„Gesundheitskompromiss“ – Versionsunterschied
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Mit '''Gesundheitskompromiss''' wird eine Einigung der beiden Schwesterparteien [[CDU]] und [[CSU]] im November 2004 über unterschiedliche Reformansätze der [[Gesetzliche Krankenversicherung|Gesetzlichen Krankenversicherung]] bezeichnet. |
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Die [[CDU]] hatte sich im Vorfeld (durch einen Parteitagsbeschluss untermauert) daruf festgelegt, eine vom Einkommen unabhängige [[Kopfpauschale|Prämie]] als Beitrag für die Krankversicherung einzuführen. Der soziale Ausgleich sollte aus [[Steuer|Steuermitteln]] finanziert werden (wie z.B. Wohngeld). |
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Die CSU strebte hingegen einen Sozialausgleich innerhalb des Krankversicherungssystems an. Sie woltle daher an den einkommensabhängigen Beiträgen festhalten und lehnte die Prämienlösung ab. |
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Der Kompromiss vereint beide Seiten: Jeder Versicherte zahlt eine pauschale Prämie von 109 EURO. Der einkommensabhängige Beitragsanteil des Arbeitsgebers wird aber beibehalten und bei 6,5% eingefrohren. Diese Arbeitgerberbeiträge fließen in einen Topf, aus dem der Sozialaussgleich dahingehen finanziert wird, dass die Krankenkasse pro Versichertem einen pasuchalen Satz erhält. Die Versicherung von Kindern wird hingegen aus Steuermitteln finanziert. |
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[[Kategorie:Politik (Deutschland)]] |
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[[Kategorie:Gesundheitswesen]] |
Aktuelle Version vom 20. April 2005, 20:05 Uhr
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