„Wohngeld (Eigentum)“ – Versionsunterschied
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Wohngeld nennt man in Deutschland die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Verdienstes einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. |
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Das '''Wohngeld''' für Eigentums Wohnraum bezeichnet eine Kostenumlage der [[Eigentümergemeinschaft]] für die einzelnen Eigentümer einer Wohnanlage. Diese Kostenumlage setzt sich zusammen aus umlagefähigen Kosten auch Betriebskosten genant wie Hausstrom, Müllgebühren und nicht Umlagefähigen Kosten wie Reparaturen oder die bildung einer Reparaturrücklage und Verwaltungskosten. Die Umlagefähigen kosten kann der Eigentümer auf die Mieter des Wohnungseigetum umlegen. Die nicht umlagefähigen Kosten hat er auf jeden Fall selber zu tragen. |
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=== Umlagefähige Kosten (Betriebskosten) === |
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Können an denn Mieter des Wohnraums übertragen werden. |
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* Be- und Entwässerung |
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* Hausstrom |
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* Müllabfuhr |
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* Grundsteuer |
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* Weg und Straßenreinigung |
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* Winterdienst |
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* Kabel TV |
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* Hauswart |
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* Hausreinigung |
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* Schornsteinfeger |
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* Gartenpflege |
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* Versicherungen |
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=== Nicht umlagefähige Kosten === |
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Müssen auf jeden Fall vom Eigentümer selber getragen werden. |
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* Verwaltung |
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* Bankgebühren |
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* Reperaturen |
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* Finanzkosten |
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{Rechtsthemen} |
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[[Kategorie: Wohnungsmarkt]] |
Aktuelle Version vom 23. Oktober 2007, 16:45 Uhr
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