„Drei Säulen der Europäischen Union“ – Versionsunterschied
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Bei den '''drei Säulen der [[Europäische Union|Europäischen Union]]''' handelte es sich um ein gängiges Bild, um das [[Politisches System der Europäischen Union|politische System der EU]] zu beschreiben, wie es durch den [[Vertrag von Maastricht]] 1992 eingeführt wurde. Durch den [[Vertrag von Lissabon]] 2009 wurde die EU so umgestaltet, dass das Drei-Säulen-Modell nicht mehr für ihre Beschreibung geeignet ist. |
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Das Konzept der EU basiert auf dem Prinzip von 3 Säulen, die durch den |
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[[Vertrag von Maastricht]] urspünglich eingeführt wurden: |
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! bgcolor="#7bbaf9" width="30%" | Erste Säule |
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! bgcolor="#7bbaf9" width="30%" | Zweite Säule |
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! [[Europäische Gemeinschaften]] |
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! [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union|Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]] (GASP) |
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! [[Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]] |
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*[[Zollunion]] und [[Binnenmarkt]] |
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*[[Agrarpolitik]] |
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*[[Strukturpolitik]] |
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*[[Handelspolitik]] |
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*[[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion]] |
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*[[Unionsbürgerschaft]] |
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*[[Bildung]] und [[Kultur]] |
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*[[Transeuropäische Netze]] |
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*[[Verbraucherschutz]] |
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*[[Gesundheitswesen]] |
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*[[Forschung]] und [[Umweltpolitik]] |
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*[[Sozialpolitik]] |
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Außenpolitik: |
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*[[Kooperation]] |
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*[[Wahlbeobachter]], [[EU-Eingreiftruppe]] |
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*[[Friedenserhaltung]] |
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*[[Menschenrechte]] |
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*[[Demokratie]] |
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*[[Nothilfe|Hilfe für Drittstaaten]] |
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Sicherheitspolitik: |
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*[[Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik]] (ESVP) |
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*[[Abrüstung]] |
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*Wirtschaftliche Aspekte der [[Rüstung]] |
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*Europäische [[Sicherheitsordnung]] |
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| valign="top" | |
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[[Polizei]]liche und [[Justiz]]ielle Zusammenarbeit in den Bereichen |
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*[[Asyl]]politik |
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*[[Schengen-Abkommen|Schutz der EU-Außengrenzen]] |
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*[[Einwanderung]]spolitik |
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*[[Drogenhandel|Drogen-]] und [[Waffenhandel]] |
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*[[Terrorismus]] |
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*[[Menschenhandel]] |
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*[[Straftat]]en gegenüber Kindern |
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*[[Organisiertes Verbrechen]] |
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*[[Bestechung]], [[Bestechlichkeit]] sowie [[Betrug]] |
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[[Bild:Saeulenmodell_EU.png|thumb|Die [[drei Säulen der Europäischen Union]]]] |
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Nach dem Vertrag von Maastricht besaß die Europäische Union (EU) keine eigene [[Rechtspersönlichkeit]]. Sie war lediglich eine Art Dachorganisation, die den institutionellen Rahmen für drei Teilbereiche, die sogenannten drei Säulen, bot. Dabei handelte es sich um die [[Europäische Gemeinschaften|Europäischen Gemeinschaften]] ([[EGKS]], [[Europäische Gemeinschaft|EG]], [[Euratom]]), die [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]] (GASP) und die [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts|Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres]] (ZJI). Die erste Säule, die Gemeinschaften, hatten schon vor 1992 bestanden; Entscheidungen in den betreffenden Politikfeldern wurden meist [[supranational]] nach dem Mehrheitsprinzip im [[Rat der Europäischen Union]] und unter Beteiligung des [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlaments]] getroffen (sog. [[Gemeinschaftsmethode]]). Die zweite und dritte Säule (GASP und ZJI) dagegen, die durch den Vertrag von Maastricht neu eingeführt wurden, waren [[intergouvernemental]] organisiert. Hier galt im Rat das Einstimmigkeitsprinzip, das Europäische Parlament hatte keine Mitspracherechte, der EuGH besaß nur sehr eingeschränkte Kompetenz für die 2. und 3. Säule (Art. 46 lit d), e) EU [Nizza]). Im Bereich der ZJI hatte die EU zunächst auch keine Rechtsetzungskompetenz. Alle Beschlüsse in diesem Politikfeld mussten als eigenständige [[Völkerrechtlicher Vertrag|völkerrechtliche Abkommen]] jeweils von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. |
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== Aufbau der EU == |
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Die [[Europäische Union]] (EU) ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen der Europäischen Union beruht. |
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Durch den [[Vertrag von Amsterdam]] wurden die meisten Bereiche der ZJI in die EG überführt, sodass nun auch hier die supranationalen Entscheidungsverfahren galten. Nur die [[polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]] (PJZS) verblieb in der dritten Säule. Für sie galt also weiterhin das Einstimmigkeitsprinzip im [[Rat der EU]]; allerdings waren die dort gefassten Beschlüsse nun unmittelbar gültig und mussten nicht mehr von den Einzelstaaten ratifiziert werden. |
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Die EU ist daher ein Gebilde, dessen Ziel die Schaffung eines einheitlichen Rechtsraumes ist. Während die Gemeinschaften supranational organisiert sind, |
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so werden die beiden übrigen Säulen durch die Zusammenarbeit der nationalen Regierungen gehalten. Die EU selbst ist keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr fehlen insbesondere die Handlungsorgane. |
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Mit dem [[Vertrag von Lissabon]] schließlich wurde ein neuer einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, durch den das Bild der „drei Säulen“ seine Grundlage verlor: Die Europäische Union war nun keine Dachorganisation mehr, sondern erhielt selbst Rechtspersönlichkeit (Art. 47-EU-Vertrag). Damit konnte die EG aufgelöst und alle ihre Zuständigkeiten auf die EU übertragen werden. Zugleich wurden auch für die PJZS (s. Art. 82-87 AEUV) dieselben supranationalen Entscheidungsverfahren eingeführt, die zuvor nur für die EG gegolten hatten. Lediglich die GASP behielt auch nach dem Vertrag von Lissabon ihre besonderen Entscheidungsverfahren und bildete damit einen besonderen Bereich innerhalb der EU (Art. 21–46 EU-Vertrag: „Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“). Die Euratom, bis zum Vertrag von Lissabon als eine der Europäischen Gemeinschaften Teil der „ersten Säule“, wurde im [[EU-Vertrag]] nun nicht mehr eigens erwähnt, sondern lediglich durch ein Protokoll zum Vertrag an das politische System der EU angebunden. |
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=== Die Europäischen Gemeinschaften === |
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== Schaubild == |
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Die Europäischen Gemeinschaften sind eine supranationale Organisationen und bestehen aus der [[Europäische Gemeinschaft|Europäischen Gemeinschaft]] sowie der [[Europäische Atomgemeinschaft|Europäische Atomgemeinschaft]] (Euratom). |
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Bis zu ihrem Auslaufen war auch die [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl]] ebenfalls Teil der Gemeinschaften. |
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Die folgende Grafik zeigt schematisch das Drei-Säulen-Modell, wie es ab dem [[Vertrag von Amsterdam]] in Kraft trat. |
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Sie sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Durch die der Europäichen Gemeinschaft übertragenen Hoheitsrechte üben sie selbstständig Kompetenzen gegenüber den |
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Mitgliedsstaaten und einzelnen Bürgern aus. |
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{{Europäische Union drei Säulen}} |
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==== Unionsbürgerschaft ==== |
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== Zeitliche Einordnung == |
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Jeder Bürger eines Mitgliedsstaates hat durch die [[Unionsbürgerschaft]] einen Katalog von Rechten und Pflichten, der jedoch nicht dem Umfang einer üblichen [[Staatsbürgerschaft]] entspricht. Die Unionsbürgerschaft ist jedenfalls keine ''europäische Staatsangehörigkeit''. |
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Unionsbürger ist, wer Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist. |
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{{Europäische Union Geschichte}} |
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==== Grundfreiheiten ==== |
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[[Kategorie:Geschichte der Europäischen Union]] |
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Zu den Grundfreiheiten in der EU gehört die [[Warenverkehrsfreiheit]], die [[Dienstleistungsfreiheit]], die Personenverkehrsfreiheiten ([[Arbeitnehmerfreizügigkeit]] und [[Niederlassungsfreiheit]]) und die [[Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs]]. ''Siehe auch:'' [[Grundfreiheit|Grundfreiheit (EG)]] |
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=== Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) === |
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Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union stellt die zweite Säule der EU dar. Im Gegensatz zu den europäischen Gemeinschaften handelt es sich aber um eine intergouvementale Zusammenarbeit, die keine unmittelbare Rechtswirksamkeit hat. ''Siehe auch:'' [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union]]. |
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=== Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) === |
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Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen dient der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität (Artikel 29 EU). ''Siehe auch:'' [[Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]]. |
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[[Kategorie:Europarecht]] |
Aktuelle Version vom 5. September 2023, 22:42 Uhr
Bei den drei Säulen der Europäischen Union handelte es sich um ein gängiges Bild, um das politische System der EU zu beschreiben, wie es durch den Vertrag von Maastricht 1992 eingeführt wurde. Durch den Vertrag von Lissabon 2009 wurde die EU so umgestaltet, dass das Drei-Säulen-Modell nicht mehr für ihre Beschreibung geeignet ist.
Nach dem Vertrag von Maastricht besaß die Europäische Union (EU) keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie war lediglich eine Art Dachorganisation, die den institutionellen Rahmen für drei Teilbereiche, die sogenannten drei Säulen, bot. Dabei handelte es sich um die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EG, Euratom), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI). Die erste Säule, die Gemeinschaften, hatten schon vor 1992 bestanden; Entscheidungen in den betreffenden Politikfeldern wurden meist supranational nach dem Mehrheitsprinzip im Rat der Europäischen Union und unter Beteiligung des Europäischen Parlaments getroffen (sog. Gemeinschaftsmethode). Die zweite und dritte Säule (GASP und ZJI) dagegen, die durch den Vertrag von Maastricht neu eingeführt wurden, waren intergouvernemental organisiert. Hier galt im Rat das Einstimmigkeitsprinzip, das Europäische Parlament hatte keine Mitspracherechte, der EuGH besaß nur sehr eingeschränkte Kompetenz für die 2. und 3. Säule (Art. 46 lit d), e) EU [Nizza]). Im Bereich der ZJI hatte die EU zunächst auch keine Rechtsetzungskompetenz. Alle Beschlüsse in diesem Politikfeld mussten als eigenständige völkerrechtliche Abkommen jeweils von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Durch den Vertrag von Amsterdam wurden die meisten Bereiche der ZJI in die EG überführt, sodass nun auch hier die supranationalen Entscheidungsverfahren galten. Nur die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) verblieb in der dritten Säule. Für sie galt also weiterhin das Einstimmigkeitsprinzip im Rat der EU; allerdings waren die dort gefassten Beschlüsse nun unmittelbar gültig und mussten nicht mehr von den Einzelstaaten ratifiziert werden.
Mit dem Vertrag von Lissabon schließlich wurde ein neuer einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, durch den das Bild der „drei Säulen“ seine Grundlage verlor: Die Europäische Union war nun keine Dachorganisation mehr, sondern erhielt selbst Rechtspersönlichkeit (Art. 47-EU-Vertrag). Damit konnte die EG aufgelöst und alle ihre Zuständigkeiten auf die EU übertragen werden. Zugleich wurden auch für die PJZS (s. Art. 82-87 AEUV) dieselben supranationalen Entscheidungsverfahren eingeführt, die zuvor nur für die EG gegolten hatten. Lediglich die GASP behielt auch nach dem Vertrag von Lissabon ihre besonderen Entscheidungsverfahren und bildete damit einen besonderen Bereich innerhalb der EU (Art. 21–46 EU-Vertrag: „Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“). Die Euratom, bis zum Vertrag von Lissabon als eine der Europäischen Gemeinschaften Teil der „ersten Säule“, wurde im EU-Vertrag nun nicht mehr eigens erwähnt, sondern lediglich durch ein Protokoll zum Vertrag an das politische System der EU angebunden.
Schaubild
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die folgende Grafik zeigt schematisch das Drei-Säulen-Modell, wie es ab dem Vertrag von Amsterdam in Kraft trat.
Zeitliche Einordnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unterz. In Kraft Vertrag |
1948 1948 Brüsseler Pakt |
1951 1952 Paris |
1954 1955 Pariser Verträge |
1957 1958 Rom |
1965 1967 Fusions- vertrag |
1986 1987 Einheitliche Europäische Akte |
1992 1993 Maastricht |
1997 1999 Amsterdam |
2001 2003 Nizza |
2007 2009 Lissabon |
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Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||