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„Interessengruppe“ – Versionsunterschied

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Neben den offiziellen Mitarbeitern, Partnern und Partnerinstitutionen einer gesellschaftlichen Institution finden sich Menschen zu sog. Interessengruppen zusammen, um gemeinsam effektiver Informationen zu sammeln und Einfluss zu nehmen. Im übertragenen Sinn können sich auch Firmen oder mehrere Organisationen sich zu solchen Interessengruppen zusammenfinden. Oft wird der Begriff auch im weiteren Sinne angewandt auf alle an einem Prozeß oder an einer Entscheidung beteiligte Gruppen (Beispiel: Industrieproduktion, Interessengruppen: Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Kapitalgeber, Kunden, Lieferanten, alle Unternehmen einer Branche, Staat). Typische Interessengruppen sind Steuerzahler, Gruppen, die auf bestimmte politische Beschlüsse einwirken wollen, Firmen einer Region, Religiöse Gruppen etc.

Siehe auch: [[Verband (Recht)]]

Aktuelle Version vom 7. November 2010, 19:35 Uhr

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