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„Marschall der DDR“ – Versionsunterschied

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{{Infobox Dienstgrad Bundeswehr
'''Marschall der DDR''' war ein dem früheren [[Generalfeldmarschall]] entsprechender [[Dienstgrad]] in der [[Nationalen Volksarmee]] der ehemaligen [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]. Im Gegensatz zum Dienstgrad Generalfeldmarschall sollte es immer nur einen Träger geben.
| Name = [[Datei:Flag of NVA (East Germany).svg|links|30px]] Nationale Volksarmee, <br />Marschall der DDR <small>(Entwurf)</small>
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| Beschreibung =
| Dienstgradgruppe = der [[General|Generäle]]
| NATO = OF-10 vergleichbar
| Dienstgrad H/L = kein Äquivalent
| Dienstgrad M = kein Äquivalent
| Abkürzung =
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'''Marschall der DDR''' war ein dem früheren [[Generalfeldmarschall]] annähernd entsprechender [[Dienstgrad]] in der [[Nationale Volksarmee|Nationalen Volksarmee]] der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]].
Mit dem Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. März 1982 wurde der Dienstgrad eines Marschalls der DDR eingeführt.


Im Gesetzblatt heißt es dazu: ''... Der höchste militärische Dienstgrad in der Deutschen Demokratischen Republik ist Marschall der DDR. Die Ernennung zum Marschall der DDR erfolgt im Verteidigungszustand oder für außergewöhnliche militärische Leistungen auf Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik durch dessen Vorsitzenden. Dieser Beschluß tritt am 1. Mai 1982 in Kraft.'' (Gesetzblatt der DDR - GBl.- 1982, Teil I, Nr. 12, S. 230)
Mit dem Beschluss des [[Staatsrat der DDR|Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik]] vom 25. März 1982 wurde der Dienstgrad eines ''Marschalls der DDR'' eingeführt. Im Gesetzblatt heißt es dazu: „(…) Der höchste militärische Dienstgrad in der Deutschen Demokratischen Republik ist Marschall der DDR. Die Ernennung zum Marschall der DDR erfolgt im Verteidigungszustand oder für außergewöhnliche militärische Leistungen auf Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik durch dessen Vorsitzenden. Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 1982 in Kraft.“<ref>Gesetzblatt der DDR (GBl.) 1982, Teil I, Nr. 12, S. 230.</ref>


Der Dienstgrad ''Marschall der DDR'' wurde nie vergeben. [[Theodor Hoffmann (Admiral)|Theodor Hoffmann]] wurde bei seiner Ernennung zum [[Ministerium für Nationale Verteidigung|Minister für Nationale Verteidigung]] im November 1989 in den Rang eines Admirals befördert. Er schaffte daraufhin die Dienstgrade des [[Flottenadmiral]]s und des Marschalls der DDR wieder ab.
Der Dienstgrad ''Marschall der DDR'' wurde nie vergeben.


== Siehe auch ==
Im November 1989 schaffte der amtierende Minister für Nationale Verteidigung, Admiral [[Theodor Hoffmann]], den Dienstgrad wieder ab.
* [[Marschall]], [[Marschall der Sowjetunion]]
* [[Dienstgrade der Nationalen Volksarmee]]


{{Dienstgrad|
==Weblink==
lower=[[Armeegeneral]]|
* [http://www.feder-verlag.de/Artikel/Marschall%20der%20DDR.pdf Klaus H. Feder: ''Marschall der DDR - Ein Dienstgrad, den keiner erreichte''] ([[PDF]], 602kb)
group={{GDR-LK|#|WIDTH=30}}<br />Marschall der DDR|
higher=keiner|}}


== Quellen ==
[[Kategorie:Militärwesen]] [[Kategorie:Dienstgrad]]
<references />

[[Kategorie:Dienstgrad (Nationale Volksarmee)]]
[[Kategorie:Feldmarschall| Ddr]]

Aktuelle Version vom 15. Februar 2025, 18:41 Uhr

Nationale Volksarmee,
Marschall der DDR (Entwurf)

Dienstgradgruppe der Generäle
NATO-Rangcode OF-10 vergleichbar
Dienstgrad Heer/Luftwaffe kein Äquivalent
Dienstgrad Marine kein Äquivalent
Abkürzung (in Listen)
Besoldungsgruppe

Marschall der DDR war ein dem früheren Generalfeldmarschall annähernd entsprechender Dienstgrad in der Nationalen Volksarmee der DDR.

Mit dem Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. März 1982 wurde der Dienstgrad eines Marschalls der DDR eingeführt. Im Gesetzblatt heißt es dazu: „(…) Der höchste militärische Dienstgrad in der Deutschen Demokratischen Republik ist Marschall der DDR. Die Ernennung zum Marschall der DDR erfolgt im Verteidigungszustand oder für außergewöhnliche militärische Leistungen auf Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik durch dessen Vorsitzenden. Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 1982 in Kraft.“[1]

Der Dienstgrad Marschall der DDR wurde nie vergeben. Theodor Hoffmann wurde bei seiner Ernennung zum Minister für Nationale Verteidigung im November 1989 in den Rang eines Admirals befördert. Er schaffte daraufhin die Dienstgrade des Flottenadmirals und des Marschalls der DDR wieder ab.

Dienstgrad
niedriger:
Armeegeneral

Deutsche Demokratische Republik
Marschall der DDR
höher:
keiner
  1. Gesetzblatt der DDR (GBl.) 1982, Teil I, Nr. 12, S. 230.