (Audio)
- Augustin Keller: Vom Aargauer Klosterstreit zum Bundesstaat In: SRF Zeitblende. 8. April 2023 (Audio)
- René Roca: Als in der Schweiz Bürgerkrieg herrschte Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 23. November 2017
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Heinrich Theodor Flathe: Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 481.
- ↑ Heinrich Theodor Flathe: Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 483.
- ↑ Heinrich Theodor Flathe: Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 482.
- Friedrich Wilhelm IV. begründete dies gegenüber seinem Vertrauten, dem damaligen preussischen Botschafter in London Christian Karl Josias von Bunsen am 4. Dezember 1847 so: «In der Schweiz handelt sichs für uns, für die Grossmächte, ganz und gar nicht um Recht oder Unrecht in der Eidgenossenschaft, gar nicht um Jesuiten und Protestanten, gar nicht um die Frage, ob die Verfassung von (18)15 Diesen oder Jenen gefährdet oder falsch interpretiert wird, gar nicht um die Verhütung des Bürgerkrieges an sich, – sondern allein darum: ob die Seuche des Radikalismus, d. h. einer Sekte, welche wissentlich vom Christentum, von Gott, von jedem Rechte, das besteht, von göttlichen und menschlichen Gesetzen abgefallen, los und ledig ist, ob diese Sekte die Herrschaft in der Schweiz durch Mord, Blut und Tränen erringen und so ganz Europa gefährden soll oder nicht.» (Hervorhebungen im Original), zitiert nach: Leopold von Ranke: Aus dem Briefwechsel Friedrich Wilhelms IV. mit Bunsen, (1873), S. 150.
- ↑ a b Heinrich Theodor Flathe: Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 484.
- ↑ Der eidgenössische Stab im Sonderbundskrieg 1847:
Von vorne links:
- Oberst Friedrich Frey-Hérosé, Chef des Generalstabs
- Oberst David Zimmerli, Generaladjutant
- General Henri Dufour, Befehlshaber der eidgenössischen Armee
- Oberst Anton Buchwalter, Grossquartiermeister;
- Major der Kavallerie Rudolf Hussy, 2. Generaladjutant
- Leutnant Zieber, Adjutant von Oberst Zimmerli
- Leutnant der Kavallerie Grossmann, Ordonnanzoffizier
- Leutnant August Frey, Adjutant des Generalstabschef
- Leutnant der Kavallerie Scherrer, Ordonnanzoffizier
- Oberstleutnant Samuel Friedrich Pfander, Quartiermeister.
- ↑ Bucher: Geschichte des Sonderbundskrieges. S. 174, 196–207.
- ↑ Am 12. November 1847 hatten zürcherische Pontoniere bei der Fahr (Fährstelle) an der Reuss in Lunnern eine Pontonbrücke erstellt. Die Brücke war nur von einer Artilleriebatterie geschützt, da die Infanterie in Affoltern am Albis versammelt war. Die Sonderbundstruppen konnten gegen die Schiffsbrücke vorrücken, bevor die von Pontonierhauptmann Huber angeforderten zürcherischen Verstärkungstruppen von Affoltern her eintrafen. Die Sonderbundstruppen eröffneten ein Kreuzfeuer auf die Pontoniere, welche wegen der kritischen Lage mit dem Abbruch der Brücke beschäftigt waren. Die Pontoniere konnten trotz des Gefechts alle Pontons aufs Ufer bringen, wobei drei Birago-Böcke verloren gingen. Ein Pontonier wurde am Fuss verwundet. Die Pontonbrücke wurde später reussabwärts bei der Fahr Ottenbach als Verbindungsbrücke für die beidseits der Reuss stehenden Divisionen Ziegler und Gmür ein zweites Mal erstellt. Quelle: Der Pontonier. Ausgabe Dezember 1947. Nr. 12, 35. Jahrgang, S. 191.
- ↑ Souvenir de la campagne du Sonderbund en 1847, par un officier vaudois. In: Le conteur vaudois. 27. November 1897, abgerufen am 29. August 2021.
- ↑ Adrian Baschung: Kanonendonner vor den Toren Freiburgs Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 14. November 2022
- ↑ Andrej Abplanalp: Dufour – der humanitäre General Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 9. November 2017
- ↑ Bild, Gefecht bei Gisikon.
- ↑ Bild, Gefecht bei Meierskappel.
- ↑ Der Tagesbefehl General Dufours vom 24. November 1847 lautete: Eidgenössische Wehrmänner! Ihr werdet in den Kanton Luzern einrücken. Wie ihr die Grenzen überschreitet, so lasst Euren Groll zurück und denkt nur an die Pflicht, welche das Vaterland Euch auferlegt (…) Sobald aber der Sieg für uns entschieden ist, so vergesset jedes Rachegefühl, betragt Euch wie grossmütige Krieger, verschont die Überwundenen, denn dadurch beweist Ihr wahren Muth.
- ↑ Sacha Zala: Grossbritannien. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- ↑ Alexander Schaer: «Wir gehören zusammen und Bruderliebe rechnet nicht». Eine verfassungsrechtliche Untersuchung der Reparationszahlungen im Schweizer Sonderbundskrieg. Zürich 2010, ISBN 978-3-7255-6126-1, S. 41.
- ↑ Voranschlag der Schweizerischen Bundesbehörden über Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1852. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, 15. Mai 1852, abgerufen am 12. Mai 2025.
- ↑ Alexander Schaer: «Wir gehören zusammen und Bruderliebe rechnet nicht». Eine verfassungsrechtliche Untersuchung der Reparationszahlungen im Schweizer Sonderbundskrieg. Zürich 2010, ISBN 978-3-7255-6126-1, S. 116–129.
- ↑ Geschichte will erwandert werden – auf dem Sonderbundsweg unterwegs zur modernen Schweiz. In: Neue Zürcher Zeitung vom 8. September 2023
- ↑ Homepage: «Wege zur Schweiz»