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„Typenschein (Österreich)“ – Versionsunterschied

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Der '''Typenschein''' belegt, dass für ein Fahrzeug eine Typengenehmigung mit (in Bezug auf [[Österreich]]) nationaler Geltung erteilt wurde, und wird vom Erzeuger oder bei ausländischen Erzeugern dessen Bevollmächtigtem (Importeur) ausgestellt. Dabei werden von diesem auch die Genehmigungsdaten des Fahrzeuges in die [[Genehmigungsdatenbank]] eingegeben.
Für jedes [[Fahrzeug]], das in [[Österreich]] zugelassen werden soll, ist ein '''Typenschein''' notwendig.

Den Typenschein bekommt man inzwischen nur noch für Fahrzeuge mit österreichischer nationaler Typengenehmigung. Das sind derzeit LKW, Anhänger und Traktoren ab 40 bis 50 km/h.

Für Fahrzeuge mit österreichischer nationaler [[Einzelgenehmigung]] bekommt man einen
[[Einzelgenehmigungsbescheid]].

Für Fahrzeuge mit [[ECE-Homologation]] (EG-Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis) - derzeit PKW, Motorräder, Traktoren bis 40 km/h, sog. [[Quad]]s sowie vierrädrige [[Leichtfahrzeug]]e (amtlich: Leichtkraftfahrzeug bzw. leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug) - bekommt man eine [[EU-Konformitätserklärung]] oder einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.


Der Typenschein besteht aus drei Teilen:
Der Typenschein besteht aus drei Teilen:
* Typengenehmigung
* Typengenehmigung
* Technische Beschreibung
* Technische Beschreibung
* Zulassungsdaten
* [[Eigentum|Eigentümer]] oder Zulassungsbesitzer

Der Typenschein ist im {{§|30|KFG 1967|RIS-B|DokNr=NOR40095790}} des [[Kraftfahrgesetz 1967]] und {{§|21a|KDV 1967|RIS-B|DokNr=NOR40072417}} der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geregelt. Die [[EG-Betriebserlaubnis]] ist im {{§|21b|KDV 1967|RIS-B|DokNr=NOR40099308}} der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geregelt.

== Typengenehmigung ==

Die Typengenehmigung ist eine Kopie des Bescheides, mit dem ein bestimmter Typ eines Fahrzeuges generell in Österreich zum Gebrauch genehmigt wird. Um diese Typengenehmigung muss sich der Fahrzeughersteller oder der [[Importeur]] bemühen. Obwohl der Bescheid von der Landesregierung ausgestellt wird, ist er österreichweit gültig.

== Technische Beschreibung ==

In der Technischen Beschreibung stehen alle wichtigen Daten, wie [[Motornummer]] und [[Fahrgestellnummer]], aber auch welche [[Autoreifen|Reifen]] benutzt werden dürfen. Die zulässigen [[Masse (Physik)|Gewichte]], wie Eigengewicht und Nutzlasten sind darin vermerkt.
Die Angaben reichen von [[Leistung (Physik)|Leistung]], [[Bremse (Kraftfahrzeug)|Bremssystem]] bis zu den [[Lärm]]emissionen.

Im Gegensatz zum in Deutschland verwendeten [[Fahrzeugbrief]] sind im österreichischen Typenschein auch Zeichnungen der genehmigten Fahrzeugtype enthalten, welche unter anderem das Fahrzeug mit Bemaßung der Abmessungen sowie das Bremsschema desselben darstellen.

Änderungen, die den Eintragungen widersprechen, z. B. [[Anhängerkupplung]]en, müssen nachträglich eingetragen werden. Werden am Fahrzeug Änderungen durchgeführt, die nicht im Typenschein vermerkt sein, so besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall die [[Kfz-Haftpflichtversicherung|Haftpflichtversicherung]] ihre Leistungen ablehnt. Die Gefahr besteht besonders bei Reifen, die nicht laut Typenschein vorgesehen sind.

== Zulassungsdaten ==

Im dritten Teil stehen die An- und Abmeldedaten der jeweiligen [[Eigentum|Eigentümer]]. So sind aus dem Typenschein alle bisherigen Besitzer des Fahrzeuges ersichtlich, das beginnt mit [[Hersteller|Erzeuger]] und endet mit letztzugelassenem [[Kfz-Kennzeichen|Kennzeichen]], Zulassungsbesitzer.

== Verwendung und Geschichte ==


Für Motorfahrräder (auch [[Moped]] genannt) gab es vor Inkrafttreten des Kraftfahrgesetzes 1967 keine Typenscheine, sondern nur Bestätigungen des Herstellers oder Generalimporteurs, aus denen die technischen Daten des Motors hervorgingen. Bei Abmeldung und Eigentumsübertragung wurde diese Bestätigung ungültig gemacht und die Daten bei Neuanmeldung in einen neuen [[Zulassungsschein]], [[Zulassungsbescheinigung]] eingetragen.
Die Typengenehmigung ist eine Kopie des Bescheides, mit dem ein bestimmter Typ eines Fahrzeuges generell in Österreich zum Gebrauch genehmigt wird. Um diese Typengenehmigung muss sich der Fahrzeughersteller oder der [[Importeur]] bemühen. Trotzdem der Bescheid von der Landesregierung ausgestellt wird, ist er österreichweit gültig.


Bei Fahrzeugen, die [[Leasing|geleast]] oder mittels [[Kredit]] gekauft werden, wurde der Typenschein meist bei der Leasingfirma oder beim [[Kreditinstitut]] als [[Sicherstellung (Recht)|Sicherstellung]] einbehalten.
In der Technischen Beschreibung stehen alle wichtigen Daten, wie [[Motornummer]] und [[Fahrgestellnummer]]. Aber auch welche [[Autoreifen|Reifen]] benutzt werden dürfen. Die zulässigen [[Gewicht]]e, wie Eigengewicht und Nutzlasten sind daran vermerkt.
Die Angaben reichen von [[Leistung]], [[Bremse (Kraftfahrzeug)|Bremssystem]] bis zu den [[Lärm]]emissionen.


Für jedes [[Fahrzeug]], das in [[Österreich]] zugelassen wurde, war ein Typenschein notwendig. Wer sich ab 1. Juli 2007 ein neues Auto gekauft hat, erhält anstelle des Typenscheindokumentes einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank.
Änderungen, die den Eintragungen widersprechen, z.B. [[Anhängerkupplung]]en müssen nachträglich eingetragen werden. Werden am Fahrzeug Änderungen durchgeführt, die nicht im Typenschein vermerkt sein, so besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall die [[Kfz-Haftpflichtversicherung|Haftpflichtversicherung]] ihre Leistungen ablehnt. Die Gefahr besteht besonders bei Reifen, die nicht laut Typenschein vorgesehen sind.


Im Jahr 2005 gab es für bestimmte Fahrzeuge eine [[EU|EU-weite]] Harmonisierung der Typenscheine zur [[Zulassungsbescheinigung]].
Im dritten Teil stehen die An- und Abmeldedaten der jeweiligen Eigentümer. So sind aus dem Typenschein alle bisherigen Besitzer des Fahrzeuges ersichtlich.


Inzwischen ist eine Typengenehmigung nur noch für Fahrzeuge möglich, die nicht als PKW, Motorrad oder Zugmaschine klassifiziert sind.
Bei Fahrzeugen, die [[Leasing|geleast]] oder mittels [[Kredit]] gekauft werden, wird der Typenschein meist bei der Leasingfirma oder beim [[Kreditinstitut]] als [[Sicherstellung]] einbehalten.


== Siehe auch ==
Es sind Bestrebungen im Gang, einen einheitlichen [[EU|EU-weiten]] Typenschein einzuführen. Das würde einerseits Kosten beim Genehmigunsverfahren, aber auch eine Vereinfachung bei [[Eigenimport]]en darstellen.
* [[Einzelgenehmigung]]
* [[Betriebserlaubnis]]
* [[Zulassungsschein]]
* [[Zulassungsbescheinigung]]
* [[Portal:Transport und Verkehr/Themenliste Straßenverkehr|Themenliste Straßenverkehr]]


== Weblinks ==
''Siehe auch:'' [[Einzelgenehmigung]], [[Themenliste Straßenverkehr]]
* [http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/technik/typengenehmigung/index.html Informationen zur Typengenehmigung] beim [[Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie]]
* [http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1125643&menu_active=0317 Typenschein hat ausgedient] – Information des [[Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club|ÖAMTC]]
* [http://versa.bmvit.gv.at/uploads/media/InfoNeueZulassung20070830_08.pdf Änderungen für die Zulassung von Fahrzeugen ab dem 1. Juli 2007] – Information des [[Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie]] (PDF-Datei; 125 kB)


[[Kategorie:Straßenverkehrszulassungsrecht]]
[[Kategorie:Straßenverkehrszulassungsrecht (Österreich)]]
[[Kategorie:Straßenverkehr (Österreich)]]
[[Kategorie:Urkunde]]
[[Kategorie:Urkunde]]

Aktuelle Version vom 26. August 2022, 09:16 Uhr

Der Typenschein belegt, dass für ein Fahrzeug eine Typengenehmigung mit (in Bezug auf Österreich) nationaler Geltung erteilt wurde, und wird vom Erzeuger oder bei ausländischen Erzeugern dessen Bevollmächtigtem (Importeur) ausgestellt. Dabei werden von diesem auch die Genehmigungsdaten des Fahrzeuges in die Genehmigungsdatenbank eingegeben.

Den Typenschein bekommt man inzwischen nur noch für Fahrzeuge mit österreichischer nationaler Typengenehmigung. Das sind derzeit LKW, Anhänger und Traktoren ab 40 bis 50 km/h.

Für Fahrzeuge mit österreichischer nationaler Einzelgenehmigung bekommt man einen Einzelgenehmigungsbescheid.

Für Fahrzeuge mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung bzw. EG-Betriebserlaubnis) - derzeit PKW, Motorräder, Traktoren bis 40 km/h, sog. Quads sowie vierrädrige Leichtfahrzeuge (amtlich: Leichtkraftfahrzeug bzw. leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug) - bekommt man eine EU-Konformitätserklärung oder einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Der Typenschein besteht aus drei Teilen:

  • Typengenehmigung
  • Technische Beschreibung
  • Zulassungsdaten

Der Typenschein ist im § 30 des Kraftfahrgesetz 1967 und § 21a der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geregelt. Die EG-Betriebserlaubnis ist im § 21b der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geregelt.

Typengenehmigung

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Die Typengenehmigung ist eine Kopie des Bescheides, mit dem ein bestimmter Typ eines Fahrzeuges generell in Österreich zum Gebrauch genehmigt wird. Um diese Typengenehmigung muss sich der Fahrzeughersteller oder der Importeur bemühen. Obwohl der Bescheid von der Landesregierung ausgestellt wird, ist er österreichweit gültig.

Technische Beschreibung

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In der Technischen Beschreibung stehen alle wichtigen Daten, wie Motornummer und Fahrgestellnummer, aber auch welche Reifen benutzt werden dürfen. Die zulässigen Gewichte, wie Eigengewicht und Nutzlasten sind darin vermerkt. Die Angaben reichen von Leistung, Bremssystem bis zu den Lärmemissionen.

Im Gegensatz zum in Deutschland verwendeten Fahrzeugbrief sind im österreichischen Typenschein auch Zeichnungen der genehmigten Fahrzeugtype enthalten, welche unter anderem das Fahrzeug mit Bemaßung der Abmessungen sowie das Bremsschema desselben darstellen.

Änderungen, die den Eintragungen widersprechen, z. B. Anhängerkupplungen, müssen nachträglich eingetragen werden. Werden am Fahrzeug Änderungen durchgeführt, die nicht im Typenschein vermerkt sein, so besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung ihre Leistungen ablehnt. Die Gefahr besteht besonders bei Reifen, die nicht laut Typenschein vorgesehen sind.

Zulassungsdaten

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Im dritten Teil stehen die An- und Abmeldedaten der jeweiligen Eigentümer. So sind aus dem Typenschein alle bisherigen Besitzer des Fahrzeuges ersichtlich, das beginnt mit Erzeuger und endet mit letztzugelassenem Kennzeichen, Zulassungsbesitzer.

Verwendung und Geschichte

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Für Motorfahrräder (auch Moped genannt) gab es vor Inkrafttreten des Kraftfahrgesetzes 1967 keine Typenscheine, sondern nur Bestätigungen des Herstellers oder Generalimporteurs, aus denen die technischen Daten des Motors hervorgingen. Bei Abmeldung und Eigentumsübertragung wurde diese Bestätigung ungültig gemacht und die Daten bei Neuanmeldung in einen neuen Zulassungsschein, Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Bei Fahrzeugen, die geleast oder mittels Kredit gekauft werden, wurde der Typenschein meist bei der Leasingfirma oder beim Kreditinstitut als Sicherstellung einbehalten.

Für jedes Fahrzeug, das in Österreich zugelassen wurde, war ein Typenschein notwendig. Wer sich ab 1. Juli 2007 ein neues Auto gekauft hat, erhält anstelle des Typenscheindokumentes einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Im Jahr 2005 gab es für bestimmte Fahrzeuge eine EU-weite Harmonisierung der Typenscheine zur Zulassungsbescheinigung.

Inzwischen ist eine Typengenehmigung nur noch für Fahrzeuge möglich, die nicht als PKW, Motorrad oder Zugmaschine klassifiziert sind.